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  • „Eidgenossen, wacht endlich auf!“

    Propagandaaufdrucke auf deutschen Inflations-Banknoten durch den schweizerischen, nationalsozialistischen Volksbund Ende der 1920er und namentlich in den frühen 1930er Jahren wuchs auch in der Schweiz die Kritik an der herkömmlichen Demokratie und vor allem an der als individualistisch-kapitalistischen empfundenen Wirtschaftsstruktur des Landes. „Die Entwicklung antidemokratischer Bewegungen in den Nachbarländern – italienischer Faschismus, deutscher Nationalsozialismus, autoritäre christlichsoziale Bewegung in Österreich, Action Française – wirkte sich .. stimulierend auf eine solche Kritik aus.“1 Die Weltwirtschaftskrise traf auch die Schweiz schwer, sodass die Exportindustrie bis 1934 auf ein Drittel ihres bisherigen Volumens sank und der Fremdenverkehr schrumpfte etwa auf die Hälfte. Die Zahl der Arbeitslosen stieg bei sinkenden Löhnen und steigenden Preisen bis 1936 auf 124.000. Wie in Deutschland erhielt die extreme Rechte hierdurch Auftrieb. In der Schweiz, insbesondere im deutschsprachigen Teil, fand der deutsche Nationalsozialismus nach Hitlers Machtübernahme durchaus begeisterte Anhänger, die sich in „Fronten“ (politische Gruppierungen, Parteien) zusammenschlossen. Diese Bewegung rekrutierte ihre Anhänger einerseits aus den antikommunistisch und antisozialistisch eingestellten Bürgerwehren, die im Sommer 1919 den Landes-Streik in Basel und Zürich bekämpften und andererseits aus den nationalkonservativen und häufig auch antisemitischen, rechtsstehenden bürgerlichen Parteien. Die einflussreichste Gruppe innerhalb der zersplitterten und sehr vielfältigen Fronten-Bewegung war die Nationale Front, die im Herbst 1933 bei den nationalen Wahlen in Zürich deutlich den Sprung in den Schweizer Nationalrat schaffte und auch in Schaffhausen 27 % der Stimmen bei der Ständeratsersatzwahl errang. Insgesamt gelang es der Frontbewegung 125 Gemeinderatsmandate zu erobern. Am 5. Oktober 1933 lösten sich Teile der Orts-Sektionen von Basel und Solothurn von der Nationalen Front und gründeten den Volksbund, dem sich Gruppen aus den Kantonen Bern, Aargau und Luzern anschlossen. Gauführer von Basel und Solothurn wurde Major Ernst Leonhardt. Der Volksbund vertrat eine besonders deutschfreundliche Politik und war stark antisemitisch. Bereits am 11. März 1934 kam es zur Spaltung des Volksbundes. Zwei führende Aktivisten, Oberst Emil Sonderegger und Hans Bosshard, verließen den Volksbund und schlossen sich der Volksfront an. Im August 1934 traten Mitglieder des Nationalsozialistischen Eidgenössischen Kampfbundes dem Volksbund bei. Im Februar 1935 folgten die Mitglieder der Nationalsozialistischen Eidgenössischen Arbeiterpartei (NSEAP) / Bund Nationalsozialistischer Eidgenossen (BNSE). Daraufhin nannte sich der Volksbund in Nationalsozialistische Schweizerische Arbeiterpartei (NSSAP) um. Im Oktober 1938 verbot der Bundesrat Kundgebungen der NSSAP und am 10. November auch die Parteizeitung, deren Verkauf bereits seit dem 15. November 1935 am Zeitungskiosk verboten war und nur noch per Post verschickt werden durfte. Am 10. Dezember löste Leonhardt die NSSAP auf und flüchtete im März 1939, da ihm ein Prozess vor dem Bundesgericht drohte, in das benachbarte Deutsche Reich.2 Zu Propagandazwecken ließ der Volksbund die Rückseite freier deutscher Reichsbanknoten aus der Inflationszeit überdrucken (siehe Abbildung). Die Abbildungen des 10-Millionen-Mark-Scheins vom 22. August 1923 und des 50-Millionen-Mark-Scheins vom 25. Juli 1923 mit dem Aufdruck sind bei Jürg Richter und Ruedi Kunzmann sicherlich nur als Beispiele anzusehen, wie die hier abgebildete Note zu 5 Millionen vom 20. August 1923 belegt.3 Die beiden erst genannten Werte haben zusätzlich am unteren Rand den Vermerk „Buchdr. Zentrum, Weisse Gasse 5, Basel“. Dieser fehlt beim Wert zu 5 Millionen Mark wegen des fehlenden Platzes. Die zeitliche Zuordnung in die „frühen Zwanziger-Jahre“ im Katalog ist jedoch unzutreffend, da der Volksbund nur von Oktober 1933 bis (Februar?) 1935 bestand. 1) Peter Gilg und Erich Gruner, Nationale Erneuerungsbewegungen in der Schweiz 1925 – 1940, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 14. Jahrgang 1966, S. 6. 2) Nach Wikipedia, Volksbund (Schweiz): https://de.wikipedia.org/wiki/Volksbund_(Schweiz) 3) Jürg Richter und Ruedi Kunzmann, Die Banknoten der Schweiz, Regenstauf 2003, S. 567, Kat.-Nr. KU11 a) und b). Uwe Bronnert

  • Hitlers Tausendjähriges Reich: Mysteriöse 10-Reichsmark-Note (1929)

    Die alliierten Streitkräfte wie auch die deutsche Wehrmacht führten im Zweiten Weltkrieg einen erbitterten Propaganda-Krieg, um Zivilisten und Soldaten der gegnerischen Seite im eigenen Sinne zu beeinflussen. Ein Mittel hierbei waren Flugblätter (engl. Leaflet), von denen Millionen über dem Gebiet des Feindes und an der Front abgeworfen wurden. Für den Papiergeldsammler sind hierbei zweifellos die Flugblätter interessant, bei denen Banknoten Pate standen. Mehr als 100 verschiedene „Geldscheine“ druckten und verteilten beide kriegführenden Parteien. Die Propaganda-Experten setzten auf die psychologische Wirkung des nachempfundenen „Geldes“. Wer bückt sich nicht nach einem Geldschein? Und – warum sollte die Reaktion hier anders sein, dienten nicht Banknoten von alters her in der Werbung dazu, die Aufmerksamkeit beim „Umworbenen“ zu wecken? In den meisten Fällen ist bekannt oder leicht zu erkennen, wer hinter dem Propaganda-Druck steht. Anders bei dem Flugblatt mit der abgebildeten 10-Reichsmark-Banknote vom 22. Januar 1929. Die Vorderseite unterscheidet sich deutlich von der echten Note. Auf den ersten Blick sieht der Betrachter, dass es sich um eine Reproduktion handelt. Das Papier ist grün statt weiß. Der grüne Druck ist unsauber ausgeführt, es fehlt die rote Einfärbung in der Scheinmitte, ferner ist keine Kontrollnummer vorhanden. Allerdings haben sie die gleiche Größe wie die Originale und das feste Papier weist ein Flächenwasserzeichen auf, das wie ein gewebter Stoff erscheint. Statt des bekannten Rückseiten-Designs findet sich ein gedruckter siebenzeiliger Text, dessen Vorlage mit Hilfe einer Schreibmaschine geschriebenen wurde (siehe Abb.). Wegen der schlechten Druckqualität des Flugblatts und natürlich der vielen Rechtschreibfehler zweifeln nicht wenige Forscher und Sammler die Authentizität des Scheins an. Herbert A. Friedman, ein anerkannter US-amerikanischer Experte, meint, dass die Briten das Flugblatt absichtlich auf diese Weise gestaltet haben könnten, um die deutschen Behörden zu verwirren und sie glauben zu lassen, dass hier eine anti-nazistische Untergrundbewegung am Werk gewesen sei. Ferner spräche für eine britische Produktion, dass der Propaganda-Text auf der Rückseite genauso maschinengeschrieben ist wie auf den Behelfsgeldscheinen der deutschen Wehrmacht zu 50 Pfennig, die in der „Fälscherwerkstatt“ der britischen Psychological Walfare Executive hergestellt wurden. Bekanntlich hatte man dort mindestens sechs deutsche Schreibmaschinen zur Verfügung. Auch wenn es dafür keinen Beweis gibt, sollen die Scheine irgendwann 1944 in Deutschland verteilt wurden sein. Literatur:SGM Herbert A. Friedmann (Ret.), Axis Propaganda Currency of WWII. http://www.psywarrior.com./WWIIGermanBanknotes.html Uwe Bronnert

