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- Der Wechsel – eine überaus raffinierte Erfindung
Ob beim Kauf eines Tickets fürs Kino oder der Bahnfahrkarte, die Zahlung in einem Restaurant oder beim Einkauf im Internet, immer häufiger erfolgt sie bargeldlos. Online-Banking, Debit-Karte, Kreditkarte, Paypal, Apple Pay und Co. haben vielfach das Bargeld abgelöst. Erstmals wurden 2025 in der Bundesrepublik mehr als die Hälfte der täglichen Einkäufe bargeldlos getätigt.[1] Noch vor fünfzig Jahren war es nicht unüblich, größere Anschaffungen mithilfe von Wechseln zu bezahlen. Ich erinnere mich noch an den Kauf meines ersten neuen Autos. Da musste ich für jede zu zahlende Rate einen Wechsel „querschreiben“. Mein Auto lief auf Wechseln, wie man damals sagte. In den frühen 1980er Jahren kam es noch vor, dass der Händler die verkaufte Ware vorfinanzierte, anders als heute, wo der Händler seinem Kunden bei einem Ratenkauf einen Konsumentenkredit bei einer Bank vermittelt und dadurch sofort an sein Geld kommt. Welche Bedeutung hatte damals der Wechsel für den Händler? Um dies zu verstehen, muss erst einmal klar sein, was ein Wechsel ist, den der italienische Kaufmann Benedetto Cotrugli ‚Raugeo‘ [* 1416 in Ragusa/Dubrovnik; † 1469 in L’Aquila] als „eine überaus raffinierte Erfindung“ bezeichnete.[2] Der Wechsel ist eine Urkunde, die in einer vorgeschriebenen Form ausgestellt wird. In meinem Fall sprach man von einem gezogenen Wechsel (Tratte), da der Aussteller (Autoverkäufer) den Bezogenen (mich als Autokäufer) aufforderte, die Wechselsumme (Rate) zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu zahlen. Der Wechsel war hier also eine Zahlungsaufforderung. Mit meiner Unterschrift (Akzept) auf dem Wechselformular [quer am linken Rand des Formulars, daher „querschreiben“] wurde ich zum Wechselschuldner, was rechtlich von besonderer Bedeutung war. Den unterschriebenen Wechsel konnte mein Autohändler nun verschieden verwenden: Er „verkaufte“ den Wechsel an ein Kreditinstitut und bekam den Barwert des Wechsels auf seinem Konto gutschrieben. Der Barwert ist die um den Diskont (Zins für die Kreditgewährung vom Einreichungs- bis zum Verfalltag) geminderte Wechselsumme. Bis zum 31. Dezember 1998 hatten die Banken in Deutschland die Möglichkeit, die angekauften Wechsel an die Deutsche Bundesbank zu verkaufen. Dadurch konnten sich die Banken refinanzieren. Der Verdienst der Bank bestand im Unterschiedsbetrag ihres Diskontsatzes zum Rediskontsatz der Bundesbank, der bis 1987 der wichtigste Leitzins der Bundesbank war.[3] Danach verlor er an Bedeutung, blieb aber formal bestehen, bis die Rediskontierung endete. Er nutzte den Wechsel zur Bezahlung einer eigenen Schuld. Er gab ihn z. B. zahlungshalber an einen Lieferanten, dem er Geld schuldete, weiter. Entweder war dieser bereits als Wechselnehmer auf der Urkunde genannt oder der Wechsel wurde durch Indossament (Vermerk auf der Rückseite des Wechselformulars) weitergegeben. Das Indossament erfüllt dabei drei Aufgaben: • Es überträgt die Rechte aus dem Wechsel auf einen Dritten. • Der Wechselinhaber kann sich durch das Indossament als Wechselberechtigter ausweisen. • Durch die Unterschrift des Indossanten wird seine Haftung (Garantie) für die Annahme und Einlösung des Wechsels begründet. Letzteres hat Bedeutung, wenn er den Wechsel ebenfalls weitergibt. Er könnte den Wechsel auch verpfänden. Er bewahrt den Wechsel bis zum Verfalltag auf und spart die Zahlung des Diskonts. Da die Wechselschuld eine Holschuld ist, muss der Wechselberechtigte am Fälligkeitstag auf eigene Kosten den Wechsel dem Bezogenen zur Einlösung vorlegen (präsentieren). Dies geschieht vorwiegend mithilfe einer Bank, da in der Regel beim Zahlstellenvermerk eine Bank angegeben wird.[4] Nach dem Wechselgesetz enthält der gezogene Wechsel acht wesentlich gesetzliche Bestandteile: Ort und Datum der Ausstellung Die Bezeichnung „Wechsel“ im Text der Urkunde. Die Bezeichnung Wechsel ist in der Sprache des Wechseltextes anzugeben (französisch – lettre de change, englisch – bill of exchange, spanisch und portugiesisch – letra de cambio) Die Verfallzeit. Man unterscheidet nach dem Verfalltag: Tageswechsel – der Verfalltag ist kalendermäßig genau festgelegt, z. B. „30. Juli 2026“ Datowechsel – der Wechsel ist nach einer bestimmten Zeit nach Ausstellungsdatum fällig, z. B. „nach drei Monaten“ oder „drei Monate dato“ Sichtwechsel – der Wechsel ist bei Vorlage fällig, z. B. „bei Sicht“ Nach-Sichtwechsel – der Wechsel ist nach einer bestimmten Frist nach Sicht fällig, z. B. „90 Tage nach Sicht“ Der Name des Wechselnehmers (=Remittent). Man unterscheidet: Wechsel an eigene Order. Der Aussteller bezeichnet sich selbst als Wechselnehmer, z. B. zahlen Sie „an mich“, „an mich selbst“, Aan eigene Order“ Wechsel an fremde Order. Der Aussteller bezeichnet eine dritte Person als Wechselnehmer, z. B. zahlen Sie „an die Order der Firma X“ oder „an die Firma X“ Rektawechsel. Der Aussteller bezeichnet ebenfalls eine dritte Person als Wechselnehmer, verbietet ihr aber die Weitergabe des Wechsels durch eine negative Orderklausel, z. B. zahlen Sie an die Firma X „nicht an Order“ Die Wechselsumme Der Name des Bezogenen (=Trassat) Den Zahlungsort Die Unterschrift des Ausstellers (=Trassant) Der Wechsel wird durch Indossament auf der Rückseite des Wechsels übertragen. Trotz der möglichen Folgen kommt es vor, dass ein Wechsel am Verfalltag nicht eingelöst wird. Man spricht dann von einem notleidenden Wechsel. Der letzte Wechselinhaber muss in diesem Fall durch einen Notar oder Gerichtsvollzieher Protest erheben. Der Protest ist eine öffentliche Urkunde, durch die bewiesen wird, dass der Bezogene die Zahlung am Fälligkeitstag nicht oder nur teilweise geleistet hat. Der Protest ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen. Der letzte Inhaber kann jeden einzelnen, mehrere oder alle Indossanten zusammen, sowie den Aussteller in Anspruch nehmen, d. h. von ihnen Zahlung verlangen. Er ist dabei an keine Reihenfolge gebunden. Wenn ein Rückgriffberechtigter auf seinen unmittelbaren Vormann zurückgreift, spricht man von einem Reihenrückgriff. Ein Sprungregress liegt dagegen vor, wenn der Rückgriffberechtigte einen oder mehrere rückgriffpflichtige Vordermänner überspringt. Das Gesagte gilt entsprechend für jeden Inanspruchgenommenen, der sein Recht geltend macht. Abb. 2.1: Ein von Carl Lück, Bocholt, auf Richard Syre, Essen, gezogener Wechsel über 350 RM, ausgestellt am 30. August 1925, der am Fälligkeitstag nicht eingelöst und daher notleidend wurde. Abb. 2.2: An den Wechsel angeklebte Protesturkunde vom 1. Dezember 1925. Wird ein Wechsel nicht einlöst, muss der Akzeptant mit einer Wechselklage rechnen. Dabei weist der Wechselprozess einige Besonderheiten auf. Die Einlassfrist beträgt 24 Stunden, wenn der Beklagte am Sitz des Prozessgerichts wohnt, sonst maximal sieben Tage. Der Beklagte kann nur solche Einwendungen geltend machen, die sich aus der Wechselurkunde ergeben (Fälschung, Formmangel, Unterlassung der Protestierung) und solche, die er der Person des Klägers entgegenhalten kann, z. B. Aufrechnung, Stundung, Einrede der mangelhaften Lieferung. Als Beweismittel sind nur die Wechselurkunde, Protesturkunde und Parteivernehmung zugelassen. Das Urteil wird auch ohne Antrag des Antragstellers für vorläufig vollstreckbar erklärt. Aufgrund dieser Besonderheiten kommt es nicht nur sehr schnell zu einem Urteilsspruch, sondern der Kläger kommt auch sehr schnell zu seinem Geld. Da ein Wechselprotest dem Ansehen und der Kreditwürdigkeit des Bezogenen schadet, wird der Bezogene alles daransetzen am Fälligkeitstag zu zahlen. Sollte ihm dies nicht möglich sein, wendet sich der Bezogene in der Regel an den Aussteller mit der Bitte um Prolongation (Verlängerung der Laufzeit) des Wechsels. Sollte der Wechsel nicht mehr beim Aussteller sein, müsste dieser den Wechselbetrag vorstrecken und bekäme einen neuen Wechsel mit einem späteren Verfalltag ausgehändigt. Abweichend vom besprochenen gezogenen Wechsel verspricht der Aussteller beim eigenen Wechsel (Solawechsel), den Wechselbetrag am Fälligkeitstag zu zahlen. Der Wechsel ist hier also ein Zahlungsversprechen.