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  • Aus privaten Sammlungen: 100 Mark der Handelskammer des Memelgebiets von 1922

    Das ostpreußische Memelgebiet wurde auf Grund des Vertrags von Versailles mit Wirkung vom 15. Februar 1920 als autonomes Gebiet unter dem Schutz des Völkerbundes vom Deutschen Reich abgetrennt und französisch verwaltet. Bis dahin hatte die Grenze zwischen Ostpreußen und Russland/Litauen seit mehr als 700 Jahren zu den stabilsten der Welt gehört. Am 10. Januar 1923 besetzten litauische Freischärler das Gebiet als Ersatz für das von Polen annektierte Mittellitauen mit der litauischen Hauptstadt Wilna. Am 16. Februar 1923 wurde das Memelgebiet unter der Bedingung der Autonomie für die deutsche Bevölkerung von Frankreich offiziell an Litauen übergeben. 1939 gab Litauen das Memelgebiet dann aufgrund eines Ultimatums an das Deutsche Reich zurück. 1945 wurde das Gebiet von der Roten Armee besetzt und danach erneut Teil Litauens. Memelgebiet: 2.848 qkm, 141.000 Einwohner (1910), dav. 85% Deutsche, Hauptstadt Memel (heute Klaipeda). Die Handelskammer des Memelgebiets gab 1922 mit Genehmigung der Interalliierten Kommission Notgeld aus, das von der Gestaltung an sog. Serienscheine erinnert, aber dennoch im Memelgebiet umgelaufen ist. Die deutsche Reichswährung wurde am 16. April 1923 durch die neue litauische Litas-Währung ersetzt. Objekttyp: Notgeldschein Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Memelgebiet (unter französischem Völkerbundmandat) Emittent: Handelskammer des Memelgebiets, Le Haut Commissaire Réprésentant des Puissances Alliées Nominal: 100 Mark Datierung: 22. Februar 1922 Vorderseite: Wappen und Ornamente Rückseite: Gesamtansicht des Hafens und der Stadt Memel über das Kurische Haff Material: Papier mit Wasserzeichen Konturenkette Format: 186 mm x 105 mm Druck: Gebrüder Parcus, München Nummerierung: 18629 Gültigkeit: März 1922 bis 16. April 1923 Zitate: MEM-9 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) MEM-9 (Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Länder 1871 bis 1948) Ro/Gra 854 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SCWPM 9 (Standard Catalog of World Paper Money: Memel) B109 (Linzmayer: The Banknote Book – Memel) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • British Armed Forces Special Vouchers, Teil 3

    Die Operation Vista und die Voucher der Second Series und die sich anschließende Sixth Series Die Einführung der Voucher am 1. August 1946 hatte wohl nicht den erwünschten Erfolg gebracht, denn das Schwarzmarkt-Problem bestand weiter. Im Ministerium hatte man nicht mit dem Einfallsreichtum der britischen Soldaten und der örtlichen Bevölkerung gerechnet. Das Ministerium war bereits Anfang 1947 bereit, neue Maßnahmen zu ergreifen. Im März 1947 wurde hier beschloss, die Scheine der ersten Serie durch völlig neue Voucher zu ersetzen. Dabei sollten alle BAFSV-Bestände von nicht autorisierten Personen „demonetisiert“ werden. Unter strenger Geheimhaltung lief die Operation „VISTA“ an. Die mit der ersten Serie ausgegebenen Token zu ½d und 1d sollten von der Aktion unberührt bleiben. Wieder standen Gestaltung und Herstellung der Geldscheine unter erheblichen Zeitdruck. Daher verwendete die Druckerei für die Voucher der zweiten Serie das gleiche Grundlayout der vorhergehenden Serie. Auch die Größe der Scheine blieb gleich, so dass nur das Farbschema und das eigentliche Schriftband geändert werden mussten. Auf Anraten von S. B. Chamberlain, dem General Works Manager der Druckerei der Bank of England, erhielten die Voucher zusätzlich den Aufdruck „Second Series“, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Präfixe der Scheine der zweiten Serie wurden von einem einzelnen auf einen doppelten Serienbuchstaben umgestellt und folgten dem Muster der ersten Serie. So erhielten die £1-, 10/-, 5/- und 2/6-Noten die Präfixe AA/x, BB/x, CC/x bzw. DD/x (x steht dabei für die Nummerierung der Scheine). Wie schon bei der ersten Serie wurden die kleineren Stückelungen nicht nummeriert. Bis zum 27. Juni 1947 waren alle neuen Entwürfe vom Kriegsministerium genehmigt und der Druck in vollem Gange. Die Beschaffung des notwendigen Wertzeichenpapiers stellte sich auch dieses Mal als schwierig heraus, da das Kriegsministerium unbedingt Papier mit einem Metallstreifen wünschte. Der einzige Hersteller, der zu diesem Zeitpunkt in der Lage war, dieses Papier herzustellen, war Portals.[1] Das Unternehmen teilte jedoch der Druckerei De La Rue mit, dass sie die erforderliche Menge nicht in der vorgesehenen Zeit herstellen könne. Erst nachdem die Bank of England erheblichen Druck ausübte, erklärte sich Portals zur Lieferung bereit. Der Papierhersteller erhielt am 25. März 1947, eine Woche bevor De La Rue den Druckauftrag bekam, grünes Licht für die Herstellung des Papiers. Es dauerte etwa fünf Monate, um den gesamten Auftrag fertigzustellen. Am 5. September 1947 lieferte die Druckerei 800 Kisten mit jeweils 50.000 Scheinen an die Bank of England. Die Geldscheine wurden in den Tresor B6 übernommen, zusammen mit 24 Kisten mit BAFSV, die am 12. November 1947 von der Firma John Waddington in Leeds eingingen. Bei diesen 24 Kisten könnte es sich um Voucher der ersten Serie gehandelt haben, was darauf schließen lässt, dass die Firma Waddingtons am Druck der ersten Serie beteiligt war. Die Voucher der zweiten Serie wurden in einer geringeren Auflage als die der ersten Serie gedruckt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der britischen Truppen in besetzten Gebieten rückläufig war. Außerdem war es nun möglich, den Bedarf der verschiedenen Stückelungen anhand der Erfahrungen, die durch die tatsächliche Verwendung der Gutscheine der ersten Serie gewonnen wurden, genauer einzuschätzen. Für die 40 Millionen Wertzeichen fielen Herstellungskosten in Höhe von 38.800 Pfund an. Der Grund für den Anstieg der Kosten waren die in der Zwischenzeit gestiegenen Lohn- und Materialkosten sowie die Tatsache, dass alle Scheine nun auf Papier mit metallischem Sicherheitsfaden gedruckt wurden. Zwischen 1948 und 1958 druckte De La Rue mindestens eine weitere Auflage von Voucher der zweiten Serie, um im Umlauf verschlissene Scheine zu ersetzen. Wie zuvor wurden diese Scheine auf Fadenpapier gedruckt. Sie sind vollkommen identisch mit den Scheinen der ersten Auflage. Anhand der Nummerierung lassen sich ggf. bei den vier höchsten Werten Scheine der zweiten Serie ermitteln, da bekannt ist, mit welchen Nummern Scheine der ersten Auflage aufhörten. Am 8. Dezember 1947 informierte das Kriegsministerium das Hauptquartier der Britischen Rheinarmee über den bevorstehenden Austausch der BAFSV der ersten Serie. In der Nacht zum 12. Dezember 1947 gingen drei Eisenbahnwaggons mit Gutscheinen, bewacht von drei Offizieren und sechs weiteren Soldaten auf die Reise. Mit der Fähre „The Essex“ ging es von Harwich über den Ärmelkanal nach Zeebrügge. Die für Deutschland bestimmte Sendung bestand aus 294 Kisten mit jeweils 50.000 Scheinen und einem Gesamtwert von 3.000.000 Pfund. Sie erreichte Hamburg am 16. Dezember 1947. Weitere 4.750.000 Scheine waren für das HQ (Hauptquartier) der britischen Truppen in Österreich in Klagenfurt bestimmt. Die 95 Kisten hatten einen Wert von 1.315.625 Pfund. Der dritte Teil der Sendung ging nach Triest, Italien: 1,5 Millionen Scheine mit einem Wert von 384.375 Pfund. In Hamburg war man jedoch der Meinung, dass die Menge in der Anfangsphase der Operation nicht ausreichen würde und forderte weitere Wertzeichen im Wert von einer Million Pfund an. Zwischen dem 30. Dezember 1947 und 2. Januar 1948 gingen auf dem Luftweg weitere 3.300.000 (?) Vouchers ein. In der zweiten Hälfte des Dezembers 1947 beschloss das Kriegsministerium, dass der Umtausch am 4. Januar 1948 erfolgen sollte. Aus unbekannten Gründen wurde dieser Termin jedoch auf den 6. Januar 1948 verschoben. Die Zahlmeister wurden am 28. Dezember über die bevorstehende geheime Aktion informiert und in den folgenden Tagen mit den neuen Zahlungsmitteln ausgestattet. Die kommandierenden Offiziere erhielten versiegelte Befehle mit Anweisungen für die Durchführung des Umtausches. Die Briefe durften nicht vor 00.01 Uhr des 6. Januars geöffnet werden. Die Befehle wiesen auch auf Radio-Sendungen des British Forces Network hin, die im Laufe des Tages ausgestrahlt würden. Offensichtlich wollte das Kriegsministerium den Überraschungseffekt nutzen. Dass es anders kam, verdankten die Briten einem US-amerikanischen Finanzbeamten des Europäischen Kommandos in Frankfurt am Main, der sein Wissen an den örtlichen Militär-Radiosender ausplauderte. Dieser berichtete am Nachmittag des 5. Januar in einer Sendung über den bevorstehenden Umtausch. Die gleiche Meldung wiederholte um 21.00 Uhr das American Forces Network. Abb. 1.1/2: BAFSV, o. D., 3d, Vorder- und Rückseite. Abb. 2.1/2: BAFSV, o. D., 6d, Vorder- und Rückseite. Abb. 3.1/2: BAFSV, o. D., 1/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 4.1/2: BAFSV, o. D., 2/6, Vorder- und Rückseite. Abb. 5.1/2: BAFSV, o. D., 5/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 6.1/2: BAFSV, o. D., 10/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 7.1/2: BAFSV, o. D., £1, Vorder- und Rückseite. Obwohl es in den offiziellen Berichten heißt, dass kein großer materieller Schaden entstanden und die Operation erfolgreich verlaufen sei, konnten die Hamburger Schwarzhändler noch große Mengen der alten BAFSV zu den aktuellen Schwarzmarktpreisen von 400 bis 500 Reichsmark pro 1 Pfund BAFSV absetzen, während der offizielle Kurs bei 40 Mark pro Pfund lag. Bereits um 12.00 Uhr war die Aktion praktisch abgeschlossen. Insgesamt 100.000 Soldaten und 20.000 Zivilisten waren davon betroffen. Urlauber und abwesende Soldaten konnten ihr Geld auch noch in den folgenden Tagen und Wochen umwechseln. Am 31. März 1948 galt der Umtausch als beendet und die alten BAFSV wurden an die Bank of England zur Vernichtung geschickt. Um einen weltweiten Handel mit Voucher der ersten Serie zu verhindern, mussten auch die seit dem 6. Mai 1947 in Japan in Umlauf befindlichen Scheine ausgetauscht werden. Da Melbourne erst am 30. Dezember 1947 darüber informiert wurde, erfolgte er in Japan wohl erst einige Tage später als in Europa. Wegen der hohen Transportkosten wurden die eingezogenen Geldscheine vor Ort vernichtet. Als die BAFSV in Japan bei den British Commonwealth Occupation Forces (BCOF) eingeführt wurden, war das Kriegsministerium mehr oder weniger gezwungen, diese Gutscheine zu finanzieren. Im September 1949 gehörten dem BCOF jedoch keine britischen oder Commonwealth Truppen mehr an und das australische Kontingent war auf etwa 3.000 Mann geschrumpft. Kriegsministerium und Schatzamt in London waren daher der Meinung, dass sie für die in Japan noch umlaufenden Gutscheine im Wert von 250.000 Pfund nicht mehr einstehen müssten, da sie ja nur Australiern zugute kämen. Der Streit, der darüber in den nächsten Monaten entbrannte, ging schließlich wie das Hornberger Schießen aus. Nachdem im Juni 1950 die australische Regierung den Rückzug ihrer Soldaten aus Japan ankündigte, gab das Kriegsministerium jede Hoffnung auf, dieses Problem jemals lösen zu können. Noch auf einem anderen asiatischen Schauplatz waren die Voucher vertreten. Am 11. April 1961 gelangten wohl die letzten drei Kisten auf dem Luftweg nach Singapur. Als im Dezember 1962 die Brunei-Rebellion ausbrach, wurden bei der Borneo-Operation offenbar Gutscheine der zweiten Serie als Kantinengeld benutzt. Nach dem Ende der Feindseligkeiten im Jahr 1966 wurden am 11. April 1967 insgesamt 41 Kisten mit Gutscheinen nach Großbritannien zurückgeschickt. Diese Sendung enthielt 28 ungeöffnete Kisten mit unbekanntem Wert und 13 Kisten mit gemischten Stückelungen im Wert von 301.000 Pfund. 1958 sollte der Schein zu 5 Pfund die zweite Serie vervollständigen. Sie hatte zwangsläufig ein völlig neues Design. Eigentlich hätte der Schein als höchster Wert nach dem bisherigen Präfixsystem die Serie AA erhalten müssen. Da AA jedoch bereits für den 1-Pfund-Schein der zweiten Serie verwendet worden war, erhielt der 5-Pfund-Schein den Serienpräfix EE. Gedruckt wurde er auf Papier mit Wasserzeichen. Gleichzeit wurden auch die anderen Nominale auf Wasserzeichenpapier nachgedruckt. Abb. 8.1/2: BAFSV, o. D., £5, Vorder- und Rückseite. Das Wasserzeichen ist deutlich am weißen Rand zu erkennen. Trotz der Neuanfertigungen wurden am 1. November 1959 überraschend die BAFSV eingezogen, einzig in West-Berlin blieben sie bis zur Einführung der Dezimalwährung in Gebrauch. Bei den Neudrucken fällt der 5-Shillings-Schein aus den Rahmen. Entweder er wurde mit einer neuen Druckplatte gedruckt oder die alte Gravur wurde überarbeitet, denn es lassen sich deutlich zwei Ausgaben mit unterschiedlichen Geheimzeichen unterscheiden. Während die alten Scheine den Präfix CC tragen, erhielt der neue Gutschein das Präfix CD. Die maximale Auflage hat nicht mehr als 2.000.000 Stück betragen. Abb. 9.1/2: BAFSV, o. D., 5/-, Vorder- und Rückseite. Gedruckt auf Papier mit Wasserzeichen. Noch etwas fällt auf. Obwohl der Schein zu 5 Shillings mit Metallfaden im August 1960 noch vorrätig war, war er zu diesem Zeitpunkt auch in West-Berlin nicht mehr im Umlauf. Er scheint zwischen November 1959 und August 1960 aus dem Verkehr gezogen worden zu sein. Der Grund dafür ist unklar, aber die Tatsache, dass etwa zur gleichen Zeit ein neuer Schein in Auftrag gegeben und gedruckt wurde, könnte darauf hindeuten, dass eine Art Notlage eingetreten war, die die Armee dazu zwang, diesen Nennwert durch einen Schein mit Wasserzeichen und einem deutlich anderen Präfix zu ersetzen. Dies könnte auch erklären, warum die anderen Stückelungen auf Papier mit Wasserzeichen umgestellt wurden. Die Notlage könnte sogar so gravierend gewesen sein, dass sie der eigentliche Grund für die vierte und fünften Serie im Jahr 1961 war. Die Umstellung der britischen Währung auf das Dezimalsystem machte auch eine Neuausgabe der Pence-Werte notwendig, während die £1- und £5-Noten der zweiten Serie weiterhin in West-Berlin in Umlauf bleiben konnten. Lange Zeit meinte man, dass Thomas De La Rue der einzige Drucker der 5-, 10- und 50-New Pence-Scheine sei. Wie man heute weiß, hatte das Verteidigungsministerium auch an Bradbury Wilkinson einen Auftrag für Scheine der sechsten Serie vergeben. Die Bradbury-Voucher wurden zwar gedruckt, aber soweit bekannt, nie in Umlauf gesetzt. Auf den ersten Blick sehen beide Ausgaben identisch aus. Betrachtet man die Scheine genauer, so fällt der Unterschied des Unterdruckmusters und die unterschiedliche Form der Buchstaben auf. Auch die Geheimzeichen auf den Scheinen sind bei den Druckereien verschieden, und die Qualität der Gravur scheint auf den De La Rue-Scheinen schärfer und präziser als auf den Bradbury-Scheinen. Unterschiedlich sind auch die Präfixe. Während die De La Rue-Ausgabe ein Präfix mit zwei Buchstaben über einer Ziffer aufweist, hat die Bradbury-Ausgabe einen einzelnen Buchstaben in einer fetteren Schrift über einer einzelnen Ziffer. Beide Ausgaben wurden auf Papier mit einem einfachen Wasserzeichen, bestehend aus Streifen mit Wellenlinien, gedruckt. Bei der De La Rue-Ausgabe verläuft das Wasserzeichen vertikal und bei der Bradbury-Ausgabe horizontal. Abb. 10.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 5 New Pence, Thomas De La Rue, Vorder- und Rückseite. Abb. 11.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 10 New Pence, Thomas De La Rue, Vorder- und Rückseite. Abb. 12.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 50 New Pence, Thomas De La Rue, Vorder- und Rückseite. Abb. 13.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 5 New Pence, Bradbury Wilkinson, Vorder- und Rückseite. Abb. 14.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 10 New Pence, Bradbury Wilkinson, Vorder- und Rückseite. Abb. 15.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 50 New Pence, Bradbury Wilkinson, Vorder- und Rückseite. Im Jahr 1971, als die Sechste Serie eingeführt wurde, hatte der Army Council aufgehört zu existieren und nach der Reorganisation des Verteidigungsministeriums 1963/64 wurde er durch den Defence Council ersetzt. Als ausgebende Behörde erscheint daher bei der Sixth Series der Verteidigungsrat und es heißt jetzt "ISSUED BY THE DEFENCE COUNCIL". Die sechste Serie war die letzte Ausgabe der BAFSV. Am 31. Dezember 1979 wurden auch in West-Berlin die Voucher aus dem Verkehr gezogen. Wie es scheint, bestand für eine weitere Verwendung eines besonders Kantinengelds bei den britischen Streitkräften kein Bedarf mehr. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Die Papierfabrik Portals besteht seit 1711. Sie war und ist unter den Namen Portals Limited, Portals Paper Limited, Portals De La Rue Limited und derzeit als Portals International Limited bekannt. Das heutige Unternehmen mit Sitz in Bathford, Somerset, ist auf Papier für Banknoten und andere Sicherheitsdrucke wie Pässe spezialisiert.