  • Die Wetzelsdorfer Falschmünzerschande

    „VERHINDERT DIE WIEDERHOLUNG DER / WETZELSDORFER FALSCHMÜNZERSCHANDE / WÄHLT / SOZIALDEMOKRATISCH“; dieser mysteriöse, rote, vierzeilige Text findet sich auf der Rückseite eines Scheins, der der tschechoslowakischen Staatsnote zu 500 Kronen vom 6. Oktober 1923 nachempfunden ist. Statt des kleinen Staatswappens ist auf der linken Vorderseite Dr. Ahrer abgebildet und rechts statt des Kopfbildnisses eines Legionärs Dr. Rintelen. Die Vorderseite enthält zusätzlich noch die folgenden roten Aufdrucke: am oberen Rand „§ 118, § 119, § 120, § 121 österreichisches Strafgesetzbuch“ und im unteren Feld „FALSCHMÜNZEREI 5 bis 10, 10 bis 20 JAHRE SCHW. KERKER“. Es werden also die Paragraphen angegeben, nach denen Falschmünzerei in Österreich bestraft wurde und zusätzlich auch das dazugehörige Strafmaß. Die Botschaft dieses 240 mm x 114 mm großen Papiers erschließt sich dem heutigen Betrachter nicht so leicht, weil in ihr mehrere Ereignisse verwoben sind. Zunächst, bei dem Schein handelt es sich um eine sozialdemokratische Wahlpropaganda anlässlich der Wahl des steirischen Landeshauptmanns im Jahr 1926. Auf dem Schein werden drei Personen namentlich genannt. Als Verantwortliche des Flugblattes zeichneten am unteren Rand der Rückseite „Stanek, Graz, Marieng. 16“. Josef Stanek (* 1883; † 17. Februar 1934) war österreichischer Politiker und Metallarbeitergewerkschafter. Er gehört zu jenen neun Personen, die nach den österreichischen Februarkämpfen 1934 zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. Dr. Anton Rintelen (* 15. November 1876 in Graz; † 28. Januar 1946 ebenda) spielte eine oft dubiose und bis heute schwer zu beurteilende Rolle in der Politik der Ersten Republik. Von 1919 bis 1926 und von 1928 bis 1933 war er steirischer Landeshauptmann. Vom 27. Mai 1919 bis 1. Dezember 1924 war sein Stellvertreter Dr. Jakob Ahrer (* 18. November 1888 in Sankt Stefan ob Leoben; † 11. März 1962 in Wien). Was hat es nun mit dem Falschmünzer-Vorwurf auf sich? Dazu muss man einige Jahre zurückgehen. Ebenso wie ein großer Teil der deutschen Bevölkerung mit dem Versailler Vertrag haderte, so empfanden auch viele Österreicher die Bestimmungen des Friedensvertrages von Saint-Germain vom 10. September 1919 als ein Verbrechen am Selbstbestimmungsrecht. Nicht die Siedlungsverhältnisse, sondern geographische und strategische, wirtschaftliche und verkehrspolitische Wünsche der Anrainerstaaten entschieden oft genug über die staatliche Zugehörigkeit. Nicht nur die vielen verstreuten deutschen Sprachinseln wurden den neu gebildeten „Nationalstaaten“ einverleibt, sondern auch geschlossene mit „Deutsch-Österreich“ zusammenhängende deutsche Siedlungsgebiete, wie das Sudetenland. Die Tschechoslowakei vereinnahmte die ehemaligen Kronländer Böhmen, Mähren und Schlesien ungeteilt. Nach der Volkszählung von 1921 lebten hier neben 8,761 Mio. Tschechen und Slowaken auch 3,1 Mio. Deutsche (23 %), die damit die Anzahl der Slowaken überstiegen, sowie große Minderheiten von Magyaren, Roma, Russinen, Ukrainern, Juden und Polen. Der Regierung des neuen Staats, in dem zunächst die Währung der untergegangenen k. und k. Monarchie weiter galt, war bemüht, möglichst schnell die Währungskontrolle zu erlangen. Daher wurden am 25. Februar 1919 um 24 Uhr alle Grenzübergänge für den Personen- und Güterverkehr geschlossen. Auf dem tschechischen Gebiet wurden dann vom 3. bis 9. März und auf dem slowakischen bis zum 12. März die umlaufenden Banknoten bis zum 1000-Kronen-Nominal gestempelt. In der Zeit vom 7. Juli 1919 bis 26. Februar 1920 setzte dann die Bankabteilung des Finanzministeriums neue Geldscheine zu 1, 5, 10, 20, 50, 100, 500, 1000 und 5000 Kronen in Umlauf. Obwohl die Scheine zu unterschiedlichen Terminen emittiert wurden, datieren alle vom 15. April 1919. Sie ersetzten die alten gestempelten Noten der Oesterreichisch-Ungarischen Bank. Die meisten deutsch- und ungarisch-sprachigen Bürger lehnten das neue Staatswesen ab. Einige bekämpften – auch mit Unterstützung von Personen aus den Nachbarstaaten – den künstlichen Vielvölkerstaat. Dr. Julius von Mészáros, Professor an der Universität Budapest, sammelte Studenten und andere Personen um sich, um durch Fälschungen der neuen Noten die Wirtschaft der tschechoslowakischen Republik zu schaden. In Wetzelsdorf unweit von Graz mietete der Professor eine Druckerei an, in der im März 1921 die Produktion falscher 500-Kronen-Scheine begann. Die Falsifikate waren von so ausgezeichneter Qualität, dass ihr Absatz zunächst keine Schwierigkeiten bereitete. Dr. Anton Rintelen berichtet in seinen Memoiren über das Falschgeld das Folgende: „Im Mai 1921 wurde mir spät nachts durch Polizeidirektor Hofrat Kunz fernmündlich gemeldet, daß in Spielfeld ein Polizeischüler, der dorthin einen Ausflug gemacht hatte, bei einer Geldwechselstelle tschecho-slowakische Fünfhundert-Kronen-Noten habe umtauschen wollen. Der Inhaber habe Verdacht geschöpft und den Mann und die Banknoten sicherstellen lassen. Der Verhaftete sei samt den Banknoten der Polizeidirektion Graz überantwortet worden und habe erklärt, daß der frühere Oberleutnant Franz Huber [Sohn des seinerzeitigen Militärbevollmächtigten Huber], der eine führende Stellung in der Heimwehr bekleide, ihm die Banknoten mit dem Auftrage übergeben hätte, ihre Umwechslung zu besorgen. Auf das hin habe der Polizeidirektor Huber verhaften lassen. Dieser habe bei seiner Einvernahme angegeben, daß es sich um eine hochpolitische Angelegenheit handle, die mit dem Kampf der Deutschen gegen die Tschechen zusammenhänge. Da ich Huber, der in geordneten finanziellen Verhältnissen lebte, sehr gut kannte, ebenso auch seine nationale Begeisterungsfähigkeit, schien mir diese Verantwortung glaubwürdig, daher eine delikate Behandlung zweckmäßig, um so mehr, als heikle staatspolitische Gesichtspunkte nahelagen. Für den Fall des Beweises selbstloser nationaler Motive war ich entschlossen, den Mann zu retten. Da die Überprüfung der Noten durch einen Beamten der Zentralbank deutscher Sparkassen den Fälschungsverdacht nicht bestätigte, wurden die beiden Verhafteten entlassen. Kurze Zeit darauf ereignete sich in einem steirischen Landorte ein neuerlicher Versuch, Tschechenkronen umzuwechseln. Da die Wiener Polizeidirektion, wie ich inzwischen erfuhr, wegen einer Reihe ähnlicher Vorfälle Verhaftungen vorgenommen und Erhebungen eingeleitet hatte, ordnete ich an, daß der Verhaftete, namens Fauland, nicht nach Graz, sondern der Wiener Polizeidirektion zu überstellen sei. Spuren wiesen nach Wetzelsdorf in der Umgebung von Graz. Dort hatten die Teilnehmer an der eingangs erwähnten Aktion eine stillgelegte Kunstdruckerei erworben. In dieser waren die Fälschungen hergestellt worden. Die Wiener Polizeidirektion entsandte eine Kommission, um den Sachverhalt zu erheben. Der Mangel des Eigennutzes und national bedingte Motive wurden einwandfrei festgestellt. Nunmehr legte ich Huber, der neuerlich mitverwickelt worden war, nahe, ein Abolitionsgesuch einzubringen. Der Bundespräsident hat sodann die Einstellung des Verfahrens im Gnadenwege verfügt. Ein solcher Gnadenakt wurde auch den anderen Beschuldigten zuteil. Ich hörte später, daß Dr. Seipel im Hinblick auf die nationalen Beweggründe für die Abolition eingetreten sei.“[1] Richard Piermattei berichtet in seinem Aufsatz, dass die Wiener Polizei und Mitarbeiter des tschechoslowakischen Geheimdienstes intensiv den Wiener Finanzmarkt beobachtet haben. Ja, dass man selbst Falsifikate auf dem Schwarzmarkt erworben hätte, um an die Hintermänner heranzukommen. Im Juni 1921 wurden Mitglieder der Fälscherbande im Hotel Germania festgenommen. Bei dieser Aktion wurden in Koffern und Damenhutkästen über 60.000 Falsifikate gefunden und beschlagnahmt. Diese 30 Millionen Tschechoslowakische Kronen hatten einen damaligen Gegenwert von fast einer Million US-Dollars. Die Bankabteilung des Finanzministeriums in Prag sah sich schließlich gezwungen, die 500-Kronen-Scheine am 31. August 1922 vollständig aus dem Verkehr zu ziehen. Die meisten Exemplare der 500-Kronen-Note, die sich heute in Sammlungen befinden, dürften Fälschungen sein.[2] Einige Merkmale lassen auf eine Fälschung schließen. Im Gegensatz zu den Originalen weisen die Falsifikate kein Wasserzeichen auf. Im Text „DNE 10. DUBNA 1919 Č. 187 SB.“ ist der Haken über dem „Č“ unvollständig bzw. fehlt manchmal vollständig. Die Ziffern in der Serienbezeichnung weisen einen anderen Schnitt auf, der besonders bei den Serien 013 - 023, 025 - 029, 031, 039, 041, 066 zu sehen ist.[3] Einer, der bereits an der Fälschungsaktion in Österreich beteiligt war, wurde am 4. Januar 1926 in Ungarn verhaftet und vor ein Budapester Gericht gestellt. Prinz Ludwig Albrecht von Windischgrätz wurde beschuldigt, der Kopf der Fälscher von Banknoten der Banque de France zu 1000 Francs zu sein. Mit ihnen wollten er und seine Komplizen die französische Wirtschaft untergraben. Unterstützt wurde der Prinz von einflussreichen ungarischen Persönlichkeiten: Polizeipräsident, Kriegsminister, selbst der Ministerpräsident waren in den Plan eingeweiht. Gedruckt wurde das Falschgeld in den Räumen des Militär-Geographischen Instituts in Budapest, die Lagerung der fertigen Scheine übernahm der Landesbischof, den Vertrieb sollte der Präsident der Postsparkasse organisieren. Da die erste Prüfung der Falsifikate vernichtend ausfiel, das Papier wich vom richtigen Notenpapier zu stark ab, wollte man versuchen, die Noten in Holland abzusetzen. Generaloberst a. D. Jankovich reiste, im Diplomatengepäck das Falschgeld, nach Amsterdam und vermasselte alles. Bei dem Versuch die Falsifikate in einer Bank umzuwechseln flog er auf und wurde verhaftet.[4] Obwohl man sich in Ungarn bemühte, alle Spuren zu beseitigen, war schnell klar, wer hinter allem stand. Beim Gerichtsverfahren war Fingerspitzengefühl gefragt, musste doch die Regierung unbedingt aus der Sache herausgehalten werden. Angeklagte, die aussagen wollten, wurden von den Richtern zum Schweigen gebracht. Natürlich fielen die Urteile hart aus: Der Prinz musste vier Jahre ins Gefängnis und umgerechnet 600 RM Strafe zahlen. Die anderen Angeklagten erhielten Strafen zwischen einem und vier Jahren. „Bei der Urteilsbegründung versäumt es das Gericht jedoch nicht, den Angeklagten ‚hohe patriotische Gefühle‘ zu bescheinigen. Sie seien keine gemeinen Verbrecher, sondern ‚Opfer jenes katastrophalen Unglücks, dessen Folge die Zerstücklung Ungarns war‘.“[5] Es wundert nicht, dass alle Verurteilten bereits nach kurzer Zeit aus der Haft entlassen wurden. Natürlich griff auch die österreichische Presse die ungarische Falschgeldaffäre auf und berichtete, dass der „Ministerpräsident Graf Bethel im ungarischen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit der Erörterung der Frankenfälschungen von der österreichischen Sokolfälschungsaffäre gesprochen und behauptet habe, daß die in der Sache geführten Erhebungen dargetan hätten, daß der ‚Sekretär‘ Huber des steirischen Landeshauptmannes mitgetan habe und daß die gefälschten Banknoten sogar im Auto des Landeshauptmannes befördert worden seien.“[6] Die Sozialdemokraten brachten daraufhin eine Interpellation im steirischen Landtag ein, um festzustellen, ob der Landeshauptmann und die Landesregierung in die Fälschungsaktion verwickelt seien. Am 19. Februar 1926 wurde schließlich ein Untersuchungsausschuss gebildet, der aus Vertretern aller Parteien bestand. Rintelen schreibt, dass der Ausschuss eindeutig festgestellt habe, dass er weder „persönlich .. [noch] die steirischen Regierungsbehörden als solche an diesen strafbaren Handlungen teilgenommen oder ihnen Vorschub geleistet haben.“[7] Dennoch scheuten die Sozialdemokraten nicht davor zurück, die Verleumdungen auf der besagten Propagandanote weiter zu betreiben. Uwe Bronnert [1] Anton Rintelen, Erinnerungen an Österreichs Weg, Versailles – Berchtesgaden – Großdeutschland, München 1941, S. 76 f. [2] Richard Piermanttei, Professor Dr. Meczarosz, The Patriot Counterfeiter, in: IBNS Journal, Volume 19 (1980), No. 3, S. 67 ff. [3] Vgl. http://www.mojazbierka.sk/index.php?m=bankovka&id=20. Stand: 26.07.2019, 11.30 Uhr. [4] Günter Wermusch, Falschgeldaffären, Frankfurt am Main 1988, S. 162 ff. [5] Ebenda, S. 173. [6] Anton Rintelen, S. 77. [7] Ebenda, S. 80. Quelle der Abbildung des Originals zu 500 Kronen vom 6.10.1923: http://www.mojazbierka.sk/index.php?m=bankovka&id=30 Quelle der Abbildung 500 Kronen vom 15.4.1919: http://www.mojazbierka.sk/index.php?m=bankovka&id=20