[5] Abb. 3: Sola-Wechsel vom 25. Februar 1871 über 100 Thaler, fällig „drei Monate a Dato, Vorderseite mit „zahle ich gegen diesen meinen Sola-Wechsel“. Abb. 4: Reichsbanknote vom 3. September 1883 über 100 Mark, Vorderseite mit „zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin …“. Solawechsel und frühe Banknoten weisen eine erstaunliche Gemeinsamkeit auf. So lautet das Zahlungsversprechen beim Solawechsel „zahle ich gegen diesen Wechsel …“ und bei den Reichsbanknoten bis 1924: „zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin … dem Einlieferer dieser Banknote“. Das wird verständlich, wenn man sich vor Augen hält, dass auch die Banknoten ursprünglich nur Geldsurrogate waren. Das Bankgesetz vom 14. März 1875 bestimmte in § 2 ausdrücklich: „Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten […] findet nicht statt.“ Banknoten mussten zwar von der ausgebenden Bank eingelöst werden, waren aber kein gesetzliches Zahlungsmittel. Damit waren Reichsbanknoten und Privatbanknoten reines Kreditgeld, das im Umlauf zwar akzeptiert wurde, aber nicht angenommen werden musste. Gesetzliche Zahlungsmittel waren ausschließlich die goldenen 10- und 20-Mark-Münzen. Die Pfennig- und Mark-Nominale aus Silber, Nickel und Kupfer waren zwar gesetzliches Zahlungsmittel, aber für sie galt nur eine begrenzte Annahmepflicht. Erst das Reichsbankgesetz vom 7. Juni 1909 machte die Reichsbanknoten zu gesetzlichen Zahlungsmitteln, für die eine Goldeinlösungspflicht bestand. Unmittelbar vor Beginn des Ersten Weltkriegs stellte am 31. Juli 1914 die Reichsbank die Einlösung der Banknoten in Gold ein und mit „Gesetz, betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten“ hob die Reichsregierung am 4. August 1914 die gesetzliche Noteneinlösungspflicht in Gold auf. Eine weitere Parallele ist in der Banknotensteuer und Wechselsteuer zu sehen. Überschritt die Reichsbank die gesetzlich festgelegte Obergrenze ihrer umlaufenden Banknoten, musste sie eine Banknotensteuer zahlen. Da die Kaufleute mit den Wechseln ebenfalls neues Geld schufen, wurde im Deutschen Reich – wie auch in anderen Staaten – eine Wechselsteuer erhoben. In der Bundesrepublik betrug sie 0,15 DM je angefangene 100 DM Wechselsumme. Die Steuer wurde durch Aufkleben von Wechselsteuermarken auf der Rückseite des Wechsels entrichtet. Die Wechselsteuermarken waren bei den Postämtern erhältlich. Im Zuge der Einführung des europäischen Binnenmarktes wurde die Steuer in Deutschland zum 1. Januar 1992 abgeschafft. Das Aufkommen der Wechselsteuer floss dem Bund zu und betrug 1991 (umgerechnet) 167,6 Mio. Euro. Die lange Geschichte des Wechsels begann im Mittelalter. Beruhte der Handel zuvor meist auf Tausch, so änderte sich dies im ausgehenden 12. Jahrhundert in Westeuropa. Die Kreuzzüge und das Aufkommen des Fernhandels, das Entstehen überregionaler Messen sowie der Aufschwung des Silberbergbaus (Harz, Erzgebirge, Böhmen) führten dazu, dass der Handel nun mit Münzgeld abgewickelt wurde. Größere Geldmengen waren nun vonnöten, aber der Geldtransport war riskant. Kaufleute in Genua erfanden daher eine Vorform des Wechsels, um Warentransaktionen bargeldlos abwickeln zu können.[6] Die Transaktion setzte zwingen zwei verschiedene Orte mit verschiedenen Währungen voraus, nämlich jene des Ausstellers und jene der Zahlung und im Prinzip zwei weitere Beteiligte. Die Abwicklung kann man sich folgendermaßen vorstellen: Der Tuchhändler Bochelli in Florenz verkaufte Seiden-Tücher an den Händler Groote in Brügge. Bochelli zog einen Wechsel auf Groote, der sich darin verpflichtete den Wechselbetrag – der auf Taler (der Währung Brügges) lautete – zu einem späteren Zeitpunkt – z. B. in drei Monaten – an einen im Wechsel genannten begünstigten Dritten – nennen wir ihn Burmaster – in Brügge zu zahlen. Bochelli strebte danach, möglichst früh zu seinem Geld zu kommen. Daher verkaufte er den Wechsel an den Bankier Lucca in Florenz. Der zahlte an Bochelli in Florentiner, der Währung von Florenz. Als Gegenleistung für seinen zinsfreien[7] Kredit erhielt er den Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Umtausch der beiden Währungen ergab. Lucca schickte den Wechsel im Original und mehreren Kopien an Burmaster, der ebenfalls im Bankgeschäft tätig war. Am Fälligkeitstag ging Burmaster zu Groote, der den Wechselbetrag gegen Aushändigung des Dokuments zahlte. Burmaster und Lucca beglichen ihre Schulden jedoch nicht nach jedem Geschäft, denn Burmaster bediente sich in ähnlichen Fällen der Hilfe von Lucca. Zwischen beiden bestand also eine Kontokorrent-Beziehung. War der Wechsel ursprünglich dem Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten vorbehalten, so wurde er sehr bald auch außerhalb der Kaufmannskreise verwendet. Zu den potentesten nicht-kaufmännischen Nutzern zählte die päpstliche Kurie, deren Kollektoren das europaweit eingesammelte Geld per Wechsel an die Apostolische Kammer überwiesen. Die Finanzierung der kaiserlichen Truppen unter Wallenstein im Dreißigjährigen Krieg wäre ohne Wechsel undenkbar gewesen.[8] Auch die geheime Aufrüstung der deutschen Wehrmacht im Dritten Reich wurde mithilfe des Wechsels ermöglicht. Auf Initiative des Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht gründeten die vier Schwerindustrieunternehmen Krupp, Siemens, Gute Hoffnungshütte und Rheinstahl die Metallurgische Forschungsgesellschaft m.b.H. (Mefo). „Der Fiktivcharakter dieser Gesellschaft geht schon aus der lächerlichen Summe des Aktienkapitals (sic!) hervor. Mit einem Eigenkapital von nur einer Million RM akzeptierte die Mefo bis Ende 1937 Rüstungswechsel in Höhe von 12 Milliarden RM. Die für die Rüstungsaufträge in Zahlung gegebenen Wechsel waren, den Reichsbankanordnungen entsprechend, auf drei Monate ausgestellt, konnten jedoch bis auf fünf Jahre laufend prolongiert werden. Durch den Akzept der Mefo waren diese Wechsel bei der Reichsbank sofort diskontierbar, wirkten also gesamtwirtschaftlich als eine unmittelbare Ausweitung des Zahlungsmittelvolumens,“[9] ohne dass sie in der in den Geschäftsberichten der Reichsbank und im Reichshaushalt auftauchten. Abb. 5: Abbildung eines Mefo-Wechsels (Blanko) aus: Firmenchronik der Bilfinger AG Mannheim aus dem Jahr 2005: "Drei Wurzeln – ein Unternehmen" von Bernhard Stier, Martin Kraus, 125 Jahre Bilfinger Berger AG, S. 121). Die ersten Wechsel waren individuell geschriebene Urkunden. Bereits im 14. Jahrhundert setzte sich eine feste äußere Form durch und ab dem 15. Jahrhundert enthielten sie standardisierte „Textbausteine“ (Anweisung, Fälligkeit, Zahlungsort) sowie festgelegte Rollen der Beteiligten. Die Wechsel wurden nun nach festen Mustern geschrieben. Ab dem 17. Jahrhundert begann man dann vorgedruckte Wechselformulare zu verwenden. In Deutschland sind heute Formulare nach DIN 5004 vorgeschrieben. Abb. 6.1: Nantes, Wechsel vom 29. September 1789 über 1113 Livres, Vorderseite. Abb. 6.2: Nantes, Wechsel vom 29. September 1789 über 1113 Livres, Rückseite. Abb. 7.1: Strasbourg, Wechsel vom 14. Juli 1864 über 267,95 Francs, Vorderseite. Vollkommen handschriftlich ausgestellt. Abb. 7.2: Strasbourg, Wechsel vom 14. Juli 1864 über 267,95 Francs, Rückseite. Abb. 