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- Das Geld der armen Leute
Von Bettlerschecks, Wohlfahrtmarken, Fürsorge-Scheinen und anderen Geldzeichen für Bettler Nach dem Ersten Weltkrieg gelang es in Deutschland überraschend schnell, die Kriegswirtschaft auf eine Friedensproduktion umzustellen und die demobilisierten Soldaten wieder in den Wirtschaftsprozess einzugliedern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde zum Teil bewusst die Inflation angeheizt. Durch niedrige Lohn- und Produktionskosten konnten so deutsche Produkte zu Dumpingpreisen ins Ausland exportiert werden. Im Gegensatz zu anderen Industrieländern, die von der weltweiten Nachkriegsdepression erfasst wurden, befand sich das Deutsche Reich von 1920 bis 1922 in einer Phase der Hochkonjunktur mit Vollbeschäftigung. Allerdings war die Konjunktur nur eine Scheinblüte. Der Zusammenbruch der Währung 1923 stürzte Deutschland in eine schwere wirtschaftliche Krise. Mancher an Leib und Seele kranke Weltkriegsteilnehmer hatte den Schritt ins bürgerliche Leben nicht geschafft und zog als entwurzelter Landstreicher bettelnd durchs Land. Zu ihnen gesellten sich nun zahlreiche Arbeitslose. In der offiziellen Verbandsschrift der Deutschen Herbergsvereine – nicht zu verwechseln mit dem Jugendherbergsverband – wird ihre Situation anschaulich geschildert: „Eine ungeheuer große Zahl heimatloser Gesellen bevölkert gegenwärtig unsere Landstraßen. Mit zerlumpten Kleidern und zerfetztem Schuhwerk, nicht selten sogar barfuß ziehen sie hungernd, bettelnd, und stehlend von Ort zu Ort, nachts in Schuppen und Scheunen unterkriechend. Niemand will mit ihnen etwas zu tun haben; man hält sie in der Regel für Menschen, die zu allen Schandtaten bereit sind, für den Abschaum der Menschheit. Keine Frage: Auf manche unter ihnen wird dieses Urteil zutreffen, eine Verallgemeinerung aber ist ungerecht. Der Zerfall des deutschen Familienlebens und die wirtschaftliche Not unserer Zeit haben manche Menschen aus ihren Bahnen geworfen.“ [1] Nach der Währungsreform und der Umsetzung des Dawes-Plans begann eine Phase der wirtschaftlichen Erholung und die Zahl der Wanderer nahm wieder ab. Die erhaltenen Kredite ermöglichten die Modernisierung der Unternehmen. Technischer Fortschritt und Rationalisierung wurden zum Inbegriff für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Sieht man von konjunkturellen Schwächen 1926/27 ab, endete der Aufschwung erst mit dem Beginn der Weltwirtschaftskrise 1929. Nun rächte es sich, dass der wirtschaftliche Aufschwung auf Pump beruhte. Der Abzug der US-amerikanischen Kredite führte überall im Reich zu Firmenzusammenbrüchen. Die Industrieproduktion sank von 1929 bis 1932 um 40 % und fiel auf den Stand von 1904. Der Außenhandel ging drastisch zurück. Die Bankenkrise verschärfte die wirtschaftliche Rezession. Der Zusammenbruch der Darmstädter- und Nationalbank (Danat-Bank) ließ das Vertrauen in die Währung schwinden. Sparer stürmten Banken und Sparkassen, um ihr Geld zu retten. Massenarbeitslosigkeit und die damit verbundene sprunghafte Zunahme der Armut führten wieder zu einer verstärkten Wanderer- und Bettlerbewegung. „Auf allen Gebieten des Fürsorgewesens existieren sorgfältige Zählungen, für Rentner, Kriegsbeschädigte, Krüppel, Arbeitslose, Wohlfahrtserwerblose usw. Nur die Wanderer hat man noch nie gezählt und alle Stichproben in Herbergen und Asylen u. a. Plätzen erfassen nur einen kleinen Ausschnitt.“[2] Braune schätzte ihre Zahl 1931 auf 400.000, „das sind viermal soviel Menschen, wie in der ganzen Reichswehr dienen.“[3] „Das Hauptkontingent der Bettler stellen Handwerker und Arbeiter, die durch die gerade jetzt sich häufende Stillegung der Betriebe gezwungen sind, sich anderswo Arbeit und Verdienst zu suchen. Glückt es nicht bald, irgendwo unterzukommen, sind sie in bitterster Not. Die Wohlfahrtsämter sind außerstande, jedem Gesuch um Reise- und Zehrgeld zu entsprechen. Auch das Wertzettelsystem genügt nicht, da eine genaue Prüfung der Verhältnisse nur bei einheimischen Bettlern möglich ist, den Durchreisenden aber mit Kleidungsstücken und Naturalien nicht ganz geholfen werden kann. Augenblickliche Hilfe tut not. Geldalmosen bedeuten immer Danaergeschenke[4], da sie aus ‚Bettlern aus Not‘ leicht ‚Bettler aus Beruf‘ machen.“[5] Die damaligen Zeitungsberichte, die sich mit der Bettler-Problematik beschäftigen, haben eines gemeinsam: Dem wirklich bedürftigen Arbeitssuchenden solle geholfen, dem arbeitsscheuen, gewohnheitsmäßigen Berufsbettler dagegen die Hilfe verwehrt werden. Und die Lösung des Problems: „Almosen durch Arbeit“; die Herbergen sollten dabei helfen. „Hier sammelt sich alles, der ernstlich arbeitssuchende Wanderbursche sowohl wie der Fechtbruder aus Beruf. Hier zeigt sich jeder ohne Maske, und das scharfe Auge des Herbergsvaters erkennt bald, wo unverschuldete Not drückt. Durch Zuweisung von Notarbeit kann jeder Bedürftige sich das zum Leben Nötigste und Fahrgeld in die nächste Stadt, wo er Arbeit zu finden hofft, verdienen. In sechs bis acht Stunden kann sich jeder so viel erarbeiten, daß er Schlafen und Essen frei hat und ihm noch Fahrgeld […] ausbezahlt werden kann.“[6] Doch wie sahen die Betroffenen dieses Vorgehen? Zwar waren die Fürsorgeverbände und Gemeinden durch Reichsgesetz verpflichtet, den in Not befindlichen Wanderer zu unterstützen, jedoch lief dies praktisch auf einen Quartier- und Verpflegungszwang hinaus. „In großen Gebietsteilen Preußens suchen die einzelnen Gemeinden durch möglichst billige und zugleich abschreckende Art der Hilfe ihre Pflicht den Wanderern gegenüber zu erfüllen. Nachts unsaubere Holzpritschen, auf denen die Männer dicht aneinandergedrängt ihre müden Knochen ausruhen. Die Dorfgemeinden stellen meistens nur häckselartige Strohlager in irgendeinem Dorfwinkel zur Verfügung. […] In Münster in Westfalen bestehen die Nachtlager des Polizeiasyls aus Betonklötzen, die einem halben Sarg ähnlich sehen. Keine Decke, kein Kopfkissen. Als angeblichen Ausgleich dafür überheizt man den Raum, so daß zwar kein Mensch frieren kann, aber eine Atmosphäre entsteht, die den Atem verschlägt. […] Einige Provinzen, Westfalen, Rheinland, Hannover und Sachsen geben allerdings den Wanderern Gelegenheit, durch Arbeitsleistung in den Wanderarbeitsstätten ihre Lage zu verbessern. Die Arbeit ist sehr einfach, sie besteht meistens nur aus Holzzerkleinern oder Hausarbeit. Trotzdem werden die Wanderarbeitsstätten von den Wanderern nicht gern besucht. Der Grund dafür ist teilweise die sehr mangelhafte Verpflegung – es gibt Arbeitsstätten, die Tag für Tag dieselbe Suppe vorsetzten –, und außerdem sind die Besucher verpflichtet, eine vom Provinzialverband bestimmte Wanderstraße zu benutzen und auf ihr täglich 25 bis 40 Kilometer zurückzulegen; sonst gehen sie des Anspruchs auf Verpflegung verlustig.“[7] Darüber hinaus hatte der „ordentliche“ Wanderer seinen Wanderschein[8] mit sich zu führen. Abb. 1.1: Wanderschein des Anton Bauer (5. Dezember 1931 – 14. Juni 1932). Abb. 1.2: Wanderschein, S. 2–3 (Nachweis über erhaltene Schuhe). Abb. 1.3: Wanderschein, S. 8–9 (Wanderstrecke: Übernachtungsnachweis). Der Journalist Joachim Rügheimer begab sich freiwillig unter die Wanderer. Seine romantisierende Darstellung des „Landstreicherlebens“ in seinem Buch hatte nur wenig mit dem harten Leben auf der Landstraße zu tun und schon gar nichts mit „es war die herrlichste, sorgloseste, abenteuerlichste Reise, die ich je gemacht habe.“ [9] Abb. 2: Joachim Rügheimer, Als Landstreicher durch Deutschland, Erlebnisse in Herbergen und Asylen, auf der Landstraße und in Arbeitshäusern, Minden i. W./Berlin/Leipzig 1931. Im Zentralorgan des Deutschen Herbergsvereins, im „Wanderer“, findet sich in den Ausgaben der Jahre 1925 und 1926 eine Anzahl von Aufsätzen, die sich mit der Wanderbettelei beschäftigen und als Abhilfe die Ausgabe von Wohlfahrtschecks propagierten. Der Bürgermeister der Stadt Schüttorf, Dr. Scheurmann, berichtete in der Zeitschrift „Staats- und Selbstverwaltung“ ausführlich über seine Erfahrungen mit dem Bettlergeld: „Die Wohlfahrtsschecks (Bettlerschecks) haben zweckmäßig Billettgröße 12:4 cm; man läßt sie in Blocks zu je 10 Stück anfertigen und auch der besseren Kontrolle wegen mit laufenden Nummern versehen. Der Aufdruck ist sehr verschiedenartig. Oft hat man den Scheck als Gutschein über 2, 5 oder 10 Pfennig gedruckt, der dann im Rathause eingelöst werden kann. Dies scheint verfehlt, denn das führt dazu, daß die Wanderer nun gerade ein Interesse daran haben, von Haus zu Haus gehend recht viele solche Scheine zu erbetteln. Damit ist niemand geholfen, denn einerseits ist die Belästigung der Bevölkerung dieselbe geblieben und andererseits erhält der Bettler ja doch für die Scheine bares Geld; es wird ihm nicht in produktiver Weise geholfen. Es erscheint zweckmäßiger, den Scheck als Fürsorgeschein zu bezeichnen, die Stelle darauf anzugeben, wo die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit stattfindet, und weiterhin erscheint eine Warnung vor Bettelei sehr angebracht. […] Der Preis für die Anfertigung dieser Schecks ist sehr mäßig. Eine Billettfabrik fertigte für uns vor einigen Wochen 10000 Scheine, also 1000 Block je 10 Stück zum Preise von 19,60 RM an.“[10] In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Wertzeichen für Nichtsesshafte im gesamten Deutschen Reich, Österreich und vor allem im deutschsprachigen Gebiet der damaligen Tschechoslowakei emittiert. Zwar erschien bereits 2009 ein Katalog zum deutschen Bettlergeld[11]; obwohl dort mehr als 750 Ausgabeorte erfasst sind, handelt es sich bei ihnen nur um die Spitze eines Eisbergs. Für Österreich folgte dann 2018 ein Katalog.[12] Trotz dieser beiden Arbeiten ist bei Sammlern nur wenig über diese „Geldart“ bekannt. Licht in das Dunkel will dieser kleine Aufsatz anhand zeitgenössischer Zeitungsartikel der Siegener Zeitung und der Akte C376 aus dem Stadtarchiv Freudenberg bringen. Im Jahr 1926 nahm auch in Siegen die Zahl der mittellosen Wanderer stark zu. Der Verwaltungsbericht der Stadt Siegen vermerkt, dass die Wandererfürsorge besonders stark in Anspruch genommen wird, „weil die … [Siegener] Wanderarbeitsstätte die erste erreichbare westfälische Wanderarbeitsstätte für alle diejenigen Wanderer ist, die aus den südlichen Landesteilen nach Norden wandern, und weil Siegen auf der verhältnismäßig langen Wanderstrecke die einzige Gemeinde mit ausgebauten städt. Wohlfahrtseinrichtungen ist und gerade deshalb auch wegen seiner geographischen Lage und der industriellen Umgebung besonders häufig passiert wird.