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- Aufwertung, Teil 1: Das Reich entledigt sich seiner Schulden
Die bereits seit Jahren schwelende Inflation breitete sich ab Juli 1923 mit der Geschwindigkeit eines Steppenbrandes aus. „Kein Schöpfer utopischer Filme könnte Szenen ersinnen, die fantastischer und absurder wären als die damalige wirtschaftliche Wirklichkeit.“[1] Die wahnwitzige Geldentwertung machte über Nacht Papiergeld, das früher einen bedeutenden Wert darstellte, völlig wertIos. „Auf dem Höhepunkt des tollen Treibens werden die Preise jeden Tag, mitunter sogar von Stunde zu Stunde neu festgesetzt. Täglich werden schließlich auch die Löhne und Gehälter ausgezahlt. Die Unsummen an Reichsmark (sic) und Notgeld, die von den Notenpressen in rasender Hast ausgespuckt werden, müssen mit der gleichen Hast irgendwelchen Käufen dienen, wenn ihre Empfänger überhaupt noch etwas von ihrem Geld haben wollen, statt es wie Teufelsspuk zwischen den Händen zerrinnen zu lassen.“[2] Scheine mit geringem Wert wurden von den Banken zurückgewiesen oder ungezählt gebündelt in Zahlung genommen. Bei den Reichsbankstellen türmten sich die wertlos gewordenen Papiergeldlappen zu riesigen Bergen. Da der Altpapierpreis den Nominalwert der kleinen Scheine überstieg, bündelte man die Geldscheine wie Heu und brachte sie zu Papierfabriken, wo sie eingestampft wurden. Die rasende Geldentwertung zwang die Banken, nachmittags wegen Arbeitsüberlastung zu schließen. Viele Geschäfte führten verkürzte Verkaufszeiten ein oder schlossen vorläufig ganz, weil sie keine Waren mehr bekamen, seitdem die Mark ihren Charakter als Wertmesser verloren hatte. Die größten Profiteure der Inflation waren die öffentlichen Schuldner (Reich, Länder, Städte, Gemeinden und öffentliche Unternehmen). Sie wurden auf einen Schlag ihre Kriegsschulden los. Bei Kriegsausbruch 1914 hatte das Reich ca. 5,4 Milliarden Mark Schulden, bei Kriegsende waren es 154 Milliarden Mark. Der Berliner Historiker Hagen Schulze kam zu dem Schluss, dass der Erste Weltkrieg fiskalisch gesehen der billigste Krieg aller Zeiten war und nur 15,4 Pfennig gekostet habe. Da die Staatseinnahmen nicht ausreichten, kamen auch nach dem Ende des Kriegs zu den bereits bestehenden Schulden weitere hinzu. Nach Gründung des Deutschen Reichs 1871 grenzte Artikel 4 der Reichsverfassung die Aufgaben des Reichs gegenüber denen der Bundesländer ab. Danach war es für das Rechtswesen, die Währung, die Außenpolitik und das Militär zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben standen dem Reich die Einnahmen aus den indirekten Steuern, den Zöllen, der Post und der Eisenbahn zu. Haushaltsdefizite sollten gemäß Artikel 70 von den Bundesländern nach Maßgabe ihrer Bevölkerung ausgeglichen werden. Trotzdem musste das Deutsche Reich 1877 erstmals eine Anleihe über 82 Millionen Mark aufnehmen. Bis 1884 wurden Anleihen für 450 Millionen Mark ausgegeben. 1888 waren es schon mehr als 1 Milliarde Mark und bis 1914 stiegen die Schulden auf 4.655 Milliarden Mark an. Die ausgegebenen Anleihen waren als „ewige Rente“ konzipiert, d. h. ohne Rückzahlungstermin. Dazu heißt es auf der Anleihe vom 12. April 1893: „Die Tilgung des Schuldkapitals erfolgte in der Art, daß die durch den Reichshaushalts-Etat dazu bestimmten Mittel zum Ankauf der entsprechenden Anzahl Schuldverschreibungen verwendet werden. Dem Deutschen Reich bleibt das Recht vorbehalten, die in Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitalbetrages binnen einer gesetzlich festzustellenden Frist zu kündigen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht gegen das Reich nicht zu.“ Abb. 1.1/2: Anleihe des Deutschen Reichs vom Jahr 1892 über 500 Mark, Vorder- und Rückseite. Zur Finanzierung des Kriegskosten legte das Deutsche Reich zwischen 1914 und 1918 neun Kriegsanleihen über insgesamt 98,177 Milliarden Mark auf. Nur 6 % der Kriegsausgaben wurden über Steuern finanziert. Viele Angestellte, Handwerker, Bauern und Arbeiter – letztendlich die kleinen Leute – zeichneten diese Anleihen, die zweimal im Jahr über Banken und Sparkassen verkauft wurden. Die mit 5 Prozent verzinsten Papiere gab es bereits für 100 Mark, etwa dem Monatslohn eines Facharbeiters. Die „Kriegsanleihen“ standen gestalterisch in der Tradition der bisherigen Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs. Das Wort „Kriegsanleihe“ tauchte erst ab Herbst 1917 auf. Die letzten drei Ausgaben erhielten es am Rand aufgedruckt. Abb. 2.1: Anleihe des Deutschen Reichs vom Jahr 1914 (1. Kriegsanleihe) über 1000 Mark, Vorderseite. Abb. 2.2: Anleihe des Deutschen Reichs vom Jahr 1918 (mit Aufdruck „Neunte Kriegsanleihe.“ am unteren Rand) über 200 Mark, Vorderseite. Bei ihrer Ausgabe ging die Reichsregierung davon aus, dass nach einem siegreichen Krieg der Gegner die Zeche zahlen würde. Nun verlangten nach dem Waffenstillstand die Sieger Reparationszahlungen in bisher ungeahnter Höhe. Zusätzlich wurden 1919 ca. 5 Milliarden Mark an Zinsen fällig. Geld, das nicht vorhanden war. Da nützte es auch wenig, die Anleihen kreativ auszugestalten und den Spiel- und Spekulationstrieb der Anleger anzusprechen. Die Reichsschuldenverwaltung emittierte 1919 eine Deutsche Sparprämien-Anlage über 1000 Mark. Statt Zinsen versprach das Papier die Teilnahme an einer Lotterie. Halbjährlich wurden 2500 Geldgewinne zwischen 1000 Mark und 1 Million Mark verlost. Wegen der mangelnden Nachfrage wurde die Sparprämienanleihe aber bald wieder vom Markt genommen. Abb. 3: Deutsche Sparprämien-Anleihe 1919 über 1000 Mark, Vorderseite. Um den Reparationsverpflichtungen nachkommen zu können, benötigte das Reich weitere Kredite. Bei den zerrütteten Währungsverhältnissen waren diese auf