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- Leserpost: 500.000 Mark der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main von 1923
Sehr geehrter Herr Grabowski, weil ich Sie – wie schon immer – für den besten, erfahrensten Kenner und Gutachter alter deutscher Geldscheine achte, erlaube ich mir heute nochmals mit großem Dank die Frage: Wie bewerten Sie beiliegenden Geldschein in bester Erhaltung, den ich nicht in meinem Katalog von Ihnen finde? Es ist für uns Sammler so zufriedenstellend, solch einen Fachmann auch bei Fragen um Antworten bitte zu dürfen. Freundlichen Sammlergruß K. H. Neubig Deutsche Reichsbahn, Reichsbahndirektion Frankfurt am Main: 500.000 Mark vom 10. August 1923, Vorder- und Rückseite. Antwort der Redaktion Vielen Dank für die lobenden Worte, die man so nur selten liest. Ihr Gutschein der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main über 500.000 Mark vom 10. August 1923 ist nicht im Katalog zu den deutschen Banknoten ab 1871 zu finden, weil es sich lediglich um eine Ausgabe für eine einzelne Reichsbahndirektion handelt, die auch nur in dieser gültig war. Die im Katalog verzeichneten Scheine der Deutschen Reichsbahn (Reichsverkehrsminister in Berlin) waren dagegen an allen Reichsbahn- und öffentlichen Kassen im gesamten Deutschen Reich gültig. Die Scheine aller Reichsbahndirektionen sowie von Privatbahnen und der Reichspost findet man im Band 13 zum deutschen Notgeld (Müller/Geiger/Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost). Hier ist Ihr wirklich sehr gut erhaltener Schein unter der Nummer 008.1 katalogisiert und in kassenfrischer Erhaltung mit 6 Euro bewertet. Es handelt sich um das niedrigste Nominal dieser Ausgabestelle, die während der Hochinflation 1923 auch noch Scheine zu 1, 5, 10, 20 und 200 Millionen sowie zu 20, 50, 100 und 500 Milliarden und 1, 5 und 10 Billionen Mark in Umlauf gab. Die Ausgaben der Reichsbahndirektionen dienten vor allem zur Zahlung der Löhne und Gehälter der Reichsbahnbediensteten. Die Scheine der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main kommen im Vergleich zu denen einiger anderer Reichsbahndirektionen, wie z.B. Frankfurt/Oder, Oppeln oder Königsberg heute noch relativ häufig vor. Innerhalb der Reichsbahndirektionen gab es auch eine Vielzahl von Ausgaben verschiedener Dienststellen und Reichsbahnkassen. Alle diese Ausgaben findet man in dem bereits erwähnten Katalog. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Müller / Geiger / Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost. Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-580-0 Auflage: 2. Auflage 2016 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 344 Preis: 39,90 EUR Leseprobe Zum Shop
- Lexikon: Konkordatsnoten der Schweiz
Auf dem Wege der Zentralisation des schweizerischen Notenbankwesens wurden durch Gesetz vom 8. März 1881 für alle Emissionsbanken (Konkordatsbanken) einheitliche Notenformulare eingeführt, die sich nur durch den Banknamen und die Unterschriften unterscheiden. Das Bild auf den 50-, 100-, 500- und 1000-Franken-Noten zeigt links die stehende Libertas mit dem Schweizer Wappenschild, rechts ein kniendes Kind (Entwürfe von dem Wiener Professor Storck und dem Berner Kunstmaler Walch). Graubündner Kantonalbank: 100 Franken vom 1. Januar 1901. Zuger Kantonalbank: 500 Franken vom 15. November 1904. Für die Einlösung der Noten, die eine Mindestdeckung von 40% der Umlaufsumme in Münzen haben mussten, übernahm der Bund keine Garantie, er überwachte jedoch die Verteilung der Notenformulare (Inspektorat der Emissionsbanken). Nach der Gründung der Schweizerischen Nationalbank (Bundesgesetz vom 6. Oktober 1905) wurden die Emissionsbanken aufgefordert, ihre Noten bis zum 20. Juni 1910 einzuziehen. Danach konnten die Konkordatsnoten nur noch an den Schaltern der Nationalbank bis spätestens zum 20. Juni 1940 eingelöst werden. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
- Aus privaten Sammlungen: "Buschnote" der Deutsch-Ostafrikanischen Bank zu 50 Rupien von 1917
Deutsch-Ostafrika (DOA) wurde ab 1884 von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft erworben und war die größte und reichste deutsche Kolonie. Sie umfasste die heutigen Staaten Tansania, Ruanda und Burundi sowie einen Teil des heutigen Mosambik. In der Region kursierte die indische Rupie, weshalb man diese Währung auch für die deutschen Kolonialausgaben beibehielt. Am 1. April 1903 übernahm die deutsche Reichsregierung das Münzrecht, welches vorher die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft ausgeübt hatte. Bereits 1890 ging die Verwaltung der Kolonie auf das Deutsche Reich über. Man erlaubte aber der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft eine eigene Notenbank – Die Deutsch- Ostafrikanische Bank (DOAB) – zu gründen, die am 23. Juni 1905 ihre Arbeit aufnahm und ihren Sitz in Daressalam hatte. Der festgesetzte Umtauschwert der DOA-Rupie lag bei 1 RM = 0,75 Rupien. Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurden die Friedensausgaben der DOAB von 1905 zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt. Die Ausgaben über 50, 100 und 500 Rupien sind die einzigen deutschen Banknoten, die Kaiser Wilhelm II. zeigen. Im Ersten Weltkrieg wurde die Kolonie von der Versorgung durch das Reich und damit auch von Papier- und Münzlieferungen abgeschnitten, man behalf sich deshalb mit primitiven Kriegsausgaben. Der Druck dieser Interims-Banknoten wurde durch die Deutsch-Ostafrikanische Zeitung GmbH in Daressalam und an anderen Orten ausgeführt. Als „Buschnoten“ bezeichnet man die während des Kriegs in primitiver Weise im Busch gedruckten Interims-Banknoten der Deutsch-Ostafrikanischen Bank. Zur Herstellung wurde eine Gummitypen-Kinderdruckerei benutzt, die man auf einer Farm gefunden hatte. Am seltensten ist der höchste Wert der "Buschnoten" zu 50 Rupien, von dem es heute nur noch wenige Exemplare gibt. Nach der Kapitulation der deutschen Schutztruppe am 14. November 1918 ließ General von Lettow-Vorbeck den einheimischen Askaris (farbige Soldaten der Schutztruppe) und Trägern noch 1,5 Millionen Rupien in Interims-Noten auszahlen, die später von der deutschen Regierung eingelöst wurden. Objekttyp: Interims-Banknote ("Buschnote") Sammlung: Sammlung Manfred Kranz Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Deutsch-Ostafrika Emittent: Deutsch-Ostafrikanische Bank, Zweigniederlassung Daressalam Nominal: 50 Rupie(n) Datierung: 1. Oktober 1917 Vorderseite: gestempelter Text und Wertangabe im Rahmen Rückseite: gestempelt 2 x Kontrollnummer und Wertangabe in Zahlen und Worten Unterschriften: zwei Handunterschriften auf der Vorderseite: Stelling und Kirst Material: dicker gelblicher Karton Format: ca. 140 mm x 95 mm Druck: Herstellung im "Busch" in der Region um Kisaki mittels Gummitypen einer Kinderdruckerei Nummerierung: 55033 Umlauf: Oktober 1917 bis November 1918 Zitate : DOA-41 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1817) Ro/Gra 939 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) 47 (SCWPM, Vol. II – German East Africa) B137 (Linzmayer: The Banknote Book – German East Africa) Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2023/2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 EUR Zur Leseprobe Zum Shop Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Simbabwe: Fälschungen der 100-Billionen-Dollars-Banknote im Angebot!