“[13] Im vom Pietismus geprägten Siegerland war man durchaus bereit, in Not geratenen Wanderern zu helfen; andererseits wollte man den arbeitsscheuen Landstreichern kein Geld für Alkohol und Tabakwaren geben. Am 22. Dezember 1925 war in der Siegener Zeitung (SZ) die folgende Meldung zu lesen: „Zur Bekämpfung des Bettlerunwesens hat das städtische Fürsorgeamt seit einiger Zeit Bettelschecks eingeführt, wie sie sich in vielen anderen Städten sehr gut bewährt haben. Leider wird von dieser wirklich praktischen Einrichtung noch wenig Gebrauch gemacht. Den gerade zur Winterzeit in großer Zahl vorsprechenden durchreisenden Wanderer ist vielfach nicht damit geholfen, daß man ihnen eine Münze in die Hand drückt. Wer bürgt dafür, daß nicht das auf diese Weise erbettelte Geld in der nächsten Wirtschaft in Alkohol oder in Zigaretten umgesetzt wird! Man gebe dem Bettler statt des üblichen Geldstücks einen Bettelscheck, mit dem er sich auf dem Fürsorgeamte, Rathaus, Zimmer 27, zu melden hat. Dort wird dem Bettler, nachdem seine Notlage geprüft worden ist, geholfen. Nur der wirklich Bedürftige wird unterstützt. Gewohnheitsmäßige Bettler werden es vorziehen, die Stadt auf dem kürzesten Wege zu verlassen, weil sie die Prüfung durch das Fürsorgeamt scheuen. Wer die Plage des Bettlerunwesens steuern und den wirklich notleidenden Wanderern helfen will, kaufe Bettelschecks.“[14] Die Zeitung erklärte dann am 14. Januar 1926 ihren Lesern ihre Handhabung: „Wer Bettelschecks kauft und sie den durchreisenden Wanderern an Geldes statt verabfolgt, bekämpft den gewohnheitsmäßigen Bettel und hilft den wirklich Bedürftigen! […] Sie kosten 5 Pfg. das Stück und sind in Blocks zu je 10 Stück durchnumeriert. Der Gutschein wird an den Türen statt Geld oder anderer milden Gaben verabfolgt. Er hat für den Bettler keinen Geldwert, sondern enthält nur eine Anweisung für ihn, sich zum Fürsorgeamt zu begeben. Hier werden seine gesamten Verhältnisse geprüft. Ergibt sich, daß es sich nicht um einen Berufsbettler, sondern um wirklich Bedürftige handelt, so hilft das Amt. Die Bürgerschaft wird dringend ersucht, nicht auf die Klagen der Bettler zu hören, daß ihnen beim Fürsorgeamte nicht geholfen werde. Man merke sich vielmehr die Nummer des Schecks und frage unter Hinweis auf diese beim Fürsorgeamt schriftlich oder unter Fernsprech-Nr. 1481-1485 nach, was für den Bettler getan wurde. Man lasse sich auch nicht durch Schmäh- und Schimpfworte der Bettler verdrießen, immer wieder Schecks zu benutzen. Der Erfolg wird nicht ausbleiben. Spenden für die Bettlerhilfe, wie Geld, Lebensmittel und Kleider, nimmt das Wohlfahrtsamt, Abt. Fürsorgeamt, Rathaus, Zimmer 27, gern entgegen.“[15] Abb. 3: Siegen, Städt. Wohlfahrtsamt, o.D. (1925), o. Wert, Vorder-/Rückseite (112 x 50 mm). Auch die Gemeinde Eiserfeld[16], das Bürgermeisteramt Kirchen und die Bürgermeistereien Wissen, Waldbröl und Ruppichteroth, die auf dem Weg an den Rhein lagen, beteiligten sich an der Ausgabe von Fürsorgescheinen. Sie entsprechen auffallend jenen der Stadt Schüttorf und wurden ebenfalls in Format eines Billetts ausgegeben. Auch sie versprechen nur Hilfe, wenn die Prüfung eine Bedürftigkeit ergab. Der Umgang mit Armut und Bettelei war im Laufe der Geschichte einem ständigen Wandel unterworfen. Galt im Mittelalter das Almosengeben als gottgefälliges Werk zur Rettung des Seelenheils, so ändert sich dies im Zuge der Reformation. Luther wandte sich gegen die Almosenlehre und vertrat die These, dass die Erlösung allein über den Glauben zu erreichen sei. Während ortsansässige Arme die Erlaubnis zum Betteln erhielten oder durch die Gemeinden unterhalten wurden, drohte den umherziehenden Bettlern das Abschneiden der Ohren, die Brandmarkung oder gar der Tod am Galgen. Im aufklärerischen Sinne billigte das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 nichtarbeitsfähigen Armen einen Anspruch auf staatliche Hilfe zu. Jedoch war diese Hilfe an einem ununterbrochenen Aufenthalt in einer Wohnortgemeinde gebunden. Arbeitsfähige und umherziehende Bettler hatten somit keinen Unterstützungsanspruch. Ihnen drohte die Einweisung ins Arbeitshaus. Nach dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851, dessen Bestimmungen 1871 ins Reichsstrafgesetzbuch übernommen wurden, waren „Landstreicherei“ und „Arbeitsscheue“ nach § 361 Straftatbestände und belegt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Jedoch drohte bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Übertretungen weiteres Ungemach. Die „einfache Freiheitsentziehung“ – Dauer bis zu drei Monaten – konnte durch Arbeitszwang verschärft und der Bettler zusätzlich für bis zu fünf Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt werden, was die Möglichkeit der Anordnung von Aufenthaltsverboten für bestimmte Orte beinhaltete. Ferner konnte das Gericht bei rückfälligen Bettlern, d. h. bei mehrfachen Verurteilungen in den letzten drei Jahren, anordnen, dass diese nach Strafverbüßung den Polizeibehörden zu übergeben seien, die die Delinquenten nach eigenem Ermessen entweder freilassen, zu gemeinnützigen Arbeiten verwenden oder bis zu zwei Jahre in ein Arbeitshaus mit strengen Vollzugsbedingungen einweisen konnten. Erst im April 1974 wurde der Straftatbestand der Bettelei im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik gestrichen. In der ehemaligen DDR galt Betteln als Ordnungswidrigkeit und der Bettler konnte zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen oder zu einer Ordnungsstrafe von bis zu 1000 Mark verurteilt werden.[17] Wem kann man es verübeln, wenn man die folgenden beiden Zeitungsmeldungen betrachtet, dass man die erhaltenen Bettelschecks nicht einlöste: „Am 5. Mai wurde der Arbeiter St. aus Sulzbach in Kirchen bettelnd angetroffen und in Haft genommen. Er wurde zu einer Haft verurteilt. Die Strafe gilt durch die Untersuchungshaft als verbüßt.“[18] „An der Sigambria wurde am Sonntagabend ein fremder Mann wegen Bettelns von der Polizei verfolgt. In panischem Schrecken vor den ihm nachsetzenden Beamten sprang er über das Geländer der Schwelbeler Siegbrücke in die Sieg. Man fischte ihn heraus und ließ ihn sich auf dem Trocknen von der gehabten Anstrengung erholen, um ihn dann in Gewahrsam zu bringen.“[19] Mehrmals im Jahr erinnerte die SZ ihre Leser daran, nur Wohlfahrtsscheine an Geldesstatt den durchreisenden Wanderern zu geben. Nur so könne das Betteln eingedämmt werden. In ihrer Ausgabe vom 10. November 1928 stellte sie eine neue Art von Wohlfahrtscheinen vor, die von den Caritasverbänden der Bistümer Münster und Paderborn in Verbindung mit dem Westf. Herbergsverband der Inneren Mission und der Provinzialverwaltung ausgegeben wurden. Die Gutscheine zu 5 Pfennig wurden in der Herberge zur Heimat, Kohlbettstraße 4, in Zahlung genommen. Ferner konnten sie beim Caritasverband Siegen, Löhrtor 4, gegen Lebensmittel und Verpflegung eingetauscht werden. Anfang 1932 gab das städtische Wohlfahrtsamt Siegen neue Wohlfahrtscheine zu 5 Pfennig aus, die sowohl in der Herberge zur Heimat auf Abendessen und Nachtlager, als auch in der Volksküche, Löhrstraße 52, auf das Mittagessen angerechnet wurden. „Der glückliche Inhaber eines Wohlfahrtsscheines braucht nun nicht etwa stets zu warten, bis er weitere 5 Scheine erhalten hat, um ein Mittagessen in der Volksküche für 30 Pfennig zu erstehen, sondern kann sich gegen Abgabe von nur 2 Wohlfahrtsscheinen mit einer warmen, nahrhaften Suppe zum Preise von 10 Pfennig begnügen. Besitzt er noch ein Stück Brot, so nimmt er ein Essen ein, um das ihn in dieser Notzeit manche Familie beneidet.“[20] Weitere Preise: 1 Tasse Kaffee der Marke Quiäta schwarz 5 Rpf., mit Milch und Zucker 10 Rpf., 1 Stück Brot 5 Rpf., gestrichen 10 Pfg. Das Abendessen in der Herberge kostete 30 Rpf. Und das Nachtlager 50 Pfg.[21] Da in der Zeitungsmeldung nur von Scheinen zu 5 Pfennig die Rede ist, muss der Wert zu 3 Reichspfennig zu einem späteren Zeitpunkt ausgegeben worden sein. Die Ausgabe von Mittagessen durch die Volksküche erfolgte nicht nur gegen Barzahlung und Annahme von Wohlfahrtsscheinen, sondern auch gegen Abgabe von Gutscheinen des Caritas-Verbandes, die auf „ein Mittagessen“ lauteten. Abb. 4: Siegen, Städt. Wohlfahrtsamt, Wohlfahrtsschein, o.D., 3 Reichspfennig, Vorderseite (72 x 42 mm). Mit Schreiben vom 24. Oktober 1932 informierte das Kreiswohlfahrtsamt des Landkreises Siegen die Bürgermeister des Kreises über die Einführung von Bettlerschecks in der Gemeinde Weidenau: „Um dem überhandnehmenden Bettlerunwesen zu steuern und vor allem, um zu verhüten, daß das erbettelte Geld in Tabak und Alkohol umgesetzt wird, wie es tatsächlich sehr oft geschieht, hat die Gemeinde Weidenau ‚Gutscheine für 2 Pfg.‘ nach beiliegendem Muster herstellen und an die Haushalte zum Preise von 2 Pfg. das Stück abgeben lassen. Die Herstellkosten sind sehr niedrig; sie betragen je nach der Auflagezahl ½ – 1/10 Pfg. Die Gemeinde Weidenau ist mit dem Erfolge der Scheckausgabe sehr zu frieden. Die Haushaltungen, die Bettlerschecks ausgeben, werden bei weitem nicht oft von Bettlern belästigt, wie das vorher der Fall war. Das Amt Weidenau will ebenfalls die Ausgabe von Bettlerscheck (zu 2 und 5 Pfg.) einführen, die in allen Geschäften innerhalb des Amtsbezirks eingelöst werden können.“ Im gleichen Schreiben regte das Kreiswohlfahrtsamt die Ausgabe von Bettlerschecks auch in den anderen Ämtern des Kreises an. Der Bürgermeister von Kreuztal wandte sich am 18. November 1932 an seinen Amtskollegen in Freudenberg. Er informierte ihn darüber, dass er sich entschlossen habe, ebenfalls Bettlerschecks über 2 Pfg. auszugeben. Gleichzeitig machte er den folgenden Vorschlag: „Damit […] vermieden wird, dass in den einzelnen Ämtern Schecks in gleicher Farbe ausgegeben werden, schlage ich nachstehende Regelung vor […]: 1. Für die Stadt Hilchenbach braune Schecks, 2. Für das Amt Stift Keppel weiße Schecks [hier wurden bereits Schecks über 3 Pfg. ausgegeben, Anm. d. Verf.], 3. Für das Amt Ferndorf dunkelblaue Schecks, 4. Für das Amt Freudenberg gelbe Schecks, 5. Für das Amt Weidenau rote [betrifft die bereits ausgegebenen Schecks zu 2 Pfg., Anm. d. Verf.] und grüne Schecks [5 Pfg.], 6. Für das Amt Eiserfeld in Niederschelden graue Schecks 7. Für das Amt Wilnsdorf hellblaue Schecks, 8. Für das Amt Netphen lila Schecks, 9. Für das Amt Burbach rosa Schecks.“ Bei der Bürgermeister-Konferenz in Siegen wurde am 28. November 1932 dann unter Tagesordnungspunkt 5 der folgende Beschluss gefasst: „Es wird beschlossen, die Schecks durch Herrn Bürgermeister Dr. Moning – Kreuztal zu beziehen, der einen Preis von 55 Pfg. pro 1000 Schecks ausgemacht hat. 1000 Schecks stellen einen Verkaufswert von 20 RM dar. Die Druckkosten betragen also 2,75 % des Erlöses. Die Schecks sollen unnumeriert geliefert werden. Es bleibt den Ämtern überlassen, die Numerierung durch eine Paginiermaschine selbst durchzuführen. Es erscheint aber ausreichend, wenn die Schecks, was der Sicherheit halber ohnedies geschehen muß, mit dem Amtsstempel versehen werden. Ob ein Beamter oder Angestellter des Wohlfahrtsamtes oder die Gemeindevorsteher mit dem Verkauf der Schecks betraut werden, muß örtlich geregelt werden. Die mit dem Scheckverkehr betraute Person erhält eine bestimmte Menge Schecks und muß periodisch entweder die Schecks oder den Erlös in Geld abliefern. Bei der Abrechnung werden die eingelösten Schecks unter Aufsicht verbrannt. Etwaige Nachbestellungen sind stets durch das Amt Ferndorf vorzunehmen. Die von den einzelnen Ämtern bestellten Scheckformulare werden den Ämtern in Kürze zugehen.