  • Lexikon: Internationale Bank von Luxemburg

    Historisch gehörte Luxemburg zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und zum Deutschen Bund. Erst mit der Luxemburgkrise, die durch den beabsichtigten Kauf des Großherzogtums durch die französische Regierung unter Napoléon III. ausgelöst wurde und dem Zweiten Londoner Vertrag von 1867 mit der Festschreibung der luxemburgischen Neutralität und zum Ausscheiden aus dem Deutschen Bund. Bis 1890 wurde das Großherzogtum in Personalunion vom niederländischen König regiert. Die wirtschaftliche Entwicklung Luxemburgs, vor allem die ab 1848 in Angriff genommenen Bahnbauprojekte, verstärkten den Wunsch nach mehr Kredit und einer eigenen Notenbank. Zu dieser Zeit entstanden in vielen deutschen Staaten Notenbanken, die eigene Geldscheine ausgaben, um die Großbauprojekte der Industriellen Revolution realisieren zu können. Auf Wunsch von Prinz Heinrich der Niederlande befasste sich 1855 Jean-Pierre André in Sachsen-Weimar-Eisenach mit der Organisation der Weimarischen Bank. Bei der Ausarbeitung der Statuten der zu gründenden Bank halfen u.a. die Bankiers Mendelssohn, G. Mevissen und A. Oppenheim. Durch Großherzoglichen Beschluss vom 8. März 1856 wurde die Gründung der Internationalen Bank in Luxemburg (Banque Internationale à Luxembourg) genehmigt. Die Bank durfte Noten in Beträgen von 25 bis 1000 Francs, von 5 bis 500 Gulden im 24 ½-, 20- oder 21-Guldenfuß, ferner niederländische Gulden sowie Noten von 10 bis 500 Taler ausgeben. Da sich jedoch die einzelnen deutschen Staaten immer mehr gegen die Zirkulation der Noten anderer Länder im eigenen Land durch Gesetze schützten, ließ man es bei der Ausgabe von 10-Taler-Noten bewenden. Internationale Bank von Luxemburg: 100 Francs vom 8. März 1981, Vorder- und Rückseite. Abb. Hartmut Fraunhoffer, www.banknoten.de Im Streit zwischen den beiden luxemburgischen Notenbanken (1873 wurde die Großherzoglich-Luxemburgische Nationalbank gegründet) siegte die Internationale Bank, da 1881 die Nationalbank in Zahlungsschwierigkeiten geriet und geschlossen wurde. Nach Einführung der Mark-Währung überdruckte die Bank ihre gerade hergestellten Franc-noten mit der neuen Währungsbezeichnung, bevor sie 20- und 50-Mark-Scheine mit Datum vom 1. Juli 1900 bei Giesecke & Devrient in Leipzig drucken ließ. Zu Beginn des Ersten Weltkriegs wurden primitiv gedruckte 1-, 2- und 5-Mark-Scheine mit Datum vom 5. August 1914 ausgegeben. Während nach dem Ersten Weltkrieg die Staatsnoten des Großherzogtums im Zahlungsverkehr an Bedeutung gewannen, wurde das alte Notenausgaberecht der Internationalen Bank durch Beschluss vom 30. April 1920 revidiert. Die Bank gab fortan nur noch 100-Francs-Noten in verschiedenen Auflagen aus: 10. Februar 1923, 18. Dezember 1930, 1. August 1936, 15. Mai 1947, 21. April 1956, 1. Mai 1968 und 8. März 1981. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

