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  • Munich Show eröffnet neuen Themenbereich NUMISMATIK

    Europas größte Sammlermesse schafft im Oktober 2026 eine hochwertige Plattform für Münzen, Medaillen und Papiergeld – mit professioneller Messeinfrastruktur und einem der größten sammleraffinen Publikumsströme des Kontinents. Die Munich Show, seit über 60 Jahren Europas führende Sammlermesse, wagt den nächsten großen Schritt: Vom 23. bis 25. Oktober 2026 entsteht mit NUMISMATIK @ Munich Show erstmals ein eigenständiger Themenbereich für Münzen, Medaillen und numismatische Sammelobjekte auf der renommierten Herbstmesse. Für die Numismatik ist das ein Novum: eine Präsenz im Kontext einer Großveranstaltung, die Reichweite, Professionalität und Sammlerkultur verbindet. Die Idee dahinter ist ebenso einfach wie ambitioniert: Die professionellen Standards einer internationalen Fachmesse auf einen Sammlerbereich übertragen, der dieses Niveau längst verdient hat. Denn während die Numismatik weltweit auf eine der ältesten und lebendigsten Sammlerkulturen zurückblickt, fand der Handel mit klassischen Münzen und Medaillen bislang überwiegend abseits großer Messeformate statt. Mit rund 6.000 m² Ausstellungsfläche in Halle A1 der Messe München und rund 50.000 Besuchern bietet die Munich Show nun die idealen Voraussetzungen, das zu ändern. „Wir schaffen einen Ort, an dem die Leidenschaft für Münzen auf die Professionalität einer internationalen Fachmesse trifft", sagt Christoph Keilmann, Geschäftsführer der Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH. „Unser Ziel ist es, die Numismatik einem breiten Publikum zugänglich zu machen – und gleichzeitig erfahrenen Händlern und Sammlern eine Plattform zu bieten, die ihren Ansprüchen gerecht wird." Mehr als eine Münzbörse Was NUMISMATIK @ Munich Show von herkömmlichen Veranstaltungen unterscheidet, ist nicht allein die Größe – es ist das Zusammenspiel aus Infrastruktur, Leidenschaft und Erlebnis. Händler finden flexible Standoptionen, die vom kompakten Tischformat bis zur großzügigen Ausstellungsfläche reichen. Ergänzt wird das Angebot durch einen eigenen Bereich für Auktionsvorbesichtigungen sowie die zentrale Präsentationsfläche „Boulevard of Coins". Eingebettet in die Sicherheits- und Logistik-Infrastruktur der Messe München schafft dies eine aufmerksamkeitsstarke und attraktive Plattform für Händler, Sammler und das breite Publikum gleichermaßen. Hinzu kommt ein umfangreiches Begleitprogramm mit über 50 Fachvorträgen an allen Tagen, kuratierten Sonderausstellungen und einem Kinder-Aktionsprogramm, das gezielt neue Sammlerinnen und Sammler für die Numismatik begeistern soll. Denn die Munich Show versteht sich nicht nur als Handelsplatz, sondern als Ort der Vermittlung und Begegnung – ein Ort, an dem Wissen geteilt, Geschichten erzählt und die nächste Generation von Sammlern inspiriert werden. Wo Sammelleidenschaften sich begegnen Was die Munich Show für die Numismatik besonders attraktiv macht, ist ihr gewachsenes, sammleraffines Publikum. Die Erfahrung der Veranstalter zeigt: Wer Mineralien, Edelsteine oder Schmuck sammelt, bringt oft eine Neugier mit, die über das eigene Fachgebiet hinausreicht. Die direkte Nachbarschaft dieser Welten unter einem Dach eröffnet ein erhebliches Cross-Marketing-Potenzial – und damit die Chance, Menschen für Münzen zu begeistern, die bisher keinen Berührungspunkt mit der Numismatik hatten. Für Händler bedeutet das: Zugang zu einem Publikum, das kaufkräftig, neugierig und offen für neue Sammelgebiete ist. Dieses Potenzial erkennt auch die numismatische Fachwelt. Ursula Kampmann, Geschäftsführerin des renommierten Fachportals MünzenWoche, begleitet das Projekt mit Überzeugung: „Die Munich Show ist eine wundervolle Plattform. Ihre Organisatoren wissen, wie Sammler ticken. Deshalb freue ich mich sehr auf die vielen Chancen, die dieses Event der Numismatik und unserer gesamten Community bieten wird." Qualität vor Quantität Für das Premierenjahr setzen die Veranstalter bewusst auf einen kuratierten Ansatz. Die Anzahl der Standplätze ist begrenzt, das Gesamtbild soll von Anfang an den Qualitätsanspruch der Munich Show widerspiegeln. Der Freitag ist exklusiv registrierten Fachbesuchern vorbehalten – ein klares Signal an die Branche, dass hier professionelle Geschäftsbeziehungen ebenso gepflegt werden wie die Begeisterung für das Sammeln. Die Anmeldefrist für Aussteller läuft noch bis Ende April 2026. Hinter der Munich Show steht ein Familienunternehmen mit tiefer Leidenschaft für die Welt des Sammelns. Dass diese Leidenschaft nun auch der Numismatik eine Heimat gibt, ist mehr als eine Messeerweiterung – es ist eine Einladung an eine ganze Community, sichtbar zu werden. München wird im Oktober 2026 zum Treffpunkt für alle, die die Faszination von Münzen und Medaillen teilen – ob als erfahrene Sammler, als Händler mit internationaler Reichweite oder als Neugierige, die gerade erst ihre erste Münze in die Hand nehmen. Die Numismatik hat es verdient, gesehen zu werden. Die Munich Show gibt ihr den Raum dafür. Veranstaltungsdaten • Veranstaltung: NUMISMATIK @ Munich Show • Datum: Fr., 23. – So., 25. Oktober 2026 (Munich Show: 22.-25.10.; Münzbereich öffnet einen Tag später) • Ort: Halle A1, Messe München(Munich Show gesamt: Hallen A1, A2, B1, B2, B3) • Öffnungszeiten: täglich 9:00–18:00 Uhr • Freitag, 23. Oktober 2026: Nur für registrierte Fachbesucher • Samstag, 24. Oktober 2026: Geöffnet für die Öffentlichkeit • Sonntag, 25. Oktober 2026: Geöffnet für die Öffentlichkeit Die Munich Show in Zahlen • Europas größte und traditionsreichste Sammlermesse • Über 60 Jahre Geschichte • Rund 50.000 Besucher jährlich • Rund 1.200 Aussteller aus mehr als 60 Nationen • 53.000 m² Gesamtausstellungsfläche in fünf Hallen • Rund 6.000 m² für den neuen Bereich NUMISMATIK (Halle A1) Angebot NUMISMATIK @ Munich Show • Flexible Standoptionen: Tisch (ab 2,5 m), Kabinen (ab 10 m²), Flächen (ab 20 m²) • Auction Previews: Eigene Räume für Auktionsvorbesichtigungen (40m²) • Boulevard of Coins: Repräsentative Präsentationsfläche für Highlights • Professionelle Nachtsicherung • Rahmenprogramm: Über 54 Vorträge, kuratierte Sonderausstellungen, aktives Nachwuchsprogramm Aussteller-Anmeldung • Anmeldefrist: 30. April 2026 • Ausstellerinformationen und Anmeldung: munichshow.com/de/ausstellen • Besucherinformationen: munichshow.com/de/besuchen • Numismatik-Bereich: munichshow.com/numismatik Über die Munich Show Die Munich Show ist Europas größte und traditionsreichste Sammlermesse. Seit über 60 Jahren bringt sie jährlich rund 50.000 Besucher und über 1.200 Aussteller aus mehr als 60 Nationen auf dem Gelände der Messe München zusammen. Auf 53.000 m² Ausstellungsfläche in fünf Hallen bietet sie ein einzigartiges Erlebnis für Sammler, Händler und Liebhaber – begleitet von kuratierten Sonderausstellungen, Fachvorträgen und einem vielfältigen Rahmenprogramm. Die Munich Show wird von der Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH veranstaltet, einem Familienunternehmen mit tiefer Leidenschaft für die Welt des Sammelns.

  • Wie schnell wird Ungarn jetzt den Euro einführen?

    Am 12. April 2026 beendete der 45-jährige Péter Magyar die 16-jährige Herrschaft von Viktor Orbán. Die Wahlergebnisse waren phänomenal. Nachdem fast alle Stimmen ausgezählt sind, sagen Wahlbeamte, dass Magyars Tisza-Partei über zwei Drittel der Sitze im Parlament sichern wird, was es seiner Partei ermöglicht, die ungarische Verfassung zu ändern und viele der umstrittenen und autokratischen Änderungen rückgängig zu machen, die Orbán und seine Fidesz-Partei vorgenommen haben. Magyars überwältigender Sieg ist eine Erleichterung für Politiker in ganz Europa, wo Orbán der Europäischen Union seit Jahren ein Dorn im Auge war. Er bedeutet aber auch eine schwere Niederlage sowohl für Wladimir Putin als auch für US-Präsident Donald Trump und dessen Populismus, die den nationalistischen, pro-russischen Politiker während des Wahlkampfs nachdrücklich unterstützt hatten. Péter Magyar, der neue Ministerpräsident Ungarns. Ungarn trat am 1. Mai 2004 im Rahmen der fünften Erweiterungsrunde der Europäischen Union bei, zusammen mit Ländern wie Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei. Nach seinem Beitritt trat Ungarn am 21. Dezember 2007 offiziell dem Schengen-Raum bei. Zwar plant die ungarische Regierung seit dem Beitritt zur Europäischen Union, den ungarischen Forint durch den Euro zu ersetzen, doch hat sie kein konkretes Datum festgelegt, und der Forint ist nicht Teil des Europäischen Wechselkursmechanismus (ERM II). 2023 erklärte György Matolcsy, damaliger Gouverneur der Ungarischen Nationalbank und ehemaliger Minister für Volkswirtschaft, dass die Einführung des Euro in Ungarn „vielleicht um 2030 oder etwas später“ erfolgen könnte, bezeichnete ihn als „Club der Reichen“ und sagte, dass die ungarische Wirtschaft zu diesem Zeitpunkt „noch nicht darauf vorbereitet“ sei. Der Forint ist in der ungarischen Verfassung verankert (Artikel K). Derzeit sind in Ungarn folgende Banknoten im Umlauf: Nach seinem entscheidenden Sieg bei den Wahlen 2026 bekräftigte Péter Magyar, dass die Einführung des Euro im Interesse der Nation liege, und obwohl er keinen konkreten Termin nennen konnte, merkte er an, dass seine Regierung nach einer Überprüfung der Wirtschaftslage einen Zeitplan für den Beitritt festlegen werde. Gleichzeitig nannte Magyar 2030 oder 2031 als möglichen Zieltermin hierfür. Donald Ludwig