“ Abb. 5: Amt Ferndorf, Gutschein, o.D. (1932/33), 2 Pfennig, Vorderseite. Abb. 6: Amt Freudenberg, Gutschein, o.D. (1932/33), 2 Pfennig, Vorderseite. Am 15. Dezember 1932 trafen 20.350 Bettlerschecks der Buchdruckerei Friedrich Wilke, Kreuztal, in Freudenberg ein, deren Ausgabe am 17. Januar 1933 bekanntgemacht wurde. Gleichzeitig erhielten die Gemeinden des Amtes Freudenberg je nach ihrer Einwohnerzahl entsprechende Gutscheinmengen. Für die Gutscheine erhielt der Bettler in den einheimischen Geschäften Lebensmittel aller Art; ausgeschlossen waren aber Tabak, Alkohol und Süßigkeiten. Die Gutscheine wurden von den Geschäften gesammelt und am letzten jeden Monats zur Einlösung vorgelegt. Geschäfte, die andere als die vorgesehene Ware an Bettler abgaben, wurden von den weiteren Lieferungen ausgeschlossen und auch die vorgelegten Gutscheine nicht eingelöst.[22] Nur wenige Monate nach der nationalsozialistischen Machtübernahme begannen die neuen Machthaber, ihre Vorstellung von Sozialpolitik umzusetzen. Da man in den Bettlerschecks eine Konkurrenz zum geplanten Winterhilfswerk sah, dessen Arbeit aus dem Spendenaufkommen der Bevölkerung gespeist werden sollte, ergriff Goebbels' neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda bereits Mitte Juli 1933 die Initiative, in Zeitungsartikeln Stimmung gegen die Bettler zu machen. Am 16. September 1933 konnte man beispielsweise in der SZ lesen: „Für den Erfolg des von der Reichsregierung eingeleiteten Hilfswerkes gegen Hunger und Kälte ist die Bekämpfung des zurzeit übermäßig starken Bettelunwesens unbedingt notwendige Voraussetzung. Wie wir von unterrichteter Seite hierzu erfahren, hat der Erlaß des preußischen Innenministers vom 1. Juli zur Bekämpfung des Bettelunwesens schon sehr segensreich gewirkt. Jedoch ist gerade auf dem flachen Lande noch sehr viel Arbeit zu leisten. Es sind hier in den meisten Fällen nicht wirklich Notleidende, sondern berufsmäßige Bettler oder sonst minderwertige Elemente, die über die ihnen zustehende Arbeitslosen-, Wohlfahrts- und sonstigen Unterstützungen hinaus zum Teil nicht unerhebliche Beträge an Geld oder Lebensmitteln für sich in Anspruch nehmen. Es müssen daher die gebenden Teile der Bevölkerung dazu erzogen werden, keine Geldmittel für diese Art unkontrollierbarer, meist dem Falschen zukommender Liebestätigkeit anzuwenden. Gerade die noch leistungsfähigen und auch zum Geben bereiten Volkskreise werden mit diesen Spenden für meist Unwürdige übermäßig belastet, so daß sie nicht mehr fähig sind, bei öffentlichen Sammlungen so viel zu geben, wie sie es an sich täten und auch gern täten. Daher Schluss mit der Bettelei.“[23] Bereits einen Tag zuvor hatte man in einem Artikel über die Durchführung des Winterhilfswerks lesen können, was man für die Bettler vorsah: „Um den Erfolg der Sammlungen nicht von vornherein in Frage zu stellen, ist in den nächsten Monaten ein energisches Einschreiten gegen das Bettlerunwesen zu erwarten. Die Maßnahmen werden unter Einsatz aller Polizeikräfte und unter Mitwirkung der SA und des Stahlhelms schlagartig einsetzen. Alle beim Betteln angetroffenen Personen werden festgestellt, verdächtige Personen in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei in Haft genommen," – und zur Beruhigung der mitleidigen Bürger folgt der Zusatz – „wirklich notleidende Personen aber in die Obhut einer öffentlichen oder privaten Wohlfahrtsstelle überführt werden.“ Zwischen dem 18. und 25. September 1933 durchkämmte die Polizei im Rahmen in einer reichsweiten Razzia Nachtasyle, Herbergen und bekannte Treffpunkte. Man verhaftete insgesamt Zehntausende Bettler, allein in Württemberg waren es fast 5000, in Hamburg 1400. Da die bestehenden Gefängnisse nicht ausreichten, richtete man zeitweise auch spezielle Bettlerhaftlager ein.[24] Diente die „Bettleraktion“ 1933 und ähnliche Kampagnen in der folgenden Zeit der Abschreckung und Propaganda, so änderte sich dies 1938 grundlegend. Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden im Frühjahr und Sommer 1938 sogenannte „Asoziale“ in großer Zahl unbefristet in „Vorbeugungshaft“ in Konzentrationslager eingewiesen. Abb. 7: Siegener Zeitung Nr. 227 vom 28. September 1933. Am 3. Oktober hieß es dann in der SZ: „Das Wohlfahrtsamt hat den Verkauf von Wohlfahrtsscheinen eingestellt und es bittet die Hausfrauen, die noch in ihren Händen befindlichen Scheine an die Winterhilfe abzugeben. Jede, auch die kleinste Gabe, gehört nun dem Winterhilfswerk.“ Auch im Amt Freudenberg gehörten sie bald der Vergangenheit an. Am 8. März 1934 wandte sich der Bürgermeister des Amtes an die Herren Gemeindevorsteher: „Nachdem das Bettlerunwesen mit aller Strenge bekämpft wird, sind die seinerzeit eingeführten Bettlerschecks überflüssig geworden. Ich ersuche deshalb erg., die Beträge, die Sie inzwischen für verkaufte Bettlerschecks eingenommen haben, hierher abzuliefern und die restlichen Bettelschecks ebenfalls zurückzugeben.“ Von den 20.350 an das Amt gelieferten Scheinen wurden 7000 Gutscheine im Wert von 140 RM an die Gemeinden abgegeben. Hiervon wurden nur 2812 Scheine (56,24 RM) an Haushalte verkauft und weniger als ein Viertel (670 Gutscheine = 13,40 RM) von ihnen schließlich eingelöst. Die Bettlerschecks können in drei Gruppen eingeteilt werden: In die erste Gruppe fallen die Wohlfahrtsschecks ohne Wertangabe, die einzig eine Prüfung der Bedürftigkeit versprechen. Das Gleiche gilt für die zweite Gruppe, allerdings weist hier der Wohlfahrtsscheck eine Wertangabe auf. Die Scheine der dritten Gruppe lauten auf einen Pfennigbetrag und ermöglichten einen Einkauf in einheimischen Geschäften, in Ausnahmefällen auch nur ihre Verwendung in den Herbergen oder ähnlichen Einrichtungen. Sie verstießen eindeutig gegen die Bestimmungen der „Verordnung über Notgeld“ vom 30. Oktober 1931, da sie im Verkehr als Ersatz für das vom Reich, von der Reichsbank, der Deutschen Rentenbank oder einer Privatbank ausgegebene Geld verwendet werden konnten. Obwohl die Reichsbank in anderen Fällen unnachgiebig gegen Emittenten von Gutscheinen vorging, wenn diese auch nur den Hauch von Geld erkennen ließen, blieben die meisten Bettlergeld-Ausgaben unbehelligt. Da nur die wenigsten Bettlerschecks datiert sind, ist eine zeitliche Einordnung nur bei anderweitigen Angaben möglich. Die Scheine der dritten Gruppe dürften die „jüngsten“ sein. Münzen wurden wohl nur sehr selten hergestellt. Die meist kleinformatigen Wertzeichen weisen in der Regel nur einen Textaufdruck auf und sind auf einfachem Papier gedruckt – manchmal auch auf Karton. Abb. 8: Verkehrsverein Altenkirchen, Gutschein, o.D., 2 Pfg., Vorderseite (100 x 47 mm). Abb. 9: Stadtgemeinde Amorbach, Wohlfahrtsmarke, o.D., 2 Pfg., Vorderseite (78 x 45 mm). Abb. 10: Marktgde. Burgbernheim i. M., Bettler-Marke, o.D., 2 Pfg., Vorderseite (82 x 45 mm). Abb. 11.1: Eisenach, Thüringer Herbergs-Verband, Wanderer-Gutschein, 13. November 1930, 5 + 5 Pfennig, Vorder-/Rückseite (110 x 32 mm). Abb. 12.1: Ortsfürsorge Hassloch, o.D., 2, Vorder-/Rückseite (ø 20 mm). Abb. 13.1: Amt Merkstein, Zweigverein vom Roten Kreuz des Landkreises Aachen, o.D., 2 Pfennig, Vorder-/Rückseite (100 x 74 mm). Abb. 14: Stadtgemeinde, Neckarsulm, Fürsorge-Schein, o.D., 2 Pfennig, Muster, Vorderseite (109 x 40 mm ohne Talon). Abb. 15.1: Nürnberger Nothilfe, o.D., 2 Pfg., Vorder-/Rückseite (33 x 24 mm). Abb. 16: Pasing, Wohlfahrtsmarke, o.D., 2 Pfennig, Vorderseite (63 x 42 mm). Abb. 17: Gemeinde Taubenheim, Gutschein, 8. August 1932, 2 Pfg., Vorderseite (64 x 36 mm). Abb. 18: Gemeinde Wald-Michelbach, Spendenschein, o.D., 1 Pfg., Vorderseite (73 x 42 mm). Abb. 19: Stadt Wurzen, o.D., 2 Reichspfennige, Vorderseite (112 x 68 mm). Abb. 20: Caritas Zweibrücken, o.D., 5-Pfennig-Gutscheinheft, Vorderseite (103 x 50 mm). Uwe Bronnert Anmerkungen: [1] Martin Hagemann, "Bettlernot, Bettlerplage, Bettlerhilfe", in: Der Wanderer, 42. Jahrgang 1925, Nr. 4, S. 53f. [2] Paul Braune, "Wieviel Wanderer gibt es in Deutschland", Der Wanderer, 48. Jg., 1931, S. 192–196, zit. nach: Jürgen Scheffler (Hrsg.), Bürger & Bettler. Materialien und Dokumente zur Geschichte der Nichtseßhaftenhilfe in der Diakonie, Bd. 1, 1854 bis 1954. Vom Herbergswesen für wandernde Handwerksgesellen zur Nichtseßhaftenhilfe, Bielefeld 1987, S. 210. [3] Ebd., S. 212. [4] Anm. d. Verf.: „Ein Danaergeschenk (gesprochen Da-na-er-geschenk) ist ein Geschenk, das sich für den Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweist. Der Begriff stammt aus der griechischen Mythologie. Benannt ist es in Anlehnung an das hölzerne Trojanische Pferd, mit dessen Hilfe die 'Danaer' (bei Homer eine Bezeichnung für die Griechen/Hellenen überhaupt) die Stadt Troja eroberten.“ (25.08.2017) . [5] W. Nicolai, Die Herberge im Kampf gegen Bettelei. Ein Beitrag zur Lösung der Bettlerfrage, 42. Jahrgang 1925, Nr. 7, S. 102. [6] Ebd. [7] "Die Wandererfürsorge – vom Wanderer aus gesehen", Freie Wohlfahrtspflege, 7. Jg., 1932/33, S. 224–227, zit. nach Jürgen Scheffler (Hrsg.), S. 269. [8] Mithilfe des Wanderscheins konnte der arbeitssuchende Wanderer seine Wanderroute nachweisen und dass er um Arbeit nachgesucht hatte. [9] Joachim Rügheimer, Als Landstreicher durch Deutschland, Erlebnisse in Herbergen und Asylen, auf der Landstraße und in Arbeitshäusern, Minden i. W., Berlin, Leipzig 1931, S. 8. [10] Dr. Scheurmann, "Die Durchführung des Bettlerscheck-Systems in der Praxis", in: Staats- und Selbstverwaltung, Zeitschrift für Stadt- und Gemeindeverordnete, Ehrenbeamte der kommunalen Selbstverwaltung, Staats- und Kommunalverwaltungen und –beamte, 7. Jahrgang 1926, Nr. 8, S. 231. [11] Kai Lindman, Bettlergeld, Unterstützungsscheine für Nichtsesshafte und Bedürftige in Deutschland, Gifhorn 2009. [12] Rudolf Richter, Österreich, Wohlfahrtsscheine – Bettlergeld ca. 1928 – 1931 und Vorläufer, Salzburg 2018. [13] Verwaltungsbericht der Stadt Siegen für die Zeit vom 1. April 1926 bis 31. März 1923, Siegen 1927, S. 28. [14] Siegener Zeitung (SZ) vom 22. Dezember 1925, Nr. 299, 103. Jg. [15] SZ vom 14. Januar 1926, Nr. 11, 104 Jg. [16] SZ vom 19. Januar 1926, Nr. 15, 104. Jg. [17] Vgl. Dieter Bindzus und Jérom Lange, Ist Betteln rechtswiedrig? – Ein historischer Abriß mit Ausblick ( 04.05.2017). [18] SZ Nr. 116 vom 19. Mai 1927. [19] SZ Nr. 178 vom 2. August 1927. [20] SZ Nr. 11 vom 14. Januar 1932. [21] SZ Nr. 155 vom 5. Juli 1932 [22] SZ Nr. 38 vom 14. Februar 1933. [23] SZ Nr. 217 vom 16. September 1933. [24] Vgl. Wolfgang Ayaß, „Wohnungslose im Nationalsozialismus“, in: Werena Rosenke (Hrsg.), Integration statt Ausgrenzung, Gerechtigkeit statt Almosen, Bielefeld 2006.