Die Reserve Bank of Zimbabwe gab am 1. Januar 2009 eine Banknote im Wert von 100.000.000.000.000 (100 Billionen) Dollars aus. 100 Billionen (Trillions auf Englisch) Dollars aus Simbabwe (Vorderseite). 100 Billionen (Trillions auf Englisch) Dollars aus Simbabwe (Rückseite). Als diese Banknote im Jahr 2015 demonetisiert wurde, war ihr Wert so gering, dass es sich nicht lohnte, sie zu fälschen. Aufgrund ihres ungewöhnlich hohen Nennwerts wurde die Banknote sowohl in den Medien als auch von einigen Händlern künstlich gepuscht, die große Mengen der Scheine praktisch zum Nulltarif erwerben konnten. "Diese Banknote ist eine großartige Investition und wird in den kommenden Jahren sehr viel Geld wert sein!" Händler begannen, sie zu hohen Preisen zu vermarkten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels lag der Preis bei eBay zwischen 115 und 395 USD. Die Banknote ist sicherlich eine interessante Ergänzung für jede Weltbanknotensammlung. Wie oft besitzt man schon 100 Billionen Dollars? Aufgrund ihrer Beliebtheit und der hohen Preise, zu denen sie verkauft wurde, tauchten im Jahr 2023 Fälschungen auf dem Sammlermarkt auf. Fälschungen werden an vielen Orten zum Verkauf angeboten, darunter auch einige Angebote bei eBay - und sie sind nicht als Nachdrucke oder Fälschungen gekennzeichnet! Eine echte Banknote oben, eine Fälschung unten. Dabei ist es eigentlich recht einfach, die Fälschung zu erkennen. Unter anderem wurden folgende Abweichungen vom Original beobachtet: Registrations-Sicherheitsmerkmal des Nennwerts (links), das "screen trap pattern" (rechts), beide Merkmale von einer echten Banknote. Die Vorder- und Rückseite der Banknote stimmen nicht überein, so dass das vertikale Registrations-Sicherheitsmerkmal des Nennwerts (links vom Wasserzeichen) nicht korrekt ausgerichtet ist. Der 3-mm-Streifen aus goldfarbig-zu-grün wechselnder, optisch variabler Druckfarbe (OVI) ist eine schlechte Imitation. Die Schriftart der Jahreszahl "2008" (Vorderseite, Mitte, unten) ist zu klein. Die Fälschung hat Büsche neben dem Baum auf der Vorderseite, unten rechts. Die hellen, dünnen Linien sind schlecht oder gar nicht wiedergegeben: schlechte Gesamtqualität der kleinen Details, inklusive das sogenannte "screen trap pattern" (die hellen, dünnen Linien, die das Tier im Wasserzeichenbereich bilden). Der OVI-Vogel (Vorderseite, unten rechts) scheint grau statt goldfarbig zu sein. Caveat emptor! Donald Ludwig
- Unedierter Notgeldscheck der Stadt Melle in Niedersachsen aus dem Jahr 1923
Am 22. August 1923 gab der Magistrat der Stadt Melle einen Notgeldscheck in Höhe vom 500.000 Mark aus. Dieser Notgeldschein ist nicht im Keller-Katalog verzeichnet. Dem Autor ist nur dieses hier vorgestellte Exemplar bekannt. Der Scheck war bezogen auf das Guthaben der Stadt Melle bei der Meller Volksbank A.-G. und nur gültig in der Stadt Melle sowie im damaligen Kreis Melle. Er konnte nur im Verrechnungswege eingelöst werden. Gedruckt wurde dieses Notgeld bei der Buchdruckerei F. E. Haag. Die Druckerei war in Melle in der Grönenberger Straße 3/7 ansässig, zog 1929 nach Leipzig um und schloss sich bereits 1928 mit der Offizin W. Drugulin zur Offizin Haag Drugulin AG zusammen [1] . Der vorliegende Schein hat das Format 115 mm x 80 mm und trägt die gedruckte Unterschrift des Bürgermeisters Hans Meyer zum Gottesberge [2] . Auffällig ist, dass der Notgeldscheck ohne Wasserzeichen ist und mit keinem Stempel sowie keiner Kontrollnummer versehen wurde. Hier drängt sich die Vermutung auf, dass es sich bei dieser Ausgabe um eine ungenehmigte Notgeldemission gehandelt haben könnte. Die unweit von Melle gelegene Stadt Lingen scheint im August 1923 vor einem Zahlungsproblem gestanden zu haben. Zitat aus dem Lingener Stadtarchiv: „Im Krisenjahr 1923 verschärfte sich die wirtschaftliche Situation auch in Lingen massiv. Im August konnte das Eisenbahnausbesserungswerk keinen Lohn mehr zahlen. Die Arbeiterschaft wurde unruhig und legte schließlich die Arbeit nieder. Kommunistische Gedanken machten die Runde. Eine nach Münster ausgesandte Lokomotive kehrte mit 50-Millionen-Mark-Scheinen zurück – zu groß, um die Arbeiter auszahlen zu können. Nirgendwo in der ganzen Stadt konnten die Scheine eingewechselt werden. Schließlich gab die Reichsbahndirektion Notgeldscheine in Höhe von 1 Million Mark aus, mit denen die Löhne und Gehälter nun endlich bezahlt werden konnten. Damit war die Notgeld-Frage in Lingen wieder aktuell. Am 20. August 1923 ermächtigte der Stadtrat die Verwaltung, Notgeldscheine anfertigen zu lassen. Die Reaktion des Regierungspräsidenten erfolgte prompt. Wieder lehnte er das Vorhaben ab und verwies auf das Notgeldmonopol der Handelskammer in Osnabrück.“ [3] Ähnliche Probleme wie in Lingen dürften auch in Melle bestanden haben, aber das Notgeldmonopol der Handelskammer Osnabrück dürfte sich auch auf die Stadt und den Kreis Melle bezogen haben. Die Stadt Melle gehörte 1923 zur preußischen Provinz Hannover und liegt heute im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen. Im Zuge der Gebietsreform in Niedersachsen wurde der Landkreis Melle am 1. Juli 1972 in den Landkreis Osnabrück eingegliedert. Alle Gemeinden des Landkreises wurden in der Stadt Melle vereinigt. An dieser Stelle sei auch auf die sehr interessante Veröffentlichung von Benedikt Falz „Mehr als bunte Blättchen – Wie das Notgeld nach Osnabrück kam“ aus dem Jahr 2020 hingewiesen (Geldgeschichtliche Nachrichten 55, Heft 312, Seite 248-256). [4] Thomas van Eck Quellen [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Offizin_Andersen_Nex%C3%B6_Leipzig#Die_Offizin_Haag_Drugulin [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Meyer_zum_Gottesberge [3] https://www.lingen.de/tourismus-freizeit-kultur/stadtarchiv/archivalie-des-monats/2015/archivalie-maerz-2015.html [4] https://www.numismatik-in-hannover.de/einblicke/arbeiten/falz/
- COINSTORE: 6th e-live auction, 14. – 15. September 2024