  • Aserbaidschan stellt seine überarbeitete 100-Manat-Banknote vor

    Am 15. April 2026 kündigte die Zentralbank von Aserbaidschan die nächste neu gestaltete Banknote ihrer aktuellen Banknotenserie an. Die Zentralbank begann im Jahr 2021 mit der Ausgabe ihrer modernisierten Banknoten unter Einbeziehung der neuesten Innovationen sowie Nano- und Mikrotechnologien und hat seitdem ihre 1-, 5-, 10-, 20- und 50-Manat-Banknoten aktualisiert. Eine 200-Manat-Banknote (ein neuer Nennwert) wurde erstmals 2018 ausgegeben und noch nicht an das Designformat der neuen Serie angepasst. Die 500-Manat-Banknote (auch ein neuer Nennwert), die aufgrund ihres hohen Wertes selten im Umlauf zu sehen ist, wurde 2021 ausgegeben und entspricht der neuen Serie (vertikale Rückseite, taktile Linien für Sehbehinderte usw.). Die 100-Manat-Banknote ist dem Thema „Wirtschaft und Entwicklung“ gewidmet. Die neue Banknote wird ab dem 15. Juli 2026 in Umlauf gebracht. Die neue, überarbeitete 100-Manat-Banknote oben, die Alte unten (Vorderseiten). Die neue, überarbeitete 100-Manat-Banknote oben, die Alte unten (Rückseiten). Die überarbeitete 100-Manat-Banknote verfügt über die neuesten Sicherheitsmerkmale, darunter ein dreidimensionales, farbwechselndes Hologramm, ein beeindruckendes „Spark Flow Prime“-Merkmal (ein dynamisches, farbwechselndes Manat-Symbol), ein Wasserzeichen mit dem Staatswappen der Republik Aserbaidschan und der Wertzahl, taktile Linien an den rechten und linken Rändern auf der Vorderseite der Banknote, um Sehbehinderten die Erkennung zu erleichtern, ein neues vertikales Design auf der Rückseite der Banknote, einen Sicherheitsfaden, Mikrotext und vieles mehr. Die neue 100-Manat-Banknote trägt die Unterschrift von Taleh Tahir oğlu Kazımov, dem Vorsitzenden der Zentralbank der Republik Aserbaidschan, die sich in der oberen linken Ecke auf der Vorderseite befindet. Der Prozess der Anpassung aller im Land verwendeten Bargeldsysteme und -geräte an die aktualisierte 100-Manat-Banknote hat begonnen. Der neue Hunderter wird parallel zu den derzeit im Umlauf befindlichen alten 100-Manat-Banknoten zirkulieren. Bilder der aktuellen Serie, darunter auch UV-Fotos, finden Sie in DIESEM Beitrag (dort sind auch Abbildungen der Banknoten im alten Design-Format zu 100 und 200 Manat zu sehen). Donald Ludwig

  • Der besondere Geldschein: Hawaii 5 Dollars 1934

    Am 27. Februar 1980 entdeckte ein Handwerker beim Streichen des Dachbodens eines Hauses in Manoa bei Waikiki einen Stapel Geldscheine im Gesamtwert von 100.000 US-Dollars: 1.793 Scheine der Wertstufen 1, 5, 10 und 20 Dollars. Der Mann übergab das Geld mit dem Aufdruck HAWAII der Polizei. Da sich 45 Tage lang niemand gemeldet hatte, durfte er es behalten. Der Münzhändler und Autor Don Medcalf aus Honolulu erzählte, dass er vor einigen Jahren in Wahiawa eine Frau getroffen hatte, die 45.000 US-Dollars in 20-Dollars-HAWAII-Scheinen gespart hatte. David Cheever aus Honolulu besuchte vor Jahren seine Familie in Salida, Colorado. Er stöberte in einem Antiquitätenladen, als er einen 1-Dollar-Schein entdeckte. Auf der Rückseite der Banknoten war „HAWAII“ in großen Buchstaben und auch auf der Vorderseite war der Schriftzug an zwei Stellen in kleineren Buchstaben aufgedruckt. Neugierig kaufte er ihn für 26 US-Dollars, ohne etwas über seine Geschichte zu wissen. Die Geschichte ist: „Tora! Tora! Tora!“ funkten japanische Piloten an Offiziere ihres Stützpunkts; das war die Code-Bezeichnung der Japaner für die erfolgreiche Bombardierung durch die Kaiserlichen Marineluftstreitkräfte auf den pazifischen Flottenstützpunkt der US-Amerikaner in Pearl Harbor in den Morgenstunden des 7. Dezember 1941. „Tora“ heißt im Japanischen „Tiger“, ist aber die gewählte Abkürzung für „ To tsugeki Ra igeki“ und bedeutet in etwa „Blitzangriff“. Der Angriff war die kriegerische Antwort Japans auf das seit September 1940 schwere Handelsembargo der USA gegen das kriegsbereite Japan. Die USA traten am folgenden Tag in den Zweiten Weltkrieg ein. Abb. 1: Schlagzeile des „Honolulu Star-Bulletin“ vom 7. Dezember 1941 „Krieg! die Insel Oahu von japanischen Fliegern bombardiert“; der „Honolulu Advertiser“ legt am selben Tag nach: „Japaner bombardieren Pearl Harbor / Schlag gegen die Armeestationen Hickam, Wheeler und Kaneohe / mehr als 2000 Tote bei einem überraschenden Luftangriff“. Unmittelbar nach der verheerenden Zerstörung auf dem Flottenstützpunkt verhängte Joseph B. Poindexter als ziviler Gouverneur von Hawaii das Kriegsrecht über das Territorium und erlaubte dem US-Militär die Bildung einer Militärregierung. Poindexter wurde Militärgouverneur und Tage später durch Generalleutnant Delos C. Emmons abgelöst. Die Militärs und die Bundesregierung hatten Furcht vor einer Besetzung des Insel-Archipels durch japanische Truppen und davor, dass diese große Mengen an US-Banknoten erbeuten könnten. Am 9. Januar 1942 erließ Emmons die sogenannte „money order“ mit dem Verbot des Besitzes von mehr als 200 US-Dollars in bar für Privatpersonen – Unternehmen durften 500 Dollars auch für Lohnzahlungen behalten. Und er mahnte den Druck von Notgeld mit dem Aufdruck „HAWAII“ auf regulären US-Noten an, die im Fall einer japanischen Besetzung sofort für ungültig erklärt werden konnten. Das Bureau of Engraving and Printing lieferte in kurzer Zeit solche Überdruck-Scheine: 35.052.000 1-Dollar-Silver Certificates, 9.416.000 5-Dollars-RB-Noten, 10.424.000 10-Dollars-RB-Noten und 11.246.000 20-Dollars-RB-Noten. 50- und 100-Dollars-Banknoten hatte man bewusst nicht überdruckt. Am 25. Juni 1942 erließ Gouverneur Poindexter die folgenden Vorschriften für den Banknotenumlauf auf den Inseln: „Vorschriften zum Thema Währung Diese Vorschriften werden gemäß der dem Gouverneur von Hawaii übertragenen Befugnisse erlassen, basierend auf der Exekutivanordnung Nr. 8389 in der geänderten Fassung, Abschnitt 5 (b) des Gesetzes über den Handel mit dem Feind in der Fassung von Titel III des Ersten Kriegsbefugnisgesetzes von 1941, Generalbefehl Nr. 118 des Büros des Militärgouverneurs vom 25. Juni 1942 sowie allen anderen dem unterzeichneten Gouverneur von Hawaii übertragenen Befugnissen. Abschnitt I: (1) Mit sofortiger Wirkung werden alle derzeit in Hawaii im Umlauf befindlichen US-Dollar-Banknoten aus dem Verkehr gezogen und durch neue US-Dollar-Banknoten ersetzt, die vom US-Finanzministerium für Hawaii ausgegeben werden. Die neue Währung entspricht in jeder Hinsicht der regulären US-Währung, mit der Ausnahme, dass der Schriftzug „Hawaii“ auf der Vorderseite der Banknote in Fettdruck und auf der Rückseite in großer, offener Schrift aufgedruckt ist. Diese Währung wird in diesen Bestimmungen als „US-Währung, Hawaii-Serie“ bezeichnet. (2) Sämtliche US-Währung, die sich physisch im Gebiet von Hawaii befindet, mit Ausnahme der US-Währung der Hawaii-Serie, muss bis spätestens 15. Juli 1942 gegen US-Währung der Hawaii-Serie umgetauscht werden. Vor dem 15. Juli 1942 konnte jede Person im Gebiet von Hawaii die im Umlauf befindliche US-Währung bei jeder Bank im Gebiet gebührenfrei gegen US-Währung der Hawaii-Serie umtauschen. (3) Mit Wirkung vom 15. Juli 1942 ist der Erwerb, die Veräußerung, der Besitz, die Weitergabe und der sonstige Umgang mit US-Währungen, mit Ausnahme von US-Währungen der Hawaii-Serie, im Territorium Hawaii verboten. (4) Mit Wirkung vom 15. Juli 1942 ist es verboten, US-Währungen jeglicher Serie in einem Schließfach im Territorium Hawaii aufzubewahren oder deren Aufbewahrung zu gestatten. Ebenso ist es verboten, solche Währungen in einem Schließfach im Territorium Hawaii einzuzahlen oder deren Einzahlung zu gestatten. (5) Sämtliche nach Hawaii eingeführten US-Währungen sind unverzüglich an die am jeweiligen Einfuhrhafen in Hawaii benannte Person zum Umtausch in US-Währungen der Hawaii-Serie auszuhändigen. Der Umtausch erfolgt gebührenfrei. (6) US-Währungen der Hawaii-Serie dürfen nicht aus dem Territorium Hawaii ausgeführt oder anderweitig physisch verbracht werden. Jede Person, die US-Dollar aus Hawaii ausführen oder anderweitig mitnehmen möchte, kann US-Dollar der hawaiianischen Serie kostenlos in andere US-Dollar