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2929 Ergebnisse gefunden für „“

  • Aus privaten Sammlungen: 100 Mark der Handelskammer des Memelgebiets von 1922

    Das ostpreußische Memelgebiet wurde auf Grund des Vertrags von Versailles mit Wirkung vom 15. Februar 1920 als autonomes Gebiet unter dem Schutz des Völkerbundes vom Deutschen Reich abgetrennt und französisch verwaltet. Bis dahin hatte die Grenze zwischen Ostpreußen und Russland/Litauen seit mehr als 700 Jahren zu den stabilsten der Welt gehört. Am 10. Januar 1923 besetzten litauische Freischärler das Gebiet als Ersatz für das von Polen annektierte Mittellitauen mit der litauischen Hauptstadt Wilna. Am 16. Februar 1923 wurde das Memelgebiet unter der Bedingung der Autonomie für die deutsche Bevölkerung von Frankreich offiziell an Litauen übergeben. 1939 gab Litauen das Memelgebiet dann aufgrund eines Ultimatums an das Deutsche Reich zurück. 1945 wurde das Gebiet von der Roten Armee besetzt und danach erneut Teil Litauens. Memelgebiet: 2.848 qkm, 141.000 Einwohner (1910), dav. 85% Deutsche, Hauptstadt Memel (heute Klaipeda). Die Handelskammer des Memelgebiets gab 1922 mit Genehmigung der Interalliierten Kommission Notgeld aus, das von der Gestaltung an sog. Serienscheine erinnert, aber dennoch im Memelgebiet umgelaufen ist. Die deutsche Reichswährung wurde am 16. April 1923 durch die neue litauische Litas-Währung ersetzt. Objekttyp: Notgeldschein Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Memelgebiet (unter französischem Völkerbundmandat) Emittent: Handelskammer des Memelgebiets, Le Haut Commissaire Réprésentant des Puissances Alliées Nominal: 100 Mark Datierung: 22. Februar 1922 Vorderseite: Wappen und Ornamente Rückseite: Gesamtansicht des Hafens und der Stadt Memel über das Kurische Haff Material: Papier mit Wasserzeichen Konturenkette Format: 186 mm x 105 mm Druck: Gebrüder Parcus, München Nummerierung: 18629 Gültigkeit: März 1922 bis 16. April 1923 Zitate: MEM-9 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) MEM-9 (Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Länder 1871 bis 1948) Ro/Gra 854 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SCWPM 9 (Standard Catalog of World Paper Money: Memel) B109 (Linzmayer: The Banknote Book – Memel) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • „Die Jugend der Welt kehrt zu Gast bei uns ein“

    Anmerkungen zu den III. Weltfestspielen der Jugend und Studenten in Ost-Berlin 1951 Nach den verheerenden Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges sehnte sich die Bevölkerung nach einem friedlichen Miteinander der Völker. Am 10. November 1945 beschlossen in London die meist kommunistisch ausgerichteten Jugendverbände, die im „Weltbund der Demokratischen Jugend“ (WBDJ) zusammengeschlossen waren, Weltjugendtreffen ins Leben zu rufen. Diese Weltfestspiele, bei denen sich Jugendliche aus den verschiedensten Ländern trafen, sollten der internationalen Freundschaft und Völkerverständigung dienen und einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau leisten. Die ersten Weltfestspiele der Jugend und Studenten mit 17.000 Teilnehmern aus 71 Staaten fand 1947 in Prag statt. 1949 kamen 10.400 Teilnehmer nach Budapest; zu den III. Weltfestspielen nach Ost-Berlin 26.000. Bei der Eröffnungsveranstaltung marschierten am 5. August 1951 Vertreter aus 104 Staaten in das 1950 eröffnete Walter-Ulbricht-Stadion (später Stadion der Weltjugend) in der Wuhlheide. Die propagandistische Ausrichtung der Veranstaltung wurde schnell klar, als DDR-Präsident Wilhelm Pick und FDJ[1]-Vorsitzender Erich Honecker in ihrer Begrüßung „Es lebe der Führer und Bannerträger des Friedens in der Welt, der Lehrmeister der Jugend aller Länder, unser geliebter Josef Stalin“ ausriefen. Die Westdeutsche FDJ[i] und das „Westdeutsche Komitee zur Vorbereitung der Weltfestspiele“ rührten kräftig die Werbetrommel für die Ost-Berliner Veranstaltung. Aus dieser Zeit stammt die hier vorgestellte Blüte des Komitees, deren Vorderseite die Rückseite der Note der Bank deutscher Länder zu 20 Deutsche Mark (WBZ-6) von 1948 zum Vorbild hat, während die andere Seite der Anmeldung zu den Weltfestspielen dient. Gedruckt wurde der 148 x 70 mm große Schein von „Nölting’s Druckerei Hamburg 35“. Interessant ist, wer für das Komitee als Präsident verantwortlich zeichnete: Manfred von Brauchitsch. 2. Tagung des Internationalen Festkommitees für die III. Weltfestspiele, Großkundgebung in der Werner-Seelenbinder-Halle in Berlin am 21. Mai 1951. Blick auf das Präsidium. In der Mitte Manfred von Brauchitsch. Blüte zu 20 DM, o. D. (1948), Banknotenabbildung auf der Vorderseite und Anmeldung zu den III. Weltfestspielen auf der Rückseite. Manfred Georg Rudolf von Brauchitsch (* 15. August 1905 in Hamburg; † 5. Februar 2003 in Schleiz) entstammt einem alten schlesischen Adelsgeschlecht. Nach dem Abitur trat er in Berlin-Spandau dem Freikorps „Brigade Erhardt“ bei und wurde 1924 in die Reichswehr übernommen. Nach einem schweren Motorradunfall verließ er 1928 das Militär als Fähnrich. Nach seiner Genesung wurde er Rennfahrer, zunächst als Privatfahrer und ab 1933 als Werksfahrer von Mercedes-Benz, mit deren Silberpfeilen er einige beeindruckende Siege errang, die seinen Ruhm begründeten. 1940 bis 1943 war er persönlicher Referent von Junkers-Chef Dr. Koppenberg und bekleidete den Rang eines Sturmführers beim Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK). 1944 wechselte er als Referent ins Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, dessen Chef Albert Speer war. Nach dem Krieg siedelte er an den Starnberger See. 1948 wurde er Sportpräsident des wieder gegründeten AvD (Automobilclub von Deutschland). 1949 versuchte er sich in Argentinien nochmals als Rennfahrer, vermochte aber nicht an seine Vorkriegserfolge anzuknüpfen, sodass er im März 1950 wieder nach Deutschland zurückkehrte. Der mittellose von Brauchitsch traf sich in der Folgezeit mehrfach mit Walter Ulbricht und ließ sich im März 1951 zum Präsidenten des „Westdeutschen Komitees zur Vorbereitung der Weltfestspiele“ und 1952 zum Präsidenten des „Westdeutschen Komitees für Einheit und Freiheit im Deutschen Sport“ wählen. Nachdem seine Autobiographie in einem Ost-Berliner Verlag erschienen war, wurde der westdeutsche Staatsschutz auf ihn aufmerksam und stellte Ermittlungen über das Sport-Komitee an. Im Mai 1953 wurde von Brauchitsch verhaftet und wegen Vorbereitung zum Hochverrat, Geheimbündelei und Staatsgefährdung angeklagt. Ende 1954 flüchtete er in die DDR, wo er bis 1960 als Sportfunktionär wirkte.[3] III. Weltfestspiele der Jugend und Studenten in Ost-Berlin 1951, Stadion in der Wuhlheide. Sondermarken der Deutschen Post der DDR zu den III. Weltfestspielen der Jugend und Studenten in Ost-Berlin 1951. III. Weltfestspiele der Jugend und Studenten in Berlin 1951, große Demonstration der jungen Friedenskämpfer Deutschlands am 12. August 1951 in Ost-Berlin. III. Weltfestspiele der Jugend und Studenten in Berlin 1951, große Demonstration der jungen Friedenskämpfer Deutschlands am 12. August 1951 in Ost-Berlin. Auf dem Spruchband: "Stalin – der größte Freund des deutschen Volkes". Die Anfangsjahre der Bundesrepublik stehen nicht nur für das Wirtschaftswunder. Die veränderte politische Großwetterlage in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg führte zu einer Integration der Bundesrepublik in das westliche Bündnissystem und zu einer konsequenten Abgrenzung zum Osten. Die Ära Adenauer war durch einen strengen Antikommunismus gekennzeichnet. Dies änderte sich  erst mit der sozialliberalen Koalition Ende der 1960er Jahre. Der folgende Auszug aus der Niederschrift einer Lehrerkonferenz der Berufsschule Wissen vom 9. Juli 1951 spricht eine deutliche Sprache: „Weltjugendspiele im August 1951: Hierzu führte Herr Direktor Thiel aus, dass die Weltjugendspiele zahlreiche Ausländer, Teilnehmer aus den Westzonen und besonders die Jugend aus der Ostzone erwarten. – Zweifellos stünden große sportliche Ereignisse auf dem Programm, die aber in Wahrheit nicht den edlen, sportlichen Wettstreit verkörpern sollen, sondern die nur das Täuschungsmanöver für eine groß angelegte kommunistische Demonstration sei, die zur Verbolschewierung der Jugend beitragen solle. – Die Ostzone bemüht sich leider, so bemerkte der Herr Vorsitzende, in den Westzonen für diese Festspiele Stimmung zu machen, um die West-Jugend zu veranlassen, an dieser Demonstration teilzunehmen. – Die Damen und Herren des Kollegiums werden gebeten, in ihren Klassen festzustellen, ob bei den Schülern ein Interesse für diese Festspiele geweckt wurde. Gegebenenfalls sollen die Festspiele mit ihren wahren Hintergründen aufklärend besprochen werden. Briefpropaganda für die U.d.S.S.R. und die Ostzone: Das Kultusministerium gibt dazu bekannt, dass Propagandabriefe nicht zu beantworten seien. – Der Herr Direktor hat das Büchlein ‚Recht und Ehre’ in Händen, das auf gleiche Weise in die Westzone gelangte. Er führt dazu aus, dass es unter dem Namen eines Nürnberger Verlags erschienen sei, dass es bei Betrachtung der ersten Seiten durchaus den Eindruck eines in Westdeutschland veröffentlichten Schriftstückes mache, jedoch im Inneren der Schrift die Hetze der Ostzone gegen den Westen offenbare. – Man könne an diesen Tatsachen nicht vorübergehen, ohne sich ernste Gedanken gemacht zu haben, unterstrich Herr Direktor Thiel. – In diesem Zusammenhang wies er auf die kürzlich in Dortmund stattgefundene Demonstration der kommunistischen Jugend hin, die mit Polizeigewalt auseinander getrieben wurde. Ferner sagte er, dass die Jugend noch nicht die Fähigkeit habe, eine objektive Beurteilung der Verhältnisse zu erwägen. Vielmehr müssten die Lehrerschaft und die Erziehungsberechtigten hier beratend und aufklärend wirken.“[4] Die Bundesbehörden be- und verhinderten nicht nur die Ausreise teilnahmewilliger Jugendlicher, sondern bedrohten auch westdeutsche Transportunternehmen, die die Aktionen der verbotenen West-FDJ unterstützten. Bis zum 28. Juli 1951 wurden über 6.000 FDJ-ler an der Zonengrenze zurückgewiesen. In Niedersachsen wurden allein 11.000 Polizeibeamte in Alarmbereitschaft versetzt. US-Behörden hinderten den Sänger, Schauspieler und Bürgerrechtler Paul Robeson daran, nach Ost-Berlin zu reisen. Die britische Labour-Party verbot ihren jungen Mitgliedern unter Androhung des Parteiausschlusses die Teilnahme an den Weltfestspielen. Dennoch nahmen an den 14-tägigen Sport- und Kulturveranstaltungen nicht nur die 26.000 Delegierten teil, sondern nach DDR-Angaben auch zwei Millionen Jugendliche aus beiden Teilen Deutschlands. Der Regierende Bürgermeister von (West-) Berlin Ernst Reuter lud die Festivalteilnehmer zu einem Besuch der Westsektoren ein. Trotz zeitweiliger Sperrung der S- und U-Bahnverbindungen nutzten Tausende junger Leute die Gelegenheit.[5] Besatzungsmächte, Wohlfahrtsorganisationen und Firmen verteilten 750.000 Bücher, Zeitungen und Broschüren und 170.000 Freikarten für Kino- und Theaterbesuche. Zusätzlich wurde kostenlose Verpflegung ausgegeben, die die Gäste wegen der Versorgungsengpässe im Ostsektor gern annahmen. Der SED war der Besuch der Westsektoren natürlich ein Dorn im Auge. Daher ließ am 15. August FDJ-Vorsitzender Erich Honecker mehrere Agitationszüge mit jeweils fünf- bis zehntausend Jugendlichen nach West-Berlin marschieren. Parolen skandierend und Flugblätter verteilend zog man durch die Bezirke Wedding, Kreuzberg und Neukölln, wo es zu Straßenschlachten mit der West-Berliner Polizei kam. Fast 1000 junge Leute wurden bei den Zusammenstößen verletzt. Unter ihnen auch elf Polizisten. Gegen 47 der 162 Festgenommenen erging Haftbefehlt. Auch wenn die DDR-Regierung das „gefährliche, jugendfeindliche und militaristische Verhalten“ der West-Berliner propagandistisch ausschlachtete, pfiff sie Honecker und die FDJ-Führung zurück, da es nicht im Interesse der SED und der sowjetischen Außenpolitik sei, unter den Alliierten in Berlin einen derartigen Konflikt zu schüren.[6] Am 19. August 1951 endeten die Weltfestspiele mit einer großen Abschlusskundgebung. „Eine Million junger Menschen, Abgesandte der Jugend der Welt, … [schworen] feierlich .., alle Kräfte im Kampf einzusetzen, um einen neuen Krieg zu verhindern, gegen das Wettrüsten anzukämpfen und für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Jugend einzutreten."[7] Uwe Bronnert Anmerkungen Die Überschrift lehnt sich an eine Textzeile der Festival-Hymne der III. Weltfestspiele (Im August blühn die Rosen) von Armin Müller (Text) und Günter Friedrich (Musik) an. In der 1. Strophe heißt es: "Lasst heiße Tage im Sommer sein! Im August, im August blühn die Rosen! Die Jugend der Welt kehrt zu Gast bei uns ein, und der Friede wird gut und uns näher sein! Im August, im August blühn die Rosen!" Fotos: Bundesarchiv. [1] Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) ist ein kommunistischer Jugendverband. In der DDR war sie eine staatlich anerkannte und geförderte Jugendorganisation und als Massenorganisation Teil eines parallelen Erziehungssystems zur Schule. Die FDJ ist Mitglied im Weltbund der Demokratischen Jugend und im Internationalen Studentenbund. Nach dem Ende der DDR versank sie in die politische Bedeutungslosigkeit. (Wikipedia) [2] Die FDJ in Westdeutschland wurde am 24. April 1951 als verfassungswidrige Organisation verboten. Diese Entscheidung wurde dann drei Jahre später vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Heute kann die FDJ legal operieren. [3] Vgl.   (14.03.2024) [4] Uwe Bronnert, Geschichte der Berufsbildenden Schule Wissen, 1969 – 2019, Aus Anlass der Einweihung des Schulgebäudes in der Hachenburger Straße vor fünfzig Jahren, Wissen 2019, S. 44. [5] Bis zum Mauerbau im August 1961 waren die Sektorengrenzen durchlässig. [6] So der Historiker Stefan Wolle, wissenschaftlicher Leiter des DDR-Museums in Berlin. (11.03.2024) [7]  (12.03.2024)