- Aus alten Zeitungen: Falschmünzer werden entlarvt
Von Cornelius Schmidt. Falschgeld läuft um. Misstrauisch hält der Kellner im Café, der Beamte am Postschalter, der Kassierer in der Bank, der Kaufmann im Laden den Geldschein gegen das Licht, um nach dem Wasserzeichen zu forschen, lassen sie die Münzen auf den Tisch springen, um am Klang des Metalls die Fälschung zu entlarven. Parallel mit wirtschaftlicher Not und dem Arbeitsloswerden selbst der besten „Fachleute“ schwillt die Flut der Fälschungen immer mehr an. Nach § 146 des Strafgesetzbuches wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft, wer inländisches oder ausländisches Metallgeld oder Papiergeld nachmacht, um das nachgemachte Geld als echtes zu gebrauchen oder sonst in den Verkehr zu bringen, oder in anderer Weise Geld verfälscht. Aber die schweren Strafen, die das Gesetz androht, schrecken längst nicht jeden ab. Alle Fäden der Falschmünzer-Bekämpfung laufen zusammen in den Diensträumen der „Deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldfälschungen“ unter Leitung des bekannten Kriminalkommissars Liebermann von Sonnenberg, die ihre Büros in der Alten Leipziger Straße 16 in Berlin unterhält und aufs engste mit der Kriminalpolizei und der Reichsbank zusammenarbeitet. Im Laufe des Jahres 1931 musste diese Dienststelle immer weiter ausgebaut werden. Jetzt gibt es dort drei Dezernate: für Papiergeld, für Metallgeld und für den Nachrichten-Dienst. „Wieviel Falschgeld in Deutschland im Umlauf ist, ist schwer genau zu sagen. Ich glaube jedoch, dass die Verbreitung von Falschgeld in Deutschland allgemein überschätzt wird. Die meisten Hersteller von Falschgeld werden sehr schnell gefasst. Die Berliner Zentralstelle hält sogar den Weltrekord in der Aushebung von Falschmünzer-Werkstätten. Wenn man von den verhältnismäßig wenigen internationalen Notenfälscher-Banden absieht, gibt es allerdings wohl bei uns die meisten Fälscher.“ Abb. 1: Erich Liebermann von Sonnenberg, Wie schütze ich mich vor Falschgeld? Berlin-Lichterfelde 1935. Wieviel Falschmünzer gibt es? „Im Jahr 1931 wurden fünf Werkstätten für falsche Geldscheine und zehn Betriebe zur Herstellung von falschem Metallgeld in Berlin ausgehoben. Nur zwei Werkstätten sind noch nicht bekannt, die offenbar von Einzelgängern betrieben werden, wie sich z. B. aus den vertriebenen Mengen ergibt. Jeder der beiden Fälscher bringt monatlich nur 20 bis 30 Geldscheine in Umlauf, der eine Zehnmarkscheine, der andere Zwanzigmarkscheine." Was wird am meisten gefälscht? „Welche Scheine oder Münzen am meisten gefälscht werden, ist je nach Wirtschaftslage sehr verschieden. In der Inflation wurden in Deutschland mit Vorliebe Zweidollar-Noten in Zweihundertdollar-Noten umgefälscht. Auch das Inflationspapiergeld wurde sehr viel nachgemacht, was ziemlich leicht war. Auch während der Jahre 1924 bis 1925 blühte die Notenfälschung. Nicht weniger als 500 Fälscher wurden damals festgenommen. Jetzt werden die deutschen Geldscheine wieder sehr viel sorgfältiger gedruckt. Zur Herstellung einer brauchbaren Fälschung gehört daher ziemlich viel Betriebskapital, so paradox das klingen mag. Aber um den Neunfarbendruck der deutschen Noten nachzuahmen, müssen Zeichnungen und Druckplatten angefertigt werden, Pressen aufgestellt und ein 'Arbeitsraum' beschafft werden, der Jahre hindurch geheim bleibt, denn die Vorbereitung dauert allein 8 Monate und der Druck erfordert mindestens 12 Arbeitsgänge, so dass die Banknotenfälschung nur auf lange Sicht betrieben werden kann. Leichter, aber auch weniger lohnend, ist die Herstellung von Metallgeld. Dazu gehört nur eine Metall-Legierung und ein Prägestempel, die beide verhältnismäßig leicht herzustellen sind – einige Fachkenntnisse natürlich vorausgesetzt.“ Abb. 2: Reichsbank, 11. Oktober 1924, 10 Reichsmark, Fälschung, Vorder- und Rückseite. Abb. 3: Deutsches Reich, 1928, Mzst. D, 5 Reichsmark, Fälschung, Vorder- und Rückseite. Damit kein Missbrauch mit den Fälschungen betrieben werden konnte, wurde der Schein gestempelt und die Münze durch einen Einhieb entwertet! Wie arbeiten die Fälscher? „Die meisten Fälscher sind Drucker, die nach Lichtdruck-, Buch- oder Steindruckverfahren arbeiten, je nachdem, welches 'Handwerkszeug' ihnen zur Verfügung steht. Manche beschaffen sich sogar richtige Druckplatten, indem sie bei verschiedenen Klischeefabriken unter falschem Namen Bestellungen auf Klischeeteile aufgeben, deren Zweck durch irgendwelche Zusätze verschleiert wird. Die überflüssigen Teile werden dann weggeschnitten und aus den richtigen Stücken ein 'echtes' Klischee zusammengestellt. Das Papier wird im freien Handel bezogen und entsprechend präpariert, da das richtige Banknotenpapier nur in den drei Reichsdruckereien hergestellt wird [es müsste hier Papierfabriken heißen, Anm. d. Verf.], wo das unbedruckte Papier unter denselben Vorsichtsmaßregeln gezählt und bewacht wird, wie gedruckte Banknoten.“ Wie entdeckt man Fälscher? „Jeder falsche Schein läuft höchstens drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums wird der falsche Schein irgendwo angehalten und an uns weitergegeben. Wir stellen genaue Recherchen an, der Schein wird untersucht, nach bestimmten Merkmalen klassifiziert und in unserer Kartei registriert. Wenn ein Schein von gleicher Fabrikation in vielen Exemplaren in derselben Gegend erscheint, kann man daraus oft gewisse Rückschlüsse auf den Ort der Herstellung und die Vertriebsmethoden der Fälscher ziehen. Die benachbarten Polizeireviere, Hotels, Banken und Geschäfte werden gewarnt. Oft kann man genau den Weg des Fälschers verfolgen, ja sogar vorhersagen, wo er das nächste Mal auftauchen wird. Unsere besten Helfer sind vor allem die Postbeamten, die alles eingelöste Falschgeld aus eigener Tasche bezahlen müssen und daher besonders vorsichtig sind. Zur Bekämpfung der internationalen Fälscherbanden erscheint in Wien für die Polizeistationen in aller Welt regelmäßig eine Zeitung mit den Erkennungszeichen der zuletzt aufgetauchten Falschgeldscheine. Sie wird an die Polizeistationen der ganzen Welt versandt, aber auch an die Banken, großen Hotels und Firmen, um internationale Fälscher möglichst schnell hinter Schloss und Riegel zu bringen.“ Abb. 4: Internationales Organ für Erkennungszeichen echter und gefälschter Banknoten und anderer Werte, hrsg. vom Bankenverband (Fachverband der Aktienbanken und Bankgewerbetreibenden), Wien, 15. Jahrgang, 1938. Abb. 5: Ebenda, S. 8/9. Erkennen von 100-US-Dollars-Fälschungen anhand der Kennnummer. Und das Publikum? „Das Publikum versucht meistens, das falsche Geld mit möglichst harmloser Miene wieder loszuwerden, obwohl auch das strafbar ist (bis drei Monate Gefängnis! Auch der Versuch ist strafbar!). Die größte Hilfe der Falschgeldfabrikanten ist die Leichtgläubigkeit des Publikums, das sich von den geschickt auftretenden Falschgeldvertreibern allzu oft bluffen lässt, selbst wenn eine falsche Note oder Münze angehalten wird.“ Uwe Bronnert Quelle: Siegener Zeitung, Nr. 297 vom 20. Dezember 1933; ergänzt mit verschiedenen Abbildungen
- Das Notgeld der Stadtgemeinde Zoppot (1923)
Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 wurde gegen den Willen der überwältigenden deutschen Bevölkerungsmehrheit das Gebiet um Danzig vom Deutschen Reich abgetrennt. Nach Artikel 100 übernahmen die alliierten und assoziierten Mächte die Herrschaft über das Gebiet; in diesem Fall erhielt Danzig mit seinem Hinterland eine vorübergehende britische Besatzung. Eigentlich widersprach die Abtrennung Danzigs dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, das US-Präsident Wilson in seinem Vierzehn-Punkte-Programm proklamiert hatte, andererseits sollte die neu errichtete Polnische Republik einen freien Zugang zur See mit einem funktionierenden Hafen erhalten. So wurde am 15. November 1920 die Freie Stadt Danzig unter dem Schutz des Völkerbundes gegründet, in der Polen weitreichende Rechte erhielt. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig wurde Teil des polnischen Zollgebiets, ihre Bürger wurden diplomatisch und konsularisch im Ausland durch Polen vertreten, ein Gemeinsamer Ausschuss verwaltete den Hafen und die Wasserwege, die Eisenbahn kam unter polnische Regie und für die Verbindung mit Polen durfte ein eigener Postdienst eingerichtet werden. Gebiet der Freien Stadt Danzig nach Artikel 100 des Versailler Vertrags. Auch nach der Trennung vom Reich blieb Danzig Teil des deutschen Währungsgebiets. Die Reichsbank unterhielt hier weiterhin eine Hauptstelle. Die Danziger Bevölkerung und Wirtschaft machte somit alle Kapriolen der Inflation mit, einschließlich diverser Notgeldausgaben in den Jahren 1922 und 1923. Neben der Verwaltung der Stadtgemeinde Danzig beteiligte sich auch die Stadtgemeinde Zoppot (poln. Sopot) an der Ausgabe. 1823 erhielt der elsässische Arzt Johan Georg Haffner (* 21. September 1775 in Colmar; † 20. April 1830 in Danzig) von der preußischen Regierung die Genehmigung im Fischerort Zoppot einen Strandbadbetrieb mit Kursanatorium zu betreiben. Das für den Betrieb notwenige Gelände wurde ihm in Erbpacht überlassen. Die Wahl des Ortes erwies sich als ausgesprochen glücklich. Die bewaldeten Höhenzüge schützten den Ort vor Nord- und Westwind, sodass die Luft nicht nur milder, sondern auch mückenfrei ist. Auch das Meerwasser ist wärmer und hat einen deutlich geringeren Salzgehalt als im westlichen Teil der Ostsee. Die große Zeit des Ortes kam freilich erst mit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. 1901 wurde Zoppot Stadt, entwickelte sich zu einem mondänen Seebad und verfügte bereits 1919 über ein Spielkasino. In der Zwischenkriegszeit gewann die 1909 eröffnete Zoppoter Freilichtbühne an internationaler Bedeutung. 1922 wurde hier Wagners Oper „Siegfried“ aufgeführt. Die begeisterten und überschwänglichen Kritiken riefen ein jährlich stattfindendes Wagner-Festival ins Leben. Die Waldoper wurde zum Mekka der europäischen Opernszene und man nannte Zoppot auch das „Bayreuth des Nordens“. 