umtauschen, indem sie einen entsprechenden Antrag bei der am Ausfuhr- oder Abholhafen von Hawaii benannten Person stellt und das von dieser Person vorgeschriebene Verfahren befolgt. (7) Banken innerhalb des Territoriums von Hawaii und andere gegebenenfalls benannte Personen sind verpflichtet, auf Anweisung des Sonderausschusses für die Verwahrung von US-Dollar (Treasury Custody Committee) Berichte in dreifacher Ausfertigung auf dem Formular TFR-H25 über die von ihnen gehaltenen Beträge an US-Dollar jeglicher Serie einzureichen. Wenn der von einer Bank oder einer anderen Person im Hoheitsgebiet von Hawaii gehaltene Währungsbestand den Bedarf dieser Bank oder Person oder den unter den gegenwärtigen Umständen im Hoheitsgebiet von Hawaii erforderlichen Betrag übersteigt, hat diese Bank oder Person nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung unverzüglich den vorgeschriebenen Währungsbetrag an den Sonderausschuss für die Verwahrung von Staatsgeldern in Hawaii oder, falls von dieser angewiesen, an eine Bank zu liefern. Im Gegenzug erhält die liefernde Bank oder Person einen entsprechenden Dollarbetrag als Gutschrift bei einem Bankinstitut im Hoheitsgebiet von Hawaii oder innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten. Die gemäß dieser Bestimmung an den Sonderausschuss für die Verwahrung von Staatsgeldern gelieferten Währungen werden für Rechnung der Vereinigten Staaten entgegengenommen. Abschnitt II (1) Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung können durch Genehmigungen, Verfügungen oder auf andere Weise gewährt werden, wenn dies dem Zweck dieser Verordnung entspricht und zur Vermeidung unzumutbarer Härten oder im Hinblick auf die Bedürfnisse der Streitkräfte der Vereinten Nationen erforderlich oder wünschenswert ist. Anträge auf eine solche Genehmigung sind beim Büro des Gouverneurs von Hawaii auf dem Formular TFR-H28 einzureichen. Das allgemeine Verfahren für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen entspricht dem Verfahren, das bei der Anwendung der Executive Order Nr. 8389 in ihrer geänderten Fassung angewendet wird. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, berechtigt eine Genehmigung nicht zu Transaktionen, die aufgrund anderer Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Vorschriften verboten sind. Die Entscheidung über die Erteilung, Ablehnung oder sonstige Erledigung eines Genehmigungsantrags ist endgültig. (2) Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Erstellung der hierin zusätzlich geforderten Berichte können von Zeit zu Zeit Verfügungen, Anweisungen, Auslegungen oder Genehmigungen erlassen werden, sofern diese die Zwecke dieser Verordnung erfüllen. (3) Diese Verordnung gilt nicht als Genehmigung für Transaktionen, die durch die Executive Order Nr. 8389 in ihrer geänderten Fassung verboten sind, mit Ausnahme solcher Transaktionen, die notwendigerweise mit der Durchführung der in dieser Verordnung ausdrücklich geforderten Handlungen verbunden sind. Diese Verordnung gilt ferner nicht als Beeinträchtigung, Änderung oder Einschränkung der General Order Nr. 51 des Office of Military Governor vom 9. Januar 1942. (4) In dieser Verordnung gelten folgende Definitionen: (a) Der Begriff „Währung“ umfasst keine Münzen. (b) Der Begriff „Person“ bezeichnet eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, einen Verein, eine Körperschaft oder eine sonstige Organisation. (5) Diese Verordnung sowie alle auf Grundlage dieser Verordnung erlassenen Verfügungen, Genehmigungen, Anweisungen oder Formulare können jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden. Es wird auf die in der Allgemeinen Anordnung Nr. 118 festgelegten Strafen sowie auf die in Abschnitt 5 (b) des Gesetzes über den Handel mit dem Feind in seiner geänderten Fassung enthaltenen Bestimmungen hingewiesen. J. B. Poindexter, Gouverneur von Hawaii“ Abb. 2: 5 US-Dollars 1934A, Vs., mit einem zweifach kopfstehenden Überdruck HAWAII, in einer Menge von 9.416.000 Exemplaren gedruckt; es existieren auch Scheine mit der Jahreszahl 1934 ohne Buchstaben, aber immer mit dem Buchstaben L und der Kennung 12 für die Federal Reserve Bank San Francisco. Abb. 3: 5 US-Dollars, Rs., mit Überdruck HAWAII; mit der Platten-Nummer 1469. Abb. 4: 5 US-Dollars, Vs., Austauschnote mit Suffix-Stern statt Buchstaben A; wie viele Austauschscheine gedruckt wurden, ist auch beim BEP nicht bekannt – für die 1-Dollar-Noten werden immerhin 204.000 Stück und für die 20-Dollars-Scheine lediglich 54.500 Stück sog. Stern-Noten genannt. Schon Anfang März 1942 brachten Beamte des Finanzministeriums die ersten 20 Millionen US-Dollars der Hawaii-Geldscheine, die den lokalen Banken im Austausch gegen 20 Millionen US-Dollars in regulärer Währung übergeben wurden. Die Banknoten mit der im Buchdruck erfolgten Kennzeichnung – Kontrollnummern und das Schatzamt-Siegel in Braun – ersetzten schließlich etwa 200 Millionen US-Dollars der Standard-Scheine. Die Umtauschpflicht galt bis zum 15. Juli 1942 und wurde bis 1. August 1942 verlängert. Ab dem 15. August 1942 durften keine anderen US-Banknoten als die der Hawaii-Serie mehr verwendet werden. Die Scheine wurden nie außer Kurs gesetzt und sind noch heute gültig. Im März 1944 veröffentlichte das Federal Reserve Bulletin folgende Erklärung zur Verwendung hawaiianischer Banknoten: „Die besonderen Merkmale des »Hawaiianischen Dollars« sind sowohl für offensive als auch für defensive Zwecke von großem Wert. Es liegt im Interesse unserer Regierung, die in Kampfgebieten verwendete Währung leicht identifizieren zu können, um deren Sicherung zu erleichtern, sollte sie in Feindeshand fallen. Natürlich wären praktisch alle Vorteile des »Hawaiianischen Dollars« auch durch die Verwendung der in Nordafrika, Sizilien und Italien gebräuchlichen Dollars mit gelbem Siegel erzielt worden. Da diese zentralpazifischen Inseln jedoch engere militärische und finanzielle Beziehungen zu Hawaii als zum Festland unterhalten und der »Hawaiianische Dollar« alle Vorteile der Dollars mit gelbem Siegel bietet, war seine Verwendung im Zentralpazifik vorzuziehen.“ Als der Sieg der Alliierten absehbar war, wurden ab 21. Oktober 1944 alle Beschränkungen für den Hawaii-Noten-Umlauf aufgehoben. Ab April 1946 wurden sie dann eingezogen, die meisten vernichtet, sind jedoch weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel. Viele Soldaten, die aus dem Pazifik-Krieg zurückkehrten, brachten diese besonderen Geldscheine als Erinnerung mit auf das US-Festland. Anstatt den Aufwand des Rücktransports zum Festland zu bewältigen, wurde der Großteil der Hawaii-Scheine vor Ort vernichtet. Sie wurden einfach verbrannt: im Krematorium Nuuanu und im Krematorium auf Oahu. Es wurden sogar feine Siebe auf den Schornsteinen angebracht, um nicht verbrannte Geldscheinreste aufzufangen. Die Geldschein-Vernichtung verlief jedoch langsam und unter Zeitdruck. So wurden schließlich auch die größeren Öfen einer Zuckerfabrik in Aiea genutzt. Am 24. Oktober 1944 unterzeichnete US-Präsident F. D. Roosevelt im Anschluss an die Ankündigung des Finanzministeriums die Executive Order 9489, die das Kriegsrecht auf Hawaii aufhob, die Inseln aber weiterhin unter militärischer Kontrolle beließ. Die Hawaii-Geldscheine, obwohl ursprünglich nur für Hawaii bestimmt, liefen auch auf den von den USA im Pazifikkrieg besetzten Inseln um. So erhielten beispielsweise die Truppen auf den Midway-Inseln Hawaii-Geldscheine als Teil ihres Solds und selbst auf den Philippinen kursierten solche Scheine. Auch auf dem Festland der USA waren Hawaii-Scheine im Umlauf und wurden dort erst nach und nach eingezogen. Die 1-Dollar-Silberzertifikate der Serie 1935A, die 5- und 20-Dollars-Federal-Reserve-Noten der Serie 1934 sowie die 5-, 10- und 20-Dollars-Federal-Reserve-Noten der Serie 1934A erreichen auf Auktionen meist 4- bis 5-stellige Dollars-Beträge. Dabei sind die 1934-er Scheine seltener als die Varianten der Serien 1934A. Michael H. Schöne Quellen: https://coinweek.com https://en.wikipedia.org https://pearlharbor.org https://web.archive.org https://www.americanhistory.si.edu https://www.papermoneyproject.com

