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Asylantengeld

Zu Beginn der 1990er Jahre stieg in Deutschland die Zahl von Asylbewerbern stark an.

Etwa 95 Prozent der 300.000 Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien wurde zwar der Asylstatus verwehrt, stattdessen jedoch im Regelfall ein Abschiebungsschutz in Form der Duldung gewährt. Unter Hinweis auf die hohen Ablehnungsquoten wurde seitens der Bundesregierung erklärt, dass sehr häufig wirtschaftliche Gründe als prägendes Motiv für die Einreise im Vordergrund stünden. Die Tatsache, dass die allermeisten Flüchtlinge auf dem Landweg über sämtlich als sichere Drittstaaten geltenden Nachbarländer Deutschlands einreisten, wurde als Beleg für Asylmissbrauch angeführt. Um die Zuwanderung zu begrenzen, wurde das Asylrecht nach Art. 16a GG erheblich eingeschränkt und das Asylbewerberleistungsgesetz[1] (AsylbLG) geschaffen.


„Bevor das Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt wurde, erhielten Asylsuchende Sozialhilfe nach § 120 des Bundessozialhilfegesetzes [BSHG, Anm. d. Verf.]. Bereits Anfang der 1980er Jahre wurden diese Ansprüche jedoch eingeschränkt: Besonders die medizinische Versorgung wurde zu einer Leistung, über die die Behörden nach Ermessen im Einzelfall entscheiden konnten. Zudem sollten seitdem Sozialhilfen in Sammelunterkünften generell nur noch in Form von Sachleistungen gewährt werden.[2] Als Asylantragstellende 1993 dann aus dem Bundessozialgesetzbuch herausgenommen wurden, wurde das mit dem Hinweis auf ihren nur kurzen, vorübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik begründet.“[3]

Der notwenige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wurde nun grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt, die etwa 20 % unter den Leistungen des BSHG lagen.[4]


Da das Sachleistungsprinzip mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und häufig auch mit Mehrkosten verbunden ist, ließ das Gesetz die Möglichkeit zu, Wertgutscheine an die Asylbewerber auszuhändigen. Die Gutscheine wurden nach dem Einlösen von den diversen Geschäften – bei Lebensmitteln waren das vor allem Discounter oder Supermärkte – dem Sozialamt zur Abrechnung übersandt. Danach wurden die Gutscheine im Amt geprüft und die Auszahlung an die jeweiligen Geschäfte veranlasst – ein sehr personalaufwendiges Verfahren.


Auch wenn sich bei der Gestaltung der Wertgutscheine in den einzelnen Bundesländern Parallelen erkennen lassen, waren die Kommunen bei den Entwürfen ihrer Wertgutscheine wohl weitgehend frei. Allerdings enthalten alle Wertgutscheine Beschränkungen der Nutzung:


  1. im Bezug, welche Waren mit ihnen erworben werden konnten [z. B. „Nur einlösbar für: Bekleidung, Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege, Ge- und Verbrauchsgüter des Haushalts von geringem Anschaffungswert“ – häufig auch zusätzlich „keine Abgabe von Tabakwaren und Spirituosen“],

  2. auf eine Beschränkung der Wechselgeld-Rückgabe auf 10 % der Gutscheinsumme,

  3. auf eine Beschränkung des „Umlaufgebietes“ der Wertgutscheine [z. B. „Nur gültig im Bereich des Kreises …“], sowie

  4. eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer [z. B. „Gültig bis 30.6.1994“].