  • Die Lohnschecks des Norddeutschen Lloyd (1937/1938) – Scheck oder doch Notgeld?

    Am 31. Dezember 1937 wandte sich das Reichsbankdirektorium an den Reichsminister der Finanzen mit der Bitte zu prüfen, ob es sich bei den beigefügten gezogenen Schecks der Norddeutschen Lloyd um Notgeld im Sinne der Verordnung vom 30. Oktober 1931 (RGBl. I S. 669) handele. Dem Schreiben waren Kopien des Berichtes der Reichsbankhauptstelle Bremen vom 11. Dezember 1937, eine Aktennotiz über ein Gespräch mit Vertretern der Reederei, ein Rundschreiben an die „Gefolgschaftsmitglieder der Fahrgastschiffe“ vom November sowie eine Anzeige vom 3. Dezember in der Nordwestdeutschen Zeitung beigefügt. Vorausgegangen war eine Meldung der Reichsbanknebenstelle Wesermünde an die Reichsbankhauptstelle Bremen, die auf den 6. Dezember 1937 datiert ist. Darin berichtet diese, dass der Norddeutsche Lloyd seit dem 19. November die Heuer des Bordpersonals seiner Dampfer mit Schecks statt mit Bargeld zahle. Bei diesen Lohnschecks handele es sich um Einheitsscheckvordrucke des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes auf die Städtische Sparkasse Bremerhaven, die auf runde, aufgedruckte Beträge von 5, 10, 20 und 50 RM lauten. Diese Formulare habe der Norddeutsche Lloyd im Einvernehmen mit der Städtischen Sparkasse Bremerhaven selbst drucken lassen, wobei der Schecktext zur besseren Unterscheidung bei jedem Wert andersfarbig sei. Beim Scheck über 5 RM grün, bei 10 RM blau, bei 20 RM rot und beim Wert zu 50 RM schwarz. Die Ausstellerunterschrift laute: Norddeutscher Lloyd Bremen Geschäftsstelle Bremerhaven Heuerabrechnungsstelle Zwei Faksimileunterschriften Die Beamten der Reichsbanknebenstelle schätzten, dass beim Eintreffen der großen Dampfer „Bremen“ und „Europa“ mehrere Tausend solcher Schecks ausgegeben würden. Den Gesamtbetrag bezifferten sie dabei auf 50.000 bis 70.000 RM. Bei Ankunft der Ostasiendampfer „Potsdam“, „Scharnhorst“ und „Gneisenau“ wären die Zahlen etwas weniger. Nicht alle Schecks würden unmittelbar von den am Hafen liegenden Nebenstellen der Städtischen Sparkasse Bremerhaven bzw. den anderen Banken am Ort eingelöst. Ein großer Teil der Schecks gelange bei Einkäufen und Gaststättenbesuchen in den Zahlungsverkehr und gingen von dort ziemlich lange von Hand zu Hand, bevor sie eingelöst würden. Daher stelle sich die Frage, ob die (Lohn)schecks als Notgeld anzusehen seien. Nach § 1 Abs. 2 der „Verordnung über Notgeld“ vom 30. Oktober 1931 (RGBl. I S. 669) galten Schecks als Notgeld, wenn sie „bestimmt oder geeignet sind im Verkehr als Zahlungsmittel verwendet zu werden und durch Ausfüllen von Vordrucken ausgestellt werden, wenn in den Vordrucken bereits im Zeitpunkt der Ausgabe ein bestimmter oder bestimmbarer Geldbetrag … angegeben ist.“ Diese Merkmale trafen sicherlich auf die „Lohnschecks“ des Norddeutschen Lloyds zu: Sie waren Inhaberpapiere, konnten, da sie auf keine bestimmte Person ausgestellt waren, ohne Weiteres wie Papiergeld weitergegeben und auch von jeder Person eingelöst werden; sie lauteten auf feste Beträge, die zudem mit den Nominalen der Banknoten übereinstimmten; und schließlich wirkten sie durch die faksimilierten Unterschriften auf den Besitzer wie Ersatzgeld. Letzteres tritt umso deutlicher hervor, vergleicht man sie mit den Notgeldschecks der Städtischen Sparkasse aus dem Jahr 1918. Ihre Ähnlichkeit ist frappierend. Einen zweiten Punkt bemängelte die Reichsbanknebenstelle, nämlich dass sämtliche Geschäftsstellen der Städtische Sparkasse an den Ankunftstagen der großen Dampfer ihre Schalter zwei Stunden länger – bis 19 Uhr – geöffnet hätten, ohne hierfür die Erlaubnis des Reichskommissars für das Kreditwesen eingeholt zu haben. Es sei anzunehmen, dass sich die Sparkasse durch die längere Öffnungszeit einen Wettbewerbsvorteil erhoffe, zumal die übrigen Banken in Bremerhaven keine Notwendigkeit für verlängerte Öffnungszeiten sähen. Der Aktennotiz zum Gespräch mit Reederei-Vertretern am 8. Dezember 1937 ist weiter zu entnehmen, dass man nicht nur mit der Städtischen Sparkasse Bremerhaven sondern auch mit der Dresdner Bank und der Norddeutschen Kreditbank übereingekommen war, entsprechende Lohnschecks auszustellen. Vorgetragene Bedenken der Reederei, dass die nicht handschriftlich – sondern mit Faksimile – unterzeichneten Schecks als Notgeld angesehen werden könnten, zerstreute die Städtische Sparkasse nach Rücksprache mit dem Giroverband und auch Vertreter der beiden Kreditinstitute sahen hierin keinen Hinderungsgrund für eine Ausgabe. An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass sich in der Akte des Bundesarchivs nichts Weiters zu einer Beteiligung der beiden Banken an der Scheckemission finden lässt. Es ist daher anzunehmen, dass die Herstellung und Ausgabe dieser Scheck unterblieben. Die Reederei betonte, dass man zur Scheckausgabe nur deshalb geschritten sei, weil die Zollbehörde die Devisenkontrolle in Bremerhaven vom Schiff an den Schiffssteg verlegt habe. Dadurch sei eine Heuerzahlung an Bord in „Noten und Silber“ unmöglich geworden. Die deutschen Devisenbestimmungen würden weder die Ein- noch Ausfuhr von Reichsbanknoten erlauben und bei Münzen sei der Betrag auf 10 Reichsmark beschränkt. Das Schreiben der Reichsbanknebenstelle enthält auch einen Hinweis darauf, warum der Zoll die devisenrechtliche Kontrolle geändert hatte. „Die Maßnahme hat in erster Linie den Zweck, dem Bordpersonal die verbotene Verbringung deutschen Geldes aus dem Auslande in das Zollinland unter dem Vorwande, daß es sich um eben empfangene Löhne handele, unmöglich zu machen. Das Zollamt wiederum ist verschiedentlich von uns vertraulich gebeten worden, die Herkunft eingezahlter 1000 RM-Scheine nachzuprüfen. Die angestellten Ermittlungen der Zollfahndungsstelle haben dann ergeben, daß einige Scheine letzten Endes von Stewards des Norddeutschen Lloyds stammten. Es konnte jedoch nicht der Beweis geführt werden, daß die Scheine unrechtmäßigerweise aus dem Auslande eingeführt worden waren.“ Da die Reederei ein Verbot der Schecks befürchtete, reiste Anfang Januar 1938 ein Vorstandsmitglied des Unternehmens, Dr. Kulenkampff, zu einem Gespräch mit dem zuständigen Beamten im Reichsfinanzministerium nach Berlin, das jedoch nur teilweise Erfolg hatte. Zwar wurden die Schecks als Notgeld angesehen, jedoch wurde „mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, die die Umstellung des Lohnzahlungsverfahrens mit sich bringt, und in der Erwägung, daß der Norddeutsche Lloyd ein anderes Verfahren nicht ohne weiteres durchführen kann, … von einer sofortigen Einziehung und Beschlagnahme der Scheckvordrucke und der noch umlaufenden Schecks ab[gesehen].“ Der Oberfinanzpräsident Weser-Ems in Bremen wurde angewiesen, eine anderweitige Zahlungsregelung binnen kürzester Frist in die Wege zu leiten. Das Schreiben des berichterstattenden Regierungsassessor Dr. Lietz vom 10. Februar 1938 an den Herrn Reichsminister der Finanzen macht die ganze Misere deutlich, in der sich die Reederei bei Ankunft der großen Fahrgastschiffe „Europa“, „Bremen“ und „Columbus“ befand. Bis zu 1000 Besatzungsmitglieder je Schiff sollten nun nach Überschreiten der Zollausschlussgrenze ihre Heuer bar erhalten, was natürlich mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre. Die Reederei befürchtete dadurch untragbare Störungen des Schiffsbetriebs. Unter Zurückstellung aller Bedenken erklärte sie sich schließlich bereit, die Heuerzahlungen für die Angestellten der oben genannten Fahrgastschiffe an Land hinter die Zollausschlussgrenze zu verlegen. Das neue Verfahren sollte erstmalig am 18. d. Mts. bei der Ankunft der „Bremen“ angewandt werden. Die übrigen Bremerhaven anlaufenden Schiffe des Norddeutschen Lloyd, die etwa der Größenklasse der in Hamburg verkehrenden Schiffe entsprachen, sollten dagegen weiterhin gemäß dem sonst üblichen Verfahren nach Ankunft und vor Abfahrt devisenrechtlich behandelt werden. Damit erübrigte sich die weitere Verwendung der Lohnschecks. Ministerialrat Bayrhoffer untersagte daraufhin mit Schreiben vom 1. März 1938 dem Norddeutschen Lloyd die weitere Verwendung der Schecks. Ferner ordnete er die umgehende Vernichtung der noch vorrätigen Scheckvordrucke sowie den beschleunigten Einzug der noch im Umlauf befindlichen Schecks an. Bis zum 1. April 1938 hatte die Reederei über den Stand der Dinge zu berichten. Dies geschah mit Schreiben vom 31. März 1938. Danach waren nach dem 15. Februar keine Schecks mehr ausgestellt worden. Die noch vorhandenen Scheckformulare hatte die Städtische Sparkasse Bremerhaven vernichtet und 41 Schecks über zusammen 880 RM waren noch nicht eingelöst. Auf eine weiter Anfrage des Reichsfinanzministeriums teilte die Reederei am 22. Juni 1938 mit, dass 7 Schecks á RM 20,- = RM 140,- 2 Schecks á RM 10,- = RM 20,- 10 Schecks á RM 5,- = RM 50,- zusammen: RM 210,- noch ausstünden. Ob diese später noch eingelöst wurden, ist aus den Akten nicht zu entnehmen. Auch ist mir nicht bekannt, ob außer den Schecks im Bundesarchiv noch weitere Exemplare die Zeit überlebt haben. Quelle: Der Abhandlung liegen die Akten des Bundesarchiv Berlin, Bestand R2/14667, Bl. 0003 – 0027 zugrunde. Dies gilt auch für Abbildungen 1 – 8. Uwe Bronnert

