top of page

Zum Geldwesen der von der Wehrmacht besetzten sowjetischen Gebiete, Teil 2

Notenbank im Ostland

Durch Befehl des Führers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht schied am 25. Juli 1941, mittags 12 Uhr das Gebiet westlich der Düna und nördlich der Linie Druja – Hatetai – Ranmiskes – Vistytis aus dem Operationsgebiet des Heeres aus und wurde dem Reichskommissar für das Ostland, Heinrich Lohse, unterstellt.[1] Das Reichskommissariat Ostland umfasste somit die drei ehemals baltischen Republiken und die von Weißruthenen (Belarussen) bewohnten Gebiete. Südlich davon schloss sich das Reichskommissariat Ukraine an.


CC BY-SA 3.0 File: Reichskommissariat Ostland Administrative.png

Erstellt: 19. September 2008


Abb. 2: Map of the "Master Plan for the East" (Generalplan Ost) in May 1942 von John Nennbach (Ausschnitt). https://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Weltkrieg#/media/Datei:Generalplan_Ost.svg

Erstellt: 11. Mai 2013.



Durch Deportation unerwünschter Bevölkerungsanteile, Eindeutschung rassisch akzeptabler Gruppen und Kolonisation germanischer Völker sollten die Reichskommissariate zu Bestandteilen des Großdeutschen Reichs werden.


Nach dem Willen des Wirtschaftsstabes Ost und der Wirtschaftsinspektion Nord zogen die Reichskredit­kassen und alle in Betracht kommenden Kreditinstitute ab 1. September 1941 die Rubelzah­lungsmittel ohne öffentlichen Aufruf nach und nach aus dem Verkehr und ersetzten sie durch Reichskredit­kassenscheine. Die Rubelzahlungsmittel sollten von diesem Zeitpunkt an nur noch bei Klein­geldmangel ausgegeben werden.[2]



Abb. 3.1/2: Reichskreditkassen, o. D., 50 Reichspfennig, Vorder- und Rückseite.


Abb. 4.1/2: Reichskreditkassen, o. D., 1 Reichsmark, Vorder- und Rückseite.


Abb. 5.1/2: Reichskreditkassen, o. D., 2 Reichsmark, Vorder- und Rückseite.


Abb. 6.1/2: Reichskreditkassen, o. D., 5 Reichsmark, Vorder- und Rückseite.


Abb. 7.1/2: Reichskreditkassen, o. D., 20 Reichsmark, Vorder- und Rückseite.


Abb. 8.1/2: Reichskreditkassen, o. D., 50 Reichsmark, Vorder- und Rückseite.


Das Reichsbankdirektorium in Berlin befasste sich im Herbst 1941 mit der Frage der Gründung von Notenbanken in den Reichskommissariaten. Am 4. November 1941 legte es dem Finanzministerium und dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete zwei Entwürfe einer Verordnung über die Errichtung einer Ostländischen Notenbank vor, die sinngemäß mit den Entwürfen für die Zentralnotenbank in der Ukraine übereinstimmen.

In den Entwürfen heißt es in § 1: „Zur Sicherstellung des Wertes der Währung und zur Regelung des Geld- und Zahlungsverkehrs wird die Ostländische Notenbank [Zentralnotenbank Ukraine] mit dem (vorläufigen) Sitz in Riga [Rowno] errichtet.

Nach § 12 bzw. 13 sollten die Banken das ausschließlich Recht erhalten, im Ostland auf ostländische Kronen und in der Ukraine auf Ostrubel lautende Banknoten auszugeben, die im jeweiligen Gebiet unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sein sollten. Die umlaufenden Noten der Bank und die bei der Bank unterhaltenen Guthaben mussten jederzeit gedeckt sein, durch Forderungen aus Diskont- und Darlehnsgeschäften, Beständen an Wertpapieren, Reichsbanknoten, Reichskreditkassenscheinen, Guthaben bei der Deutschen Reichsbank, der Deutschen Verrechnungskasse und den Reichskreditkassen sowie Gold und ausländischen Zahlungsmitteln.