  • Leserpost: Muster aus der Pulverfabrik Premnitz von 1917

    Hier etwas hoffentlich Neues: Der Aufdruck "Ungültig" ist wohl bislang nicht katalogisiert. Ist mir bei Tieste 5750.05.04M1 aufgefallen. Alle anderen Werte ohne Kontrollnummer haben diesen Aufdruck nicht! Mit freundlichen Grüßen Th. Neldner Anmerkung der Redaktion Die Fabrik Premnitz (Brandenburg) der Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken gab mit Datum vom 1. Oktober 1917 Kleingeldscheine in Nennwerten zu 1, 3, 5, 10, 25, 50, 60 und 70 Pfennig sowie einen Großgeldschein über 1 Mark als Verkehrsausgaben aus. Gelaufene Scheine mit Kontrollnummern sind heute selten, häufiger kommen Scheine ohne Nummerierung vor, die sicher aus Restbeständen stammen. Ihr Schein mit dem Aufdruck "Ungültig!" und der doppelten Lochentwertung diente wohl als Muster. Man kann natürlich nicht bei allen Ausgaben auch die Muster in die Kataloge aufnehmen, das geht schon nicht, weil es hierzu kaum einen vollständigen Überblick gibt. Für die Forschung ist es aber bedeutend, dass solche Stücke gemeldet werden, wofür ich mich bedanken möchte. Hans-Ludwig Grabowski

  • Wertbeständiges Notgeld der Deutschen Reichsbahn 1923

    Wie das Reichsbankdirektorium gab auch die Deutsche Reichsbahn ab dem 9. November 1923 wertbeständige Anteilscheine an den auf Grund des Gesetzes vom 14. August 1923 aufzustellenden Schatzanweisungen des Deutschen Reiches (Reichsgoldanleihe) aus. Kurz zuvor hatte die Reichsbahn ihre Personen- und Gütertarife zum 1. November 1923 auf Goldmarkbasis umgestellt. Die mit 23. Oktober 1923 datierten Reichsbahn-Anteilsscheine hatten Stückelungen von 0,42, 1,05 und 2,10 Mark Gold mit Dollar-Valutaklausel (= 1/10, ¼ und ½ Dollar in den Serien C bis A) und wurden im Verkehr wie die Reichsbank-Anteilsscheine als wertbeständiges Notgeld behandelt. Die erstmaligen Ausgabedaten des wertbeständigen Reichsbahn-Notgeldes und seine Auflagenhöhe sind nicht mit absoluter Genauigkeit zu bestimmen, da sich die wichtigsten Quellen hier widersprechen. Pressemeldungen zufolge sind die mit Datum 23. Oktober 1923 versehenen „Anteilscheine“ erstmalig am 9. November 1923 ausgegeben worden. Dies stimmt überein mit der Denkschrift der Reichsregierung, nach der am 7. November 1923 noch kein wertbeständiges Reichsbahnnotgeld, am 15. November aber solches in Höhe von 10,2 Mio. Goldmark umlief. Dem widerspricht hingegen eine Mitteilung der Deutschen Bundesbahn vom 8. September 1958, nach der wertbeständiges Reichsbahnnotgeld erst nach dem 15. November 1923 ausgegeben worden sein soll. Hier handelt es sich wahrscheinlich nur um Auffassungsunterschiede, indem die zuerst genannten Quellen die Anteilscheine schon als wertbeständiges Notgeld angesehen haben, die Bundesbahn als für die Reichsbahn Auskunft gebende Stelle aber nicht. Deutsche Reichsbahn, Wertbeständiger Anteilschein Serie A zu den auf Grund des Gesetzes vom 14. August 1923 auszufertigenden Schatzanweisungen des Deutschen Reichs über 2,10 Mark Gold = ½ Dollar, ausgegeben vom Reichsverkehrsminister in Berlin am 23. Oktober 1923. Das endgültige wertbeständige Notgeld der Reichsbahn wurde erst einige Wochen nach den Anteilscheinen herausgebracht, da die als Deckung zu hinterlegenden Goldschatzanweisungen des Deutschen Reichs in Höhe von rund 150 Mio. Goldmark nicht früher zur Verfügung standen. Diese mit Datum vom 7. November, 10. Dezember bzw. 17. Dezember 1923 versehenen Notgeldscheine lauteten über 0,42, 1,05, 2,10, 4,20, 8,40 und 21 Mark Gold mit Valutaklausel (=1/10, ¼, ½, 1, 2 und 5 Dollar). Obwohl sie mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen emittiert wurden, entsprachen sie im Text nicht den Formvorschriften der Verordnung der Reichsregierung vom 26. Oktober 1923, denn es fehlten das Wort „Notgeldschein“ und der Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsfinanzministers“. Das von der Reichsbahn ausgegebene wertbeständige Notgeld war zum Umlauf in allen Reichsbahndirektionen bestimmt, galt also überall im Deutschen Reich; sogar im besetzten Gebiet wurde es inoffiziell angenommen. Deutsche Reichsbahn, Wertbeständiger Geldschein über 0,42 Mark Gold = 1/10 Dollar, gedeckt durch mit 6% verzinsliche, 1932 rückzahlbare auf Gold lautende Schatzanweisungen des Deutschen Reichs, ausgegeben vom Reichsverkehrsminister in Berlin am 7. November 1923. Aus den Angaben der Denkschrift der Reichsregierung ist zu ersehen, dass die Ausgabe des endgültigen wertbeständigen Notgeldes der Reichsbahn erst zwischen dem 23. und 30. November 1923 einsetzte und sich bis etwa zum 22. Dezember 1923 hinzog. Am 31. Dezember 1923 betrug die umlaufende Menge des Notgeldes danach unverändert wie am 22. Dezember 141,9 Mio. Goldmark. Sie erhöhte sich bis 31. Januar 1924 noch auf 144 Mio. Goldmark. Deutsche Reichsbahn, Wertbeständiger Geldschein über 2,10 Mark Gold = ½ Dollar, gedeckt durch mit 6% verzinsliche, 1932 rückzahlbare auf Gold lautende Schatzanweisungen des Deutschen Reichs, ausgegeben vom Reichsverkehrsminister in Berlin am 7. November 1923. Eine einmalige Hilfestellung gewährte die Reichsbahn dem Deutschen Reich bei der Abschlagszahlung auf die Beamten- und Angestelltenbezüge der Reichsbediensteten am 17. Dezember 1923. Zu diesem Zahltag verfügte das Reich nicht über ausreichende Mengen wertbeständiger Zahlungsmittel, so dass einigen Ländern die Besoldungszuschüsse zum Teil in wertbeständigem Notgeld der Reichsbahn überwiesen werden mussten. Die Reichsbahn war ihrerseits Pressemeldungen zufolge angewiesen worden, neben den kleinen Stücken der Reichsgoldanleihe alles vom Reichsfinanzminister genehmigte wertbeständige Notgeld anzunehmen. Dies wurde jedoch von einzelnen Reichsbahndienststellen abgelehnt. Einlösung des Notgeldes Bei den Anteilscheinen der Deutschen Reichsbahn erfolgte die Einlösung durch Hingabe von Schatzanweisungen des Deutschen Reichs. Beim übrigen wertbeständigen Notgeld war nach Wahl des Inhabers der Umtausch in Schatzanweisungen des Deutschen Reichs oder in Rentenmark möglich. Der Reichsfinanzminister erließ einen besonderen Aufruftermin für die Einlösung des wertbeständigen Notgelds der Reichsbahn, es konnte bis zum 30. September 1924 eingelöst werden. Allerdings ging die Einlösung des wertbeständigen Reichsbahn-Notgeldes 1924 verhältnismäßig langsam vonstatten, wie sich aus den Übersichten in „Wirtschaft und Statistik“ (Jahrgang 1924) ergibt: Am 30. September 1924 waren nur noch 160.000 Goldmark im Verkehr. Einem Schreiben der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) an das Reichsverkehrsministerium, Eisenbahnabteilung, vom 22. Januar 1924 kann entnommen werden, dass durch die ab 23. November 1923 im großen Stil erfolgte Emission von wertbeständigem Reichsbahn-Notgeld eine erhebliche Beunruhigung im Zahlungsverkehr aufgetreten ist. In diesem Schreiben bestätigte die Staatsbank nämlich eine Vereinbarung mit der Reichsbahn wonach ihr – ebenso wie den Banken der Stempelvereinigung – bei der Verkehrskreditbank ein tägliches Konversionskontingent für wertbeständiges Eisenbahn-Notgeld eingeräumt worden war, und ersuchte um besondere Umtauschanweisungen für solche Tage, an denen große, über das Kontingent hinausgehende Eingänge zu verzeichnen sein würden. Erst dann war die Preußische Staatsbank bereit „bis auf weiteres Eisenbahnnotgeld an ... (ihren) Kassen unbeschränkt anzunehmen“ und hoffte, „auf diese Weise auch zur Umlauffähigkeit des Geldes beizutragen". Die Ende 1923 von der Reichsbahn in Goldmark ausgegebenen „Reise-Spar-Gutscheine“ (Sparkarten, gültig bis 31. Dezember 1924) liefen nicht als Notgeld um, sie dienten lediglich zum Ansparen auf Ferienreisen. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • 100 Jahre Inflation: Wertbeständiges Notgeld 1923/24