  • Leipziger Münzhandlung: Vorschau auf die Auktion 110 und die e-live Auktion 23 Ende Mai 2026

    Auktion 110 vom 27.-30. Mai 2026 und e-live Auktion 23 am 31. Mai 2026 Die Frühjahrsauktion der Leipziger Münzhandlung Höhn präsentiert eine beeindruckende Auswahl von mehr als 4000 numismatischen Objekten für Sammler und Liebhaber historischer Münzen und Medaillen. Über fünf Tage hinweg haben Sie die Gelegenheit, einzigartige Sammlungsstücke zu ersteigern. Die Auktion startet am Mittwoch, den 27. Mai 2025 mit dem Gebiet der Geldscheine, Aktien und Notmünzen, dabei sind seltene ausländische Geldscheine vertreten, teilweise durch PMG gegradet.  Die Leipziger Münzhandlung präsentiert eine vielseitige fünftägige Auktionswoche mit herausragenden numismatischen Objekten aus unterschiedlichen Epochen. Hier geht es direkt zu den Geldscheinen bei der 110. Auktion der Leipziger Münzhandlung: https://www.muenzen-leipzig.de//Auktion/Onlinekatalog?intAuktionsId=1660 Auktionskatalog als PDF: https://www.leipziger-muenzhandlung.de/epaper/110%20Auktion/#0 Eine kleine Auswahl von Angeboten zu Geldscheinen und Wertpapieren: Deutsche Länderbanken ab 1871: LosNr 1 Anhalt. 100 Mark vom 1.6.1874. Der Anhalt-Dessauischen Landesbank. Gültig bis 31.12.1878. Blanco-Exemplar ohne Kennnummer. Druck bei Giesecke & Devrient, Leipzig. Grab./Kr. A28. Selten.  II+, Ausruf: 800 EUR Geldscheine der deutschen Kolonien: LosNr 22 Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Ostafrikanische Bank. 1 Rupie 1.7.1917 Interims- Banknote. Serie IP. Druck schwarz, auf der Rückseite 2x moja . Kaiserliche Bezirksnebenstelle . Ro. 936f, Grab. DOA B1d.  Sehr selten.  Kleine Flecke, II, Ausruf: 1.000 EUR Geldscheine Ausland: LosNr 51 Australien. 1/2 Sovereign ND 1926-1933. Serie: B/16, KN 515281. WPM 15c. Sehr selten.  Avers großer Fleck, IV, Ausruf: 800 EUR LosNr 52 Australien. 1 Pound ND 1926-1932. Serie: K/47, KN 556833. Eingeschweißt im PMG-Plastikfolder mit der Bewertung: 20 very fine. WPM 16c.  Sehr selten.  III-, Ausruf: 450 EUR LosNr 60 Irak. 1 Dinar 1931 (ND 1942). Serie: T, KN 979,867. Eingeschweißt im PMG-Plastefolder mit der Bewertung: 20 very fine. WPM 22.  Selten.  III, Ausruf: 1.000 EUR LosNr 73 Seychellen. 5 Rupees ND 1936. Serie: A/I, KN 58229. Revers nicht bedruckt. Eingeschweißt im PMG-Plastikfolder mit der Bewertung: 20 very fine. WPM 3c. Sehr selten.  Große Flecken, II, Ausruf: 900 EUR LosNr 74 Straits Settlements. 1 Dollar 1.1.1930. Serie: P/39, KN 65347. Eingeschweißt im PMG-Plastefolder mit der Bewertung: 30 very fine. WPM 9b.  Sehr selten.  III-, Ausruf: 1.200 EUR LosNr 78 Tschechoslowakei. 100 Korun 15.4.1919. Serie: 0006, KN 596886. WPM 11a.  Sehr selten.  IV+, Ausruf: 2.200 EUR LosNr 94 Vereinigte Staaten von Amerika. 20 Dollars 1882. Bank of Commerce in New York. KN Z399515E/166624. Eingeschweißt im PMG-Plastikfolder mit der Bewertung: 20 very fine. WPM -.  Sehr selten.  III-IV, Ausruf: 1.100 EUR Aktien und historische Wertpapiere Deutschland: LosNr 104 Anhalt-Dessau, Landesbank. Partial-Aktie über 100 Thaler Courant 31. Dezember 1853. Abgewertet auf 33 Thaler und 2 Silbergroschen (Stempel), handschriftlich überschrieben. Folge: 416, Aktien-Nr. 7951. 335 x 250 mm, dünnes Papier. Sehr selten.  Mehrfache Knickfalten, III-, Ausruf: 1.000 EUR LosNr 106 Anhalt-Dessau, Free State of Anhalt. Aktie über 500 Dollars in Gold 1926. Kupferstichdruck mit dem Stempel "Anhaltisches Staatsministerium Dessau". Aktien-Nr. D 146. Mit 3 Stempelmarken 1, 10 Kronen und 40 Öre (Schweden), abgestempelt "Annulleras". Entwertet mit 3 Reihen Löchern. Rückseite Dividenden-Schein, einlösbar 1. März 1934. 368 x 244 mm.  Sehr selten.  Zwei Knickfalten, II, Ausruf: 600 EUR Das Angebot beinhaltet zudem über 600 thematische Medaillen und Plaketten sowie Münzen der DDR, antike Stücke aus Griechenland und umfangreiche internationale Sammlungen, etwa aus China, Russland und Indien, darunter seltene Goldprägungen und Raritäten. Auch deutsche Münzgeschichte vom Kaiserreich bis zur Moderne ist mit seltenen Goldmünzen und Polierten Platten vertreten. Weitere Schwerpunkte bilden die Münzen der Habsburger, Altdeutschlands und Sachsens mit zahlreichen hochwertigen Serien und Sammlungen. Den Abschluss bilden Sammler- und Händlerlots sowie eine seltene Soldtruhe aus dem 30-jährigen Krieg. Ergänzt wird die Präsenzauktion durch eine umfangreiche Online-Auktion. Es erwartet den Sammler somit eine fünftägige Auktionswoche voller Highlights aus verschiedenen Epochen der Numismatik. In allen Bereichen sind zahlreiche besonders interessante numismatische Stücke im Angebot, darunter ausgesprochene Seltenheiten und Münzen sowie Medaillen in außergewöhnlichem Erhaltungszustand. Die Auktion wird in den eigenen Räumlichkeiten des Leipziger Auktionshauses stattfinden. Der detaillierte Zeitplan ist auf unserer Website und im Katalog einsehbar. Eine Besichtigung der Lose wird ab einer Woche vor Auktionsbeginn sowie an allen Auktionstagen direkt in unseren Räumen möglich sein. Wir bieten unseren Kunden verschiedene Teilnahmemöglichkeiten an, sei es persönlich vor Ort, per Vorgebot, am Telefon oder durch Live-Gebote. Interessenten sollten sich rechtzeitig anmelden, insbesondere wenn sie telefonisch oder über ein Live-Gebot teilnehmen möchten. Der Auktionskatalog ist ab dem 20. April verfügbar. Sie können den Katalog bereits jetzt online auf unserer Homepage unter www.leipziger-muenzhandlung.de  einsehen. Für weitere Fragen oder zusätzliche Informationen, wie beispielsweise Videos einzelner Objekte, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Hier geht es direkt zu den Geldscheinen bei der 110. Auktion der Leipziger Münzhandlung: https://www.muenzen-leipzig.de//Auktion/Onlinekatalog?intAuktionsId=1660 Auktionskatalog als PDF: https://www.leipziger-muenzhandlung.de/epaper/110%20Auktion/#0 Kontakt: https://www.leipziger-muenzhandlung.de/   info@leipziger-muenzhandlung.de   Tel. +49(0)341 12 47 90 WhatsApp +49 151 70635086

  • Aus privaten Sammlungen: Das Geld des reichsten Mannes der Welt – Hyderabad, 5 O.S.-Rupien von 1945

    Hyderabad im Bundesstaat Telangana in Zentralindien ist zusammen mit dem benachbarten Secunderabad mit rund sieben Millionen Einwohnern die viertgrößte Metropole Indiens. Die 1590 gegründete Stadt gilt als bedeutender IT-Standort, sowie als wichtiger Herstellungsort von Medikamenten. Bis 1948 war Hyderabad Hauptstadt des gleichnamigen Fürstenstaates, der unabhängig von der britischen Herrschaft in Indien blieb, die Oberherrschaft der Briten jedoch insgesamt anerkannte. Regent war zuletzt der siebte Nizam von Hyderabad, Osman Ali Khan Asaf Jah VII. (1886–1967). Er galt nach dem Tod Rockefellers 1937 als reichster Mann der Welt. Seine Residenzen in Hyderabad wie etwa der Chowmahalla-Palast können heute besichtigt werden. Nach der Unabhängigkeitserklärung Britisch-Indiens und der Aufspaltung des Landes in die Staaten Indien und Pakistan erklärte Hyderabad zunächst seine Unabhängigkeit. Der Grund hierfür war, dass der Nizam selbst und ein Großteil der Bevölkerung des Staates Hyderabad muslimischen Glaubens war und daher im Zuge der staatlichen Aufspaltung für eine Zugehörigkeit zu Pakistan hätte optieren wollen, was wegen der geografischen Lage in der Mitte des neuen Staates Indiens nicht umsetzbar war. Im September 1948 besetzten indischen Truppen Hyderabad. Der Nizam verblieb noch einige Zeit als Repräsentant an der Spitze des neu geschaffenen indischen Bundestaates Hyderabad und verstarb 1967. Der Bundesstaat Hyderabad wurde später aufgelöst. Der 7. Nizam von Hyderabad, Osman Ali Khan (1886-1967). Quelle: Deccan Heritage Foundation/Surendra Kumar Hyderabad war der einzige Staat auf dem Gebiet Britisch-Indiens, der über eine eigene Währung, die Osman-Sicca-Rupie, verfügte, und zwischen 1918 und 1949 (für die 1-O.S.-Rupien-Note bis 1952) eigenes Papiergeld ausgab, das noch bis 1955 im Umlauf blieb. Dabei entsprachen 116 Osmani-Sicca-Rupien 100 Indischen Rupien. Die Geldscheine des Staates Hyderabad wurden von 1918 bis 1928 durch Waterlow & Sons in England und ab 1929 durch die neu gegründete Wertpapierdruckerei der Bank of India in Nasik gedruckt. Eine Ausnahme bildeten die Noten zu 1 Rupie, die ab 1943 in der Regierungsdruckerei in Hyderabad selbst hergestellt wurden. Bis 1941 handelte es sich um Staatspapiergeld. Ab 1941 übernahm die neu gegründete Staatsbank von Hyderabad die Notenausgabe. Die Scheine konnten noch bis Ende Juni 1959 in indisches Papiergeld umgetauscht werden. Sie sind heute durchweg selten und erzielen gerade in guten Erhaltungen hohe Preise. Der vorliegende Schein trägt die Unterschrift von Zahin Hussain (1895-1957) als Finanzminister des Staates Hyderabad. Hussain übernahm von Juni 1948 bis 1953 das Amt des Gouverneurs der neugegründeten Staatsbank von Pakistan. Seine Unterschrift findet sich auch auf den pakistanischen Banknoten von 1951 bis 1953. Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Dr. Sven Gerhard Authentizität: Original Land/Region/Ort: Hyderabad Emittent: Staatsbank von Hyderabad Nominal: 5 Osmani-Sicca-Rupien Datierung: ohne Datum (1945) Vorderseite: Wappen, Wertbezeichnung, Ornamente, Unterschrift Rückseite: 5 Münzen zu je 1 O.S.-Rupie mit Abbildung des Charminar sowie Ornamente Unterschrift: Zahid Hussain (Finanzminister von 1945 bis 1947) Material: Papier mit Wasserzeichen (Wertangabe in persischer und englischer Schrift) Format: 127 mm x 762 mm. Druck: Currency Note Press, Nasik/Indien Nummerierung: PL 461812 Umlauf: 1939 bis 1955, ungültig zum 30. Juni 1959 Zitate : India S273d (Standard Catalogue of World Paper Money, Vol. I – Specialized Issues) Dr. Sven Gerhard Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com mit dem Betreff "Aus privaten Sammlungen".

