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  • Nordirland: Neue 10-Pfund-Note der Danske Bank aus Polymer

    In Nordirland verfügten und verfügen gleich mehrere Banken über eine Notenkonzession zur Ausgabe eigener Banknoten. Aus der Provincial Bank of Ireland Ltd. wurde die Allied Irish Banks Ltd., die mit Daten von 1982 bis 1984 eine eigene Banknotenserie ausgab. Ab 1987 nannte sie sich Allied Irish Banks Public Ltd. Company mit Ausgabedaten bis 1990. Die wurde dann zur First Trust Bank mit Ausgaben von 1994 bis heute, die allerdings unlängst angekündigt hat, die Notenausgabe 2022 einzustellen. Daneben geben heute noch die Bank of Ireland und die Northern Bank Ltd. (ab 2011 Danske Bank) und die Ulster Bank Ltd. eigene Noten aus. Die Danske Bank, benannt nach dem dänischen Mutterhaus, das 2005 die Northern Bank gekauft hatte, gab bislang eine 10-Pfund-Note von 2013 (vgl. NIR-212, Linzmayer B501) und eine 20-Pfund-Note mit Daten von 2012 und 2016 (vgl. NIR-213, Linzmayer B502) aus. Am 27. Februar 2019 kam nun eine neue 10-Pfund-Note mit Datum vom 6. Juli 2017 und Serie AB aus Polymer-Kunststoff in den Umlauf. Hans-Ludwig Grabowski Abb. Donald Ludwig (polymernotes.org) #Nachrichten #Weltbanknoten #Europa #Grossbritannien #Nordirland #Pfund #Grabowski

  • Nordirland: First Trust Bank stellt 2022 die Ausgabe von Banknoten ein

    Laut einer Pressemitteilung vom Februar 2019 wird die First Trust Bank die Ausgabe eigener Banknoten einstellen und diese dann durch Banknoten der Bank of England ersetzen, da die eigenen aus dem Verkehr gezogen werden. Noten der First Trust Bank können noch bis zum 30. Juni 2022 verwendet werden, nach Ablauf dieser Frist werden sie nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet. Vielleicht ein Grund, jetzt noch ein paar Scheine in die Sammlung zu legen, so lange sie in Umlauf noch gültig sind. Hans-Ludwig Grabowski Abb. Owen W. Linzmayer, www.banknotebook.com #Nachrichten #Weltbanknoten #Europa #Großbritannien #Nordirland #Pound #Grabowski

  • Nordirland: Neue 5- und 10-Pfund-Noten aus Polymer

    Die Nordirische Danske Bank und die Bank of Ireland haben für Februar 2019 neue 5- und 10-Pfund-Noten aus Polymer angekündigt. Laut einem Artikel der BBC News vom 6. November 2018 planen sowohl Danske als auch die Bank of Ireland die Einführung neuer 5- und 10-Pfund-Polymer-Banknoten in Nordirland im Februar 2019. Die neuen Noten werden in ihrer Gestaltung den aktuellen Noten ähneln (vgl. NIR-87/212), aber die Herstellung wird von Papier auf Polymer umgestellt. Hans-Ludwig Grabowski Abb. Owen W. Linzmayer, www.banknotebook.com #Nachrichten #Weltbanknoten #Großbritannien #Nordirland #Pound #Grabowski

  • Nordirland: 10 und 20 Pfund vom 4. April 2017

    Die Noten der Ulster Bank Ltd. über 10 und 20 Pfund (vgl. NIR-341/342, Linzmayer B937/938) gibt es mit neuem Datum vom 4. April 2017 und neuer Unterschrift von Les Matheson als Chef Executive Officer im Zahlungsverkehr. Die Zehner haben die Serie L und die Zwanziger die Serie Q. Has-Ludwig Grabowski Abb. Owen W. Linzmayer, www.banknotebook.com #Nachrichten #Weltbanknoten #Großbritannien #Nordirland #Pound #Grabowski