8.1: Altona, Wechsel vom 30. Mai 1817 über 564 Mark und 9 Schilling, Vorderseite. Abb. 8.2: Altona, Wechsel vom 30. Mai 1817 über 564 Mark und 9 Schilling, Rückseite. Abb. 9.1: Stettin, Wechsel vom 25. März 1831 über 546 Schl. Holst. Courant, Vorderseite. Abb. 9.2: Stettin, Wechsel vom 25. März 1831 über 546 Schl. Holst. Courant, Rückseite. Abb. 10.1: Constantinopel, Wechsel vom 25. August 1831 über 600 Florin, Vorderseite. Abb. 10.2: Constantinopel, Wechsel vom 25. August 1831 über 600 Florin, Rückseite. Abb. 11: Habana (Cuba), Wechsel vom 22. September 1850 über 10 Pesos fuertes, Vorderseite. Abb. 12.1: Sevilla, Wechsel vom 8. Mai 1842 über 250 Pesos fuertes, Vorderseite. Abb. 12.2: Sevilla, Wechsel vom 8. Mai 1842 über 250 Pesos fuertes, Rückseite. Abb. 13.1: Triest, Wechsel vom 15. Februar 1856 über 6000 Florin, Vorderseite. Abb. 13.2: Triest, Wechsel vom 15. Februar 1856 über 6000 Florin, Rückseite. Abb. 14.1: Frankfurt am Main, Wechsel vom 15. September 1865 über 600 österr. Gulden, Vorderseite. Abb. 14.2: Frankfurt am Main, Wechsel vom 15. September 1865 über 600 österr. Gulden, Rückseite. Abb. 15.1: Bourscheidt, Wechsel vom 15. Juli 1870 über 91 Thaler, Vorderseite. Abb. 15.2: Bourscheidt, Wechsel vom 15. Juli 1870 über 91 Thaler, Rückseite. Abb. 16.1: London, Wechsel vom 20. März 1874 über 92 Pounds 10 Shillings 4 Pence, Vorderseite. Abb. 16.2: London, Wechsel vom 20. März 1874 über 92 Pounds 10 Shillings 4 Pence, Rückseite. Abb. 17.1: Lérida, Wechsel vom 23. Mai 1893 über 1000 Pesetas, Vorderseite. Abb. 17.2: Lérida, Wechsel vom 23. Mai 1893 über 1000 Pesetas, Rückseite. Abb. 18.1: Obernbeck, Wechsel vom 12. September 1924 über 1100 Billionen Mark, Vorderseite. Abb. 18.2: Obernbeck, Wechsel vom 12. September 1924 über 1100 Billionen Mark, Rückseite. Abb. 19.1: Wien, Wechsel vom 28. August 1930 über 600 Schilling, Vorderseite. Abb. 19.2: Wien, Wechsel vom 28. August 1930 über 600 Schilling, Rückseite. Im Zuge der Industriellen Revolution nahm der Kapitalbedarf der Unternehmen stark zu. Da die vorhandenen Banken diesen nicht befriedigen konnten, diente der Wechsel immer häufiger der Kapitalbeschaffung. Die Bestimmungen zum Wechsel waren jedoch in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Allein in Deutschland gab es 56 Wechselgesetze. Dieser Zustand war nicht mehr zeitgemäß. Der Deutsche Zollverein unter Führung Preußens rief 1847 eine Wechselrechtskonferenz ein, auf der fast alle deutschen Staaten vertreten waren, auch wenn sie nicht dem Zollverein angehörten. Ergebnis der Konferenz war ein gemeinsamer Entwurf zu einer Allgemeinen Deutschen Wechselordnung. Bevor die Einzelstaaten den Entwurf als eigenes Recht annehmen konnten, brach 1848 die Märzrevolution aus. Die Frankfurter Nationalversammlung nahm den Entwurf als Reichsgesetz betreffend die Einführung einer allgemeinen Wechselordnung für Deutschland am 24. November 1848 an. Danach trat das Gesetz ohne Veränderungen am 1. Mai 1849 in ganz Deutschland in Kraft und wurde nach Gründung des Norddeutschen Bundes Bundesgesetz und im Deutschen Reich 1871 Reichsgesetz. Die zunehmende internationale Verflechtung des Handels und die in der Weltwirtschaftskrise ohnehin entstandenen komplizierten Verhältnisse zwangen zu einer internationalen Ordnung des Wechsels. Das Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts von 1930, das Deutschland mit dem Wechselgesetz vom 21. Juni 1933 (RGBl. I S. 399) übernahm und zum 1. April 1934 in Kraft setzte, harmonisierte das internationale Wechselrecht. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Deutsche Bundesbank, Zahlungsverhalten in Deutschland 2025, Pressegespräch am 17. Juni 2026. [2] Der aus Dubrovnik stammende, in Neapel tätige Kaufmann verfasste sein vierbändiges Werk "Della Mercatura et del Mercante perfetto", das als Vorläufer einer allgemeinen Handelslehre bekannt ist. [3] Die Höhe des Rediskontsatzes war starken Schwankungen ausgesetzt und reichte von 2,25 % (19.4.1996) bis z. b. 9 % (25.10.1974). Der Rediskont von Wechseln gehörte zum Instrumentarium der Deutschen Bundesbank zur Steuerung der Geldmenge und der Inflationsbekämpfung. Ferner gehörten dazu die Offenmarktpolitik (Ankauf/Verkauf von Wertpapieren zur Steuerung der Liquidität), die Mindestreservepolitik (Banken mussten einen Teil ihrer Einlagen bei der Bundesbank halten. Je nach Höhe der Mindestreserve konnte die Bundesbank die Kreditvergabe und Geldschöpfung beeinflussen) und der Lombardkredit (Gewährung von kurzfristigen Krediten gegen Sicherheiten). Ferner intervenierte die Bundesbank am Devisenmarkt, um die D-Mark zu stabilisieren. [4] Bis Ende 1998 besorgte auch die Post den Wechseleinzug. Die Wechselsumme war jedoch auf eine bestimmte Höhe beschränkt. [5] S. zum Wechsel Kaufmännische Betriebslehre, 11. Auflage, Wuppertal-Barmen 1971, S. 96 – 112. [6] Lettres de foire und das instrumentum ex causa cambii (Schuldurkunde) [7] Wegen des kirchlichen Zinsverbotes wurden die Kreditzinsen nicht offen ausgewiesen und versteckten sich im Umtauschgewinn. [8] Vgl. Heinz Fengler, Numismatik und Wertpapiere, Eine geldgeschichtliche Studie zur Entwicklung der deutschen Wertpapiere, Kleine Schriften des Münzkabinetts Berlin, Heft 6, (Ost-)Berlin 1978, S. 23. [9] Avraham Barkai, Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 1988, S. 156.
- Aus dem Archiv: Rund um die Kontrollziffer
In der Dokumentensammlung von Albert Pick befindet sich eine mit Schreibmaschine getippte Studie von Kurt Lehrke, der Sammlern durch seine Arbeit und Bildtafeln zu den deutschen Wertpapierwasserzeichen bekannt sein dürfte, über die verschiedenen Ausführungen von Kontrollnummern. Sie ist auch heute noch von Interesse, insbesondere für Spezialsammler und Forscher, weil sie sich zwar nicht umfassend, aber dennoch intensiv mit den verschiedenen Typen von Kontrollnummern und Beizeichen (Numero-Zeichen und Sterne) beschäftigt und auch zwei Bildtafeln enthält. Wenn sich Lehrke auf Kataloge bezieht, dann auf die von Dr. Arnold Keller aus den 1950er-Jahren zu verschiedenen Notgeldscheinen (z. B. Serienscheine und Kleingeldscheine). Man kann also davon ausgehen, dass Albert Pick die Studie für die mit Carl Siemsen bearbeiteten Zusammenstellungen der "Keller-Kataloge" von Lehrke erhielt und genutzt hat, die in den 1970er-Jahren beim Battenberg Verlag neu herausgegeben wurden. Vielleicht ist die Studie ja auch eine Inspiration für Sammler, um in Zukunft viel genauer hinzuschauen und so bislang kaum beachtete Varianten in der Sammlung zu entdecken. Lehrke verwendet in seiner Studie den damals üblichen Begriff Kontrollziffer mit der Abkürzung KZ. Etwa ab den 1980er-Jahren wurde der nicht zuletzt wegen der historisch belasteten Abkürzung KZ immer häufiger durch den Begriff Kontrollnummer mit dem Kürzel KN ersetzt. Studie von Kurt Lehrke über die verschiedenen Typen von Nummern und Beizeichen aus der Dokumentensammlung von Albert Pick: "Ist es schon bei den vielerlei Schriften und Farben schwierig, sie genau zu unterscheiden, so ist dies bei der Mannigfaltigkeit der Formen, die die Kontrollziffer, hier kurz KZ genannt, aufweist, einfach eine Unmöglichkeit. Selbst lange Studien würden nie darüber ein vollständiges Ergebnis bringen, von der Tatsache, daß ja stets nur ein Teil des Gesamtmaterials zur Verfügung steht, ganz abgesehen. Die hier vorliegende Studie kann also nur Beispiele der Vielfalt bringen, die aber sicher dem Leser schon erstaunlich erscheinen wird, wenn er sich die beiden Bildtafeln ansieht. Diese sind mit fünffacher Vergrößerung gezeichnet, damit alle Unterschiede klar zum Ausdruck kommen. Rund um die Kontrollziffer, Tafel I. Die Tafel I bringt zunächst die gebräuchlichste