freiwilligem Weg kaum zu erhalten. Daher schritt die Reichsregierung zur Zwangsanleihe. Alle am 1. Januar 1923 natürlichen, vermögenspflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark mussten zwangsweise Anleihen zeichnen, und zwar waren von den ersten 100.000 Mark 1 %, also 1000 Mark und von den nächsten 150.000 Mark 2 % usf. zu zeichnen. Ab einem Vermögen von 10.000.000 Mark betrug die Zwangsanleihe 10 %. Der Zeichnungspreis betrug im Juli 1922 94 %, im August 1922 96 % usf. und im März 1923 106 % des Nennbetrags. Die Anleihe war bis 1925 unverzinslich und sollte zwischen 1925 und 1930 mit 4 Prozent und ab 1930 mit 5 Prozent verzinst werden. Die Tilgung sollte ab November 1925 durch Rückkauf zum Börsenkurs oder durch Auslosung erfolgen. Abb. 4.1/2: Anleihe des Deutschen Reichs (Zwangsanleihe) 1922 über 1000 Mark, Vorder- und Rückseite. Herausgegeben wurden außerdem Schatzanweisungen zur Entschädigung von Kriegsverlusten, unverzinsliche Schatzanweisungen zur Regulierung von beschlagnahmtem deutschen Auslandsbesitz und Schatzanweisungen zur Bezahlung von Reparationen aus der laufenden Produktion. Abb. 5: Unverzinsliche Schatzanweisung des Deutschen Reichs 1923 (vom 25. September 1923) über 10.000.000 Mark, Vorderseite. Auf dem Höhepunkt der Inflation lauteten die Nennbeträge der Schatzanweisungen auf kaum vorstellbare Nennbeträge, wie z. B. 818,5 Trillionen Mark, also 818.500.000.000.000.000.000 Mark. Die Mark hatte in Deutschland ihre Wertfunktion verloren. Anleger waren schließlich nur noch dann bereit Geld zu verleihen, wenn ihre Forderung wertbeständig in Gold oder US-Dollar bestand. Abb. 6.1/2: Schatzanweisung des Deutschen Reichs 1923 (25. August 1923) über 4 Mark 20 Pf. Gold gleich Ein Dollar, Vorder- und Rückseite. Am 20. November 1923 gelang es schließlich die Hyperinflation bei einer Billion Mark gleich einer Rentenmark zu stoppen; 4,2 Billionen Mark entsprachen nun einem US-Dollar. Gewinner der Inflation waren die Sachwertbesitzer und die Schuldner, die ihre Schulden rechtzeitig mit wertlosem Papiergeld bezahlt haben, während Rentner, Gläubiger und Bargeldbesitzer zu den großen Verlierern zählten. Kurz nach diesem Termin verkündete am 28. November 1923 der V. Zivilsenat des Reichsgerichts in Leipzig ein revolutionäres Urteil.[3] Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war die Reichsbank von ihrer Pflicht zur Einlösung der Geldzeichen in Goldmünzen befreit worden. Trotz steigender Geldentwertung hielt die Regierung an dem Grundsatz „Mark gleich Mark“ weiter fest, sodass die Gläubiger von Geldschulden sich mit der Zahlung des geschuldeten Nennbetrags in Papiergeld zufriedengeben mussten, obwohl inzwischen die Kaufkraft enorm gesunken war. Nun kippte das oberste Reichsgericht diesen eisernen Grundsatz. Anlass des Urteils war die Klage eines Schuldners, der vom Gläubiger die Einwilligung zur Löschung der Hypothek und Rückgabe des Hypothekenbriefs gegen Zahlung des Nennbetrags der Hypothekenforderung verlangte. Der Kläger war Eigentümer eines im Grundbuch des vormaligen deutschen Bezirksgerichts von Lüderitzbucht eingetragenen Grundstücks. Der Beklagte war seit 1913 Gläubiger einer dort vermerkten Hypothek von 13.000 Mark. Der Kläger zahlte am 1. April 1920 bei Fälligkeit dem Beklagten 18.980 Mark für die Hauptforderung und rückständige Zinsen und verlangte vom Beklagten die Löschungsbewilligung und die Herausgabe des Hypothekenbriefs. „Der Beklagte verweigerte dies, da die Schuld in der im früheren deutschen Schutzgebiet Südwestafrika geltend gewesenen Hartgeldwährung oder in entsprechenden Kurswerten zu entrichten sei.“[4] Das Landgericht I in Berlin gab dem Kläger Recht und auch das Kammergericht Berlin wies die Berufung des Beklagten zurück. Erst das Reichsgericht entschied zugunsten des Beklagten (Gläubiger der Hypothek-Forderung). Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis auf § 242 BGB. Nach dem Grundsatz von „Treu und Glaube“ müsse zwischen Nennwert und Verkehrswert unterschieden werden. Daher ergebe sich für den Schuldner einer hypothekarisch gesicherten Darlehensforderung die Pflicht, Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Der Gesetzgeber habe die Güte des Geldes durch den Zwangskurs „Mark gleich Mark“ zwingend vorgeschrieben. Daher treffe bei Kreditgeschäften grundsätzlich den Gläubiger die Gefahr der Geldentwertung, aber bei einem außerordentlichen Währungsverfall, den der Gesetzgeber nicht vorausgesehen habe, müsse ein Ausgleich geschaffen werden. Das Urteil schlug ein wie eine Bombe, stärkte es doch die Position der Aufwertungs-Befürworter. Je geringer der Wert der Papiermark wurde, umso mehr Schuldner hatten sich ihrer Schulden durch Zahlungen entledigt, die nur noch dem Wert eines Butterbrotes entsprachen. Je länger die Reichsregierung und der Reichstag untätig blieben, umso mehr Ansprüche wurden bei Gericht angemeldet.