    Notgeldscheine sind Zahlungsmittel, die in Krisenzeiten den Mangel an staatlichem Geld ausgleichen. Die Nominale des wertbeständigen Notgelds von 1923 sind entweder Geldwerte oder Sachwerte. Mitte 1923 kamen erste Sachwerte als wertbeständiges Notgeld auf, die anfangs nur örtliche Bedeutung hatten. Gegen Ende der Hyperinflation ab August 1923 gaben das Deutsche Reich, Länder, Provinzen, Städte, Kommunen, landwirtschaftliche Institutionen, Banken, Sparkassen und private Industrie- und Handelsunternehmen sogenanntes wertbeständiges Notgeld als Goldmark aus, um der rasenden Geldentwertung zu begegnen. Geldwerte: Goldmark Die wertbeständigen Geldwerte aus der deutschen Hyperinflation von 1923 lauteten nicht auf Mark, sondern auf Goldmark. Umgangssprachlich waren mit Goldmark bis 1922 nur die auf Mark lautenden Goldmünzen des früheren Kaiserreichs gemeint. Der später folgende Ausdruck Goldmark, gebräuchlich in der Amtssprache der "Weimarer Republik", entstand ab 1923 zur Unterscheidung gegenüber den durch die Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten („Papiermark“). Bei der neuen Kunstwährung „Goldmark“ handelte es sich um einen Oberbegriff, der seinen Sinn erst durch die nähere Bestimmung des Wertmessers bekam, die sich in den Gleichungen 1 Goldmark = 10/42 US-Dollar oder 1 US-Dollar = 4,20 Goldmark ausdrückte. Die Goldmark war also lediglich eine Rechnungseinheit darstellende Größe und gesetzlicher Währungsbegriff. Die Goldmark mit unechter Dollar-Valutaklausel erschien ab Oktober 1923 auf wertbeständigen Notgeldscheinen, abgeleitet von den beiden Reichsgoldanleihen des Jahres 1923. Handelskammer Ludwigshafen am Rhein, Notgeldschein über 1 Dollar U.S.A. = 4,20 Mark Goldmark = 1 Pfälzischer Handelskammerdollar, ausgestellt Ludwigshafen am Rhein am 18. Dezember 1923. Insgesamt emittierten im Deutschen Reich 23 Handelskammern vom 25. Oktober 1923 bis zum 18. Dezember 1923 25 Ausgaben von Goldmark-Notgeld. Eine Valutaklausel, auch Fremdwährungsklausel genannt, ist eine bestimmte Form von Wertsicherungsklauseln. Die Klausel beschreibt eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Schuld durch Bindung an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ wertbeständig gemacht und der Inflation entzogen werden soll. Das wertbeständige Goldmark-Notgeld lautete nicht direkt auf ausländische Währung oder auf den Goldgehalt dieser Währung, sondern auf den Wert, gemessen an einem amtlichen Devisenbörsenkurs des nordamerikanischen, goldgedeckten Dollars (U.S.A.-Dollar). Der US-Dollar war 1923 und auch in den Folgejahren eine Goldwährung, bei der die Währung aus Goldmünzen bestand (Goldstandard). Man spricht von einer unechten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, im Gegensatz zu einer echten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, bei der sich der Schuldner verpflichten würde, die Geldschuld in Fremdwährung zu zahlen. Bei der unechten Valutaklausel des US-Dollars liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wurde aber nach Devisenkursumrechnung in deutscher Reichswährung. Badische Anilin & Soda-Fabrik, Gutschein über 1,05 Mark Gold = ¼ Dollar, ausgegeben in Ludwigshafen a. Rhein am 3. November 1923. Dieses Notgeld wurde in der Rheinpfalz und weit darüber hinaus bis nach Nordbaden und Württemberg ein von der Geschäftswelt sehr begehrtes Zahlungsmittel, für das sich der Name „Anilin-Dollar“ etablierte. Die Zahlungen beim Goldmark-Notgeld mit unechter Valutaklausel (in nordamerikanischen Dollar) wurden beispielsweise berechnet nach dem amtlichen Berliner Durchschnittsmittelkurs für den US-Dollar Auszahlung New York vom 1. – 14. einschließlich des letzten dem Zahlungstermin vorhergehenden Monats. Das auf den US-Dollar basierte Goldmark-Notgeld mit unechter Valutaklausel wurde auf den Scheinen in den Nennwerten „Goldmark“ oder „Goldmark und Dollar“ oder „Dollar“ ausgedrückt. Die ausländische Valuta des US-Dollars bildete demnach den Maßstab für die Berechnung der geschuldeten Leistung. In einem Notgeld-Erlass vom 26. Oktober 1923 auf Basis des Ermächtigungsgesetzes vom 13. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von Kommunen, Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Auch die Deutsche Reichsbahn begab entsprechende „Wertbeständige Geldscheine“ über 0,42/ 1,05 und 2,10 Mark Gold ab 23. Oktober 1923 mit einem Volumen von 144 Millionen Mark Gold. Teilstück K einer Schatzanweisung des Deutschen Reichs von 1923 über 1,05 Mark Gold (= 1/4 Dollar), ausgegeben in Berlin am 26. Oktober 1923. Die Unterbringung dieser kleinen Stückelungen der Schatzanweisungen im Zahlungsverkehr war anfangs nicht ganz einfach, da die Stücke nicht überall gerne genommen wurden, waren sie doch kein gesetzliches Zahlungsmittel und deren Annahme den Behörden lediglich empfohlen worden. Später fanden die kleingestückelten Schatzanweisungen zur Deckung von Goldmark-Notgeld reißenden Absatz. Wo von Banken und Sparkassen auf Goldmark lautende Spar-Gutscheine ausgegeben wurden, zeigten sich erste Ansätze zur Wiederbelebung des durch die Inflation völlig niederliegenden Spargeschäftes. Die an Arbeitnehmer als Teil des Lohnes und Gehalts und auch die von Handelshäusern an ihre Kunden gegen Papiermark abgegebenen wertbeständigen Gutscheine bzw. Notgeldscheine  ermöglichten den Empfängern in steigendem Maße wieder planvolles Wirtschaften. Es war von großer psychologischer Bedeutung, dass der Arbeitslohn im vierten Quartal 1923 erstmalig nicht sofort wieder ausgegeben werden musste, sondern dass der in Goldmark ausgegebene Teil des Lohns ohne Wertverlust aufgehoben und für spätere Einkäufe gespart werden konnte. Dadurch trat eine Beruhigung in der Arbeiterschaft ein, Streiks und häufige Arbeitsplatzwechsel unterblieben, die Arbeitsfreudigkeit stieg und kam der Leistung der Unternehmungen zugute. Stadt Burg, Notgeldschein über 0,42 Goldmark = 1/10 Dollar, ausgegeben in Burg bei Magdeburg am 10. November 1923. Papiermark wurde von jedem Empfänger sofort wieder ausgegeben, wertbeständiges Geld so lange wie möglich gehalten. Allerorten wurde bei Zahlung in kleinen Goldanleihestücken und wertbeständigem Notgeld Rabatt gewährt. In den Städten kamen bei der großen Auflage des Goldmark-Notgelds solche Zahlungsmittel nun auch in die Hände von Personen, die bis dahin wertbeständiges Geld nicht erhalten konnten, und ermöglichten auch diesem Teil der Bevölkerung ab Anfang November 1923 wieder eine planvolle Haushaltsführung. Sachwerte: Roggen Das Roggengeld ist wohl das bekannteste unter den sachwertbezogenen, wertbeständigen Notgeldausgaben des Hyperinflationsjahres 1923. Die auf den Sachwert „Roggen“ ausgestellten Scheine hatten zwei Vorteile: Sie machten den Inhaber frei von der rasant fortschreitenden Geldentwertung und stellten ihn dem Devisenbesitzer gleich. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern war in Deutschland nicht Weizen, sondern Roggen das wichtigste Nahrungsgetreide. Von der Bevölkerung wurde überwiegend Roggenbrot gegessen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Roggengeld eine besondere Rolle bei den wertbeständigen Notgeldscheinen spielte, das überwiegend in landwirtschaftlichen Gebieten Norddeutschlands ausgegeben wurde. Gerade in Regionen, in denen der Getreideanbau vorherrschte, wurde 1923 der Tauschhandel mit Roggengeld üblich. Denn die Landwirtschaft konnte bzw. wollte Roggen wegen der ständigen Geldentwertung nicht zu Papiermark-Beträgen verkaufen, so dass die Versorgung der Städte mit landwirtschaftlichen Produkten kritisch wurde und trotz vollen Lagern der Bevölkerung Hunger drohte. Roggengeld wurde bezeichnet als Roggenschein, Roggenanweisung, Roggengutschein oder Roggenausweis. Die Bezeichnung Zwischenschein galt für Roggenscheine, die bei der Einlösung wahlweise auch in verzinsliche oder unverzinsliche Roggenwertanleihen umgetauscht werden konnten. Als Anteilscheine galten kleingestückelte, zinslose Roggenscheine, die Teil einer Roggenwertanleihe waren und in sie umgetauscht werden konnten. Notgeldscheine über „Roggenmark“ sind nur von der Deutschen Festmarkbank AG in Bremen bekannt. Die durch den Landbund West-Sternberg in Reppen ausgegebenen Notgeldscheine über Goldgeld waren garantiert durch Roggen der Landwirtschaft des Kreises. Auch einige Zinskupons aus Roggenwertanleihen liefen als Roggengeld um, sofern sie 1923 bis Anfang 1924 fällig wurden. Kreis-Landbund Cottbus und Kreis-Landbund Calau, Landbund Lübben und die Niederlausitzer Landbund-Genossenschaft e.G.m.b.H., Roggengutschein über 10 Pfund Roggen, ausgestellt in Cottbus am 1. September 1923. Rückzahlung durch Lieferung von Roggen oder mit dem Roggengegenwert in Reichswährung. Das Roggengeld kann als eine Maßnahme im Zahlungsverkehr betrachtet werden, die während der Hyperinflation den Menschen das Leben erleichterte. Die Stückelungen dieser Scheine waren in der Regel klein, sie reichten von 1, 2, 5, 10, 25 und 50 Pfund bis 1 Zentner Roggen, manchmal sogar darüber hinaus. Nur die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg verwendete den Wertmaßstab Kilogramm für ihre Roggenanweisungen und Anteilscheine. Die Einlösung des Roggengelds erfolgte durch Lieferung einer bestimmten Anzahl von Pfund bzw. Zentner Roggen aus bestimmten Lagerbeständen. Die Lagerstellen für den Roggen waren meistens auf der Rückseite der Roggenscheine angegeben. Es wurde aus gesetzlichen Gründen darauf geachtet, dass möglichst keine Verpflichtung zur Einlösung in Geld bestand bzw. dass solche Verpflichtungen auf den Scheinen nicht schriftlich fixiert wurden. Die Roggenscheine sollten explizit keine Zahlungsmittel im Sinne der Reichsbanknoten, sondern Tauschmittel sein. Dennoch wurden faktisch Roggenscheine von den Banken in Papiermark umgetauscht z.B. unter Zugrundelegung des mittleren Kurses für märkischen Roggen der Berliner Börse vom Vortag. Sofern Roggenscheine bei den Banken greifbar waren, konnten sie dort auch käuflich gegen Papiermark erworben werden. Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbankdirektion), Anteilschein an den unverzinslichen Roggenanweisungen 1922-1924 über 5 Kilogramm Roggen (1/30 vom Nennwert 150 kg der Roggenanweisungen), ausgegeben in Oldenburg am 26. September 1923. Rückzahlung in Reichswährung 1927. Rechtlich gesehen handelte es sich beim Roggengeld um zinslose Inhaber-Schuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit von wenigen Monaten bis zu vier Jahren, der Gegenstand der Schuld war eine bestimmte Menge an Roggen. Auch die Gerichte hatten sich damit zu beschäftigen, ob die Ausgabe von Roggengeld zulässig ist. Über die Frage der Rechtmäßigkeit des Roggengelds liegt ein interessanter Gerichtsbeschluss der beschuldigten Kreisgruppe Greifswald des Pommerschen Landbundes aus dem Herbst 1923 vor. Das Gericht hatte eine eingeleitete Strafverfolgung gegen die Kreisgruppe wegen der Ausgabe von Roggengeld als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg begann bereits am 1. November 1922 mit der Ausgabe unverzinslicher Roggenanweisungen über 150 Kilogramm Roggen, die sich so gut einführten, dass die Ausgabe am 15. Juni 1923 wiederholt wurde; ab 26. Oktober 1923 gab es dann kleinere Anteilscheine aus dieser Emission. Zwischen August 1923 und Januar 1924 folgte eine ganze Reihe von Emittenten dem Oldenburger Vorbild. Die meisten Roggenscheine wurden von Landbundgenossenschaften, das waren lokale Interessenorganisationen der Klein- und Mittelbauern, ausgegeben. Auch drei Kreditinstitute beteiligten sich an der Ausgabe von Roggengeld. Anhand der Fachliteratur können heute für den Zeitraum zwischen September 1923 und Januar 1924 insgesamt 32 Ausgaben von Roggengeld nachgewiesen werden. Deutsche Festmarkbank AG, Gutschein über 10 Roggenmark (1 Zentner inländischen Roggen), ausgegeben in Bremen im August 1923. Einlösung bis Ende 1926. Die Einlösung der Roggenscheine erfolgte in der Weise, wie sie den Empfängern dieses Geldes angekündigt wurde: durch Lieferung des Roggens, im Umtausch gegen die bis zum Zeitpunkt der Einlösung auszufertigenden Roggenwertanleihen und, wie gelegentlich auf den Scheinen vermerkt, wahlweise auch „in bar“, also in „Rentenmark“ bzw. „in gesetzlicher Währung“. Die Roggenscheine des Jahres 1923 sind überwiegend sofort nach der Währungsreform Anfang 1924 eingelöst worden. In der Regel tauchen die seltenen Roggengeldscheine heute nur in ganz wenigen Exemplaren auf, da sie nach ihrer Einlösung fast immer vernichtet wurden. Darum ist es erfreulich, dass von Sammlern immer noch Exemplare entdeckt werden, die bisher noch in keinem Notgeldkatalog enthalten sind. Die Liste der Roggengeldscheine wird wohl immer unvollständig bleiben. Bis heute bekannt geworden sind 29 örtliche Ausgabestellen. Sachwerte: Holz In der Gruppe der wertbeständigen Sachwertscheine waren die über Holz lautenden Gutscheine nach den Roggengutscheinen die häufigsten. Die Basis einer Sachwertsicherung beim wertbeständigen Notgeld sollte ein Sachwert mit möglichst breitem Markt sein. Dies war bei Holzwert-Gutscheinen sicherlich nicht der Fall, es waren eher ungewöhnliche und exotische Gutscheine. Die in der Hyperinflationszeit des Jahres 1923 ausgegebenen Holzwert-Gutscheine lauteten auf den Geldwert (in Goldmark) bestimmter Mengen Holz. Die Bemessung der Mengen von Holz lautete in der Regel auf Festmeter (fm), bzw. ein Mehrfaches davon. In der forstwirtschaftlichen Praxis war seinerzeit der Festmeter als Raummaß allgemein üblich. Der Geldwert ergab sich durch die Verknüpfung von Holzmenge bestimmter Qualität mit Goldmark. Die Emittenten der Holzwert-Gutscheine waren ausschließlich Städte und Gemeinden aus waldreichen Gegenden. Stadt Glogau, Interims-Anteilschein über 1/8 Festmeter 5% Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 5 Goldmark, ausgegeben in Glogau am 1. November 1923. Die schlesische Stadt Glogau gab am 1. November 1923 für 20.000 Festmeter (fm) Rundholz Klasse 1-4 in sechs Wertstufen „Interims-Anteilscheine über 1/4000 Festmeter 5 % Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 1 Goldpfennig“ bis „Interims-Anteilscheine über 1/8 Festmeter 5 % Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 5 Goldmark“ aus. Die kleingestückelten Anteilscheine standen im praktischen Gebrauch an der Grenze, gewissermaßen in einer Scharnierfunktion, zwischen Wertanleihe und wertbeständigem Notgeld. Die Anteilscheine waren im Buchdruck hergestellte, nicht durchnummerierte Inhaberscheine und dienten als wertbeständiges Notgeld insbesondere bei den täglichen Einkäufen, ohne die Notwendigkeit, sie mit Unmengen von täglich wertloserer Papiermark zu zahlen. Eine gesetzliche Annahmepflicht für diese Geldsurrogate bestand nicht. Die Interims-Anteilscheine waren darauf angelegt, ab November 1923 zunächst als Notgeld zu zirkulieren. Die Tilgung der Scheine sollte von der Stadtbank Glogau einerseits durch Umtausch ab dem 1. April 1924 in Schuldverschreibungen der 5% Glogauer Holzwertanleihe von 1923 nach Maßgabe der Stückelung erfolgen. Die damit eingetauschten Schuldverschreibungen waren dann aber kein Geld mehr, sondern Vermögenswerte. Andererseits war die Stadtgemeinde berechtigt, den Eintausch schon vorher zum angegebenen Goldwertbetrag in Rentenmark oder in Goldanleihe des Deutschen Reichs vorzunehmen. Die Stadt Lemgo (Lippe-Detmold) emittierte am 6. November 1923 Gutscheine zum Erwerb von Brenn- und Nutzholz aus den Waldungen der Stadt über 1, 2 und 5 Goldmark. Die Lemgoer Scheine waren nach ihrer Ausstattung kein Holzsachwert, sondern auf Goldmark lautendes Notgeld, das in seinem Verwendungszweck ausschließlich auf den Ankauf von Holz beschränkt sein sollte. Die über unterschiedliche Mengen von Holz lautenden Scheine der württembergischen Gemeinde Horgen ob Rottweil, der hessischen Stadt Wimpfen, der bayerischen Stadt Wörth am Main und der Stadt Bad Wildungen (Waldeck) wurden ab 21. Oktober bis zum 20. November 1923 in den Verkehr gebracht. Dem Wimpfener Holznotgeld lag ein Ausgabe- und Einlösungsverfahren zugrunde, das dem für die Kartoffel-Roggen-Gutscheine des Landes Waldeck ähnelte. Zur Versorgung der Stadtbevölkerung mit Weizen, Roggen und Kartoffeln wurde die Landbevölkerung durch öffentlichen Aufruf vom 10. November 1923 aufgefordert diese Nahrungsmittel frei „Steinhaus“ oder Bahnhof Wimpfen anzuliefern und dafür je gelieferten 1,10 Zentner Weizen oder 1,40 Zentner Roggen oder 5 Zentner Kartoffeln einen Gutschein über 1 Raummeter Brennholz, Scheiter mittlerer Güte, im Werte von 10,50 Goldmark entgegenzunehmen. Der Aktion war kein großer Erfolg beschieden, da es der Landbevölkerung zu der Zeit anscheinend möglich war, Holz auch ohne Abgabe ihrer höherwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu erwerben. Deshalb hat das Wimpfener Holznotgeld keine besondere Bedeutung als Zahlungsmittel erlangt. Bad Wildungen, Holzgutschein