Art der KZ, die mit ihrer Ziffernform als "Normalform" bezeichnet werden könnte. Die beiden verschiedenen Grundformen sind wie in den Katalogen mit Type I und Type II bezeichnet. Der Hauptunterschied beider Typen, also ihr wesentlichstes Unterscheidungsmerkmal, sind die Ziffern 2, 7 und 5. Diese haben bei der Type I geschwungene, bei der Type II gerade Kopf- und Fußstriche. Dann ist zu beachten, daß beide Typen "eng" und "weit" vorkommen. d.h. die Ziffern stehen eng oder weit nebeneinander. Wie die Zeichnung erkennen läßt, sind bei der engen Form die Ziffern stets schmaler als bei der weiten. Bei der Type II sind sie allgemein breiter als bei der Type I. Die Ziffern 2 und 7 bieten in ihrer Form ein sicheres Unterscheidungsmerkmal der beiden Typen, bei der Ziffer 5 zeigen sich aber schon gelegentlich Abweichungen. Sie kann sicher nur mit den anderen zusammen als Merkmal genommen werden. Die Ziffer 4 ist nur bedingt ein Unterscheidungsmerkmal. Sie ist bei der Type I, weite Form, offen, sonst aber in der Regel oben geschlossen, also bei der Type I, eng, und bei der Type II. Wenn das nun alles wäre, könnte man die Unterscheidung der KZ-Formen als nicht gerade schwer ansehen. Aber – wie bei den verschiedensten Schriftformen gibt es nun auch hier viele von der "Normalform" abweichende Abarten, nämlich die Mischformen. Hier beginnen nun die Schwierigkeiten, denn hier gelten die vorher genannten Merkmale nur sehr bedingt. Hier beginnen die Varianten, deren Zahl unbegrenzt ist. Die Tafel I bringt dazu einige Beispiele. Das Beispiel Nördlingen zeigt eine KZ mit No und Stern, deren Ziffern sehr der Blockschrift ähneln. Die folgenden Beispiele von Creussen haben auch Ähnlichkeit mit der Blockschrift. Das No-Zeichen hat eine eigenartige Form für sich, ganz anders als die später gezeigten Beispiele. Es ist einmal fett mit kleinen feinen Ziffern, das andere Mal feiner mit gleichgroßen Ziffern. Die Zierziffer von Vegesack, die Form kommt selten vor, muß als schön bezeichnet werden, zumal sie sich in ihrem Charakter dem Druck des Scheines gut anpaßt. Die von Westerholt gezeigte KZ (Schein b III) ist schon ein Kuriosum. Die KZ ist 5,4 mm hoch, die 5 aber nur 4,6 mm. Sie ist wohl als Ersatz für eine kaputte Ziffer in den Numerateur eingesetzt worden, als keine passende 5 vorhanden war. Das Beispiel Jarmen zeigt die vier verschiedenen KZ-Formen der ersten Ausgabe. I hat die Ziffern der Normalform Type I und einen achtstrahligen Stern. II hat eine häufige Zifferntype in glatter Schnittform mit offener 4, ähnelt aber sonst der Normaltype II. III ist ähnlich II, hat aber die 4 wieder geschlossen. Diese beiden Formen sind also schon richtige Mischtypen, man beachte den Kopfstrich der 5. IV entspricht III, hat aber vor der Nr den bei I rechts gezeichneten kleinen Stern. Die Bezeichnung I-IV nach dem Katalog. Rund um die Kontrollziffer, Tafel II. Die Tafel II zeigt zuerst eine Besonderheit. Die Ausgaben 1918 und 1919 von Eschwege zeigen merkwürdige KZ. Nun, es ist in Wirklichkeit auch keine, sondern nur eine scheinbare KZ. Kahla: 4-stellige Kontrollnummer mit vorgedruckter 4. Abb. Sammlung Grabowski. Als letztes Beispiel ist die Ausgabe Kahla, Stadtansichten, gezeigt. Hier ist die KZ mit einer vorgedruckten Ziffer, die nicht zum Numerateur gehört, versehen. Die normal vierstellige KZ ist entweder 3,5 mm hoch, weit, oder 3,7 bis 3,9 mm hoch, eng. Es sei hier noch bemerkt, daß die Zifferngröße bei der KZ ja vielfach nicht gleichmäßig ist. Da die Ziffern des Apparates ja beweglich sind, ist ihr Abdruck naturgemäß ungleichmäßig, kräftig oder schwächer und so meist den Unterschied bewirkend. Hier bei Kahla ist nun der vierstelligen KZ bei den über 9999 hinausgehenden Nummern eine der Ziffern 1–7 vorgedruckt. Vermutlich kommen sie bei allen Werten vor. Die vorgedruckte Ziffer hat die gleiche Größe wie die KZ (nicht gezeichnet) oder sie ist kleiner bzw. größer als diese. Das No-Zeichen hat bei allen vorliegenden Scheinen die gleiche Größe und Form. Die Beispiele zeigen eine KZ 3,9 mm mit vorgedruckter 1 von 3,6 mm und eine KZ 3,5 mm mit vorgedruckter 7 von 3,9 mm Höhe, wobei die letzte Ziffer der Zahlen nicht gezeichnet sind. – Besonders erwähnt sei auch noch die sechsstellige KZ, die von den übrigen abweicht. Sie hat gleich mehrere Eigenarten an dem einen hier vorliegenden Schein, dem im Katalog nicht aufgeführten 50er. Bei der No 074553, 4 mm hoch, weite Form, hat die 7 die Form der Type I, die breite 4 entspricht aber der Type II. Weiter ist merkwürdig, daß die Ziffern 07 3,5 mm Abstand voneinander haben und zwischen 7 und 4 sogar 4 mm Abstand ist. Der Abstand zwischen den vier letzten Ziffern beträgt je 3,75 mm, von Ziffernmitte bis Ziffernmitte gerechnet. In diesen Ziffern steckt also allerlei verborgen. Berlin: 6-stellige Kontrollnummer mit auffällig vorgedruckter 2. Abb. Sammlung Grabowski. Hier ist nun auch die Erstausgabe von Berlin zu nennen, die neben der sechsstelligen KZ ja noch die Reihen mit vorgedruckter Ziffer hat. Dazu muß eine Richtigstellung der Katalogangabe erfolgen. Die Reihe mit A soll eine siebenstellige KZ haben, was schon der Angabe des Vorwortes, daß es nur sechsstellige Numerateure gibt, widerspricht. Es stimmt auch tatsächlich nicht. Auch diese Reihe hat einwandfrei die erste Ziffer vorgedruckt, wie es die vorliegenden Scheine mit 0 1 2 3 erweisen. Allerdings, wie ja bei den Berliner Scheinen meistens, sehr sauber und daher unauffällig. Die Meßlupe zeigt aber deutlich, daß die vorgedruckten Ziffern 2 und 3 das Punktende vollrund haben, die Ziffern des Apparates aber nicht. Die Form ist also abweichend, wie es bei den anderen Ziffern, z.B. auch bei der 4 (immer geschlossen) oder der 5 zu erkennen ist, sie damit als vorgedruckt erweisend. Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen sei hier noch auf die Studie Trebnitz mit der Zeichnung auf Tafel VI hingewiesen [bezieht sich auf Katalog]. Erfurt: No-Zeichen Form 3. Abb. Sammlung Grabowski. Eisenach: No-Zeichen Form 16. Abb. Sammlung Grabowski. Erfurt: No-Zeichen Form 18. Abb. Sammlung Grabowski. Die größte Vielfalt bei der KZ zeigen die Nummernzeichen, von denen die Tafel II eine kleine Auswahl von 18 Stück bringt. Dazu wird der Betrachter feststellen können, daß die vorher gezeigten KZ-Beispiele alle noch eine andere Form haben. Die Gesamtheit der Formen zu erfassen, ist einfach unmöglich. Zur Zeichnung muß bemerkt werden, daß hier teilweise von der fünffachen Vergrößerung abgewichen wurde. Die Zeichnungen wurden alle in gleicher Größe gebracht, um so bessere Vergleichsmöglichkeiten zu haben. Für den Leser, der die Formen vergleichen will, seien die Orte ihrer Herkunft genannt: Nördlingen Form 1 und 2, Erfurt 3, Löbejun 4, Luckau 5, Ebingen 6, Gemünden 7, Cottbus 8, Deggendorf 9, Erfurt und Frankenhausen 10, Tondern 11, Goldap und Ilsenburg 12, Lassan 13, Glücksburg 14 und 15, Eisenach 16, Flöha 17, Erfurt 18. Für den Sammler kann ein Katalog nur die Hauptunterschiede angeben. Wie aber soll man sie so bezeichnen, daß der Sammler zurecht findet? Man kann die Formen 1 und 2 als eng und weit, von den Senkrechten ausgehend, bezeichnen, die Formen 6 und 3 als schmal und breit, wobei aber die Gesamtbreite der Maßstab wäre. Wie aber 2 und 3 unterscheiden? 2 ist, die Senkrechten gesehen, breiter, in der Gesamtbreite aber wieder schmaler als 3. Es sind vier einander ähnliche Formen, eine einfache Unterscheidungsangabe aber ist nicht möglich. Ähnlich ist es bei den Formen 4, 8 und 9. Das N ist "Schräg", es sind aber sehr verschiedene Formen, bei denen trotzdem kaum ein Unterschied angegeben werden kann, von den Sonderformen dazu, 5 und 7, abgesehen. 