  • Turner-Notgeld von Coblenz-Lützel (1921)

    Vor gar nicht langer Zeit erwarb ich eine Schulkladde mit Zeitungsausschnitten. Sie waren von einem Sammler von Serienscheinen aus der Coblenzer Zeitung und der Westdeutschen Sammler-Rundschau ausgeschnitten und fein säuberlich in das Heft geklebt worden. Obwohl die meist kurzen Meldungen nicht datiert sind, dürften sie in der Mehrzahl aus dem Jahr 1921 stammen. Vieles, was heute vergessen ist, wird durch sie wieder lebendig. So erfährt der Leser, welcher Künstler die Scheine entwarf, welche Druckerei sie herstellte, zu welchen Preisen sie abgegeben wurden und manch anderes Wissenswertes. Zwei dieser Meldungen betreffen Gutscheine des Turnvereins Coblenz-Lützel. Der Turnverein wurde im August 1891 gegründet. Geräteturnen, Gymnastik für Männer und Bewegungsspiele standen zunächst auf dem Programm. Wie zu der damaligen Zeit üblich, fand das Training in Sälen von Gaststätten statt. Die Turner des TV Lützel trafen sich in der Gaststätte Suderland. Nach dem Ersten Weltkrieg richtete sich der Turnverein neu aus. Erstmals in der Vereinsgeschichte bildeten Frauen eine eigene Turn- und Gymnastikabteilung. Anfang der 1920er Jahre zeichnete sich Ungemach ab, da Turner und Sportler anderer Sportarten (z.B. von Mannschaftsspielen, wie Fußball) in eigenen Sportverbänden organisiert waren. Diese Sportverbände strebten die Gründung eines gemeinsamen Deutschen Bundes für Leibesübungen an, was die Turnerschaft am 1. September 1923 jedoch ablehnte und sich einseitig für die „reinliche Scheidung“ zwischen Turnen und Sport entschied. Bis zum 1. November 1923 mussten sich die Mitglieder der Spielabteilungen der Turnvereine zwischen einer Mitgliedschaft im Sportverband oder in der Turnerschaft entscheiden. Daraufhin gründeten 1923 in Lützel die Fußballer des Turnvereins Lützel einen eigenen Verein, den „Verein für Bewegungsspiele Lützel“. Da die französische Besatzungsmacht nach dem Zweiten Weltkrieg reine Turnvereine verbot, schloss sich der Turnverein Lützel dem VfB Lützel an. Diese Zwangsehe und das Verbot von Turnvereinen hatte jedoch nicht lange Bestand. Am 21. März 1955 wurde der „Turnverein 1955 Koblenz-Lützel e.V.“ neu gegründet. Der höchste Mitgliederbestand wurde in den 1990er Jahren mit 800 Mitgliedern erreicht. Die sportliche Palette des Vereins reicht heute von Gymnastik über Kindersport (Ballschule, Eltern-Kind-Turnen, Erlebnissport) Tischtennis, Volleyball bis hin zum Kampfsport Taek Won Do. Nach diesem Ausflug in die Vereinsgeschichte nun die beiden Meldungen aus der Kladde: Turner-Notgeld von Coblenz-Lützel „Der Lützeler Turnverein gibt Notgeld heraus.“ „Was, ein Verein?“ „Ei, gewiß, der Verein da drüben auf der anderen Moselseite, jener Verein, der usw.“ Solche und ähnliche Gespräche bildeten in den Tagen, in denen der Schleier des Geheimnisses etwas gelüftet, und von den Absichten des Lützeler Turnvereins hier und da vereinzelte Tropfen durchgesickert waren, zum mindesten nicht wenig sensationelle Unterhaltungen. Über die Idee, die Art, die Form und überhaupt die ganze Aufmachung des neuen Notgeldes schwebte ein schwieriges Rätselraten. Gewiß, es scheint eigenartig, daß ein Verein zur Herausgabe von Notgeld Veranlassung nimmt. Kommunen, Wirtschaftsverbände und Kassen kamen ohne die alltäglich gewordenen Notgeldscheine nicht aus. Erwägt man die praktische Seite dieses eigenen Unternehmens, so ergibt sich, daß der Lützeler Verein teils dieserhalb und teils außerdem einen recht guten Gedanken hat zur Tat reifen lassen. Die ersten Scheine liegen jetzt vor. Wirklich nette lokale Motive mit turnerischem und sportlichem Einschlag. Es sind neue Scheine, je drei Serien im Nennwert von 50, 75 und 100 Pfennig. Die 50 Pfg.-Scheine zeigen als Titelbild den Sommersportplatz, darüber befindet sich die Inschrift: „Fönnef Grosche“. Für die 75 Pfg.-Serie, „Siwwwe nn’en halwe Grosche“, wie der Aufdruck sagt, ist als Titel der „Fluzehaafe“ gewählt, während die Nennseite der „Zehn Groschen-Scheine über dem Turnerwappen die Inschrift „Gutschein des Turnvereins Coblenz-Lützel“ besonders hervortreten läßt. Daneben ist die heutige dürftige Turnhalle wiedergegeben und im Gegensatz dazu, wie die Halle der Gegenwart aussehen soll. Auf der Rückseite aller Scheine sind äußerst gelungene Darstellungen aus dem turnerischen und sportlichen Leben festgehalten, die die umfassende Tätigkeit des Vereins auf allen Gebieten der Leibesübungen treffend illustrieren. Das köstliche Bildnis des kleinen Liga-Säuglings mit Schnuller und Windelhose darf als das gelungenste bezeichnet werden und ist auf einem Scheine der Zehn Groschen-Serie verewigt. Die Entwürfe sind eine geschmackvolle, künstlerische Schöpfung des Vereinsmitgliedes A. Regenhard, (sic! Auf den Scheinen wird Regenhardt genannt) während die lithographische Kunstanstalt der Firma Deinhard-Coblenz die Scheine ganz vortrefflich in Vielfarbendruck hergestellt hat." Obige Meldung erweckt den Eindruck, als handele es sich bei den undatierten Scheinen um Notgeld für den allgemeinen Gebrauch. Dies war dem Vereinsvorstand auf der einen Seite sicherlich recht, konnte man dadurch den Verkauf der „Notgeldscheine“ ankurbeln und die Vereinskasse aufbessern, andererseits war ein Verbot durch die zuständigen Behörden zu befürchten, evtl. sogar mit einer Strafanzeige zu rechnen. Deshalb teilte der Vorstand mit: Geldscheine des Turnvereins Coblenz-Lützel "Der Vorstand des Vereins legt Wert auf die Feststellung, daß es sich bei den von Vereinswegen herausgegebenen Zahlungsscheinen nur um Gutscheine des Turnvereins Coblenz-Lützel handelt, die lediglich die Zahlungsweise der Vereinsmitglieder dem Verein gegenüber vereinfachen soll. Die irrtümlicher Weise von den Tages- und Sportzeitungen gebrachten Notizen, die die Vereinsgutscheine als Notgeld für den öffentlichen Verkehr bezeichneten, entsprechen mithin nicht den Tatsachen. Durch ihr gefälliges Aussehen haben die Scheine auch bei Sammlern Anklang gefunden. Der Verein ist bereit, die Gutscheine zum Nennwert in beschränktem Umfang an Interessenten abzugeben." Über den finanziellen Erfolg der Ausgabe aus dem Jahr 1921 ist leider nichts bekannt. Ihre Auflage kann nicht allzu groß gewesen sein, da die Gutscheine heute nicht so häufig angeboten werden. Bleibt noch anzumerken, dass alle Scheine die Größe von 100 mm x 70 mm haben und auf festem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt wurden. Katalogisiert sind die Scheine des Turnvereins Coblenz-Lützel in: Grabowski/Mehl: "Deutsches Notgeld, Band 1+2 – Deutsche Serienscheine 1918 – 1922" unter Nr. 234.1. Uwe Bronnert Literatur: https://xn--tv-ltzel-95a.de/verein Stand: 12.11.2019, 11.40 Uhr https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Reinliche_Scheidung&oldid=191970718

