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Lexikon: Einlösungsstelle

Die Einlösungsstelle ist die auf Geldscheinen genannte Stelle, die für deren Einlösung zuständig ist. Dabei kann es sich auch um mehrere Einlösungsstellen handeln.

Wenn nicht anders auf dem Geldschein vermerkt, ist die Ausgabestelle gleichzeitig auch die Einlösungsstelle. Da jedoch oft die Ausgabestelle, vor allem bei Staatspapiergeld und bei Notgeldscheinen, aus organisatorischen Gründen die Einlösung der Scheine nicht selbst durchführen konnte, übertrug man diese Aufgabe einem auf dem Geldscheinen genannten Institut.


DEU-4: Deutsche Reichsbank, Reichsbanknote über 100 Mark vom 3. September 1883 mit Einlösungstext "… zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin …"


Um eine Konzentration der Einlösung auf bestimmte Stellen zu verhindern, druckte man auf die preußischen Scheine von 1809 die für die Einlösung zuständige Kasse ("Realisations-Comptoir zu Berlin" bzw. "Breslau" oder "Königsberg").


GK-269b: Preußischer Tresor-Schein über 1 Thaler ohne Datum (1809) mit Angabe der Einlösungsstelle "Realisations-Comptoir zu Berlin", Vorderseite.



Mit dem Aufdruck des Ortes der für die Einlösung zuständigen Bankfiliale ("Payable at … only") wollte die Imperial Bank of Persia (bis 1932) den Abfluss der Scheine aus bestimmten Gebieten des Landes und die Konzentration auf andere Gebiete verhindern. Für die Einlösung von Scheinen an anderen Orten als dem auf dem Schein genannten musste man eine Gebühr bezahlen. Den gleichen Zweck der regionalen Zirkulationslenkung hatten die verschiedenen Ortsangaben auf den indischen Scheinen (bis zum Zweiten Weltkrieg) und die variierenden Orts- oder Provinzaufdrucke der zwischen den beiden Weltkriegen von zahlreichen chinesischen Großbanken ausgegebenen Geldscheine.


CHN-116m: Bank of Communications, Note über 1 Yuan vom 1. Oktober 1914 mit Angabe der Bankfiliale Shanghai auf der Rückseite.


Auf Notgeldscheinen werden häufig Bankinstitute genannt, die für die Einlösung zuständig waren, wie z. B. Stadtsparkassen. Eine ganz besondere Rolle spielen hierbei die als "Schecknotgeld" bezeichneten deutschen Inflations-Notgeldscheine von 1923. Die verschiedenen Banken gaben ihren Kunden Scheckformulare, die auf vorgedruckte, gestempelte oder handgeschriebene runde Summen lauteten und die von den Kunden mit ihrem Namen als Aussteller versehen und in Umlauf gebracht wurden. Die Banken hatten hier also nur die Einlösungsfunktion.


Müller 4298W1: Scheck-Notgeld der Bayerischen Vereinsbank Filiale Selb (Einlösungsstelle) über 500.000 Mark (Überdruck) vom 18. August 1923, ausgegeben von der Porzellanfabrik Ph. Rosenthal & Co. AG in Selb.


Auch die 1944/45, 1966 und 1975/76 in Italien ausgegebenen "Assegni Circolari" (Eigenschecks der Banken als Notgeld) gehören in diesen Zusammenhang.


Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

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