5 kann als "fett"m 7 als "Blocktype" bezeichnet werden. Diese Beispiele zeigen schon, daß genaue Unterscheidungen in einem normalen Katalog ausgeschlossen sind. Sie können nur in Spezialausgaben gebracht werden. Der Katalog kann nur die Grundformen, von denen sieben deutlich ohne große Mühe zu unterscheiden sind, bringen. Er erspart damit dem Sammler manchen Ärger, läßt dem Spezialisten aber für seinen Forscherdrang freien Spielraum. Der Katalog kann also etwa bringen: I No [schräg] steil – Formen 1, 2, 3, 6 II No [schräg] – Formen 4, 8, 9. 5 und 7 mit Zusatz fett bzw. Blocktype III No [gerade] – Formen 13, 14, 15 IV Nr [schräg] – Formen 10, 11. Form 12 mit Zusatz Blocktype V Nr [gerade] – Form 16 VI NR [gerade] – Form 17 VII Nr [Fraktur] – Form 18 Zu III ist noch zu bemerken, daß zwischen Punkt und Strich bei dem o kein Unterschied zu machen ist, da sie im Druck oft unklar herauskommen. Bei Creussen könnte die Angabe No in Blocktype lauten. Corbach: sechsstrahliger Stern gespreizt, Form 5/6. Abb. Sammlung Grabowski. Von der Vielfalt der Beizeichen, die sich in Form von Sternen und dgl. bei der KZ finden, sind 17 Beispiele gezeigt. Am häufigsten finden sich die sechsstrahligen Sterne der Formen 1 bis 6. Hier kann man jede der drei Formen als klein bzw. groß bezeichnen, weiter aber schon nichts mehr. Die Unterschiede zwischen 1 und 2 bzw. 3 und 4, "dicht" und "licht", sind auf der Zeichnung wohl klar sichtbar, dazwischen gibt es aber noch viele Varianten! Häufig sind auch die achtstrahligen Sterne, wie sie bei 13 und 15 gezeigt werden, Beispiele von Netzschkau. Der Größenunterschied ist oft unklar zu erkennen, nur licht und dicht wäre als Unterscheidung möglich. Bei Netzschkau findet sich auch der seltene fünfstrahlige Stern. Er ähnelt der Form 10, d.h. er ist voll schwarz. Die Größe entspricht der Form 11, 4,5 mm Durchmesser. Die Stellung ist mit zwei Spitzen nach oben, mit einer nach unten. Der Stern steht etwa 9 mm vor der KZ. Er ist als 17 bei 10 eingestrichelt. Der bei Eisenach ausgegebene fünfstrahlige Stern ist nicht bekannt. Alle anderen Formen sind seltener zu finden. Der Stern 7, sechseckig mit heller Mitte, findet sich bei Aschersleben und der Potsdamer Soldatenserie, hier aber nur als Blinddruck. Die Formen 8 bis 11 finden sich bei Badetz, sie fallen schon etwas aus dem üblichen Rahmen. Der hier angegebene fünfstrahlige Stern existiert nicht. Es handelt sich um den gleichen Stern wie 10, nur daß hier die linke Zacke ausgebrochen ist. Die Zusammenzeichnung des fünf- mit dem sechsstrahligen Stern (17 und 10) zeigt schon die ganz verschiedene Konstruktion beider Formen. Die Form 10 findet sich auch stehend, d.h. mit Spitze nach oben und unten, wie es bei Jarmen der Fall ist. – Die Rosette 12 findet man bei Zell, die Blume 16 bei Magdeburg. Noch einige Besonderheiten seien genannt. Bei Bochum findet sich vorgedruckt vor der knapp 4,5 mm hohen KZ ein quadratischer Block von 5 mm Seitenlänge. Ähnlich ist es bei Auerbach bei der Serie vom 1.7.21. Bei der KZ 3 mm ist vor der KZ ein 3,7 mm hoher Block, der auf der Umrahmung steht und meist nur schwach gedruckt ist. Mit etwas Phantasie läßt sich bei einem Schein aus diesem schwachen Druck ein A herauslesen. Scheine mit A (wieviel?) gibt es nach Angabe eines Sammlers in den USA. Die Serie hat, um das noch zu sagen, bei I (glattes Papier) die KZ auch mit vorgedruckter 1 (= Million) bei 3 und 4,5 mm. Die 1 steht dabei schon mitten auf dem Randzierstück wegen der Breite der KZ." Kurt Lehrke / Hans-Ludwig Grabowski (Einleitung) Quelle: Beiträge und historische Dokumente aus dem Archiv des Battenberg Gietl Verlags Abb. Hans-Ludwig Grabowski
- Aus alten Zeitungen: Fortuna unter die Arme gegriffen!
Gefunden in: "Die Volkspolizei", Heft 19 vom Oktober 1957 Berliner Bären-Lotterie: "Gewinn-Los" zu einer Strassenlotterie (Einsatz: 50 DPf., Gewinn: 50 DM). Den Gewinn setzte er in westberliner Kinos um Fortuna ein bißchen unter die Arme greifen wollte ein 15-jähriger Jugendlicher, dessen Eltern als Losverkäufer einer Straßenlotterie zugunsten des Berliner Tierparks tätig waren. Er frisierte die Endnummern verschiedener Lose durch Überkleben so um, daß er darauf die entsprechenden Prämien ausgezahlt erhielt. Innerhalb von drei Monaten gewann er auf diese Art und Weise 760 DM. Detailansicht zu einer manipulierten Losnummer durch Überkleben. Stephan Ziegler Anmerkung der Redaktion Unter der Rubrik "Aus alten Zeitungen" möchten wir unseren Lesern in lockerer Folge interessante und amüsante Berichte aus historischen Zeitungen rund um Geldscheine, Falschgeld und echte "Räuberpistolen" präsentieren. Wenn auch Sie eine passende Geschichte in einer alten Zeitung gefunden haben, dann würden wir uns freuen, wenn Sie sich an uns wenden, um sie mit anderen Lesern zu teilen.
- Neuer polnischer Katalog zum Notgeld in der Abstimmungszone I von Schleswig-Holstein 1919 bis 1922
Wiesław M. Pawłowski: Pieniądz Zastępczy na Obszarze Plebiscytowym Szlezwiku-Holszyna w Latach 1919 – 1922 Ersatzgeld im Plebiszitbereich Schleswig-Holstein in den Jahren 1919 – 1922 Erstatningspenge i folkeafstemningsområdet i Slesvig-Holsten i årene 1919 – 1922 Ersatsjil ön di Folksofstemingsbirik Sleeswig-Holstiin ön di Jaaren 1919 – 1922 448 Seiten, durchgängig mit farbigen Abbildungen und einigen Schwarz-weiß-Fotos, Format 240 x 175 mm, Gewicht: 1.335 g, Pappeinband (Hardcover) mit Fadenheftung, Selbstverlag, Lublin 2026, ISBN: 978-83-945629-9-1, Preis: 100 €. Der Autor ist in Deutschland kein Unbekannter. Auch sein neues Buch beschäftigt sich mit Notgeld, das in einem Gebiet ausgegeben wurde, in dem nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags eine Volksabstimmung stattfand. Nach dem er 2020 sein Buch zu Oberschlesien und 2023 zu Masuren (Ostpreußen) vorlegte, beschäftigt er sich im neuen Werk mit dem Ersatzgeld im Plebiszit-Bereich Schleswig-Holstein in den Jahren 1919 – 1922. Das Buch ist in polnischer Sprache verfasst. Im Vorwort wird der geschichtliche Hintergrund der Volksabstimmung in Nordschleswig geschildert. Eine Karte zeigt die drei vorgesehen Abstimmungsgebiete mit den Ausgabeorten der Notgeldscheine. Zur Erinnerung: Die Abstimmungen in jeder Zone sollten an unterschiedlichen Tagen stattfinden. In Nordschleswig (Zone 1) am 10. Februar, in Zone 2 am 14. März und in Zone 3 am 28. März 1920. Die lokalen Behörden mussten das Gebiet verlassen und die Verwaltung übernahm eine Internationale Kommission für die Überwachung des Plebiszits in Schleswig (Commission internationale de surveillance du plébiscite au Slesvig). In der ersten Zone wurde en bloc abgestimmt, in den beiden anderen sollte nach Gemeinden abgestimmt werden. Während die erste Zone nach der Abstimmung an Dänemark fiel, blieb die zweite Zone bei Deutschland. Auf eine Abstimmung in der dritten Zone verzichtete die Kommission. Dies alles ist im Vorwort nachzulesen. Dieser Teil des Buches ist auch in Deutsch, Dänisch und Friesisch übersetzt abgedruckt. Dann folgt eine Seite in polnischer Sprache, in der an einem Beispiel beschrieben wird, wie die Angaben bei den Notgeldscheinen zu lesen sind. Damit auch Leser ohne Polnisch-Kenntnisse zurechtkommen, werden in einer Tabelle die polnischen Begriffe in den drei übrigen Sprachen übersetzt. Schließlich die bereits genannte Karte. Nach der Einleitung folgt der Katalogteil. Die Ausgabeorte werden hier nicht nach den Abstimmungsgebieten aufgeführt, sondern in alphabetischer Reihenfolge. Zunächst wird die deutsche Ortsbezeichnung genannt, dann die dänische und falls vorhanden auch die friesische. Alle Ausgaben sind in ausreichender Größe farbig abgebildet. Ferner wird bei jedem Schein auf Varianten (z. B. Größe der Kontrollziffern) hingewiesen