  • Surinam führt neue Stückelungen ein

    Ende März 2024 hat die Zentralbank von Surinam neue Stückelungen zu 200 und 500 Suriname Dollars (SRD) in Umlauf gebracht. Barzahlungen für große Beträge können so mit weniger Banknoten bezahlt werden, die Wartezeiten an den Geldautomaten werden kürzer und die Belastung und der Ausfall dieser Automaten werden verringert. Die allgemeine Gestaltung der neuen Banknoten entspricht den (niedrigeren) Stückelungen der bereits im Umlauf befindlichen Serie. Bei den 200- und 500-Dollars-Banknoten handelt es sich um neue (höhere) Nominale. Die 200-Dollars-Note zeigt auf der Vorderseite das Gebäude des Hauptsitzes der Central Bank van Suriname an der Waterkant in Paramaribo und auf der Rückseite einen Sandkastenbaum und einen Fischtrawler. Auf der Vorderseite befindet sich rechts ein farbwechselnder RollingStar® LEAD-Streifen (5). Wenn die Banknote gekippt wird, zeigt der Streifen einen Farbwechseleffekt von Gold zu Grün, einen Flip-Effekt der "200" zu einem Stern und die Samen eines Sandkastenbaums. Auf der Rückseite befindet sich rechts ein Sicherheitsfaden RollingStar®i+ Cube (1). Dabei handelt es sich um einen dynamischen Sicherheitsstreifen, der die Farbe von Gold zu Grün wechselt, wenn die Banknote gekippt wird, und bei dem auch der Nennwert durchsichtig ist. Weitere Sicherheitsmerkmale sind ein Wasserzeichen des Zentralbankgebäudes (2), Stichtiefdruck (3), ein latentes Bild (4, SR$ wird sichtbar, wenn die Banknote gekippt und aus dem richtigen Winkel betrachtet wird), ein transparentes Fenster (6, Lasercut mit einem genau definierten Bild des Sandkastenbaumsamen), ein durchsichtiges Register des Logos der Zentralbank (7) und UV-Merkmale. Die 500-Dollars-Note zeigt auf der Vorderseite ebenfalls das Gebäude des Hauptsitzes der Central Bank van Suriname in Paramaribo und auf der Rückseite eine Moriche-Palme und einen Mähdrescher. Die Sicherheitsmerkmale ähneln denen des Zweihunderters mit folgendem Unterschied: Auf der Vorderseite befindet sich rechts ein varifeye® ColorChange Patch (5). Das Patch verändert im Licht seine Farbe; von oben betrachtet ist es goldfarben und zeigt verschiedene Effekte wie den Flip-Effekt "500" zu einem Stern. Hält man die Banknote gegen das Licht, zeigt ein feiner Ausschnitt im Papier eine Moriche-Palmenfrucht in tiefblauer Farbe. Donald Ludwig

  • Ukraine: Neue 50-Griwna-Gedenkbanknote "Einigkeit rettet die Welt"

    Am 23. Februar 2024 gab die Nationalbank der Ukraine eine neue Gedenkbanknote zu 50 Griwna im Hochformat in einer limitierten Auflage von 300.000 Stück heraus. Die Gedenkbanknote "Einigkeit rettet die Welt" ist der Unbeugsamkeit des ukrainischen Volkes im Kampf für Freiheit und europäische Werte, der Konsolidierung der ukrainischen Gesellschaft zum Schutz der territorialen Integrität und der Einigung der demokratischen Welt angesichts der russischen Aggression gewidmet. In der Mitte der Vorderseite befindet sich eine künstlerische Komposition, die einen stilisierten Umriss der Ukraine zeigt. Im Hintergrund ist das Bild eines Mädchens mit einem Militärhelm zu sehen, das nach Westen blickt. Im unteren Teil der Banknote ist vor dem Hintergrund einer Weltkugel eine stilisierte Karte von Europa zu sehen, von dessen Ländern Hilfe und Unterstützung für die Ukraine ausgeht. Stilisierte Herzen zwischen den Reisewegen der Transporte symbolisieren Aufopferung und Barmherzigkeit. Oben befindet sich ein Wasserzeichen und darunter eine Komposition aus gefüllten und konturierten Quadraten (die zentralen Quadrate sind mit dem Nennwert der Banknote versehen) sowie ein durchsichtiger Streifen, der mit den Umrissen des Logos der Nationalbank der Ukraine gefüllt ist. In der Mitte der Gedenkbanknote befindet sich die Aufschrift [übersetzt] "EINIGKEIT RETTET DIE WELT" (auf Ukrainisch) mit zwei Textblöcken (links und rechts) auf Ukrainisch und Englisch: [übersetzt] EINHEIT UND SOLIDARITÄT MIT DEM UKRAINISCHEN VOLK DER SIEG DER UKRAINE RÜCKT NÄHER IM KAMPF GEGEN DEN RUSSISCHEN AGGRESSOR UND RETTET DIE WELT VOR DEM CHAOS UND DER DUNKELHEIT DER GEWALT; EINHEIT UND SOLIDARITÄT MIT DEM UKRAINISCHEN VOLK RÜCKEN NÄHER DEN SIEG DER UKRAINE IM KAMPF GEGEN DEN RUSSISCHEN AGGRESSOR, UND SIE RETTEN DIE WELT VOR DEM CHAOS UND DUNKELHEIT DER GEWALTTÄTIGKEIT. Das Hauptmotiv auf der Rückseite ist eine symbolische Komposition aus verschlungenen Händen, die Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung, Vertrauen und Partnerschaft symbolisieren, vor dem Hintergrund eines stilisierten Dreizacks, dem Symbol des ukrainischen Staates. Im oberen Teil der Gedenkbanknote befindet sich ein stilisiertes Bild der digitalen Bezeichnung des Nennwerts, das durch ein Schutzgitter gebildet wird. In der oberen Mitte der Banknote befindet sich die Aufschrift [übersetzt] EINHEIT – STÄRKE! Die Gedenkbanknote wird in einem Folder für 245 Griwna verkauft. Jede Person kann ein oder zwei Stück online bestellen. 150.000 Stück werden online verkauft. Der Online-Verkauf begann am 7. März 2024. Dies ist die zweite Gedenkbanknote, die seit Beginn des Krieges mit Russland im Jahr 2022 ausgegeben wurde. Im Februar 2023 führte die ukrainische Nationalbank eine 20-Griwna-Banknote zum Gedenken an ein Jahr seit Beginn des ukrainisch-russischen Krieges ein. Donald Ludwig