Das junge lettische Auktionshaus COINSTORE veranstaltet derzeit seine 6. e-live Auktion . Bis zum 15. September kann auf knapp 600 Münzen und Medaillen, darunter zahlreiche russische Raritäten und seltene Münzen des Deutschen Reichs, sowie über 800 Papiergeld-Lose ( ab Los-Nr. 600 bis 1405, Seite 17 bis 36) mit Banknoten und Notgeld aus aller Welt (darunter viele Angebote, die auch für Sammler deutscher Nebengebiete von Interesse sind), geboten werden. Der Startpreis pro Los lag jeweils bei 1 Euro. Soweit ich sehen konnte, sind alle Angebote von der Firma PMG gegradet. Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Papiergeld-Lose der Auktion. Los 665 : China, 500 Yuan, 1949 year, P843 Gebote am 2. September 2024: 54 Euro Los 672 : China, 1 Jiao, 1960 year, P 873 Gebote am 2. September 2024: 52 Euro Los 727 : Danzig, 10000 Mark, 1923 year, P 18 Gebote am 2. September 2024: 22 Euro Los 787 : Finland, 1 Rubles, 1829 year, P A 27b , Tears Gebote am 2. September 2024: 52 Euro Los 903 : Israel, 10 Palestine Pounds, 1948 year Gebote am 2. September 2024: 26 Euro Los 984 : Latvia, 500 Latu, 1992 year, P 48s SPECIMEN Gebote am 2. September 2024: 575 Euro Los 1001 : Latvia Libau, 1, 3, 5, 10, 25, 50 Kopeks; 1, 3, 5 Rubles, 1915 year Gebote am 2. September 2024: 22 Euro Los 1018 : Lithuania, 10 Litu, 1927 year, P 23s Specimen, TOP Gebote am 2. September 2024: 220 Euro Hans-Ludwig Grabowski COINSTORE INFO: www.coinstore.lv auction.coinstore.lv service@coinstore.lv ☎ +371 25370706 SIA COINSTORE | Reg.Nr . 40203071934 Pils laukums 4 Centra rajons, Rīga, Latvia LV-1050
- Kenias Banknoten werden aktualisiert
Die Zentralbank von Kenia (CBK) hat Änderungen an den kenianischen Banknoten vorgenommen, um die in der Verfassung vorgeschriebenen Standards zu gewähren. In einer Erklärung vom 6. August 2024 kündigte die CBK an, dass die Änderungen die Stückerlungen 50, 100, 200, 500 und 1000 Shillings betreffen. Diese Serie wurde HIER im Blog präsentiert. Die Bank stellte klar, dass es sich bei den Änderungen um eine Aktualisierung der bisherigen Banknoten handelt, die neben den bereits ausgegebenen Banknoten in Umlauf gebracht werden. Die vier wichtigsten Änderungen auf den Banknoten umfassen: Die Unterschrift des Gouverneurs der Zentralbank von Kenia, Dr. Kamau Thugge. Die Unterschrift des Hauptsekretärs des nationalen Finanzministeriums, Dr. Chris Kiptoo. Das Jahr des Drucks: 2024. Neue Sicherheitsfäden mit Farbwechseleffekten (RollingStar® i+ von Louisenthal), die für jeden Nennwert spezifisch sind. Ankündigung der CBK über die 2014-Änderungen der Banknotenserie. "Die übrigen Merkmale bleiben die gleichen wie bei der 2019 ausgegebenen Serie. Alle derzeit in Umlauf befindlichen Banknoten bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und werden zusammen mit den 2024er Banknoten in Umlauf zirkulieren", hieß es in der Erklärung. Die Herausgabe der neuen Banknoten beginnt mit der 1000-Shillings-Banknote, andere Stückelungen werden in den kommenden Monaten folgen. Vorderseite der verbesserten 1000-Shillings-Banknote von 2024. Rückseite der verbesserten 1000-Shillings-Banknote von 2024. Nach Angaben der CBK werden sich die neuen Banknoten anders anfühlen, wenn man mit den Fingern über die Banknote fährt. Der Schriftzug Kenya, die Wertzahl 1000 und der Rand werden gut ausgeprägt (erhaben) sein, damit man die Merkmale fühlen kann. Wenn man die Banknote gegen das Licht hält, sieht man außerdem das Wasserzeichen des Löwenkopfes, den Text CBK und den Wert der Banknote. Der Sicherheitsfaden auf jeder Banknote erscheint als durchgehende Linie. Er ändert auch seine Farbe, wenn er gekippt wird. Unter UV-Licht zeigt das goldene Band den Wert der Banknote an. Die CBK beauftragte Giesecke+Devrient Currency Technologies GmbH (G+D) mit dem Druck der neuen Banknoten im Rahmen eines geheimen Vergabeverfahrens. Das Geschäft mit G+D hat einen Wert von 14,2 Milliarde KES, verteilt über einen Zeitraum von fünf Jahren. G+D tritt die Nachfolge von De La Rue an, das seine Druckerei in Nairobi im Januar 2023 schließt, nachdem es den Vertrag über die Lieferung der Banknoten der Serie 2019 erfüllt hat. Seit 1966 stammten die kenianischen Banknoten vom DLR bzw. seinen Vorgängern, Thomas De La Rue & Company Limited (TDR) und Bradbury & Wilkinson, das 1986 von TDR übernommen wurde. Im Oktober 1992 errichtete DLR in Ruaraka, Nairobi County, eine Druckerei in Kenia, in der fortan die kenianischen Banknoten gedruckt wurden. Die Druckerei befand sich im alleinigen Besitz des DLR, wobei die kenianische Regierung über das Finanzministerium im Jahr 2017 einen Anteil von 40 Prozent an der De La Rue Kenya EPZ Limited (einem Joint Venture mit dem DLR) erwarb. Dieses Unternehmen druckte die Serie 2019 der kenianischen Banknoten bis Januar 2023. Donald Ludwig
- Neue Weltbanknoten-Varianten: August 2024
Armenien, Belize, Brasilien, Guatemala, Guyana, Honduras, Indonesien, Malaysia BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Armenien 5000 Drams von 2024 BNB B321b: wie BNB B321a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Galstyan/Hovhannisyan), neuem Jahr und verbesserten Sicherheitsmerkmalen (OVI und UV). 10.000 Drams von 2024 BNB B322b: wie BNB B322a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Galstyan/Hovhannisyan), neuem Jahr und verbesserten Sicherheitsmerkmalen (OVI und UV). Belize 10 Dollars vom 01.11.2020 BNB B326f: wie BNB B326e (SCWPM 68), aber mit neuen Unterschriften (Audrey Joy Grant, Joseph Waight, unbekannt) und neuem Datum (1st. NOVEMBER 2020). 100 Dollars vom 01.12.2021 BNB B329e: wie BNB B329d (SCWPM 71), aber mit neuen Unterschriften (Kareem Michael/Joseph Waight/Sol Espejo-Molina) und neuem Datum (1st. DECEMBER 2021). Brasilien 2 Reais von 2023 BNB B874h: wie BNB B874g (SCWPM 252), aber mit neuen Unterschriften (Fernando Haddad/Roberto de Oliveira Campos Neto). Präfix K = 2023, E = Mai. 5 Reais von 2023 BNB B875g: wie BNB B875f (SCWPM 253), aber mit neuen Unterschriften (Fernando Haddad/Roberto de Oliveira Campos Neto). Präfix K = 2023, C = März. 10 Reais von 2024 BNB B876f: wie BNB B876e (SCWPM 254), aber mit neuen Unterschriften (Fernando Haddad/Roberto de Oliveira Campos Neto). Präfix M = 2024, A = Januar. 50 Reais von 2023 BNB B878i: wie BNB B878h (SCWPM 256), aber mit neuen Unterschriften (Fernando Haddad/Roberto de Oliveira Campos Neto). Präfix N = 2023, E = Mai. Guatemala 100 Quetzales vom 09.03.2022 BNB B601o: wie BNB B601n (SCWPM 126), aber mit neuem Datum (9 DE MARZO DE 2022), neuem Druckerimpressum (G+D Currency Technology) und leicht geänderten Unterschriften. Guyana 500 Dollars, neue Auflage BNB B123a: wie BNB B116 (SCWPM 37), aber der holografische Streifen wird durch eine 10 mm breite magenta-grüne RollingStar® LEAD Pure Sicherheitsfolie mit Mikrospiegel ersetzt, auf der ein Ara abgebildet ist. 1000 Dollars, neue Auflage BNB B124a: wie BNB B120 (SCWPM nicht gelistet), aber der jetzige RAPID®-Sicherheitsfaden wird durch einen 6 mm breiten braun-grünen RAPID® Vision-Sicherheitsfaden mit einem Jaguar ersetzt. Honduras 10 Lempiras vom 07.04.2022 BNB B347e: wie BNB B347d (SCWPM 99), aber mit neuen Unterschriften (Santos/Ávila/Moncada), neuem Datum (7 DE ABRIL DE 2022) und neuem Impressum (PWPW S.A.). Indonesien 1000 Rupiah von 2024 BNB B617c: wie BNB B617b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Malaysia 10 Ringgit, neue Auflage BNB B150d: wie BNB B150c (SCWPM 53), aber mit neuer Unterschrift (Abdul Rashid Ghaffour). Donald Ludwig