Beide Banken sollten als juristische Person des öffentlichen Rechts errichtet (§ 2) und von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet und verwaltet werden (§ 3). Nach dem Entwurf A sollte das Präsidium der Bank aus den Reihen der einheimischen Bevölkerung besetzt und von einem Sonderbevollmächtigter der Reichsbank beaufsichtigt werden, wie dies bei der Emissionsbank in Polen der Fall war, während nach dem Entwurf B die Leitung „Reichsdeutschen“ vorbehalten blieb, wobei einer von ihnen vom Reichsbankdirektorium bestellt werden sollte.


Am 12. Dezember 1941 berichtete Reichsbankdirektor Kretzschmann anlässlich einer Sitzung des Verwaltungsrates der Reichskreditkassen über seine Reise nach Riga. Zusammen mit

Dr. Riehle habe er mit Reichskommissar Lohse über die Einführung einer neuen Währung im Ostland konferiert. Dabei sprach sich der Reichskommissar gegen die Schaffung einer Ostlandkrone aus, die eine halbe Reichsmark Wert sein sollte, da sich Preise und Löhne soweit stabilisiert hätten, dass die Einführung einer neuen Währung mit einer veränderten Währungsrelation nicht mehr möglich sei, ohne größere wirtschaftliche Störungen zu bewirken. „Er könne sich mit dem Gedanken einer neuen Emissionsbank und eigenen Ostlandwährung nur befreunden, wenn sie der RM im Verhältnis 1:1 gleichgesetzt werde. Wenn dies nicht möglich sei, so ziehe er den bisherigen Zustand vor.“[4] Auch kam der Reichskommissar auf den Umlauf der Reichskreditkassenscheine im Ostland zu sprechen.

Er meinte, dass erhebliche Be­träge an Reichskreditkassenscheinen zu Warenkäufen verwendet und die Waren „außer Landes“ geschafft würden. Es wäre daher zu klären, ob die spätere Einlösung der umlaufenden Scheine nicht ganz oder zum Teil zu Lasten des Reichsfinanzministeriums gehen müsste.

In Berlin beendete Reichsminister Rosenberg die Diskussion um die Notenbank im Ostland. Mit Verordnung vom 30. Juli 1942 schuf der Minister für die besetzten Ostgebiete die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer bodenständigen Notenbank im Reichskommissa­riat Ostland. Im Verwaltungsrat der Reichskreditkassen rechnete man, dass die Reichsdruckerei für die Herstellung der Ostlandmark-Noten sieben bis acht Monate benötigen würde, sodass mit ihrer Ausgabe frühestens im Frühjahr 1943 gerechnet werden könnte. Hinzu käme, dass die Druckerei eigentlich bereits mit dem Druck der Noten der Zentralnotenbank Ukraine stark belastet sei und daher mit weiteren Verzögerungen zu rechnen sei. Der Verwaltungsrat sprach sich dafür aus, den Druck von Ostlandmark-Noten aufzuschieben und die Reichskreditkassenscheine als Währung der Notenbank im Ostland beizubehalten. Die Hauptverwaltung der Reichskreditkassen war bereit Reichskreditkassenscheine als Darlehn zum Vorzugszinssatz des Reiches von 1 % zur Verfü­gung zu stellen. Gleichzeitig wünschte der Verwaltungsrat der Reichskreditkassen eine möglichst schnelle Schließung der Reichskreditkassen im Reichskommissariat Ostland.[5]


Obwohl die Verordnung zunächst nicht veröffentlicht wurde, machten Gerüchte über eine neue Währung die Runde. In Wilna hielt die Bevölkerung die Reichskreditkassen­scheine zurück, da sie mit neuem Geld einer Notenbank unter litauischer Oberhoheit und einem

Um­tausch 2:1 rechnete.[6]


Abb. 9: Latvijas Bankas, sog. "Befreiungsausgabe", Überdruck zum 1. Juli 1941 auf 100 Latu von 1939, Vorderseite.


Die in Sammlungen vorkommenden lettische Banknoten mit dem Aufdruck „LATVIJA 1941.