über ½ Festmeter Buchennutzholz mittlerer Güte, ausgegeben in Bad Wildungen am 5. November 1923. Die auf den Holzwert-Gutscheinen seinerzeit angegebenen Goldmarkpreise je Festmeter Holz lassen keine sinnvollen Wertvergleiche zu, da ihnen unterschiedliche Zeitwerte zu Grunde lagen und ferner die Holzarten und Qualitäten sehr unterschiedlich waren. Die Preise reichen von 6 Goldmark für Kiefernprügelholz II. Klasse bei Wörth, über 10,50 Goldmark für Brennholz Scheiter mittlerer Güte bei Wimpfen, 20 Goldmark für Buchennutzholz mittlerer Güte bei Bad Wildungen, 30 Goldmark für Nadelstammholz I. Klasse bei Horgen bis zu 40 Goldmark für Holz unbekannter Art und Güte in Glogau. Andere Sachwerte Neben Roggen und Holz gab es weitere, teilweise kuriose Sachwert-Gutscheine, in der Regel von einem oder wenigen Ausstellern ausgegeben, die auf Weizen, Fette (Schmalz und Margarine), Zucker, Ziegelsteine und Mauersteine, Kunsthonig, Feingold oder Ähnliches lauteten. Hier ein Auszug: Weizen-Schuldscheine Die Deggendorfer Privatbank Preysing-Bank KGaA emittierte im November 1923 unverzinsliche Weizenwert-Schuldscheine. Die als wertbeständiges Notgeld ausgegebenen Inhaber-Schuldscheine hatten eine Stückelung in den Geldwerten von 1, 5, 10, 20, 25, 50, 2.500 und 5.000 Kilogramm (kg) Weizen. Die Versprechung der Bank: Man sollte für diese Schuldscheine immer den aktuellen Wert eines Kilogramms Weizen erhalten. Die vorliegenden Schuldscheine waren ausgestellt zugunsten des Gläubigers „Gräflich von Preysing`sche Güterinspektion Moos“, die auch den Kurs des Weizenwertes und damit relativ eigenmächtig den Wert der Schuldscheine bestimmte. Die Preysing-Bank hatte sich allerdings  mit der „Wertbeständigkeit der von ihr kreierten Weizenwährung“ stark verspekuliert. Denn schon 1924 musste die Bank deshalb Konkurs anmelden, die Liquidation folgte. Viele gutgläubige Anleger wurden um ihr Geld gebracht. Preysing-Bank KGaA, Schuldschein über 20 Kilogramm Weizen, ausgestellt in Deggendorf im November 1923. Fettgutscheine Fünf Emissionen von wertbeständigem Notgeld über den Sachwert Fett sind 1923 im Deutschen Reich bekannt geworden. Der über ,,1 Pfund gutes Schweineschmalz oder andere Lebensmittel im gleichen Wert“ ausgestellte Schein der Lederfabrik Friedrich Stadermann G.m.b.H. in Oberursel am Taunus erschien zusammen mit Mehl- und Brotgutscheinen (Mehlkarten: 2 Pfund, Brotkarten 3 Pfund) dieser Firma. Das Schweineschmalz und die anderen Lebensmittel konnten nur bei der Vertragsfirma L. Müller in Oberursel bezogen werden. Zwei gleichzeitige Ausgaben liegen aus Schlesien vor. Die Deutsche Wollenwaren-Manufaktur A.-G. in Grünberg/ Schlesien emittierte am 24. Oktober 1923 Gutscheine über ½  und 1 Pfund Margarine, die Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft in Neusalz (Oder) am 25. Oktober 1923 Scheine über gleiche Mengen und Werte (30 bzw. 60 Goldpfennig). Deutsche Wollenwaren-Manufaktur A.-G., Gutschein für 1 Pfund Margarine im Werte von 60 Goldpfennig, ausgegeben Grünberg in Schlesien am 24. Oktober 1923. Der Interessenverband der Importeure ausländischer Fleisch- und Fettwaren in Köln brachte mit Datum 1. November 1923 wertbeständige Gutscheine über 1, 5 und 10 Pfund Schmalz (amerikanische Ia Qualität), über 1 Pfund Rinderfett und 1 Pfund Margarine (Ia Qualität) in den Verkehr. Nach ihrem Text war Sachdeckung in voller Höhe der ausgegebenen Menge vorhanden. Schließlich existieren noch Scheine des Kaufhauses Adolf Schubert in Wald (Rheinland) vom 14. August 1923 über ,,1 Pfund Fett oder Speck im Wert von 800.000 Mark", von denen aber nicht bekannt ist, ob sie im Verkehr als Notgeld verwendet wurden. Zucker-Gutscheine Drei Emissionen von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Zucker lauteten sind 1923 in den Provinzen Pommern und Schlesien bekannt geworden. Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H., Aushilfsscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker, ausgestellt in Stralsund am 1. November 1923. Über Zucker lautendes wertbeständiges Notgeld liegt aus Pommern vor. Die Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H. in Stralsund gaben am 1. November 1923 gemeinsam Aushilfsscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker aus, die bei Fälligkeit am 1. April 1924 mit dem Gegenwert von 20 Goldpfennig für jedes Pfund Zucker einzulösen waren. Beide Gesellschaften hafteten mit ihrem gesamten Vermögen für diese Scheine. Die Sicherstellung der Emission erfolgte bei der Neupommerschen Spar- und Creditbank Aktien-Gesellschaft in Stralsund, die auch als Zahlstelle bei der Einlösung der Aushilfsscheine fungierte. Eine weitere Emission von auf Zucker lautenden Gutscheinen war eine Gemeinschaftsausgabe der Firmen Carl Takel, Er. Hegeler und Aug. Hartig in Neubukow in der Nähe von Rostock in Mecklenburg-Schwerin. Von dieser Emission sind nur Zucker-Gutscheine in den Wertstufen von 0,20 und  0,50 Goldmark bekannt geworden, die auf den 24. November 1923 datieren. Nach der Textangabe sollte die Einlösung „gegen Zucker zum Tagespreis“ am 1. September 1924 erfolgen. In Schlesien wurde am 8. November 1923 von der Zuckerfabrik Fraustadt eine Ausgabe in den Umlauf gebracht, die Gutscheine über ½, 1, 2 und 6 Zentner gemahlene Raffinade umfasste. Die Gegenwerte lauteten über 12,50, 25, 50 und 150 Goldmark. Die Gutscheine wurden kurze Zeit später durch Überdruck mit den um 20% erhöhten Wertangaben 15, 30, 60 und 180 Goldmark versehen. Der erste Preis vom 8. November war wohl nicht ausreichend gewesen. Die Gültigkeit der Zucker-Gutscheine erlosch spätestens am 28. Februar 1924. Gutscheine über Ziegel- und Mauersteine Es gab in der Hyperinflation von 1923 zwei Emissionen von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Ziegelsteine bzw. Mauersteine lauteten. Für Ziegelsteine und Mauersteine liegt Sachwert-Notgeld aus Schlicht (Oberpfalz) und Friedrichsfeld bei Dinslaken (Rheinland) vor. Beide Ausgaben stammen aus dem August 1923, zählen also zu den frühesten dieser wertbeständigen Notgeldscheine. Dampfziegelei H. Merkl, Gutschein über 10 Ziegelsteine (= 20 Goldpfennig), ausgegeben in Schlicht (Oberpfalz) ab August 1923. Die Dampfziegelei H. Merkl in Schlicht löhnte ihre Arbeiter und Angestellten ab August 1923 teilweise in Ziegelgutscheinen. Der Friedenswert von 10 Ziegelsteinen betrug laut Angabe auf den Scheinen 20 Goldpfennige. Das Vertrauen, das die seit 1900 bestehende Firma genoss, übertrug sich auch auf ihr Ziegelnotgeld, so dass es in Schlicht und Umgebung von allen Kaufleuten gern in Zahlung genommen wurde. Von der Siedlungsgesellschaft für den Kreis Dinslaken m.b.H., Friedrichsfeld, ist ein Gutschein über 100 Mauersteine = „,1 Steinmark“ bekannt geworden, gegen dessen Vorlage die Gesellschaft die Aushändigung von 100 Zementschlackensteinen aus ihrer Kunststeinfabrik oder Zahlung des jeweiligen Wertes in bar versprach. Berechtigungsschein für Kunsthonig Es gab in der Hyperinflation von 1923 eine Emission von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Kunsthonig lautete. Die Norddeutsche Honig- und Wachswerk G.m.b.H., Visselhövede (Hannover), brachte ab 1. November 1923 einen Berechtigungsschein lautend auf 3 Pakete von je 1 Pfund Kunsthonig heraus. Der Gegenwert für 3 Pfund Honig betrug zur Zeit der Ausgabe eine Goldmark. Auf den Scheinen war vermerkt, dass die Einlösung grundsätzlich in natura und nur ersatzweise durch wertbeständige Gutschrift oder Verrechnung bei der örtlichen Spar- und Darlehenskasse oder der örtlichen Hannoverschen Spar- und Leihbank erfolgen sollte. Goldwert-Anweisungen über Feingold Die Rheinische Gold- und Silber-Scheide-Anstalt Thum & Conrad, Düsseldorf, gab mit Datum 31. Dezember 1923 Goldwert-Anweisungen über 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 Gramm Feingold aus, die in Form von Schuldscheinen zugunsten der Rheinisch-Westfälischen Credit-Bank Dr. Friedrich & Co., Düsseldorf, abgesichert wurden. Thum & Conrad übernahmen nach dem Text der Anweisungen die Verpflichtung, „dass eine dem Umlaufsbetrage der Goldwert-Anweisungen entsprechende Menge Gold oder Goldmarkwerte sich stets in ihren Beständen befindet oder durch Verträge mit einwandfreien Scheideanstalten oder anderen Firmen sichergestellt ist“. Rheinische Gold- und Silber-Scheide-Anstalt Thum & Conrad, Goldwert-Anweisung über 50 Gramm Feingold, ausgegeben in Düsseldorf am 31. Dezember 1923. Die Ausgabe und die Einlösung der Goldwert-Anweisungen, deren Umlaufmenge insgesamt dem Wert von 200 Kilogramm Feingold entsprach, erfolgten sowohl bei Thum & Conrad als auch bei Dr. Friedrich & Co. Die Laufzeit war bis zum 31. Dezember 1925 befristet. Die Einlösung sollte final in der „jeweils im Rheinland gesetzlichen Währung“ erfolgen. Leistungs-Gutscheine Eine weitere Gruppe des sachwertbezogenen wertbeständigen Notgeldes entstand aus den Leistungs-Gutscheinen, die die Versorgungsbetriebe in vielen Städten und Kommunen zur Begleichung der Strom-, Gas- und Wasserrechnungen ausgaben. Diese Sachwertscheine wurden in der Regel ohne gesetzliche Grundlage herausgegeben. Sie verstießen sogar gegen das Notgeldverbot vom 17. Juli 1922, trotzdem kursierten sie im Zahlungsverkehr. Die von den Versorgungsbetrieben vieler Städte verwendeten Leistungs-Gutscheine erleichterten und verbesserten das Abrechnungsverfahren für Strom-, Gas- und Wasserlieferungen. Städtische Betriebe Straubing, Wertbeständiger Gutschein über 2,10 Mark Gold = ½ Dollar für die Sachleistungen: Elektrizität, Gas, Wasser, Benzol, etc., ausgegeben in Straubing am 20. November 1923. Die vor der gesetzlichen Regelung weitgehend übliche Zahlungsweise, die Rechnungen zum durchschnittlichen Bezugspreis der abgelaufenen Periode zu begleichen, war zwar für die Verbraucher zunächst vorteilhaft. Die Werke hätten aber bei Lieferung zu einem Preis, der in keinem Verhältnis mehr zu den Wiedererzeugungskosten stand, ihren Betrieb in absehbarer Zeit einstellen müssen. Sie gingen daher teilweise schon ab August 1923 dazu über, die Wiedererzeugungskosten plus den Gewinnzuschlag in Rechnung zu stellen, wie es dann auch eine gesetzliche Regelung vorsah. Bei diesem Verfahren wurden den Verbrauchern Zeitpunkt und Kurs der zur Zahlung verwendeten Papiermark diktiert, wobei nur angeordnet war, mindesten alle 16 Tage abzurechnen. Die Leistungs-Gutscheine, die z. T. auch schon ab August 1923 eingeführt worden waren, überließen den Verbrauchern die Entscheidung, wann sie Strom, Gas und Wasser „einkaufen“ wollten. Die Werke aber konnten die eingehenden Papiermarkbeträge für die Leistungs-Gutscheine laufend ihren Lieferanten zur Verrechnung weitergeben. Ausgabestellen Rudolf Wilhelmy berichtet 1962, dass in der Periode des wertbeständigen Notgelds rund 600 Ausgabestellen im Deutschen Reich bestanden haben, die insgesamt etwa 2.500 verschiedene Notgeldscheine ausgaben. Die Sammlerkataloge zum wertbeständigen Notgeld (siehe Literaturhinweise) verzeichnen für in der Sammlerschaft nachgewiesene Scheine 562 bekannt gewordene Ausgabestellen (Dr. Keller, 1954),  1081 bekannt gewordene Ausgabestellen (Lindman, 2008) und 1167 bekannte Ausgabestellen (Müller, 2011). Die Frage, warum es in der Not der Hyperinflation nicht mehr Ausgabestellen bzw. höhere Ausgabevolumina gegeben hatte, kann mit dem restriktiven Verhalten des Reichsfinanzministeriums und der Reichsbank beantwortet werden, die für die Notgeldausgaben strenge Voraussetzungen hinsichtlich der Hinterlegung von Sicherheiten forderten und die Einhaltung des Notgelderlasses vom 26. Oktober 1923 auch kontrollierten und bei Verstößen sanktionierten. Damit war die Zahl möglicher Ausgaben begrenzt. Erst im Endstadium der Inflation im November 1923 wurden die Auflagen gelockert bzw. von den Ausgabestellen einfach nicht mehr beachtet. Dies führte einerseits zum Anschwellen der Ausgabe von ungenehmigtem Notgeld, half aber andererseits die Not der Bevölkerung zu lindern. Bedeutung des wertbeständigen Notgelds Am 16. November 1923, dem Tag der ersten Rentenmark-Ausgabe, bestanden rund 37 %  aller umlaufenden Zahlungsmittel aus wertbeständigem Notgeld. Am 20. November 1923 war 1 US-Dollar 4,2 Billionen Papiermark (= 4,20 Rentenmark) wert. Eine Rentenmark bzw. eine Goldmark entsprach an diesem Tag offiziell einer Billion Papiermark. Das vorhandene und nach dem 16. November 1923 neu ausgegebene wertbeständige Notgeld leistete dann der jungen Rentenmark Hilfestellung. Der Anteil des wertbeständigen Notgeldes verringerte sich danach, obwohl seine Ausgabemenge bis zum 31. Dezember 1923 ununterbrochen anstieg, da die in den Verkehr strömenden Rentenbanknoten ein größeres Emissionsvolumen hatten, ferner auch noch beträchtliche Mengen Reichsbanknoten (Billionenscheine) ausgegeben wurden. In der Zeit vom 30. November bis zum 31. Dezember 1923 betrug der Anteil des wertbeständigen Notgelds deshalb fast konstant 28 %. Die neue Rentenmark: Deutsche Rentenbank, Rentenbankschein über eine Rentenmark, ausgegeben in Berlin mit dem Ausgabedatum 1. November 1923. Mit wachsender Rentenmarkmenge betrug der Anteil der beiden wertbeständigen Zahlungsmittel am 23. November 1923 rund 53 %, am 30. November rund 58 %, am 7. Dezember rund 62 %, am 15. Dezember rund 64 % und am 31. Dezember 1923 rund 66 % des Geldumlaufs. Zu einem sehr späten Zeitpunkt, Ende Februar 1924, hat Hirsch unter Verwendung der Angaben des Statistischen Reichsamtes eine durch Schätzungen ergänzte Berechnung des gesamten Zahlungsmittelumlaufs im Deutschen Reich vorgenommen. Er nennt für das wertbeständige Notgeld den Betrag von 352 Mio. Goldmark, wobei er aber nur kleine Goldanleihestücke und Reichsbahnnotgeld erfasste. Tatsächlich belief sich der gesamte Zahlungsmittelumlauf zu diesem Zeitpunkt auf rund 550 Mio. Goldmark. Nach der Währungsreform: Reichsbanknoten über 100 Billionen Mark wurden auch am 15. Februar 1924 noch gedruckt und ausgegeben. Der Wert der 100 Billionen Banknote zu diesem Zeitpunkt: 100 Rentenmark bzw. 100 Goldmark. Zusammenfassend kann festgestellt werden: Der Umstand, dass der Zahlungsmittelumlauf gegen Ende 1923 bereits zu einem erheblichen Teil wertbeständig war, ermöglichte es der Reichsregierung, die Vorbereitungen zur Ausgabe der Rentenmarkscheine und deren Druck trotz der gebotenen Eile ohne Überstürzung und mit Sorgfalt zu betreiben. Es erscheint fraglich, ob ohne das Vorhandensein wertbeständigen Notgeldes die hungernde, frierende und vor Gewalttaten nicht zurückschreckende Bevölkerung der Reichsregierung noch so viel Zeit gelassen hätte, das durch einen Druckerstreik schließlich auch noch unvorhergesehen verzögerte Rentenmark-Projekt zu verwirklichen. Im Rückblick kommt dem wertbeständigen Notgeld von 1923/24 sowohl finanzpolitisch als auch wirtschaftspolitisch eine hohe Bedeutung zu. Es war als Geldersatz einer der wichtigen Stabilitätsfaktoren bei der Überwindung der Hyperinflation. Mit den von den landwirtschaftlichen Genossenschaften ab August 1923 abgegebenen Roggen-Gutscheinen, den vom Reich seit Mitte September 1923 in den Verkehr gebrachten kleinen Stücken der Goldanleihe und dem von den Städten, Kreisen usw. seit Mitte Oktober 1923 ausgegebenen, auf Goldmark oder Dollar lautenden wertbeständigen Notgeld konnte die Landwirtschaft zur Abgabe ihrer Erzeugnisse bewegt werden. Die in besonderem Maße die Industriegebiete bedrohende Hungersnot wurde gebannt. Die Landwirte hingegen erhielten wertbeständiges Geld nicht nur für den sofortigen Verbrauch, sondern auch für erst später folgende Ankäufe von Saatgut, Dünger und landwirtschaftlichen Geräten. Mit der Einführung der Rentenmark und der Beendigung der Inflation kehrte die deutsche Wirtschaft nur langsam und unter großen Mühen zur Normalität zurück. Da das Misstrauen gegenüber dem neuen Geld groß war, wurden die wertbeständigen Notgeldscheine nur langsam gegen Rentenmarkscheine eingetauscht. Erst Ende 1924 wurden die letzten Notgeldscheine ungültig. Da sie einen relativ hohen Wert darstellten, wurden fast alle Scheine eingelöst. So kommt es, dass von vielen Ausgaben keine oder nur wenige Scheine der Nachwelt erhalten blieben. Die Seltenheit der wertbeständigen Notgeldscheine 1923/24 prägt damit dieses Sammelgebiet. Hans-Georg Glasemann Literaturhinweise: Hirsch, J.: Die deutsche Währungsfrage, Jena, 1924. Jungmann-Stadler, Franziska: Roggengeld: Not macht erfinderisch, in der Zeitschrift Die Bank, Seite 56-60, Köln, Heft1/ 2001. Keller, Dr. Arnold: Das wertbeständiges Notgeld (Goldnotgeld) 1923/24, unveränderter Nachdruck der zweiten Auflage von 1954, München, 1976. Lindman, Kai: Das wertbeständige Notgeld von 1923/24, Gifhorn, 2008. Müller, Manfred: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924, Deutsches Notgeld, Band 12, Regenstauf, 2011. Wilhelmy, Rudolf: Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Lexikon: International Bank Note Society