  • Eine Bank für Samoa

    Unter den deutschen Geldscheinen erinnert nur ein Serienschein des Amtes Neustadt in Mecklenburg vom April 1922 an die deutsche Kolonialherrschaft in Samoa. Die Rückseite des 50-Pfennig-Scheins zeigt eine Südsee-Idylle, eine von Palmen umsäumte Bucht, den Hafen von Apia. Abb. 1.1/2: Neustadt i. M., Amt, April 1922, 50 Pfennig, Serie II, Vorder- und Rückseite. Deutsch-Samoa, d. h. die großen Inseln Upolu und Savai’i, sowie die beiden kleinen Eilande Apolima und Manono, war die letzte Kolonialerwerbung des Deutschen Reichs. Mit Erlass vom 17. Februar 1900 wurden die Samoa-Inseln westlich des 171. Längengrades westlicher Länge unter „deutschen Schutz“ gestellt. Als Zeichen der Inbesitznahme wurde am 1. März 1900 auf der Halbinsel Mulinu'u bei Apia die Reichsflagge gehisst.[1] Abb. 2: Deutsche Flaggenhissung auf Samoa am 1. März 1900 (Fotomontage mit dem kaiserlichen Schutzbrief im Hintergrund) Quelle: (02.07.2023) Der Niederländer Jakob Roggeveen betrat als erster Europäer 1722 Samoa. Andere Seefahrer folgten, jedoch erst ab 1820 geriet die Inselgruppe in den Fokus europäischer und amerikanischer Missionare, Forscher, Walfänger und Händler. Ende der 1850er Jahre begann der Hamburger Überseekaufmann, Reeder und Werftbesitzer Johan Cesar VI. Godeffroy an der Küste Neuguineas mit Kopra zu handeln, dem getrockneten Fruchtfleisch von Kokosnüssen, aus dem Kokosöl gewonnen wird. In den nächsten Jahren eröffnete das Handelshaus Joh. Ces. Godeffroy & Sohn auf der benachbarten östlich liegenden Inselgruppe der Salomonen eine Faktorei und überzog die Südsee mit einem Netz von 45 Niederlassungen und Handelsposten. Den Handel zwischen den überseeischen Niederlassungen und Europa besorgte eine firmeneigene Flotte von 100 Schiffen. Besonders aktiv war das Unternehmen in Samoa. Der Leiter der Hauptagentur, Theodor Weber, wurde am 28. April 1864 zum hamburgischen Konsul in der samoanischen Hauptstadt Apia ernannt. 1868 wurde er Konsul des Norddeutschen Bunds und 1872 Konsul des Deutschen Reichs für Samoa und Tonga. Während dieser Zeit erwarb er für das Handelshaus 30.000 ha fruchtbaren Boden auf Upolu. Dadurch wurde das Unternehmen zum größten Grundbesitzer auf Samoa. Angebaut wurden Kokospalmen, Kaffee, Kakao, Zuckerrohr und Baumwolle. Zwangsarbeit war auf den Plantagen an der Tagesordnung. Zumeist wurden die Ureinwohner von anderen Inseln verschleppt und auf die Felder getrieben. Abb. 3: Karte von Samoa (Schiffer-Inseln). Auf Samoa hatten zunächst rivalisierende US-amerikanische, britische und deutsche Interessen das Geschehen bestimmt. 1889 einigte man sich auf eine Dreierherrschaft, die – unter Wahrung der Fiktion einer autonomen samoanischen Königsgewalt – mehr schlecht als recht funktionierte. 1899 verzichtete Großbritannien, das wegen des Burenkriegs unter Druck stand, auf seine Rechte in Samoa und erhielt im Gegenzug den größten Teil der Salomonen sowie die Tonga-Inseln; Deutschland und die USA teilten Samoa untereinander auf, wobei das Reich den größeren Anteil erhielt.[2] Abb. 4: Titelblatt der Programmbroschüre „Unsere neuen Landsleute“ mit einem samoanischen Krieger vor deutschen Fahnen, 1900 Quelle: (02.07.2023) Abb. 5: Frauengruppe Quelle: (02.07.2023) Abb. 6: Tochter eines samoanischen Häuptlings Quelle: (02.07.2023) Abb. 7: In der mittleren Reihe von links nach rechts: Gouverneur Wilhelm Solf, neuseeländischer Parlamentarier Charles Houghton Mills, Oberhäuptling Mataafa Iosefa. Samoa 1903, Quelle: Der Handel mit den Insulanern erfolgte zunächst meist als Tauschhandel. Nach Meinhard stammt die erste geldgeschichtlich brauchbare Notiz aus dem Jahr 1787. „Damals kaufte der französische Reisende La Pérouse in der Massakerbay auf Tutuila, einer der Samoa-Inseln, Lebensmittel für Glasperlen ein.“[3] Obwohl der Häuptling von Apia bereits 1838 den Hafenzoll in Dollar-Münzen erhob, nutzten die Einheimischen verschiedene Waren als Geld. Das sog. Mattengeld[4] war das wertvollste Zahlungsmittel, da deren Herstellung Monate dauerte. „Alte Matten waren unveräußerliche Familienerbstücke die u. U. ihrem Besitzer einen höheren Rang verleihen konnten. Einfache alte Matten bildeten das Großgeld Samoas und waren mindestens 400 Goldmark wert.“[5] Die roten Federn des seltenen Sega-Vogels (Coriphilus fringaliceus), die ursprünglich einen sehr hohen Wert darstellten, verloren ihre Bedeutung, als eine Papageienart aus Fidschi eingeführt wurde, deren Federn leichter zu erhalten waren. „1900 galten zwanzig Stränge roter Federn von je 20 Zentimeter Länge nur noch eine Mark. Vor 1884 war auch Gelbwurzpulver in kleinen Kokosschalen ein beliebtes Tauschmittel, das etwa eine Mark galt. Zu jener Zeit war die Nuß eine(r) Mimosenart (Entada scandens) eine Scheidemünze von geringem Wert. Auch Schmuck konnte ein sehr wertvolles Tauschmittel sein. Bearbeitete Spermwalzähne waren hochgeschätzt, unbearbeitet aber wertlos. Auch Delphinzähne gaben ein sehr wertvolles Schmuckmaterial ab.“[6] Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts dominierten britische und US-amerikanische Gold- und Silbermünzen den Münzumlauf, aber auch deutsche Münzen waren anzutreffen. Trotz des Übergangs der Inseln in deutschen Besitz, sah sich der Kaiserliche Gouverneur Wilhelm Heinrich Solf [* 5. Oktober 1862 in Berlin; † 6. Februar 1936 ebenda] genötigt, zunächst die alten Geldverhältnisse unangetastet zu lassen. Erst die Verordnung vom 15. Juni 1901 brachte eine Neuregelung.[7] Obwohl nun die Reichsmarkrechnung in Samoa galt, war sie nicht identisch mit der in Deutschland. Die alten Talermünzen im Wert von 3 Mark, sowie Münzen zu 5 Mark und 20 Pfennig waren im Umlauf nicht zugelassen. Gesetzliche Zahlungsmittel wurden die Reichsmünzen zu 20, 10, 2 und 1 Mark, sowie die Münzen zu 50, 10, 5, 2 und 1 Pfennig. Über Reichskassenscheine und Reichsbanknoten enthielt die Verordnung keine Bestimmungen. Wegen der herrschenden, monetären Verhältnisse mussten auch fremde Münzen geduldet werden. Ab 1. Juli 1901 erhielten englische und US-amerikanische Goldmünzen gesetzliche Zahlungskraft – und zwar galten: 1 Pfund Sterling englisch = 20,42 Mk. 10 Schilling = 10,21 Mk. 20 US-Dollar = 83,80 Mk. 10 US-Dollar = 41,90 Mk. 5 US-Dollar = 20,95 Mk. 2 ½ US-Dollar = 10,45 Mk. Alle anderen fremden Münzen wurden nicht mehr als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt. Nur den amtlichen Kassen wurde im Interesse der Siedler gestattet, noch während einer zweijährigen Frist, deren Verlängerung um weitere zwei Jahre sich der Gouverneur vorbehielt, US-amerikanische Silberdollars und englische Schillingstücke anzunehmen. Die Kassen waren jedoch nicht verpflichtet mehr als 20 Schillings oder 5 Silberdollars anzunehmen. Der Wechselwert wurde hierbei für den Schilling mit einer Mark und der des Silberdollars mit 4 Mark festgelegt. Ausgenommen von dieser Regelung waren durchlochte oder durch anormalen Gebrauch im Gewicht verringerte Münzen, sowie nachgemachte oder verfälschte Münzen. Diese Bestimmung galt auch für Reichsmünzen. „In Fällen, wo sie von Eingeborenen als Schmuckstücke durchlöchert waren und von diesen in Unkenntnis der bestehenden Vorschriften als Zahlungsmittel bei einer öffentlichen Kasse angeboten waren, sollte eine Unbrauchbarmachung der beschädigten Münzen nicht eintreten.“[8] 1904 erhoben sich die Herreros in Deutsch-Südwest-Afrika (DSW) gegen die Kolonialmacht. Das schnell aus Deutschland entsandte Marine-Expeditionskorps führte in Unkenntnis der für DSW geltenden Münzverordnung, eine größere Anzahl von Fünfmarkstücken mit sich. „Da diese Fünfmarkstücke nicht in Zahlung genommen wurden, entstanden Schwierigkeiten, die schließlich einen großen Umfang anzunehmen drohten, sodaß sich die Zentralverwaltung in Berlin veranlaßt sah, telegraphisch einzugreifen und die Zulassung der Fünfmarkstücke als gesetzlicher Zahlungsmittel in der Kolonie beim Gouvernement zu veranlassen.“[9] Dies nahm der Reichskanzler von Bülow zum Anlass, dass Geldwesen in den verschiedenen Schutzgebieten durch eine Verordnung[10] zu vereinheitlichen. Danach waren laut § 2: „Gesetzliches Zahlungsmittel sind die sämtlichen Münzen, die auf Grund reichsgesetzlicher Bestimmungen im Reichsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel sind, jedoch mit der Maßgabe, daß neben den Reichsgoldmünzen und Talern auch die Reichssilbermünzen für jeden Betrag in Zahlung genommen werden müssen und daß die Nickel- und Kupfermünzen sowohl im Privatverkehr als auch im Verkehr mit den amtlichen Kassen gesetzliches Zahlungsmittel bis zum Betrag von fünf Mark sind.“ Der Umlauf des Papiergeldes wurde in §§ 6 [„Die Reichskassenscheine sind bei allen amtlichen Kassen zu ihrem Nennwert in Zahlung zu nehmen. Im Privatverkehr findet ein Zwang zu ihrer Annahme nicht statt.“] und 7 [„Die amtlichen Kassen sind ermächtigt, die von der Reichsbank ausgegebenen Noten in Zahlung zu nehmen.