1. JULIJS“,[7] stehen in keinem Zusammenhang mit den Überlegungen einer neuen Währung im Reichskommissariat Ostland. Der 1. Juli 1941 war der Tag der „Befreiung“ Rigas durch die deutschen Truppen und die Staatsdruckerei in Riga fertigte die Überdrucke bereits in der Zeit vom 7. bis 9. Juli 1941 an.[8] Mit ähnlichem Aufdruck existieren auch russische Briefmarken, die von der provi­sorischen Landespost bis November 1941 benutzt wurden.[9]


Die breite Öffentlichkeit im Reichskommissariat erfuhr von den Währungsplänen durch einen Bericht der Deutsche Zeitung im Ostland vom 8. November 1942:[10]


„Die Verhandlungen über die Errichtung einer Notenbank im Ostland laufen seit Monaten. Jetzt ist das Institut durch Verordnung des Reichsministers Rosenberg vom 30.7.1942, die im Verordnungsblatt des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete vom 4. November 1942 erschienen ist, errichtet worden. Gesetzlich ist die Notenbank im Ostland damit geschaffen worden, de facto allerdings bedarf es noch der Durchführung des Aufbaues dieses Institutes, wobei wir auf Grund der Informationen unserer Berliner Schriftleitung mitteilen können, daß die Notenbank auf der Basis der Reichskreditkassenscheine arbeiten wird. Auch der Präsident der neuen Notenbank ist noch nicht berufen worden. Nachdem die gesetzliche Grundlage für das Institut geschaffen worden ist, wird über kurz oder lang nunmehr mit seinem praktischen Aufbau zu rechnen sein. In der Verordnung heißt es, daß zur Sicherstellung des Wertes, der Führung und zur Regelung des Geld- und Zahlungsverkehrs im Ostland die Notenbank im Ostland mit dem Sitz in Riga errichtet wird. Die Bank darf Zweigniederlassungen unterhalten, die betriebsmäßig zusammengefaßt werden können.

Die Bank ist eine juristische Person des öffentlichen Rechtes. Sie ist berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. Sie wird nach den Weisungen und unter Aufsicht des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete im Einvernehmen mit dem Präsidenten der deutschen Reichsbank von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet und verwaltet.

Im Bedarfsfalle können Vertreter bestellt werden. Der Präsident und der Vizepräsident werden auf Vorschlag des Reichskommissars für das Ostland vom Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ernannt. Sie können jederzeit unter Wahrung ihrer vertraglichen Ansprüche abberufen werden. Bei ihrer Ernennung, der Festsetzung ihrer Bezüge und ihrer Abberufung bedarf es des Einvernehmens mit dem Präsidenten der Reichsbank. Von der Bank kann ein Beirat bestellt werden, der die Aufgabe hat, die Leitung der Bank beratend zu unterstützen. Die Mitglieder des Beirates werden vom Reichskommissar für das Ostland bestellt und abberufen. Die Zweigniederlassungen der Bank werden von einem Direktor und dessen Stellvertretern geleitet und verwaltet. Sie werden vom Präsidenten der Bank bestellt. Die Verordnung klärt im übrigen die einzelnen juristischen Fragen.


Die Bank ist befugt, folgende Geschäfte zu betreiben:

  1. Wechsel und Schecks zu kaufen und zu verkaufen, bei denen mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften. Die Wechsel sollen in der Regel vom Tage des Ankaufs gerechnet innerhalb von sechs Monaten fällig sein.

  2. Verzinsbare Darlehen gegen ausreichende Sicherheiten auf nicht länger als sechs Monate zu gewähren,

  3. Schatzwechsel und Schuldverschreibungen der Verwaltung des Ostlandes zu kaufen und zu verkaufen,

  4. Unverzinsliche – in Ausnahmefällen auch verzinsliche – Gelder im Giroverkehr oder als Einlage anzunehmen,

  5. Gold und andere Edelmetalle sowie Devisen zu kaufen und zu verkaufen. Dabei sind die Preise und Kurse zu berechnen, die bei der deutschen Reichsbank Anwendung finden,