  • British Armed Forces Special Vouchers, Teil 3

    Die Operation Vista und die Voucher der Second Series und die sich anschließende Sixth Series Die Einführung der Voucher am 1. August 1946 hatte wohl nicht den erwünschten Erfolg gebracht, denn das Schwarzmarkt-Problem bestand weiter. Im Ministerium hatte man nicht mit dem Einfallsreichtum der britischen Soldaten und der örtlichen Bevölkerung gerechnet. Das Ministerium war bereits Anfang 1947 bereit, neue Maßnahmen zu ergreifen. Im März 1947 wurde hier beschloss, die Scheine der ersten Serie durch völlig neue Voucher zu ersetzen. Dabei sollten alle BAFSV-Bestände von nicht autorisierten Personen „demonetisiert“ werden. Unter strenger Geheimhaltung lief die Operation „VISTA“ an. Die mit der ersten Serie ausgegebenen Token zu ½d und 1d sollten von der Aktion unberührt bleiben. Wieder standen Gestaltung und Herstellung der Geldscheine unter erheblichen Zeitdruck. Daher verwendete die Druckerei für die Voucher der zweiten Serie das gleiche Grundlayout der vorhergehenden Serie. Auch die Größe der Scheine blieb gleich, so dass nur das Farbschema und das eigentliche Schriftband geändert werden mussten. Auf Anraten von S. B. Chamberlain, dem General Works Manager der Druckerei der Bank of England, erhielten die Voucher zusätzlich den Aufdruck „Second Series“, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Präfixe der Scheine der zweiten Serie wurden von einem einzelnen auf einen doppelten Serienbuchstaben umgestellt und folgten dem Muster der ersten Serie. So erhielten die £1-, 10/-, 5/- und 2/6-Noten die Präfixe AA/x, BB/x, CC/x bzw. DD/x (x steht dabei für die Nummerierung der Scheine). Wie schon bei der ersten Serie wurden die kleineren Stückelungen nicht nummeriert. Bis zum 27. Juni 1947 waren alle neuen Entwürfe vom Kriegsministerium genehmigt und der Druck in vollem Gange. Die Beschaffung des notwendigen Wertzeichenpapiers stellte sich auch dieses Mal als schwierig heraus, da das Kriegsministerium unbedingt Papier mit einem Metallstreifen wünschte. Der einzige Hersteller, der zu diesem Zeitpunkt in der Lage war, dieses Papier herzustellen, war Portals.[1] Das Unternehmen teilte jedoch der Druckerei De La Rue mit, dass sie die erforderliche Menge nicht in der vorgesehenen Zeit herstellen könne. Erst nachdem die Bank of England erheblichen Druck ausübte, erklärte sich Portals zur Lieferung bereit. Der Papierhersteller erhielt am 25. März 1947, eine Woche bevor De La Rue den Druckauftrag bekam, grünes Licht für die Herstellung des Papiers. Es dauerte etwa fünf Monate, um den gesamten Auftrag fertigzustellen. Am 5. September 1947 lieferte die Druckerei 800 Kisten mit jeweils 50.000 Scheinen an die Bank of England. Die Geldscheine wurden in den Tresor B6 übernommen, zusammen mit 24 Kisten mit BAFSV, die am 12. November 1947 von der Firma John Waddington in Leeds eingingen. Bei diesen 24 Kisten könnte es sich um Voucher der ersten Serie gehandelt haben, was darauf schließen lässt, dass die Firma Waddingtons am Druck der ersten Serie beteiligt war. Die Voucher der zweiten Serie wurden in einer geringeren Auflage als die der ersten Serie gedruckt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der britischen Truppen in besetzten Gebieten rückläufig war. Außerdem war es nun möglich, den Bedarf der verschiedenen Stückelungen anhand der Erfahrungen, die durch die tatsächliche Verwendung der Gutscheine der ersten Serie gewonnen wurden, genauer einzuschätzen. Für die 40 Millionen Wertzeichen fielen Herstellungskosten in Höhe von 38.800 Pfund an. Der Grund für den Anstieg der Kosten waren die in der Zwischenzeit gestiegenen Lohn- und Materialkosten sowie die Tatsache, dass alle Scheine nun auf Papier mit metallischem Sicherheitsfaden gedruckt wurden. Zwischen 1948 und 1958 druckte De La Rue mindestens eine weitere Auflage von Voucher der zweiten Serie, um im Umlauf verschlissene Scheine zu ersetzen. Wie zuvor wurden diese Scheine auf Fadenpapier gedruckt. Sie sind vollkommen identisch mit den Scheinen der ersten Auflage. Anhand der Nummerierung lassen sich ggf. bei den vier höchsten Werten Scheine der zweiten Serie ermitteln, da bekannt ist, mit welchen Nummern Scheine der ersten Auflage aufhörten. Am 8. Dezember 1947 informierte das Kriegsministerium das Hauptquartier der Britischen Rheinarmee über den bevorstehenden Austausch der BAFSV der ersten Serie. In der Nacht zum 12. Dezember 1947 gingen drei Eisenbahnwaggons mit Gutscheinen, bewacht von drei Offizieren und sechs weiteren Soldaten auf die Reise. Mit der Fähre „The Essex“ ging es von Harwich über den Ärmelkanal nach Zeebrügge. Die für Deutschland bestimmte Sendung bestand aus 294 Kisten mit jeweils 50.000 Scheinen und einem Gesamtwert von 3.000.000 Pfund. Sie erreichte Hamburg am 16. Dezember 1947. Weitere 4.750.000 Scheine waren für das HQ (Hauptquartier) der britischen Truppen in Österreich in Klagenfurt bestimmt. Die 95 Kisten hatten einen Wert von 1.315.625 Pfund. Der dritte Teil der Sendung ging nach Triest, Italien: 1,5 Millionen Scheine mit einem Wert von 384.375 Pfund. In Hamburg war man jedoch der Meinung, dass die Menge in der Anfangsphase der Operation nicht ausreichen würde und forderte weitere Wertzeichen im Wert von einer Million Pfund an. Zwischen dem 30. Dezember 1947 und 2. Januar 1948 gingen auf dem Luftweg weitere 3.300.000 (?) Vouchers ein. In der zweiten Hälfte des Dezembers 1947 beschloss das Kriegsministerium, dass der Umtausch am 4. Januar 1948 erfolgen sollte. Aus unbekannten Gründen wurde dieser Termin jedoch auf den 6. Januar 1948 verschoben. Die Zahlmeister wurden am 28. Dezember über die bevorstehende geheime Aktion informiert und in den folgenden Tagen mit den neuen Zahlungsmitteln ausgestattet. Die kommandierenden Offiziere erhielten versiegelte Befehle mit Anweisungen für die Durchführung des Umtausches. Die Briefe durften nicht vor 00.01 Uhr des 6. Januars geöffnet werden. Die Befehle wiesen auch auf Radio-Sendungen des British Forces Network hin, die im Laufe des Tages ausgestrahlt würden. Offensichtlich wollte das Kriegsministerium den Überraschungseffekt nutzen. Dass es anders kam, verdankten die Briten einem US-amerikanischen Finanzbeamten des Europäischen Kommandos in Frankfurt am Main, der sein Wissen an den örtlichen Militär-Radiosender ausplauderte. Dieser berichtete am Nachmittag des 5. Januar in einer Sendung über den bevorstehenden Umtausch. Die gleiche Meldung wiederholte um 21.00 Uhr das American Forces Network. Abb. 1.1/2: BAFSV, o. D., 3d, Vorder- und Rückseite. Abb. 2.1/2: BAFSV, o. D., 6d, Vorder- und Rückseite. Abb. 3.1/2: BAFSV, o. D., 1/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 4.1/2: BAFSV, o. D., 2/6, Vorder- und Rückseite. Abb. 5.1/2: BAFSV, o. D., 5/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 6.1/2: BAFSV, o. D., 10/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 7.1/2: BAFSV, o. D., £1, Vorder- und Rückseite. Obwohl es in den offiziellen Berichten heißt, dass kein großer materieller Schaden entstanden und die Operation erfolgreich verlaufen sei, konnten die Hamburger Schwarzhändler noch große Mengen der alten BAFSV zu den aktuellen Schwarzmarktpreisen von 400 bis 500 Reichsmark pro 1 Pfund BAFSV absetzen, während der offizielle Kurs bei 40 Mark pro Pfund lag. Bereits um 12.00 Uhr war die Aktion praktisch abgeschlossen. Insgesamt 100.000 Soldaten und 20.000 Zivilisten waren davon betroffen. Urlauber und abwesende Soldaten konnten ihr Geld auch noch in den folgenden Tagen und Wochen umwechseln. Am 31. März 1948 galt der Umtausch als beendet und die alten BAFSV wurden an die Bank of England zur Vernichtung geschickt. Um einen weltweiten Handel mit Voucher der ersten Serie zu verhindern, mussten auch die seit dem 6. Mai 1947 in Japan in Umlauf befindlichen Scheine ausgetauscht werden. Da Melbourne erst am 30. Dezember 1947 darüber informiert wurde, erfolgte er in Japan wohl erst einige Tage später als in Europa. Wegen der hohen Transportkosten wurden die eingezogenen Geldscheine vor Ort vernichtet. Als die BAFSV in Japan bei den British Commonwealth Occupation Forces (BCOF) eingeführt wurden, war das Kriegsministerium mehr oder weniger gezwungen, diese Gutscheine zu finanzieren. Im September 1949 gehörten dem BCOF jedoch keine britischen oder Commonwealth Truppen mehr an und das australische Kontingent war auf etwa 3.000 Mann geschrumpft. Kriegsministerium und Schatzamt in London waren daher der Meinung, dass sie für die in Japan noch umlaufenden Gutscheine im Wert von 250.000 Pfund nicht mehr einstehen müssten, da sie ja nur Australiern zugute kämen. Der Streit, der darüber in den nächsten Monaten entbrannte, ging schließlich wie das Hornberger Schießen aus. Nachdem im Juni 1950 die australische Regierung den Rückzug ihrer Soldaten aus Japan ankündigte, gab das Kriegsministerium jede Hoffnung auf, dieses Problem jemals lösen zu können. Noch auf einem anderen asiatischen Schauplatz waren die Voucher vertreten. Am 11. April 1961 gelangten wohl die letzten drei Kisten auf dem Luftweg nach Singapur. Als im Dezember 1962 die Brunei-Rebellion ausbrach, wurden bei der Borneo-Operation offenbar Gutscheine der zweiten Serie als Kantinengeld benutzt. Nach dem Ende der Feindseligkeiten im Jahr 1966 wurden am 11. April 1967 insgesamt 41 Kisten mit Gutscheinen nach Großbritannien zurückgeschickt. Diese Sendung enthielt 28 ungeöffnete Kisten mit unbekanntem Wert und 13 Kisten mit gemischten Stückelungen im Wert von 301.000 Pfund. 1958 sollte der Schein zu 5 Pfund die zweite Serie vervollständigen. Sie hatte zwangsläufig ein völlig neues Design. Eigentlich hätte der Schein als höchster Wert nach dem bisherigen Präfixsystem die Serie AA erhalten müssen. Da AA jedoch bereits für den 1-Pfund-Schein der zweiten Serie verwendet worden war, erhielt der 5-Pfund-Schein den Serienpräfix EE. Gedruckt wurde er auf Papier mit Wasserzeichen. Gleichzeit wurden auch die anderen Nominale auf Wasserzeichenpapier nachgedruckt. Abb. 8.1/2: BAFSV, o. D., £5, Vorder- und Rückseite. Das Wasserzeichen ist deutlich am weißen Rand zu erkennen. Trotz der Neuanfertigungen wurden am 1. November 1959 überraschend die BAFSV eingezogen, einzig in West-Berlin blieben sie bis zur Einführung der Dezimalwährung in Gebrauch. Bei den Neudrucken fällt der 5-Shillings-Schein aus den Rahmen. Entweder er wurde mit einer neuen Druckplatte gedruckt oder die alte Gravur wurde überarbeitet, denn es lassen sich deutlich zwei Ausgaben mit unterschiedlichen Geheimzeichen unterscheiden. Während die alten Scheine den Präfix CC tragen, erhielt der neue Gutschein das Präfix CD. Die maximale Auflage hat nicht mehr als 2.000.000 Stück betragen. Abb. 9.1/2: BAFSV, o. D., 5/-, Vorder- und Rückseite. Gedruckt auf Papier mit Wasserzeichen. Noch etwas fällt auf. Obwohl der Schein zu 5 Shillings mit Metallfaden im August 1960 noch vorrätig war, war er zu diesem Zeitpunkt auch in West-Berlin nicht mehr im Umlauf. Er scheint zwischen November 1959 und August 1960 aus dem Verkehr gezogen worden zu sein. Der Grund dafür ist unklar, aber die Tatsache, dass etwa zur gleichen Zeit ein neuer Schein in Auftrag gegeben und gedruckt wurde, könnte darauf hindeuten, dass eine Art Notlage eingetreten war, die die Armee dazu zwang, diesen Nennwert durch einen Schein mit Wasserzeichen und einem deutlich anderen Präfix zu ersetzen. Dies könnte auch erklären, warum die anderen Stückelungen auf Papier mit Wasserzeichen umgestellt wurden. Die Notlage könnte sogar so gravierend gewesen sein, dass sie der eigentliche Grund für die vierte und fünften Serie im Jahr 1961 war. Die Umstellung der britischen Währung auf das Dezimalsystem machte auch eine Neuausgabe der Pence-Werte notwendig, während die £1- und £5-Noten der zweiten Serie weiterhin in West-Berlin in Umlauf bleiben konnten. Lange Zeit meinte man, dass Thomas De La Rue der einzige Drucker der 5-, 10- und 50-New Pence-Scheine sei. Wie man heute weiß, hatte das Verteidigungsministerium auch an Bradbury Wilkinson einen Auftrag für Scheine der sechsten Serie vergeben. Die Bradbury-Voucher wurden zwar gedruckt, aber soweit bekannt, nie in Umlauf gesetzt. Auf den ersten Blick sehen beide Ausgaben identisch aus. Betrachtet man die Scheine genauer, so fällt der Unterschied des Unterdruckmusters und die unterschiedliche Form der Buchstaben auf. Auch die Geheimzeichen auf den Scheinen sind bei den Druckereien verschieden, und die Qualität der Gravur scheint auf den De La Rue-Scheinen schärfer und präziser als auf den Bradbury-Scheinen. Unterschiedlich sind auch die Präfixe. Während die De La Rue-Ausgabe ein Präfix mit zwei Buchstaben über einer Ziffer aufweist, hat die Bradbury-Ausgabe einen einzelnen Buchstaben in einer fetteren Schrift über einer einzelnen Ziffer. Beide Ausgaben wurden auf Papier mit einem einfachen Wasserzeichen, bestehend aus Streifen mit Wellenlinien, gedruckt. Bei der De La Rue-Ausgabe verläuft das Wasserzeichen vertikal und bei der Bradbury-Ausgabe horizontal. Abb. 10.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 5 New Pence, Thomas De La Rue, Vorder- und Rückseite. Abb. 11.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 10 New Pence, Thomas De La Rue, Vorder- und Rückseite. Abb. 12.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 50 New Pence, Thomas De La Rue, Vorder- und Rückseite. Abb. 13.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 5 New Pence, Bradbury Wilkinson, Vorder- und Rückseite. Abb. 14.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 10 New Pence, Bradbury Wilkinson, Vorder- und Rückseite. Abb. 15.1/2: BAFSV, o. D. 6th Series, 50 New Pence, Bradbury Wilkinson, Vorder- und Rückseite. Im Jahr 1971, als die Sechste Serie eingeführt wurde, hatte der Army Council aufgehört zu existieren und nach der Reorganisation des Verteidigungsministeriums 1963/64 wurde er durch den Defence Council ersetzt. Als ausgebende Behörde erscheint daher bei der Sixth Series der Verteidigungsrat und es heißt jetzt "ISSUED BY THE DEFENCE COUNCIL". Die sechste Serie war die letzte Ausgabe der BAFSV. Am 31. Dezember 1979 wurden auch in West-Berlin die Voucher aus dem Verkehr gezogen. Wie es scheint, bestand für eine weitere Verwendung eines besonders Kantinengelds bei den britischen Streitkräften kein Bedarf mehr. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Die Papierfabrik Portals besteht seit 1711. Sie war und ist unter den Namen Portals Limited, Portals Paper Limited, Portals De La Rue Limited und derzeit als Portals International Limited bekannt. Das heutige Unternehmen mit Sitz in Bathford, Somerset, ist auf Papier für Banknoten und andere Sicherheitsdrucke wie Pässe spezialisiert.