  • Aus alten Zeitungen: Besatzungsgeld – Verstärkter Druck

    Gefunden in: "Der Spiegel" vom 4. November 1953 Links: "Gebt den Russen, was sie wollen!" – Ex-Finanzminister Henry J. Morgenthau jr. Rechts: Irgendwer wurde geprellt – US-Senator Karl E. Mundt. | Abb. Wikimedia Commons. Besatzungsgeld – Verstärkter Druck Den Senator Karl E. Mundt vom amerikanischen "Senatsausschuß für Untersuchungen" bekümmerte vor zwei Wochen eine Frage, über die sich die Deutschen in der Sowjetzone schon 1945 den Kopf zerbrochen hatten: Wie kamen die Russen zu der Unmenge amerikanischen Besatzungsgeldes, das jeder Iwan bündelweise in seinen Feldblusen-Taschen stecken hatte und – fröhlich im Überfluß schwelgend – dazu benutzte, für eine Flasche Spiritus 250, für eine Schachtel Streichhölzer mindestens 100 Mark zu zahlen? Der US-Senator kam zu dem Ergebnis, daß diese Erscheinung auf "eine Mischung von lügnerischer Diplomatie, Spionage und Untergrund-Sabotage in unserem Land" zurückzuführen sei, mit der die Russen schon 1944 ihre amerikanischen Verbündeten übertölpelt hätten. Als die amerikanische Armee im September 1946 ihr Besatzungsgeld in Deutschland aus dem Verkehr zog, mußte sie für 255 Millionen Dollar (nach dem damals geltenden Kurs 2,5 Milliarden Mark) mehr einlösen, als sie Militärmark in Deutschland in Umlauf gesetzt hatte. Die Differenz wurde schon 1947 von drei Senatsausschüssen aufgeklärt: Das US-Finanzministerium hatte im Mai 1944 den verbündeten Sowjets einen Satz der Druckstöcke überlassen, mit denen man in Washington die Besatzungsbanknoten herstellte. Und die Russen hatten emsig und ohne Maß drauflos gedruckt. So war die deutsche Inflation auch noch mit amerikanischen Markscheinen aus den Brustbeuteln der Roten Armee angereichert worden. "Die Russen müssen buchstäblich regelrechte Ballen deutscher Besatzungsmark gedruckt haben; ich persönlich habe Leute gesehen, die ganze Handkoffer voll mit solchen Banknoten herumschleppten", entrüstete sich Senator Mundt achteinhalb Jahre nach Kriegsende. Mit einiger Verspätung drückte ihn die Sorge: "Irgendwer wurde dadurch geprellt, die amerikanische Regierung, die deutsche Wirtschaft, vielleicht auch beide!" Mundts Chef, Senator McCarthy, beschränkte sich diesmal aufs Zuhören. Ihn plagten zunächst noch einige Zweifel, ob nicht auch die Armee, deren Oberbefehlshaber in Europa damals Eisenhower gewesen war, in die Affäre verwickelt gewesen sein könnte. Die von Senator Mundt selber geleitete Untersuchung bestätigte indes, daß Finanzminister Henry J. Morgenthau jr. seinen Staatssekretär Bell und den Leiter der Notendruckerei Hall gegen den Widerspruch der beiden Beamten angewiesen hatte, "den Russen zu geben, was sie wollen". Die Amerikaner lieferten den Sowjets mit einem Armeeflugzeug frei Haus nicht nur die Druckstöcke, sondern auch Farbe und Papier für die Herstellung der Banknoten. Damit nichts mehr schiefginge, wurde außerdem ein russisches Notendruck-Team in der Washingtoner Münze im Gebrauch der Notenpresse unterwiesen. Der sowjetische Botschafter in Washington war's zufrieden. Er hatte auf geradem Verhandlungswege mit Morgenthau dieses, wie es Senator Mundt jetzt scheinen möchte, krumme Ding gedreht. Die Großzügigkeit des amerikanischen Finanzministers und Roosevelt-Freundes konnte schlechterdings durch keine politischen Skrupel gehemmt werden. Für den Kartoffelacker-Theoretiker war die Frage völlig uninteressant, ob der deutschen Wirtschaft aus dem zu erwartenden unbegrenzten Notenumlauf Schaden erwachsen könnte. Und daß die Sowjets nicht nur mit ihm "über den Tisch" verhandelt, sondern sich gleichzeitig auch auf dem Umweg über ihre Internationale mit V-Leuten und Agenten um die Druckstöcke bemüht hatten, war dem Minister damals noch nicht bekannt. Erst eine willige Kronzeugin des Untersuchungsausschusses bestätigte jetzt, daß jene für die Sowjets obligate Parallelschaltung von Diplomatie und Untergrund auch in diesem Fall funktioniert hatte. Senator Mundt war zufrieden mit Miß Elizabeth Bentley. Sie berichtete freimütig von ihren Kuriererlebnissen im Dienst der Russen. Die sowjetische Spionage-Zentrale in New York hat sie mit Instruktionen zu den beiden Gesinnungsfreunden und Angestellten des Finanzministers Nathan G. Silvermaster und William L. Ullman nach Washington geschickt. Der Chef des kommunistischen Silvermaster-Rings sollte auf den Assistenten des Finanzministers, Harry D. White (der 1948 leugnete, kommunistischer Agent gewesen zu sein und kurz darauf starb), "Druck ausüben", um einige Muster der frisch gedruckten Besatzungsmark zu bekommen. White lieferte die Muster, mit denen die New Yorker Spionagezentrale allerdings nichts anzufangen wußte, da ihre Farbe sich nicht kopieren ließ. Inzwischen hatte Moskaus Vertreter in Washington seine Verhandlungen mit Morgenthau aufgenommen, an denen White und Ullman – auf amerikanischer Seite – beteiligt waren. Der amerikanische Steuerzahler ist übrigens durch das russisch-amerikanische Währungsabenteuer nicht geschädigt worden. Der Finanzberater des amerikanischen Verteidigungsministeriums, Sacks, erklärte dieser Tage, das eingelöste Geld sei für die Bezahlung von Besatzungsbedarf verwendet worden (womit er wohl sagen wollte, daß die Deutschen das Besatzungsgeld gegen Reichsmark einlösen mußten und den dafür ausgegebenen Betrag als Besatzungskosten verbuchen durften.) Die Militärmark unmittelbar gegen Dollar einzutauschen, hatte es sogar den Russen an Unverfrorenheit gefehlt. Alliierte Militärbehörde: Besatzungsausgabe zu 1000 Mark von 1944 für Deutschland, sowjetischer Druck ohne das Geheimzeichen (ein kleines englisches "F") für die US-Firma Forbes, Vorder- und Rückseite. Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte. Was damals dem Berichterstatter für den "Spiegel" wahrscheinlich noch unbekannt war, ist, dass die Amerikaner sich bei der Weitergabe der Druckplatten an die Sowjetunion in sofern absicherten, dass sie die in den USA gedruckten Militärmark-Scheine mit einem winzigen Geheimzeichen für die Druckfirma Forbes versahen, das bei den sowjetischen Drucken fehlt. So war man vorbereitet, bei einer möglichen Umtauschaktion die Sowjet-Drucke von den US-Drucken zu separieren und eine Einlösung der sowjetischen Drucke unter Umständen auch zu verweigern. Hans-Ludwig Besler (Grabowski) Anmerkung der Redaktion Unter der Rubrik "Aus alten Zeitungen" möchten wir unseren Lesern in lockerer Folge interessante und amüsante Berichte aus historischen Zeitungen rund um Geldscheine, Falschgeld und echte "Räuberpistolen" präsentieren. Wenn auch Sie eine passende Geschichte in einer alten Zeitung gefunden haben, dann würden wir uns freuen, wenn Sie sich an uns wenden, um sie mit anderen Lesern zu teilen.

  • Pakistans frühe Experimente mit Polymer

    Nach der Ausgabe der weltweit ersten Polymerbanknote durch Haiti im Jahr 1980 (gedruckt auf dem Polymer-Substrat Tyvek®) experimentierten auch andere Länder mit frühen Polymer- und Hybrid-Substraten, wobei einige Banknoten in Umlauf brachten und andere lediglich Druckproben durchführten, die jedoch nie zur Ausgabe von zirkulierenden Banknoten führten. Um 1984 druckte die Staatsbank von Pakistan Probescheine auf dem damals von Securency International (heute CCL Secure) hergestellten Polymersubstrat. Das Substrat war Guardian™ oder eine frühe Testversion von Guardian™. Es ist nicht bekannt, ob Securency das Substrat an die Staatsbank von Pakistan lieferte und die Proben in Pakistan oder in Australien gedruckt wurden. Es scheint, dass nur vier Stückelungen auf Polymer gedruckt wurden, nämlich 1, 2, 5 und 50 Rupien. Keine davon hat eine Kontrollnummer und jede ist mit „SPECIMEN“ perforiert. Die entsprechenden Katalognummern für die Papierversionen dieser Druckproben lauten B118 (Pick 27), B222 (Pick 37), B223 (Pick 38) und B225 (Pick 40). Jeder Probeschein gilt als Unikat, da keine weiteren Exemplare in Privatbesitz gemeldet wurden. Die Scheine blieben lediglich Proben und wurden nie in Umlauf gebracht. Die Staatsbank von Pakistan hat Polymer nie für den Einsatz auf Banknoten im Umlauf verwendet. In den letzten Jahren hat die Staatsbank von Pakistan aber begonnen, ernsthaft ein Polymer-Substrat für ihre umlaufenden Banknoten in Betracht zu ziehen, aber bisher ist dies noch nicht geschehen. Bisherige Gründe dafür waren immer „zu teuer“ und/oder „Technologie nicht aus Pakistan“. Wir sind gespannt zu sehen, was die Zukunft bringen wird. Donald Ludwig ( polymernotes.com )

  • Neue Weltbanknoten-Varianten: April 2026, Teil 1

    Indien, Papua Neuguinea, Rumänien, Sri Lanka, Tunesien, Ukraine BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Indien 200 Rupees von 2026 BNB B302j: wie BNB B302i (SCWPM 113), aber mit neuem Jahr. 500 Rupees von 2026 BNB B303k: wie BNB B303j (SCWPM 114), aber mit neuem Jahr. Papua Neuguinea 10 Kina von 2025 BNB B156c: wie BNB B156b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr (20)25 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Druck- bzw. Ausgabejahr an). Rumänien 200 Lei von 2026 BNB B291h: wie BNB B291g (SCWPM 122), aber mit neuem Jahr (20)26 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Druck- bzw. Ausgabejahr an). Sri Lanka 100 Rupees vom 18.11.2024 BNB B125j: wie BNB B125i (SCWPM 125), aber mit neuen Unterschriften (Dissanayake/Weerasinghe) und neuem Datum (2024-11-18). 5000 Rupees vom 18.11.2024 BNB B128j: wie BNB B128i (SCWPM 128), aber mit neuen Unterschriften (Dissanayake/Weerasinghe) und neuem Datum (2024-11-18). Tunesien 20 Dinars vom 25.07.2025 BNB B539b: wie B539a (SCWPM 97), aber mit neuen Unterschriften (Abdessalem/Nouri) und neuem Datum (2025-07-25). Ukraine 200 Griwna von 2026 BNB B869a: wie B857b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuer Unterschrift (Pyshnyy), neuem Jahr und dem Text „СЛАВА УКРАЇНІ! ГЕРОЯМ СЛАВА!“ („EHRE DER UKRAINE! EHRE DEN HELDEN!“) auf der Rückseite. Donald Ludwig (polymernotes.com) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book, und Stane Straus, polymernotes.com)