Abb. 1.1: Recklinghausen, Kreis, o. D. (bis 31.5.1992), 20 DM., Vorderseite. Format: 100 x 55 mm, dünner Karton.
Abb. 1.1: Recklinghausen, Kreis, o. D. (bis 31.5.1992), 20 DM., Vorderseite. Format: 100 x 55 mm, dünner Karton.
Abb. 1.2: Recklinghausen, Kreis, o. D. (bis 31.5.1992), 20 DM., Rückseite.
Abb. 1.2: Recklinghausen, Kreis, o. D. (bis 31.5.1992), 20 DM., Rückseite.
Abb. 2: Apolda, Landkreis, o. D., 50 DM, Vorderseite. Format: 148 x 68 mm, dickeres Papier. Wenn nichts anderes vermerkt ist, ist die Rückseite unbedruckt!
Abb. 2: Apolda, Landkreis, o. D., 50 DM, Vorderseite. Format: 148 x 68 mm, dickeres Papier. Wenn nichts anderes vermerkt ist, ist die Rückseite unbedruckt!
Abb. 3: Kreis Weimarer Land, o. D., 10 DM. Vorderseite. Format: 148 x 68 mm, dickeres Papier.
Abb. 3: Kreis Weimarer Land, o. D., 10 DM. Vorderseite. Format: 148 x 68 mm, dickeres Papier.
Abb. 4: Bad Sulza, o. D., 5 DM, Vorderseite. Format: 105 x 74 mm, beschichtetes Papier.
Abb. 4: Bad Sulza, o. D., 5 DM, Vorderseite. Format: 105 x 74 mm, beschichtetes Papier.
Abb. 5: Kreis Erfurt-Land, o. D., 0,10 DM, Vorderseite. Format: 65 x 100 mm, dünner Karton.
Abb. 5: Kreis Erfurt-Land, o. D., 0,10 DM, Vorderseite. Format: 65 x 100 mm, dünner Karton.
Abb. 6: Apolda, o. D., 50 DM, Vorderseite. Format: 105 x 74 mm, beschichtetes Papier.
Abb. 6: Apolda, o. D., 50 DM, Vorderseite. Format: 105 x 74 mm, beschichtetes Papier.
Abb. 7: Emden, Stadt, o. D. (bis 03.02.1999), 30 DM, Vorderseite. Format: 105 x 150 mm, dünner Karton.
Abb. 7: Emden, Stadt, o. D. (bis 03.02.1999), 30 DM, Vorderseite. Format: 105 x 150 mm, dünner Karton.
Abb. 8.1: Fehmarn, Kreis Ostholstein, o. D. (bis 31.08.1996), 20 DM, Vorderseite. Format: 92 x 122 mm, dünner Karton.
Abb. 8.1: Fehmarn, Kreis Ostholstein, o. D. (bis 31.08.1996), 20 DM, Vorderseite. Format: 92 x 122 mm, dünner Karton.
Abb. 8.2: Fehmarn, Kreis Ostholstein, o. D. (bis 31.08.1996), 20 DM, Rückseite.
Abb. 8.2: Fehmarn, Kreis Ostholstein, o. D. (bis 31.08.1996), 20 DM, Rückseite.
Abb. 9: Rendsburg-Eckernförde, Kreis, (Gemeinde Büdelsdorf), 30. Dezember 1994 (bis 31.01.1995), 30 DM, Vorderseite. Format: 150 x 105 mm, Papier.
Abb. 9: Rendsburg-Eckernförde, Kreis, (Gemeinde Büdelsdorf), 30. Dezember 1994 (bis 31.01.1995), 30 DM, Vorderseite. Format: 150 x 105 mm, Papier.
Abb.10: Bad Segeberg, Kreis, o. D. (bis IV. 1997), 5 DM, Vorderseite. Format: 145 x 105 mm. Papier.
Abb.10: Bad Segeberg, Kreis, o. D. (bis IV. 1997), 5 DM, Vorderseite. Format: 145 x 105 mm. Papier.
Abb.11: Mölln, Stadt, 31. Oktober 1997, 10 DM, Vorderseite. Format: 145 x 210 mm, Briefpapier.
Abb.11: Mölln, Stadt, 31. Oktober 1997, 10 DM, Vorderseite. Format: 145 x 210 mm, Briefpapier.
Abb. 12.1: Freiberg (Sa.). Kreis, o. D. (4. Quartal 1993), 8,50 DM, Vorderseite. Format: 100 x 60 mm, dünner Karton.
Abb. 12.1: Freiberg (Sa.). Kreis, o. D. (4. Quartal 1993), 8,50 DM, Vorderseite. Format: 100 x 60 mm, dünner Karton.
Abb. 12.2: Freiberg (Sa.). Kreis, o. D. (4. Quartal 1993), 8,50 DM, Rückseite.
Abb. 12.2: Freiberg (Sa.). Kreis, o. D. (4. Quartal 1993), 8,50 DM, Rückseite.
Abb. 13: Greifswald, Hansestadt, Juli 1997, 1 DM, Vorderseite. Format: 130 x 65 mm, Papier.
Abb. 13: Greifswald, Hansestadt, Juli 1997, 1 DM, Vorderseite. Format: 130 x 65 mm, Papier.
Abb. 14.1: Stormarn, Kreis [Gemeinde Oststeinbek], o. D., 5 DM, Vorderseite. Format: 130 x 60 mm, Papier.
Abb. 14.1: Stormarn, Kreis [Gemeinde Oststeinbek], o. D., 5 DM, Vorderseite. Format: 130 x 60 mm, Papier.
Abb. 14.2: Stormarn, Kreis [Gemeinde Oststeinbek], o. D., 5 DM, Rückseite.
Abb. 14.2: Stormarn, Kreis [Gemeinde Oststeinbek], o. D., 5 DM, Rückseite.
Abb. 15: Barnim, Landkreis, 2. Dezember 1996, 50 DM, Vorderseite. Format: 210 x 140 mm, Papier.
Abb. 15: Barnim, Landkreis, 2. Dezember 1996, 50 DM, Vorderseite. Format: 210 x 140 mm, Papier.
Abb. 16: Müritz, Landkreis, 4. April 1998, 20 DM, Vorderseite. Format: 210 x 150 mm, Papier.
Abb. 16: Müritz, Landkreis, 4. April 1998, 20 DM, Vorderseite. Format: 210 x 150 mm, Papier.
Abb. 17.1: Osterholz-Scharmbeck, o. D. (bis 28.09.2006), 5 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 145 mm, Papier.
Abb. 17.1: Osterholz-Scharmbeck, o. D. (bis 28.09.2006), 5 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 145 mm, Papier.