  • Lexikon: Internationale Bank von Luxemburg

    Historisch gehörte Luxemburg zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und zum Deutschen Bund. Erst mit der Luxemburgkrise, die durch den beabsichtigten Kauf des Großherzogtums durch die französische Regierung unter Napoléon III. ausgelöst wurde und dem Zweiten Londoner Vertrag von 1867 mit der Festschreibung der luxemburgischen Neutralität und zum Ausscheiden aus dem Deutschen Bund. Bis 1890 wurde das Großherzogtum in Personalunion vom niederländischen König regiert. Die wirtschaftliche Entwicklung Luxemburgs, vor allem die ab 1848 in Angriff genommenen Bahnbauprojekte, verstärkten den Wunsch nach mehr Kredit und einer eigenen Notenbank. Zu dieser Zeit entstanden in vielen deutschen Staaten Notenbanken, die eigene Geldscheine ausgaben, um die Großbauprojekte der Industriellen Revolution realisieren zu können. Auf Wunsch von Prinz Heinrich der Niederlande befasste sich 1855 Jean-Pierre André in Sachsen-Weimar-Eisenach mit der Organisation der Weimarischen Bank. Bei der Ausarbeitung der Statuten der zu gründenden Bank halfen u.a. die Bankiers Mendelssohn, G. Mevissen und A. Oppenheim. Durch Großherzoglichen Beschluss vom 8. März 1856 wurde die Gründung der Internationalen Bank in Luxemburg (Banque Internationale à Luxembourg) genehmigt. Die Bank durfte Noten in Beträgen von 25 bis 1000 Francs, von 5 bis 500 Gulden im 24 ½-, 20- oder 21-Guldenfuß, ferner niederländische Gulden sowie Noten von 10 bis 500 Taler ausgeben. Da sich jedoch die einzelnen deutschen Staaten immer mehr gegen die Zirkulation der Noten anderer Länder im eigenen Land durch Gesetze schützten, ließ man es bei der Ausgabe von 10-Taler-Noten bewenden. Internationale Bank von Luxemburg: 100 Francs vom 8. März 1981, Vorder- und Rückseite. Abb. Hartmut Fraunhoffer, www.banknoten.de Im Streit zwischen den beiden luxemburgischen Notenbanken (1873 wurde die Großherzoglich-Luxemburgische Nationalbank gegründet) siegte die Internationale Bank, da 1881 die Nationalbank in Zahlungsschwierigkeiten geriet und geschlossen wurde. Nach Einführung der Mark-Währung überdruckte die Bank ihre gerade hergestellten Franc-noten mit der neuen Währungsbezeichnung, bevor sie 20- und 50-Mark-Scheine mit Datum vom 1. Juli 1900 bei Giesecke & Devrient in Leipzig drucken ließ. Zu Beginn des Ersten Weltkriegs wurden primitiv gedruckte 1-, 2- und 5-Mark-Scheine mit Datum vom 5. August 1914 ausgegeben. Während nach dem Ersten Weltkrieg die Staatsnoten des Großherzogtums im Zahlungsverkehr an Bedeutung gewannen, wurde das alte Notenausgaberecht der Internationalen Bank durch Beschluss vom 30. April 1920 revidiert. Die Bank gab fortan nur noch 100-Francs-Noten in verschiedenen Auflagen aus: 10. Februar 1923, 18. Dezember 1930, 1. August 1936, 15. Mai 1947, 21. April 1956, 1. Mai 1968 und 8. März 1981. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

  • Zerrissene Leben: Tschechoslowakische Frauen in Ravensbrück – Neues Buch und Lesung am 11. Juni 2023 in der Gedenkstätte Flossenbürg

    Pavla Plachá: Zerrissene Leben Tschechoslowakische Frauen im Konzentrationslager Ravensbrück 1939-1945 456 Seiten, Festeinband, durchgehend farbige und schwarzweiße Abbildungen, Format 17 cm x 24 cm, Hamburg 2023. Preis: 34,80 Euro. ISBN: 978-3-96488-169-4 Von den knapp 5.000 Ravensbrücker Häftlingen aus der vormaligen Tschechoslowakei sind eher Milena Jesenská (* 1896 Prag, ✝︎ 1944 Ravensbrück) oder die Überlebende Hana Housková (* 1911 Prag, ✝︎ 1995 Prag) öffentlich bekannt. Die erstere als Journalistin und Adressatin zahlreicher Briefe von Franz Kafka in den 1920er Jahren. Die letztere überlebte die KZ-Haft, wurde Aktivistin des sogenannten Prager Frühlings in den 1960er Jahren, verließ 1969 die Kommunistische Partei und sah sich anschließend heftiger Denunziation ausgesetzt. Ihr Text "Monolog" (1993) weckte das Interesse am Schicksal der Kameradinnen. Von 1939 bis 1945 wurden etwa 123.000 Frauen und Kinder in das nationalsozialistische Konzentrationslager Ravensbrück (KZ) verschleppt. Früh, nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei, gehörten auch ihre Staatsangehörigen zu seinen Opfern. Diese Häftlingsgruppe hat eine wesentliche Bedeutung für die Geschichte des KZ, zumal neben den politisch Verfolgten der rassistische Terror hier auch Jüdinnen, Sintezze und Romni aus Böhmen, Mähren, der Slowakei und der Karpatenukraine erfasste. Mit der umfassenden Studie "Zerrissene Leben" von Pavla Plachá (Übersetzung aus dem Tschechischen: Marika Jakeš) liegt nun eine wirklichkeitsnahe und historisch abgesicherte Darstellung zu Strukturen in der Gruppe sowie den Schicksalen und wie Überlebenswegen der tschechoslowakischen Ravensbrückerinnen vor. Dabei wird das seit 1948 von realsozialistischen Deutungen geprägte und herrschende Bild der Erinnerung umfassend revidiert. Zum ehemaligen Konzentrationslager Flossenbürg gibt es mehrere Schnittstellen. So werden im April 1944 knapp 700 nichtjüdische Häftlinge (Polinnen, sowjetische Staatsangehörige und Tschechoslowakinnen) aus dem KZ Ravensbrück in ein Außenlager von Flossenbürg (Helmbrechts) gebracht, um als Zwangsarbeiterinnen in der Rüstungsproduktion (Metallwerke Neumeyer, Nürnberg) eingesetzt zu werden. Pressetext: Kurt und Herma Römer Stiftung TERMIN: Lesung und Vorstellung der Studie "Zerrissene Leben" von und mit Pavla Plachá Dienstag, 11. Juni 2024, 18:30 Uhr KZ Gedenkstätte Flossenbürg Gedächtnisallee 5, 92696 Flossenbürg Saal im Bildungszentrum www.gedenkstaette-flossenbuerg.de/de/besuch/informationen Anreise mit dem öffentlichen Verkehr: Per Bahn bis Weiden (Oberpfalz), von dort 40 Minuten über Land mit Bus 6272 oder 1951 (Richtung Flossenbürg/Silberhütte) bis "Flossenbürg-Gedenkstätte". Anreise mit PKW: Über die Autobahn A93 (Regensburg-Hof, Ausfahrt Neustadt an der Waldnaab) oder A6 (Nürnberg-Pilsen), Ausfahrt Waidhaus. Wer den Besuch der Lesung an dem Tag nutzen will, um die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg näher kennen zu lernen: Öffnungszeit 9 – 17 Uhr. Klappentext: Eine detaillierte Studie über die Schicksale tschechoslowakischer Frauen im NS-Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück und deren Verarbeitung in Nachkriegserinnerungen. Unter den etwa 123.000 Frauen, die zwischen 1939 und 1945 im zentralen Frauen-Konzentrationslager des nationalsozialistischen Deutschlands in Ravensbrück gefangen gehalten wurden, gab es auch knapp 5.000 tschechoslowakische weibliche Häftlinge. Auf Grundlage von Forschungen in diversen Archiven sowie der Auswertung zahlreicher Zeitzeuginnenberichte arbeitet die Autorin im Kontext der NS-Verfolgungspolitik die innere Struktur dieser Gruppe heraus und entwirft eine Typologie der inhaftierten Frauen. Berücksichtigt werden auch diejenigen Gruppen, die über Jahrzehnte tabuisiert oder marginalisiert wurden, u.a. tschechoslowakische Staatsangehörige deutscher Nationalität, Frauen aus der Slowakei und dem Teschen (Cieszyn-Těšín)-Gebiet, Frauen jüdischer Herkunft sowie Sintezze und Romni. Es geht außerdem um die spezifisch weiblichen Aspekte der Haft: sexualisierte Gewalt, Zwangsprostitution, pseudomedizinische Versuche, die Verletzung des Schamgefühls oder der Verlust der Privatsphäre sowie um Mutterschaft oder um intime Beziehungen zwischen den Frauen während der KZ-Haft. Pavla Plachá behandelt zudem die Verarbeitung des Erlebten in Nachkriegserinnerungen und den Umgang mit diesen Erinnerungen durch die jeweiligen politisch Verantwortlichen bis zur Auflösung der ČSSR und der neuen tschechischen Behörden. Dabei wird das seit 1948 von realsozialistischen Deutungen geprägte und herrschende Bild der Erinnerung revidiert. VSA: Verlag Hamburg Interessenten wenden sich bitte direkt an: VSA: Verlag Hamburg, St. Georgs Kirchhof 6, D-20099 Hamburg. Internet: www.vsa-verlag.de E-Mail: info@vsa-verlag.de Hans-Ludwig Grabowski

  • MIF Maastricht – PMG Onsite Grading vor Ort und Royal Joh. Enschede ist dabei!

    Die MIF Paper Money Fair findet am 4. und 5. Mai 2024 im Konferenzzentrum MECC in der niederländischen Stadt Maastricht statt. Die Veranstaltung ist mit einer Ausstellungsfläche von 3.500 m2 die größte Banknotenmesse der Welt und zieht durchschnittlich 220 bis 250 Aussteller und Händler aus über 60 Ländern an. Auch in diesem Jahr wächst sie wieder und erwartet neue Aussteller aus Uruguay, Costa Rica und Peru. Neben den Anbietern von Papiergeld aus aller Welt und historischen Wertpapieren zieht die MIF auch eine wachsende Zahl von Ausstellern und Händlern aus anderen numismatischen Bereichen an, darunter immer mehr klassische Münzhändler, die den Weg zur MIF nach Maastricht finPMG International, unser Co-Sponsor und offizieller Grading Service, wird wie immer mit einem Team von 20 bis 25 Personen aus den USA vor Ort sein, um die Bestimmung und Bewertung vor Ort (Onsite Grading) für Aussteller, Händler und Sammler durchzuführen. PMG Onsite Grading wird bereits ab Dienstag, den 30. April 2024 mit einem Stand auf der Vorbörse zur MIF vertreten sein. Dort können Sie bereits Ihre Banknoten für das Onsite Grading einreichen. Das US-amerikanische Auktionshaus Stack's Bowers ist Hauptsponsor und offizieller Auktionator der MIF. Darüber hinaus organisiert Stacks Bowers eine Live-Auktion, deren Lose an ihrem Stand besichtigt werden können. In Zusammenarbeit mit dem Veranstalter wird Stack’s Bowers am Samstagmorgen das berühmte Good Morning Maastricht Frühstücksbuffet für alle Aussteller anbieten. Am Freitagabend findet das MIF Business2Business (MIF B2B) statt. Hier können sich alle Aussteller und Gäste bei einem Imbiss und Getränken treffen. Während der MIF werden verschiedene Präsentationen und Vorträge von Royal Joh. Enschede im Restaurant stattfinden. Diese Vorträge zeigen den gesamten Produktionsprozess vom Entwurf einer Banknote über die Herstellung der Druckplatte bis hin zu den Sicherheitsmerkmalen wie Wasserzeichen, UV-Fasern, Hologrammfolien, Mikrotext, Prägungen und anderen Merkmalen. Der Besuch dieser Präsentationen und Vorträge ist kostenlos. Sie finden zu folgenden Zeiten statt: Freitag, 3. Mai um 14 Uhr; Samstag, 4. Mai, um 11 Uhr, 14 Uhr und 16 Uhr. Der Eintritt zur Papiergeldmesse MIF ist frei. Die Messe findet am Samstag, 4. Mai (10–18 Uhr) und Sonntag, 5. Mai (10–17 Uhr) statt. Weitere Informationen: www.mif-events.com.