- Aus privaten Sammlungen: 1 Million Mark der Reichsbahndirektion Elberfeld von 1923 in Sütterlin-Schrift
Auf dem Höhepunkt der Inflation in der jungen "Weimarer Republik" gaben nicht nur Länder, Provinzen, Bezirke, Kreise, Städte, Banken, Sparkassen, Handelskammern, private Firmen und andere Emittenten Notgeld aus, sondern auch die Deutsche Reichsbahn und die Reichspost mit angeschlossenen Dienststellen. Für die Deutsche Reichsbahn gab der Reichsverkehrsminister in Berlin Notgeldscheine aus, die an allen Reichsbahn- und ab September 1923 auch an allen öffentlichen Kassen im gesamten Reich gültig waren. Zusätzlich gaben auch die Zweigstelle des Reichsverkehrsministerium für Bayern, die verschiedenen Reichsbahndirektionen sowie einzelne Eisenbahn-Kassen und private Bahnunternehmen Notgeldscheine in Umlauf. Hierzu gehören auch die Ausgaben der Reichsbahndirektion Elberfeld (ab 1929 zu Wuppertal). Eine Besonderheit der Elberfelder Reichsbahn-Scheine besteht darin, dass die ersten beiden Ausgaben über je 1 Million Mark mit Datum vom 11. August 1923 in Sütterlin-Handschrift ausgeführt sind (Druck schwarz mit Serie A und Druck rotbraun mit Serie B). Damit gehören sie zu den nur wenigen Notgeldscheinen jener Zeit, die aus einer schier unüberschaubaren Menge von Notgeldemissionen durch die Art ihrer Herstellung auf handschriftlicher Grundlage zu Besonderheiten werden. Objekttyp: Gutschein (Notgeldschein) Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte (Sammlung Grabowski) Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Rheinprovinz, Elberfeld Emittent: Reichsbahndirektion Elberfeld Nominal: 1 Million Mark Datierung: 11. August 1923 Vorderseite: Text, Amts-Siegel und Unterschrift Druck rotbraun. Legende: Gutschein der Reichsbahndirektion Elberfeld (links und rechts schräg: 1000 000 | Mark) | über | Eine Million Mark | Dieser Gutschein wird von allen Reichsbahnkassen (Hauptkasse, | Stations-, Güter-, Fahrharten- u. Gepäckkassen) des Direktions- | bezirks Elberfeld in Zahlung genommen. Er verliert mit dem 30. September 1923 seine Gültigkeit. | Elberfeld, den 11. August 1923. – Reichsbahndirektion | Nachahmung – strafbar. Rückseite: unbedruckt Material: Papier ohne Wasserzeichen Format: ca. 160 mm x 96 mm Druck: Unbekannt Nummerierung: B Nr. (rotbraun) 06962 (rot), KN 6 mm eng Umlauf: August/September 1923 Zitat : Nr. 6.2b (Müller/Geiger/Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost, S. 72) Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Müller/Geiger/Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-580-0 Auflage: 2. Auflage 2016 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 344 Preis: 39,90 EUR Zur Leseprobe Zum Shop Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Verunstaltete Bundesbanknoten
Der Golfkrieg und politische Parolen auf DM-Banknoten Anfang der 1990er Jahre. Am 15. April 1991 wandte sich die Deutsche Bundesbank mit einem Problem an das Bundesministerium der Justiz in Bonn, das ihr große Kopfschmerzen verursachte. Seit Wochen tauchten immer mehr Bundesbanknoten im Verkehr auf, die mit politischen Parolen verunstaltet waren. Zwar waren auch schon früher hin und wieder Banknoten mit Firmenreklame und politischen Parolen wie z. B. „Fort mit Pershing“ , „Keine Startbahn West“ oder „Aktiver Widerstand – Erste Bürgerpflicht“ überdruckt worden, dabei hatte es sich aber um Einzelfälle bzw. örtlich begrenzte Aktionen gehandelt. [1] „Die ‚Stempel-Aktionen‘ der letzten Wochen waren demgegenüber jedoch systematisch auf breiter Front über das gesamte Bundesgebiet organisierte Aktionen, die insbesondere von bestimmten Gruppierungen an Universitäten und Schulen sowie von kirchlich orientierten Gruppen ausgingen. … Vielfach wurde öffentlich zu Stempelaktionen aufgerufen, bei denen dann gemeinschaftlich größere Mengen von Banknoten gestempelt wurden. Die auf diese Weise verunstalteten Banknoten wurden anschließend von den Inhabern in den Verkehr gegeben.“ [2] Abb. 1: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1980, 10 DM, Vorderseite mit Aufschrift. Abb. 2: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1960, 20 DM, Vorderseite mit Aufschrift. Ausgelöst wurden diese Aktionen durch den Zweiten Golfkrieg, die Parolen lauteten etwa „Kein Geld für den Krieg“, „Kein Geld für Öl“, „Kein Blut für Öl“, „Politiker in die Wüste“, „KEIN Krieg => Frieden “. „Kein deutsches Geld für Krieg!“ oder „Keine Zerstörung dieser Welt wegen Macht und Geld“. Am 2. August 1990 überfiel der Irak das benachbarte Emirat Kuwait. Noch am gleichen Tag verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Invasion und forderte einen „sofortigen und bedingungslosen Rückzug“. Gleiches galt auch für die Mehrheit der Staaten der Arabischen Liga. Am 6. August verhängte der UN-Sicherheitsrat ein Wirtschafts-, Finanz- und Militärembargo gegen den Irak. Da der Irak mit dem Einmarsch in Kuwait sowohl das regionale Gleichgewicht als auch die globale Energieversorgung bedrohte, ermächtigte die UN-Vollversammlung mit der Resolution 678 vom 29. November 1990 die UN-Mitgliedsstaaten „alle notwendigen Mittel“ einzusetzen, falls die irakischen Truppen Kuwait nicht bis zum 15. Januar 1991 verlassen haben. Während der Vorbereitungen zur Resolution hatten die USA ein Militärbündnis aus insgesamt 34 Staaten geschmiedet, das in Kuwait eingreifen sollte. Das mit Abstand größte Truppenkontingent stellte die USA, zu den wichtigsten Koalitionsstreitkräften gehörten Großbritannien, Saudi-Arabien, die Türkei, Ägypten, Syrien und Frankreich. Deutschland stellte keine Soldaten für die Interventionsstreitkräfte, lieferte jedoch Rüstungsmaterial und beteiligte sich finanziell mit rund 17 Mrd. DM. Nach Ablauf des UN-Ultimatums griffen die alliierten Truppen in der