  • Die tschechoslowakische "Hunger-Krone" von 1953

    Auf der Konferenz von Jalta Anfang Februar 1945 grenzten die großen Drei – Franklin D. Roosevelt, Winston Churchill und Josef Stalin – ihre Interessensphären ab. Schon bald trennte der Eiserne Vorhang Ost und West. Zwischen den Zielen der Westalliierten und der Sowjetunion bestanden unüberbrückbare Gegensätze. Die Sowjetunion etablierte in ihrem Machtbereich kommunistische Regierungen während der Westen auf Demokratie und Kapitalismus setzte. 40 Jahre lang bestimmte fortan der „Kalte Krieg“ die Politik zwischen den beiden Machtblöcken. Beide Seiten waren bemüht, ihre Vorstellungen durchzusetzen. Der Westen setzte u. a. auf Destabilisierung der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa. Hierzu dienten auch Rundfunksendungen. 1950 nahm „Radio Free Europe“ den Sendebetrieb von der Hauptgeschäftsstelle München aus auf. Der Sender wurde vom „National Committee for a Free Europe“ betrieben, einer US-amerikanischen antikommunistischen Organisation, die 1949 in New York gegründet worden war. Am 1. Mai 1951 begann man, regelmäßige Sendungen für die Tschechoslowakei auszustrahlen. Am 1. Juni 1953 führte die tschechoslowakische Regierung eine umfassende Währungsreform durch. Innerhalb von drei Tagen wurden alle kursierenden Zahlungsmittel gegen neue Banknoten und Münzen ausgetauscht. Jeder Einwohner konnte bis zu 300 Kčs gegen neue Geldzeichen im Verhältnis 5 : 1 umtauschen. Alle Barbeträge, die dieses Limit überschritten, unterlagen einem Umtauschverhältnis von 50 : 1. Darüber hinaus galten für Spareinlagen besondere Regelungen, so wurden z.B. Einlagen bis zu 5000 Kčs im Verhältnis 5 : 1 gutgeschrieben. Große Teile der Bevölkerung fühlten sich um ihre Ersparnisse betrogen. In Prag, Pilsen und Ostrau kam es zu Unruhen mit Toten. Diese Situation nutzte „Free Europe Press“, eine Abteilung des „National Committee for a Free Europe“ und „Radio Free Europe“ zu einer gemeinsamen Aktion unter dem Codenamen „Prospero“. In den Nächten vom 13. – 17. Juli 1953 stiegen 6.512 Ballons mit über 12 Millionen Flugblättern von der bayerischen Kleinstadt Tirschenreuth in den Himmel. Sie gelangten mit dem in den oberen Lagen vorherrschenden West-Ost-Wind in die Tschechoslowakei. Die Ballons transportierten Flugblätter mit drei verschiedenen Motiven: "Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR", "Machtkämpfe in der UdSSR nach Stalins Tod am 5. März 1953" und die sog. "Hunger-Krone", für die die neu ausgegebene Staatsnote zu 1 Koruna von 1953 als Vorlage diente. Free Europe Press beauftrage die Druckerei Reynold Offset, West 31st Street in New York mit der Herstellung der Propagandascheine. Auf den Druckbögen zu 17 x 22 Zoll wurden 40 Flugblätter gedruckt, die in Größe (101 mm x 51 mm) und Farbe den Original-Noten entsprachen. Nach Angabe des beteiligten Druckers Ken Graeber wurden in weniger als drei Tagen ungefähr 75.000 Blätter gedruckt, also 3 Millionen Exemplare. Im Gegensatz zur Original-Note wurde bei dem Propagandaschein auf Vorder- und Rückseite je ein weißes Feld mit einem Text eingefügt. Dieser lautet in der Übersetzung auf der Vorderseite: Hunger-Krone – ein Geschenk der Sowjetunion Das ist ein Beweis für den Bankrott Eurer Regierung und den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Fünf-Jahr-Planes, dies soll Euch daran erinnern, was Euch die Regierung gestohlen hat. Dies ist die Aufforderung zu kämpfen, dies ist die Forderung, die gesamte Kraft des Volkes an der Schwäche des Regimes zu messen und den Widerstand zu leisten so viel und so gut es möglich ist. Die Völker der anderen von der Sowjetunion versklavten Staaten vereinigen sich, und sie werden Euch in Eurem Kampf unterstützen. Die freie Welt steht hinter Euch. Alle Macht dem Volk! Text auf der linken oberen Rückseite lautet in der Übersetzung: Tschechen und Slowaken! Das Regime wird schwächer und ängstlicher vor Euch. Die Macht liegt beim Volk, und das Volk steht gegen das Regime. Vereinigt und mobilisiert Eure Macht! Nieder mit den Kolchosen! Besteht auf dem Recht der Arbeiter! Fordert heute Zugeständnisse, morgen die Freiheit! Im Gegensatz zu den Staatsnoten, die auf Papier mit dem Wasserzeichen „Ringe mit fünfzackigem Stern“ gedruckt wurden, weisen die Propagandascheine kein Wasserzeichen auf. Uwe Bronnert Literatur: SGM Herbert A. Friedman (Ret.), Free Europe Press Cold War Leaflets, http://www.psywarrior.com/RadioFreeEurope.html. Stand: 07.04.2019, 14.00 Uhr. Günter Graichen; Die Geldzeichen der Tschechoslowakei, Berlin (Ost) 1983.