  • Leserpost: Muster aus der Pulverfabrik Premnitz von 1917

    Hier etwas hoffentlich Neues: Der Aufdruck "Ungültig" ist wohl bislang nicht katalogisiert. Ist mir bei Tieste 5750.05.04M1 aufgefallen. Alle anderen Werte ohne Kontrollnummer haben diesen Aufdruck nicht! Mit freundlichen Grüßen Th. Neldner Anmerkung der Redaktion Die Fabrik Premnitz (Brandenburg) der Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken gab mit Datum vom 1. Oktober 1917 Kleingeldscheine in Nennwerten zu 1, 3, 5, 10, 25, 50, 60 und 70 Pfennig sowie einen Großgeldschein über 1 Mark als Verkehrsausgaben aus. Gelaufene Scheine mit Kontrollnummern sind heute selten, häufiger kommen Scheine ohne Nummerierung vor, die sicher aus Restbeständen stammen. Ihr Schein mit dem Aufdruck "Ungültig!" und der doppelten Lochentwertung diente wohl als Muster. Man kann natürlich nicht bei allen Ausgaben auch die Muster in die Kataloge aufnehmen, das geht schon nicht, weil es hierzu kaum einen vollständigen Überblick gibt. Für die Forschung ist es aber bedeutend, dass solche Stücke gemeldet werden, wofür ich mich bedanken möchte. Hans-Ludwig Grabowski

  • Wertbeständiges Notgeld der Deutschen Reichsbahn 1923

    Wie das Reichsbankdirektorium gab auch die Deutsche Reichsbahn ab dem 9. November 1923 wertbeständige Anteilscheine an den auf Grund des Gesetzes vom 14. August 1923 aufzustellenden Schatzanweisungen des Deutschen Reiches (Reichsgoldanleihe) aus. Kurz zuvor hatte die Reichsbahn ihre Personen- und Gütertarife zum 1. November 1923 auf Goldmarkbasis umgestellt. Die mit 23. Oktober 1923 datierten Reichsbahn-Anteilsscheine hatten Stückelungen von 0,42, 1,05 und 2,10 Mark Gold mit Dollar-Valutaklausel (= 1/10, ¼ und ½ Dollar in den Serien C bis A) und wurden im Verkehr wie die Reichsbank-Anteilsscheine als wertbeständiges Notgeld behandelt. Die erstmaligen Ausgabedaten des wertbeständigen Reichsbahn-Notgeldes und seine Auflagenhöhe sind nicht mit absoluter Genauigkeit zu bestimmen, da sich die wichtigsten Quellen hier widersprechen. Pressemeldungen zufolge sind die mit Datum 23. Oktober 1923 versehenen „Anteilscheine“ erstmalig am 9. November 1923 ausgegeben worden. Dies stimmt überein mit der Denkschrift der Reichsregierung, nach der am 7. November 1923 noch kein wertbeständiges Reichsbahnnotgeld, am 15. November aber solches in Höhe von 10,2 Mio. Goldmark umlief. Dem widerspricht hingegen eine Mitteilung der Deutschen Bundesbahn vom 8. September 1958, nach der wertbeständiges Reichsbahnnotgeld erst nach dem 15. November 1923 ausgegeben worden sein soll. Hier handelt es sich wahrscheinlich nur um Auffassungsunterschiede, indem die zuerst genannten Quellen die Anteilscheine schon als wertbeständiges Notgeld angesehen haben, die Bundesbahn als für die Reichsbahn Auskunft gebende Stelle aber nicht. Deutsche Reichsbahn, Wertbeständiger Anteilschein Serie A zu den auf Grund des Gesetzes vom 14. August 1923 auszufertigenden Schatzanweisungen des Deutschen Reichs über 2,10 Mark Gold = ½ Dollar, ausgegeben vom Reichsverkehrsminister in Berlin am 23. Oktober 1923. Das endgültige wertbeständige Notgeld der Reichsbahn wurde erst einige Wochen nach den Anteilscheinen herausgebracht, da die als Deckung zu hinterlegenden Goldschatzanweisungen des Deutschen Reichs in Höhe von rund 150 Mio. Goldmark nicht früher zur Verfügung standen. Diese mit Datum vom 7. November, 10. Dezember bzw. 17. Dezember 1923 versehenen Notgeldscheine lauteten über 0,42, 1,05, 2,10, 4,20, 8,40 und 21 Mark Gold mit Valutaklausel (=1/10, ¼, ½, 1, 2 und 5 Dollar). Obwohl sie mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen emittiert wurden, entsprachen sie im Text nicht den Formvorschriften der Verordnung der Reichsregierung vom 26. Oktober 1923, denn es fehlten das Wort „Notgeldschein“ und der Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsfinanzministers“. Das von der Reichsbahn ausgegebene wertbeständige Notgeld war zum Umlauf in allen Reichsbahndirektionen bestimmt, galt also überall im Deutschen Reich; sogar im besetzten Gebiet wurde es inoffiziell angenommen. Deutsche Reichsbahn, Wertbeständiger Geldschein über 0,42 Mark Gold = 1/10 Dollar, gedeckt durch mit 6% verzinsliche, 1932 rückzahlbare auf Gold lautende Schatzanweisungen des Deutschen Reichs, ausgegeben vom Reichsverkehrsminister in Berlin am 7. November 1923. Aus den Angaben der Denkschrift der Reichsregierung ist zu ersehen, dass die Ausgabe des endgültigen wertbeständigen Notgeldes der Reichsbahn erst zwischen dem 23. und 30. November 1923 einsetzte und sich bis etwa zum 22. Dezember 1923 hinzog. Am 31. Dezember 1923 betrug die umlaufende Menge des Notgeldes danach unverändert wie am 22. Dezember 141,9 Mio. Goldmark. Sie erhöhte sich bis 31. Januar 1924 noch auf 144 Mio. Goldmark. Deutsche Reichsbahn, Wertbeständiger Geldschein über 2,10 Mark Gold = ½ Dollar, gedeckt durch mit 6% verzinsliche, 1932 rückzahlbare auf Gold lautende Schatzanweisungen des Deutschen Reichs, ausgegeben vom Reichsverkehrsminister in Berlin am 7. November 1923. Eine einmalige Hilfestellung gewährte die Reichsbahn dem Deutschen Reich bei der Abschlagszahlung auf die Beamten- und Angestelltenbezüge der Reichsbediensteten am 17. Dezember 1923. Zu diesem Zahltag verfügte das Reich nicht über ausreichende Mengen wertbeständiger Zahlungsmittel, so dass einigen Ländern die Besoldungszuschüsse zum Teil in wertbeständigem Notgeld der Reichsbahn überwiesen werden mussten. Die Reichsbahn war ihrerseits Pressemeldungen zufolge angewiesen worden, neben den kleinen Stücken der Reichsgoldanleihe alles vom Reichsfinanzminister genehmigte wertbeständige Notgeld anzunehmen. Dies wurde jedoch von einzelnen Reichsbahndienststellen abgelehnt. Einlösung des Notgeldes Bei den Anteilscheinen der Deutschen Reichsbahn erfolgte die Einlösung durch Hingabe von Schatzanweisungen des Deutschen Reichs. Beim übrigen wertbeständigen Notgeld war nach Wahl des Inhabers der Umtausch in Schatzanweisungen des Deutschen Reichs oder in Rentenmark möglich. Der Reichsfinanzminister erließ einen besonderen Aufruftermin für die Einlösung des wertbeständigen Notgelds der Reichsbahn, es konnte bis zum 30. September 1924 eingelöst werden. Allerdings ging die Einlösung des wertbeständigen Reichsbahn-Notgeldes 1924 verhältnismäßig langsam vonstatten, wie sich aus den Übersichten in „Wirtschaft und Statistik“ (Jahrgang 1924) ergibt: Am 30. September 1924 waren nur noch 160.000 Goldmark im Verkehr. Einem Schreiben der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) an das Reichsverkehrsministerium, Eisenbahnabteilung, vom 22. Januar 1924 kann entnommen werden, dass durch die ab 23. November 1923 im großen Stil erfolgte Emission von wertbeständigem Reichsbahn-Notgeld eine erhebliche Beunruhigung im Zahlungsverkehr aufgetreten ist. In diesem Schreiben bestätigte die Staatsbank nämlich eine Vereinbarung mit der Reichsbahn wonach ihr – ebenso wie den Banken der Stempelvereinigung – bei der Verkehrskreditbank ein tägliches Konversionskontingent für wertbeständiges Eisenbahn-Notgeld eingeräumt worden war, und ersuchte um besondere Umtauschanweisungen für solche Tage, an denen große, über das Kontingent hinausgehende Eingänge zu verzeichnen sein würden. Erst dann war die Preußische Staatsbank bereit „bis auf weiteres Eisenbahnnotgeld an ... (ihren) Kassen unbeschränkt anzunehmen“ und hoffte, „auf diese Weise auch zur Umlauffähigkeit des Geldes beizutragen". Die Ende 1923 von der Reichsbahn in Goldmark ausgegebenen „Reise-Spar-Gutscheine“ (Sparkarten, gültig bis 31. Dezember 1924) liefen nicht als Notgeld um, sie dienten lediglich zum Ansparen auf Ferienreisen. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • 100 Jahre Inflation: Wertbeständiges Notgeld 1923/24