1923 hatte Zoppot weniger als 30.000 Einwohner. Der Wertverfall der Mark Anfang August veranlasste die Stadtverwaltung unter dem Datum des 13. August 1923 Notgeldscheine zu 500.000 und 5 Millionen Mark deutscher Reichswährung auszugeben. Es folgte mit Datum vom 20. September noch ein Wert zu 50 Millionen Mark. Diese drei Ausgaben haben die gleichen Formate (149 mm x 100 mm), unterscheiden sich jedoch durch Druckfarbe und Gestaltung. Die Vorderseite des Wertes zu 500.000 Mark zeigt in der Mitte die von Theodor (Phillip) von Gosen [* 10. Januar 1873 in Augsburg; † 30. Januar 1943 in Breslau] geschaffene Medaille zur Jahrhundertfeier des Ostseebades. Eine weibliche Figur wird auf einer Muschel von Wassergöttern getragen. Und auf der anderen Seite der Medaille das Zoppoter Wappen von 2 Muscheln getragen. Beim Original handelt es sich um einen Bronzeguss mit 80,5 mm Durchmesser. Die Rückseite bildet die Strandpromenade und den Seesteg ab. Abb. 1.1: Stadtgemeinde Zoppot, 13. August 1923, 500.000 Mark, Vorderseite. Abb. 1.2: Stadtgemeinde Zoppot, 13. August 1923, 500.000 Mark, Rückseite. Abb. 2: Bronzeguss-Medaille zur Jahrhundertfeier des Zoppoter Ostseebades. Quelle: Auktion 189 (11./12.09.2019) Münz-Zentrum Rheinland, Los 5687. Die beiden anderen Werte sind bildgleich. Auf der linken Vorderseite die bereits beschriebene Medaille und auf der rechten die Strandpromenade mit Segelboot und Möwe. Die Rückseite zeigt den Gründer des Seebades. Johann Georg Haffner kam 1808 als Chirurg mit der Grande Armée Napoleon Bonapartes nach Danzig. Im gleichen Jahr heiratete er Regina Karoline Bruns, Witwe des Johann Christoph Böttcher. Ab 1811 war er als freipraktizierender Arzt in Danzig tätig und blieb auch nach Abzug der Franzosen in der Stadt. Abb. 3.1: Stadtgemeinde Zoppot, 13. August 1923, 5.000.000 Mark, Vorderseite. Abb. 3.2: Stadtgemeinde Zoppot, 13. August 1923, 5.000.000 Mark, Rückseite. Abb. 4.1: Stadtgemeinde Zoppot, 20. September 1923, 50.000.000 Mark, Vorderseite. Abb. 4.2: Stadtgemeinde Zoppot, 20. September 1923, 50.000.000 Mark, Rückseite. Die beiden Werte zu 100 und 500 Millionen Mark vom 28. September 1923 erinnern an die Opernaufführung 1922 in der Waldoper. Die Rückseite zeigt den schwertschmiedenden Siegfried. Mit gleichem Datum ließ die Stadt auch einen Scheck über 20 Milliarden Mark drucken. Hierbei verwendete die Druckerei die Druckplatte der Vorderseite des Scheins zu 500 Millionen Mark. Allerdings erhielt der Wert eine gelb/grüne Farbe und zusätzlich einen neuen diagonalen, roten Wertaufdruck. Die Rückseite blieb frei. Die drei Werte haben die Formate 175 mm x 75 mm. Abb. 5.1.: Stadtgemeinde Zoppot, 28. September 1923, 100.000.000 Mark. Vorderseite. Abb. 5.2.: Stadtgemeinde Zoppot, 28. September 1923, 100.000.000 Mark. Rückseite. Abb. 6.1.: Stadtgemeinde Zoppot, 28. September 1923, 500.000.000 Mark. Vorderseite. Abb. 6.2.: Stadtgemeinde Zoppot, 28. September 1923, 500.000.000 Mark. Rückseite. Abb. 7.: Stadtgemeinde Zoppot, 28. September 1923, 20.000.000.000 Mark. Vorderseite. Die Scheine wurden auf Papier mit dem Wasserzeichen „Tropfen“ (186) gedruckt. Einzig beim Nominal zu 20 Milliarden Mark verwendete die Druckerei Papier mit dem Wasserzeichen „verschlungene Quadrate“ (160). Nach Keller stammt das Papier mit dem Wasserzeichen „Tropfen“ aus der Papierfabrik Emil Hoesch, Düren, und das Papier mit dem Wasserzeichen „verschlungene Quadrate“ von der Patentpapierfabrik Hohenofen[1] Eine Besonderheit der Zoppoter Notgeldscheine sind die Unterschriften. Während die drei niedrigen Wertstufen von je zwei Personen handschriftlich unterzeichnet wurden, finden sich bei den drei höheren Werten neben den beiden gedruckten Unterschriften noch jeweils zwei handschriftlichen Unterschriften. Dabei kommen zahlreiche verschiedene Kombinationen vor. Keller merkt in seinem Katalog an, dass die Ausgabe der drei höher wertigen Schecks vom Danziger Senat verboten worden seien. Ob sie noch in Verkehr gelangten, ist nicht bekannt. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Dr. Arnold Keller, Deutsche Wertpapierwasserzeichen, Die Wasserzeichenpapiere des deutschen Notgeldes 1914 – 1948, Abbildungen gezeichnet von Kurt Lehrke, Berlin-Wittenau 1955, S. 46 f. und 50 sowie Tafel 8 und 10.
- Deutsch-Asiatische Bank – Auf der Jagd nach einer Unterschrift
Seit einiger Zeit interessiere ich mich für Unterschriften auf den Noten der Deutsch-Asiatischen Bank. Als ich in einem Banknotenforum darüber berichtete, schrieb mir Herr Zborowska, der beste Kenner der Noten dieser Bank, auch er verfolge ein solches Projekt und habe schon acht Unterschriften entziffert. Er hat mir sogar eine Liste der von ihm gesammelten Unterschriften und – soweit bekannt – der von ihm ermittelten Klarnamen zugeschickt. Ich habe dann versucht, weitere Unterschriften zu entziffern, was sich als sehr schwierig erwies. Als erstes versuchte ich es mit dieser Unterschrift, die ich auf Noten der Filiale Peking fand: Abb.1: kurze Unterschrift auf Pekinger Noten. Die Unterschrift liest sich wie „Eaael..“… Aber so kann doch keiner heißen! Dann fiel mir auf, dass aus Noten der Pekinger Filiale auch diese Unterschrift zu finden ist: Abb.2: lange Unterschrift auf Pekinger Noten. Und ich bemerkte, dass auch in dieser Unterschrift der hintere Teil wie „Eaael…“ zu lesen ist. Es scheint sich also um zwei Versionen eines Namens zu handeln, einmal ohne Initialen, einmal mit! In den Geschäftberichten der DAB – sie sind im Internet frei zugänglich – fand ich für den 31. Dezember 1907 unter den Namen der Direktoren bei Peking „H. Cordes, G. Rust“, diese Namen kamen nicht infrage. Aber für 1909 und 1910 standen als stellvertretende Direktoren „Konsul H. Cordes, Alfred J. Eggeling“. Da fiel es mir wie Schuppen von den Augen: es handelt sich um die Signatur von Alfred J. Eggeling! In seiner Unterschrift – und das machte die Sache so schwierig – lässt er die Unterbögen des „g“ weg, so dass es sich um ein „a“ zu handeln scheint. Im (hauptsächlich chinesischen) Internet fand ich über A. J. Eggerling folgendes: In China nannte er sich 鄂葛嶺, was der Aussprache ziemlich nahekommt: Ègélǐng. Er war von deutscher Abstammung, wurde jedoch in Großbritannien geboren. Er war stellvertretender Direktor der Pekinger Filiale. 1913 gründete er die „Peking Gazette“, eine bilinguale Zeitschrift, in der er die Ansichten der verschiedenen Bankengruppen darstellen wollte. Sein Geburtsdatum konnte ich auf die Schnelle nicht ermitteln, er starb 1946. Erwin Beyer
- Fälscher & Falschgeld: Die Papiergeldfälschung, Teil 3
Fortsetzungsreihe, Teil 19 Auch die 1970er Jahre waren bis zur Mitte dieses Jahrzehnts im Hinblick auf Geldfälschungen eher unspektakulär, wenn man von dem plötzlichen Anstieg der Fälschungsquote gegen Ende des Jahres 1970 absieht. Zurückzuführen war dies auf einen einzelnen Fälscher, der 100-DM-Noten produziert und recht fleißig dem Verkehr zugeführt hatte. Der 29-jährige Schriftsetzer Horst B. aus einer kleinen Stadt im Westerwald hatte aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des von ihm geführten kleinen Druckereibetriebs beschlossen, statt Briefbogen und Einladungen für Sportvereine oder Firmen Hunderter zu drucken. Diese Fälschung, die 1970 das Aufkommen in der Bundesrepublik schlagartig in die Höhe schnellen ließ, war an einem mitdruckenden Klecks unterhalb des Buchstabens „B“ in „Banknote, direkt über der geschwungenen Zierlinie, leicht zu erkennen und wurde daher als „B mit Klecks“ berühmt. Die Abbildung zeigt anhand des Fälschungsklassenvermerks „DF = Druckfälschung“, dass dieses Falschstück sogar erst in den 1990er Jahren entdeckt worden war, als bereits die neue Klassifizierungsart verwendet wurde. Die beiden Inhaber einer Kölner Repro-Anstalt, bei denen B. in der Kreide stand, ließen sich ebenfalls überzeugen und lieferten die Filme zur Herstellung der Flachdruckplatten. Im September 1970 hatte die Herstellung und Verteilung der Falsifikate begonnen. An der Verbreitung hatten einige weitere Komplizen, Freunde des Fälschers, mitgeholfen. Die Qualität der Falsifikate war ganz ordentlich ausgefallen, die auffälligsten Fehler waren ein mitdruckender kleiner Klecks am oberen Rand der Zierlinie unterhalb des Buchstabens „B“ des Wortes „Banknote“ sowie sich mehrfach wiederholende Notennummern. Zudem wirkten durch den Ausfall von Linien die Bartzeichnung und der Pelzkragen des Münster-Porträts weißfleckig und unsauber. Der auf der Rückseite abgebildete Adler wirkte fälschlich eintönig grau statt graublau. Die angehaltenen Stücke dieser Fälschungsklasse B1 der Ausgabe 2. Januar 1960 trugen die Notennummern P 5461194 E, P 6114594 E, P 9414651 E und P 6914514 E. Doch an Weihnachten war bereits Schluss. So gut wie B. nebst Komplizen die Drucke ausgeführt hatten, so dilettantisch waren sie teilweise bei der Organisation der Verteilung vorgegangen. Als B. nach einer Verbreitungstour im elsässischen Straßburg am 22. Dezember 1970 die Gelegenheit zu einem galanten Abenteuer wahrgenommen hatte, bezahlte er die nächtlichen Dienste der mit seiner Gunst bedachten jungen Dame mit 20 falschen Scheinen. Leider trugen 18 der Blüten dieselbe Notennummer, nämlich P 9414651 E, was der Prostituierten aber erst aufgefallen war, als B. sie am nächsten Morgen bereits wieder verlassen hatte. Sie erstattete dennoch Anzeige und konnte der Polizei auch eine recht gute Beschreibung ihres Kunden (in allen Einzelheiten!) liefern, sodass dieser noch an der Grenze erkannt, über das Kfz-Kennzeichen identifiziert und bis zu seiner Wohnung verfolgt werden konnte. Eine daraufhin an Heilig Abend erfolgte Hausdurchsuchung förderte rund 2 Millionen DM in Blüten zutage. B. wurde verhaftet und war sofort geständig, sodass auch seine Komplizen eine schöne Bescherung erlebten und die Weihnachtsfeiertage anders als gedacht verbringen mussten. Der Blütenregen in Deutschland versiegte damit ebenso schnell, wie er begonnen hatte, dennoch waren von dieser Klasse B1 insgesamt 20.302 Stück im Zahlungsverkehr angehalten worden. Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!