    Die International Bank Note Society (IBNS) ist die größte Papiergeldsammlervereinigung auf internationaler Basis. Sie wurde 1961 in England gegründet. Die IBNS ist eine gemeinnützige Bildungsorganisation, deren Ziel es ist, das Studium und die Kenntnis über die Banknoten und Papierwährungen der Welt und aller damit zusammenhängenden Fragen auf pädagogischer, wissenschaftlicher und historischer Ebene zu fördern, anzuregen und voranzutreiben. Derzeit hat die IBNS mehr als 2000 Mitglieder in über 90 Ländern. Video der IBNS (Englisch). Die IBNS gibt eine eigene Zeitschrift in englischer Sprache heraus, das "International Bank Note Society Journal", das vierteljährlich erscheint. Präsidentin der IBNS ist derzeit Pam West, die Sammlern als Händlerin und Expertin für das Papiergeld Englands und der Kanalinseln bekannt ist. Die IBNS gliedert sicher in derzeit 20 Chapter in allen Teilen der Welt. Eine Aufstellung der verschiedenen Chapter findet man HIER. Während es in verschiedenen europäischen Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden, Rumänien, Spanien und der Ukraine Landesverbände gibt, ist es in Deutschland bisher leider nicht gelungen, einen funktionierenden Landesverband zu etablieren, der die deutschen Papiergeldsammler aktiv zusammenführt, Treffen organisiert und den Austausch unter den Sammlern fördert. Bundesweit ist der Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler e.V. als eigenständiger Verein aktiv. In die "Hall of Fame" (Ruhmeshalle) der IBNS wurden 2010 mit Arnold Keller und Albert Pick auch zwei deutsche Papiergeldexperten aufgenommen. Internetseite der IBNS: https://www.theibns.org/joomla/index.php Youtube-Kanal der IBNS: https://www.youtube.com/c/theIBNS Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