Abb. 17.2: Osterholz-Scharmbeck, o. D. (bis 28.09.2006), 5 Euro, Rückseite.
Abb. 17.2: Osterholz-Scharmbeck, o. D. (bis 28.09.2006), 5 Euro, Rückseite.
Abb. 18.1: Lüchow-Dannenberg, Landkreis (Samtgemeinde Clenze), 31. Oktober 2005, 5 Euro, Vorderseite. Format: 148 x 105 mm, Papier.
Abb. 18.1: Lüchow-Dannenberg, Landkreis (Samtgemeinde Clenze), 31. Oktober 2005, 5 Euro, Vorderseite. Format: 148 x 105 mm, Papier.
Abb. 18.2: Lüchow-Dannenberg, Landkreis (Samtgemeinde Clenze), 31. Oktober 2005, 5 Euro, Rückseite.
Abb. 18.2: Lüchow-Dannenberg, Landkreis (Samtgemeinde Clenze), 31. Oktober 2005, 5 Euro, Rückseite.
Abb. 19: Soltau-Fallingbostel, Kreis, o. D. (bis 31.07.2003), 10 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 148 mm, dünner Karton.
Abb. 19: Soltau-Fallingbostel, Kreis, o. D. (bis 31.07.2003), 10 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 148 mm, dünner Karton.
Abb. 20: Grevesmühlen, Landkreis Nordwestmecklenburg, o. D. (bis 31.08.2004), 20 Euro, Vorderseite. Format: 135 x 75 mm, Papier.
Abb. 20: Grevesmühlen, Landkreis Nordwestmecklenburg, o. D. (bis 31.08.2004), 20 Euro, Vorderseite. Format: 135 x 75 mm, Papier.
Abb. 21.1: Münster, Stadt, o. D. (bis 31.08.2009), 25 Euro, Vorderseite. Format: 150 x 75 mm, Papier.
Abb. 21.1: Münster, Stadt, o. D. (bis 31.08.2009), 25 Euro, Vorderseite. Format: 150 x 75 mm, Papier.
Abb. 21.2: Münster, Stadt, o. D. (bis 31.08.2009), 25 Euro, Rückseite.
Abb. 21.2: Münster, Stadt, o. D. (bis 31.08.2009), 25 Euro, Rückseite.
Abb. 22: Salzkotten, Stadt, o. D. (bis 30.09.2009), 5 Euro, Vorderseite. Format: 210 x 150 mm, Papier.
Abb. 22: Salzkotten, Stadt, o. D. (bis 30.09.2009), 5 Euro, Vorderseite. Format: 210 x 150 mm, Papier.