“] geregelt. In seinem Bericht vom 14. Juni 1901 meldete Solf nach Berlin, dass sich das Schutzgebiet[11] erfreulich entwickle, schränkte aber gleichzeitig ein, dass zu wenig Geld im Lande vorhanden sei und die Kreditverhältnisse im Argen lägen. Eine beträchtliche Anzahl von Siedlern könnten mit einem Darlehn von 2-3000 Mark in die Lage versetzt werden, brachliegendes Land zu bearbeiten. Der Gouverneur regte deshalb an, eine Hypothekenbank in Apia einzurichten. Wegen fehlender Erfahrungen erbat er die Unterstützung des Auswärtigen Amtes: „Falls das Privatkapital sich spröde erweist oder dem Auswärtigen Amt aus anderen Gründen die Durchführung des Plans schwierig oder aussichtslos erscheint, beantrage ich, unter anderem auf dem Wege einer Anleihe oder durch Einschaltung unserer Poststation in den Etat dem Gouvernement Mittel zu verschaffen, um an der Erschließung und Hebung des Landes durch Gewährung von Darlehen an geeignete Ansiedler tatkräftig mitzuwirken. Eine Summe von M. 100.000 würde zunächst genügen.“[12] Bereits mit Schreiben vom 29. August antwortete die Kolonialabteilung. Sie stellte fest, dass eine Gründung einer Hypothekenbank in Apia nicht durchführbar sei und verwies dabei auf das beigefügte Gutachten des Kolonialdirektors. Dieser führte darin aus, dass selbst wenn die Verwaltungskosten der Bank in Apia auf jährlich nur 12.000 Mark veranschlagt würden und die Bank eine fünfprozentige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals erwarte, müssten mit 6 % verzinste Hypotheken in Höhe von 1,2 Millionen Mark vergeben werden: Zinseinnahmen (6 % von 1,2 Mio. Mark) 72.000 Mark Verzinsung des eingesetzten Kapitals (5 % von 1,2 Mio. Mark) 60.000 Mark Jährliche Verwaltungskosten 12.000 Mark Wenn Hypotheken in Höhe von nur 200.000 Mark bestellt werden könnten, stiege der Hypotheken-Zinssatz schon auf 11 Prozent. Bei diesen Rechnungen seien die Errichtungskosten der Bank auf Samoa noch nicht einmal berücksichtigt. Damit war die Angelegenheit zunächst erledigt. Am 26. Juli 1907 antwortete Solf auf ein Schreiben des Staatssekretärs des Reichskolonialamts: „Die Möglichkeit der Gründung einer Bank in Samoa habe ich wiederholt bei mir und mit sachverständigen Kaufleuten erwogen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verhältnisse des Schutzgebietes noch immer zu wenig entwickelt sind, um einem Bankunternehmen Aussicht auf Erfolg zu versprechen.“ Der Gouverneur wies daraufhin, dass der Bargeldbestand der Gouvernementskasse etwa eine halbe Million Mark betrage, „die ohne Jemand Nutzen zu bringen, als totes Kapital lagert.“ Der Gouverneur fragte daher an: „Ist keine Möglichkeit vorhanden, ohne besondere Genehmigung der gesetzgebenden Behörden diese Gelder bis zur Höhe von vielleicht 100.000 Mark gegen Sicherheiten und auf mäßige Zinsen als Darlehen an Pflanzer auszuleihen? … Das Gouvernement hat bisher angesehenen Firmen Gelder gegen Scheck auf die Legationskasse gezahlt. … Wirtschaftlich wäre es ein Fortschritt, wenn das tote Kapital nutzbringend für die Weiterentwicklung des Schutzgebiets belebt werden könnte.“ Sozusagen als Bestätigung seiner Ausführungen fügte Solf eine Stellungnahme des Leiters der Niederlassung Apia der „Hauptagentur der deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Südsee-Inseln zu Hamburg“ vom 10. Juli bei.[13] Auch er hielt eine Bank für Samoa für nicht existenzfähig und begründete es so: „Es ist zunächst zu berücksichtigen, dass die IMPORTE der Kolonie gegenwärtig zu mindestens einem Viertel in den Händen der D.H.&P.G. liegen und die EXPORTE zu mehr als die Hälfte. – Die D.H.&P.G. braucht aber aus vielen Gründen keine Bank am Platze, sondern kann nach wie vor ihr eigener Bankier sein. – Die Interessen der D.H.&P.G. sind also von vornherein abzuziehen, wenn man den für eine Bank verbliebenen Wirkungskreis berechnen will. – Sodann muss man berücksichtigen, dass die Post den Geldüberweisungsverkehr von und nach DEUTSCHLAND, den australischen Kolonien NEU-SEELAND und den VEREINIGTEN STAATEN billiger besorgt, als eine Bank es tun könnte. – Depositengeld würde der Bank nur dann anvertraut werden, wenn sie eine Filiale einer bekannten, soliden in- oder ausländischen Bank wäre. – Bei einem neugegründeten Privatinstitut würde den Einlegern das Risiko für ihre Depots wahrscheinlich zu groß sein. – Ausserdem würde kaum irgendeine, hier ansässige Bank Depots zu so günstigem Zinsfuss annehmen können, wie die D.H.&P.G., welche stets 4 % für Depots bei nur dreimonatlicher Kündigung zahlt, da sie die Gelder in ihrem Handelsgeschäft immer vorteilhaft verwenden kann. – Der Nutzen, den eine Bank aus Privatleuten ziehen könnte, würde ein ganz unbedeutender sein. Übrigens bleiben für eine Bank also eigentlich nur noch die Hypothekengeschäfte, die mit den einzelnen Pflanzern, evtl. auch mit den kleineren Pflanzungsgesellschaften zu machen wären. Die Pflanzer sind ja auch fast allein diejenigen, welche die Notwendigkeit einer Bank betonen.“ Dennoch fragte man sich im Kolonialamt in Berlin, ob es nicht möglich sein sollte zur Befriedigung der Kreditbedürfnisse eine Genossenschaft auf der Grundlage des Reichsgesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 zu gründen. „Die Frage, ob das Reich oder auch die Central-Genossenschafts-Kasse einer zu bildenden Genossenschaft, falls die gestellten Sicherheiten ausreichend erscheinen, die nötigen Mittel zur Verfügung stellt, kann zunächst offen bleiben.“ Die Central-Genossenschafts-Kasse erklärte sich bereit, ein Gutachten über die Möglichkeit und die Form einer Genossenschaft auszuarbeiten. Auch dieser Versuch verlief im Sande. Zwei Jahre später nahm man einen neuen Anlauf, eine deutsche Bank zur Gründung einer Filiale auf Samoa zu bewegen. Die Deutsch-Asiatische Bank winkte ab, da ihr das Geschäftsvolumen zu gering erschien, um die Kosten einer Filiale zu decken. Weder die Deutsche Bank noch die Deutsche Ueberseeische Bank sahen eine Möglichkeit, dem Plan zur Errichtung einer Filiale in Apia näherzutreten. Die Ostafrikanische-Handels-Bank verwies darauf, „dass es für eine Bank unmöglich wäre, ganz verschiedene Gebiete zu bearbeiten, und man sich auf gewisse Zonen beschränken müsse.“ Die Deutsch-Westafrikanische Bank äußerte sich ähnlich. Die Errichtung einer Zweigniederlassung komme nicht in Frage, „weil infolge der Verschiedenheit der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in den betreffenden Gebieten der einheitliche Betrieb der Deutsch-Westafrikanischen Bank gestört würde, und weil auch ferner schon der geographischen Lage wegen keinerlei Berührungspunkte zwischen den westafrikanischen- und den Südsee-Schutzgebieten bestehen.“ Auch die Dresdner Bank lehnte die Gründung einer besonderen, kleinen Kolonialbank in Apia ab, da die Einrichtungs- und Verwaltungskosten gegenüber der in Aussicht zu nehmenden Geschäftstätigkeit das Unternehmen für absehbare Zeit unrentabel erschien. Der gesamte Handel betrug zu dieser Zeit noch keine 6 Millionen Mark jährlich. Am 30. Juni 1910 antwortete der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamtes auf ein Schreiben der Deutschen Samoa-Gesellschaft, eine der treibenden Kräfte für eine Bank auf Samoa: „Mit der Frage der Verbesserung der Kreditverhältnisse in Samoa hat sich die Kolonialverwaltung im Benehmen mit dem Gouvernement schon seit längerer Zeit eingehend befaßt. Dabei wurde wegen Gründung einer Bank oder einer Bankfiliale in Samoa mit geeigneten Interessenten diesseits verhandelt. Obwohl den Unternehmen durch zinslose Überlassung von Regierungsguthaben Unterstützung versprochen wurde, haben sich die befragten Interessenten nicht entschließen können, dem Plan näher zu treten. Man befürchtet die großen Spesen, Personal-Schwierigkeiten und geringe Rentabilität. Zu meinem Bedauern vermag ich keine Auskunft darüber zu geben, ob und in welcher Weise in Deutschland Hypotheken auf Samoanische Grundstücke erhältlich sind. Hypothekenbanken [in Deutschland, Anm. d. Verf.] kommen nach Lage der gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls nicht in Betracht.“ Am 22. Mai 1911 meldete der Gouverneur nach Berlin, dass kürzlich Mr. A. Grabet-Steber, Leiter der Filiale in Suva (Fidschi) der Bank of New-South-Wales, anfragt habe, ob die Bank eine Agentur in Samoa eröffnen dürfe und „ob das Gouvernement eventuell seine Barmittel der Bank zum Depot bezw. zur Verwaltung uebergeben wuerde.“ Diese Nachricht veranlasste die Hamburger Nachrichten am 25. August 1911 unter dem Titel „Eine Bank für Samoa!“ das Thema aufzugreifen und ihre Leser über die schwierigen Verhältnisse in Samoa zu informieren: „Bankmäßige Kreditvermittlung, Diskont- und Lombard-Geschäfte sind unbekannt. Zu bestimmten Zeiten herrscht in Apia eine Geldknappheit, die geradezu ans Unglaubliche grenzt. Sie hängt unmittelbar mit dem Kopraeinkaufsgeschäft zusammen, indem alles flüssige Geld nach den Inlandstationen geschickt wird zur Ausgabe an die Eingeborenen für Kopra. Dabei kann es kommen, daß sonst ganz solvente Firmen unter allerdings vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten zu leiden haben. Da das Koprageschäft sechs Siebtel des gesamten Ausfuhrhandels ausmacht, ist die Kalamität unter den samoanischen Geschäftsleuten fast allgemein. Für kurze Barkredite werden dann gern 1 ½ bis 2 v. H. monatlich gezahlt, während der Zinsfuß hierfür unter normalen Verhältnissen 1 v. H. monatlich beträgt. Nicht viel besser steht es mit der Kreditbeschaffung auf Landsicherheiten. Selbst die im Grundbuch des Bezirksgerichts eingetragenen Hypotheken pflegen an erster Stelle mit 8 v. H., an zweiter mit 10 v. H. bis 12 v. H. verzinst zu werden. Und auch dann noch ist es oft schwierig, Geld auf gute Landsicherheiten, wenn auch nur vorübergehend, zu erhalten. Hypotheken in der zweiten Hälfte des Taxwertes gehören zu den Seltenheiten. Mit dem zunehmenden Geschäftsverkehr in Samoa ist das Bedürfnis einer Bank immer dringender geworden. Da der bedeutendste Teil des samoanischen Handels nach Sidney geht, haben dortige Firmen ein besonderes Interesse daran, diese Schwierigkeiten zu beseitigen, wovon sie sich mit Recht eine weitere Stärkung des Geschäftes versprechen. Ein australisches Bankunternehmen hat daraufhin den interessierten Kreisen in Samoa das Angebot gemacht, in Apia eine Filiale zu errichten.