[5] Dies zwang die Regierung zu handeln. Mit der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 (RGBl. I 1924, S. 74) erkannte die Reichsregierung in § 1 den grundsätzliche Aufwertungsanspruch aus bestimmten Rechtsverhältnissen an, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung begründet wurden und deren Zahlung in einer bestimmten in Reichswährung ausgedrückten Geldsumme zu erfolgen hatte. Hierzu zählten im Wesentlichen Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, Pfandbriefe, Rentenbriefe, Schuldverschreibungen, Guthaben bei öffentlichen Sparkassen sowie Ansprüche von Versicherten aus Lebensversicherungsverträgen. Über das Was, Wann und Wie der Aufwertung wurde in den nächsten Monaten in den politischen Gremien und Lagern heftig gerungen. Der Reichstag beschloss die Schulden der größten Schuldner in einem eigenen „Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925“ (RGBl. 1925 I S. 137) zu regeln. Dies betraf Schuldverschreibungen, Buchschulden und Schatzanweisungen des Deutschen Reichs sowie „Schulden“ der Länder, die das Deutsche Reich mit dem Übergang der ländereigenen Staatseisenbahnen auf die Reichsbahn übernommen hatte; ferner die zu Markanleihen des Deutschen Reichs erklärten Anleihen sowie Anleihen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Von der Aufwertung ausgenommen waren die Schuldverschreibungen der Zwangsanleihe von 1922, die unverzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs, soweit sie nicht für Kriegsschäden im Entschädigungsverfahren ausgegeben wurden sowie Reichskassen- und Darlehenskassenscheine. Gemäß § 5 wurden je 1.500 Mark Nennbetrag der Sparprämienanteile, je 16.700.000 Mark Nennbetrag der 8 – 15-prozentigen Schatzanweisungen K 1923, je 50 Milliarden Mark Nennwert der 8 – 15-prozentigen Schatzanweisungen K 1924, je 1.000 Goldmark der im Entschädigungsverfahren für Kriegsschäden ausgegebenen unverzinslichen Schatzanweisungen und je 1.000 Mark Nennbetrag der übrigen Markanleihen des Reichs in 25 Reichsmark Nennbetrag der Anleiheablösungsschuld umgetauscht. Die Umtauschsätze betrugen je nach Anleihe zwischen 2,5 % bis 15 %. Für den überwiegenden Teil der Gläubiger bedeutete dies, dass sie nur einen Anspruch auf 2,5 % des Goldwertes ihrer Anleihen hatten. Der Betrag wurde nicht bar ausgezahlt, sondern in einem besonderen Wertpapier, der Anleiheablöseschuld ausgegeben. Die Inhaberpapiere hatten eine vorgesehene Laufzeit von 30 Jahren (1926 – 1956). Eine Verzinsung sollte erst nach dem Ende der Reparationszahlungen erfolgen. Die neuen Anleihen lauteten über 12,50, 25, 50, 100, 200, 500 und 1000 Reichsmark und waren seitens des Gläubigers unkündbar. Das Gesetz enthielt einige besondere Regeln für Klein-Anleger und Altbesitzer von Anleihen. Schuldverhältnisse, deren Ablöseschuld nicht mindestens RM 12.50 erreichten, wurden bei der Aufwertung nicht berücksichtigt. Anleihe-Kleinbesitzer, die weniger als 1000 Mark Altanleihen besaßen, konnten eine Barabfindung von 8 oder 15% erhalten. Hierfür standen Finanzmittel in Höhe von 150 Millionen Reichsmark bereit. Auch bereits getilgte, gekündigte und ausgeloste Anleihen konnten unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden. Altbesitzer, die ihre Anleihen vor dem 1. Juli 1920 erworben hatten, bekamen zu der Ablösungsanleihe einen Auslosungsschein ausgehändigt. Entsprechend der finanziellen Situation des Deutschen Reichs sollten die Auslosungsrechte gezogen und zum fünffachen Nennwert der Anleihe zuzüglich 4,5% Zinsen ab dem 1. Januar 1926 zurückgezahlt werden. Abb. 7.1/2: Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs 1925, 25 Reichsmark (Vorderseite) mit anhängendem Auslosungsschein zur Anleiheablösungsschuld von 1925, 25 Reichsmark, Vorderseite. Altbesitzer, die durch den Kauf von Anleihen den überwiegenden Teil ihres Vermögens in der Inflation verloren hatten, wurde durch Gewährung einer unveräußerlichen, nicht vererblichen und nicht verpfändbaren „Vorzugsrente“ besonders abgefunden. Die Vorzugs-Rentenscheine des Deutschen Reichs lauten auf den Namen und wurden ab 1. Juli 1926 durch die Reichsschuldenverwaltung ausgestellt. Abb. 8.1/2: Vorzugs-Rentenschein des Deutschen Reichs, ausgestellt am 12. Juli 1935, 310 Reichsmark, Vorder- und Rückseite. Die Ablösung öffentlicher Anleihen brachte den Gläubigern in Anbetracht der Summe des vernichteten Geldvermögens nur einen schwachen Ersatz. Die Tilgung der Ablösungsanleihen wurde trotz der Wirren des Zweiten Weltkriegs bis 1945 planmäßig durchgeführt und von der Bundesrepublik Deutschland bis 1956 endgültig abgewickelt. Etwas besser gestellt wurden die Gläubiger privater Schulden durch das „Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz)“ (RGBl. I 1925, S. 117). Am 16. Juli 1925 nahm der Reichstag mit 230 gegen 197 Stimmen das 88 Paragrafen umfassende Gesetz an. Je nach Anlageart erhielten die Gläubiger einen bestimmten Prozentsatz des Aufwertungsbetrags.[6] Bei Hypotheken waren dies z. B. 25 % und bei Industrieobligationen 15 %. Fällig wurden die Beträge aber erst am 1. Januar 1932, wobei die Verzinsung moderat von 1,2 % ab 1. Januar 1925 auf 5 % ab 1. Januar 1928 stieg. Auch hier gab es eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen, wie die Übersicht des folgenden Zeitungsberichts zeigt. Abb. 9: Das neue Aufwertungsrecht. Quelle: "Hamburger Anzeiger", Beilage zu Nr. 167 vom 21. Juni 1925. Obwohl der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen den Schuldnern und Gläubigern anstrebte, bedeutete die Aufwertung für die Gläubiger nur eine geringe Besserung der Verhältnisse. Darüber hinaus blieb die Frage von Millionen Bargeldbesitzern unbeantwortet, ob und wie eine Aufwertung des Bargelds aussehen könnte. Teil 2 folgt demnächst … Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Willi Schickling, Die größte Inflation aller Zeiten, Vom Abbruch des Ruhrkampfes zur Renten- und Reichsmark, in: Das Parlament Nr. 38 / 24. September 1983, S. 17. [2] Ebenda. [3] Gerichtsurteil v. 28. November 1923 des V. Zivilsenats (13.04.2023). [4] Ebenda. [5] Am 20. Januar 1928 waren in Preußen bei den Gerichten 2.864.217 Aufwertungssachen anhängig. Die Gerichte mussten allein in Preußen bis 1926 um mehr als 3.000 Richter und Justizbeamte verstärkt werden. Angaben nach Herbert Rittmann, Deutsche Geldgeschichte seit 1914. München 1986, S. 111 und S. 114. [6] S. hierzu Teil 2 der Reihe zur Aufwertung. – „Wie aus 35.180.469.443 Mark zunächst 0,035 Rentenmark, schließlich 2,40 Goldmark wurden und doch alles verloren war“.