Abb. 23: Rotenburg (Wümme), Landkreis, o. D. (bis 31.12.2013), 7,50 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 150 mm, dickeres Papier.
Abb. 23: Rotenburg (Wümme), Landkreis, o. D. (bis 31.12.2013), 7,50 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 150 mm, dickeres Papier.
Abb. 24: Lüneburg, Stadt, o. D. (bis 31.05.2012), 5 Euro, Vorderseite. Format: 72 x 150 mm, dünner Karton.
Abb. 24: Lüneburg, Stadt, o. D. (bis 31.05.2012), 5 Euro, Vorderseite. Format: 72 x 150 mm, dünner Karton.
Abb. 25: Mölln, Stadt, o, d, (bis Februar 20024), 20 Euro, Vorderseite. Format: 210 x 105 mm. Papier.
Abb. 25: Mölln, Stadt, o, d, (bis Februar 20024), 20 Euro, Vorderseite. Format: 210 x 105 mm. Papier.
Abb. 26.1: Uelzen, Landkreis, o. D. (2011), 15 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 148 mm, dünner Karton.
Abb. 26.1: Uelzen, Landkreis, o. D. (2011), 15 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 148 mm, dünner Karton.
Abb. 26.2: Uelzen, Landkreis, o. D. (2011), 15 Euro, Rückseite.
Abb. 26.2: Uelzen, Landkreis, o. D. (2011), 15 Euro, Rückseite.
Abb. 27: Vorderpommern, Landkreis, o. D., 5 Euro, Vorderseite. Format: 50 x 40 mm, Pappe.
Abb. 27: Vorderpommern, Landkreis, o. D., 5 Euro, Vorderseite. Format: 50 x 40 mm, Pappe.
Abb. 28: Winsen (Aller), Gemeinde, 1. Juli 2008, 2,50 Euro, Vorderseite. Format: 115 x 148 mm, Papier.
Abb. 28: Winsen (Aller), Gemeinde, 1. Juli 2008, 2,50 Euro, Vorderseite. Format: 115 x 148 mm, Papier.
Abb. 29: Gotha, Landkreis, o. D., 5 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 75 mm, Karton.
Abb. 29: Gotha, Landkreis, o. D., 5 Euro, Vorderseite. Format: 105 x 75 mm, Karton.

Wahrscheinlich wurde nirgends festgehalten, welche Kommunen Wertgutscheine in welcher Höhe und in welchen Nominalen ausgegeben haben.[5] Ihre Zahl dürfte aber erheblich gewesen sein! Ursprünglich lauteten die Wertgutscheine auf D-Mark-Beträge – meist über Beträge von fünf bis 50 DM – später dann auf Euro, meist über Beträge von fünf bis 20 € [6] Zur Deckung von Grundbedürfnissen wie Mobilität (notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel) und Kommunikation wurden ferner auch Barbeträge ausgezahlt.[7]


Die Verwendung von Wertgutscheine wurde von den Betroffenen aus verschiedenen Gründen immer wieder bemängelt. So würden die Gutscheine die Käufer stigmatisieren und manchem Flüchtling sei es peinlich, sich damit an der Kasse anzustellen. Darüber hinaus stelle der Einkauf die Asylanten vor erhebliche Probleme. Nur wenige Geschäfte würden die Warengutscheine akzeptieren. Zusätzlich müsse der Wert der eingekauften Ware dem vorgelegten Wertgutschein entsprechen, da höchstens 10 % des Wertes seines Gutscheins als Wechselgeld bar ausgezahlt werden dürfe – und selbst dies würde dem Käufer häufig verwehrt; „de facto gibt es in keinem Berliner Geschäft diese 10% zurück. Die Argumentation der Läden ist, dass dies eine Kann-Regelung sei und die Supermärkte die Differenz halt lieber als zusätzlichen Mehrwert einstreichen. Dies ist sogar aus kapitalistischen Gesichtspunkten eine kriminelle Aneignung.“[8]


Bei Käufen von Kleinmöbeln, Matratzen oder elektronischen Geräten wird die Annahme der Wertscheinen mit der Begründung abgelehnt, dass Nicht-Lebensmittel nur mit einem Wert von höchstens zehn Euro dagegen abgegeben werden dürften.