“ Das Blatt setzte im Bericht auf die nationale Karte und appelliert an die Bankvorstände. Zwar würden weite Teile des Pflanzervereins das Angebot begrüßen, aber natürlich würde man einer nationalen Bank den Vorzug geben und glücklicherweise sei noch keine Entscheidung gefallen und man hoffe vielmehr, „daß deutsche Bankkreise sich diese Gelegenheit zur Betätigung in unserer Kolonie nicht entgehen lassen.“ Im Dezember 1911 kam es in Berlin zu einem Treffen zwischen dem Vorstandsmitglied der Deutsch-Asiatischen Bank, Emil Rehders, dem Geheimen exp. Sekretär im Reichs-Kolonial-Amt, Hintze, sowie dem Bezirksamtmann Dr. Klug als Schutzgebietsreferent. Ziel des Gesprächs: Ausräumen der Bedenken der Bank gegen die Errichtung einer Bankniederlassung. Die Regierungsvertreter sahen die zukünftige Entwicklung Samoas recht positiv. Die Einbeziehung Samoas in die Lloyd-Schifffahrts-Linie Singapore-Rabaul würde den Handel mit Deutschland erheblich steigern und die wirtschaftliche Abhängigkeit von Australien verringern. Die Kokospalmen- und Kakaokulturen böten gegenüber anderen Arten von Planzungen mehr Sicherheiten und die zunehmende Zahl chinesischer Arbeiter, die für die Arbeit auf den Plantagen angeworben würden, würde sich für die Bank, die in Ostasien ihr Hauptbetätigungsfeld habe, sicherlich vorteilhaft auswirken. Den Einwand, die Bank dürfe nach den Statuten nur in Asien tätig sein, könne man leicht ausräumen. Das Unternehmen könnte darüber hinaus auch durch die zinsfreie Überlassung des Gouvernementsguthaben von etwa 300.000 Mark unterstützt werden. Im Oktober 1912 kam dann Rehders Absage. Die Deutsch-Asiatische Bank werde weder in Apia noch in Rabaul (Bismarck-Archipel, ehemals Neupommern) eine Filiale einrichten. Eineinhalb Jahre später hatte man andere Probleme. Am 29. August 1914 kreuzten acht Schiffe des neuseeländischen Expeditionskorps vor Apia auf. Mehr als 1400 Offiziere, Mechaniker, medizinisches Personal und Techniker waren am 15. August von Wellington aus in See gestochen. Ohne auf Widerstand zu stoßen, besetzten sie Deutsch-Samoa. Wenn auch unter anderen Vorzeichen, erhielt Samoa nun die lang ersehnte Bank. Am 28. April 1915 eröffnete in Apia in den Räumen des Amtes für Vermessung und öffentliche Arbeit die Bank of New Zealand eine Zweigniederlassung. Vor der Eröffnung der Filiale wurden am 27. März 1915 £1-Noten der sechsten Ausgabe der Bank of New Zealand (Wellingtoner Druck) mit der S.S. Talune an Colonel Logan verschifft.[14] Diese Lieferung umfasste 5.000 Noten, die von E917001 bis E920000 und von E935001 bis E937000 nummeriert waren. Später, am 3. April, wurden 20.000 Noten mithilfe der Post verschickt. Diese waren nummeriert von E920001 bis E935000 und von E937001 bis E942000. Am 22. April folgten weitere 25.000 Scheine mit den Nummern E995001 bis E1000000 und G000001 bis G020000 und am 21. Mai schließlich weitere 25.000 mit den Nummern G058001 bis G083000. Diese Scheine erhielten in der neuseeländischen Regierungsdruckerei einen roten Überdruck. Der Name der Bank of New Zealand wurde durchgestrichen und durch „Government of Samoa“ ersetzt. Apia ersetzte den durchgestrichenen Ausgabeort Wellington, und der Schriftzug "The Bank of New Zealand is not liable hereon" [Die Bank of New Zealand haftet hierfür nicht.] wurde oben zusätzlich aufgedruckt. Die Rückseite der Banknoten blieb unverändert. Abb. 8: Government of Samoa, 1. April 1915, 1 Pound, Vorderseite Quelle: (02.07.2023) Auch 5000 £5-Banknoten der dritten Ausgabe wurden auf der S.S. Talune mit der ersten Sendung von £1-Banknoten nach Apia gesandt. Sie waren von 960401 bis 965400 nummeriert. Mangels weiterer Informationen vermag ich nicht zu sagen, ob sich Scheine mit Aufdruck erhalten haben. Abb. 9.1/2: Bank of New Zealand, o. D., 5 Pounds, ohne Überdruck „Government of Samoa“, Vorderseite, Quelle: (02.07.2023) Das neuseeländische Schatzamt gab am 1. März 1920 3.500 10-Shillings-Noten der zweiten Ausgabe der Bank of New Zealand mit den entsprechenden Aufdrucken in Umlauf. Es handelt sich um die mit 709001 bis 716000 nummerierten Scheine. Von diesem Wert ist möglicherweise nur der Schein mit den zwei diagonalen „SPECIMEN“-Aufdrucken erhalten geblieben. Der Grundschein wurde bei Bradbury Wilkinson in London gedruckt und hat die Größe 175 x 88 mm. Die Noten zu 10-Shillings, £1 und £5 können als Besatzungsgeld betrachtet werden, da Neuseeland formal erst am 17. Dezember 1920 das Mandant des Völkerbunds für Samoa erhielt. Abb. 10.1/2: Government of Samoa, 1. Oktober 1917, 10 Shilling, Vorder- und Rückseite. Quelle: (02.07.2023) Ab 1922 begann die neuseeländische Regierung mit der Ausgabe neuer 10-Shillings-, £1- und ab 1920 £5-Noten. Sie sind mit Territory of Western Samoa überschrieben und wurden Treasury Notes genannt. Grundlage hierfür war der Samoa Act von 1921. Die Ausgabe in neuseeländischer (britischer) Pfund-Währung erfolgte durch das neuseeländische Außenministerium. Die Geldzeichen tragen die Unterschrift des neuseeländischen Außenministers und des Sekretärs des neuseeländischen Finanzministeriums. Als Sicherheit der Ausgabe diente Bargeld, verpfändete Schuldverschreibungen, Namensaktien oder andere von der neuseeländischen Regierung ausgegebenen Wertpapiere. Am 1. April 1959 wurde der Betrieb der Apia-Filiale der Bank of New Zealand auf die neu gegründete Bank of Western Samoa übertragen. Die neuseeländische Bank war weiterhin mit 50 % am Kapital der neugegründeten Notenbank beteiligt. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Samoainseln westlich des 171. Längengrades w. L. vom 17.02.1900 [RGBl. 1900, S. 135]. Abgedruckt in: Archiv des Deutschen Kolonialrechts, hrsg. v. Dr. Norbert B. Wagner, 2. berichtige Auflage, Brühl/Wesseling 2008, S. 377. [2] Vertrag über Samoa, die Tonga-Inseln, Salomonsinseln und Sansibar zwischen Deutschland und Großbritannien vom 14. November 1899. Die USA unterzeichneten den Samoa-Vertrag am 2. Dezember 1899 in Washington. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am 16. Februar 1900. Abgedruckt in: Archiv des Deutschen Kolonialrechts, S. 226. [3] Dr. Günther Meinhardt, Die Geldgeschichte der ehemaligen deutschen Schutzgebiete, Heft 6: Deutsch-Mikronesien und Samoa, Rundschau der Geldzeichensammler, Dortmund 1964, S. 35. [4] „Die Matten werden stückweise aus schmalen Streifen der Blätter der Pandanusstaude geflochten u. bei guten Matten an der Unterkante mit den Brustfedern des kleinen samoanischen Papageis geschmückt. Einen Handelsartikel zwischen Eingeborenen u. Weißen bilden sie nicht; ihre Verwendung beschränkt sich vielmehr auf das innere samoanische Leben. Da mit fortschreitender Civilisirung des Landes alte Gebräuche u. Kunstfertigkeiten schwinden, sind auch die Tage der feinen Matten gezählt.“ (02.07.2023) [5] Dr. Günter Meinhardt, S. 40. [6] Ebenda, S. 40 f. [7] Verordnung des Gouverneurs von Samoa, betreffend das Geldwesen [Kol.Bl. S. 590] und Instruktion des Gouverneurs von Samoa für die öffentlichen Kassen des Schutzgebiets vom 15. Juni 1901. Abgedruckt in: Karl-Dieter Seidel, Die deutsche Geldgesetzgebung seit 1871, Münzen – Papiergeld und Notenbanken. Mit den Münzverträgen der deutschen Staaten im 19. Jahrhundert, München 1973, S. 139 f. [8] Matthias Deeken, Das Geldwesen der deutschen Kolonien, Diss. Münster 1913, S. 19. [9] Ebenda, S. 20. [10] Verordnung des Reichskanzlers, betreffend das Geldwesen der Schutzgebiete, außer Deutsch-Ostafrika und Kiautschou v. 1. Februar 1905, Anlage II. zur Denkschrift über das Geldwesen der Schutzgebiete, außer Deutsch-Ostafrika und Kiautschou [Deutscher Reichstag, 11. Legislaturperiode, I. Session 1903/1905, Drucksache Nr. 665]. Abgedruckt in: Karl-Dieter Seidel, S. 140 f. [11] Samoa war mit ca. 2800 km² die kleinste deutsche Kolonie. 1911 lebten auf den Inseln ca. 33.500 einheimische und 557 europäische Einwohner (darunter 329 Deutsche und 132 Engländer), 1025 sog. „Mischlinge“ und 1546 Chinesen. Hauptexportgüter waren Kopra und Kakao. 1912 wurden Waren im Wert von 5.045.000 Mark ausgeführt und für 4.994.000 Mark eingeführt. Seit 1908 benötigte die Muster-Kolonie keine Reichszuschüsse mehr. [12] BA Berlin, R 1001/6447, Acten, betreffend Banken und Geldinstitute in Samoa, von Juni 1901 bis Mai 1914. Als Quelle für die nachfolgenden Ausführungen dient diese Akte. [13] Aufgrund mangelnder Liquidität stellte „Joh. Ces. Godeffroy & Sohn“ am 1. Dezember 1879 die Zahlungen ein. Im April 1880 erreichte Cesar Godeffroy einen Vergleich mit seinen Gläubigern, dessen Abwicklung über 30 Jahre lang dauerte. 1913 wurde das Unternehmen aus dem Handelsregister Hamburg gelöscht. Die Südsee-Organisation des Handelshauses wurde weitgehend von der 1878 gegründeten „Deutschen Handels- und Plantagengesellschaft der Südseeinseln“ übernommen. [14] Die folgenden Angaben nach R. H. Griffin, Bank of New Zealand Banknotes 1861 – 1934, Produced to celebrate the 125th year of the Bank, Wellington, N. Z. 1987, S. 34 ff.