- Nachbericht zur Teutoburger Münzauktion Nr. 163 – Top Ergebnis für 1000 Rentenmark
Am 9. Dezember 2023 erzielte in Borgholzhausen bei den Banknoten das Los Nr. 5227 ein bemerkenswertes Resultat. Aufgerufen mit 1.000 Euro wurde ein seltener Rentenbankschein in stärker gebrauchter Erhaltung. Ungeachtet der Bewertung III- /IV+ steigerten sich die Interessierten an diesem Rarum hoch bis zum Zuschlag bei 4.600 Euro. Der Schein über 1.000 Rentenmark vom 1. November 1923, Serie A, KN 0293736, erzielte damit in deutlich gebrauchter Qualität fast den Katalogwert[1] eines kassenfrischen Scheins (I) und annährend das Doppelte eines von durchschnittlich gebrauchter Erhaltung (III). Die Ergebnislisten und den Nachverkauf der kompletten Auktionen 161, 162, 163 vom 4. – 11. Dezember 2023 findet sich unter www.teutoburger-münzauktion.de . Die nächsten Auktionen finden im April 2024 statt. Christian Merker Anmerkungen [1] H.-L. Grabowski, Die deutsche Banknoten ab 1871, 23. Auflage Regenstauf 2023/24, S. 156.
- Neue Weltbanknoten-Varianten: Januar 2024, Teil 1
Afghanistan, Malawi, Mauritius, Nigeria, Nikaragua, Pakistan, Schweden, Sri Lanka BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (vergriffen) Afghanistan 100 Afghani von 2022 BNB B375b: wie BNB N375a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Idrees/Badri) und neuem Jahr. Malawi 2000 Kwacha vom 01.01.2022 BNB B164b: wie BNB B164a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (1st JANUARY 2022). Mauritius 1000 Rupees von 2023 BNB B429g: wie BNB B429f (SCWPM 63), aber mit neuem Jahr. Nigeria 500 Naira von 2023 BNB B245b: wie B245a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Emefiele/Kwaghe) und neuem Jahr. Nikaragua 100 Córdobas vom 17.03.2021 BNB B509b: wie BNB B509a (SCWPM 212), aber mit neuem Datum (17 DE MARZO DE 2021), taktilen Punkten unten rechts auf der Vorderseite, und irisierendem Band auf der Rückseite. Pakistan 20 Rupees von 2023 BNB B233w: wie BNB B233v (SCWPM 55), aber mit neuem Jahr. 50 Rupees von 2023 BNB B234v: wie BNB 234u (SCWPM 47), aber mit neuem Jahr. 100 Rupees von 2023 BNB B235x: wie BNB B235w (SCWPM 48), aber mit neuem Jahr. Schweden 100 Kronor von 2022 BNB nicht gelistet: wie SCWPM 71, aber mit neuen Unterschriften (Broman/Ingves) und neuem Jahr (Präfix K = 2022). Sri Lanka 1000 Rupees vom 04.07.2022 BNB B127g: wie BNB B127f (SCWPM 127), aber mit neuen Unterschriften (Wickremesinghe/Weerasinghe) und neuem Datum. Abbildungen fehlen. Donald Ludwig (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book)
- Wertbeständiges Notgeld: Heidelberger Goldmark-Notgeld 1923
Als in der Hyperinflation des Jahres 1923 die deutsche Markwährung zusammenbrach, mussten viele Kommunen nach kreativen Lösungen zur Schaffung von wertbeständigem Notgeld suchen. Eine aus der Not geborene Möglichkeit war die Ausgabe von „wertbeständigem Notgeld auf Goldmarkbasis“. Die Stadt Heidelberg brachte deshalb Ende 1923 Goldmark-Notgeld in den Umlauf. An der Ausgabe des Goldmark-Notgelds der Stadt Heidelberg war auch die dortige Handelskammer beteiligt. Ab 16. November 1923 gab die Stadt die mit Datum 10. November 1923 versehenen Notgeldscheine zu 0,42, 1,05, 2,10 und 4,20 Mark Gold (= Goldmark mit Dollar-Valutaklausel) in den Verkehr. Nach den Ausgabebedingungen für dieses wertbeständige Notgeld erfolgte die Abgabe an Interessenten grundsätzlich nur gegen Stücke der Reichsgoldanleihe (auch: Interimsscheine) oder der Dollarschatzanweisungen des Reichs. Ausnahmsweise wurden auch auf Papiermark lautende Reichsbankschecks mit dem Vorbehalt angenommen, dass deren sofortige Umwandlung in Reichsgoldanleihe oder Dollarschatzanweisungen möglich sei. Die Stadt übernahm keine Haftung für weiteren Kursverlust für den Fall, dass dies nicht gelang. Stadt Heidelberg, Notgeldschein über 1.05 Mark Gold = ¼ Dollar, ausgestellt in Heidelberg am 10. November 1923. Die Bezieher wertbeständigen Notgelds mussten sich verpflichten, es nur für Lohn- und Gehaltszahlungen zu verwenden und sich an den Herstellungskosten sowie an Schäden durch etwaige Falsifikate zu beteiligen. Die Auflage betrug 1.096.410 Goldmark. Beim Heidelberger Goldmark-Notgeld ist der Rückfluss bei Einlösung bekannt: es wurden 99,2 % der ausgegebenen Geldmenge eingelöst. Stadt Heidelberg, Notgeldschein über 1,05 Mark Gold = ¼ Dollar, Rückseite mit Einlösungsbedingungen. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro
- Neue Weltbanknoten-Varianten: Dezember 2023
Bangladesch, Cayman Islands, Gambia, Guatemala, Indien, Kolumbien, Libanon, Macau, Mexiko, Nordirland, Philippinen, Westafrikanische Staaten (Togo) BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (vergriffen) Bangladesch 10 Taka von 2023 BNB 349.5c: wie BNB 349.5b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Cayman Islands 5 Dollars von 2018 BNB B219c: wie BNB 219b (SCWPM 39), aber mit neuen Unterschriften (Scotland/McTaggart) und neuem Jahr. Serien-Präfix D/3. Gambia 5 Dalasis von 2023 BNB B235c: wie BNB B235b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Jallow/Saidy) und neuem Jahr. 10 Dalasis von 2023 BNB B236c: wie BNB B236b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Jallow/Saidy) und neuem Jahr. Guatemala 5 Quetzales vom 09.03.2022 BNB B605f: wie BNB B605e (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (9 DE MARZO DE 2022) und neuer Druckerei (OBERTHUR fiduciaire). Indien 10 Rupees von 2023 BNB B298g: wie BNB B298f (SCWPM 109), aber mit neuem Jahr. 200 Rupees von 2023 BNB B302g: wie BNB B302f (SCWPM 113), aber mit neuem Jahr. Kolumbien 20.000 Pesos, neue Auflage BNB B996g: wie BNB B996f (SCWPM 461), aber mit neuen Unterschriften (Villar/Ocampo). Libanon 100.000 Livres, neue Auflage BNB B549: wie BNB B546 (SCWPM 95c), überarbeitete Gestaltung mit dem Nennwert vertikal rechts statt horizontal mittig. Macau 20 Patacas (Banco da China) vom 06.11.2017 BNB B214d: wie BNB B214c (SCWPM 109), aber mit neuer Unterschrift (Guang) und neuem Datum (6 DE NOVEMBRO DE 2017). Mexiko 20 Pesos vom 16.01.2023 BNB B726i: wie BNB 726h (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (16 ENE. 2023). 