Nacht zum 17. Januar 1991 den Irak und die irakischen Streitkräfte in Kuwait an – dies war der Beginn der Aktion „Desert Storm“ (Wüstensturm). Am 24. Februar marschierten alliierte Bodentruppen in Kuwait ein und besetzten das Land. Einen Tag nach Einnahme der Hauptstadt Kuwait City am 28. Februar, erkannte der Irak die UN-Resolutionen an und US-Präsident Bush verkündete eine Waffenruhe. Friedensverhandlungen wurden aufgenommen. Erst am 12. April 1991 trat offiziell ein Waffenstillstand im Golfkrieg in Kraft. Die Zahl der Golfkriegsopfer ist umstritten. Nähere Angaben gibt es nur für die Streitkräfte der Alliierten: 237 Tote und 776 Verwundete bei den Kampfhandlungen; bei Unfällen starben 138 Soldaten und 2.978 wurden verletzt. Auf irakischer Seite reichen die Schätzungen von 1.500 bis 200.000 getötete Soldaten. Seriöse Wissenschaftler gehen von 25.000 bis 75.000 aus. Die so beschrifteten und mit Stempeln versehenen Banknoten lösten unter den Bürgern eine gewisse Unruhe aus. Man fragte sich, „ob diese Noten durch die Verunstaltung ihre Geldeigenschaft verloren haben oder ob sie trotz dieser Verunstaltung noch als gesetzliche Zahlungsmittel dem unbegrenzten Annahmezwang nach § 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz unterliegen.“ Die Bundesbank stellte sich auf den Standpunkt , „dass die Noten in Anbetracht der groben Verunstaltung ihre Geldeigenschaft verloren haben, also niemand verpflichtet ist, solche Noten als Zahlungsmittel anzunehmen.“ Allerdings stünde dem Inhaber einer solchen Note ein Anspruch auf Ersatzleistung gemäß § 14 Abs. 3 Bundesbankgesetz zu – also der Austausch der „beschädigten“ Note. Bei den „Tätern“, die die Noten mutwillig beschädigt haben, sehe es natürlich anders aus. Sie hätten ihren Erstattungsanspruch verwirkt. „Diese Ausnahme spielt jedoch praktisch keine Rolle, da im Regelfall nicht bewiesen werden kann, daß es sich bei den Vorlegern solcher Noten um die jeweiligen ‚Täter‘ handelt“ , so der Verfasser des Schreibens. Die Deutsche Bundesbank suchte verzweifelt nach rechtlichen Möglichkeiten, den „Tätern“ das Handwerk zu legen. Im Brief wird im Juristendeutsch der damalige Rechtszustand so beschrieben: „In Anbetracht der erheblichen Dimension, die die Verunstaltung von Bundesbanknoten in letzter Zeit angenommen hat, halten wir es für sehr abträglich, daß es nach geltendem Recht keine Handhabe gibt, gegen die Verunstaltung der staatlichen Zahlungsmittel vorzugehen. Das Strafrecht (vgl. insb. §§ 88, 90 a, 303, 304 StGB) gibt hier tatbestandlich nichts her. Im geltenden Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es zwar den § 118 OWiG (‚Belästigung der Allgemeinheit‘); es ist jedoch zweifelhaft, ob in dem Verunstalten von Banknoten durch das Bestempeln mit politischen Parolen, die oft an sich ein zu billigendes Anliegen (Umweltschutz, Eintreten für den Frieden) zum Ausdruck bringen, eine ‚grob ungehörige Handlung‘ gesehen werden kann. Ferner dürfte die Deutsche Bundesbank auch nicht aufgrund urheberrechtlicher Vorschriften vorgehen können. Sie nimmt zwar für sich das ausschließliche urheberrechtliche Verwertungsrecht am Bild der Bundesbanknoten in Anspruch (etwa im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen unzulässige Banknotenabbildungen nach § 128 OWiG), § 14 Urheberrechtsgesetz schützt jedoch ein Werk gegen Entstellung nur insoweit, als es um die geistigen oder persönlichen Interessen am Werk geht. Uns geht es im Kern jedoch nicht um die Erhaltung des Banknotenbildes, sondern um die reibungslose Funktion des Zahlungsverkehrs. Schließlich haben wir keinerlei Einfluß darauf, ob eventuell Länderpolizeibehörden unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten gegen die in Rede stehenden Stempelaktionen oder sonstige Verunstaltungen von Banknoten vorgehen könnte. Uns ist von einem derartigen Vorgehen der Polizei auch nichts bekannt geworden.“ Nach Meinung der Bundesbank, war es ein untragbarer Zustand, dass nach geltendem Recht keine Möglichkeit bestand, gegen den Missbrauch des staatlichen Geldes als Medium für politische Meinungsäußerungen einschreiten zu können. Die bestehende Gesetzeslücke sollte durch entsprechende Vorschriften im OWiG geschlossen werden, dazu machte die Bundesbank gleich einen entsprechenden Vorschlag: Verunstaltung von Papiergeld (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt Papiergeld verunstaltet, indem er es bedruckt, beschriftet, bemalt oder sonstwie sein äußeres Bild beeinträchtigt. (2) Absatz 1 gilt auch für Papiergeld eines fremden Währungsgebietes. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Bundesbank wies auch darauf hin, dass es in anderen Ländern entsprechende Bestimmungen gäbe. Als Beispiel wurden die §§ 4 und 6 eines belgischen Dekrets des Finanzministers vom 23. Dezember 1988 (N 88 – 2279) angeführt, wonach „mit Gefängnis von acht Tagen bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis tausend Francs oder einer dieser beiden Strafen … bestraft [wird], der ein Geldzeichen, das in Belgien oder im Ausland gesetzliches Zahlungsmitte ist, als Träger von Werbezwecken dienenden oder sonstigen Mitteilungen benutzt oder es mutwillig beschädigt, beschmutzt, überdruckt oder dessen Verwendung als Zahlungsmittel unmöglich macht oder erschwert.“ Im Bundesjustizministerium erkannte man zwar den Wunsch der Bundesbank nach einer Regelung des Problems an, bezweifelte jedoch, dass ein „Bedürfnis für die Schaffung eines entsprechenden neuen Ordungswidrigkeiten-Tatbestandes“ bestehen würde und hatte Bedenken „gegen eine Regelung im Gesetz über Ordnungwidrigkeiten …, da dieses Gesetz im wesentlichen die allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften für Ordnungswidrikeiten regelt und in §§ 111 bis 131 lediglich solche Tatbestände aufführt, für die bei der Abschaffung der früheren Übertretungstatbestände kein anderer Standort gefunden werden konnte. Mit weiteren Bußgeldtatbeständen sollte dieses Gesetz nicht mehr befrachtet werden.