  • Honduras: Die Gründe für die Außerkurssetzung der Cáceres-Banknote

    Es ist nun zehn Jahre her, als Bertha Cáceres am 2. März 2016 kurz vor Mitternacht in ihrem Haus im Rahmen einer Aktion der organisierten Kriminalität erschossen wurde. Sie hatte eine erfolgreiche, langjährige Kampagne gegen das Wasserkraftprojekt Agua Zarca am Fluss Gualcarque im Nordwesten von Honduras angeführt. Sie hatte argumentiert, der Staudamm bedrohe die Lebensgrundlage und das heilige Land der indigenen Lenca-Gemeinschaft, und hatte als Teil der Organisation COPINH (Rat der Volks- und Indigenenorganisationen von Honduras) den Widerstand angeführt. Trotz einiger Strafverfahren sind die Drahtzieher hinter dem Mord an der indigenen Anführerin weiterhin auf freiem Fuß, während illegaler Landraub, internationale Finanzgeschäfte und Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger in ganz Honduras ungestraft weitergehen. Der Mord wurde von Führungskräften des Staudammunternehmens angeordnet und mit Geldern internationaler Entwicklungsbanken finanziert, die das Projekt trotz schwerwiegender Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit und der Unterdrückung von Aktivisten aus der Gemeinde – vor denen Cáceres sie gewarnt hatte. Der Abschlussbericht der Interdisziplinären Gruppe unabhängiger Experten (GIEI) wurde am 13. Januar 2026 veröffentlicht. Die Gruppe hatte den Mord an Cáceres untersucht und kam zu dem Schluss, dass es Beweise gibt, die andere Akteure aus Wirtschaft, Militär und Finanzwesen mit der Verantwortungskette in Verbindung bringen. Die Ermittler stellten fest, dass das kriminelle Netzwerk Gelder von europäischen und mittelamerikanischen Entwicklungsbanken nutzte, um die Auftragsmörder zu bezahlen, die Cáceres töteten. Die GIEI verfolgte den Fluss des Geldes – das verschlungene Netzwerk, das geschaffen wurde, um dessen Herkunft zu verschleiern – bis es in Form von drei Schecks über insgesamt mehr als eine halbe Million Lempiras, etwa 25.000 US-Dollars, abgehoben und schließlich unter den Auftragsmördern verteilt wurde, die sich nun in Haft befinden. Xiomara Castro war vom 27. Januar 2022 bis zum 27. Januar 2026 die 39. Präsidentin von Honduras. Castros Wahl folgte unmittelbar auf die historische Verurteilung von Robert David Castillo Mejía, dem ehemaligen Leiter des Wasserkraftunternehmens Desarrollos Energéticos, wegen seiner Beteiligung am Mord an Cáceres im Jahr 2016. Bis 2018 leitete Castillo – ein ehemaliger Militärgeheimdienstoffizier, der in West Point ausgebildet worden war – den Bau des 50 Millionen US-Dollars teuren Agua-Zarca-Staudamms. Castro hatte im Wahlkampf versprochen, die Korruption in Honduras zu bekämpfen. Ihre Regierung erzielte dabei sowie bei der Wiederherstellung demokratischer Institutionen jedoch kaum Fortschritte. Honduras hat weiterhin mit weit verbreiteter Korruption, einer unter Druck stehenden Justiz, hoher Gewalt und Angriffen auf Umweltschützer zu kämpfen. Sie verpflichtete sich jedoch auch, den Mord an Bertha Cáceres aus dem Jahr 2016 umfassend aufzuklären. Eine der Maßnahmen, mit denen auf Bertha Cáceres und die Notlage von Umweltschützern, die gegen die Korruption der „Großkonzerne“ kämpfen, aufmerksam gemacht wurde, war die Ausgabe der Bertha-Cáceres-Gedenkbanknote am 20. Januar 2026, HIER im Blog angekündigt. Nasry „El Papi“ Asfura Zablah gewann die Präsidentschaftswahlen 2025 knapp und wurde am 27. Januar 2026 zum 40. Präsidenten von Honduras. Die Trump-Regierung hatte gedroht, ihre Entwicklungshilfe für Honduras zu kürzen, sollte Asfura nicht zum Präsidenten des Landes gewählt werden. Während des Wahlkampfs hielt sich Asfura in Washington DC auf, um seine Übereinstimmung mit der Außenpolitik der Trump-Regierung zu demonstrieren. Asfura versprach „Entwicklung und Chancen für alle“, „ausländische und inländische Investitionen im Land zu erleichtern“ und „Arbeitsplätze für alle zu schaffen“. Die Regierung Asfura trat ihr Amt an, ohne sich klar vom Erbe der Nationalpartei und deren zwölfjähriger Regierungszeit (bis 2022) abzugrenzen. Der Partei wurden wiederholt systematische Korruption, Verbindungen zum organisierten Verbrechen und ein hohes Maß an Straffreiheit vorgeworfen, ohne dass es glaubwürdige Anzeichen für eine interne Säuberung gäbe. Was die neue honduranische Regierung unter Präsident Nasry Asfura – einem konservativen, wirtschaftsfreundlichen Politiker – betrifft, sind die Erwartungen begrenzt. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahmen auf Grundlage der Empfehlungen des GIEI-Berichts ergriffen werden. Umweltfragen haben keine Priorität, das Vermächtnis von Bertha Cáceres soll in Vergessenheit geraten, und ihre Gedenkbanknote wurde aus dem Umlauf genommen. Donald Ludwig

  • Erst am 3. Oktober 2010 waren die Reparationsschulden nach dem Versailler Vertrag getilgt!