    Notgeldscheine sind Zahlungsmittel, die in Krisenzeiten den Mangel an staatlichem Geld ausgleichen. Die Nominale des wertbeständigen Notgelds von 1923 sind entweder Geldwerte oder Sachwerte. Mitte 1923 kamen erste Sachwerte als wertbeständiges Notgeld auf, die anfangs nur örtliche Bedeutung hatten. Gegen Ende der Hyperinflation ab August 1923 gaben das Deutsche Reich, Länder, Provinzen, Städte, Kommunen, landwirtschaftliche Institutionen, Banken, Sparkassen und private Industrie- und Handelsunternehmen sogenanntes wertbeständiges Notgeld als Goldmark aus, um der rasenden Geldentwertung zu begegnen. Geldwerte: Goldmark Die wertbeständigen Geldwerte aus der deutschen Hyperinflation von 1923 lauteten nicht auf Mark, sondern auf Goldmark. Umgangssprachlich waren mit Goldmark bis 1922 nur die auf Mark lautenden Goldmünzen des früheren Kaiserreichs gemeint. Der später folgende Ausdruck Goldmark, gebräuchlich in der Amtssprache der "Weimarer Republik", entstand ab 1923 zur Unterscheidung gegenüber den durch die Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten („Papiermark“). Bei der neuen Kunstwährung „Goldmark“ handelte es sich um einen Oberbegriff, der seinen Sinn erst durch die nähere Bestimmung des Wertmessers bekam, die sich in den Gleichungen 1 Goldmark = 10/42 US-Dollar oder 1 US-Dollar = 4,20 Goldmark ausdrückte. Die Goldmark war also lediglich eine Rechnungseinheit darstellende Größe und gesetzlicher Währungsbegriff. Die Goldmark mit unechter Dollar-Valutaklausel erschien ab Oktober 1923 auf wertbeständigen Notgeldscheinen, abgeleitet von den beiden Reichsgoldanleihen des Jahres 1923. Handelskammer Ludwigshafen am Rhein, Notgeldschein über 1 Dollar U.S.A. = 4,20 Mark Goldmark = 1 Pfälzischer Handelskammerdollar, ausgestellt Ludwigshafen am Rhein am 18. Dezember 1923. Insgesamt emittierten im Deutschen Reich 23 Handelskammern vom 25. Oktober 1923 bis zum 18. Dezember 1923 25 Ausgaben von Goldmark-Notgeld. Eine Valutaklausel, auch Fremdwährungsklausel genannt, ist eine bestimmte Form von Wertsicherungsklauseln. Die Klausel beschreibt eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Schuld durch Bindung an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ wertbeständig gemacht und der Inflation entzogen werden soll. Das wertbeständige Goldmark-Notgeld lautete nicht direkt auf ausländische Währung oder auf den Goldgehalt dieser Währung, sondern auf den Wert, gemessen an einem amtlichen Devisenbörsenkurs des nordamerikanischen, goldgedeckten Dollars (U.S.A.-Dollar). Der US-Dollar war 1923 und auch in den Folgejahren eine Goldwährung, bei der die Währung aus Goldmünzen bestand (Goldstandard). Man spricht von einer unechten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, im Gegensatz zu einer echten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, bei der sich der Schuldner verpflichten würde, die Geldschuld in Fremdwährung zu zahlen. Bei der unechten Valutaklausel des US-Dollars liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wurde aber nach Devisenkursumrechnung in deutscher Reichswährung. Badische Anilin & Soda-Fabrik, Gutschein über 1,05 Mark Gold = ¼ Dollar, ausgegeben in Ludwigshafen a. Rhein am 3. November 1923. Dieses Notgeld wurde in der Rheinpfalz und weit darüber hinaus bis nach Nordbaden und Württemberg ein von der Geschäftswelt sehr begehrtes Zahlungsmittel, für das sich der Name „Anilin-Dollar“ etablierte. Die Zahlungen beim Goldmark-Notgeld mit unechter Valutaklausel (in nordamerikanischen Dollar) wurden beispielsweise berechnet nach dem amtlichen Berliner Durchschnittsmittelkurs für den US-Dollar Auszahlung New York vom 1. – 14. einschließlich des letzten dem Zahlungstermin vorhergehenden Monats. Das auf den US-Dollar basierte Goldmark-Notgeld mit unechter Valutaklausel wurde auf den Scheinen in den Nennwerten „Goldmark“ oder „Goldmark und Dollar“ oder „Dollar“ ausgedrückt. Die ausländische Valuta des US-Dollars bildete demnach den Maßstab für die Berechnung der geschuldeten Leistung. In einem Notgeld-Erlass vom 26. Oktober 1923 auf Basis des Ermächtigungsgesetzes vom 13. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von Kommunen, Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Auch die Deutsche Reichsbahn begab entsprechende „Wertbeständige Geldscheine“ über 0,42/ 1,05 und 2,10 Mark Gold ab 23. Oktober 1923 mit einem Volumen von 144 Millionen Mark Gold. Teilstück K einer Schatzanweisung des Deutschen Reichs von 1923 über 1,05 Mark Gold (= 1/4 Dollar), ausgegeben in Berlin am 26. Oktober 1923. Die Unterbringung dieser kleinen Stückelungen der Schatzanweisungen im Zahlungsverkehr war anfangs nicht ganz einfach, da die Stücke nicht überall gerne genommen wurden, waren sie doch kein gesetzliches Zahlungsmittel und deren Annahme den Behörden lediglich empfohlen worden. Später fanden die kleingestückelten Schatzanweisungen zur Deckung von Goldmark-Notgeld reißenden Absatz. Wo von Banken und Sparkassen auf Goldmark lautende Spar-Gutscheine ausgegeben wurden, zeigten sich erste Ansätze zur Wiederbelebung des durch die Inflation völlig niederliegenden Spargeschäftes. Die an Arbeitnehmer als Teil des Lohnes und Gehalts und auch die von Handelshäusern an ihre Kunden gegen Papiermark abgegebenen wertbeständigen Gutscheine bzw. Notgeldscheine  ermöglichten den Empfängern in steigendem Maße wieder planvolles Wirtschaften. Es war von großer psychologischer Bedeutung, dass der Arbeitslohn im vierten Quartal 1923 erstmalig nicht sofort wieder ausgegeben werden musste, sondern dass der in Goldmark ausgegebene Teil des Lohns ohne Wertverlust aufgehoben und für spätere Einkäufe gespart werden konnte. Dadurch trat eine Beruhigung in der Arbeiterschaft ein, Streiks und häufige Arbeitsplatzwechsel unterblieben, die Arbeitsfreudigkeit stieg und kam der Leistung der Unternehmungen zugute. Stadt Burg, Notgeldschein über 0,42 Goldmark = 1/10 Dollar, ausgegeben in Burg bei Magdeburg am 10. November 1923. Papiermark wurde von jedem Empfänger sofort wieder ausgegeben, wertbeständiges Geld so lange wie möglich gehalten. Allerorten wurde bei Zahlung in kleinen Goldanleihestücken und wertbeständigem Notgeld Rabatt gewährt. In den Städten kamen bei der großen Auflage des Goldmark-Notgelds solche Zahlungsmittel nun auch in die Hände von Personen, die bis dahin wertbeständiges Geld nicht erhalten konnten, und ermöglichten auch diesem Teil der Bevölkerung ab Anfang November 1923 wieder eine planvolle Haushaltsführung. Sachwerte: Roggen Das Roggengeld ist wohl das bekannteste unter den sachwertbezogenen, wertbeständigen Notgeldausgaben des Hyperinflationsjahres 1923. Die auf den Sachwert „Roggen“ ausgestellten Scheine hatten zwei Vorteile: Sie machten den Inhaber frei von der rasant fortschreitenden Geldentwertung und stellten ihn dem Devisenbesitzer gleich. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern war in Deutschland nicht Weizen, sondern Roggen das wichtigste Nahrungsgetreide. Von der Bevölkerung wurde überwiegend Roggenbrot gegessen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Roggengeld eine besondere Rolle bei den wertbeständigen Notgeldscheinen spielte, das überwiegend in landwirtschaftlichen Gebieten Norddeutschlands ausgegeben wurde. Gerade in Regionen, in denen der Getreideanbau vorherrschte, wurde 1923 der Tauschhandel mit Roggengeld üblich. Denn die Landwirtschaft konnte bzw. wollte Roggen wegen der ständigen Geldentwertung nicht zu Papiermark-Beträgen verkaufen, so dass die Versorgung der Städte mit landwirtschaftlichen Produkten kritisch wurde und trotz vollen Lagern der Bevölkerung Hunger drohte. Roggengeld wurde bezeichnet als Roggenschein, Roggenanweisung, Roggengutschein oder Roggenausweis. Die Bezeichnung Zwischenschein galt für Roggenscheine, die bei der Einlösung wahlweise auch in verzinsliche oder unverzinsliche Roggenwertanleihen umgetauscht werden konnten. Als Anteilscheine galten kleingestückelte, zinslose Roggenscheine, die Teil einer Roggenwertanleihe waren und in sie umgetauscht werden konnten. Notgeldscheine über „Roggenmark“ sind nur von der Deutschen Festmarkbank AG in Bremen bekannt. Die durch den Landbund West-Sternberg in Reppen ausgegebenen Notgeldscheine über Goldgeld waren garantiert durch Roggen der Landwirtschaft des Kreises. Auch einige Zinskupons aus Roggenwertanleihen liefen als Roggengeld um, sofern sie 1923 bis Anfang 1924 fällig wurden. Kreis-Landbund Cottbus und Kreis-Landbund Calau, Landbund Lübben und die Niederlausitzer Landbund-Genossenschaft e.G.m.b.H., Roggengutschein über 10 Pfund Roggen, ausgestellt in Cottbus am 1. September 1923. Rückzahlung durch Lieferung von Roggen oder mit dem Roggengegenwert in Reichswährung. Das Roggengeld kann als eine Maßnahme im Zahlungsverkehr betrachtet werden, die während der Hyperinflation den Menschen das Leben erleichterte. Die Stückelungen dieser Scheine waren in der Regel klein, sie reichten von 1, 2, 5, 10, 25 und 50 Pfund bis 1 Zentner Roggen, manchmal sogar darüber hinaus. Nur die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg verwendete den Wertmaßstab Kilogramm für ihre Roggenanweisungen und Anteilscheine. Die Einlösung des Roggengelds erfolgte durch Lieferung einer bestimmten Anzahl von Pfund bzw. Zentner Roggen aus bestimmten Lagerbeständen. Die Lagerstellen für den Roggen waren meistens auf der Rückseite der Roggenscheine angegeben. Es wurde aus gesetzlichen Gründen darauf geachtet, dass möglichst keine Verpflichtung zur Einlösung in Geld bestand bzw. dass solche Verpflichtungen auf den Scheinen nicht schriftlich fixiert wurden. Die Roggenscheine sollten explizit keine Zahlungsmittel im Sinne der Reichsbanknoten, sondern Tauschmittel sein. Dennoch wurden faktisch Roggenscheine von den Banken in Papiermark umgetauscht z.B. unter Zugrundelegung des mittleren Kurses für märkischen Roggen der Berliner Börse vom Vortag. Sofern Roggenscheine bei den Banken greifbar waren, konnten sie dort auch käuflich gegen Papiermark erworben werden. Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbankdirektion), Anteilschein an den unverzinslichen Roggenanweisungen 1922-1924 über 5 Kilogramm Roggen (1/30 vom Nennwert 150 kg der Roggenanweisungen), ausgegeben in Oldenburg am 26. September 1923. Rückzahlung in Reichswährung 1927. Rechtlich gesehen handelte es sich beim Roggengeld um zinslose Inhaber-Schuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit von wenigen Monaten bis zu vier Jahren, der Gegenstand der Schuld war eine bestimmte Menge an Roggen. Auch die Gerichte hatten sich damit zu beschäftigen, ob die Ausgabe von Roggengeld zulässig ist. Über die Frage der Rechtmäßigkeit des Roggengelds liegt ein interessanter Gerichtsbeschluss der beschuldigten Kreisgruppe Greifswald des Pommerschen Landbundes aus dem Herbst 1923 vor. Das Gericht hatte eine eingeleitete Strafverfolgung gegen die Kreisgruppe wegen der Ausgabe von Roggengeld als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg begann bereits am 1. November 1922 mit der Ausgabe unverzinslicher Roggenanweisungen über 150 Kilogramm Roggen, die sich so gut einführten, dass die Ausgabe am 15. Juni 1923 wiederholt wurde; ab 26. Oktober 1923 gab es dann kleinere Anteilscheine aus dieser Emission. Zwischen August 1923 und Januar 1924 folgte eine ganze Reihe von Emittenten dem Oldenburger Vorbild. Die meisten Roggenscheine wurden von Landbundgenossenschaften, das waren lokale Interessenorganisationen der Klein- und Mittelbauern, ausgegeben. Auch drei Kreditinstitute beteiligten sich an der Ausgabe von Roggengeld. Anhand der Fachliteratur können heute für den Zeitraum zwischen September 1923 und Januar 1924 insgesamt 32 Ausgaben von Roggengeld nachgewiesen werden. Deutsche Festmarkbank AG, Gutschein über 10 Roggenmark (1 Zentner inländischen Roggen), ausgegeben in Bremen im August 1923. Einlösung bis Ende 1926. Die Einlösung der Roggenscheine erfolgte in der Weise, wie sie den Empfängern dieses Geldes angekündigt wurde: durch Lieferung des Roggens, im Umtausch gegen die bis zum Zeitpunkt der Einlösung auszufertigenden Roggenwertanleihen und, wie gelegentlich auf den Scheinen vermerkt, wahlweise auch „in bar“, also in „Rentenmark“ bzw. „in gesetzlicher Währung“. Die Roggenscheine des Jahres 1923 sind überwiegend sofort nach der Währungsreform Anfang 1924 eingelöst worden. In der Regel tauchen die seltenen Roggengeldscheine heute nur in ganz wenigen Exemplaren auf, da sie nach ihrer Einlösung fast immer vernichtet wurden. Darum ist es erfreulich, dass von Sammlern immer noch Exemplare entdeckt werden, die bisher noch in keinem Notgeldkatalog enthalten sind. Die Liste der Roggengeldscheine wird wohl immer unvollständig bleiben. Bis heute bekannt geworden sind 29 örtliche Ausgabestellen. Sachwerte: Holz In der Gruppe der wertbeständigen Sachwertscheine waren die über Holz lautenden Gutscheine nach den Roggengutscheinen die häufigsten. Die Basis einer Sachwertsicherung beim wertbeständigen Notgeld sollte ein Sachwert mit möglichst breitem Markt sein. Dies war bei Holzwert-Gutscheinen sicherlich nicht der Fall, es waren eher ungewöhnliche und exotische Gutscheine. Die in der Hyperinflationszeit des Jahres 1923 ausgegebenen Holzwert-Gutscheine lauteten auf den Geldwert (in Goldmark) bestimmter Mengen Holz. Die Bemessung der Mengen von Holz lautete in der Regel auf Festmeter (fm), bzw. ein Mehrfaches davon. In der forstwirtschaftlichen Praxis war seinerzeit der Festmeter als Raummaß allgemein üblich. Der Geldwert ergab sich durch die Verknüpfung von Holzmenge bestimmter Qualität mit Goldmark. Die Emittenten der Holzwert-Gutscheine waren ausschließlich Städte und Gemeinden aus waldreichen Gegenden. Stadt Glogau, Interims-Anteilschein über 1/8 Festmeter 5% Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 5 Goldmark, ausgegeben in Glogau am 1. November 1923. Die schlesische Stadt Glogau gab am 1. November 1923 für 20.000 Festmeter (fm) Rundholz Klasse 1-4 in sechs Wertstufen „Interims-Anteilscheine über 1/4000 Festmeter 5 % Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 1 Goldpfennig“ bis „Interims-Anteilscheine über 1/8 Festmeter 5 % Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 5 Goldmark“ aus. Die kleingestückelten Anteilscheine standen im praktischen Gebrauch an der Grenze, gewissermaßen in einer Scharnierfunktion, zwischen Wertanleihe und wertbeständigem Notgeld. Die Anteilscheine waren im Buchdruck hergestellte, nicht durchnummerierte Inhaberscheine und dienten als wertbeständiges Notgeld insbesondere bei den täglichen Einkäufen, ohne die Notwendigkeit, sie mit Unmengen von täglich wertloserer Papiermark zu zahlen. Eine gesetzliche Annahmepflicht für diese Geldsurrogate bestand nicht. Die Interims-Anteilscheine waren darauf angelegt, ab November 1923 zunächst als Notgeld zu zirkulieren. Die Tilgung der Scheine sollte von der Stadtbank Glogau einerseits durch Umtausch ab dem 1. April 1924 in Schuldverschreibungen der 5% Glogauer Holzwertanleihe von 1923 nach Maßgabe der Stückelung erfolgen. Die damit eingetauschten Schuldverschreibungen waren dann aber kein Geld mehr, sondern Vermögenswerte. Andererseits war die Stadtgemeinde berechtigt, den Eintausch schon vorher zum angegebenen Goldwertbetrag in Rentenmark oder in Goldanleihe des Deutschen Reichs vorzunehmen. Die Stadt Lemgo (Lippe-Detmold) emittierte am 6. November 1923 Gutscheine zum Erwerb von Brenn- und Nutzholz aus den Waldungen der Stadt über 1, 2 und 5 Goldmark. Die Lemgoer Scheine waren nach ihrer Ausstattung kein Holzsachwert, sondern auf Goldmark lautendes Notgeld, das in seinem Verwendungszweck ausschließlich auf den Ankauf von Holz beschränkt sein sollte. Die über unterschiedliche Mengen von Holz lautenden Scheine der württembergischen Gemeinde Horgen ob Rottweil, der hessischen Stadt Wimpfen, der bayerischen Stadt Wörth am Main und der Stadt Bad Wildungen (Waldeck) wurden ab 21. Oktober bis zum 20. November 1923 in den Verkehr gebracht. Dem Wimpfener Holznotgeld lag ein Ausgabe- und Einlösungsverfahren zugrunde, das dem für die Kartoffel-Roggen-Gutscheine des Landes Waldeck ähnelte. Zur Versorgung der Stadtbevölkerung mit Weizen, Roggen und Kartoffeln wurde die Landbevölkerung durch öffentlichen Aufruf vom 10. November 1923 aufgefordert diese Nahrungsmittel frei „Steinhaus“ oder Bahnhof Wimpfen anzuliefern und dafür je gelieferten 1,10 Zentner Weizen oder 1,40 Zentner Roggen oder 5 Zentner Kartoffeln einen Gutschein über 1 Raummeter Brennholz, Scheiter mittlerer Güte, im Werte von 10,50 Goldmark entgegenzunehmen. Der Aktion war kein großer Erfolg beschieden, da es der Landbevölkerung zu der Zeit anscheinend möglich war, Holz auch ohne Abgabe ihrer höherwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu erwerben. Deshalb hat das Wimpfener Holznotgeld keine besondere Bedeutung als Zahlungsmittel erlangt. Bad Wildungen, Holzgutschein