- Fälscher & Falschgeld: Die Papiergeldfälschung, Teil 2
Fortsetzungsreihe, Teil 18: Exkurs: Der Sicherheitsfaden Der Leiter der Druckerei der Bank of England, Stanley B. Chamberlain, experimentierte bereits Anfang der 1930er Jahre in Zusammenarbeit mit dem Papierhersteller Portals, wie man einen Sicherheitsfaden so in das Banknotenpapier einbetten könnte, dass er den extremen Belastungen beim tagtäglichen Gebrauch eines Geldscheins standhalten würde. Den aus diesen Versuchen resultierenden Metall-Sicherheitsstreifen ließ er 1935, eine verbesserte Version 1938 patentieren. Die erste Banknote mit diesem neuartigen Sicherungsmittel war die Ein-Pfund-Note der farblich zum seitherigen Schein abgeänderten Kriegsausgabe 1940. Veranlassung zum sofortigen Einsatz des Streifens war unter anderem die rechtzeitige Vorsorge vor professionellen Fälschungen gewesen. Denn schon im Dezember 1939 war die Bank of England durch einen italienischen Juden namens Fernando Romano über die britische Botschaft in Paris gewarnt worden, die Deutschen würden die Nachahmung englischer Banknoten planen. In der Tat waren die Nazis zu diesem Zeitpunkt schon dabei, unter dem Decknamen „Unternehmen Andreas“ in der Berliner Delbrückstraße die Nachahmung von Pfundnoten vorzubereiten. Die Fälschungen der Bundesbank-Klasse C2 führten Mitte der 1970er Jahre zu einem Anstieg des Falschgeldaufkommens in der Bundesrepublik. Die Falsifikate waren von guter Qualität, konnten jedoch an einigen markanten Fehlern erkannt werden: In der Kopfbedeckung von Sebastian Münster fehlen die weißen Trennlinien des Stichtiefdrucks, das Barett wirkt daher sehr dunkel und vollflächig. Über dem Buchstaben „e“ des Wortes „Banknote“ druckt ein kurzer Schrägstrich mit. Die rotviolette Rand-Guilloche darüber ist zu dunkel wiedergegeben, in der linken Rahmenleiste sind Teile des Druckbildes stark verkleckst und damit ebenfalls auffallend dunkel. Im rechten Teil des Pelzkragens befindet sich ein etwa 2,5 cm langer, vertikal verlaufender dunkler Strich, und letztendlich wurden bei dem vorliegenden Stück bei der Notennummer die Kennbuchstaben „LA“ verwendet, die es bei echten Noten dieser Serie nicht gibt. Einzelne Stücke weisen am oberen Rand das kommerzielle Wasserzeichen „C.M. FABRIANO“ auf, das Kennzeichen einer italienischen Papiermühle in der gleichnamigen Stadt der Provinz Ancona, deren etwas graustichiges Papier die Fälscher verwendet hatten. Der englandfreundliche Romano hatte diese Information von einer gewissen Vikoria Kunst-Gunther, einer Mitarbeiterin der Neuen Wiener Zeitung, die offiziell Mitglied der NSDAP, aber insgeheim eine engagierte Gegnerin der Faschisten war. Kurz vor Kriegsende war dann der Einsatz des Sicherheitsfadens in der Fünf-Pfund-Note zwingende Notwendigkeit geworden, nachdem sowohl die Vorgängerausgaben dieser Wertstufe als auch alle höheren Wertabschnitte dieser „White-Notes“ wegen der massenweise aufgetauchten Nazi-Fälschungen allesamt außer Kurs gesetzt werden mussten. Lediglich der oben genannte Fünfer blieb mit dieser neuartigen Sicherung, geändertem Design der Nummerierung und der Herstellung in einem anderen Druckverfahren weiter im Umlauf. Er wurde erst 1957 durch einen neu gestalteten Schein im Stichtiefdruck und mit dem Bildnis der behelmten Britannia abgelöst. Doch zurück zum eigentlichen Thema. Das Fälschungsaufkommen konzentrierte sich in den frühen 1950er Jahren weiter auf die Noten zu 1, 2, 10 und 20 DM, ab und an tauchte auch ein falscher Fünfziger auf, seltener der rote Hunderter. Eine Fälschungsvariante der letztgenannten Wertstufe kam, wie damals so viele falsche Banknoten, aus Paris und war am unsauberen Druck und an dem falsch gezeichneten Arm der abgebildeten Frauenfigur zu erkennen, wobei die einzelnen Falsifikate hinsichtlich ihrer Qualität unterschiedlich ausgefallen waren. Die Bank deutscher Länder klassifizierte diese Fälschung mit A1. Kaum zu glauben, aber noch im August 2011 war ein Exemplar dieser Fälschungsklasse in der Falschgeldstelle der Bundesbank aufgetaucht! Von dieser Serie sowie von den mit dem Namen „Bank deutscher Länder“ versehenen Varianten der 10- und 20-DM-Note, die im Dezember 1951 bzw. im November 1952 ausgegeben worden waren, tauchten bis zur Außerkurssetzung der letzten Stückelung zum 31. Juli 1966 insgesamt rund 30.500 Fälschungen im Nennwert von rund 2,2 Millionen DM auf. Die im Laufe des Jahres 1951 ausgegebenen, ebenfalls nach deutschen Entwürfen in Frankreich gedruckten Wertstufen zu 50 und 100 DM waren von Fälschungen nicht überdurchschnittlich betroffen. Sie boten mit ihrer Herstellung im kombinierten Verfahren Stichtiefdruck/Buchdruck, der Abbildung großer Kopfbildnisse im deckungsgleichen Druck von Vorder- und Rückseite („Imprime identique“) und dem großen Kopfwasserzeichen, das an die Wasserzeichen-Tradition der Noten der ehemaligen Reichsbank anknüpfte, ebenfalls einen für den Stand der damaligen Technik sehr guten Fälschungsschutz. Von diesen beiden Nennwerten wurden bis zu ihrer Außerkurssetzung im Sommer 1965 rund 8.000 Fälschungen im Gesamtwert von ca. 124.000 DM angehalten. Die Warnmeldung der Deutschen Bundesbank über die als Klasse B 1 bezeichnete 100-DM-Fälschung aus dem Westerwald. Gegen Ende der 1950er und in den 1960er Jahren war das Thema Banknotenfälschung in unserem Land nur von untergeordneter Bedeutung, zumindest was die DM-Fälschungen anbelangt. Ab 1958 kamen betragsmäßig erheblich mehr Fälschungen ausländischer Noten als solche von DM-Scheinen vor, in der Hauptsache betraf dies den US-Dollar. Zwei Dinge mögen hier ursächlich gewesen sein. Zum einen die Einführung der neuen, für damalige Verhältnisse absolut fälschungssicheren Banknotenreihe BBk I ab 1961, zum anderen der deutliche wirtschaftliche Aufschwung, der bis gegen Ende der 1960er Jahre anhielt, dämpfend auf die Gesamtkriminalität und damit auch auf das Delikt Geldfälschung einwirkte. Von dem Gesamtbetrag der von 1948 bis 1966 angehaltenen Falsifikate von DM-Banknoten im Nennwert von 4,2 Mio. DM entfielen allein 3,5 Mio., das sind 83 %, auf die Zeit vom 20. Juni 1948 bis Ende 1950. Von diesen 298.000 angehaltenen Falschstücken entfielen 193.000 auf die 5-DM-Note der 1. Ausgabe, 38.000 auf den blauen Zwanziger und 175 Stück auf den, wie oben erwähnt, nur in wenigen Exemplaren ausgegebenen Fünfziger. Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!
- Ein besonderer Notgeldschein aus China
Die Jahre von 1959 bis 1962 werden in China „die drei bitteren Jahre“ genannt. Drei Jahre lang herrschte in China bitterste Hungersnot, die Anzahl der Hungertoten wird auf mindestens 15 Mio. Menschen geschätzt, manche nennen sogar die Zahl von 45 Mio. Toten (15 Mio. ist die offizielle, von der chinesischen Regierung zugegebene Zahl). 5 Yuan (1960), Papierfabrik Shíqiān, Vorder- und Rückseite. Die Hauptursache war der misslungene sogenannte „Große Sprung nach vorn“; dazu kamen Naturkatastrophen und das Zerwürfnis zwischen der Volksrepublik und der Sowjetunion. Es mangelte an allem, nicht nur an Lebensmitteln. In den Fabriken wurde eigenes Notgeld gedruckt, mit dem man an bestimmten Kiosken in der Fabrik einige Waren erwerben konnte. Die Geschäfte außerhalb der Fabriken hatten kaum noch etwas zu verkaufen. Von derartigen Fabrikscheinen gibt es aus jenen Jahren Zehntausende verschiedene. Dieses Gebiet ist leider noch völlig unerforscht. Noch kosten derartige Scheine in China nur etwa 1 US-Dollar. Aber das wird sich bald ändern. Ein Zeugnis für diese schwierige Zeit ist der hier gezeigte Schein. Es ist eine 5-Yuan-Note der Papierfabrik im Kreis Shíqiān (石阡县), Provinz Guìzhōu (贵州省). Der Druck ist recht primitiv, Sicherheitsmerkmale gibt es nicht. Wegen Papiermangels (in einer Papierfabrik!) hat man schon für andere Zwecke verwendetes, auf der einen Seite bedrucktes Papier genommen! Unter der Ausgabestelle steht 流通券, das heißt „umlaufendes Geld“. An der Unterkante finden wir das Datum 一九六〇年 = Jahr 1960. Über dem Datum finden wir 只准厂内通用 = „nur innerhalb der Fabrik zu benutzen“. Erwin Beyer
- Wie sieht die „Unum“-Währung aus?
Bei Durchsicht alter Dateien auf meinem PC fiel mir eine Datei auf, die trotz mehrerer Rechnerwechsel immer noch auf meiner Festplatte schlummerte. Erstmals hatte ich den Zeitungsartikel des Rheinischen Merkur vom 23. März 1956 im November 1998 gespeichert. Er war Teil einer Akte (Abt. 708 Nr. 514) des Landeshauptarchivs Koblenz. Trotz intensiver Recherchen hatte ich damals nichts weiter über die „Unum“-Währung in Erfahrung bringen können und bis heute habe ich keinen dieser Geldscheine zu Gesicht bekommen – aber vielleicht weiß ein Leser des Blogs mehr. UN-Flagge; Quelle: Wikipedia. Bezahlen Sie mit „Unum“! Ein Zahlungsmittel für die ganze Welt – ohne Devisenschwierigkeiten zu kaufen. Bonn, im März 1956 Zum ersten Male hielt der Berichterstatter ein „Unum“ in Händen. Es ist ein gelber Geldschein mit schwarz-rotem Aufdruck „international gültig“, Gegenwert von 5 US-Dollars. Dieses Geld hat Barwert in allen Ländern der Erde, die den Vereinten Nationen bzw. der UNESCO als Mitglied angeschlossen sind. „Unum“ gilt nicht als Zahlungsmittel für alle Waren und Produktionsgüter, sondern vorerst nur für bestimmte Produkte. Etwa für Schallplatten, für Bücher, für Musikinstrumente, Radio, Television-Apparaturen, für sämtliche Photoapparate und andere optische Instrumente. Auch Bilder und Schreibmaschinen, ebenso sämtliche Unterrichts- und Bildungsmittel können mit dem „Unum“ gekauft werden. Deckung für dieses merkwürdigste aller heute gültigen Zahlungsmittel gewährt nicht ein einzelner Staat, sondern die Gesamtheit aller Staaten, die Mitglieder der UNESCO in der UNO sind, bürgt für „Unum“. Man kann, ob Deutscher, Franzose oder Schweizer, „Una“, d. i. die Mehrzahl von „Unum“, ohne Devisenschwierigkeiten bei den Banken kaufen. Man kann die Banknote mit innerstaatlicher Gültigkeit sogar auf Raten erwerben. In 20-Pf-Teilbeträgen, für die man grüne Quittungswerte erhält und die man hernach eintauscht, wann man will, in die Original-Note. Kreislauf für die Note in öffentlichem Zahlungsverkehr besteht heute vorwiegend bei den Landesjugendringen, bei Schulen, Universitäten, bei den Gewerkschaften, aber auch bei jedem Bankinstitut. Wenn Sie zu Ihrer Sparkasse gehen, wird Ihnen diese die „Unum“-Währung besorgen. Mit den Geldscheinen können Sie Anschaffungen oder Einkäufe machen in Korea ebenso wie auf den Philippinen, auf Alaska gleichermaßen wie in den Niederlanden oder in Westdeutschland. Als „Ergänzungsmittel“ für dieses erste international überall an Stelle der Landeswährung gültige Geld gibt die UNESCO in einer Liste genau an, was Sie