  • Warnung vor modernen Nachdrucken von Banknoten West-Samoas!

    Die einstige deutsche Kolonie kam nach dem Ersten Weltkrieg unter das Mandat des Völkerbunds, der Neuseeland mit der Verwaltung der Inselgruppe West-Samoa einsetzte. Ost-Samoa ist heute eine Außengebiet der USA. Die ersten Geldscheine des Territory of Western Samoa waren Schatzscheine über 10 Shillings und 1 Pound, die ab 1922 in Umlauf kamen und für rund vier Jahrzehnte im Verkehr blieben. Erst 1960 entstand die Bank of Western Samoa, die noch eine vorläufige Ausgaben von Banknoten über 10 Shillings sowie 1 und 10 Pounds realisierte. West-Samoa erlangte 1962 seine Unabhängigkeit von Neuseeland. 1963 gab die Bank die ersten Noten des unabhängigen West-Samoa aus, allerdings noch in Pfund-Währung. Erst 1967 führte man den Tala ein, dessen Name vom neuseeländischen Dollar und damit vom deutschen Taler abgeleitet ist. Die ersten Scheine über 1, 2 und 10 Tala ohne Datum kamen 1967 in Umlauf. Von ihnen wurden jetzt dem Handel moderne Nachdrucke angeboten, die offensichtlich mit Original-Druckplatten hergestellt wurden. Bank of Western Samoa: Moderner Nachdruck einer 1-Tala-Note ohne Datum (1967) mit Signatur von K. W. Taylor als Senior Manager (WSM-16d). Bank of Western Samoa: Moderner Nachdruck einer 2-Tala-Note ohne Datum (1967) mit Signatur von K. W. Taylor als Senior Manager (WSM-17c). Bank of Western Samoa: Moderner Nachdruck einer 10-Tala-Note ohne Datum (1967) mit Signatur von K. W. Taylor als Senior Manager (WSM-18d). Der Redaktion liegt eine Angebotskopie vor, wonach der 1-Tala-Schein für 11, der 2-Tala-Schein für 18 und der Zehner für 22 Euro offeriert wurde, zusammen also für rund 50 Euro. Der Standard Catalog of World Paper Money bewertet den Einser in dieser Variante schon allein mit 40 US-Dollars, den Zweier mit 50 und den Zehner mit 165 US-Dollars, zusammen also rund mit 250 US-Dollars. Tatsächlich werden aber noch höhere Preise verlangt und bezahlt. Wer glaubt hier ein Schnäppchen zu machen, übersieht, dass es sich um moderne Nachdrucke handelt, also eben nicht um Original-Banknoten. Problematisch ist, dass die Nachdrucke nicht als solche gekennzeichnet sind. Man kann also davon ausgehen, dass sie zum Schaden der Sammler hergestellt wurden, was dem gesamten Sammlerbereich und auch dem Handel selbst schadet, wenn er diese Machwerke nicht als solche auch ausweist. Ein wichtiges Erkennungsmerkmal ist ein "S" vor der Kontrollnummer. Was sich die Macher dabei gedacht haben, bleibt ihr Geheimnis. Vielleicht dachten sie ja an "Specimen". Da die Originale nur je zwei Kontrollnummern ohne Serienbezeichnung haben, kann man anhand dieses Merkmals die Nachdrucke schnell und einwandfrei identifizieren! Hans-Ludwig Grabowski #Weltbanknoten #Nachdrucke #Ozeanien #Westsamoa #Samoa #Tala #Grabowski

  • Samoa: Gedenkbanknote zu den XVI. Pazifikspielen

    Laut einer Pressemitteilung vom 24. Mai 2019 plant die Zentralbank von Samoa im Juni die Einführung einer 10-Tala-Note zum Gedenken an die XVI. Pazifikspiele, die vom 7. bis 20. Juli 2019 in Apia, Samoa, stattfinden. Die Scheine werden auf dem Safeguard-Polymersubstrat von De La Rue gedruckt. Hans-Ludwig Grabowski Abb. Owen W. Linzmayer, www.banknotebook.com #Nachrichten #Weltbanknoten #Ozeanien #Tala #Grabowski

  • Angola: Neue 5000-Kwanzas-Noten

    Der Banco Nacional de Angola gab bekannt, am 4. Februar 2021 neue 5000-Kwanzas-Noten in Umlauf zu bringen. Die neuen Scheine sind Teil der 2020er-Banknotenfamilie, die dem Thema "Befreiung und Unabhängigkeit Angolas" gewidmet ist. Diese Serie ist momentan mit den Stückelungen zu 200, 500, 1000 und 2000 Kwanzas im Umlauf vertreten und wird nun am 4. Februar um das Nominal zu 5000 Kwanzas ergänzt. Die Noten aus Baumwollsubstrat zeigen auf dem Avers ein Porträt des ersten Staatspräsidenten des unabhängigen Angloas, António Agostinho Neto (1922–1979); auf dem Revers sind die Ruinen der Kathedrale San Salvador del Kongo aus dem 16. Jahrhundert – auch Kulumbimbi genannt – zu sehen, die von mancher Seite auch als die erste christliche Kirche südlich der Sahara betrachtet wird. Bis Ende dieses Jahres bleiben die 5000-Kwanzas-Noten der alten 2012er-Serie parallel zu den neuen Scheinen gültig. Kana Totsuka Abb. Owen W. Linzmayer (www.banknotebook.com) #Nachrichten #Weltbanknoten #Afrika #Angola #Kwanza #Totsuka

  • Aus privaten Sammlungen: Gedenkbanknote zur portugiesischen Kolonialherrschaft in Angola von 1948

    1482 waren die Portugiesen an der Küste des heutigen Angolas gelandet und gründeten Handelsniederlassungen an der Mündung des Kongo, was eine Kolonisierung einleitete. Von 1580 bis 1640 gehörte Portugal jedoch zu Spanien und von 1641 bis 1648 kontrollierten die Niederländer die Kolonie. 1648 stellten die Portugiesen ihre Kolonialherrschaft in Angola wieder her. Aus diesem Anlass wurden 1948 anlässlich des 300. Jahrestags zwei Staatspapiergeldscheine in Werten zu 1 und 2 Angolar ausgegeben, die daran erinnerten. Angola wurde 1975 unabhängig. Aus der Sammlung Josef Gerber: República Portuguesa, Govêrno Geral de Angola: 1 Angolar vom 6. Oktober 1948 Vorderseite: Segelschiffe und Landungsboot mit portugiesischen Seeleuten an der Küste Angolas. Unten Gedenktext "1648 – 1948 TRICENTANÂRIO DA RESTAURAÇÂO DE ANGOLA". Rückseite: Kopf eines Wasserbocks (afrikanische Antilopen-Art). Format: 130 mm x 74 mm Druck: Thomas De La Rue, London, Great Britain Katalogreferenzen: ANG-70 (Standard Catalog of World Paper Money, General Issues) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.

  • Übergabe der ersten neuen Banknoten der Bank of England an König Charles III.