und diese z.T. auch abgebildet. Neben den oft zweisprachigen Abstimmungsscheinen der ersten Zone hat der Autor auch die meist sehr seltenen dänischen Ausgaben der Folgezeit aufgenommen. Neben dem Papiergeld wurden auch die Münzen der Spar- und Leihkasse von Wyk auf Föhr (1920) aufgenommen, sowie das Kopenhagener Briefmarkengeld. Dieses wohl eher als Anregung zum Weiterforschen. Einen nicht unwesentlichen Teil des Buches erklärt die Darstellungen auf den Scheinen, unterstützt durch verschiedene Abbildungen (Zeichnungen, Fotos, Postkarten). Viele Gutscheine enthalten Textauszüge aus Gedichten und Liedern. Auch diese werden komplett abgedruckt und kommentiert, oft mit Abbildungen des Dichters. Den Abschluss bildet ein Stichwortverzeichnis, ein Verzeichnis von Signaturen sowie eine Übersicht der bei den Gutscheinen vorkommenden Wasserzeichen. Es folgt schließlich ein Auszug aus dem Versailler Vertrag und ein Literaturverzeichnis. Der gute Gesamteindruck des Werkes wird durch die Verwendung qualitativ hochwertigen Papiers und die hervorragenden Abbildungen unterstützt. Man merkt dem Buch an, dass es mit sehr viel Liebe zum Detail geschrieben wurde. Der Katalog ist jedem Sammler des Notgelds von Nordschleswig zu empfehlen. Bei einer Auflage von nur 150 Exemplaren wird der Katalog sicherlich schnell vergriffen sein. Zu beziehen ist er direkt beim Autor. Der einzige Wermutstropfen dürfte der hohe Preis sein, der aufgrund der kleinen Auflage aber sicherlich gerechtfertigt ist. Interessenten wenden sich bitte direkt an den Autor: Wiesław M. Pawłowski ul. Kiwerskiego 3/179 20-240 Lublin Polen tel. +48 604 848 624 e-mail: spod_lady@wp.pl Uwe Bronnert
- Aus privaten Sammlungen: Fehldruck einer 10-Dollars-Note der Central Bank of Alabama von 1859
Die heutige Hauptstadt Montgomery/Alabama entstand am 3. Dezember 1819 aus der Zusammenlegung der Ortschaften New Philadelphia und East Alabama Town am Alabama River. Elf Tage später wurde das Alabama Territory als Alabama State in die USA aufgenommen. Erst im Jahr 1854 wurde die Central Bank of Alabama, die in den Jahren 1855 bis 1862 eigene Banknoten ausgab, vom irischen Einwanderer W. Knox gegründet. William Knox wurde am 22. Dezember 1800 in Castlefin, County Donegal (Irland), geboren und starb am 9. Juni 1869 in Montgomery/AL; er kam gemeinsam mit seinem Onkel Joseph Knox nach Baltimore (Maryland) und zusammen mit seinem Bruder ging er später nach Winchester (Tennessee), um dort Baumwolle anzubauen – bis Mitte der 1840er Jahre war er Filialleiter der State Bank of Alabama. Bankgebäude der Central Bank of Alabama am Court Square in Montgomery; die Bank war das erste Institut, das der Regierung der Konföderierten sofort zu Beginn des Bürgerkriegs erste Kredite in Höhe von 500.000 Dollars in Gold gewährte – nach dem Krieg geriet die Bank in große finanzielle Schwierigkeiten, die verbliebenen Mittel der Bank wurden eingesetzt, um die Einleger so weit wie möglich auszuzahlen, die Bank ging 1865 in Konkurs – das Gebäude wurde 1856 fertiggestellt und 1985 restauriert. Das Gemälde „Sklaven beim Baumwolltransport“ ist Teil der 2003 in New York publizierten Serie „Confederate Currency: The Color of Money“ des US-amerikanischen Künstlers John W. Jones, der 83 Bilder, inspiriert von Banknoten, in Acryl auf Leinwand schuf; das Bildmotiv wurde auf weiteren 25 verschiedenen Geldscheinen sog. Südstaaten verwendet – so z. B. auf den Noten zu 25 ¢ der Stadt Staunton/Virginia, 2 $ der Bank of Morgan/Georgia, 2 $ der Stadt Fayetteville/Arkansas, 5 $ des Shelby County/Tennessee, 5 $ des Staates Florida, 5 $ des Schmuckgeschäfts George. W. Gregor & Co. New Orleans/Louisiana (das Gemälde befindet sich im F. G. Burroughs/S. B. Chapin Art Museum in Myrtle Beach/South Carolina). Die Banknoten in den sieben Wertstufen von 1 bis 100 Dollars wurden alle vom Bankpräsidenten William Know und Hauptkassierer C. W. Oates unterschrieben. Die Druckaufträge erledigten unterschiedliche Druckereien: vor allem die Firma Bald, Cousland & Co.; seit 1853 firmierte die Druckerei unter diesem Firmennamen – sie ging aus der 1850 gegründeten Danforth & Bald Company hervor. Auch die nicht ausgegebenen 500-Dollars-Scheine wurden bei Bald, Cousland & Co. gedruckt; die Druckerei wurde im Jahr 1862 von der 1858 gegründeten American Bank Note Company übernommen. Objekttyp: Banknote (Fehldruck) Sammlung: Michael H. Schöne Authentizität: Original Land/Region/Ort: USA/Alabama/Montgomery Emittent: Central Bank of Montgomery Nominal: 10 Dollars Datierung: 1st Dec 1859 Umlauf: bis 1866, ab 1865 wurde eine Einwechselsteuer von 10 % auf solche Banknoten erhoben Vorderseite: Abbildungen (links Sklaven bei der Baumwollernte, oben Ansicht von Montgomery und rechts Porträt von George Washington) sowie Text mit Einlösungsgarantie Rückseite: Nominal „TEN“ erscheint spiegelverkehrt in Rot Material: typisches minderwertiges dünnes Hadern- bzw. Baumwollpapier, ohne Wasserzeichen Format: ca. 180 mm × 78 mm Nummerierung: 5656, handschriftlich Druck: Bald, Cousland & Co., Zweigbetrieb von Robert Bald in Philadelphia (es existieren Varianten des 10-$-Scheins mit zusätzlichem Druck „Baldwin, Bald, Cousland New York“) und früherem Datum „1st Oct 1857“ Zitate: Haxby # AL 65-G11 (James A. Haxby: „Standard Catalog of United States Obsolete Bank Notes 1782–1866“, Iola/Wisconsin 1988) Michael H. Schöne Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus einer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Quellen: https://www.alabamahistory.net https://www.coinworld.com https://en.wikipedia.org https://de.wikipedia.org https://www.josephsmithpapers.org https://stampengravers.blogspot.com
- André Uzulis: D-Mark für den Krieg – Eine Neuveröffentlichung zur DM-Sonderserie BBk II
André Uzulis: D-Mark für den Krieg –Die Geschichte der geheimen Sonderserie BBk II 175 Seiten mit einigen schwarz-weiß und farbigen Abbildungen, Format 135 mm x 210 mm, Pappeinband (Softcover) mit Klebebindung, Regionalia Verlag, Daun, 1. Auflage 2026, ISBN: 978-3-95540-462-8, Preis: 16,90 Euro. In der Zeit des Kalten Krieges legte die Deutsche Bundesbank in zwei Hochsicherheitsbunkern eine Währungsreserve von 26 Milliarden D-Mark an. Diese Reserve bestand aus einer komplett eigenständigen verkürzten D-Mark-Serie, bestehend aus den Nominalen 10, 20, 50 und 100 DM. Die Bundesbank bezeichnete diese mit „BBk II“ im Unterschied zu den umlaufenden Banknoten „BBk I“. Zwischen 1966 und 1988 lagerten 15 Milliarden D-Mark dieser Scheine in einem eigens gebauten Bunker in Cochem, bereit für den Tag X. Im ersten Teil seines Buches zeichnet Dr. André Uzulis, Journalist und Leiter des sicherheitspolitischen Monats-Magazins „.loyal“ [Zeitschrift des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr], die Entstehung der D-Mark nach, beginnend mit der Ausgangslage 1945, der Nachkriegsplanung für die neue Währung, das Konklave von Rothwesten, die Operation "Bird Dog", die Währungsreform. Der Autor ist der Meinung, dass dieser Rückblick notwendig ist, um zu verstehen, welche Bedeutung die D-Mark für das Wirtschaftswunder in den 1950er Jahren hatte. Mit der Gründung der Deutschen Bundesbank am 1. August 1957 trat sie an die Stelle der Bank deutscher Länder, die seit 1948 als westdeutsche Zentralbank fungierte. Eine der vordringlichsten Aufgaben sah die Bank in der Ausgabe eigener Banknoten, eben der Banknoten-Serie BBk I. Etwa drei Jahrzehnte standen diese Noten für die kontinuierliche Stabilitätspolitik der Bank. In der Zeit des "Kalten Krieges" galt es für den nicht als unwahrscheinlich gehaltenen Fall einer Krise in Mitteleuropa oder eines Krieges vorbereitet zu sein. Das betraf auch die Bundesbank