Es ist nachvollziehbar, dass die Flüchtlinge nach Möglichkeiten suchten, Wertscheine in Bargeld gewechselt zu bekommen. Im Landkreis Stade sollen dubiose Händler Wertscheine zu einem Kurs von 10:6 eingewechselt haben. Für einen Nennwert von 100 Euro gab es dann 60 Euro in bar. Im Landkreis Harburg machen couragierte Bürger ihren Einkauf gemeinsam mit Flüchtlingen. Die Ware wird mit den Gutscheinen bezahlt und die Flüchtlinge erhalten das Geld vor dem Supermarkt in bar.[9]


Einige Kommunen bedienten sich nicht eines eigenen Wertgutschein-Systems, sondern wie die Stadt und der Landkreis Hannover der Wertscheine des US-amerikanischen Großkonzerns „Sodexho“, Frankfurt. Seit dem 1. Oktober 1998 leitete das Sozialamt die Daten der Hilfeempfänger an Sodexho weiter und bestellte für sie eine sog. „Kundenkarte“, sowie Wertgutscheine in bestimmter Höhe und Stückelung, mit festgelegter Gültigkeitsdauer. Sodexho garantierte vertraglich eine flächendeckende Verwendung der Wertgutscheine.

Die Geschäfte, die an Asylbewerber liefern wollten, mussten einen Vertrag mit Sodexho abschließen und Gebühren von bis zu 3,75 % zahlen.[10]


Abb. 30.1: Sodexho für Landkreis Nordvorpommern und Hansestadt Stralsund, o. D. (bis 30.09.2003), 1 Euro, Vorderseite. Format: 140 x 75 mm.
Abb. 30.1: Sodexho für Landkreis Nordvorpommern und Hansestadt Stralsund, o. D. (bis 30.09.2003), 1 Euro, Vorderseite. Format: 140 x 75 mm.
Abb. 30.2: Sodexho für Landkreis Nordvorpommern und Hansestadt Stralsund, o. D. (bis 30.09.2003), 1 Euro, Rückseite.
Abb. 30.2: Sodexho für Landkreis Nordvorpommern und Hansestadt Stralsund, o. D. (bis 30.09.2003), 1 Euro, Rückseite.
Abb. 31.1: Sodexho pass, Wertgutschein-Karte, Vorderseite. Format: 85 x 55 mm, Plastikkarte.
Abb. 31.1: Sodexho pass, Wertgutschein-Karte, Vorderseite. Format: 85 x 55 mm, Plastikkarte.
Abb. 31.2: Sodexho pass, Wertgutschein-Karte, Rückseite.
Abb. 31.2: Sodexho pass, Wertgutschein-Karte, Rückseite.

Neben Sodexho beteiligten sich auch andere „Bezahldienstleister“ am Geschäft mit den Asylanten: „Accor Corporate Services – ASC Dienstleistungen GmbH“, München, gab sog. „Service-Gutscheine“ im Auftrag er Gemeinden aus, ebenso wie die „Wertgutschein-System GmbH“, Meinersen, oder „Olympic Kommunal-Service GmbH“, Isernhagen.

Die Wertgutscheine dieser Unternehmen haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Schecks und waren mit einer „Scheckkarte“ (Ausweiskarte mit Unterschrift) verbunden.