über ½ Festmeter Buchennutzholz mittlerer Güte, ausgegeben in Bad Wildungen am 5. November 1923. Die auf den Holzwert-Gutscheinen seinerzeit angegebenen Goldmarkpreise je Festmeter Holz lassen keine sinnvollen Wertvergleiche zu, da ihnen unterschiedliche Zeitwerte zu Grunde lagen und ferner die Holzarten und Qualitäten sehr unterschiedlich waren. Die Preise reichen von 6 Goldmark für Kiefernprügelholz II. Klasse bei Wörth, über 10,50 Goldmark für Brennholz Scheiter mittlerer Güte bei Wimpfen, 20 Goldmark für Buchennutzholz mittlerer Güte bei Bad Wildungen, 30 Goldmark für Nadelstammholz I. Klasse bei Horgen bis zu 40 Goldmark für Holz unbekannter Art und Güte in Glogau. Andere Sachwerte Neben Roggen und Holz gab es weitere, teilweise kuriose Sachwert-Gutscheine, in der Regel von einem oder wenigen Ausstellern ausgegeben, die auf Weizen, Fette (Schmalz und Margarine), Zucker, Ziegelsteine und Mauersteine, Kunsthonig, Feingold oder Ähnliches lauteten. Hier ein Auszug: Weizen-Schuldscheine Die Deggendorfer Privatbank Preysing-Bank KGaA emittierte im November 1923 unverzinsliche Weizenwert-Schuldscheine. Die als wertbeständiges Notgeld ausgegebenen Inhaber-Schuldscheine hatten eine Stückelung in den Geldwerten von 1, 5, 10, 20, 25, 50, 2.500 und 5.000 Kilogramm (kg) Weizen. Die Versprechung der Bank: Man sollte für diese Schuldscheine immer den aktuellen Wert eines Kilogramms Weizen erhalten. Die vorliegenden Schuldscheine waren ausgestellt zugunsten des Gläubigers „Gräflich von Preysing`sche Güterinspektion Moos“, die auch den Kurs des Weizenwertes und damit relativ eigenmächtig den Wert der Schuldscheine bestimmte. Die Preysing-Bank hatte sich allerdings  mit der „Wertbeständigkeit der von ihr kreierten Weizenwährung“ stark verspekuliert. Denn schon 1924 musste die Bank deshalb Konkurs anmelden, die Liquidation folgte. Viele gutgläubige Anleger wurden um ihr Geld gebracht. Preysing-Bank KGaA, Schuldschein über 20 Kilogramm Weizen, ausgestellt in Deggendorf im November 1923. Fettgutscheine Fünf Emissionen von wertbeständigem Notgeld über den Sachwert Fett sind 1923 im Deutschen Reich bekannt geworden. Der über ,,1 Pfund gutes Schweineschmalz oder andere Lebensmittel im gleichen Wert“ ausgestellte Schein der Lederfabrik Friedrich Stadermann G.m.b.H. in Oberursel am Taunus erschien zusammen mit Mehl- und Brotgutscheinen (Mehlkarten: 2 Pfund, Brotkarten 3 Pfund) dieser Firma. Das Schweineschmalz und die anderen Lebensmittel konnten nur bei der Vertragsfirma L. Müller in Oberursel bezogen werden. Zwei gleichzeitige Ausgaben liegen aus Schlesien vor. Die Deutsche Wollenwaren-Manufaktur A.-G. in Grünberg/ Schlesien emittierte am 24. Oktober 1923 Gutscheine über ½  und 1 Pfund Margarine, die Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft in Neusalz (Oder) am 25. Oktober 1923 Scheine über gleiche Mengen und Werte (30 bzw. 60 Goldpfennig). Deutsche Wollenwaren-Manufaktur A.-G., Gutschein für 1 Pfund Margarine im Werte von 60 Goldpfennig, ausgegeben Grünberg in Schlesien am 24. Oktober 1923. Der Interessenverband der Importeure ausländischer Fleisch- und Fettwaren in Köln brachte mit Datum 1. November 1923 wertbeständige Gutscheine über 1, 5 und 10 Pfund Schmalz (amerikanische Ia Qualität), über 1 Pfund Rinderfett und 1 Pfund Margarine (Ia Qualität) in den Verkehr. Nach ihrem Text war Sachdeckung in voller Höhe der ausgegebenen Menge vorhanden. Schließlich existieren noch Scheine des Kaufhauses Adolf Schubert in Wald (Rheinland) vom 14. August 1923 über ,,1 Pfund Fett oder Speck im Wert von 800.000 Mark", von denen aber nicht bekannt ist, ob sie im Verkehr als Notgeld verwendet wurden. Zucker-Gutscheine Drei Emissionen von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Zucker lauteten sind 1923 in den Provinzen Pommern und Schlesien bekannt geworden. Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H., Aushilfsscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker, ausgestellt in Stralsund am 1. November 1923. Über Zucker lautendes wertbeständiges Notgeld liegt aus Pommern vor. Die Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H. in Stralsund gaben am 1. November 1923 gemeinsam Aushilfsscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker aus, die bei Fälligkeit am 1. April 1924 mit dem Gegenwert von 20 Goldpfennig für jedes Pfund Zucker einzulösen waren. Beide Gesellschaften hafteten mit ihrem gesamten Vermögen für diese Scheine. Die Sicherstellung der Emission erfolgte bei der Neupommerschen Spar- und Creditbank Aktien-Gesellschaft in Stralsund, die auch als Zahlstelle bei der Einlösung der Aushilfsscheine fungierte. Eine weitere Emission von auf Zucker lautenden Gutscheinen war eine Gemeinschaftsausgabe der Firmen Carl Takel, Er. Hegeler und Aug. Hartig in Neubukow in der Nähe von Rostock in Mecklenburg-Schwerin. Von dieser Emission sind nur Zucker-Gutscheine in den Wertstufen von 0,20 und  0,50 Goldmark bekannt geworden, die auf den 24. November 1923 datieren. Nach der Textangabe sollte die Einlösung „gegen Zucker zum Tagespreis“ am 1. September 1924 erfolgen. In Schlesien wurde am 8. November 1923 von der Zuckerfabrik Fraustadt eine Ausgabe in den Umlauf gebracht, die Gutscheine über ½, 1, 2 und 6 Zentner gemahlene Raffinade umfasste. Die Gegenwerte lauteten über 12,50, 25, 50 und 150 Goldmark. Die Gutscheine wurden kurze Zeit später durch Überdruck mit den um 20% erhöhten Wertangaben 15, 30, 60 und 180 Goldmark versehen. Der erste Preis vom 8. November war wohl nicht ausreichend gewesen. Die Gültigkeit der Zucker-Gutscheine erlosch spätestens am 28. Februar 1924. Gutscheine über Ziegel- und Mauersteine Es gab in der Hyperinflation von 1923 zwei Emissionen von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Ziegelsteine bzw. Mauersteine lauteten. Für Ziegelsteine und Mauersteine liegt Sachwert-Notgeld aus Schlicht (Oberpfalz) und Friedrichsfeld bei Dinslaken (Rheinland) vor. Beide Ausgaben stammen aus dem August 1923, zählen also zu den frühesten dieser wertbeständigen Notgeldscheine. Dampfziegelei H. Merkl, Gutschein über 10 Ziegelsteine (= 20 Goldpfennig), ausgegeben in Schlicht (Oberpfalz) ab August 1923. Die Dampfziegelei H. Merkl in Schlicht löhnte ihre Arbeiter und Angestellten ab August 1923 teilweise in Ziegelgutscheinen. Der Friedenswert von 10 Ziegelsteinen betrug laut Angabe auf den Scheinen 20 Goldpfennige. Das Vertrauen, das die seit 1900 bestehende Firma genoss, übertrug sich auch auf ihr Ziegelnotgeld, so dass es in Schlicht und Umgebung von allen Kaufleuten gern in Zahlung genommen wurde. Von der Siedlungsgesellschaft für den Kreis Dinslaken m.b.H., Friedrichsfeld, ist ein Gutschein über 100 Mauersteine = „,1 Steinmark“ bekannt geworden, gegen dessen Vorlage die Gesellschaft die Aushändigung von 100 Zementschlackensteinen aus ihrer Kunststeinfabrik oder Zahlung des jeweiligen Wertes in bar versprach. Berechtigungsschein für Kunsthonig Es gab in der Hyperinflation von 1923 eine Emission von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Kunsthonig lautete. Die Norddeutsche Honig- und Wachswerk G.m.b.H., Visselhövede (Hannover), brachte ab 1. November 1923 einen Berechtigungsschein lautend auf 3 Pakete von je 1 Pfund Kunsthonig heraus. Der Gegenwert für 3 Pfund Honig betrug zur Zeit der Ausgabe eine Goldmark. Auf den Scheinen war vermerkt, dass die Einlösung grundsätzlich in natura und nur ersatzweise durch wertbeständige Gutschrift oder Verrechnung bei der örtlichen Spar- und Darlehenskasse oder der örtlichen Hannoverschen Spar- und Leihbank erfolgen sollte. Goldwert-Anweisungen über Feingold Die Rheinische Gold- und Silber-Scheide-Anstalt Thum & Conrad, Düsseldorf, gab mit Datum 31. Dezember 1923 Goldwert-Anweisungen über 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 Gramm Feingold aus, die in Form von Schuldscheinen zugunsten der Rheinisch-Westfälischen Credit-Bank Dr. Friedrich & Co., Düsseldorf, abgesichert wurden. Thum & Conrad übernahmen nach dem Text der Anweisungen die Verpflichtung, „dass eine dem Umlaufsbetrage der Goldwert-Anweisungen entsprechende Menge Gold oder Goldmarkwerte sich stets in ihren Beständen befindet oder durch Verträge mit einwandfreien Scheideanstalten oder anderen Firmen sichergestellt ist“. Rheinische Gold- und Silber-Scheide-Anstalt Thum & Conrad, Goldwert-Anweisung über 50 Gramm Feingold, ausgegeben in Düsseldorf am 31. Dezember 1923. Die Ausgabe und die Einlösung der Goldwert-Anweisungen, deren Umlaufmenge insgesamt dem Wert von 200 Kilogramm Feingold entsprach, erfolgten sowohl bei Thum & Conrad als auch bei Dr. Friedrich & Co. Die Laufzeit war bis zum 31. Dezember 1925 befristet. Die Einlösung sollte final in der „jeweils im Rheinland gesetzlichen Währung“ erfolgen. Leistungs-Gutscheine Eine weitere Gruppe des sachwertbezogenen wertbeständigen Notgeldes entstand aus den Leistungs-Gutscheinen, die die Versorgungsbetriebe in vielen Städten und Kommunen zur Begleichung der Strom-, Gas- und Wasserrechnungen ausgaben. Diese Sachwertscheine wurden in der Regel ohne gesetzliche Grundlage herausgegeben. Sie verstießen sogar gegen das Notgeldverbot vom 17. Juli 1922, trotzdem kursierten sie im Zahlungsverkehr. Die von den Versorgungsbetrieben vieler Städte verwendeten Leistungs-Gutscheine erleichterten und verbesserten das Abrechnungsverfahren für Strom-, Gas- und Wasserlieferungen. Städtische Betriebe Straubing, Wertbeständiger Gutschein über 2,10 Mark Gold = ½ Dollar für die Sachleistungen: Elektrizität, Gas, Wasser, Benzol, etc., ausgegeben in Straubing am 20. November 1923. Die vor der gesetzlichen Regelung weitgehend übliche Zahlungsweise, die Rechnungen zum durchschnittlichen Bezugspreis der abgelaufenen Periode zu begleichen, war zwar für die Verbraucher zunächst vorteilhaft. Die Werke hätten aber bei Lieferung zu einem Preis, der in keinem Verhältnis mehr zu den Wiedererzeugungskosten stand, ihren Betrieb in absehbarer Zeit einstellen müssen. Sie gingen daher teilweise schon ab August 1923 dazu über, die Wiedererzeugungskosten plus den Gewinnzuschlag in Rechnung zu stellen, wie es dann auch eine gesetzliche Regelung vorsah. Bei diesem Verfahren wurden den Verbrauchern Zeitpunkt und Kurs der zur Zahlung verwendeten Papiermark diktiert, wobei nur angeordnet war, mindesten alle 16 Tage abzurechnen. Die Leistungs-Gutscheine, die z. T. auch schon ab August 1923 eingeführt worden waren, überließen den Verbrauchern die Entscheidung, wann sie Strom, Gas und Wasser „einkaufen“ wollten. Die Werke aber konnten die eingehenden Papiermarkbeträge für die Leistungs-Gutscheine laufend ihren Lieferanten zur Verrechnung weitergeben. Ausgabestellen Rudolf Wilhelmy berichtet 1962, dass in der Periode des wertbeständigen Notgelds rund 600 Ausgabestellen im Deutschen Reich bestanden haben, die insgesamt etwa 2.500 verschiedene Notgeldscheine ausgaben. Die Sammlerkataloge zum wertbeständigen Notgeld (siehe Literaturhinweise) verzeichnen für in der Sammlerschaft nachgewiesene Scheine 562 bekannt gewordene Ausgabestellen (Dr. Keller, 1954),  1081 bekannt gewordene Ausgabestellen (Lindman, 2008) und 1167 bekannte Ausgabestellen (Müller, 2011). Die Frage, warum es in der Not der Hyperinflation nicht mehr Ausgabestellen bzw. höhere Ausgabevolumina gegeben hatte, kann mit dem restriktiven Verhalten des Reichsfinanzministeriums und der Reichsbank beantwortet werden, die für die Notgeldausgaben strenge Voraussetzungen hinsichtlich der Hinterlegung von Sicherheiten forderten und die Einhaltung des Notgelderlasses vom 26. Oktober 1923 auch kontrollierten und bei Verstößen sanktionierten. Damit war die Zahl möglicher Ausgaben begrenzt. Erst im Endstadium der Inflation im November 1923 wurden die Auflagen gelockert bzw. von den Ausgabestellen einfach nicht mehr beachtet. Dies führte einerseits zum Anschwellen der Ausgabe von ungenehmigtem Notgeld, half aber andererseits die Not der Bevölkerung zu lindern. Bedeutung des wertbeständigen Notgelds Am 16. November 1923, dem Tag der ersten Rentenmark-Ausgabe, bestanden rund 37 %  aller umlaufenden Zahlungsmittel aus wertbeständigem Notgeld. Am 20. November 1923 war 1 US-Dollar 4,2 Billionen Papiermark (= 4,20 Rentenmark) wert. Eine Rentenmark bzw. eine Goldmark entsprach an diesem Tag offiziell einer Billion Papiermark. Das vorhandene und nach dem 16. November 1923 neu ausgegebene wertbeständige Notgeld leistete dann der jungen Rentenmark Hilfestellung. Der Anteil des wertbeständigen Notgeldes verringerte sich danach, obwohl seine Ausgabemenge bis zum 31. Dezember 1923 ununterbrochen anstieg, da die in den Verkehr strömenden Rentenbanknoten ein größeres Emissionsvolumen hatten, ferner auch noch beträchtliche Mengen Reichsbanknoten (Billionenscheine) ausgegeben wurden. In der Zeit vom 30. November bis zum 31. Dezember 1923 betrug der Anteil des wertbeständigen Notgelds deshalb fast konstant 28 %. Die neue Rentenmark: Deutsche Rentenbank, Rentenbankschein über eine Rentenmark, ausgegeben in Berlin mit dem Ausgabedatum 1. November 1923. Mit wachsender Rentenmarkmenge betrug der Anteil der beiden wertbeständigen Zahlungsmittel am 23. November 1923 rund 53 %, am 30. November rund 58 %, am 7. Dezember rund 62 %, am 15. Dezember rund 64 % und am 31. Dezember 1923 rund 66 % des Geldumlaufs. Zu einem sehr späten Zeitpunkt, Ende Februar 1924, hat Hirsch unter Verwendung der Angaben des Statistischen Reichsamtes eine durch Schätzungen ergänzte Berechnung des gesamten Zahlungsmittelumlaufs im Deutschen Reich vorgenommen. Er nennt für das wertbeständige Notgeld den Betrag von 352 Mio. Goldmark, wobei er aber nur kleine Goldanleihestücke und Reichsbahnnotgeld erfasste. Tatsächlich belief sich der gesamte Zahlungsmittelumlauf zu diesem Zeitpunkt auf rund 550 Mio. Goldmark. Nach der Währungsreform: Reichsbanknoten über 100 Billionen Mark wurden auch am 15. Februar 1924 noch gedruckt und ausgegeben. Der Wert der 100 Billionen Banknote zu diesem Zeitpunkt: 100 Rentenmark bzw. 100 Goldmark. Zusammenfassend kann festgestellt werden: Der Umstand, dass der Zahlungsmittelumlauf gegen Ende 1923 bereits zu einem erheblichen Teil wertbeständig war, ermöglichte es der Reichsregierung, die Vorbereitungen zur Ausgabe der Rentenmarkscheine und deren Druck trotz der gebotenen Eile ohne Überstürzung und mit Sorgfalt zu betreiben. Es erscheint fraglich, ob ohne das Vorhandensein wertbeständigen Notgeldes die hungernde, frierende und vor Gewalttaten nicht zurückschreckende Bevölkerung der Reichsregierung noch so viel Zeit gelassen hätte, das durch einen Druckerstreik schließlich auch noch unvorhergesehen verzögerte Rentenmark-Projekt zu verwirklichen. Im Rückblick kommt dem wertbeständigen Notgeld von 1923/24 sowohl finanzpolitisch als auch wirtschaftspolitisch eine hohe Bedeutung zu. Es war als Geldersatz einer der wichtigen Stabilitätsfaktoren bei der Überwindung der Hyperinflation. Mit den von den landwirtschaftlichen Genossenschaften ab August 1923 abgegebenen Roggen-Gutscheinen, den vom Reich seit Mitte September 1923 in den Verkehr gebrachten kleinen Stücken der Goldanleihe und dem von den Städten, Kreisen usw. seit Mitte Oktober 1923 ausgegebenen, auf Goldmark oder Dollar lautenden wertbeständigen Notgeld konnte die Landwirtschaft zur Abgabe ihrer Erzeugnisse bewegt werden. Die in besonderem Maße die Industriegebiete bedrohende Hungersnot wurde gebannt. Die Landwirte hingegen erhielten wertbeständiges Geld nicht nur für den sofortigen Verbrauch, sondern auch für erst später folgende Ankäufe von Saatgut, Dünger und landwirtschaftlichen Geräten. Mit der Einführung der Rentenmark und der Beendigung der Inflation kehrte die deutsche Wirtschaft nur langsam und unter großen Mühen zur Normalität zurück. Da das Misstrauen gegenüber dem neuen Geld groß war, wurden die wertbeständigen Notgeldscheine nur langsam gegen Rentenmarkscheine eingetauscht. Erst Ende 1924 wurden die letzten Notgeldscheine ungültig. Da sie einen relativ hohen Wert darstellten, wurden fast alle Scheine eingelöst. So kommt es, dass von vielen Ausgaben keine oder nur wenige Scheine der Nachwelt erhalten blieben. Die Seltenheit der wertbeständigen Notgeldscheine 1923/24 prägt damit dieses Sammelgebiet. Hans-Georg Glasemann Literaturhinweise: Hirsch, J.: Die deutsche Währungsfrage, Jena, 1924. Jungmann-Stadler, Franziska: Roggengeld: Not macht erfinderisch, in der Zeitschrift Die Bank, Seite 56-60, Köln, Heft1/ 2001. Keller, Dr. Arnold: Das wertbeständiges Notgeld (Goldnotgeld) 1923/24, unveränderter Nachdruck der zweiten Auflage von 1954, München, 1976. Lindman, Kai: Das wertbeständige Notgeld von 1923/24, Gifhorn, 2008. Müller, Manfred: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924, Deutsches Notgeld, Band 12, Regenstauf, 2011. Wilhelmy, Rudolf: Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Lexikon: International Bank Note Society