und ihre Währung. Sie ließ in den 1960er Jahren unter strengster Geheimhaltung die D-Mark-Ersatzserie BBk II drucken, die sich von der Umlaufserie wohl unterschied, aber dennoch ihren Erkennungswert weiter verkörperte. Im Fall eines sowjetischen Angriffs auf die westdeutsche Währung, sei es durch Fälschungen oder durch biologische Kontaminierung der Banknoten, sollte das gesamte umlaufende Bargeld innerhalb von 14 Tagen ausgetauscht werden. Dass diese Bedrohung gar nicht so abwegig war und Vorbilder hatte, machte der Autor im zweiten Teil des Buches am Beispiel der NS-Fälscherwerkstatt im Konzentrationslager Sachsenhausen deutlich, in dem Noten der Bank of England gefälscht wurden, um die britische Wirtschaft zu untergraben. Auch wenn die Überschriften im zweiten Teil „Die Entstehung der Ersatzserie BBk II“, „Die Berliner Serie BBk II“, „Das Ende der BBk II“, „Restbestände der BBk II“ und „Bundeskassenscheine“ lauten, liegt der Schwerpunkt eher auf der Darstellung der Bunkeranlage in Cochem. Der Standort Cochem als geheimer Aufbewahrungsort war dabei kein Zufall. Die Wahl fiel auf den beschaulichen Moselort, weil er tief im Westen abseits der großen Metropolen liegt, aber dennoch verkehrstechnisch gut erreichbar ist. Der Bunker wurde in den 1960er Jahren so konstruiert, dass er selbst einem Atomschlag standhalten konnte. Die Bundesbank erwarb die Gebäude und das Gelände einer ehemaligen privaten Klink und richtete ein Schulungszentrum ein. Dies war die perfekte Tarnung, da öffentliche Einrichtungen damals auch Zivilschutz-Einrichtungen erstellen mussten. So ließ die Bundesbank hier den Bunker für die Ersatzbanknoten-Serie bauen. Durch eine ausgeklügelte Informationspolitik gelang es ihr, den Bunkerbau geheim zu halten bzw. die Arbeiten für die Anwohner – der Bunker befand sich in einer reinen Wohngegend – plausibel zu machen. Dem Autor kann man nur beipflichten, wenn er In der Einleitung schreibt: „Die Banknoten, die nie zirkulierten, symbolisieren vielleicht deutlicher als jede andere Serie der D-Mark, wie ernst die Bundesbank ihre finanzpolitische Souveränität nahm. Die BBk II war Ausdruck eines Selbstverständnisses, das Währungssicherheit als nationale Aufgabe verstand.“ (S. 12). Dr. Uzulis greift mit seinem Buch ein weitgehend unbekanntes Thema der Zeitgeschichte auf. Das Buch ist flott geschrieben und wendet sich in erster Linie an interessierte Besucher des Bundesbank-Bunkers, wobei der Buchtitel sicherlich zum Kauf anregen soll. Aber auch den Papiergeldsammler dürfte das Thema interessieren. Bestellt werden kann das Buch überall im Buchhandel oder direkt über regionalia-verlag.de. Uwe Bronnert
- Leserpost: Neuentdeckungen bei deutschem Notgeld
Hallo Herr Besler, ich sende Ihnen wieder Neuentdeckungen zu deutschen Notgeldscheinen. Es handelt sich um Notgeld der Hochinflation aus Goslar, Walldorf und Werdau. Bei dem Schein von Walldorf erfolgte der Druck auf Papier ohne Wasserzeichen. Das Papier ist nicht wasserliniert. Es gibt auch 200 Mrd. Mark mit wasserliniertem, rotem Papier. Der Schein von Werdau zu 5 Mio. Mark mit Lit. C ist vermutlich bereits bekannt, aber nicht im Keller bei 5546b aufgeführt. Beste Grüße aus Berlin T. Neldner Antwort der Redaktion Goslar, Buchdruckerei F. A. Lattmann Goslar, F. A. Lattmann (Buchdruckerei / Spielkartenfabrik), Scheck über 500 Millionen Mark auf die Goslarer Bank AG, vom 27. Oktober 1923, Vorderseite. Goslar, F. A. Lattmann (Buchdruckerei / Spielkartenfabrik), Scheck über 500 Millionen Mark auf die Goslarer Bank AG, vom 27. Oktober 1923, Rückseite. Dr. Arnold Keller führt unter diesem Emittenten unter der Nummer 1853 in seinem Standard-Katalog zum Notgeld der deutschen Inflation 1923 lediglich Ausgaben zu 100.000 und 500.000 Mark mit Wasserzeichen Kreuzmäander und jeweils handschriftlicher Datierung vom 15. August 1923 auf. Zum Keller-Katalog handelt es sich also um eine echte Neuentdeckung. Es wäre noch gut zu wissen, ob der Druck ebenfalls auf Wasserzeichen-Papier erfolgte und um welches Wasserzeichen es sich handelt. Das ist leider nicht auf den Abbildungen erkennbar. Auf Rückfrage teilte Herr Neldner mit, dass es sich ebenfalls um Papier mit dem Wasserzeichen Kreuzmäander handelt. Walldorf, Gemeinde Walldorf, Gemeine: Gutschein über 200 Mrd. Mark vom 7. November 1923 auf Papier ohne Wasserzeichen, Vorderseite. Walldorf, Gemeine: Gutschein über 200 Mrd. Mark vom 7. November 1923 auf Papier ohne Wasserzeichen, Rückseite. Dr. Arnold Keller führt unter Walldorf in Hessen (Nr. 5437) lediglich Werte zu 50 und 100 Mrd. Mark vom 7. November 1923 auf wasserliniertem Papier auf. ein Wert zu 200 Mrd. Mark mit gleichem Ausgabedatum auf Papier ohne Wasserzeichen fehlt hier und ist deshalb ebenfalls eine Ergänzung zu diesem heute noch zitierten Standard-Katalog, zu dem es leider keine Neubearbeitung gibt. Werdau in Sachsen, Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Dr. Keller führte under der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, Filalie Werdau (Nr. 5546) lediglich Schecks über 1 Mio. Mark vom 10. August 1923 auf die Commerz- und Privat-Bank, Filale Werdau sowie über 2 Mio. Mark vom 11. August 1923 auf das Bankhaus Sarfert & Co. in Werdau auf. Der Wert über 5 Mio. Mark vom 11. August 1923 auf das gleiche Bankhaus fehlt bei Keller. Jedoch wird dieser Wert und weitere bei Keller nicht verzeichnete Ausgaben in dem sehr guten, wichtigen und empfehlenswerten Katalog "Das Papiergeld von Sachsen 1772 - 1949" von Mathias Bühn unter der Hauptnummer 7183 (hier 7183.12) verzeichnet. Dieser Katalog kann auch auf CD-ROM erworben werden, siehe hier: https://www.geldscheine-online.com/post/katalog-zum-papiergeld-von-sachsen-auf-cd-rom Hans-Ludwig Besler (Grabowski)
- Aus alten Zeitungen: Falschgeld kam aus dem Fotolabor
Gefunden in: "Kölnische Rundschau" vom 13. Mai 1955 Bank deutscher Länder: Gebrauchte Original-Banknote zu 50 Deutsche Mark der Serie 1948, Vorderseite. Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte. Bank deutscher Länder: Gebrauchte Original-Banknote zu 50 Deutsche Mark der Serie 1948, Rückseite. Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte. Falschgeld kam aus dem Fotolabor Alter "Fachmann" landet wieder hinter schwedischen Gardinen Kronach. In seinem Fotolabor hatte der 53jährige Kronacher Fotograf Emil Gillig falsche Fünfzigmarkscheine hergestellt. Als alter Fachmann auf diesem Gebiet – Gillig hatte 1923 falsche Fünfhundertmarkscheine und 1935 falsche Fünfmarkstücke angefertigt – benutzte er zur Herstellung seiner neuesten "Blüten" mehrere Bogen dünnes Papier, die er übereinanderklebte, um die besondere Griffigkeit der Scheine zu erreichen. In der Dunkelkammer trug er die Farben auf. Die "Blüten" wirkten zwar etwas blaß, konnten vom Laien aber nicht von echten Geldscheinen unterschieden werden. Da sich jedoch die Sachverständigen nicht täuschen ließen, mußte sich der Fotograf jetzt vor der Großen Strafkammer Coburg verantworten. Wegen Falschmünzerei, Betruges, Urkundenfälschung, Untreue und Unterschlagung wurde er zu vier Jahren Gefängnis, drei Jahren Ehrverlust und 250 Mark Geldstrafe verurteilt. Zwei Mitangeklagte erhielten acht und sechs Monate Gefängnis. Hans-Ludwig Grabowski Anmerkung der Redaktion Unter der Rubrik "Aus alten Zeitungen" möchten wir unseren Lesern in lockerer Folge interessante und amüsante Berichte aus historischen Zeitungen rund um Geldscheine, Falschgeld und echte "Räuberpistolen" präsentieren. Wenn auch Sie eine passende Geschichte in einer alten Zeitung gefunden haben, dann würden wir uns freuen, wenn Sie sich an uns wenden, um sie mit anderen Lesern zu teilen. Die Abbildung "Der Zeitungsleser" ist KI-generiert!