    Am 9. April 2024 verwendete König Charles III. einen seit Bekanntwerden seiner Krebserkrankung und -behandlung selten gewordenen öffentlichen Auftritte, zur Entgegennahme der ersten englischen Banknoten mit seinem Porträt im Zimmer "1844" des Buckingham Palastes. Übergeben wurden die Geldscheine mit dem Porträt des Königs, das von einem Bild stammt, das 2013 gemacht wurde, vom Präsidenten der Bank of England (BoE), Andrew Bailey, in Begleitung von Sarah John, Chief Cashier der BoE. Selbstverständlich hat jeder der vier Geldscheine, je eine pro Nennwert, die erste (und damit niedrigste) Kontrollnummer der jeweiligen Serie. Der König war überrascht, dass er erst der zweite Monarch ist, dessen Bild auf englischen Banknoten dargestellt ist. Seine Mutter Königin Elisabeth II. war die Erste, der diese Ehre zu Teil wurde. König Charles III fand das Porträt von Winston Churchill (auf der 5-Pfund-Note) sehr passend. Die Details auf den Rückseiten der Noten zu 20 und 50 Pfund fand er zudem sehr gelungen. Die Scheine, die dem König in einem Album übergeben wurden, haben folgende Präfixe: £5: CA01 £10: HB01 £20: EH01 £50: AJ01 Die BoE beabsichtigt die Geldscheine mit König Charles III. (KCIII) ab dem 5. Juni 2024 in den Umlauf zu bringen. Es ist ebenfalls geplant, dass die Bevölkerung kleine Mengen dieser Banknoten im Tausch gegen Noten mit Königin Elisabeth II. umtauschen kann. Details zu dieser Aktion sind beim Schreiben dieses Artikels noch nicht bekannt, sollen jedoch, laut BoE, rechtzeitig bekannt gegeben werden. Durch An- bzw. Nachfragen von britischen Staatsangehörigen im Rahmen des Gesetzes zur Informationsfreiheit im Vereinigten Königreich an die Bank of England, ist seit einiger Zeit bekannt, dass die letzten gedruckten Banknoten mit dem Porträt von Königin Elisabeth II. folgende Präfixe haben: £5: BC60 £10: EM54 £20: DM54 £50: AE80 Das müsste bedeuten, dass es keine 10-Pfund-Noten mit dem Porträt von König Charles III. mit den Präfixen F und G gibt, diese beiden also übersprungen wurden. Warum die Serie von König Charles bei 20 Pfund anscheinend nicht mit EA beginnt, sondern mit EH, dürfte ein Geheimnis der BoE bleiben. Bei 50 Pfund scheinen also die Präfixe F, G und H beim Übergang zu den KCIII-Noten übersprungen worden zu sein. Für Sammler, die auf Serien-Präfixe achten, werden die nächsten Monate und Jahre interessant bleiben, ob da nicht doch noch etwas Überraschendes kommt. Des weiteren gab die Bank of England im Rahmen des Gesetzes zur Informationsfreiheit bekannt, dass die letzten Banknoten mit dem Porträt von Königin Elisabeth II. zu folgenden Zeitpunkten gedruckt worden sind: £5: Juli 2018 £10: Dezember 2020 £20: Oktober 2022 £50: April 2022 Der prozentuale Anteil der Papiernoten im Umlauf lässt sich nur ungefähr bestimmen, da die veröffentlichten Daten von "Alle Banknoten im Umlauf" zu "Papierbanknoten im Umlauf" zwei Monate auseinander liegen. Die folgenden Werte sind also nur "ungefähr", liefern aber dennoch interessante Informationen: £5: ~ 28% Anteil Papier – wirklich überraschend hoher Anteil, der sich in den letzten drei Jahren auch fast nicht verändert hat £10: ~ 5% Anteil Papier £20: ~ 7,5% Anteil Papier £50: ~ 26% Anteil Papier – hier nicht so überraschend, da der 50-Pfund-Schein in erster Linie als Wertaufbewahrungsmittel und nicht als Zahlungsmittel verwendet wird und daher eine geringere Fluktuation aufweist. Ralf Faust