“ [3] Dr. Katholnigg regte im Schreiben an das Bundesfinanzministerium an, im Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes, das zurzeit im Bundesfinanzministerium erarbeitet würde, einen entsprechenden Bußgeldtatbestand in § 14 aufzunehmen. [4] Da die Angelegenheit nicht vorankam, erkundigte sich die Bundesbank am 23. Dezember 1991 beim Bundesjustizministerium nach dem Stand der Dinge. Um eine Entscheidung herbeizuführen, wandte sich die zuständige Fachabteilung im Ministerium an den Finanzminister. [5] Er entschied am 21. Februar 1992 folgender Maßen: „Die Frage einer gesetzlichen Regelung, aufgrund der gegen den von Zeit zu Zeit auftretenden Mißbrauch des staatlichen Geldes als Medium insbesondere für politische Äußerungen eingeschritten werden kann, wurde mit dem Bundesministerium der Justiz bereits bei der Beratung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbankgesetzes im letzten Jahr mehrfach erörtert. Damals hatte ich die Auffassung vertreten daß Die von der Deutschen Bundesbank vorgeschlagene Regelung aus meiner Sicht sachgerecht und wünschenswert ist, Die gesetzliche Regelung aus rechtssystematischen Gründen nicht im Bundesbankgesetz vorgenommen werden sollte. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert.“ [6] Mit Schreiben vom 26. März 1992 lehnte das Ministerium endgültig das Ersuchen der Bundesbank ab. Allerdings könne die Bank den Gesetzesvorschlag weiterverfolgen, „falls .. [man] das Bedürfnis dafür im Sinn der ‚Blauen Prüfungsfragen‘ rechtfertigen .. [könne].“ [7] Nach einem handschriftlichen Vermerk vom 5. April 1993 bestand in der Angelegenheit aus Sicht der Bundesbank kein Handlungsbedarf mehr: „Die Bundesbank wird auf die Sache zurückkommen, wenn Verunstaltungen sich erneut häufen und eine Gesetzesänderung erforderlich sein sollte.“ Damit war die Angelegenheit endgültig vom Tisch. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Alle Angaben nach der Akte des Bundesarchivs. BA Koblenz, B126/346138. [2] Brief der Deutschen Bundesbank vom 15. April 1991 an das Bundesministerium der Justiz, Abteilung II. [3] Dr. Katholnigg antwortete am 12. Juni 1991 der Bundesbank. [4] Schreiben vom 12. Mai 1991. [5] Schreiben vom 10. Januar 1992. [6] Brief des Bundesministers der Finanzen an den Bundesminister der Finanzen vom 21. Februar 1992 [7] Die blauen Prüffragen sind ein Instrument zur Überprüfung von neuen Vorschriften auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit. Diese Fragen sollen sicherstellen, dass jede neue Regelung tatsächlich erforderlich ist und ihren Zweck erfüllt. Hier sind die Hauptkriterien: Notwendigkeit: Ist die neue Vorschrift wirklich notwendig? Gibt es keine anderen Mittel, um das gleiche Ziel zu erreichen? Wirksamkeit: Wird die Vorschrift die gewünschten Ergebnisse erzielen? Sind die Maßnahmen geeignet, um das Problem zu lösen? Verständlichkeit: Ist die Vorschrift klar und verständlich formuliert? Können die Betroffenen die Regelungen leicht nachvollziehen? Diese Kriterien helfen dabei, die Qualität und Effizienz von neuen Vorschriften zu verbessern und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Leserpost: Nicht im "Keller-Katalog"!
Sehr geehrter Herr Grabowski, heute sende ich Ihnen Abbildungen von drei Notgeldscheinen, die nicht im Katalog zum Notgeld der Hochinflation von Dr. Arnold Keller aufgeführt sind. Der Schein aus Schladern wurde bei ebay angeboten. Herzliche Grüße aus Berlin T. Neldner Nieder-Marsberg in Westfalen: 50 Millionen Mark des Spar- und Darlehnskassen-Vereins vom 15. September 1923, Druck einseitig. Nieder-Marsberg in Westfalen: 500 Millionen Mark des Spar- und Darlehnskassen-Vereins vom 15. September 1923, Druck einseitig. Schladern (Sieg): 2 Millionen Mark der Elmore's Metall-Aktien-Gesellschaft vom 17. August 1923. Antwort der Redaktion Vielen Dank für die Meldung der nicht bei Keller verzeichneten Ausgaben. Solche Meldungen sind immer von Interesse, besonders natürlich für Heimatsammler. Übrigens: Nachdem der zweibändige Nachdruck des "Keller-Katalogs" (Deutsches Notgeld, Band 7+8: Das Notgeld der deutschen Inflation 1923) schon seit 2020 ausverkauft war und es immer wieder Nachfragen durch Sammler gab, gibt es nun ganz aktuell seit 20. August 2024 eine neue Auflage in einem Band. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Arnold Keller: Deutsches Notgeld, Band 7+8: Die Notgeldscheine der deutschen Inflation 1923 Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-257-1 Auflage: 2. Auflage 2024, Reprint der Originalausgabe von 1958 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 1236 Preis: 69,00 EUR Leseprobe Zum Shop
- Der neue karibische Gulden: Entwürfe wurden vorgestellt!
Der karibische Gulden soll am 31. März 2025 in Sint Maarten und Curaçao eingeführt werden, die in einer Währungsunion zusammengeschlossen sind, die von der Zentralbank von Curaçao und Sint Maarten (CBCS) verwaltet wird. Derzeit ist in Curaçao und Sint Maarten der Niederländisch-Antillische Gulden im Umlauf. Wir haben zuletzt HIER über die Entwicklungen dieser neuen Währung berichtet. Die CBCS hat nun die Entwürfe der neuen Banknoten veröffentlicht. Die Designs der neuen karibischen Gulden sind von der Unterwasserwelt inspiriert. Die Vorderseiten der Banknoten zeigen die lebendige Unterwasserwelt von Curaçao und Sint Maarten und symbolisieren die Einheit der beiden Länder. Die Vielfalt der einzigartigen Unterwasserwelt erinnert daran, dass Curaçao und Sint Maarten trotz zweier unterschiedlicher Identitäten durch Zusammenarbeit und gemeinsame Ziele verbunden sind. Die Rückseiten zeigen bedeutende historische und kulturelle Wahrzeichen beider Länder. Die karibische Gulden-Banknotenserie besteht aus fünf Scheinen mit den folgenden Nennwerten: 10, 20, 50, 100 und 200 Cg. Jeder Nennwert hat eine bestimmte Farbe. Die Vorderseite jeder Banknote hat ein Querformat, die Rückseite ein Hochformat. 