  6. Bankmäßige Aufträge und Geschäfte aller Art nach vorheriger Deckung auszuführen,

  7. Wertgegenstände, insbesondere Wertpapiere in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen.

  8. Schecks, Bankmandate und Akkreditive auszustellen und einzulösen.


Andere Geschäfte als die oben genannten soll die Bank nur für Betriebszwecke oder zur Durchführung oder Abwicklung zugelassener Geschäfte vornehmen. Die Annahme von Wechseln ist der Bank untersagt. Die Bank ist von sämtlichen Steuern und Abgaben befreit. Der jährliche Reingewinn, der nach Vornahme der erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen verbleibt, wird einer gesetzlichen Rücklage zugeführt. Die Rücklage darf nur zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten verwandt werden. Übersteigt die Rücklage fünf von Hundert des Notenumlaufes im Durchschnitt des vergangenen Jahres, so fällt der Reingewinn dem Reichskommissar für das Ostland als Haushaltseinnahme zu.“


Ganz ohne Einwände ging der Aufbau der neuen Notenbank nicht vonstatten.

Die Reichskreditkasse Riga meldete an die Hauptverwaltung, dass die Notenbank im Ostland nicht begrüßt würde. Die Akzeptanz könne bei der Bevölkerung erhöht wer­den, wenn für die einzelnen baltischen Länder eigene Banknoten mit gleichem Wert und möglichst alter Währungsbezeichnung ausgegeben würden.[11]


Am 1. April 1943 nahm dann die Notenbank im Ostland ihre Arbeit an 16 Orten auf.

In Narwa, Reval, Pernau, Dorpat, Riga, Libau, Mitau, Dünaburg, Wolmar, Windau, Kauen, Wilna, Schaulen, Ponewesch, Minsk und Baranowitsche, übernahm sie die bestehenden Reichskreditkassen. Zum Präsidenten bzw. Vizepräsidenten wurden Reichsbankdirektor

Dr. Paul Wennig und Direktor bei der Reichsbank August Schamberger ernannt.[12]

Die Vorschriften für die Tätigkeit der Bank waren weitgehend dem Statut der Emissionsbank in Polen nachvollzogen. Insbesondere die Deckungsvorschriften stimmten mit denen der Emissionsbank fast wörtlich überein. Im Gegensatz zur Regelung im Generalgouvernement waren die Grundlasten mehr als Mittel zur Stärkung des Vertrau­ens in die neue Währung gedacht als zur Deckung einzulösender alter, wertlos gewordener Zah­lungsmittel.


Der unmittelbare Zahlungsverkehr innerhalb des Reichskommissariats Ostland erfolgte ausschließlich in Reichsmark über das Filialnetz der Notenbank, der übrigen Kreditinstitute sowie dem Postscheckamt in Riga.


Da das Reichskommissariat Ostland als eigenes Währungsgebiet galt, waren bei Zahlungen ins Deutsche Reich und den angegliederten Gebieten, den übrigen Nachbargebieten des Ostlands und dem Ausland die Regelungen der „Devisenordnung für das Ostland“ vom

26. März 1943 zu beachten. Die Zahlung von Warenlieferungen aus dem Reich war ohne devisenrechtliche Genehmigung möglich. Für andere Überweisungen ins Reich waren grundsätzlich Devisengenehmigungen notwendig, wenn sie die Freigrenze von 500 RM pro Person und Kalendermonat überschritten. Überweisungen wurden ausschließlich über das Konto der Notenbank bei der deutschen Verrechnungskasse in Berlin abgewickelt. Besondere Regelungen gab es im Verkehr mit den skandinavischen Ländern. Zwischen der Hansabank in Riga und der Kobenhavns Handelsbank in Kopenhagen sowie zwischen der Handels- und Kreditbank in Riga und Enskilda Bank in Stockholm waren private Verrechnungen möglich. Für den Reiseverkehr bestand darüber hinaus eine allgemeine Barfreigrenze von 10 RM pro Person und Kalendermonat.[13]


Anlässlich des einjährigen Bestehens der Notenbank fand ein Betriebsappell statt. Hier zog Dr. Wening eine positive Bilanz der geleisteten Arbeit. Ebenso wie im Reich sei es auch im Ostland gelungen, die Währung stabil zu halten. U. a. führte er aus:

„Phantasiepreise, wie sie hier und da am sogenannten schwarzen Markt für bestimmte Verbrauchsgüter genannt werden, müssen bei Betrachtung des allgemeinen Preisspiegels außer acht gelassen werden. Soweit sich infolge der kriegsbedingten Erhöhung des Geldumlaufes bei gleichzeitig schrumpfender Verbrauchsgütererzeugung ein Kaufkraftüberhang bildet, wird dieser Entwicklung auch im Ostland systematisch durch steuerliche Maßnahmen sowie durch Geldabschöpfung mittels Verkauf von Schatzanweisungen begegnet. Im Übrigen hält sich die Steigerung des Zahlungsmittelumlaufs im Ostland in durchaus vertretbaren Grenzen.“[14]


Den zweiten Jahrestag sollte die Notenbank im Ostland in Riga nicht mehr erleben.

Im Sommer 1944 begann auch im Baltikum der Rückzug der deutschen Wehrmacht.

Am 24. Juni fielen Wilna (Vilnius) und Kauen (Kaunas) und bis zum 13. Juli war der Generalbezirk Litauen weitgehend geräumt. Am 22. September folgten Reval (Tallinn) und am 14. Oktober Riga. Die Verwaltung des Reichskommissariats wurde ab September zunächst nach Köslin in Hinterpommern verlegt und Anfang 1945 nach Frankfurt/Oder, Chemnitz und zuletzt Artern. Schließlich wurde am 21. Januar 1945 das Reichskommissariat Ostland förmlich aufgelöst. Bis zur Gesamtkapitulation am 8. Mai 1945 behaupteten sich deutsche Truppen im sog. Kurland-Kessel, und so blieben die Reichskreditkassenscheine hier weiterhin im Umlauf.


Mit dem Zurückweichen der Ostfront war ein neues Phänomen zu beobachten.

Die Reichskreditkassenscheine wurden im Reichskommissariat Ostland gegenüber der RM der Reichsbank etwa 30 % unterbewertet. Dies machte sich der Schwarzhandel zu nutze.

Im nach dem "Polenfeldzug" 1939 neu entstandenen ostpreußischen Kreis Sudauen (vormals polnische Kreise Augustów und Suwałki des Bezirks Białystok) wurden beispielsweise 424.828 RM sichergestellt, die aus Polen und Litauen eingeschmuggelt und umgetauscht wurden. Die Schmuggler (Polen, Litauer und Reichsdeutsche) erhielten für ihre "Arbeit" etwa

5 % Provision.[15]


„Über die Höhe des [Banknoten]-Umlaufs [im Ostland] fehlen nähere Unterlagen; es dürfte sich aber um Beträge han­deln, die an die Milliarden-Reichsmarkgrenze herankommen.“[16]

Die Gewinn- und Verlust-Rechnung der Hauptverwaltung der Reichskreditkassen vom

30. Dezember 1944 weist Zinserträge aus Darlehen an die Notenbank im Ostland in Höhe

von 5.380.018,77 RM und für 1943 von immerhin 1.1091.843,21 RM aus.[17] In den Kassen der Notenbank im Ostland befanden sich am 30. Dezember 1944 noch Reichs­kreditkassenscheine im Wert von 10.682.657,50 RM.[18]

Und was wurde aus der Notenbank im Ostland? Wie die Verwaltung des Reichskommissariats wurde die Verwaltung der Bank ins Reich zurückverlegt. Das Präsidium der Notenbank war in den Räumen des Bankvereins Artern noch bis zum Kriegsende mit der Abwicklung tätig.[19]


Uwe Bronnert


Anmerkungen [1] S. Führer-Erlasse 1939 -1945, BdF und OBdW, betrifft: Aussscheiden von Gebietsteilen im Osten aus dem Operationsgebiet des Heeres und Einführung der Zivilverwaltung, vom 18.7.1941, Dokument 102, S. 190 f.

[2] BA Berlin, R 29/223, TAO 113/41 vom 24.9.1941.