  • Die letzten Geldscheine der ersten Kolonie Englands

    Mit dem Datum 2. Januar 1920 wurden die beiden letzten Geldscheine der Regierung Neufundlands ausgegeben. Laut Gesetz waren damals die 1- und 2-$-Noten die einzigen Scheine unter fünf Dollars, die auf der Insel zirkulieren durften. Abb. 1: 1 Dollar 1920, Vs., Porträt König Georg V., 183 x 85 mm, mit der Unterschrift des Finanzministers Henry Joseph Brownrigg. Abb. 2: 1 Dollar 1920, Rs., Druck: 600.000 Stück. Abb. 3: 2 Dollars 1920, Vs., Bergbauszene, 183 x 85 mm, bekannt sind die Signatur-Varianten Bursell/Brownrigg, Hickey/Brownrigg, Keating/Brownrigg und Renouf/Brownrigg. Abb. 4: 2 Dollars 1920, Rs., Druck: 300.000 Stück. Im Gegensatz zur Geschichte Neufundlands ist die Geldgeschichte der Insel überschaubar. Vor über 2000 Jahren betraten die Männer um den Isländer Leif Eriksson „der Glückliche“ den östlichsten Zipfel des nordamerikanischen Festlands und nannten es „Vinland“ (Weinland). Eine angelegte Siedlung auf Neufundland (L’Anse aux Meadows) wurde von den Skandinaviern nach wenigen Jahren wieder aufgegeben. Erst durch die Wiederentdeckung der Inseln im Sommer 1497 durch den italienischen Seefahrer Giovanni Caboto, seinem Sohn Sebastiano und weiteren 17 Seeleuten begann die Landnahme des heute zur kanadischen Provinz Newfoundland and Labrador gehörenden Gebiets, das etwa so groß ist wie die ehemalige DDR. Nachdem sie die Flaggen Englands und des Vatikans am Strand in die Erde stießen, nannten sie die Insel „newe founde islande“ (neu gefundene Insel). Caboto reiste im Auftrag des englischen Königs Henry VII. Am 5. August 1583 wurde die Insel durch Sir Humphrey Gilbert offiziell in englischen Besitz genommen und 1610 als erste Kolonie Englands die Colony of Newfoundland gegründet. Abb. 5: eine der ersten detaillierten Landkarten von Neufundland, um 1617 – von John Mason, von William Vaughan veröffentlicht1). Bis 1620 waren vorwiegend Engländer und Franzosen auf der Insel und jahrelange Spannungen zwischen beiden Volksgruppen bestimmten den Alltag – englische Fischer lebten im West Country an der Ostküste; französische Fischer bevölkerten die Südküste der Insel und die nördliche Halbinsel. Im „Frieden von Utrecht“ vom 11. April 1713 mussten die Franzosen im nordamerikanischen Neufrankreich die Insel Terre-Neuve (= Newfoundland) sowie Nouvelle-Écosse (= New Scotland), Nouveau-Brunswick (= New Brunswick) und das um die Hudson Bay gelegene Gebiet an das 1707 entstandene Großbritannien abtreten. Abb. 6: „Der Kampf um die koloniale Herrschaft 1700 – 1763“, britische, niederländische, französische, portugiesische und spanische Besitztümer2). Die sog. „Neufundlandwährung“, das war getrockneter Kabeljau, wurde aus Mangel an Münzgeld über hundert Jahre als Tauschmittel verwendet. Nach 1700 bis 1865 waren vor allem britische Münzen im Umlauf; es kursierten außerdem Schuldverschreibungen zwischen 5 Shillings bis 5 Pounds. Bekannt sind die von Robert Brine unterschriebenen Wechsel über 9 und 11 Shilling vom 24. November 1815. Im Juli 1834 wurde ein Währungsgesetz erlassen. Alle Schuldverschreibungen wurden bis 1857 zurückgerufen, ungültig und anschließend vernichtet. Von den einzig bekannten Schuldverschreibungen zu 1 Pound gibt es heute nur noch unfertige Scheine. Mit dem Datum 1850 sind nur ein teilweise signierter und einige der sog. Remainder bekannt. Abb. 7: 1 Pound 16. Oktober 1850, Signaturen: William Thomas/Lawrence O’Brien – es fehlt meist die Unterschrift des Schatzmeisters. Die Ursache, Schuldverschreibungen aus dem Verkehr zu nehmen, war die Gründung neuer Banken: der Union Bank of Newfoundland und der Commercial Bank of Newfoundland zwischen 1837 und 1857. Das Neufundland-Pfund galt bis 1865 und war dem britischen gleichgesetzt: 1 £ = 20 sh. = 240 p. Abb. 8: 1 Pound 5. Oktober 1859, Signatur rechts: Robert Brown. 1863 legte ein Gesetz fest, in Neufundland den Dollar zu 100 Cent einzuführen und verfügte, dass alle öffentlichen Konten fortan in Dollar und Cent geführt werden sollten. Mit der Dezimalisierung am 1. Januar 1863 wurde der Neufundland-Dollar eingeführt – im Tauschkurs 1 Dollar = 4 Shillings/2 Pence; der Einfachheit halber rechnete man 1 Dollar = 50 Pence. Abb. 9: 2 Dollars 1870, Porträt Königin Victoria, Ø 18 mm, 10.000 Stück geprägt, 2 NF£ Gold = 200 ¢/100 p. = 2 £St. Dennoch wurden weiterhin Pfundnoten gedruckt und ausgegeben; später auch als duale Banknoten – z.B. auf 1 Pfund lautend mit Überdruck 4 Dollars. Abb. 10: 1 Pound/4 Dollars 1. Januar 1867, Signatur rechts: Robert Brown. Abb. 11: 1 Pound 1. Mai 1880, Vs., Porträt Königin Victoria und Segelschiff „Fishing Smack“, Signaturen: Charles Speare Pinsent/James Goldie. Weitere Geldscheine von 2 bis 50 Dollars aus den Jahren 1867–1889 wurden bis zum Banken-Crash von 1894 ausgegeben. Der „Schwarze Montag“ im Dezember 1894 deutete sich am Sonnabend, dem 8. Dezember, an: Die Nachricht vom Tod Henry Halls und der folgenden Geschäftsaufgabe der Londoner Handelsfirma Prowse, Hall & Morris traf die Fischer auf Neufundland hart. Die Londoner Banken gewährten der Commercial Bank und der Union Bank keine neuen Kredite; sie forderten außerdem die völlige Rückzahlung der ausgereichten Darlehen. Die Kaufmannschaft und die Fischer sollten ihre aufgelaufenen Schulden zurück zahlen. Das konnten sie nicht und eine Bezahlung mit Kabeljau wurde nicht akzeptiert. Abb. 12: 20 Dollars 1. Mai 1888, Vs., Signaturen: H. D. Carter/Henry Cooke. Abb. 13: 50 Dollars 1. Mai 1889, Vs., Specimen-Schein, Signaturen: Charles Speare Pinsent/James Goldie. Fischhändler saßen in den Verwaltungsräten beider Institutionen und verloren die Kontrolle über alle Operationen, vergaben Darlehen unter sich, unabhängig von ihre Bonität. Kontrollverlust bei den Banken, Überschuldung, Naturkatastrophen und die Feuersbrunst in St. John’s von 1892 waren für die CB und UB verheerend. Die betroffenen Händler und die Fischer stürmten die Banken und hoben ihre Einlagen ab. Am 10. Dezember 1894 schlossen beide Banken für immer. Etwa 6000 Menschen in St. John’s verloren ihre Arbeit. Löhne wurden nicht mehr bezahlt – Hunderte von Besuchern der Insel saßen fest, da bei der Eisenbahn oder auf Fähren keine Banknoten mehr akzeptiert wurden. 1894 waren Banknoten im Wert von rund 1,2 Millionen Dollars sowohl von Commercial als auch von Union im Umlauf, die durch die Schließung der Banken vorübergehend wertlos wurden. Das Land hatte unterdessen keine verlässliche Währung mehr und die Regierung musste handeln. Sie ernannte am 15. Dezember 1894 einen Ausschuss zur Untersuchung der Geschäftspraktiken der Banken und stellte weniger als zwei Wochen später fest, dass sich die Union Bank in einer viel besseren finanziellen Situation befand als die Commercial und empfahl der Regierung, alle Banknoten abzuwerten. Die Regierung hielt sich an die Empfehlungen des Ausschusses und verabschiedete Ende Dezember ein Gesetz, das eine Wertreduzierung vorsah: CB-Banknoten von 10 Dollar auf 2 Dollars UB-Banknoten von 10 Dollar auf 8 Dollars. Abb. 14/15: Bankstempel nach 1894 – das Government of Newfoundland garantierte die Annahme beider Banknoten zu 2 bzw. 8 Dollars. Eigentlich brachte das Gesetz dem Land eine „stabile Währung“, stieß aber bei der Bevölkerung auf großen Widerstand. Am 1. Januar 1895 versammelten sich 3000 Menschen in St. John’s und forderten von der Regierung, den vollen Wert ihrer Banknoten zu garantieren. Die Demonstranten gingen eine Woche später wieder auf die Straße, da die Regierung auf die Forderungen nicht reagierte und plünderten Geschäfte in der Water Street, bis die Polizei einschritt. Die Polizei verhaftete am 27. Dezember 1894 u.a. die Direktoren der Banken, namhafte Fischhändler sowie den damaligen Premierminister A. F. Goodridge und seinen Minister J. S. Pitts. Gegen weitere Politiker, Banker und Fischhändler wurde im Juli 1895 ebenfalls Anklage erhoben. Viele wurden jedoch kurz nach ihrer Verhaftung gegen Kaution freigelassen und in den Gerichtsverhandlungen vom Dezember 1897 freigesprochen. Es wurde vermutet, dass man auf Generalstaatsanwalt Sir J. Winter politischen Druck ausübte – viele Kaufleute waren wieder aktiv im Fischhandel. Gefängnisstrafen hätte weitere Insolvenzen auslösen und die fragile Wirtschaft des Landes erneut schädigen können. Nach dem Bankcrash von 1894 wurden auf Neufundland kanadische Banken eröffnet: am 21. Dezember 1894 die Bank of Nova Scotia in St. John’s, gefolgt von der Bank of Montreal, der Canadian Bank of Commerce und der Merchant’s Bank of Halifax. Im Januar 1895 nahm das Land die kanadische Währung an. Das Land nahm auch Beitrittsverhandlungen mit Ottawa auf, die jedoch scheiterten. Die Filialen kanadischer Banken und die Legalisierung des kanadischen Dollars stellte das Land finanziell und wirtschaftlich wieder auf eine solide Grundlage; viele Menschen auf Neufundland benötigten jedoch weitere Hilfe von außen. In St. John’s halfen verschiedene Kirchen und Hilfskomitees mit Lebensmitteln, Kleidung und Geld. Spenden kamen auch aus England, Kanada und den USA. Die Regierung von Neufundland gab von 1901 bis 1909 eine Reihe von neuen Geldscheinen aus. Diese „cash notes“ in den Nennwerten zu 40, 50 und 80 Cents sowie zu 1 und 5 Dollars waren an den Stundenlohn von 20 Cents gebunden und unterlagen dem jährlichen Haushaltsvolumen der staatlichen Dienstleistungen des Department of en Public Works. Abb. 16: 1 Dollar 1903, Government Cash Note, Signaturen: James Harris/George W. Gushue. Von 1910 bis 1914 wurden weitere Noten vom Department PW mit Doppeldatum ausgegeben. Die Stückelungen waren nun 25 und 50 Cents sowie 1, 2 und 5 Dollars. Auch hier waren die gedruckten Beträge von der Abstimmung des Gesetzgebers für öffentliche Arbeiten abhängig. Beide Serien waren bei der Bank of Montreal in St. John’s einlösbar. Abb. 17: 5 Cents 1903, Vs., Government Cash Note, Signaturen: Michael P. Cashin/ Robert Watson. Nach sechs Jahren gab es eine letzte Ausgabe der Newfoundland Government Notes. Laut Gesetz waren diese eingangs abgebildeten 1- und 2-Dollars-Noten die einzigen Noten unter fünf Dollars, die auf der Insel zirkulieren durften. 1854 wurde Neufundland zur Kronkolonie im Britischen Empire und erhielt 1907 zusammen mit Labrador den Status eines Dominions. 1933 stimmte die Regierung in St. John’s einer Selbstauflösung zu; Misswirtschaft, Verschuldung, Rücknahme einer Reichensteuer und Korruption sowie die wirtschaftlichen Belastungen durch den Ersten Weltkrieg und die folgende Weltwirtschaftskrise von 1929 waren Ursachen des Niedergangs. Bis 1932 schuldete die neufundländische Regierung kanadischen Banken über 97,0 Millionen Dollars und stand vor dem Bankrott. 1934 erklärte Großbritannien das Gebiet wieder zur Kronkolonie. In der Volksbefragung vom 22. Juli 1948 stimmten über 52 Prozent der Bevölkerung Neufundlands für einen Anschluss an Kanada: gegen eine staatliche Unabhängigkeit, gegen einen Verbleib als Kolonie im britischen Königreich, gegen eine Wiedererlangung des Dominions-Status und somit gegen die Unabhängigkeit im Commonwealth und gegen eine wirtschaftliche und politische Union mit den USA, was ebenfalls diskutiert wurde. Seit dem 31. März 1949 gehört Neufundland zu Kanada und seit dem 6. Dezember 2001 als 10. kanadische Provinz Neufundland und Labrador. Auf der Rückseite der 100-Dollars-Banknote aus der Serie „Canadian Journey“, die ab dem 17. März 2004 ausgegeben wurde, sind die aktuelle Landkarte Kanadas und eine von Samuel de Champlain erstellte Karte von 1632 abgebildet. Auf beiden Karten ist Neufundland gut zu erkennen. Abb. 18: 100 Dollars (2004), Specimen Rs., 152,4 × 69,85 mm, Bank of Canada/Banque de Canada. Zwischen der großen Wertzahl „100“ und der historischen Karte kann man die vierte Strophe des Gedichts „Jacques Cartier in Toronto“ lesen. Das schrieb die damals 71-jährige Miriam Waddington 1988: „Do we ever remember that somewhere above the sky in some child‘s dream perhaps Jacques Cartier is still sailing, always on his way always about to discover a new Canada?“, darunter die französische Übersetzung von Christine Klein-Lataud: „Nous souvient-il parfois qu’au-dessus du ciel quelque part dans un rêve d’enfant peut-être Jacques Cartier navigue encore, toujours en route, toujours sur le point de découvrir un Canada nouveau?“, deutsch: „Erinnern wir uns jemals daran, dass irgendwo über dem Himmel eines Kindertraums Jacques Cartier vielleicht noch segelt, immer auf dem Weg, immer ein neues Kanada zu entdecken?“ Jacques Cartier war ein bei Saint-Malo geborener französischer Seefahrer und Entdecker, der am 20. April 1534 von der Bretagne aus nach Westen segelte und um den 10. Mai auf seiner ersten Erkundungsfahrt die Nordküste von Neufundland passierte. Ergänzung: Erwähnenswert sind die Firmenausgaben des Unternehmers Robert G. Reid. Als Auswanderer kam der gebürtige Schotte 1871, kaum 30 Jahre alt, nach Kanada und 1890 nach Neufundland. Da war er schon Bauunternehmer und im Eisenbahn- und Brückenbau tätig. Um 1889 erhielt Reid einen Regierungsauftrag zum Bau einer Eisenbahnstrecke von Whitbourne nach Port Aux Basques. 1893 übernahm er den Eisenbahnbetrieb auf der Insel, doch durch die Finanzkrise von 1894 kam es zu Schwierigkeiten bei der Entlohnung seiner 1800 Beschäftigten; sie erhielten einen Stundenlohn von etwa 10 Cents. Aufgrund der Geldknappheit verhandelte er mit der Regierung, die ihm freie Hand ließ bei der Ausgabe von Firmen-Notgeld. Die Anweisungen zu 1, 1½, 2 und 5 Dollars konnten für den Kauf von Waren in den provisorischen Lagerzelten auf den Baustellen verwendet oder im Büro der Newfoundland Northern & Western Railway auf der Water Street in St. John’s eingetauscht werden. Diese Scheine gelten heute zu den seltensten Papiergeld-Ausgaben von Neufundland und kommen auf dem Sammlermarkt kaum vor. So sind vom 5-Dollars-Schein angeblich nur 10 Exemplare bekannt – sieben sind vollständig unterschrieben, drei davon liegen in Museen. Aus der Sammlung des kanadischen Sammlers Harry M. Eisenhauer († 16. Januar 2020) wurde im Januar 2021 ein Einzelstück versteigert: Abb. 19: 5 Dollars 2. Januar 1894, Vs., Signaturen: Robert Gillespie Reid (Vater)/Harry Duff Reid (Sohn). Geldscheine von Neufundland 1850–19204): Wert Jahr Aussteller Kat.-Nr. Druck 1 £ 1850 Isld. of NF A3A PBC 1-stg. 1 £ 1857/1858/1859 CB of NF S101 PBC 1-stg. 1 £/4 $ 1867 CB of NF S106 PBC 1-stg. 5 £/20 $ 1867 CB of NF S107 PBC 1-stg. 10 £/40 $ 1865/1867 CB of NF S108 PBC 1-stg. 1 £/4 $ 1874/1882/1884 CB of NF S109 PBC 1-stg. 5 £/20 $ 1874/1885 CB of NF S110 PBC 1-stg. 2 $ 1881/1882/1884 CB of NF S111 BABNC 1-stg. 2 $ 1888 Udr. orange CB of NF S112 BABNC 2-stg. 2 $ 1888 Udr. grün CB of NF S113 BABNC 2-stg. 5 $ 1888 CB of NF S114 BABNC 2-stg. 10 $ 1888 ohne Stempel CB of NF S115 BABNC 2-stg. 10 $ 1888 Stempel: 2 $ CB of NF S115 BABNC 2-stg. 20 $ 1888 CB of NF S116 BABNC 2-stg. 50 $ 1888 CB of NF S117 BABNC 2-stg. 1 £ 1854 UB of NF S118 PBC 1-stg. 1 £ 1865 UB of NF S121.a ABNC 1-stg. 1 £ 1867/1877/1880 UB of NF S121.b ABNC 1-stg. 5 £ 1865/1876/1881 UB of NF S122.a ABNC 1-stg. 5 £ 1883 UB of NF S122.b ABNC 1-stg. 10 £ 1865/1876 UB of NF S123 ABNC 1-stg. 2 $ 1882 UB of NF S124 ABNC 1-stg. 5 $ 1889 UB of NF S125 ABNC 1-stg. 10 $ 1889 ohne Stempel UB of NF S126.a ABNC 1-stg. 10 $ 1889 Stempel: 8 $ UB of NF S126.b ABNC 1-stg. 20 $ 1889 UB of NF S127 ABNC 1-stg. 50 $ 1889 UB of NF S128 ABNC 1-stg. 1 $ 1894 NNW Ry. n. k. CBNC 2-stg. 1½ $ 1894 NNW Ry. n. k. CBNC 2-stg. 2 $ 1894 NNW Ry. n. k. CBNC 2-stg. 5 $ 1894 NNW Ry. n. k. CBNC 2-stg. 40 ¢ 1901 ... 1909 Gov. of NF A4 ABNC 1-stg. 50 ¢ 1901 ... 1909 Gov. of NF A5 ABNC 1-stg. 80 ¢ 1901 ... 1909 Gov. of NF A6 ABNC 1-stg. 1 $ 1901 ... 1909 Gov. of NF A7 ABNC 1-stg. 5 $ 1901 ... 1909 Gov. of NF A8 ABNC 1-stg. 25 ¢ 1910-11 ... 1913-14 Gov. of NF A9 WMC 2-stg. 50 ¢ 1910-11 ... 1913-14 Gov. of NF A10 WMC 2-stg. 1 $ 1910-11 ... 1913-14 Gov. of NF A11 WMC 2-stg. 2 $ 1910-11 ... 1913-14 Gov. of NF A12 WMC 2-stg. 5 $ 1910-11 ... 1913-14 Gov. of NF A13 WMC 2-stg. 1 $ 1920 Gov. of NF A14 CBNCo 2-stg. 2 $ 1920 Gov. of NF A15 CBNCo 2-stg. Michael H. Schöne Anmerkungen Zentrum für Neufundlandstudien, QEII Library, Memorial University of Newfoundland, St. John’s. Historical Atlas by William R. Shepherd, 1923, University of Texas, Austin. C. F. Rowe, The Coins and Currency of Newfoundland, 1967, in: The Book of Newfoundland, Vol. 3. A. Pick, SCWPM, Specialized Issue, 1986/General Issues, 2000. Quellen: https://www.therooms.ca, https://www.bankofcanadamuseum.ca https://en.wikipedia.org/ https://de.wikipedia.org Abkürzungen: ABNC = American Bank Note Co., New York/Gov. Cash Note/Banknote ABNCo = American Bank Note Co., Ottawa/Government Treasury Note BABNC = British American Bank Note Co., Montreal/Banknote CBNC = Canada Bank Note Co., Montreal/Notgeld CB of NF = Commerce Bank of Newfoundland/Banknote Gov. of NF = Government of Newfoundland/Government Cash Note Isld. of NF = Island of Newfoundland/Government Treasury Note n. k. = bisher nicht katalogisiert NNW Ry. = Newfoundland Northern and Western Railway/Robert G. Reid PBC = Perkins, Bacon & Co., London/Banknote UB of NF = Union Bank of Newfoundland//Gov.Treasury Note/Banknote WMC = Whitehead, Morris & Co., London/Government Cash Note

