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Aus privaten Sammlungen: 50 Mark des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin von 1918

Objekttyp: Staatspapiergeld

Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski


Historischer Kontext:

Bis 1870 gab das Großherzoglich Mecklenburgische Finanz-Ministerium in Schwerin Renterei-Kassenscheine aus, welche jedoch kein Staatspapiergeld im eigentlichen Sinne darstellten.

Bereits 1850 war die Rostocker Bank konzessionierte Notenbank geworden. Die von der Privatbank ausgegebenen Banknoten kursierten in allen Teilen Mecklenburgs, aber auch Vorpommerns. Den starken Beschränkungen des Gesetzes von 1875 wollte sich die Bank nicht beugen. Nachdem jedoch die Annahme ihrer Noten sogar von der Regierung Mecklenburg-Schwerins an allen öffentlichen Kassen verweigert wurde, war ihr Notenrecht praktisch wertlos.

Am Ende des Ersten Weltkriegs gab die Großherzogliche Kommission zur Verwaltung des Domanial-Kapital-Fonds in Schwerin eigenes staatliches Großnotgeld in Beträgen zu 5, 20 und 50 Mark aus. Die Entwertung erfolgte handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift sowie mit Rund- und Zeilenstempel der Hauptstaatskasse auf der Rückseite. Es gibt auch handschriftliche Entwertungen ohne Stempel.

 
 

Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

Emittent: Großherzogliche Kommission zur Verwaltung des Domanial-Kapital-

Fonds in Schwerin

Nominal: 50 Mark

Datierung: 16. Oktober 1918

Entwertung: 28. Oktober 1921, handschriftlich und mit Stempeln

Vorderseite: Schwarz und Braun auf Grau, Mitte Wappen im Unterdruck

Rückseite: Unbedruckt, handschriftliche Entwertung: "Ungültig. / Schwerin, den 28. October 1921 / Unterschrift", Zeilen- und Rundstempel

Format: 145 mm x 100 mm

Material: Papier

Wasserzeichen: Kreuzmäander

Nummerierung: 171633

Authentizität: Original

Zitate:

 

Hans-Ludwig Grabowski

 

Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.

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