10 karibische Gulden: Die Farbe der 10-Gulden-Banknote ist überwiegend gelb und zeigt auf der Vorderseite den Grauen Kaiserfisch und auf der Rückseite den Leuchtturm von Klein Curaçao. Vorderseite der neuen 10-Gulden-Banknote. Der Graue Kaiserfisch kann bis zu 60 Zentimeter lang werden. Diese Art hat einen scheibenförmigen Körper mit einem relativ großen Kopf. Ausgewachsene Graue Kaiserfische sind hellgrau mit schwarzen Flecken, während der Kopf hellgrau ist und das Maul noch heller. Jungtiere hingegen sind schwarz mit fünf leuchtend gelben Streifen, die senkrecht über den Körper verlaufen. Jungtiere sind in der Regel am Riff oder in Seegraswiesen zu finden, wo sie an "Putzerstationen" arbeiten, wie es auch Putzergarnelen tun, die größere Fische von Parasiten befreien. Ausgewachsene Tiere leben in der Regel in Riffen und können in Tiefen von bis zu 30 Metern angetroffen werden. Die Königinmuschel, verwendet als SPARK OVI® Sicherheitsmerkmal, ist eine Schneckenart, die vor allem in Seegraswiesen und auf Sandflächen lebt und recht groß werden kann. Erwachsene können bis zu 35 Zentimeter lang werden. Diese Schnecken sind Pflanzenfresser und ernähren sich von Pflanzenmaterial, das sie zwischen den Seegräsern finden. Die Königinmuschel wird in vielen Teilen der Karibik immer seltener, da ihr Fleisch als Delikatesse gilt und oft auf den Tellern zu finden ist. Deshalb gibt es mehrere Initiativen, um sie in Gefangenschaft für die Nahrungsmittelproduktion zu züchten oder sie wieder in die freie Wildbahn zu entlassen. In den Binnengewässern von Curaçao gibt es kaum noch ausgewachsene Tiere. Rückseite der neuen 10-Gulden-Banknote. Der Leuchtturm von Klein Curaçao ist ein markantes Gebäude, das man schon von weitem sieht, wenn man sich der kleinen Insel mit dem Boot nähert. Je näher man der Insel kommt, desto deutlicher wird, dass ein solcher Leuchtturm auch in der heutigen Zeit unerlässlich ist, um das flache Klein Curaçao mit dem Boot zu umfahren. Der Leuchtturm ist mit einem LED-Licht ausgestattet, das Schiffe in der Nähe nachts vor der gefährlichen Küstenlinie der kleinen Insel warnt. Das Gebäude ist ein offizielles Wahrzeichen, das 1877 errichtet wurde, nachdem der vorherige Leuchtturm durch einen Hurrikan zerstört worden und es zu zahlreichen Schiffbrüchen gekommen war. Seitdem wurde der Leuchtturm mehrmals umgebaut und renoviert. Heute steht er leer und ist für Touristen geöffnet. 20 karibische Gulden: Die Farbe der 20-Gulden-Banknote ist überwiegend blau und zeigt auf der Vorderseite den Gefleckten Adlerrochen und auf der Rückseite die Simpson Bay. Vorderseite der neuen 20-Gulden-Banknote. Mit einer Flügelspannweite von fast drei Metern ist der Gefleckte Adlerrochen eine der größeren Rochenarten in den Gewässern der Inseln. Er ist leicht an seinem dunklen, mit zahlreichen weißen Flecken versehenen Hintergrund und seinem komplett weißen Bauch zu erkennen. Diese Rochen haben einen langen, spitzen Schwanz, der mit mehreren giftigen Stacheln versehen ist. Sie ernähren sich unter anderem von Muscheln, die sie in sandigen Böden suchen. Sie graben sich in den Sand ein und wedeln ihn manchmal mit ihren Flügeln weg. Sie fressen auch Krebse, Einsiedlerkrebse und Schnecken wie die Muschelkönigin. Gefleckte Adlerrochen sind sehr gesellig und schwimmen oft in kleinen Gruppen. Die Gelbe Kaurischnecke, verwendet als SPARK OVI® Sicherheitsmerkmal, ist eine Meeresschnecke, die in den meisten tropischen Meeren vorkommt. In der Vergangenheit spielten verschiedene Kaurischneckenarten eine wichtige Rolle in Handel und Kultur. Kaurimuscheln wurden früher als Zahlungsmittel verwendet, vor allem in China, Afrika, Neuguinea und Indonesien. Die Schiffe der Vereinigten Ostindien-Kompanie handelten mit Kaurimuscheln, insbesondere mit den "Geldkaurimuscheln", die einen Geldwert darstellten, und verwendeten sie als Zahlungsmittel, unter anderem für den Kauf von Sklaven. Heute werden sie vor allem als Sammlerstücke geschätzt und zu Schmuck verarbeitet. Schnecken haben eine sehr spezifische Ernährungsweise, die von Art zu Art variiert. Einige sind Fleischfresser, andere Pflanzenfresser und wieder andere Allesfresser. Sie haben eine einzigartige Fressstruktur, die Radula, in ihrem Maul, die wie Zähne funktioniert, die Oberflächen abgrasen und die Nahrung zerschneiden. Rückseite der neuen 20-Gulden-Banknote. Mitten durch die Lagune von Simpson Bay verläuft die Grenze zwischen dem niederländischen und dem französischen Teil von St. Maarten. Seit 2014 ist ein Teil der Lagune ein international geschütztes Gebiet. Dieser Schutz ist wichtig, weil die Seegraswiesen in der Lagune empfindlich sind. Der internationale Flughafen von St. Maarten, der Princess Juliana International Airport, befindet sich in der Nähe der Simpson Bay. Segelyachten und andere Schiffe suchen regelmäßig Schutz in der Lagune, wenn Stürme und Hurrikane durch die Karibik ziehen. 50 karibische Gulden: Die Farbe der 50-Gulden-Banknote ist überwiegend grün und zeigt auf der Vorderseite die Grüne Meeresschildkröte und auf der Rückseite den Strand von Grote Knip. Vorderseite der neuen 50-Gulden-Banknote. Die Grüne Meeresschildkröte ist in allen tropischen und subtropischen Meeren der Welt zu finden, auch in der Karibik. Sie ist ein Pflanzenfresser und ernährt sich hauptsächlich von Seegras. Die Schildkröten sorgen dafür, dass das Seegras nicht zu groß wird und sich selbst erstickt. So kann das Seegras-Ökosystem seine Hauptfunktionen beibehalten, nämlich als Kinderstube für viele Meerestiere zu dienen. Die Grüne Meeresschildkröte ist daher eine Schlüsselart, die eine wichtige Rolle für die Gesunderhaltung unserer Ozeane spielt. Männliche Schildkröten kehren nie an Land zurück. Die Weibchen kommen nur zur Eiablage an Land. Schildkrötenweibchen legen mehrere Nester pro Jahr an. Schildkröten sind weltweit geschützt und bedroht. Die bevorzugte Tellin, verwendet als SPARK OVI® Sicherheitsmerkmal, ist eine zweischalige Schneckenart, die in der gesamten Karibik zu finden ist, vor allem in Tiefen von bis zu 30 Metern. Die von den Schnecken selbst geschaffenen Schalen können recht groß sein, einige erreichen einen Durchmesser von bis zu 8 Zentimetern. Die Schale ist cremefarben bis weiß mit eng beieinander liegenden, leicht erhabenen Rippen. Das Innere des Gehäuses ist gelb. Die beiden Schalenhälften liegen in der Regel eng beieinander und sind oft mit Algen und anderen Organismen bewachsen, was eine ausgezeichnete Tarnung im Riff ermöglicht. Diese Art filtert Nahrung aus dem Meerwasser, indem sie Wasser ansaugt, es filtert und dann sauberes Wasser ausspuckt. Rückseite der neuen 50-Gulden-Banknote. Strand von Grote Knip. Curaçao ist bekannt für seine relativ kleinen Strände, die in lauschigen Buchten versteckt sind. Auch dieser Strand befindet sich in einer solchen Bucht. Der Sand an den Stränden besteht unter anderem aus den Ausscheidungen von algenfressenden Fischen und anderen Meeresorganismen. Wenn diese Fische die Algen von den Korallen- und Kalksteinfelsen abkratzen, entfernen sie auch kleine Kalksteinstücke. Dieses Material wird später als kleine Kalkpellets ausgeschieden, die sich schließlich durch die Wellenbewegung als weißer Sand am Strand ansammeln. Papageienfische gehören zu den Arten, die für diesen Prozess verantwortlich sind. 100 karibische