  • Lexikon: Bank of England

    Die Bank of England wurde 1694 nach einem Vorschlag von William Patterson gegründet. Sie blieb ein unabhängiges, nicht staatliches Unternehmen. "Die Bank von England", Stahlstich der Kunstanstalt des Bibliographischen Instituts Hildburghausen um 1850. Für das Recht zur Ausgabe von Banknoten, die später gesetzliche Zahlungsmittel wurden, gewährte sie dem Staat Darlehen. Sie überwand alle Krisen und entwickelte sich zur zeitweise bedeutendsten Notenbank der Welt (Bank der Banken). Die wichtigste Bankreform basiert der Peelschen Bankakte von 1844. ENG-342: 5 Pounds der Bank of England vom 5. November 1945, Druck einseitig. ENG-369c: 1 Pound der Bank of England ohne Datum (1955–1960), Vorderseite. ENG-381b: 50 Pounds der Bank of England ohne Datum (1988–1991), Vorderseite. In England ist sie die einzige Notenbank, doch gibt es in Schottland und Nordirland auch heute noch mehrere eigene Notenbanken im Vereinigten Königreich. Darüber hinaus gibt es auf den Inseln Guernsey, Jersey und Man, die offiziell nicht zu Großbritannien gehören, sondern britischer Kronbesitz sind, eigenes Papiergeld. Hier geht es zu einer Galerie mit Abbildungen von Noten der Bank of England. Albert Pick/Hans-Ludwig Grabowski Abb. Sammlung Hans-Ludwig Grabowski #Lexikon #Europa #Großbritannien #England #Pound #Pick #Grabowski

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