  • Echt genial – Prüfung beschädigter Geldscheine

    § 4 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 enthält eine Bestimmung über den Ersatz beschädigter Banknoten. Dort heißt es: „Für beschädigte Noten hat sie Ersatz zu leisten, sofern der Inhaber entweder einen Theil der Note präsentirt, welcher größer ist, als die Hälfte, oder den Nachweis führt, daß der Rest der Note, von welcher er nur die Hälfte oder einen geringeren Theil als die Hälfte präsentirt, vernichtet sei.“ Diese Regelung galt sowohl für die Reichskassenscheine als auch für die Darlehenskassenscheine und gilt bis heute bei den DM- und Euro-Banknoten. Im Zeitalter von Computer und Scanner mag der Nachweis keine große Schwierigkeiten bereiten, ob mehr als 50 Prozent der Note vorhanden ist. Wie aber bestimmte man früher, ob für den beschädigten Geldschein Ersatz zu leisten war? Die Reichsbank bediente sich hierbei einer genialen Lösung: einem Karton mit 1000 Kästchen, eingeteilt in 20 senkrechte und 50 waagerechte Felder. Jedes Kästchen stellt 0,1 Prozent der Fläche dar. Will man nun wissen, wie viel von einem beschädigten Schein noch übrig ist, so klebt man ihn möglichst genau auf den Karton auf und zählt die freien Kästchen. Ergibt die Zahl 500 oder mehr, ist zu wenig vom Schein vorhanden und die Reichsbank lehnte den Ersatz des Wertes ab. Um das Zählen zu erleichtern, ist der Karton jeweils in der Mitte durch einen etwas dickeren Strich geteilt, wodurch vier gleiche Teile mit jeweils 250 Kästchen entstehen. Das abgebildete Beispiel zeigt die rechte „Hälfte“ des Darlehenskassenscheins zu einer Mark mit dem Ausgabedatum vom 12. August 1914 (DEU-58) und der handschriftlichen Vorgangsnummer „11745/21“. Auf der Rückseite des Kartons befindet sich die fehlende andere Scheinseite. Beide „Scheinhälften“ wurden vom Reichsbankbeamten rot mit „Wertlos“ gestempelt. Eine Erstattung dürfte hier nicht erfolgt sein, da beide Teilstücke von verschiedenen Wertzeichen stammen dürften und keine die erforderliche Größe hatte. Leider ist der handschriftliche Vermerk am linken Rand, nicht zu entziffern. Anmerkung aus Leserzuschrift: Der Text auf der linken Seite lautet: "Die Teile gehören nicht zus." Darunter ein Namens-Signum. Mit vielen Grüßen G. Gleißner Uwe Bronnert

  • „Streikgeld“ der Stadt Penig in Sachsen von 1922

    Es gibt eine Reihe von deutschen Notgeldausgaben, auf denen der Grund ihrer Emission genannt wird, meist heißt es, dass das Notgeld ausgegeben würde, weil die Reichsbank keine ausreichende Menge an Geldzeichen liefern konnte. Mir ist nur eine Ausgabe bekannt, die als Grund einen Streik genannt hat. Bei der Notgeldausgabe zu einer Mark der Stadt Penig heißt es: „Herausgegeben am 6. Februar 1922 aus Anlaß der Verkehrsstörungen durch den Eisenbahnerstreik.“ Die Scheine wurden mit grüner Druckfarbe auf einem dicken, gelblich-bräunlichen Tauenglanzpapier von 120 g gedruckt. Das Papier weist eine kleinteilige flächenhafte Hammerschlagprägung auf, was darauf hinweist, dass es ursprünglich für andere Zwecke gedacht war, z. B. als Umschlagpapier. Die Vorderseite des Scheins ist im oberen Drittel dreigeteilt. In der Mitte das Stadtwappen, links davon zweizeilig „Notgeldschein / 1 Mark“ und rechts „Stadt Penig. / 1 Mark“ jeweils unterstrichen. Darunter ein sechszeiliger Text: „Herausgegeben am 6. Februar 1922 aus Anlaß der Verkehrsstörung / durch den Eisenbahnerstreik. / Dieser Schein wird in allen städtischen Kassen bis 28. Februar 1922 / eingelöst; nach diesem Zeitpunkt verliert der Schein seine Gültigkeit. / Diese Frist ist als Abkürzung der Verjährungsfrist nach § 225 des / B.G.B. aufzufassen.“ Darunter rechts: „Der Stadtrat zu Penig. / Knoth. Bürgermeister.“ Die Rückseite zeigt in der Mitte eine gezeichnete Darstellung des Ortes. Darüber zweizeilig: „Was Penig bis jetzt nicht gemacht. / Der Streik[,] der hat es fert’g gebracht.“ Unter dem Bild zweizeilig: „Nun ging auch uns das Bargeld aus. / Drum geben wir nun Notgeld raus.“ Vorder- und Rückseite sind jeweils mit einem einfachen Schmuckrahmen eingefasst. Wahrscheinlich wurde der Schein bei der Tageblattdruckerei Penig, B. Geißler, gedruckt. Am 18. Februar 1922 meldete das Tageblatt, dass das in Penig ausgegebene „Streikgeld“ außerhalb der Stadt über dem Nominalwert gehandelt würde. Der Schein hatte also den Weg zu den Sammlern gefunden. Warum gerade in Penig das Bargeld ausging, ist mir leider nicht bekannt. Was hatte es mit diesem Streik auf sich? Seit dem Sommer 1921 drängten die Beamten auf eine automatische Anpassung der Besoldung an die inflationäre Entwicklung. Die Besoldungsanpassung im Oktober sorgte allerdings für weiteren Unmut bei Staatsdienern der unteren Besoldungsklassen. Während das Grundgehalt der Klasse IV gerade einmal von 7.500 Mk. auf 16.000 Mk. im Jahr anstieg, wurden das der Klasse XIII von 22.000 Mk. auf 80.000 Mk. angehoben. Etwa 400.000 Eisenbahner waren im „Deutschen Eisenbahnerverband“ (DEV) innerhalb des „Allgemeinen Deutsche Gewerkschaftsbundes“ (ADGB) organisiert; etwa 200.000 hatten sich in neun Fachgewerkschaften in der „Reichsgewerkschaft Deutscher Eisenbahnbeamter und Anwärter“ (RG) zusammengeschlossen. Die stärkste Fachgewerkschaft bildete mit ca. 55.000 Mitgliedern die „Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer“ (GDL). Die sozialdemokratisch geführte Reichsregierung beabsichtigte durch ein Sondergesetz, den Acht-Stundentag für die Eisenbahner wieder abzuschaffen. Hiergegen wandte sich bei der Sitzung am 24. Januar 1922 in Berlin der erweiterte Vorstand der Reichsgewerkschaft. Gleichzeitig wurde man bei den Ministerien und dem Reichstag vorstellig, um die Forderung des ADGB vom 3. Dezember 1921 nach der automatischen Anpassung aller Bezüge an die sinkende Kaufkraft des Geldes Nachdruck zu verleihen. Sollten ihre Forderungen nicht innerhalb von fünf Tagen erfüllt werden, würde gestreikt. Da die Reichsregierung in der gesetzten Frist den Forderungen nicht nachkam, beschloss der Vorstand der Reichsgewerkschaft am 1. Februar 1921 in den Streik zu treten. Am folgenden Tag begann der Streik der Eisenbahner. Im Allgemeinen wurden die begonnenen Fahrten noch zu Ende geführt. Jedoch kam es auch vor, dass Züge auf den Strecken stehengelassen wurden: z. B. Bitterfeld, Osnabrück, Strecke Hannover – Köln). In erster Linie streikten die Lokomotivführer, denen sich nach und nach auch Stations- und Begleitpersonal anschlossen. Der RG gelang es jedoch nicht, alle Eisenbahner zum Streik zu bewegen, so sprach sich die DEV ausdrücklich dagegen aus. Der Streik erstreckte sich in erster Linie auf Berlin und Norddeutschland, während in Süddeutschland, Mecklenburg, Teilen von Oldenburg und dem besetzten Rheinland nicht gestreikt wurde. In Berlin spitzte sich dagegen die Lage zu, da sich auch Telegraphenarbeiter, Metallarbeiter sowie städtische Arbeiter dem Ausstand anschlossen. Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke lagen still. Die Verhandlungen der RG mit Regierungsvertretern verlief weitgehend erfolglos, sodass sich die Streikleitung und die Obleute der städtischen Betriebe wegen fehlender allgemeiner Unterstützung der Bevölkerung genötigt sahen, den Streik am 9. Februar abzubrechen, ohne ihre Ziele erreicht zu haben. Bereits am 1. Februar hatte die Reichsregierung eine Notverordnung in Kraft gesetzt, die Beamten der Reichsbahn das Streiken verbot. Zwar wurde die Notverordnung auf Drängen des „Deutschen Beamtenbundes“ zurückgenommen, jedoch blieb die Einstellung des Staates zum Beamtenstreik in der Folgezeit weiter bestehen. Reichsgericht und der Reichsdisziplinarhof bestätigten in Prozessen wiederholt das Verbot eines Beamtenstreikes, da Beamten zum Staat in einem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses stünden. Uwe Bronnert