[3] Angaben nach Hans-Ludwig Grabowski, Die deutschen Banknoten ab 1871, Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine, 22. überarbeitete und erweiterte Auflage 2020/2021, Regenstauf 2020, S. 643 ff, Kat.-Nr. ZWK-1 – ZWK-6.

[4] BA Berlin, R 29/3, Berichte über Sitzung des Verwaltungsrates der Reichskreditkassen vom 12.12.1941. [5] BA Berlin, R 29/4, Berichte über Sitzung des Verwaltungsrates der Reichskreditkassen vom 10.8.1942.

[6] BA Berlin, R 29/160, Bericht der RKK Wilna an HV vom 22.8.1942.

[7] A. Platbarzdis, Coins and Notes of Estonia, Latvia, Lithuania, Stockholm 1968, S. 70 ff.

führt die folgenden Noten auf: Kat.-Nr. 184: 5 Lati, Wechselnote 1940, A 000000 Kat.-Nr. 185: 10 Latu, Staatsnote 1937, H 000000 Kat.-Nr. 186: 20 Latu, Staatsnote o. D., o. Serie Kat.-Nr. 187: 100 Latu, Latvijas Bankas 1939, B 000000, runder Guillochen-Aufdruck auf der linken Scheinseite und durchgehender waagerechter Aufdruck Kat.-Nr. 188: 100 Latu, Latvijas Bankas 1939, B 000000, nur runder Guillochen-Aufdruck Kat.-Nr. 189: 500 Latu, Latvijas Bankas 1929, A 094100 [8] Kristine Ducmane und Evalds Vecins, Nauda Latvija, hrsg. v. Latvijas Banka, o. O. 1995,

S. 187 f. [9] Vgl. Michel Briefmarken-Katalog Deutschland 1984, München 1983, S. 532, Kat.-Nr. 1 - 6.

[10] Die Notenbank des Ostlandes, Verordnung des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete.

[11] BA Berlin, R 29/430, Schreiben RKK Riga an HV vom 25.2.1943.

[12] „Dr. Wening, der aus der volkswirtschaftlichen Abteilung der Reichsbank hervorgegangen ist, war zuletzt Vorstandsbeamter bei der Reichsbankhauptstelle Wien. In den Jahren 1930 – 34 ist er durch erfolgreiche Arbeit im Ausland hervorgetreten. Direktor Schamberger kann ebenfalls auf eine vielseitige Tätigkeit in leitenden Stellungen der Reichsbank zurückblicken. Eine Reihe von Jahren war er ferner im Reichswirtschaftsministerium an maßgebender Stelle tätig. Seit Beginn des Ostfeldzuges war er in der Ukraine eingesetzt und hat dort den Neuaufbau der Bankenorganisation durchgeführt.“ Notenbank beginnt ihre Tätigkeit, Präsident ist Reichsbankdirektor Dr. Paul Wening, in: Deutsche Zeitung im Ostland vom 25. März 1943.

[13] Dr. Wening, Notenumlauf ohne Rubel, 26 Filialen der Notenbank im Ostland – Der Zahlungsverkehr im rückwärtigen Heeresgebiet, in: Deutsche Zeitung im Ostland vom 1. August 1943.

[14] Ein Jahr Notenbank im Ostland, in: Deutsche Zeitung im Ostland vom 2. April 1944.

[15] BA Berlin, R 29/262, TAO 15/44 vom 5.2.1944, Bericht der Zollfahndungsstelle Königsberg/Pr.

[16] Die faschistische Okkupationspolitik in den zeitweilig besetzten Gebieten der Sowjetunion (1941 - 1944), in der Reihe: Europa unterm Hakenkreuz. Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus (1938 - 1945), hrsg. v. einem Kollegium unter Leitung von Wolfgang Schumann und Ludwig Nestler, Berlin 1991, S. 596. [17] BA Berlin, R 29/199. [18] Ebenda, Aufstellung der Kassenbestände RKKS und neue Behelfszahlungsmittel der Deutschen Wehrmacht per 30. Dezember 1944. [19] https://arge-baltikum.de/estonia-60-de.shtml (16.03.2022)

© Copyright 2023
bottom of page