200 Pesos vom 10.10.2022 BNB B716j: wie BNB B716i (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (10 OCT. 2022). 500 Pesos vom 07.02.2023 BNB B717t: wie BNB B717s (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (7 FEB. 2023). Nordirland (Danske Bank) 20 Pfund vom 25.07.2022 BNB B504b: wie B504a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuer Unterschrift (Victoria Davies) und neuem Datum (25th July 2022). Philippinen 20 Piso von 2017 BNB B1077q: wie B1077r (SCWPM 206), aber mit neuem Datum. 500 Piso von 2015 BNB B1082f2: wie BNB B1082f1 (SCWPM 210), aber mit neuer Serie (2015 A). Westafrikanische Staaten (Togo) 500 Francs vom 2023 BNB B120Tl: wie BNB B120Tk (SCWPM 819T), aber mit neuen Unterschriften (Yaya/Brou) und neuem Jahr (20)23 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Ausgabejahr an). Donald Ludwig (polymernotes.org) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book, und Stane Straus, polymernotes.org)
- Marx und sein Kapital!
Zitate rund ums Geld und diese Welt: "Ich wünschte, dass mein lieber Karl mehr Zeit damit verbracht hätte, Kapital anzuhäufen statt nur darüber zu schreiben." Jenny Marx Eigentlich Johanna Bertha Julie Jenny Marx, geborene von Westphalen. (1814–1881) Deutsche Sozialistin und die Ehefrau von Karl Marx.
- Wie beim „doppelten Lottchen“ – Anmerkungen zu zwei tschechischen Staatsnoten
Wie Luise in Erich Kästners Kinderroman die Rolle der Lotte einnimmt, so sind auch zwei Geldscheine zu einer Krone bei einem flüchtigen Blick zum Verwechseln ähnlich. Außer dieser täuschenden Ähnlichkeit haben beide Scheine gemeinsam, dass sie eigentlich nie in Umlauf gelangten. Der ältere Schein ist relativ selten, während der jüngere mit etwas Glück auch heute noch preiswert zu erhalten ist. Anfang 1939 besetzte die Deutsche Wehrmacht die sog. Rest-Tschechei. In den Tresoren der Nationalbank befanden sich größere Bestände an undatierten Staatsnoten zu 1 und 5 Kronen. Sie waren bereits 1937 in der Banknotendruckerei der Tschechoslowakischen Nationalbank gedruckt worden, um sie in Krisenzeiten in Umlauf setzen zu können. Entworfen wurde der Schein zu einer Krone von Bohumil Heinz und Bedřich Fojtášek, der Schein zu 5 Kronen von Bedřich Fojtášek und Jiří Schmidt. Da im sog. Protektorat die kleinen Werte knapp wurden, wurden Hilfskräfte in der „Nationalbank für Böhmen und Mähren in Prag – Národní Banka pro Čechy a Moravu v Praze“ damit beschäftigt, Stempel von Hand auf den gefundenen Scheinen zu setzen. Der Rundstempel hat einen Durchmesser von 40 mm und lautet in der oberen Hälfte „Protektorat Böhmen und Mähren“ und in der unteren „Protektorát Čechy a Morava“. Der schwarze Aufdruck deckt dabei jeweils die tschechische Wertbezeichnung ab. Neben der Stempelung von Hand kamen auch Maschinen zum Einsatz. Während der Maschinenstempel stets gut zentriert und klar ist, ist der Handstempel oft unregelmäßig, teilweise auch verwischt. Eine geringe Anzahl dieser Scheine gelangte durch Unachtsamkeit ungestempelt in Umlauf und in Sammlerhände. Abb. 1.1/2: REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ, 1 Krone o. D., (1937), Vorder- und Rückseite. Die Vorderseite des Scheins zu einer Krone ohne Stempel zeigt zwei runde Medaillons, die am oberen Rand jeweils mit „REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ“ überschrieben sind, im rechten Medaillon das Kopfbildnis eines jungen Mädchens, umgeben von Zierelementen; im linken waagerecht zwischen zwei Zierelementen die zweizeilige Wertangabe „JEDNA KORUNA / ČESKOSLOVENSKÁ“. In den Ecken des Scheins jeweils in Rosetten die Wertzahl 1. Der Unterdruck aus floralen Mustern vervollständigt die Gestaltung des Scheins. Die Rückseite wird durch einen Zierrahmen eingefasst, der von der sich wiederholenden Aufschrift „REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ“ umgeben ist. Auf der linken Seite das kleine Staatswappen der ČSR“; auf der rechten Seite fünfzeilig „REPUBLIKA / ČESKOSLOVENSKÁ / JEDNA KORUNA / ČESKOSLOVENSKÁ / OДHA Kč EINE Kč EGY Kč“. Darunter in einer ausgesparten weißen Fläche „ŘADA“ Serienbuchstabe „A“ und -nummer (dreistellig). Im Unterdruck Zierelemente mit den Initialen „RČS“ sowie in jeder Ecke die Wertzahl „1“. Der Schein ist 105 mm x 60 mm groß. Abb. 2.1/2: Protektorat Böhmen und Mähren – Protektorát Čechy a Morava, 1 Krone o. D. (1940), Handstempel, Vorder- und Rückseite. Abb. 3.1/2: Protektorat Böhmen und Mähren – Protektorát Čechy a Morava, 1 Krone o. D. (1940), Maschinenstempel, Vorder- und Rückseite. Die Überdruckprovisorien waren nur vom 9. Februar bis 31. Mai 1940 im Umlauf. Bereits am 10. April 1940 gab die Protektoratsregierung einen neuen Schein zu einer Krone im gleichen Format aus, der in seiner Gestaltung auffallend der vorangegangenen ähnelt. Dies wundert nicht, wurde er doch von denselben Künstlern – Bedřich Fojtášek und Jiří Schmidt – entworfen. Das Erscheinungsbild blieb gleich, wenn