  • Falsche 5-Pounds-Note der National Bank of Egypt

    Seit 1517 war Ägypten eine Provinz des Osmanischen Reichs. Anfang des 19. Jahrhunderts erlangte der albanische Offizier Muhammad Ali Pascha die Herrschaft unter der osmanischen Oberhoheit. Er ist der Begründer der ägyptischen Adelsdynastie, die von 1805 bis 1953 das Land führte. 1867 wurde Wali Ismail Pascha von Sultan Abdul Aziz zum Khediven (Vizekönig) erhoben. Mit Bau des Sueskanals (eröffnet 1869) wurde das Land derart abhängig von ausländischen Anleihen, dass Großbritannien und Frankreich mithilfe der Staatsschuldenverwaltung die eigentliche Staatsmacht ausübten. Zur Sicherung des Seewegs nach Indien besetzte Großbritannien 1882 das strategisch wichtige Land und machte es am 14. Dezember 1914 formell zum britischen Protektorat, das am 28. Februar 1922 aufgehoben wurde, als Sultan Ahmed Fuad I. König und Ägypten wurde. Die volle staatliche Selbstständigkeit erlangte Ägypten 1936 unter Faruk I., der bis 1952 das Land regierte. Nach einem Militärputsch wurde am 23. Juli 1952 die Republik ausgerufen. Die Währung Ägyptens war bis 1916 mit der des Osmanischen Reichs identisch: 1 Qirsh (Piastre) wurde in 40 Para eingeteilt und die ägyptischen Münzen unterscheiden sich nur geringfügig von denen des „Mutterlands“. Die Briten führten als neue Währung das Pound ein, das in 100 Piastres und ein Piastre in 10 Milliemes unterteilt wurden. In Ägypten zirkulierte bis zur Gründung der National Bank of Egypt (NBE) ebenfalls das osmanische Staatspapiergeld. Durch Dekret des Khediven vom 25. Juni 1898 erhielt Raphael Suares die Konzession zur Gründung einer Notenbank. Das Bankstatut sah ein Grundkapital von einer Million Britischen Pound vor, eingeteilt in 100.000 Aktien. Der Bankier Sir Ernest Joseph Cassel übernahm 50.000 Aktien, die Brüder Raphael, Joseph und Felix Isaac Suares zusammen 25.000 Aktien und Constantin M. Salvago zusammen mit Moise Cattaui die restlichen 25.000 Aktien. Die Bank unterhielt diverse Filialen in Ägypten sowie eine Filiale in London; seit 1901 auch eine Niederlassung in Khartum (Sudan). 1961 wurde der Name der Bank in Central Bank of Egypt geändert. Bleibt anzumerken, dass die NBE 1906 die Bank of Abessinia in Addis Abeba gründete, die ebenfalls das Recht zur Notenausgabe erhielt. Die Bank gab Banknoten zu 25 (5th of August 1917) und 50 Piastres (1st of January 1899), 1 Pound (5th of January 1899), 5 (10th of January 1899), 10 (13th of January 1899), 50 (21th of March 1904) und 100 Pounds (15th of January 1899) in verschiedenen Emissionen aus. In Klammern jeweils das früheste Ausgabedatum. Die Banknoten mussten am Hauptsitz in Kairo durch einen Goldbestand von nicht weniger als 50 Prozent des Emissionswertes gedeckt sein. Der Noteninhaber konnte die Einlösung in Gold verlangen. Der britische Einfluss auf die NBE ist deutlich zu erkennen. Bis 1951 waren die Bank-Gouverneure Briten. Das Design der Noten ist typisch für die Londoner Wertpapierdruckerei Bradbury Wilkinson & Co. Im Folgenden soll die dritte Ausgabe der 5-Pounds-Note etwas genauer betrachtet werden. Der Schein hat die Größe 167 mm x 88 mm. Auf der Vorderseite wird in der Mitte das alte Gebäude der Nationalbank abgebildet. Die Rückseite zeigt in der Mitte in einem Schmuckrahmen eine ländliche Landschaft mit Palmen und einer Grabstätte. Alle Scheine sind zweisprachig: Englisch und Arabisch. Von dieser Ausgabe gibt es sechs unterschiedliche Emissionen, die sich durch die Unterschriften der Bank-Gouverneure unterscheiden. Jeder Serien-Prefix kommt mit einem eigenen Druckdatum vor. In den 1950er Jahren gelangte eine perfekte Fälschung der dritten Ausgabe in großen Mengen in Umlauf. Dabei kommen Scheine mit allen Unterschriften der Gouverneure der ursprünglichen Emission vor. Allerdings machte der Fälscher einen kleinen Fehler in der Zeichnung der Vorderseite der Banknote. Der stehende Polizist ist auf der Fälschung mit nur einem Teil seines rechten Armes abgebildet, während im Originalpapier der Arm des Polizisten vollständig ist. Links: Ausschnitt aus der falschen Note, Polizist mit fehlendem Armteil. Rechts: Ausschnitt aus der echten Note, Polizist mit vollständigem Arm. Literatur: Magdy Hanafy, The Egyptian Banknote, Encyclopedia & Catalogue of Egyptian Money, Cairo 2004. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Depositenscheine der Deutschen Volksbank zu Eutin von 1870

    Im August 1869 kursierten Prospekte eines Gründungskomitees. Mithilfe dieser Werbeschrift versuchte ein Herr Baurmeister, kapitalkräftige Bürger für die Gründung einer Aktiengesellschaft zu finden. Das neue Unternehmen sollte unter „Deutsche Volksbank“ firmieren und seinen Sitz in Eutin, das damals zum Großherzogtum Oldenburg gehörte, haben. Ferner war eine Zweigniederlassung in Hamburg vorgesehen. „Als Ziel wurde die alte bekannte Lockspeise angegeben: ‚das kleine Capital auf dem grossen volkswirthschaftlichen Arbeitsgebiet der Geldbewegung mitarbeiten zu lassen‘.“[1] Das Aktienkapital wurde auf drei Millionen Taler festgelegt, eingeteilt zu Aktien von 20 Talern. Der Prospekt stellte für das erste Jahr einen Gewinn von 10 % in Aussicht und im Zweiten sogar 12 – 15 %. Diese rosigen Aussichten veranlassten auch einige Eutiner Bürger 40 Aktien zu erwerben, zumal nach Baurmeisters Angaben bereits 2000 Aktien gezeichnet worden seien. Wie später bekannt wurde, waren die Aktienzeichnungen bis auf einen verschwindend kleinen Teil fingiert. Bei der nächsten Generalversammlung hieß es dann, dass über 800 Aktionäre ca. 6000 Aktien gezeichnet hätten. Natürlich war auch dies nur Wunschdenken. Die Deutsche Volksbank gab Banknoten aus, die Baurmeister „Depositenscheine“ nannte. Diese Namensgebung hatte gute Gründe. Ende der 1860er Jahre gab es in fast jedem deutschen Staat eine Notenbank. Hinzu kam noch das Staatspapiergeld. Die Vielfalt der umlaufenden Zahlungsmittel aus Papier wurde vielfach als Missstand empfunden. Vor diesem Hintergrund brachte das Präsidium des Norddeutschen Bundes, in dem alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie von 1866 bis 1871 unter preußischer Führung vereint waren, am 15. März das Gesetz über die Ausgabe von Banknoten ein. Nach diesem sog. Banknotensperrgesetz war die Gründung neuer Notenbanken an die Erteilung einer Konzession durch den Bund geknüpft. Die Rechte bestehender Notenbanken wurden dagegen nicht beschränkt. Nach Reichsgründung galten die Gesetze des Norddeutschen Bundes grundsätzlich auch in den süddeutschen Staaten, das Banknotensperrgesetz erhielt hier jedoch erst am 1. Januar 1872 Geltung, sodass in Baden, Bayern und Württemberg noch Notenbanken gegründet werden konnten. Ausgegeben wurden Scheine zu 10 und 25 Thalern (nach Keller auch solche zu 50 und 100 Thalern). Sie datieren vom 20. Mai 1870 und tragen gedruckte Unterschriften des Bankvorstands Carl Baurmeister (der Illustrierte Anzeiger nennt als Vorname Heinrich) sowie von drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Zur Gültigkeit des Scheins war noch eine handschriftliche Unterschrift eines Bankbeamten auf der Rückseite notwendig. Leider ist nicht bekannt, wer die Noten druckte. Es dürfte sich aber wegen ihrer sorgfältigen Ausführung, um eine Wertzeichen-Druckerei gehandelt haben. Die Depositenscheine wurden mithilfe von Agenten in Umlauf gesetzt, die hierfür eine stattliche Provision erhielten, wie die folgenden Zahlen belegen: Bei 25.466 Talern flossen nur 13.365 Taler in die Bankkasse. Es wundert nicht, dass Baurmeisters Geschäftsgebaren bald auffiel. Er wurde verhaftet und der Staatsanwalt beim Obergericht in Eutin erhob Anklage wegen Betrugs, „weil er durch Vorspiegelung falscher Thatsachen eine Anzahl Personen zu Actienzeichnungen verleitet, wegen Unterschlagung, weil er Gelder der Bank zu eigenem Nutzen verwandt, und wegen einfachen Bankerotts, weil er weder Bücher geführt, noch Bilanz gezogen hatte. Wegen der Depositenscheine konnte keine Anklage erhoben werden, da Niemand in Eutin sich meldete, der durch die Ausgabe der Scheine geschädigt worden. Dieselben sind fast alle auswärts untergebracht.“[1] Das Urteil: zwei Jahre Gefängnis wegen Betrugs und Unterschlagung sowie Verlust der bürgerlichen Rechte auf vier Jahre. [1] Illustrierter Anzeiger über gefälschtes Papiergeld und unächte Münzen, Nr. 1, 1873, S. 2. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Billete de Canje (1895)