    Das Waffenstillstandsabkommen vom 11. November 1918 beendete nicht nur die Kampfhandlungen, sondern bedeutete für das Deutsche Reich auch den Einlass auf diverse Verpflichtungen. So musste nicht nur das 1871 wieder ans Reich angeschlossene Reichsland Elsass-Lothringen sowie das linke Rheinufer mit den Brückenköpfen Mainz, Koblenz und Köln von deutschen Truppen geräumt und diverses Kriegsmaterial den Alliierten übergeben werden, sondern auch 5.000 Lokomotiven, 150.000 Eisenbahnwagen und 5.000 Lastkraftwagen. In sog. "Kriegsschuldartikel" 231 des Versailler Vertrags, der unter Ausschluss Deutschlands von den Verhandlungen zustande kam und von den deutschen Vertretern am 28. Juni 1919 nur unter Zwang und Androhung von Sanktionen unterschrieben wurde, musste das Reich die alleinige Kriegsschuld anerkennen. Damit begründeten die Sieger ihren Anspruch auf Wiedergutmachung für alle aus dem Krieg resultierenden Verluste und Schäden. Allerdings sollte die Höhe, Art und Verteilung der Wiedergutmachungen erst durch eine Kommission [1]  bis zum 1. Mai 1921 festgestellt werden. Bis dahin sollten vorab in Raten 20 Milliarden Goldmark, dies entsprach zum damaligen Zeitpunkt über 7.000 Tonnen Feingold, gezahlt werden. [2] Abb. 1: William Orpen: The Signing of Peace in the Hall of Mirrors. Vertragsunterzeichnung in der Spiegelgalerie des Schlosses von Versailles 1919. Ein Blick auf das Innere der Spiegelsaal von Versailles, mit den Staatsoberhäupter sitzend und stehend vor einem langen Tisch. Vordere Reihe: Dr. Johannes Bell (Deutschland) unterzeichnend mit Herrn Hermann Müller über ihn gebeugt. Mittlere Reihe (sitzend, von links nach rechts): General Tasker H. Bliss, Kol. E. M. House, Henry White, Robert Lansing, Präsident Woodrow Wilson (Vereinigte Staaten); Georges Clemenceau (Frankreich); D. Lloyd George, A. Bonar Law, Arthur J. Balfour, Viscount Milner, G. N. Barnes (Großbritannien); Der Marquis Saionzi (Japan). Hintere Reihe (von links nach rechts): Eleftherios Venizelos (Griechenland); Dr. Affonso Costa (Portugal); Lord Riddell (Britische Presse); Sir George E. Foster (Kanada); Nikola Pašić (Serbien); Stephen Pichon (Frankreich); Kol. Sir Maurice Hankey, Edwin S. Montagu (Großbritannien); der Maharadscha von Bikaner (Indien); Signor Vittorio Emanuele Orlando (Italien); Paul Hymans (Belgien); General Louis Botha (Südafrika); W. M. Hughes (Australien). Quelle: Wikipedia, gemeinfrei. Die ungelöste Reparationsfrage stellte das beherrschende innen- und außenpolitische Thema der Nachkriegsära dar. Kompliziert wurde es dadurch, dass sich Frankreich und Belgien und auch England während des Kriegs bei den Vereinigten Staaten von Amerika hoch verschuldet hatten. Solange die USA auf die vollständige Rückzahlung ihrer Kredite bestanden, musste ihren europäischen Partner daran gelegen sein, von den Deutschen möglichst umfangreiche Reparationen zu bekommen. Für die französische und belgische Regierung stellte sich diese Notwendigkeit umso dringender, als weite Landstriche durch Kriegshandlungen zerstört worden waren. Hinzu kam die Furcht der französischen Regierung und Gesellschaft vor einer Revanche. In den Augen französischer Politiker und Militärs schienen die Reparationen ein geeigneter Hebel zu sein, um nicht nur einen Wiedererstarken Deutschlands zu verhindern, sondern sich auch Eingriffsmöglichkeiten offenzuhalten. Die britische Regierung unter Premierminister David Lloyd George sah sich wachsender Schwierigkeiten im Empire gegenüber und war an einer Stabilisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa interessiert. Daher sollte Deutschland nicht so weit geschwächt werden, dass dadurch die wirtschaftliche Erholung des europäischen Kontinents beeinträchtigt würde. Aus diesem Grund war man in London eher geneigt, der deutschen Regierung in der Reparationsfrage entgegenzukommen. Verschiedene alliierte Konferenzen im Jahre 1920 (San Remo im April, Hythe und Boulogne-sur-Mer im Juni) dienten der Findung der Reparationshöhe. Auf der Konferenz von Spa im Juli 1920 durften erstmals Vertreter aus Deutschland teilnehmen. Zwar stand hier die Frage der Reparationszahlungen nicht direkt auf der Tagesordnung, aber es wurde vereinbart, dass die Deutschen in den nächsten sechs Monate 2 Millionen Tonnen Steinkohle zu liefern hatten. Davon sollte Frankreich 52 %, Großbritannien 22 %, Italien 10 % und Belgien 8 % bekommen. Der Gegenwert sollte zum Inlandspreis auf dem Reparationskonto gutgeschrieben werden. Erst auf einer Konferenz des Obersten Rats der Alliierten in Paris Ende Januar 1921 verständigten sich Briten und Franzosen auf einen gemeinsamen Reparationsplan. Danach sollte Deutschland innerhalb von 42 Jahren insgesamt 226 Milliarden Goldmark zahlen, wobei die Jahresrate mit 2 Milliarden Goldmark beginnen und nach und nach auf 6 Milliarden Goldmark ansteigen sollte. Außerdem sollte jährlich ein Betrag im Wert von 12 % des deutschen Exports an die Alliierten abgeführt werden. Auf der Londoner Konferenz Anfang März 1921 wies Reichsaußenminister Walter Simons den Pariser Zahlungsplan als unannehmbar zurück, weil er die wirtschaftliche Leistungskraft Deutschlands bei weitem übersteige. Stattdessen präsentierte er einen Gegenvorschlag: Die Reichsregierung erklärte sich zu einer Zahlung von 50 Milliarden Goldmark bereit, von der allerdings 20 Milliarden abgezogen werden müssten, da sie dem Wert der bereits gelieferte Sachgüter entsprächen. Dieses Angebot betrachteten wiederum die Alliierten als völlig unzureichend. Nachdem Berlin eine Frist für die Annahme des Reparationsplans hatte verstreichen lassen, machten die Franzosen ihre Sanktionsdrohung wahr und besetzten am 8. März Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort. Im gesamten besetzten Gebiet übernahm die Interalliierte Rheinlandkommission die Zollverwaltung. Ende April 1921 legte die alliierte Reparationskommission ihre Reparationsrechnung vor. Sie belief sich auf 132 Milliarden Goldmark – gegenüber der ursprünglich geforderten 226 Milliarden Goldmark bedeutete das eine erhebliche Reduzierung. Dennoch löste auch dieser Vorschlag in Deutschland Empörung aus und von „Schuldknechtschaft“ war die Rede. Der neue Zahlungsplan teilte die deutschen Reparations-Verbindlichkeiten in drei Serien. Die „A“- und „B“-Bonds in Höhe von 50 Milliarden Goldmark sollten ab 1921 getilgt und verzinst werden. Die Bedienung der „C“-Bonds, die mit 82 Milliarden den größten Teil der Reparationen ausmachten, wurde auf eine unbestimmte Zukunft verschoben. Außerdem sollten 26 % des Wertes der deutschen Ausfuhren transferiert werden. Insgesamt ergaben sich daraus jährliche Zahlungen von rund 3 Milliarden Goldmark. Sicherlich wäre dies immer noch eine erhebliche Belastung gewesen, die aber gar nicht so weit vom März-Angebot der Reichsregierung entfernt lag und bei einer normalen Wirtschaftsentwicklung wohl auch hätte verkraftet werden können. Der folgende Agitationsschein in Form eines „Prima-Wechsels“ spiegelt die damalige Stimmung in Deutschland wider. Ein Herr Deutschland-Schmach aus Habenichts stellt einen Wechsel an die Order Englands über 767,561,226 £ als Reparationsleistung aus. Am unteren rechten Rand in Sütterlin-Schrift „Was sie in Wirklichkeit erhalten (Bitte umwenden)“ . Und was sieht auf der Rückseite? Nichts – eine leere weiße Fläche! Abb. 2: „Prima-Wechsel“ vom 1. Mai 1921 über 767.561.226 £ (Propaganda-Schein). Am 5. Mai 1921 bestellte Lloyd George den deutschen Botschafter in London ein und überreichte ihm ein Ultimatum: Blieben die Deutschen bei ihrer Verweigerungshaltung, kündigten die Alliierten für den 12. Mai die Besetzung des Ruhrgebiets an. Die Regierung unter dem Zentrumspolitiker Konstantin Fehrenbach, der seit Juni 1920 einem bürgerlichen Minderheitskabinett aus Zentrum, Deutscher Demokratischer Partei (DDP) und Deutscher Volkspartei (DVP) vorstand, trat bereits einen Tag vor Eintreffen des Londoner Ultimatums zurück. Reichspräsident Ebert ernannte daraufhin den badischen Zentrumspolitiker Joseph Wirth, zuvor Finanzminister im Kabinett Fehrenbach, zum neuen Reichskanzler. Er bildete ein Kabinett aus Zentrum, DDP und SPD. Die Neuauflage der Weimarer Koalition von 1919/20 besaß allerdings im Unterschied zu damals keine parlamentarische Mehrheit. Der Reichstag nahm unter dem Eindruck der drohenden Ruhrgebiets-Besetzung am 10. Mai 1921 mit den Stimmen der USPD und einiger Abgeordnete der DVP das Londoner Ultimatum an. Obwohl Wirth seinen guten Willen demonstrieren wollte, indem er äußerste Anstrengungen unternahm, um die Reparationsverpflichtungen zu erfüllen, dachte er gerade dadurch ihre Undurchführbarkeit unter Beweis stellen und sie in Verhandlungen mit den Alliierten auf ein für Deutschland akzeptables Maß zurückführen zu können. Zwar gelang es mit Mühe trotz des einsetzenden rapiden Kursverfalls der Mark die erste Rate von einer Milliarde Goldmark am 31. August 1921 pünktlich zu überweisen, aber es war absehbar, dass sich das Geld für die im Januar und Februar 1922 fälligen Raten nur schwerlich auftreiben ließ. Auf der Konferenz in Cannes, die vom 6. – 13. Januar 1922 stattfand, erklärten die deutschen Vertreter, dass sich das Reich außerstande sehe, die fälligen Zahlungen zu leisten. Die zerrütteten internationalen Finanzen, insbesondere die Hyperinflationen in einigen mittel- und osteuropäischen Staaten belasteten die internationalen Wirtschaftsbeziehungen und zwangen zum Handeln. Auf Initiative Großbritannien trafen sich vom 10. April – 19. Mai 1922 Vertreter aus 34 Staaten in Genua. [3]  Verhandelt wurde über Mittel und Wege des Wiederaufbaus der durch den Ersten Weltkrieg zerrütteten Volkswirtschaften, sowie über eine teilweise Rückkehr zum Goldstandard. Die Delegation Frankreichs unter Führung von Raymond Poincaré, der das Amt des Ministerpräsidenten von Aristide Briand im Januar 1922 übernommen hatte, betonte die nationalen französischen Interessen und lehnte eine Neuverhandlung über die deutschen Reparationen und den Verzicht auf Wiedergutmachung für zivile Verluste strikt ab. Da das Thema Reparationen nicht auf der Konferenz-Agenda gestanden hatte, nahmen die USA, die selbst auf Forderungen verzichtet hatten, nicht an der Konferenz teil. Wegen der immer größeren wirtschaftlichen Probleme Deutschlands hatten sich die Alliierten bereit erklärt, auch Sachleistungen (Stahl, Holz, Kohle) als Reparationen anzunehmen. Am 26. Dezember 1922 stellte die Reparationskommission einstimmig fest, dass Deutschland mit den Lieferungen im Rückstand sei. Am 9. Januar 1923 behauptete die Reparationskommission, Deutschland halte absichtlich Lieferungen zurück. Unter anderem seien 1922 statt geforderter 13,8 Millionen Tonnen Kohle nur 11,7 Millionen und statt 200.000  Telegraphenmasten  nur 65.000 geliefert worden. Dies nahmen Frankreich und Belgien am 11. Januar 1923 als Anlass zum Einmarsch in das Ruhrgebiet. Bekanntlich rief Reichskanzler Wilhelm Cuno zum passiven Widerstand im gesamten besetzten Gebiet auf und finanzierte diesen mit Geld, das er gar nicht hatte. Bald spuckten fast 18.000 Druckmaschinen rund um die Uhr neue Banknoten mit immer mehr Nullen aus. Die Hyper-Inflation schränkte den Handlungsspielraum der Reichsregierung immer mehr ein. Am 26. September 1923 gab der neue Reichskanzler Gustav Stresemann den aussichtlosen Widerstand auf, reformierte die Währung (Rentenmark) und suchte das Gespräch mit den Alliierten. Daraufhin beschloss am 30. November 1923 die Reparationskommission eine Expertenkommission unter Vorsitz des US-amerikanischen Finanzexperten Charles Gates Dawes einzuberufen, um die deutsche Zahlungsfähigkeit zu prüfen, was zuvor nie geschehen war. Abb. 3: Der Namensgeber des Plans, der spätere US-amerikanische Vizepräsident Charles G. Dawes, Aufnahme aus den 1920er Jahren. Quelle: Wikimedia Commons. Am 9. April 1924 legte die Kommission ihre Empfehlungen vor und am 29. August 1924 nahm sie der Reichstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit an. Ohne neue Festlegung der Gesamtdauer und Gesamthöhe der Reparationen [4]  sah der Dawes-Plan ab dem ersten Planjahr 1924/25 eine jährliche Jahresrate von zunächst einer Milliarde Goldmark vor, die ab 1928 auf 2,5 Milliarden Goldmark steigen sollte. Im Falle der wirtschaftlichen Stabilisierung sollten sich die Reparationsleistungen ab dem Jahr 1929 weiter erhöhen. [5] Zwar waren die Raten in Devisen zu erbringen, aber das Risiko des Währungstransfers ging auf die Empfängerstaaten über. Um die Gefahr der Währungsabwertung gegenüber den Gläubigerwährungen zu begrenzen, musste ein neues Reichsbankgesetz verabschiedet werden. Ein 14-köpfiger Generalrat, bestehend aus je einem Briten, Franzosen, Italiener, Belgier, US-Amerikaner, Niederländer, Schweizer und sieben Deutschen sollte die Unabhängigkeit der Reichsbank gegenüber der Reichsregierung kontrollieren. Ferner begrenzte das Gesetz die Notenbankkredite an das Reich („Betriebskredite“); verlangte eine 40%ige Golddeckung der Banknotenausgabe, wovon maximal 10 % in goldkonvertiblen Devisen bestehen durften; im Fall der Unterdeckung der deutschen Reichsmark musste ein Mindestdiskontsatzes von 5 % (Refinanzierungssatz bzw. „Leitzins“) erhoben werden. Am 30. August 1924 verabschiedete der Reichstag das neue Bankgesetz (RGBl. II S. 235). „Wirksam wurde … [es] erst am 11. Oktober 1924, da die Verhandlungen über eine 800-Millionen-Goldmark-Anleihe als Grundlage der Währung sich hinzogen. Dadurch gewann die Reichsbank Zeit für die Vorbereitung der neuen Noten, deren Fertigung ohnehin unter starkem Zeitdruck stand. Den noch im Umlauf befindlichen auf Mark lautenden [Inflations-]Noten wurde die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel bis drei Monate nach ihrem Aufruf durch das Reichsbankdirektorium laut Verordnung vom 10. Oktober 1924 belassen.