für „Unum“ überall in der zivilisierten Welt kaufen können, und wer das, was Sie kaufen, benötigt oder bestellt. Elementar gilt hierbei, Not zu lindern. Was Sie für einen oder mehrere „Unum“-Scheine kaufen, soll dem unterentwickelten, den notleidenden Gebieten in der Welt, soll jenen Menschen zugute kommen, die fernab unserer Kultur und Zivilisation und ohne deren Segnungen leben, und jenen, die unverschuldet in Not sind. Ägypten, Syrien, der Libanon, Korea-Nord und –Süd sind dankbare Abnehmergebiete für mit „Unum“ gekaufte Erzeugnisse, seien es Schulunterrichtsmittel, Medikamente, ja ganze Büchereien oder Lehrfilmeinrichtungen. Wenn man denkt, daß beispielsweise von der UNESCO allein im Nahen Osten an die zweihundert Notschulen eingerichtet sind und unterhalten werden. Notschulen, die oft genug nur aus einem geflickten Zelt bestehen oder deren Kinder von einem Missionspater unter der sengenden Wüstensonne ohne Bedachung unterwiesen werden, wird man erkennen, was hier geschenkt werden kann. Mit Hilfe des „Unum“, für das man Unterrichtsmittel, Tafeln, Hefte, Radios und was sonst einkaufen kann. Ich konnte in der Bestellliste blättern, die augenblicklich über vierzig Länder und Nationen der Erde umfaßt. Da wünschet sich Ecuador im Süden der Staaten Nähmaschinen mit Fußantrieb, Küchengeräte, Fertigsätze von Kochtöpfen. Sieben indische Schulen treten als Besteller von Radiogeräten und Schmalfilmkameras auf. Preis der Radios 16 „Unum“-Scheine, also 336 DM je Apparat. Etwa 2,4 Millionen beträgt die Zahl der Bücher, die mit Hilfe der „Unum“-Währung gekauft und für elf Länder geliefert werden soll. E. W. E. Uwe Bronnert
- Scheckzahlungsverkehr innerhalb des Offizier-Gefangenenlagers Magdeburg
Zwischen 6,6 und 8 Mio. Soldaten gerieten während des Ersten Weltkriegs in Gefangenschaft, allein 2,4 Mio. davon fielen in deutsche Hände: Franzosen, Belgier, Briten, Russen usw. Die Unterbringungsmöglichkeiten in alten Kasernen, auf Truppenübungsplätzen, Artillerieschießplätzen und für Offiziere in Festungen reichten bei Weitem nicht aus, sodass Kriegsgefangene in rasch errichtete Zeltlager untergebracht werden mussten. Im Verlauf des Krieges entstanden auf dem Gebiet des Deutschen Reiches über 100 Stammlager mit unzähligen Nebenlagern für Mannschaftsdienstgrade und Offiziere. Die stacheldrahtumzäunten Holzbarackenlager nahmen zunehmend den Charakter von Kleinstädten an: Sie besaßen eigene Verwaltungen, Zeitungen, Werkstätten und medizinische Einrichtungen. In Übereinstimmung mit Artikel 6 der Haager Landkriegsordnung von 1907 konnten Kriegsgefangene zur Arbeit für den sogenannten Nehmerstaat gezwungen werden. Waren die Gefangenen zunächst bei Arbeiten in den zu errichtenden Lagern, beim Straßenbau und beispielsweise zur Kultivierung staatseigener Moor- und Heideflächen im Einsatz, folgte ab Frühjahr 1915 ihre Beschäftigung auch in privaten Bereichen, in der Landwirtschaft und ab Herbst auch in Industrie und Bergbau. Kriegsgefangene Offiziere waren von der Arbeitspflicht ausgenommen und auch sonst privilegiert. Sie hatten Anspruch auf dieselbe Besoldung wie deutsche Offiziere gleichen Dienstgrades. Im Bezirk des IV. Armeekorps entstanden in Burg (bei Magdeburg), Halle a. S., Magdeburg und Torgau Offizier-Gefangenenlager. In Magdeburg wurde hierfür anfänglich die Zitadelle genutzt. Wegen der unhaltbaren Zustände wurde das Lager bald in das Kavalier I „Scharnhorst“ und das dazugehörige Wagenhaus verlegt. Das Lager war recht idyllisch gelegen: „Hochragende, dichtbelaubte Bäume umfrieden den größten Teil des Lagers und heben sich, im Sommer linden Schatten um sich breitend, mit ihrem dunklen Grün wirkungsvoll von dem eintönigen Grau der Häuserzeile ab, die sich von Westen an das Lager drängt. Wuchtig und massig recken sich im Hintergrund die altehrwürdigen Domtürme gleich zwei auswärtszeigenden Fingern empor und dumpf hallende Klänge nehmen von hier aus, ihren Weg über das Lager hin, wenn der Klöppel schwingt und die Domglocke schlägt, um das Maß der Zeiten zu künden.“ [1] Die Stuben waren einfach eingerichtet, boten aber den Offizieren die Möglichkeit, es sich nach ihrem Geschmack wohnlich zu machen. Die hygienischen Verhältnisse waren in Magdeburg den Umständen entsprechend gut, Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Wasserleitungen waren in gebrauchsfähigem Zustand. Kranken und verwundeten Offizieren standen extra Krankenzimmer zur Verfügung und es bestand in Clausthal im Harz ein eigens eingerichtetes Kur-Lager. Was die Beschäftigung betraf, so spielte der Sport eine große Rolle. Fußball, Kegeln, Tennis und Turnen waren überaus beliebte Sportvergnügen. Chöre sowie Musikkapellen gehörten zum Alltag des Lagerlebens. Irgendwie wurden die nötigen Instrumente und Noten beschafft. So konnten auch Theatervorstellungen musikalisch begleitet werden. Begreiflicherweise mussten Frauenrollen mit Männern besetzt werden, was sehr oft eine übergroße Heiterkeit hervorrief. Schach und Billiard, Malen und Bildhauen standen ebenso auf dem Programm. Sogar wissenschaftliche Vorträge wurden gehalten, für deren Vorbereitung die Lagerbibliothek die notwendige Literatur lieferte. In einem Lesezimmer lagen deutsche Zeitungen aus und die deutsche Heeresleitung gab selbst fremdsprachige Zeitungen heraus. Die seelsorgerische Betreuung lag in den Händen deutscher Geistlicher; für russische Offiziere erschien sogar ab und zu ein Pope aus einem anderen Lager. Darüber hinaus konnten sich die Offiziere in der Regel recht frei bewegen. Für Offiziere und Mannschaften galten hinsichtlich der Ernährung unterschiedliche Regelungen. Da Offiziere eine Löhnung von der deutschen Heeresleitung bekamen, mussten sie sich selbst verpflegen. Die Küche führte ein deutscher Offizier in Gemeinschaft mit einem Küchenausschuss, der auch den Wochenspeisezettel erstellte. Den Offizieren standen täglich zwei Flaschen Bier und sonntags eine halbe Flasche Wein zu. Ganz wie in der Heimat sorgten Ordonanzen für die Bedürfnisse der Offiziere. Für sechs bis acht Offiziere stand eine Ordonanz zur Verfügung. In den Lagerwerkstätten waren Mannschaftsdienstgrade damit beschäftigt, Reparaturen und andere Arbeiten für die Offiziere durchzuführen. Die Mannschaften waren getrennt von den Offizieren untergebracht. Anfangs erfolgte die Löhnung der gefangenen Offiziere in deutscher Währung. Mitgebrachte ausländische Münzen und Banknoten – hierbei konnte es sich durchaus um höhere Beträge handeln – waren bei der Lagerkasse, die als Wechselstube fungierte, umtauschbar. Dieses Geld stand zur freien Verfügung und konnte bei Einkäufen innerhalb und außerhalb des Lagers verwendet werden. Nicht benötigte Geldmittel durften die Kriegsgefangenen bis zu einem monatlichen Betrag von 800 Mark (!) auch an ihre Angehörigen ins besetzte Belgien und Frankreich überweisen. Der Mark-Betrag wurde dem Empfänger in französischen Stadtscheinen ausgezahlt. Dabei galten 0,75 Mark = 1 Franc [2]. Die Lagerkasse diente jedoch auch als Bank, denn der Kriegsgefangene konnte hier ein Konto eröffnen und sein Bargeld einzahlen. Über dieses Guthaben konnte er dann nicht nur durch Barabhebung verfügen, sondern auch Bargeldzahlungen an andere Gefangene vornehmen. Hierfür hielt die Lagerkommandantur besondere Scheckvordrucke bereit. Der Scheck des Offizier-Gefangenenlagers Magdeburg ist auf dickerem, festem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Am oberen Rand links: „Scheck No 12358“ und rechts „Scheck über Mk. …“, darunter war der „Name des Ausstellers“ und die „Stube“ einzutragen. Es folgt ein zweizeiliger Text: „Die Kasse des Offizier-Gefangenenlagers Magdeburg wolle zahlen / gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben die Summe von“. In der Zeile darunter musste hinter der Währungsbezeichnung „Mark“ der Betrag in Buchstaben eingetragen werden. In der folgenden Zeile: „Magdeburg, den … 1915.“, in einer weiteren Zeile das Feld für die Unterschrift des Ausstellers. Diese bisherigen Angaben machen ca. 2/3 der Scheckfläche aus, die im Unterdruck ein grünes Muster zeigt. Das letzte Drittel diente dazu, den Nachweis über Auszahlung zu führen: „Obigen Betrag von Mk. … empfangen zu / haben, bescheinigt / Magdeburg, den … 1915. / Unterschrift des Empfängers“. Auf der linken Seite dieses Feldes das Dienstsiegel mit dem auffliegenden preußischen Adler und der Umschrift „Kgl. Kommandantur d. Offizier-Gefangenenlagers // * Magdeburg *“. Abb.: Unausgefüllter Scheck des Offizier-Gefangenenlagers Magdeburg aus dem Jahr 1915. Im Kriegsverlauf emittierten militärische Lager und Arbeitslager der Industrie Kriegsgefangenenlagergeld in Form von Papiergeld und Münzen, getrennt nach Mannschafts- und Offizierslager: „Wahrscheinlich ist das Lagergeld damals ursprünglich garnicht [sic] durch zentrale Anordnung, sondern auf Veranlassung einzelner Lagerkommandanten entstanden. Denn nur erst von wenigen Lagern wurden anfangs Scheine bekannt, zuerst die des österreichischen Lagers Gröding bei Salzburg Anfang 1915, dann die von Chemnitz. Erst nach und nach verbreitete sich die Ausgabe über das ganze Reichsgebiet. [...] Erst im letzten Kriegsjahr wurde die Einführung des Lagergeldes für sämtliche Lager amtlich angeordnet; durch Verfügung des preußischen Kriegsministeriums wurde vom 15. Januar 1918 ab jeder Bargeldverkehr in Lagern und Arbeitsstellen verboten. Alle Zahlungen durften fortan nur mehr in Lagergeld erfolgen; es war verboten, es den Gefangenen in bares Geld umzutauschen.“ [3] Auch aus dem Offizier-Gefangenenlager Magdeburg sind undatierte Scheine zu 5 Mark (gedruckt auf Papier und Leinen) sowie 10 Mark (gedruckt auf Leinen) bekannt. Als Kleingeld dienten darüber hinaus Zinkmünzen zu 5, 10, 50 und 100 Pfennig; auch diese weisen keine Jahreszahl auf. Nach Kriegsende 1918 wurde das Lager geschlossen und bis 1945 für Wohnzwecke und Kleingewerbe genutzt. Nach 1945 wurde der Hauptgraben zugeschüttet. Bis Anfang der 1990er Jahre wurde die Anlage dann gewerblich genutzt, zuletzt vom Fotolabor „Fotocolor“. Auch wenn der spätere französische Staatspräsident Charles de Gaulle nur wenige Wochen in Magdeburg als „Gast“ weilte, dürfte er im Nachhinein der prominenteste Kriegsgefangene gewesen sein. Nach einem fehlgeschlagenen Fluchtversuch wurde der damalige Hauptmann im September 1918 eingeliefert. Uwe Bronnert [1] Leutnant d. R. Risse, Die Kriegsgefangenenlager im Bezirk des IV. Armeekorps, Halle 1916. [2] Kriegsministerium Nr. 503/2, 18 U 3 vom 18.2.1918, Verwawest, S. 623f. [3] Dr. Arnold Keller, Das Papiergeld der Gefangenenlager im Deutschen Reich sowie in Österreich und Ungarn 1914–1918, 2. Auflage, Berlin-Wittenau 1954, S. 7f.
