Lexikon: Münzfuß
- Albert Pick

- vor 5 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Der Münzfuß war der gesetzlich bestimmte Maßstab, nachdem ein Staat seine Münzen ausprägte und nach dem sich der innere Wert der Münzen richtete.
Der preußische oder Graumann'sche Münzfuß vom 29. März 1764, auch 21-Gulden- oder 14-Thaler-Fuß genannt, bestimmte, dass aus der Kölnischen Mark (233,8 g) 14 Thaler bzw. 21 Gulden geprägt wurden.

Der "Konventionsfuß" basiert auf einer Vereinbarung zwischen Österreich und Bayern von 1753, die den österreichischen 20-Gulden-Fuß von 1750 für beide Staaten festlegte (20 Gulden aus 1 Mark fein von 233,8 g). Der Vertrag wurde aber bereits 1754 von Bayern gekündigt.
Seit 1760 galt vor allem in Süddeutschland, aber auch in Sachsen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg der "rheinische Fuß", der 1800 zum 24 ½-Gulden-Fuß wurde. Durch den zu hoch bewerteten Kronenthaler wurde aus diesem 1837 der 24 ½-Gulden-Fuß (süddeutsche Währung), der eine exakte Verrechnung mit dem 14-Thaler-Fuß möglich machte.
Auf der Wiener Münzkonvention vom 21. Januar 1857 wurde dann der 30-Thaler- oder
52 ½-Gulden-Fuß (in Österreich 45 Gulden, auch als "österreichische Währung" bezeichnet) eingeführt. Während bis 1857 die Gewichtsmark die Basis aller Münzfüße ware, bezogen sich diese seither auf das Gewichtspfund (= 500 g).

Auf den Scheinen der altdeutschen Staaten findet man die Münzfuß-Bezeichnungen oft hinter der Währungsbezeichnung oder aber im übrigen Text, so auf den preußischen Scheinen von 1806 und 1809 (nach dem Münzfuß von 1764) ohne ein anderes Datum, sodass viele Sammler fälschlich 1764 für das Ausgabedatum halten.
Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
Abbildungen: Hartmut Fraunhoffer, www.banknoten.de




Kommentare