auch auf der Vorderseite ein neues Mädchenbildnis erscheint. Auf der linken Seite heißt es nun „Eine Krone / JEDNA KORUNA“. Die Rückseite bildet nun links den böhmischen Löwen ab und rechts heißt es nun sechszeilig „Protektorat / Böhmen und Mähren / Eine Krone / PROTEKTORÁT / ČECHY A MORAVA / JEDNA KORUNA“. Ebenfalls wurde die Farbzusammenstellung geändert. Gedruckt wurden die Serien A, B, C und D in der Druckerei der Nationalbank und die Serie H bei der Druckerei Haase in Prag. Bei diesen Drucken nimmt das Blau der Rückseite einen violetten Ton an. Abb. 4.1/2: Protektorat Böhmen und Mähren – Protektorát Čechy a Morava, 1 Krone o. D. (1940), Serie D, Vorder- und Rückseite. Abb. 5.1/2: Protektorat Böhmen und Mähren – Protektorát Čechy a Morava, 1 Krone o. D. (1940), Serie H, Vorder- und Rückseite. Abb. 6.1/2: REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ, 1 Krone o. D., (1946), Vorder- und Rückseite. Besondere Vorsicht ist beim Kauf eines ungestempelten 1-Kronen-Scheins geboten, da 1946 das gleiche Design bei dem nicht zur Ausgabe gelangten Wert nochmals verwendet wurde. Die Scheine, die in der Druckerei der Nationalbank gedruckt wurden, sind geringfügig kleiner: 100 mm x 58 mm. Die Vorderseite unterscheidet sich nur dadurch, dass der Unterdruck im Medaillon der Wertangabe fehlt. Mehr Unterschiede weist die Rückseite auf. So fehlt die Reihenbezeichnung! Die Wertabgabe auf der rechten Seite wir nun nur noch in Tschechisch angegeben und entspricht damit nicht der Praxis, die bis 1939 angewendet wurde, wo die Wertangabe ebenfalls in den Sprachen der nationalen Minderheiten angegeben wurden. Da man beschlossen hatte, die Scheine nicht auszugeben, wurde 1953 ein Teil an Sammler verkauft, darunter auch Bestände, die nicht mit „Specimen“ gekennzeichnet waren. Uwe Bronnert
- Der DDR-Zweihunderter – eine Vergrößerung des Zwanzigers?
Nachdem in der DDR mit Wirkung vom 1. Januar 1968 die Deutsche Notenbank zur Staatsbank der DDR geworden war[1], erfolgte die sukzessive Umstellung auf neue Banknoten erst Jahre später. Das Prinzip der Kopfbildserie von 1964 blieb, jedoch wurden zwei Köpfe von adeligen Bildungsbürgern aus dem 19. Jahrhundert ausgetauscht. Der Druck der neuen Scheine erfolgte mit der Jahresangabe 1971 weiterhin im VEB Deutsche Wertpapierdruckerei, ehemals Giesecke & Devrient in Leipzig[2], auf Papier des VEB Feinpapier Königstein. Grundaufbau und die Komposition des neuen Banknotensatzes ist bei allen fünf Standardnoten gleich, die Ausführung differiert nach Format, Farbe, Kopfbild, rückseitiges Motiv und Wasserzeichen. Das Staatswappen der DDR, Hammer und Zirkel im Ährenkranz, befindet sich stets an der gleichen Stelle. Die Guilloche links unten auf der Rückseite oberhalb der Wertangabe variiert. Aber über 20 und 200 sind sie sich ziemlich ähnlich. Nur der deutsche Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe konnte sich auf der Vorderseite des Zwanzigers behaupten, allerdings jetzt mit einer zeitgenössischen Schulkinder-Szene auf der Rückseite, anstelle des Deutschen Nationaltheaters in Weimar (vgl. DDR – 18, Ros. 356, Pick 24). Abb. 1: 20 Mark Staatsbanknote 1975, DDR-24, Ro. 362, P 29, 128 x 56 mm, Vorderseite: Porträt Johann Wolfgang von Goethe, ohne Bezug zur Rückseite. Abb. 2: Rückseite, neun Kinder verlassen unbegleitet ein modernes Schulgebäude, Wasserzeichen: Porträt Goethe, aus dem Bild herausschauend. Von 1975 bis zum Ende der Binnenwährung der DDR 1990 befand sich auf der Rückseite des Goethe-Zwanzigers eine ähnlich gestaltete Szene, wie die der späteren, allerdings unveröffentlicht gebliebenen Note zu 200 Mark. Die Grundfarbe beider Scheine ist Grün, der Zweihunderter hat mehr Braunanteile in der grafischen Gestaltung. Auf der linken Seite unten befindet sich eine ähnliche Guilloche. Der Straftext befindet sich bei beiden oben linksbündig. Das Staatswappen der DDR mit Hammer und Zirkel im Ährenkranz befindet sich links auf halber Höhe. Der rechte Rand bleibt jeweils frei für das Wasserzeichen. Am unteren Rand befinden sich die Wertzahlen 20 bzw. 200, aber ziemlich ähnlich gestaltet und montiert. Abb. 3: Ausschnittsvergrößerung Rückseite DDR–24, das neunte Kind ist versteckt montiert, hinter den beiden Knaben links außen. Neun junge Schülerinnen und Schüler verlassen ordentlich über eine Treppe ein modernes zeitgenössisches Schulgebäude. Eine Aufsichtsperson ist allerdings nicht zu erkennen. Dennoch wirkt der Zweihunderter etwas wie die vergrößerte Ausgabe des Zwanzigers, mit sozialistischem Idyll statt Goethe. Abb. 3: Staatsbanknote der DDR über 200 Mark, 1985, Vorderseite, nicht ausgegeben, DDR-26, Ro. 364, P 32, 153 mm x 65 mm, Wz. Friedenstaube. Abb. 4: Rückseite: Erzieherin mit acht spielenden Kindern vor einem modernen Kindergarten. Christian Merker Anmerkungen Gesetz über die Staatsbank der DDR v. 1.12.1967. I, § 1; s.a. § 5 Geldzeichen. Die 1948 in Volkseigentum überführte Firma Giesecke & Devrient AG nannte sich vorerst VEB Deutsche Wertpapierdruckerei und war der VVB Druck, Zellstoff und Papier unterstellt. In späteren Jahren erfolgte die direkte Unterstellung unter das Ministerium der Finanzen der DDR. Seit 1974 nannte sich der Betrieb VEB Wertpapierdruckerei der DDR. Seine Aufgabe bestand vor allem in der staatlichen Wertpapierherstellung (Banknoten und Briefmarken). Daneben produzierte der Betrieb unter anderem Buchbinderei-Erzeugnisse und Werbedrucke. Nach 1990 wurde das Unternehmen rückübereignet. Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte.