    Ende des 19. Jahrhunderts war von dem einstmals riesigen spanischen Kolonialreich wenig übrig geblieben: in der Karibik nur noch Kuba und Puerto Rico. Jahrhunderte lang wurden aus den reichen Silbervorkommen Mexikos und Südamerikas Münzen zu 8 Real (= 1 Peso) mit einem Gewicht von ca. 27 Gramm mit den entsprechenden Teilstücken geprägten. Sie waren im amerikanischen Raum die vorherrschende Währung. Der 7. Artikel des Königlichen Erlasses (Real Decreto) vom 17. August 1895 schuf nun für Puerto Rico eine eigene Währung. Die neue Peso-Münze entsprach der spanischen 5-Peseta-Münze und hat ein Gewicht von 25 Gramm bei einem Silber-Feingehalt von 900. Vorgesehen waren auch Silbermünzen zu 5, 10 und 20 Centavos. Mithilfe dieser Münzen sollten die umlaufenden alten „mexikanischen“ Silbermünzen eingezogen werden. Da sich die Prägung der neuen Peso-Münze verzögerte, ließ der spanische Übersee-Minister, Don Tomás Castellanos y Villarroya, als Ersatz „Billete de Canje“ (Einlöseschein) zu 1 Peso herstellen. Den Druck besorgte Bartolomé Maura in Madrid. Die Vorderseite des Scheines bildet auf der linken Seite das Brustbild von Christoph Kolumbus in einem Kreis ab. Entsprechend ist auf der rechten Seite ein weißer Kreis für den Trockenstempelabdruck ausgespart: in einem Doppelkreis außen „CANJE DE PUERTO RICO * * *“ und im Innenkreis die Darstellung der „Santa Maria“. Am oberen Rand die rote Kennziffer. Überschrieben ist der Schein groß mit „BILLETE DE CANJE“, darunter klein zweizeilig „creado por el Art. 1 del / Re. Dto. de Agosto de 1895.“ Es folgt groß in der Mitte zweizeilig „VALE / UN PESO“. Im unteren Scheindrittel die drei Unterschriften: Director de Hacienda, El Ordenador de Pago und El Interventor. Am unteren Rand schließlich „MINISTERIO DE ULTRAMAR“. Der schwarze Textdruck hebt sich vom gelben Ornamentdruck deutlich ab. Die grünblaue Rückseite zeigt in einem Ornament in der Mitte das gekrönte spanische Wappen, links davon ist in einem weißen Kreis der Trockenstempel zu sehen. Auf der rechten Seite im Kreis „1 PESO“. Am unteren Rand in einem geschwungenen Band „BILLETE DE CANJE“. Die Noten wurden mit einem Talon am rechten und linken Rand versehen von der Druckerei geliefert. Diese Talons wurden mit einem speziellen Messer wellenartig geschnitten. Da der linke Talon und Schein mit derselben Kontrollnummer versehen waren, konnten Fälschungen leicht festgestellt werden, da Schein und Talon genau passen mussten. Allerdings scheint man hierbei nicht sorgfältig gearbeitet zu haben, denn es gibt Noten, bei denen der Talon nur auf einer Seite geschnitten wurde bzw. wo überhaupt keine Talon-Reste mehr feststellbar sind. Anzumerken ist, dass ungültige Scheine von einer Firma in San Juan zu Werbezwecken verwendet wurde. Eine Sorte wurde 1904 mit einem ovalen Stempel mit dem Wort „CERECEDO“ gekennzeichnet. Ferner gibt es Noten des gleichen Unternehmens mit „PUERTO RICO AGOSTO 22 1922 Cerecedo“. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bemühte sich die Bevölkerung Puerto Ricos um Autonomie. Dieses Ziel war fast erreicht, als Spanien am 25. November 1897 mit der Carta Autónomica, der Insel politische und administrative Autonomie gewährte. Die teilautonome Regierung war jedoch nur kurzlebig, weil die Vereinigten Staaten beim Ausbruch des Spanisch-Amerikanischen Krieges in Puerto Rico einfielen. Am 25. Juli 1898 landeten erste US-amerikanischer Truppen in Guánica an der Südküste der Insel. Am 1. Oktober trafen sich Vertreter der USA und Spaniens zu Friedensverhandlungen in Paris. Die Spanier verzichteten auf ihre Ansprüche auf Kuba, gaben Guam, Puerto Rico und die abhängigen Inseln an die Vereinigten Staaten ab und übertrugen die Souveränität über die Philippinen für 20 Millionen US-Dollars an die USA. Literatur: Luis Antonio Rodríguez Vázques, Catálogo del Papel Moneda de Puerto Rico (Emisiones Oficiales y Privadas) (1766 – 1933), Editorial Arybet, Ponce, Puerto Rico 2006. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Als der Geldbriefträger noch Bares brachte

    Nur noch die älteren Sammler werden sich an Walter Spahrbier erinnern, den Geldbriefträger, der in den 1960er und 1970er Jahren in verschiedenen Fernsehshows, wie „Vergissmeinnicht“, „Drei mal Neun“ oder „Der große Preis“ als Überbringer der Gewinne mitwirkte. Noch vor vierzig Jahren war es keineswegs ungewöhnlich, dass der Geldbote – so die offizielle Bezeichnung der Deutschen Bundespost – Bares, meist die Rente, das Geburtstagsgeschenk der Patentante, einen Gewinn aus einem Preisausschreiben oder Leistungen einer Versicherung, ins Haus brachte. Mehr als ein Jahrhundert war dies der übliche Weg des Geldtransfers. Obwohl die 1875 gegründete Reichsbank Personen und Unternehmen die Möglichkeit der Eröffnung eines Girokontos bot, blieb seine Nutzung wegen des hohen Mindestguthabens von 1000 Mark großen Unternehmen und wohlhabenden Bürgern vorbehalten. So verfügten in Deutschland Anfang des 20. Jahrhunderts nur die wenigsten Firmen und Haushalte über ein Girokonto. Rechnungen wurden üblicherweise bar bezahlt. Zahlungen an auswärtige Gläubiger erfolgten häufig mittels Postanweisung, die am 1. Januar 1865 in Preußen eingeführt wurde. Der Schuldner oder Wohltäter zahlte bei einem Postamt einen bestimmten Betrag bar ein, der dann dem Empfangsberechtigten nach wenigen Tagen von einem besonderen Geldbriefträger an der Haustür bar ausgezahlt wurde. Dazu musste der Auftraggeber das Postanweisungs-Formular ausfüllen, das aus drei Teilen bestand: Der linke Abschnitt wurde vom Auszahlungspostamt dem Geldempfänger ausgehändigt. Aus ihm war der Betrag, das Einzahlungsdatums, der Absender sowie ggf. der Verwendungszweck ersichtlich. Der mittlere Abschnitt verblieb beim Auszahlungspostamt. Er enthielt die Absender- und Empfängeranschrift, den Betrag in Ziffern und Buchstaben sowie Platz für die Briefmarke, mit dem die Gebühren bezahlt wurden. Auf der Rückseite hatte der Zahlungsempfänger den Empfang zu quittieren. Der rechte Abschnitt, der Einlieferungsschein, wurde vom Einlieferungspostamt gestempelt und diente dem Zahlenden als Nachweis der Zahlung. Das eingezahlte Geld blieb beim Einlieferungspostamt. Nur das Formular wurde mit der Briefpost an das Empfangspostamt gesandt, von dem dann die Auszahlung veranlasst wurde. Da sich ab Ende der 1950er Jahre die bargeldlose Lohn- und Gehaltszahlung immer mehr durchsetzte, nahm die Zahl der Bankkonten-Inhaber stetig zu und die Postanweisung verlor kontinuierlich an Bedeutung, sodass die Deutsche Post AG im April 2002 diese Leistung einstellte. Allerdings waren Zahlungen mit der Postanweisung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich, der im Kaiserreich beispielsweise 1500 Mark betrug. Bei höheren Beträgen nutze der Zahlende den Geldbrief, auf dessen Umschlag der im Brief enthaltene Betrag angegeben wurde. Am 4. April 1908 gab die Siemens & Halske AG in Berlin den abgebildeten Geldbrief an Franz Grimm in Weimar auf. Am oberen Rand des Umschlags der Vermerk: „Inliegend Mk. 2729,75“. Wie aus dem erhaltenen Begleitschreiben ersichtlich ist, diente das Geld zur Begleichung einer Rechnung vom 27. März 1908. Auch heute noch gilt bei Wertbriefen: Um den Inhalt nicht ohne erkennbare Beschädigung aus dem Brief entnehmen zu können, müssen die Briefumschläge aus einem Stück bestehen und an den Verschlussstellen versiegelt werden. Anfangs mussten die Briefe mit Geld offen zur Post gebracht werden. Der Postbeamte stellte den Wert fest und versiegelte den Brief. Während des Ersten Weltkriegs nahm der Banknotenumlauf rasch zu, sodass es für die Reichsbank immer schwieriger wurde ausreichende Zahlungsmittel bereitzustellen und die gesetzlich vorgeschriebene Notendeckung zu gewährleisten. Daher baute sie ihr Gironetz aus und propagierte 1916 in Werbekampagnen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das Vorhaben wurde von den Banken, Sparkassen, Gemeinde- und Girokassen sowie Genossenschaften dadurch unterstützt, dass diese Gebühren fallen ließen oder ermäßigten, um die bargeldlose Zahlungsweise für die Interessenten wirtschaftlicher zu machen. Am 2. Mai 1918 richtete die Reichsbank sogar eine Zentralstelle zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ein. Die Werbung hatte Erfolg. In den ersten Nachkriegsjahren gelang es beispielsweise in Sachsen, über 90 % der erwerbstätigen Bevölkerung zur Eröffnung von Konten zu veranlassen. [1] „Später, als die Entwertung der Mark immer weiter fortschritt, verlor die bargeldlose Zahlungsweise ihre Grundlage. Die Unterhaltung eines Bank- oder Postscheckguthabens war gleichbedeutend mit Kapitalverlust, wenn es sich nicht nur um Durchgangsgelder handelte, über die täglich restlos verfügt wurde. Giroüberweisungen und Schecks wurden unbrauchbar, da die Verzögerung an der Gutschrift nur um wenige Tage für den Betroffenen einen erheblichen Vermögensverlust bedeutete.“ [2] Da es den Postämtern während der Hochinflation häufig an Barmitteln fehlte, kam es bei der Auszahlung von Postanweisungen oft zu erheblichen Verzögerungen, sodass viele Schuldner wieder auf den „alten“ Geldbrief zurückgriffen. Der Vermerk auf dem zweiten hier vorgestellten Geldbrief lautet „Wert: 10.632.160.000.000 M.“ wörtlich: zehntausendsechshundertzweiunddreißig Milliarden 160 Millionen“. Wie es scheint, war dem Absender der Begriff „Billion“ noch nicht geläufig. Der Brief wurde am 23.11.23 in Siegen aufgegeben und erreichte Oberkaufungen bei Cassel am 24.11.23. Die Reichspost verlangte für den Brieftransport 260 Milliarden 640 Millionen Mark. [1] Vgl. Die Reichsbank 1901 – 1925, S. 73 f. [2] Ebenda, S. 74. Text und Abb. Uwe Bronnert

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