Gulden: Die Farbe der 100-Gulden-Banknote ist überwiegend rot und zeigt auf der Vorderseite den Stoplicht-Papageienfisch und auf der Rückseite das Gerichtsgebäude. Vorderseite der neuen 100-Gulden-Banknote. Stoplicht-Papageienfische werden oft als die Kühe des Korallenriffs bezeichnet. Mit ihren scharfen Mundwerkzeugen kratzen sie Algen von den Korallen ab und verhindern so eine schädliche Algenüberwucherung. Dieses Verhalten trägt auch ständig zu dem weißen Sand an den Stränden bei. Papageienfische können recht groß werden. Es gibt einen deutlichen Unterschied im Aussehen zwischen Jungtieren und ausgewachsenen Tieren. Männliche und weibliche Jungtiere sind in der Regel grünlich-grau mit einem Schachbrettmuster und einem leuchtend roten Bauch. Ausgewachsene Männchen hingegen sind leuchtend gefärbt, gelblich-grün und blau mit orangefarbenen und gelben Streifen. Die Weibchen können sich im Laufe ihres Lebens in Männchen verwandeln. Diese Geschlechtsumwandlung hängt von Faktoren wie der Zusammensetzung der Population, der Sterblichkeit der Männchen und anderen Umwelteinflüssen ab. Die Notenschnecke, verwendet als SPARK OVI® Sicherheitsmerkmal, ist eine in der Karibik vorkommende Schneckenart, die dafür bekannt ist, dass sie ein Schneckenhaus baut, in das sie sich zurückziehen kann. Unter Wasser ist dieses Gehäuse oft mit Algen und anderen Organismen bedeckt und bietet eine hervorragende Tarnung im Sand oder auf dem Korallenriff. Wenn Sie eine Schnecke am Strand finden, was immer seltener der Fall ist, werden Sie ein Streifenmuster auf dem Gehäuse bemerken, das an Notenblätter erinnert und der Schnecke ihren Namen gab. Die fleischfressende Schnecke ist ein geschickter Jäger, der sich in verschiedenen Tiefen unter Wasser ernährt. Sie ernährt sich von anderen Schneckenarten, Garnelen und manchmal auch von Aas. Rückseite der neuen 100-Gulden-Banknote. Das Gerichtsgebäude ist ein nationales Symbol des Landes und ist auf der Landesflagge abgebildet. Es ist auch auf dem Staatswappen von Sint Maarten zu sehen. Das ursprüngliche Gerichtsgebäude wurde im Jahr 1793 erbaut und mehrfach umgebaut und renoviert. Tropische Stürme und Wirbelstürme haben ihm oft große Schäden zugefügt. Im Laufe der Jahrhunderte seit seiner Erbauung diente es verschiedenen Zwecken, unter anderem als Polizeistation und als Gefängnis. 200 karibische Gulden: Die Farbe der 200-Gulden-Banknote ist überwiegend lila und zeigt auf der Vorderseite das Langschnauzen-Seepferdchen und auf der Rückseite die Königin-Emma-Brücke. Vorderseite der neuen 200-Gulden-Banknote. Das Langschnauzen-Seepferdchen kann eine Länge von 10 bis 15 Zentimetern erreichen. Ihre Farbe kann stark variieren und reicht von schwarz bis orange-rot und gelegentlich auch gelb. Sie ernähren sich, indem sie kleine Krebstiere und Garnelen mit ihrer Schnauze, die wie eine Pipette wirkt, einsaugen. Seepferdchen können ihre Augen unabhängig voneinander bewegen, so dass sie Beute oder Raubtiere in ihrer Umgebung aufspüren können. Die Paare sind monogam und vollziehen jeden Morgen ein Balzritual, um ihre Bindung zu bekräftigen. Seepferdchen sind auch für die einzigartige Brutpflege durch die Männchen bekannt. Die befruchteten Eier werden in einem Beutel am Männchen getragen, wo sie sich in relativer Sicherheit entwickeln können. Wenn die Jungen schlüpfen, schwimmen sie aus dem Beutel und erwecken den Eindruck, dass das Männchen die Jungen zur Welt bringt. Diese Tiere sind selten und werden auf der Roten Liste der IUCN als gefährdet eingestuft. Die Große Tonnenschnecke , verwendet als SPARK OVI® Sicherheitsmerkmal, ist eine große Schnecke mit einer Maximallänge von etwa 15 Zentimetern. Das Gehäuse ist rund, dunkelbraun bis rotbraun und hat tiefe Furchen und Rillen auf der Außenseite. Auch diese Schneckenart ist fleischfressend und ernährt sich hauptsächlich von Seegurken. Um ihre Beute zu fangen, benutzt die Schnecke ihre beiden Rüssel, längliche Strukturen am Kopf, die einem Fühlerpaar ähneln. Damit packt sie ihre Beute und injiziert ihr ein Verdauungsenzym, das sie tötet. Diese Methode dient auch dazu, Raubtiere bei Gefahr abzuschrecken. Rückseite der neuen 200-Gulden-Banknote. Die Königin-Emma-Brücke. Das historische Stadtzentrum von Curaçao, Willemstad, besteht aus Punda und Otrobanda. Diese beiden Hälften des Stadtzentrums liegen auf gegenüberliegenden Seiten der langen Mündung der St. Anna-Bucht. Um die beiden zu verbinden, wurde die erste Version der Königin-Emma-Brücke 1888 unter Leitung von Leonard Burlington Smith gebaut. Da die Brücke regelmäßig geöffnet werden musste, um größeren Schiffen die Durchfahrt zu ermöglichen, wurde sie auf Schwimmpontons gebaut. Seit ihrem ursprünglichen Bau wurde die Brücke mehrmals renoviert, wobei ihr Aussehen leicht verändert wurde. Die Grundkonstruktion mit den 16 Pontons, auf denen sie schwimmt, ist jedoch gleich geblieben. Die Brücke wird immer noch liebevoll "Swinging Old Lady" (schaukelnde alte Dame) genannt. Die Abbildungen der Meeresbewohner auf den Banknoten stammen von Fotos, die von lokalen Unterwasserfotografen zur Verfügung gestellt wurden, darunter Barbara Blom, deren Bilder auf den 10-, 20- und 200-Gulden-Banknoten verwendet wurden. Dieses Foto eines Gefleckte Adlerrochen wurde als Basis der 20-Gulden-Banknote verwendet ( © Barbara Blom). Zu den Sicherheitsmerkmalen dieser neuen Banknoten gehören: ein MOTION SURFACE®-Streifen von Crane Currency auf der Vorderseite. ein gefensterter, mikrooptischer Sicherheitsfaden von Crane Currency, höchstwahrscheinlich BREEZE®, auf der Rückseite. ein SPARK OVI® farbwechselndes Merkmal auf der Vorderseite. ein "XCG"-Durchsichtsregister (XCG ist der ISO-4217-Währungscode für den Niederländisch-Antillischen Gulden). Omron-Ringe. taktile Elemente für sehbehinderte Menschen. Die CBCS, früher die Bank der Niederländischen Antillen, ist derzeit die Zentralbank für den Niederländisch-Antillischen Gulden und verwaltet die Geldpolitik von Curaçao und Sint Maarten. Die Bank geht auf das Jahr 1828 zurück und ist damit die älteste noch bestehende Zentralbank in Amerika. Vor der Auflösung der Niederländischen Antillen im Oktober 2010 war die Bank für die Geldpolitik der gesamten Niederländischen Antillen zuständig. Als die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba der Zentralbank der Niederlande unterstellt wurden, erhielt sie ihren heutigen Namen. Donald Ludwig