- "Georgia on My Mind"
Am 27. Dezember 2023 kündigte Georgien an, dass das Land im Jahr 2025 den 30. Jahrestag des Lari, seiner nationalen Währung, mit einer Polymer-Gedenkbanknote begehen wird. Die georgische Landeswährung wurde erstmals am 25. September 1995 in Umlauf gebracht und am 2. Oktober 1995 zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel in Georgien erklärt. Das Wort "Lari" ist ein altes georgisches Wort und bedeutet Schatz oder Eigentum. Die Vorder- und Rückseite der 50-Lari-Banknote, die derzeit im Umlauf ist. Angesichts der Bedeutung dieses Ereignisses wird die georgische Nationalbank die erste Sammlerbanknote im Nennwert von 50 Lari in der Geschichte Georgiens herausgeben. Ein Wettbewerb wurde ausgeschrieben, um Entwürfe zu sammeln. Teilnehmen kann jeder Bewerber aus dem In- und Ausland, der die Wettbewerbsbedingungen erfüllt und innerhalb der festgelegten Frist Entwürfe vorlegt, mit Ausnahme der Mitglieder des bei der georgischen Nationalbank eingerichteten Ausschusses für die Auswahl der jeweiligen Entwürfe und der Mitarbeiter der georgischen Nationalbank. Die Nationalbank von Georgien hat die folgenden Bedingungen für die Designentwürfe festgelegt: Das Hauptthema und -konzept ist das 30-jährige Jubiläum des Lari. Der Nennwert ist 50 Lari. Das Substrat ist Polymer-Kunststoff. Die Banknote misst 137 mm x 68 mm. Das Farbschema der Banknote unterscheidet sich deutlich von dem der derzeit im Umlauf befindlichen Lari-Banknoten. Die Polymerbanknote soll folgende Sicherheitsmerkmale aufweisen: ein transparentes Fenster, holografische Folie und/oder Mikrooptik, optisch variable magnetische Druckfarbe mit zusätzlichen Effekten, Mikrotexte, Reliefbilder und -beschriftungen, Stichtiefdruck (beidseitig), durchsichtige(s) Image(s), Merkmale für Sehbehinderte, Die Vorderseite der Banknote sollte Georgien als einen modernen "europäischen" Staat darstellen (Georgien liegt im Kaukasus und damit in Asien, strebt aber einen Beitritt zur Europäischen Union an). Es ist wünschenswert, die wichtigen Projekte und Errungenschaften des Landes in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und anderen Bereichen zu zeigen, die seit der Einführung des Lari umgesetzt wurden. Die Rückseite sollte die Geschichte des georgischen Geldes, beginnend mit dem Kolkhian Tetri vor dem Lari, darstellen und in Gestaltungselementen Fragmente des numismatischen und bonistischen Erbes zum Ausdruck bringen. Es ist wichtig, dass die Gestaltung beider Seiten diese Themen vermittelt und Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft miteinander verbindet. Weitere detaillierte Anforderungen an die Gestaltung findet man auf der Website der Nationalbank von Georgien. Es folgen einige eigene Urlaubsbilder aus der georgischen Hauptstadt Tiflis (Tbilissi) aus 2023, die Kirchen, Festungen und Denkmäler zeigen, die auf der neuen Gedenkbanknote erscheinen könnten: Ein Panoramablick auf Tiflis von der Narikala-Festung aus. Die Kirche des Heiligen Nikolaus in der Festung Narikala. Die Mauern der Festung Narikala. Kathedrale der Heiligen Dreifaltigkeit (Sameba-Kathedrale) von Tiflis. Alle Entwürfe müssen zwischen dem 8. Januar 2024 und dem 11. März 2024 in elektronischer Form eingereicht werden. Der Gewinnerdesigner erhält 10.000 Lari für die Entwürfe beider Seiten (5000 Lari für jede Seite). Donald Ludwig (www.polymernotes.org)
- Lexikon: Heraldik
Heraldik = Wappenkunde. Für den Münzsammler sind heraldische Kenntnisse unerlässlich, vor allem zur genaueren Bestimmung von Münzen. Einführungsbücher für Münzsammler machen daher die Sammler auch mit den wichtigsten heraldischen Begriffen, Regeln, Beschreibungen usw. vertraut. Russland, Kaiserreich: 1 Rubel 1898 mit dem bekrönten zaristischen russischen Doppeladler auf Vorder- und Rückseite, Ausgabe unter der provisorischen Regierung 1917. Bayern, Notausgabe der Bayerischen Notenbank über 20.000 Mark vom 1. März 1923 mit von zwei Löwen als Schildhaltern gehaltenem bayerischen Staatswappen mit Laubkrone auf der Rückseite. Auch der Geldscheinsammler wird oft durch Erkennen von Wappen und Siegeln auf Scheinen das Herkunftsland bestimmen können, besonders wenn es sich um Scheine in einer ihm fremden Sprache oder Schrift handelt. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte
- Leserpost: Blogseiten für Geldschein- und Münzsammler