  • Nachwuchs für die Numismatik - Der Münzverein Neumarkt/OPf. u. Umgebung e.V.

    Den deutschen Münzvereinen haftet seit einigen Jahren der Makel der Überalterung an. Tatsächlich sind die Mitgliederzahlen vieler Vereine rückläufig und nicht wenige stehen mangels Nachwuchs vor der Auflösung. Das Sammeln, Kaufen und Verkaufen hat sich nicht erst seit gestern zunehmend in die digitale Welt verlagert. Nach der "Corona-Pause" sind die Besucherzahlen auf den Messen wieder gestiegen. Die Wertschätzung des numismatischen Austausches auch jenseits von Laptop, Tablet und Smartphone ist damit wieder deutlich geworden. Bei den meisten Münzvereinen ist davon allerdings noch wenig zu spüren. Eine besonders positive Ausnahme bildet der Münzverein Neumarkt (Oberpfalz) und Umgebung e. V. Der 1990 gegründete Verein hat sich längst einen festen Platz in der numismatischen Vereinswelt erobert. Neben seinem Engagement bei der Organisation von Münzsammlertreffen und der Herausgabe numismatischer Werke zur Regionalgeschichte widmet sich der Verein auch aktiv der Nachwuchsförderung. Die Jungnumismatikergruppe, die sich an Sammlerinnen und Sammler bis einschließlich 17 Jahre richtet, trifft sich zu Jugendnachmittagen und auf Münzbörsen. Auf der letzten Numismata in München konnte man sich vom Erfolg dieser Nachwuchsarbeit überzeugen. Neben dem unermüdlichen Engagement der Vorsitzenden sowie der Mitglieder ist es vor allem die mediale Präsenz, die für Nachwuchs sorgt. Dazu gehört eine gepflegte Homepage des Vereins und das Auftreten in den sozialen Medien. Das numismatische Vereinsleben in Deutschland mag in Zukunft überschaubarer werden. Für den Sammlernachwuchs ist in der Oberpfalz jedoch bestens gesorgt. Der Battenberg Gietl Verlag mit seinen Online-Magazinen Muenzen-Online.com und Geldscheine-Online.com unterstützt die Nachwuchsförderung. Anlässlich der Numismata in München wurde am 3. März 2024 ein prall gefülltes Paket mit Fachliteratur, Münzblistern mit Kursmünzen aus aller Welt sowie Geldscheinen an die jungen Numismatiker aus Neumarkt überreicht (siehe Foto). Weitere Informationen zum Verein finden Sie unter: https://www.muenzverein-neumarkt.de/index.php Vereinsabende: Jeder erste Donnerstag im Monat ab 19:30 Uhr im Vereinslokal Kolping-Johanneszentrum, Ringstraße 61, 92318 Neumark i.d.Opf. Gäste sind zu den Veranstaltungen stets herzlich Willkommen! Kontakt: muenzverein-neumarkt@gmx.de Til Horna

  • Aus privaten Sammlungen: 200-Mark-Banknote der Staatsbank der DDR von 1985

    Am 1. Januar 1968 trat an die Stelle der Deutschen Notenbank die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Dadurch wurde auch ein Austausch der umlaufenden Banknoten notwendig. Die Ausgabe der neuen Serie begann am 1. Juni 1973 mit dem Wert zu 50 Mark (Friedrich Engels). In den nächsten Jahren folgten die Scheine zu 10 (Clara Zetkin), 20 (Johann Wolfgang von Goethe) und 100 Mark (Karl Marx) und zuletzt am 18. September 1979 die Note zu 5 Mark (Thomas Müntzer). Die Noten wurden in zwei Ausgaben emittiert. Sie unterscheiden sich deutlich. Bei der ersten Ausgabe erfolgte der Aufdruck der Kontrollnummern im Typensatz, später im Computersatz. Die für die 1970er Jahre geplante Erstausstattung sah als größten Posten mit 160 Millionen Noten den Wert zu 50 Mark vor. Der Hunderter hatte mit 60 Millionen Stück die kleinste Auflage. Als im April 1984 das Ministerium der Finanzen dem Bankpräsidenten der Staatsbank Kaminsky mitteilte, dass ab 1985 die VEB Deutsche Wertpapierdruckerei freie Kapazitäten hätte, ergriff Kaminsky sofort die einmalige Gelegenheit zum Druck von zwei zusätzlichen Nennwerten. Die neuen Scheine zu 200 und 500 Mark hatten den Charme, dass man damit nicht nur dem erheblich gewachsenen Geldumlauf, sondern auch den geänderten Stücklungs-Anforderungen gerecht würde. Um Kaufkraft abzuschöpfen, ließ die DDR-Führung in ausgewählten Geschäften hochpreisige „Delikat- und Exquisit-Waren“ verkaufen, zu deren Bezahlung auch Banknoten mit einem höheren Betrag als 100 Mark sinnvoll erschienen. Da das höchste Nominal bereits Karl Marx abbildete, stand man nun vor der Frage, welche Porträts sollten die neuen Banknoten erhalten. Für den zukünftig höchsten Notenwert zu 500 Mark wählte man das Staatswappen und für die Rückseite das ursprünglich für den 100-Markschein vorgesehene Motiv des „Staatsratsgebäudes“. Die Vorderseite der Banknote zu 200 Mark erhielt die Abbildung einer jungen Familie vor einer Neubaukulisse und die Rückseite zeigte eine Kindergartenszene.[1] Die junge Familie und die Kindergartenszene spiegeln den Stellenwert wider, den die Familienpolitik bei der DDR-Führung einnahm. Ende der 1960er Jahre war auch in der DDR durch die Antibabypille und den durch sie ausgelösten "Pilleknick" ein spürbarer Geburtenrückgang festzustellen. Mit umfangreichen staatlichen Fördermaßnahmen wollte die DDR-Führung dem entgegenwirken.[2] Die sozialpolitischen Ansätze dafür sind eng verbunden mit dem VIII. Parteitag von 1971, als die „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ verkündet wurde. Gemäß den Grundsätzen des Familiengesetzbuchs, nach der die Familie „die kleinste Zelle der Gesellschaft“ ist und dem Artikel 18 der DDR-Verfassung, der die Familie unter den „besonderen Schutz des sozialistischen Staates“ stellte, wurde ab 1971 ein Ehe-Kredit eingeführt, also ein finanz- und sozialpolitisches Instrument, das bereits von der nationalsozialistischen Regierung mit den Ehestandsdarlehen angewandt wurde. Sofern das gemeinsame Einkommen bei Eheschließung nicht 1.400 Mark überstieg und beide Partner nicht älter als 26 Jahre waren – dies traf auf 80 % der Eheschließungen in der DDR zu –, stand den frisch Vermählten auf Antrag ein Betrag von 5.000 Mark (ab 1987 waren es sogar 7.000 Mark einschließlich Nachzahlung von 2.000 Mark an davor bewilligte Ehe-Kredite) als zinsloser und zweckgebundener Kredit zur Verfügung. Die Kreditsumme wurde nicht bar ausgezahlt, sondern das junge Paar erhielt einen Kreditbrief der Sparkasse über die Kreditsumme. In den Verkaufsstellen konnten damit verschiedene Waren – in der Praxis meist Schrankwand, Küche, Fernseher und Haushaltsgeräte – gekauft werden. Der Verkäufer trug die Kaufsumme auf der Rückseite des Kreditbriefes ein und verrechnete sie mit dem jeweiligen Kreditinstitut. Bei einer Laufzeit von acht Jahren erfolgte die Rückzahlung dann in monatlichen Raten zu je 50 Mark. Bei Geburt eines oder mehrerer Kinder wurde die abzuzahlende Kreditsumme als Sondertilgung gemindert. Der Krediterlass betrug beim ersten Kind 1.000 Mark, beim zweiten Kind weitere 1.500 Mark und beim dritten Kind 2.500 Mark. Gleichzeitig sank die monatliche Tilgung, so dass die Kreditlaufzeit gleichblieb. War zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes durch die Sondertilgung der Kredit bereits überzahlt, so wurde der überzahlte Betrag wieder ausbezahlt. Die Kredittilgung durch Geburt eines Kindes wurde im Volksmund umgangssprachlich schon bald als „abkindern“ bezeichnet. Die überaus großzügigen Konditionen des Kredits waren für junge Paare sicherlich auch ein Anreiz zu heiraten.[3] Angesichts der akuten Wohnungsnot erhielten verheiratete Paare, die bereits ein Kind erwarteten, auch oftmals früher den Zuschlag für eine Wohnung. Zwischen 1972 und 1988 wurden 1.371.649 Ehekredite mit einem Gesamtvolumen von 9,3 Milliarden Mark vergeben, von denen etwa ein Viertel „abgekindert“ wurde. Objekttyp: Banknote Sammlung: Uwe Bronnert Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutschland, DDR Emittent: Staatsbank der DDR, Berlin (Ost) Nominal: 200 Mark der DDR Datierung: 1985 Vorderseite: Junge Familie vor einer Neubaukulisse Rückseite: Kindergartenszene Material: Papier mit Wasserzeichen Friedenstaube im Schaurand Format: 153 mm x 65 mm Druck: VEB Wertpapierdruckerei der DDR, Leipzig Entwurf: Siegfried Hermann Druckplattenstich: Peter Noack (Vorderseite) und Gerhard Faulwasser (Rückseite) Variante: Fehldruck: untere Wertzeile auf der Rückseite hellgrün statt dunkelolivgrün Nummerierung: AC 0229227 Gültigkeit: Nicht ausgegeben! Zitate: DDR-26F (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 364 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) GDR-32 (Standard Catalog of World Paper Money) B306 (Linzmayer: The Banknote Book: German Democratic Republic) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Anmerkungen [1] Kontrollnummer im Computersatz. Serien: AA, AB, AC, AD, AE, sowie Austauschnoten: AZ. [2] Mit sozialen Maßnahmen wie Babyjahr, Ehe-Kredit oder Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz sollte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert und die Geburtenrate erhöht werden, was im praktischen Leben auch erfolgreich funktionierte. [3] Das durchschnittliche Heiratsalter der Männer lag in den 1970er Jahren bei unter 24 Jahren. Frauen waren bei der Heirat im Schnitt sogar nur etwa 21 Jahre alt. Bei der Geburt ihres ersten Kindes waren DDR-Bürgerinnen laut Statistik nicht älter als 22 Jahre. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • Leserpost: 20 Mark 1915 mit Briefmarke