- Fälscher & Falschgeld: Die Papiergeldfälschung, Teil 1
Fortsetzungsreihe, Teil 17: Die Statistik Werfen wir zunächst einen Blick auf die Statistik. Sie zeigt uns, dass das Vorkommen falscher Banknoten in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten starken Schwankungen unterworfen war. So war unmittelbar nach der Währungsreform vom Juni 1948 ein steiler Anstieg von Nachahmungen der sicherungstechnisch unzureichenden DM-Noten eines Teils der Erstausstattung zu verzeichnen. Eine im südbadischen Lörrach angehaltene Fälschung der 100-DM-Banknote der Währungsreformserie. Diese Fälschungen kamen aus Paris. Diese Scheine waren ab Herbst 1947 unter der Federführung des US-Schatzamtes (Treasury Department) in der amerikanischen Staatsdruckerei (Bureau of Engraving and Printing, Washington, D.C.) sowie in den zwei Privatdruckereien Forbes (1/2 und 1 DM) sowie Tudor Press (2, 5, 20 und 50 DM) in den USA hergestellt worden.*) Aufgrund des großen Zeitdrucks blieb als Herstellungsverfahren nur der einfache Offsetdruck. So hatten die Fälscher mit diesen Banknoten relativ leichtes Spiel. Insbesondere die höheren Werte zu 5 und 20 DM wurden gefälscht, aber auch die Nominale zu ½, 1 und 2 DM blieben nicht verschont. Wie schnell die Fälscher seinerzeit reagiert hatten, beweisen die Warnmeldungen von damals: die erste Fälschung des Zwanzigers mit der Klasse A1 war bereits Anfang August 1948 entdeckt worden. Dann ging es Schlag auf Schlag. Vor der Klasse A2 wurde am 2. September gewarnt, vor der A3 am 6. September und vor der A4 am 11. September 1948. Anfang 1949 kamen dann A5, A6 und A7. Der 50er dieser Reihe wurde dagegen nur in geringen Mengen nachgeahmt. Er war erst ab August 1948 ausgegeben worden, wobei die Ausgabe sofort wieder gestoppt worden war, weil massiv über die Verwechslungsgefahr mit dem blauen 20-DM-Schein geklagt wurde und weil sofort gefährliche Fälschungen dieses Nominals aufgetaucht waren. Letzteres ist auch der Grund, warum bei dieser Banknote als einziger aller seit 1948 ausgegebenen DM-Noten die stillschweigende Einlösung schon zum 15. März 1951 eingestellt worden war. Die Hauptverwaltungen und Filialen der Deutschen Bundesbank (früher: die Landeszentralbanken) verweisen eventuelle Antragsteller, die eine solche Note vorlegen – was aufgrund der Seltenheit und des hohen Sammlerwertes höchst unwahrscheinlich ist – an die Hauptkasse der Bundesbank bzw. an die Falschgeldstelle, um die Echtheit verbindlich prüfen zu lassen. Merkblatt über die aus Paris stammende Fälschung der 100-DM-Note der Fälschungsklasse A1. Fälschungen der parallel ausgegebenen Noten der bei der American Banknote Company gedruckten Währungsreformserie kamen zunächst kaum vor. Diese Scheine in den Wertstufen 10, 20, 50 und 100 DM waren im schwer zu kopierenden Stichtiefdruck hergestellt worden, ergänzt durch einen mehrfarbigen Guillochen-Untergrund in Buchdruck. Diese Herstellungsart bot für die damalige Zeit einen ausgezeichneten Fälschungsschutz. Die Bank deutscher Länder reagierte denn auch sofort und setzte die höheren Stückelungen der Offsetdruckreihe außer Kurs. Der Zwanziger wurde zum 3. Mai 1949 und der Fünfziger zum 31. Juli 1949 aufgerufen. Der Fünfer wurde durch einen ab 20. März 1950 ausgegebenen, nach einem deutschen Entwurf in England gedruckten Schein ersetzt und zum 31. Mai 1950 außer Umlauf genommen. Der neue Schein zu 5 DM wies neben seiner Herstellung im Stichtiefdruck ein Kopfwasserzeichen und – als erster deutscher Geldschein überhaupt – einen metallähnlichen Sicherheitsfaden nach englischem Vorbild auf. Zwar wurde auch dieser Schein nachgeahmt, die meisten dieser Fälschungen waren aber von recht primitiver Art und leicht zu erkennen. Ab 1951 war dann aufgrund der geschilderten Maßnahmen ein stetiger Rückgang der Falschgeldkriminalität zu verzeichnen. *) Ausführliche Schilderung der Herstellung der Währungsreform-Banknoten mit Beschreibung siehe Kahnt-Pontzen-Schöne-Walz „Die Geschichte der Deutschen Mark in Ost und West“, Gietl-Verlag, 2003 Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!
- Eleuterio Dominguez und sein Geld für Siedler
Auf der letzten Papiergeldbörse in Valkenburg habe ich zwei kleine, irgendwie alt aussehende Geldscheine über 10 und 20 Centavos gesehen. Die Betitelung lautet „Empresa Colonizadora del Budi“. Ich kannte sie nicht, sie schienen mir aber interessant und deshalb ich habe sie gekauft. Ich habe die Scheine verschiedenen, auf der Börse anwesenden Händlern aus Südamerika gezeigt, aber keiner kannte sie. Doch ich erfuhr, „Budi“ sei ein See in Südchile (der einzige Salzsee Südamerikas). Lage des "Lago Budi" mit seinen rund 56 Quadratkilometern im Süden Chiles. Quelle: https://es.wikipedia.org/wiki/Lago_Budi. "Lago Budi" , Quelle: https://es.wikipedia.org/wiki/Lago_Budi. Vor ein paar Tagen fielen mir die Scheine wieder in die Hände und ich habe versucht, im Internet etwas über die „Empresa Colonizadora del Budi“ herauszufinden. Folgendes konnte ich ermitteln: Das Unternehmen („empresa“ bedeutet „Unternehmen“) wurde am 23. August 1902 gegründet, und lag in den Händen eines Francisco Ruiz Sánchez. Am 20. September 1910 wurde daraus das Unternehmen Eleuterio Domínguez y Cia., das auch auf den vorliegenden Scheinen genannt ist. Aber was hatte es mit diesem Unternehmen auf sich, warum hieß es „colonizadora“ (was „kolonisierend“ bedeutet)? Die Gegend um den Budi-See in Südchile war seit Jahrhunderten von den Mapuche bewohnt, einem indigenen Volk. Um 1900 gab es auch einige aus Europa stammende Siedler, die sich dort niedergelassen hatten und friedlich mit den Mapuche lebten. Im Jahr 1902 wurde die „empresa colonizadora del Budi“ gegründet, durch ein Dekret vom 23. August 1902 erhielt das Unternehmen, das Francisco Sánchez und einem Eleuterio Dominguez gehörte, 60.000 ha Land am Budi-See, mit der Auflage, dieses zu „kolonisieren“. Die Firma rekrutierte hierzu 88 Familien, die dort siedeln sollten. Die ersten Familien starteten am 4. Oktober 1903 Richtung Budi-See. Damals war es nicht leicht, von Santiago aus dorthin zu kommen. Mit einem Dampfer kam man Anfang November in Talcahuano an, dann ging es mit dem Zug weiter nach Nueva Imperial, später gelangten die Familien in Konvois nach Carahue, von dort ging es erneut mit einem Dampfer weiter, nach Bajo Imperial. Die schon dort wohnenden Siedler empfingen die Neuen mit Begeisterung, auch die Mapuche zeigten sich freundlich. Doch schon bald gab es Probleme. Auf den Gebieten, wo die Familien siedeln sollten, gab es schon Siedler, die zehn Jahre zuvor hier ihre Farmen errichtet hatten, aber auch Mapuche lebten dort. Eleuterio Dominguez nahm darauf keine Rücksicht, er zwang alle, das Gebiet zu verlassen. Ging jemand nicht freiwillig, ließ er dessen Farm niederbrennen, konfiszierte das Vieh und die Ernte. Aber bald gab es auch große Probleme zwischen Eleuterio Dominguez und den Familien, die er dorthin gebracht hatte, weil Dominguez die abgeschlossenen Verträge einfach nicht einhielt. Wenn eine der von ihm mitgebrachten Familien aufgeben und zurückkehren wollte, so hinderte Dominguez sie daran. Manche versuchten zu fliehen, aber Dominguez ließ sie durch bewaffnete Wächter verfolgen und warf sie in ein von ihm errichtetes Gefängnis. Damit die auf der Empressa Colonizadora del Budi Arbeitenden kein im ganzen Land gültiges Geld horten und damit eventuell ihre Flucht bezahlen konnten, gab Dominguez eigenes Geld aus, mit dem man in allen Geschäften auf dem Siedlungsareal Waren kaufen konnte. Ein gewisser José Miguel Varela, vom Präsidenten Rescio zum Bürgermeister von Cautín ernannt, sandte dem Innenministerium ein Telegramm, dass er gegen Dominguez vorgehen wolle. Er habe eine Kavallerie zusammengestellt und wolle Dominguez und seine Helfer vertreiben. Die Antwort des Innenministeriums aber war: „Tun Sie nichts! Lassen Sie alles so, wie es ist!“ Daraufhin trat Varela zurück („aus persönlichen Gründen“) und wurde von Präsident Riesco durch Temístocles Urrutia ersetzt, der Dominguez sehr freundlich gesinnt war. 1907 erhielt Eleuterio Dominguez als „Dank für seine Siedlungstätigkeit“ vom Staat weitere 42.000 ha Land geschenkt. Dominguez errichtete hier die Hacienda del Budi, damals die größte Farm in Südchile. 1912 starb Dominguez. Seine Erben verkauften alles, die neuen Besitzer gründeten die Sociedad Agrícola del Budi. Noch heute gibt es am Budi-See eine kleine Ortschaft, die Puerto Dominguez heißt. Zum Schluss möchte ich noch Herrn Daniel Nieber danken, der meine Aufmerksamkeit auf eine chilenische Website lenkte. Erwin Beyer
- Fälscher & Falschgeld: So will es das Gesetz, Teil 5
Fortsetzungsreihe, Teil 16: Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung von Falschgelddelikten ist zunächst die jeweilige lokale Polizeidirektion, die auch die ersten Ermittlungen beim Auftauchen von Falschgeld einleitet und zunächst führt (Ermittlung der Umstände, Zeugenermittlung bzw. –befragung usw.). Die sichergestellte Fälschung wird dann über das zuständige Landeskriminalamt (LKA) der Deutschen Bundesbank zugeleitet, da diese als Gutachterin im Rechtssinne zuständig ist. Das LKA wird in der Regel nur dann selbst tätig werden, wenn gleichzeitig der Bereich Organisierte Kriminalität (OK) in irgendeiner Form erkennbar ist, zum Beispiel auch im Zusammenhang mit Waffen, Betäubungsmitteldelikten, o.ä. Das Ressort Polizei ist ja – dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik entsprechend – Ländersache, so dass die Handhabung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist (eine Ausnahme besteht nur in den Stadtstaaten wie zum Beispiel Hamburg, da es dort als kriminalpolizeiliche Ermittlungsbehörde nur ein LKA gibt). Während in verschiedenen Bundesländern die Landeskriminalämter über eigene Fachbereiche Falschgeld verfügen, die auch ermitteln, werden in Baden-Württemberg die Ermittlungen im Normalfall von den örtlichen Dienststellen geleitet. Je nach Sachlage wird die OK-Dienststelle des LKA Stuttgart eingeschaltet. Über einen speziellen Meldedienst wird über die Landeskriminalämter das Bundeskriminalamt informiert. Sind mehrere Bundesländer oder gar ein ausländischer Staat tangiert, werden die Ermittlungen vom Bundeskriminalamt, in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Polizeidienststellen, übernommen. Gleiches gilt auch, wenn ein Zusammenhang mit einem bereits vom BKA bearbeiteten Fall, wiederum insbesondere aus dem Bereich der OK, erkennbar ist. Das BKA mit Sitz in Wiesbaden wurde 1951 gegründet. 1952 erfolgte der Beitritt zur bereits 1923 in Wien als Internationale Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK) gegründeten, 1945 vorübergehend aufgelösten und 1956 neu gegründeten Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO). Deren heute allgemein gebräuchlicher Name Interpol sollte ursprünglich lediglich ein Telegrammkürzel sein, wurde aber dann 1956 offiziell in den Namen der Organisation aufgenommen, da diese internationale Polizeibehörde, mit heutigem Sitz in Lyon, schon zuvor unter dieser Bezeichnung bekannt geworden war. Derzeit hat das BKA mehr als 5.200 Mitarbeiter, davon 2.600 Kriminalbeamte. Am 1. Juli 1999 hat das Europäische Kriminalpolizeiamt EUROPOL, die aus der 1994 auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl ins Leben gerufene Stelle zur Bekämpfung der Drogen-Kriminalität Europol Drugs Unit (EDU) hervorgegangene Behörde, offiziell ihren Dienst aufgenommen. Europol (auch: Europäisches Polizeiamt) ist eine europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie koordiniert die Arbeit der nationalen europäischen Polizeibehörden im Bereich der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität und fördert damit den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden. Der Grundgedanke von Europol ist die Zusammenführung von bi- und multilateralen Übereinkommen wie TREVI (franz.: Terrorisme, Radicalisme, Extremisme et Violence Internationale), des Schengener Abkommens und der EDU. Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche. Erster Direktor war der Deutsche Jürgen Storbeck, seit Mai 2009 ist es der Brite Rob Wainwright. Seit 1. Januar 2010 ist Europol eine Agentur der Europäischen Union, wie OLAF, CEPOL und Eurojust. Die Anbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgt durch Verbindungsbeamte (sog. „ELOS“ – Europol-Liaison Officers). Über diese Verbindungsbeamte wird die Dienst- und Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten ausgeübt. Im Bereich der Falschgeldkriminalität wurde Europol als zentrale Koordinierungsstelle für den Schutz des Euro benannt. Die EZB beobachtet sehr aufmerksam den technischen Fortschritt bei der Druck- und Reproduktionstechnologie und analysiert, neben den nationalen Analysezentren, Anzahl und Güte der beschlagnahmten Fälschungen genau. Dies dient der Weiterentwicklung von Sicherheitselementen für die Euro-Banknoten und damit der Fälschungssicherheit. Ähnliches trifft auf die Herstellungstechniken von Münzen zu. Von einer speziellen Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group) werden dabei spezielle Techniken entwickelt, die insbesondere digitale Fälschungen mittels PC und Bildbearbeitungssysteme verhindern oder zumindest erschweren sollen. Die in der Datenbank des EZB-Analysezentrums CAC gespeicherten Informationen sind den nationalen Polizeibehörden sowie anderen in die Falschgeldbekämpfung eingebundenen Stellen zugänglich. Die EZB arbeitet darüber hinaus eng mit Europol, Interpol und der Europäischen Kommission zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und ausländischen Stellen hat sich in den letzten Jahren entscheidend verbessert. So arbeiten die Ermittlungsbehörden anderer EU-Länder recht gut mit unseren Falschgeldfahndern zusammen, häufig auch in Länder übergreifenden Falschgeld-Ermittlungsverfahren, sogenannten Spiegelverfahren. Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!