Sehr geehrte Damen und Herren, durch Zufall bin ich auf Ihre Seiten gestoßen. Eines muss ich Ihnen schon sagen. Für jemanden, der sich für Informationen rund um Münzen und Banknoten interessiert, habe ich noch nichts Vergleichbares gesehen. Würden alle Sammler nur einmal diese Seiten öffnen, wären sie wohl auch wie ich hin und weg. Ich will ja nur sagen, dass Sie einen tollen Job machen. Jedem, der sich entweder für Geschichte allgemein oder für Münzen und Banknoten interessiert, muss auf diese Seiten. Vielen Dank für ihre Bemühungen. Gruß Klaus Scharfenecker Antwort der Redaktion Hallo Herr Scharfenecker, herzlichen Dank für dieses tolle Lob, das gleichzeitig Motivation für das neue Jahr ist, für das wir Ihnen und allen Lesern alles Gute, Gesundheit und viel Freude an Ihrem Hobby wünschen. Die Redaktionen und Autoren unserer beiden Online-Magazine www.muenzen-online.com und www.geldscheine-online.com arbeiten seit 2017 bzw. 2018 engagiert und mit hoher Fachkompetenz daran, unseren Lesern regelmäßig aktuelle Nachrichten und interessante Fachbeiträge rund um Münzen und Papiergeld im jeweiligen historischen Kontext in unseren Blogs zur Verfügung zu stellen und wöchentlich kostenlose Newsletter an Abonnenten zu versenden. Dies ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, sowohl in arbeitstechnischer, organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht. Wir freuen uns, dass wir mit unseren Beiträgen viele Sammler und historisch Interessierte ansprechen, wie die zahlreichen Reaktionen zeigen, und sind bestrebt, unsere Inhalte auch in Zukunft weitgehend kostenfrei zur Verfügung stellen zu können. Hans-Ludwig Grabowski
- Aufwertung, Teil 2: Umstellung eines Sparbuchs
Wie aus 35.180.469.443 Mark zunächst 0,035 Rentenmark und schließlich 2,40 Goldmark wurden und am Ende doch alles verloren war! Auf dem Sparbuch der Städtischen Sparkasse zu Neustadt, Herzogtum Coburg, mit der Nr. 4990 hatte Kurt B. auch während der Hyperinflation Einzahlungen vorgenommen, sodass im Buch am 19. November 1923 ein Guthaben von 35.180.469.443 Mark eingetragen war. Dies waren am 20. November 1923 in der neuen Währung gerade einmal 3,5 Rentenpfennig, denn eine Billion (1.000.000.000.000) Mark entsprach nun einer Rentenmark. Inflationsgeschädigte Sparer konnten jedoch auf Entschädigung hoffen. Die Reichsregierung hatte mit der „Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924“ (RGBl. I 1924, S. 74) generell auch die Aufwertungsansprüche von Sparguthaben anerkannt. Am 10. November 1924 meldete der Sparer sein Sparkassenguthaben fristgerecht innerhalb der Ausschlussfrist zur Aufwertung an.[1] Zu diesem Zeitpunkt war über die Höhe der Entschädigung noch nichts beschlossen. Zunächst mussten die entsprechenden Reichsgesetze[2] vom Reichstag verabschiedet werden, nach denen das aufgewertete Vermögen der Sparkassen ermittelt werden musste. Erst danach konnte ein Treuhänder unter Aufsicht der obersten Landesbehörde die Teilungsmasse ermitteln und den Teilungsplan aufstellen. Im Anhang des sog. Aufwertungsgesetzes findet sich eine Umrechnungstabelle,[3] in der der Goldwert der Papiermark an einzelnen Kalendertagen festgelegt wurde. Bei jedem Einzahlungstag musste nun der Goldwert ermittelt werden. Abb. 1: Umrechnungstabelle nach Maßgabe des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925. Quelle: Hamburger Anzeiger, Beilage zu Nr. 167 vom 21. Juni 1925. Unterstellen wir einmal, dass am 7. Juni 1922 auf das Sparkonto 1.200 Mark eingezahlt wurden, 75.000 Mark am 2. Februar 1923 sowie schließlich 26 Millionen Mark am 22. August 1923. Lt. Umrechnungstabelle waren 100 Papiermark am 7. Juni 1922 genau 1,52 Goldmark, 10.000 Papiermark am 2. Februar 1923 entsprachen 1,35 Goldmark und 10 Millionen Papiermark waren 8,51 Goldmark am 22. August 1923. Somit betrug der Goldmarkwert des Sparguthabens (12 x 1,52) + (7,5 x 1,35) + 2,6 x 8,51) = 50,49 Goldmark. Das Aufwertungsgesetz sah bei Sparkassenguthaben mindestens eine Erstattung von 12,5 % ihres Goldmarkwertes vor. In unserem Beispiel wären das 6,31 Reichsmark gewesen. Im Gegensatz zu Preußen, sah z. B. Sachsen keinen einheitlichen Aufwertungssatz für alle Sparkassen vor. Vergleicht man die Angaben in Sparbüchern aus den verschiedenen Teilen Deutschlands, so ergeben sich bei den Aufwertungssätzen erhebliche Unterschiede. Bei der Stadtsparkasse Schwarzenberg betrug er z. B. 25,7 %. Natürlich war die Umstellung der Papiermark-Konten auf Reichsmark eine Herkules-Aufgabe, die bei manchen Sparkassen mehrere Jahre erforderte. Abb. 2: Sparbuch nebst Statut der städt. Sparkasse zu Neustadt Herzogtum Coburg, Umschlag. Abb. 3: Sparbuch der städt. Sparkasse zu Neustadt Herzogtum Coburg, Seite 4. Abb. 4: Sparbuch der städt. Sparkasse zu Neustadt Herzogtum Coburg, Seite 5. Zurück zum Sparbuch von Herrn Karl B. Bereits am 27. Februar 1926 wurde sein Sparguthaben mit 2,40 Goldmark berechnet. Da 12,5 % hiervon unter 8 Goldmark lagen und gerade einmal 30 Reichspfennig ausmachten, entfiel eine Aufwertung und das Sparguthaben wurde wertlos. Anzumerken ist noch, dass Guthaben auf Girokonten nicht aufgewertet wurden. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der „Dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924“ (RGBl. 1924 I S. 74) mussten Sparkassenguthaben bis zum 31. Dezember 1924 angemeldet werden. Die Frist wurde durch „Gesetz über die Verlängerung der Fristen der Dritten Steuernotverordnung vom 27. März 1925“ (RGBl. 1925 I S. 29) bis zum 30. Juni 1925 verlängert. [2] „Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen vom 16. Juli 1925 (Aufwertungsgesetz)“ (RGBl. I 1925, S. 117) und „Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925“ (RGBl. 1925 I S. 137) [3] Ebenda.