Abb. 32.1: Accor Corporate Service, o. D. Muster eines Service-Gutscheins, Vorderseite. Format: 105 x 60 mm.
Abb. 32.1: Accor Corporate Service, o. D. Muster eines Service-Gutscheins, Vorderseite. Format: 105 x 60 mm.
Abb. 32.2: Accor Corporate Service, o. D. Muster eines Service-Gutscheins, Rückseite.
Abb. 32.2: Accor Corporate Service, o. D. Muster eines Service-Gutscheins, Rückseite.
Abb. 33.1: Wertgutschein-System GmbH für Stadt Potsdam, o. D. (bis 31.07.1997), 20 DM. Vorderseite. Format: 150 x 85 mm.
Abb. 33.1: Wertgutschein-System GmbH für Stadt Potsdam, o. D. (bis 31.07.1997), 20 DM. Vorderseite. Format: 150 x 85 mm.
Abb. 33.2: Wertgutschein-System GmbH für Stadt Potsdam, o. D. (bis 31.07.1997), 20 DM. Rückseite.
Abb. 33.2: Wertgutschein-System GmbH für Stadt Potsdam, o. D. (bis 31.07.1997), 20 DM. Rückseite.
Abb. 34: Wertgutscheinkarte, Wertgutschein-System GmbH, Vorderseite. Format: 85 x 55 mm, beschichtetes Papier.
Abb. 34: Wertgutscheinkarte, Wertgutschein-System GmbH, Vorderseite. Format: 85 x 55 mm, beschichtetes Papier.
Abb. 36: Olympic Kommunal-Service GmbH für Landkreis Peine, o. D. (bis 29.02.1996), 10 DM, Vorderseite. Format: 150 x 85 mm.
Abb. 36: Olympic Kommunal-Service GmbH für Landkreis Peine, o. D. (bis 29.02.1996), 10 DM, Vorderseite. Format: 150 x 85 mm.
Abb. 37: Wertgutscheinkarte, Olympic Kommunal-Service GmbH. Format: 85 x 54 mm, beschichtetes Papier.
Abb. 37: Wertgutscheinkarte, Olympic Kommunal-Service GmbH. Format: 85 x 54 mm, beschichtetes Papier.

Seit 2012/13 wurde die Sachleistungsgewährung in der Praxis zur Ausnahme und die Wertgutscheine wurden nicht mehr ausgegeben.


Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2023 beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Einführung von Bezahlkarten für Schutzsuchende. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete dafür bis Ende Januar 2024 Standards, die Basis für eine bundesweite Ausschreibung waren. Doch während mancherorts schon Bezahlkarten im Einsatz waren, stritten die Ampelparteien im Bund über notwendige Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, da neben Geld- und Sachleistungen als dritte Möglichkeit der Bedarfsdeckung die Bezahlkarte treten sollte. Im April 2024 einigten sich die Parteien und der Gesetzesentwurf ging durch Bundestag und Bundesrat.[11]


Behörden haben seit 16. Mai 2024 die Möglichkeit Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über eine Bezahlkarte auszugeben. Sie hat kein bundesweit einheitliches Design. Jedes Bundesland bzw. jeder Kreis kann selbst das Aussehen festlegen. Einheitlich ist nur das Grundprinzip: eine neutrale Kunststoffkarte im Standard- Bankkartenformat (ISO 7810) mit Chip und Magnetstreifen, da Zahlungen wie bei normalen Debitkarten über Kartenterminals laufen.[12] Sie ist kein Kontoersatz und auch keine normale EC-Karte oder Kreditkarte, sondern eine guthabenbasierte Debitkarte. Mit ihr kann man auch nur in bestimmten Geschäften vor Ort bezahlen, sodass kostengünstiges Einkaufen deutlich erschwert oder sogar komplett ausgeschlossen werden. Überweisungen, Onlineeinkäufe, Lastschriftverfahren und digitale Zahlungsmöglichkeiten wie PayPal oder Apple Pay sind mit der Bezahlkarte nicht möglich. Darüber hinaus sind monatlich nur geringe Barabhebungen möglich – in den meisten Bundesländer 50 Euro.


Uwe Bronnert


Anmerkungen

  1. Ursprüngliche Fassung vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1074).

  2. Die Vielzahl verschiedener Essgewohnheiten und die große Zahl der Bewerber machten bereits in den 1980er Jahren häufig eine dezentrale Unterbringung in Hotels und Wohnungen notwendig, sodass Sozialhilfeleistungen in Form von Wertgutscheinen erbracht wurden. Die ersten dieser Scheine wurden wohl 1982/83 von den Bezirksämtern in Berlin (West) ausgegeben. Sie konnten zur Bezahlung von Einkäufen von Lebensmitteln, Toilettenartikel usw. bei ausgewählten Händlern verwendet werden. Anm. d. Verf.