    Sehr geehrter Herr Grabowski, in einem alten Konvolut habe ich diesen Zwanziger gefunden. Hat dieser Schein einen praktischen Zweck oder ist das nur eine private Spielerei? Mit freundlichem Gruß D. Langer Anmerkung der Redaktion Hallo Herr Langer, das Bild ist leider recht klein und eine Abbildung der Rückseite fehlt auch. Natürlich gab es keinen offiziellen Grund, eine Banknote aus dem Jahr 1915 mit einer Freimarke (Michel 151a) aus dem Jahr 1920 zu bekleben und darüber auch noch eine Signatur zu setzen. Es kam allerdings vor, dass während der deutschen Inflation, in der 20 Mark praktisch keinen Wert mehr darstellten, derart wertlos gewordene Geldscheine mit Briefmarken frankiert wurden, um sie zu verschicken. Deshalb wäre die Rückseite von Interesse gewesen. Vielleicht hätte es hier handschriftliche Vermerke geben können. Aber auch das ist mit ziemlicher Sicherheit auszuschließen, denn das Porto für eine Postkarte betrug 1920 ganze 5 Pfennig und nicht 1 1/4 Mark. 1921 dann 100 Pfennig und auf dem Höhepunkt der Inflation im Dezember 1923 20 Milliarden Mark. Außerdem hat man für solche Fälle eher einseitig bedruckte Scheine aus der Inflationszeit genutzt, um auf der unbedruckten Rückseite seine Nachricht schreiben zu können. Die Deutsche Reichspost hätte aber sicher auch diesen Schein befördert, wenn er entsprechend frankiert gewesen wäre. Während der Inflation soll ein Bauer, dem der Transport seiner Kuh zum Schlachthof zu teuer gewesen war, diese sogar mit einer Briefmarke frankiert haben, um sie zu „verschicken“. Sie soll tatsächlich befördert worden sein! Da hat sich wohl jemand einen Scherz erlaubt. Aber auch bei Online-Auktionen im Internet findet man immer wieder Geldscheine, die mit Briefmarken beklebt wurden, um sie für Sammler interessant zu machen, z.B. aus dem so genannten „Dritten Reich“ oder aus der DDR. Auch schon früher wurden Geldscheine manipuliert oder gar komplett frei erfunden, um das Interesse von Sammlern zu wecken und sie gewinnbringend verkaufen zu können. Es könnte sich also um eine zeitgenössische Manipulation handeln, wofür auch der Fund in einem alten Konvolut spricht. Beste Grüße Hans-Ludwig Grabowski

  • Stadt Kiel: Goldmarknotgeld von 1923

    Die Stadtverwaltung Kiel ließ noch vor Bekanntwerden des Notgelderlasses der Reichsregierung vom 26. Oktober 1923* wertbeständige Notgeldscheine über ½, 1 und 5 Goldmark mit Valutaklausel (1 Goldmark = 4,20te Teil eines Dollars) drucken. Nach ihrem rückseitigen Text der Goldnoten war bei der Treuhänderin, dem Bankhaus L. Behrens & Söhne in Hamburg, ein dem Nennwert der Scheine (zusammen 309.000 Goldmark) entsprechender Betrag in Dollarwährung der Vereinigten Staaten von Nordamerika eingezahlt und bei J. Henry Schröder, Banking Corporation in New York, als Goldguthaben hinterlegt. Da die Goldnoten nicht den Deckungs- und Formvorschriften des Notgelderlasses entsprachen, wurden sie vom Reichsminister nicht genehmigt. Die bereits gedruckten Scheine wurden deshalb nicht in den Umlauf gebracht. Kiel, Goldnote über ½ Goldmark, Ausgabeort Kiel, ohne Ausgabedatum. Es fehlten formal die Bezeichnung „Wertbeständiges Notgeld“ und die Hinweise auf die Deckung der Goldnote durch die Reichsgoldanleihe sowie die Genehmigung durch den Reichsminister der Finanzen. Aus diesem Grund wurden die Scheine nicht in den Umlauf gebracht. Als Ersatz wurde mit Datum 1. November 1923 eine zweite, nunmehr vom Reichsfinanzminister genehmigte Reihe, in den Wertstufen 1/10, ¼, ½ und 1 Dollar gedruckt und ab 7. November 1923 emittiert. Die Abgabe an interessierte Arbeitgeber zur Zahlung von Löhnen und Gehältern erfolgte nur gegen Devisen, Reichsgoldanleihe, Schatzanweisungen und sofort kündbare Goldkonten. Kiel, Wertbeständiger Notgeldschein über ½ Dollar nordamerikanische Währung = 2,10 Goldmark ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen und gedeckt durch Hinterlegung wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches, Kiel am 1. November 1923 (Vorderseite). Damit ergaben sich Schwierigkeiten bei der Emission, „weil wertbeständiges Geld noch nicht in genügendem Maße in den Verkehr gelangt“ war und es den meisten Betrieben an Devisen fehlte, „um gegen deren Hinterlegung wertbeständiges Notgeld der Stadt Kiel oder auch Gutschriftscheine der Gold-Girobank zu erwerben“. In vielen Kieler Betrieben wurden daher Löhne und Gehälter noch bis Ende November 1923 zum größten Teil in Papiermark gezahlt. Kiel, Wertbeständiger Notgeldschein über ½ Dollar nordamerikanische Währung = 2,10 Goldmark, Einlösungsbedingungen, Kiel am 1. November 1923 (Rückseite). Insgesamt hat die Stadt Kiel für 1.591.380 Goldmark wertbeständiges Notgeld der zweiten Auflage drucken lassen, davon aber nur 632.100 Goldmark in den Verkehr gebracht. Die Einlösung des Kieler Notgeldes erfolgte nach Aufruf durch das Reichsfinanzministerium im Zeitraum vom 25. Januar bis zum 24. Februar 1924. Bei der Einlösung sind 0,5 % der in Kiel herausgegebenen Noten nicht eingelöst worden. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Anmerkung: *Verordnung zur Änderung des Gesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17. Juli 1922. Vom 26. Oktober 1923, Reichsgesetzblatt I, S. 1065-1067 . [Notgelderlass: Genehmigungsvorschriften für die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld in Goldmark, abgeleitet aus der Reichsgoldanleihe. Der Notgelderlass gestattete Kommunen, Verbänden und Unternehmen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld. Es musste lediglich auf Teilbeträge der Reichsgoldanleihe lauten und durch diese auch gedeckt sein. Der Nennbetrag der Notgeldscheine musste in Mark oder Pfennig Gold ausgedrückt sein und sollte regelmäßig den Betrag von 4,20 Goldmark nicht übersteigen.] Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Aus privaten Sammlungen: 200 Karbowanez der Zentralnotenbank Ukraine von 1942

    Schon kurz nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die Sowjetunion hatte die Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) am 30. Juni 1941 in Lemberg (Ukrainisch: Lwiw, Russisch: Lwow) einen selbständigen Staat ausgerufen, der sich als gleichberechtigter Verbündeter des Deutschen Reichs im Kampf gegen Stalin sah. Dies wurde von der deutschen Besatzung jedoch nicht akzeptiert. Die Führer der OUN wurden verhaftet und die Ukraine wurde am 1. September 1941 als Reichskommissariat mit einer Fläche von 337.275 Quadratkilometer und einer Bevölkerung von rund 37 Millionen Menschen unter deutsche Zivilverwaltung gestellt. Zum Reichskommissar wurde der ostpreußische Gauleiter Erich Koch, der eine Zentralverwaltung in Rowno einrichtete. Für die Versorgung des Reichskommissariats mit Zahlungsmitteln schuf man die Zentralnotenbank Ukraine in Rowno (Riwne), deren Banknoten das Datum vom 10. März 1942 tragen und bis zum Ende der deutschen Besatzung zirkulierten. Sie waren in einer Gesamtmenge von 414 Millionen Stück bei der Reichsdruckerei in Nominalen zu 1, 2, 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Karbowanez hergestellt worden. Am seltensten ist heute der Wert zu zwei Karbowanez, der nicht ausgegeben wurde, da große Mengen auf dem Transport in die Ukraine von Partisanen gestohlen worden waren. Die restlichen Scheine wurden vernichtet und nur wenige Stücke blieben erhalten. Das Reichskomissariat Ukraine bestand bis zum 29. August 1944. Objekttyp: Banknote Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Sowjetunion / Ukraine / Rowno Emittent: Zentralnotenbank Ukraine Nominal: 200 Karbowanez Datierung: 10. März 1942 Vorderseite: Bildnis einer Bäuerin mit Kopftuch vor Getreidegarben Rückseite: Ornamente und zweisprachiger Text Material: Papier mit Wasserzeichen Ankerkreuz Format: 181 mm x 98 mm Druck: Reichsdruckerei, Berlin, Deutschland Nummerierung: 1•9079739 Gültigkeit: 21. September 1942 bis 1943/44 Zitate: ZWK-54 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 598 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) UKR-56 (Standard Catalog of World Paper Money) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

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