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Lexikon: Einlösungstermin

Der Einlösungstermin ist der auf Geldscheinen angegebene oder öffentlich bekannt gegebene Termin für die Einlösung von außer Kurs gesetzten Scheinen, die nicht mehr als Zahlungsmittel gelten.


Anhalt-Dessauische Landesbank, Banknote zu 100 Mark vom 1. Juli 1874, Vorderseite.

Abb. Sammlung Manfred Kranz.


Eine Verlängerung des Einlösungstermins ist nicht ungewöhnlich (Beispiel: Anhalt-Dessauische Landesbank, Einlösungstermin für den letzten 100-Mark-Schein 30. Juni 1876, dann 30. Dezember 1876, 1. April 1878, 31. Dezember 1878 und 1. April 1879). Es gab Emissionsstellen, die auch nach Überschreitung des letzten Einlösungstermins die außer Kurs befindlichen Noten einlösten, wobei allerdings meistens die Gründe für die zu späte Einlösung der Noten angegeben werden mussten (Beispiel: Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, Formular von 1885; der Einlösungstermin für die letzte 100-Mark-Note war der 31. Dezember 1884, doch wurden noch bis 1898 Noten angenommen).


Bayern, Notgeld der Kreisgemeinde Pfalz über 20 Millionen Mark vom 11. August 1923, Gültig bis einen Monat nach erfolgter Bekanntmachung, Vorderseite. Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski.


Aschaffenburg, Kleingeldschein über 50 Pfennig des Magistrats der Stadt ohne Datum, gültig bis 1. Januar 1921, Vorder- und Rückseite. Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski.


Auf Notgeldscheinen waren oft Zeiträume für den Umtausch der Scheine nach Bekanntmachung oder konkrete Ablaufdaten für die Gültigkeit genannt.


Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

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