    Die International Bank Note Society (IBNS) ist die größte Papiergeldsammlervereinigung auf internationaler Basis. Sie wurde 1961 in England gegründet. Die IBNS ist eine gemeinnützige Bildungsorganisation, deren Ziel es ist, das Studium und die Kenntnis über die Banknoten und Papierwährungen der Welt und aller damit zusammenhängenden Fragen auf pädagogischer, wissenschaftlicher und historischer Ebene zu fördern, anzuregen und voranzutreiben. Derzeit hat die IBNS mehr als 2000 Mitglieder in über 90 Ländern. Video der IBNS (Englisch). Die IBNS gibt eine eigene Zeitschrift in englischer Sprache heraus, das "International Bank Note Society Journal", das vierteljährlich erscheint. Präsidentin der IBNS ist derzeit Pam West, die Sammlern als Händlerin und Expertin für das Papiergeld Englands und der Kanalinseln bekannt ist. Die IBNS gliedert sicher in derzeit 20 Chapter in allen Teilen der Welt. Eine Aufstellung der verschiedenen Chapter findet man HIER. Während es in verschiedenen europäischen Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden, Rumänien, Spanien und der Ukraine Landesverbände gibt, ist es in Deutschland bisher leider nicht gelungen, einen funktionierenden Landesverband zu etablieren, der die deutschen Papiergeldsammler aktiv zusammenführt, Treffen organisiert und den Austausch unter den Sammlern fördert. Bundesweit ist der Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler e.V. als eigenständiger Verein aktiv. In die "Hall of Fame" (Ruhmeshalle) der IBNS wurden 2010 mit Arnold Keller und Albert Pick auch zwei deutsche Papiergeldexperten aufgenommen. Internetseite der IBNS: https://www.theibns.org/joomla/index.php Youtube-Kanal der IBNS: https://www.youtube.com/c/theIBNS Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

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