  3. Vera Hanewinkel und Christina Mecke, Das Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe für Geflüchtete, <https://www.bpb.de/themen/migration-integration/migrationspolitik/574354/das-asylbewerberleistungsgesetz/?utm_source=copilot.com> (02.03.2026)

  4. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes verkündete am 18. Juli 2012 ein wegweisendes Urteil. Danach waren die Geldleistungen unzureichend, da sie seit 1993 nicht verändert worden seien. Die gekürzten Leistungen nach dem AsylbLG lägen zudem unter dem Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben. Vgl. <https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html> (5. November 2014).

  5. Die Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland hat sich seit der Wiedervereinigung mehrfach verändert. Nach der Wiedervereinigung betrug ihre Zahl etwas über 500. Für 2025/26 liegen präzise Zahlen vor: 294 Landkreise und 106 bzw. 107 kreisfreie Städte.

  6. Uwe Elix geht von ca. 300 Ausgabestellen mit mehreren 1000 Scheinen aus. Vgl. Asylantengeld, in: DGW Information 2012, Heft 2, S. 36 f.

  7. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes mussten die Kommunen die Beträge für das Taschengeld erheblich anheben – von ehemals 50 auf 150 Euro.

  8. Chipkarten, Gutscheine und andere Fiesheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes – praktische Unterstützungsmöglichkeiten. <file:///D:/Literatur/Asylantengeld/info-chipkarten.pdf> (25. Februar 2026)

  9. Vgl. <http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/hanstedt/politik/gutscheine-fuer-asylbewerber-die-diskriminierung-an-der-kasse-d7798.html> (05.11.2014)

  10. Der Stadt Hannover soll monatlich ca. 40.000 DM an Sodexho gezahlt haben. Vgl. Flüchtlingsrat, Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen, Ausgabe 2/00, Heft 67, April 2000, S. 8.     

  11. Vera Hanewinkel und Christina Mecke, Das Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe für Geflüchtete: „Die Leistungssätze werden jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Sie sind nach Familienstand und Alter gestaffelt und orientieren sich an den Sozialhilfe-Sätzen des Sozialgesetzbuches. Diese werden wiederum in einem gesetzlich festgelegten komplexen Verfahren basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes ermittelt,“ wobei bestimmte Positionen gestrichen werden, da sie gesondert durch das AsylbLG gedeckt würden, z. B. Budget für Hausrat oder die Gesundheitspflege oder nicht bedarfsrelevant seien, z. B. Ausgaben für Freizeit und Kultur. „So kommt es, dass die Asylbewerberleistungen deutlich niedriger ausfallen als die allgemeinen Sozialhilfesätze: Im Jahr 2026 erhält eine alleinstehende oder alleinerziehende Person monatlich 455 Euro an Asylbewerberleistungen. Das sind rund 19 Prozent weniger, als Alleinstehenden oder Alleinerziehenden beim Bürgergeld ausgezahlt werden (563 Euro). Unterschieden wird bei den Asylbewerberleistungen nach dem ‚notwendigen Bedarf‘ und dem ‚notwendigen persönlichen Bedarf‘. Erstere Leistungen können teilweise oder vollständig als Sachleistungen erbracht werden. Dies ist insbesondere bei Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Fall, wo bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Heizung, Kleidung oder regelmäßige Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Der „notwendige persönliche Bedarf“ wird hingegen in der Regel als Bargeldleistung ausgezahlt. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 darf dieses sogenannte Taschengeld auch in Form einer Bezahlkarte erbracht werden, auf die ein monatliches Guthaben geladen wird, mit dem in Geschäften bezahlt werden kann.“

  12. Der Aufdruck auf den Karten lautet meist „Bezahlkarte“, „Bezahl Karte“ oder Landesbezug („Freistaat Bayern“). Je nach Anbieter zeigen sie deren Logo, z. B. PayCenter, Mastercard Debit, Visa Debit und eine Kartennummer, aber ohne Kontofunktion.

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