- Geldscheinporträts: Mahatma Gandhi – gewaltfrei und gewissenhaft
Reihe zu Porträts bedeutender Persönlichkeiten auf Geldscheinen. Geburtsname: Mohandas Karamchand Gandhi Zur Person: Rechtsanwalt, politischer Führer, Pazifist, Publizist Nationalität: Indisch Lebensdaten: 2. Oktober 1896 – 30. Januar 1948 Geburtsort: Porbandar, Provinz Bombay, Britisch-Indien Sterbeort: Neu-Delhi, Republik Indien Mahatma Gandhi, Studiofotografie in London mit Unterschrift Gandhis1931. Abb. Wikimedia Commons. Gewaltfreier Widerstand, ziviler Ungehorsam, bewusste Regelverletzung als politisches Mittel – vieles von dem, was heute in Protestbewegungen weltweit als legitime Strategie gilt, lässt sich auf Mahatma Gandhi zurückführen. Sein Konzept des Satyagraha hat nicht nur die indische Unabhängigkeitsbewegung geprägt, sondern auch späteren Akteuren als Orientierung gedient, darunter Martin Luther King Jr. in der Bürgerrechtsbewegung in den USA und Nelson Mandela in Südafrika. Gandhi wurde 1869 in Porbandar im Westen Indiens geboren. Seine Familie gehörte zur lokalen Verwaltungsschicht, sein Umfeld war religiös geprägt. Bereits mit 13 Jahren wurde er dem Brauch entsprechend verheiratet. In seinen späteren Schriften kritisierte er die Kinderheirat scharf. Er studierte in London Jura und wurde Rechtsanwalt. Nach einem kurzen Aufenthalt in Indien ging Gandhi nach Südafrika, eine weitere Kolonie der Briten. Auch dort galt das britische Recht, weshalb Gandhi hier praktizieren konnte. Hier begann seine politische Entwicklung. Gandhi erlebte Rassismus im Alltag, etwa als er trotz gültiger Fahrkarte aus einem Zugabteil verwiesen wurde. Solche Erfahrungen waren für ihn kein isoliertes Unrecht, sondern Ausdruck eines Systems. Er begann sich, für die Rechte der indischen Minderheit einzusetzen und entwickelte aus religiösen Quellen, aber auch angelehnt an die Schriften von Thoreau, Ruskin und Tolstoi, schrittweise eine Form des Widerstands, die später unter dem Begriff Satyagraha bekannt wurde: Das Festhalten an der Wahrheit, die untrennbar mit Gewaltfreiheit verbunden ist. Diese Gewaltfreiheit bedeutet Nächstenliebe und nimmt eigenes Leid bewusst auf sich. Die Macht der Nächstenliebe soll den Gegner für sich gewinnen, indem sie an seine Menschlichkeit appelliert. Nach seiner Rückkehr nach Indien im Jahr 1915 gewann Gandhi rasch an Einfluss. Er bewegte sich bewusst außerhalb elitärer Zirkel, reiste viel durchs Land und suchte den Kontakt zu breiten Bevölkerungsschichten. Gleichzeitig entwickelte er eine politische Praxis, die stark auf Symbolik setzte. Ein bekanntes Beispiel ist der Salzmarsch von 1930: Über Wochen zog Gandhi mit Anhängern Richtung Küste, um dort demonstrativ Salz zu gewinnen – ein Verstoß gegen das britische Salzmonopol. Die Aktion entfaltete große Wirkung und mobilisierte das gesamte Land. Gandhi verstand es, solche Aktionen strategisch zu nutzen. Er schrieb viel, stand im Austausch mit Journalisten und wurde zu einer international bekannten Figur. Doch er war keine unumstrittene Person: Ihm wurde Machthunger und Rückständigkeit vorgeworfen. Die Unabhängigkeit Indiens 1947 empfand Gandhi als persönliche Tragödie, denn sie ging mit der Landesteilung in das muslimische Pakistan und die Indische Union einher. Durch Unruhen kamen hunderttausende Menschen um. Auch Gandhi selbst wurde Opfer der Gewalt. Am 30. Januar 1948 wurde er von einem Hindu-Nationalisten erschossen. Indien, Reserve Bank of India: 10 Rupien, 2008. Vorderseite: Rechts Porträt von Mahatma Gandhi, links unten Ashoka-Säule mit drei Löwen. Papier mit Gandhis Porträt Indien, Reserve Bank of India: 10 Rupien, 2008. Vorderseite: Rechts Porträt von Mahatma Gandhi, links unten Ashoka-Säule mit drei Löwen. Rückseite: Nashorn, Tiger und Elefant. Gandhi wurde mehrmals für den Friedensnobelpreis nominiert, zuletzt in seinem Todesjahr. Da er den Preis nicht posthum erhalten konnte, wurde 1948 zu Ehren Gandhis kein Friedensnobelpreis vergeben. Die wichtigste Nachwirkung des Lebens und Wirkens Gandhis in Indien sind Abertausende sozialer Bewegungen und örtlicher Initiativen, die in seinem Sinne weiterarbeiten. Elias Heindl Literatur/Quellen: Matthias Eberling: Mahatma Gandhi. Leben, Werk, Wirkung. Suhrkamp BasisBiographie, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2006 Clemens Jürgenmeyer: An der Wahrheit festhalten. Mahatma Gandhis Lehre vom gewaltfreien Leben. Bundeszentrale für politische Bildung, 20.01.2020 (https://www.bpb.de/themen/asien/indien/310374/an-der-wahrheit-festhalten/)
- Fehlerhafte Auktions-Anzeige in den aktuellen Zeitschriften MünzenRevue und Münzen & Sammeln
Versehentlich wurde in beiden Zeitschriften der Ausgabe September 2026 eine falsche Auktionsanzeige (Frühjahrsauktion) der Teutoburger Münzauktion platziert. Hier sehen Sie die korrekte Anzeige. Wir bitten alle Leser und Leserinnen um Entschuldigung und besondere Beachtung der Herbstauktion der Teutoburger Münzauktion vom 7. bis 11. September 2026. Pressemitteilung Battenberg Bayerland Verlag GmbH
- Neue Weltbanknoten-Varianten: August 2026, Teil 1
Algerien, Burundi, Dominikanische Republik, Guatemala, Indonesien, Malawi, Nepal, Philippinen, Uruguay, Westafrikanische Staaten (Guinea-Bissau) BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Algerien 1000 Dinars mit neuen Unterschriften BNB B411c: wie BNB B411b (SCWPM nicht gelistet), doch mit neuen Unterschriften (Delindi/Lebbou). Burundi 5.000 Francs von 2025 mit neuen Unterschriften BNB B244b: wie BNB B244a (SCWPM nicht gelistet), doch mit neuem Datum (24-01-2025) und neuen Unterschriften (Irène Kabura Murihano/Edouard Normand Bigendako). 10.000 Francs von 2025 mit neuen Unterschriften BNB B225b: wie BNB B245a (SCWPM nicht gelistet), doch mit neuem Datum (24-01-2025) und neuen Unterschriften (Irène Kabura Murihano/Edouard Normand Bigendako). Dominikanische Republik 50 Pesos Dominicanos von 2025 BNB B727h: wie BNB B727g (SCWPM 189), doch mit neuem Jahr 2025. 100 Pesos Dominicanos von 2025 BNB B728g: wie BNB B728f (SCWPM 190), doch mit neuem Jahr 2025. Guatemala 10 Quetzales mit neuem Datum und neuen Unterschriften BNB B608o: wie BNB B606n, doch mit neuem Datum (7 DE FEBRERO DE 2024) und neuen Unterschriften (Cáceres/González). 20 Quetzales mit neuem Datum und neuen Unterschriften BNB B608h: wie BNB B608g, doch mit neuem Datum (7 DE FEBRERO DE 2024) und neuen Unterschriften (Cáceres/González). Indonesien 100.000 Rupiah von 2026 BNB B623e: wie BNB B623d (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum 2026. Bisher erschienen Noten mit 2022, 2023, 2024 und 2025. Das Datum befindet sich links unten auf der Rückseite "PERURI TC 2026". Malawi 5.000 Kwacha von 2026 BNB B165e: wie BNB B165c (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (1st JANUARY 2026) und neuen Unterschriften (MacDonald Mafuta Mwale). Nepal 500 Rupees von 2025 mit neuer Unterschrift BNB B292c: wie BNB B292b (SCWPM 81), aber mit neuem Datum (2025 A.D.) und neuer Unterschrift (Poudel). Philippinen 50 Piso von 2026 BNB B1101d: wie BNB B1101c (SCWPM 207), doch mit neuem Jahr 2026. 100 Piso von 2026 BNB B1102f: wie BNB B1102e (SCWPM 208), doch mit neuem Jahr 2026. Uruguay 200 Pesos Uruguayos von 2025 mit neuen Unterschriften BNB B555c: wie BNB B555b (SCWPM 96), doch mit neuem Jahr 2025, neuen Unterschriften (Christy/Tolosa), neuem 3 mm breitem Sicherheitsstreifen und neuem Druckvermerk (OBERTHUR fiduciaire), Serie H. Westafrikanische Staaten (Guinea-Bissau) 1.000 Francs CFA von 2025 BNB B121Sy: wie BNB B121Sx (SCWPM 915S), aber mit neuem Datum (20)25 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Druck- bzw. Ausgabejahr an). Buchstabe S = Guinea-Bissau. Hans-Ludwig Besler (Grabowski (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book)
- Neue Weltbanknoten-Varianten: Juli 2026, Teil 2
Angola, Hongkong (Standard Chartered Bank), Indien, Iran, Namibia, Philippinen, Russland, Sudan, Westafrikanische Staaten (Elfenbeinküste) BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Angola 5000 Kwanzas vom Juni 2026 BNB B561d: wie BNB B561c (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (Junho de 2026). Hongkong (Standard Chartered Bank) 100 Hong Kong Dollars vom 01.01.2023 BNB B425c: wie BNB B425b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Razvi/Huen) und neuem Datum (1 JANUARY 2023). Indien 10 Rupees von 2026 BNB B298j: wie BNB B298i (SCWPM 109), aber mit neuem Jahr. 100 Rupees von 2026 BNB B301i: wie BNB B301h (SCWPM 112), aber mit neuem Jahr. Iran 10.000.000 Rials, neue Auflage BNB B305b: wie BNB B305a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuer Unterschrift (Abdolnaser Hemmati). Namibia 200 Namibia Dollars von 2026 BNB B224b: wie BNB B224a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Philippinen 100 Piso von 2026 BNB B1106c: wie BNB B1106b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Russland 100 Rubel von 2026 BNB B841a: wie BNB B834 (SCWPM nicht gelistet), wobei die Karte auf der Rückseite nicht mehr das gesamte Staatsgebiet Russlands, sondern nur noch den Zentralen Föderationskreis zeigt, und mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen. Sudan 2000 Sudanese Pounds vom November 2025 BNB B421b: wie BNB B421a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuer Unterschrift (Amna Mirgani) und neuem Datum (NOVEMBER 2025). Westafrikanische Staaten (Elfenbeinküste) 1000 Francs CFA von 2026 BNB B121Az: wie BNB B121Ay (SCWPM 115A), aber mit neuem Jahr (20)26 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Druck- bzw. Ausgabejahr an). Buchstabe A = Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste). 2000 Francs CFA von 2026 BNB B122Az: wie BNB B122Ay (SCWPM 116A), aber mit neuem Jahr (20)26 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Druck- bzw. Ausgabejahr an). Buchstabe A = Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste). Donald Ludwig (polymernotes.com) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book, und Stane Straus, polymernotes.com)