“ [6] Die Reichsdruckerei stellte noch im Herbst 1924 die neue Banknotenserie fertig, bestehend aus den Nominalen zu 10, 20, 50 und 100 Reichsmark – im folgenden Jahr folgte noch eine Note zu 1000 Reichsmark. Die mit 11. Oktober 1924 datierten Scheine tragen erstmals einen Prägestempel mit der Aufschrift „Ausfertigungs-Kontroll-Stempel“ des Kommissars für die Notenausgabe. Dies ergab sich aus § 19 des neuen Bankgesetzes, das die Institution des „Kommissars für die Notenausgabe“ schuf: „Die An- und Ausfertigung, die Ausgabe, Einziehung und Vernichtung der Banknoten erfolgt unter der Kontrolle des Kommissars für die Notenausgabe durch die Notenabteilung der Bank. … Die Mitwirkung des Kommissars an der An- und Ausfertigung der Noten wird durch einen besonderen Ausfertigungsstempel beurkundet, der nach Anweisung des Kommissars angebracht werden soll. Jede Note, die die Bank in Umlauf setzt, muß diesen Stempel tragen.“  Bis 1930 wurde diese Position von einem Ausländer wahrgenommen, danach fungierte der jeweilige Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches als Kommissar. [7] Abb. 4.1: Reichsbank, 11. Oktober 1924, 10 Reichsmark, Vorderseite. Abb. 4.2: Reichsbank, 11. Oktober 1924, 10 Reichsmark, Rückseite. Abb. 4.3: Ausfertigungsstempel. „Die im Jahr 1924 ausgegebene Dawes-Anleihe [8] wurde in zehn Abschnitten – davon neun in außerdeutschen Staaten – und fünf verschiedenen Währungen im Umfang von insgesamt 800 Millionen Goldmark emittiert. Die Reichsregierung erkannte die Anleihe als Verpflichtung des Deutschen Reiches an. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem die Deutsche Reichsbahn sowie ein Teil der Industrie mit einer Hypothek in Höhe von 16 Milliarden Goldmark belastet. Die Dawes-Anleihe war ursprünglich in 25 Jahren, spätestens bis 1949, zu tilgen. Sie umfasste einen amerikanischen Abschnitt über 110 Millionen US-Dollar, einen britischen Abschnitt über 12 Millionen Pfund Sterling, einen französischen Abschnitt von drei Millionen Pfund Sterling, einen belgischen Abschnitt von 1,5 Millionen Pfund Sterling, einen niederländischen Abschnitt von 2,5 Millionen Pfund Sterling, einen schweizerischen Abschnitt von 2,36 Millionen Pfund Sterling und 15 Millionen Schweizer Franken, einen italienischen Abschnitt von 100 Millionen Lire, einen schwedischen Abschnitt von 25,2 Millionen Schwedischen Kronen sowie einen von der Reichsbank übernommenen Abschnitt in Höhe von 320.000 Pfund Sterling.“ [9] Abb. 5.1: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 100 Pfund Sterling, Vorderseite. Abb. 5.2: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 100 Pfund Sterling, Rückseite. Abb. 6: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 12500 Lire, Vorderseite. Rückseite bildgleich Abb. 5.2. Mit dem Dawes-Plan trat an Stelle der Reparationskommission das Amt des Generalagenten für Reparationszahlungen, das Seymour Parker Gilbert übernahm. Ihm oblagen Zahlungen, Devisenankauf, -interventionen und Transfer. Bis 1929 flossen ausländische Kredite – vor allem aus den USA – in Höhe von rund 21 Milliarden Reichsmark nach Deutschland. Ein Großteil davon war kurzfristiger Natur, [10] die die deutschen Banken mitunter mit langen Laufzeiten an Unternehmen und Kommunen verliehen hatten. 1928 gab es erste Probleme. Die US-amerikanische Wirtschaft begann zu schwächeln. Die meist kurzfristigen Kredite wurden nicht mehr alle prolongiert.  Auch zeichnete sich ab, dass die im Dawes-Plan vereinbarte Erhöhung der jährlichen Reparationszahlungen auf 2,5 Milliarden Reichsmark von deutscher Seite nicht erbracht werden würde. Daher reiste Gilbert im Januar 1928 nach Paris, um die dortige Regierung für einen neuen realistischen Plan einer endgültigen Lösung der deutschen Reparationen zu gewinne. Die gesamten deutschen Reparationsschulden an Frankreich sollten in Frankreich als Mobilisierungsanleihe auf den Markt gebracht werden. Banken und Privatleute würden die Anteile kaufen und vom Deutschen Reich jährlich Zinsen und Tilgung erhalten, während Frankreich das Geld sofort erhielte. Zwar würde sich die deutsche Regierung nur ungern auf einen solchen Plan einlassen, aber Frankreich könnte im Gegenzug seine Soldaten früher aus dem Rheinland zurückziehen. Im Sommer 1928 bildete der Sozialdemokrat Hermann Müller die neue Reichsregierung. Er unterstützte die Verständigungspolitik Stresemanns. Aber, um dem innenpolitischen Druck etwas entgegensetzten zu können, mussten außenpolitische Erfolge herbei. Daher beschloss die neue Regierung, eine Initiative zur Räumung des Rheinlands zu ergreifen, wohl wissend, dass dies mit der französischen Gegenforderung nach Neuregelung der Reparationen beantwortet würde. Auf der Herbsttagung des Völkerbunds in Genf forderte Müller den Abzug aller ausländischer Truppen, während der französische Außenminister Briand mit der Forderung nach Neuregelung der Reparationen antwortete. Am 16. September 1928 einigten sich Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Italien und Japan auf die Einsetzung einer internationalen Sachverständigenkommission zur Regelung der Reparationsfrage unter dem Vorsitz des US-amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen D. Young. Abb. 7: Owen D. Young (1928), Gemeinfrei. Owen D. Young in 1928 – LCCN2014719350. Am 9. Juni 1929 legten die vierzehn Experten ihren Plan vor, der nach dem Vorsitzenden des Ausschusses „Young-Plan“ genannt wurde. Er sah eine deutsche Reparationsschuld in Höhe von umgerechnet 36 Milliarden Reichsmark vor. Diese Summe sollte verzinst bis zum Jahr 1988 getilgt werden, wodurch sich ein zu zahlender Gesamtbetrag von 112 Milliarden Reichsmark ergeben hätte. Die Annuitäten sollten von 1,7 Milliarden auf 2,1 Milliarden Reichsmark steigen und nach 1966 auf 1,65 Milliarden sinken. Der Transferschutz des Dawes-Plans wurde abgeschafft, d. h., das Reich war künftig selbst dafür verantwortlich, dass die aus dem Steueraufkommen aufgebrachten Gelder in Devisen oder Sachleistungen an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) überwiesen werden konnten. Die BIZ übernahm die Funktion des Reparationsagenten. Ebenso verschwanden auch die Kontrollmöglichkeiten, die sich die Gläubigermächte im Dawes-Plan über die Deutsche Reichsbahn und die Reichsbank gesichert hatten. Die Reparationszahlungen durften teilweise aus Sachlieferungen bestehen. Nach zehn Jahren sollte diese Möglichkeit auslaufen, da sie Unternehmen der Gläubigerländer Konkurrenz machten. 600 Millionen Reichsmark der verbleibenden Zahlungsverpflichtungen (ungeschützte Annuität) mussten in Devisen überwiesen werden. Davon erhielt Frankreich 40 %, Großbritannien 22 %. Die mehr als doppelt so große geschützte Annuität konnte im Fall einer „verhältnismäßig kurzen Depression“ zunächst in Reichsmark transferiert werden. Allerdings mussten die Devisen spätestens im übernächsten Jahr nachgeliefert werden. In diesem Fall trat ein Beratender Sonderausschuss zusammen, der Vorschläge unterbreiten sollte, wie Deutschland seine Devisenprobleme überwinden könnte. Allerdings konnte er keine Planänderung vorschlagen, denn der Young-Plan regelte die Reparationsverpflichtungen endgültig. Bei einem Transferaufschub erhielten die kleineren Gläubigermächte den Devisenverlust aus einem Garantiefonds, den Frankreich in diesem Fall in Höhe von umgerechnet 500 Millionen Reichsmark einrichten musste. Das komplizierte Regelwerk sah ferner vor, dass die geschützte Annuität an einem „Gleichzeitigen Memorandum“ gekoppelt war. Sollten die USA den alliierten Mächten einen Nachlass bei deren Schulden gewähren, sollten sie diesen an Deutschland weitergeben. Am 23. März 1930 nahm der Reichstag die Young-Plan-Gesetze mit 270 zu 192 Stimmen an und am 17. Mai 1930 trat er rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft. Am selben Tag nahm die BIZ ihre Arbeit auf. Um die erste Rate am 15. Juni 1930 an die BIZ überweisen zu können, musste das Reich die im Vertrag vorgesehene Anleihe am Markt unterbringen. Trotz des nach dem New Yorker-Börsenkrach vom 24. Oktober 1929 [Beginn der Weltwirtschaftskrise] flauen Kapitalmarktes war die Anleihe beim internationalen Publikum ein großer Erfolg, was auch auf den niedrigen Ausgabekurs – 92 % des Nennwertes – zurückzuführen war.  Doch bereits in den ersten Wochen nach Ausgabe wurde sie auf den Kapitalmärkten zu einem noch größeren Disagio gehandelt: Damit war absehbar, dass die einzigen, die von ihr profitieren würden, die Banken waren, die das Kommissionsgeschäft der Ausgabe besorgt hatten. Die sog. Young-Anleihe wurde mit 5 ½ % verzinst und in den USA und acht europäischen Staaten in den jeweiligen Landeswährungen mit einem Gesamtbetrag von 300 Millionen US-Dollars emittiert. Sie sollte innerhalb von 35 Jahren getilgt werden. „Sie unterteilte sich in einen amerikanischen Abschnitt über 98,25 Millionen US-Dollar, einem britischen Abschnitt von 12 Millionen Pfund Sterling, einen französischen Abschnitt über 2,515 Millionen Französischer Francs, einen belgischen Abschnitt über 35 Millionen Belgas, einen holländischen Abschnitt über 73 Millionen Holländischer Gulden, einen schweizerischen Abschnitt über 92 Millionen Schweizer Franken, einen italienischen Abschnitt über 110 Millionen Lire, einen schwedischen Abschnitt über 110 Millionen Schwedische Kronen und einen deutschen Abschnitt über 26 Millionen Reichsmark.“ [11] Abb. 8.1: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 1000 Reichsmark, Vorderseite. Abb. 8.2: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 1000 Reichsmark, Rückseite. Abb. 9: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 500 Holländische Gulden, Vorderseite. Rückseite bildgleich Abb. 8.2. Im Juni 1930 sackten die Kurse an der New Yorker Börse erneut ab und der US-Kongress erhöhte die Zölle. Vor diesem Hintergrund wurde es immer weniger wahrscheinlich, dass Deutschland die zum Reparationstransfer nötigen Devisen durch einen Handelsbilanzüberschuss erwirtschaften könne. Durch eine rigorose Sparpolitik und Steuererhöhungen gelang es der Regierung Brüning die Rate aufzubringen. Aber um welchen Preis? Zwar gingen die Importe stärker zurück als die Exporte, aber der Handelsbilanzüberschuss wurde durch eine wachsende Arbeitslosigkeit und einer damit einhergehenden Konsumzurückhaltung erkauft. Als Reichskanzler Heinrich Brüning im Sommer 1930 weitere Sparvorschläge als Notverordnung erließ, wurden diese vom Reichstag mit den Stimmen der Abgeordneten von KPD, SPD und DNVP aufgehoben. Daraufhin löste Reichspräsident Paul von Hindenburg den Reichstag auf und erließ die Notverordnung erneut. Bei der Reichstagswahl vom 18. September 1930 erhielt die NSDAP, die bis dahin eine Splitterpartei gewesen war, 18,6 Prozent der Stimmen und wurde zur zweitstärksten Kraft im Reichstag. Das Wahlergebnis löste einen Schock bei den ausländischen Gläubigern der deutschen Anleihen aus, und ein Run auf die Devisenreserven der Reichsbank setzte ein. Kurzfristige Kredite in Höhe von mehr als einer Milliarde Reichsmark, die die deutschen Banken, Unternehmen und Kommunen bei ausländischen Banken aufgenommen hatten, wurden nicht verlängert. Die Reichsbank sah sich gezwungen, den Diskontsatz zu erhöhen, was die Konjunktur weiter drosselte. Als am 19. Juni 1931 die Gold- und Devisenvorräte der Reichsbank nur noch knapp über der im Young-Plan festgeschriebenen Deckung von 40 % des Geldumlaufs lagen, war für Reichkanzler Brüning und Reichsbankpräsident Hans Luther klar, dass man die nächste Reparationsrate nicht zahlen könne. Tags darauf traf die überraschende Nachricht ein, dass der US-amerikanische Präsident Hoover ein einjähriges Zahlungsmoratorium für alle intergouvernementalen Schulden vorschlagen habe, also sowohl für die Reparationen als auch für die interalliierten Kriegsschulden. Bislang hatten die Vereinigten Staaten jede Verknüpfung von Reparationen und Kriegsschulden abgelehnt. Das Hoover-Moratorium trat rückwirkend zum 1. Juli 1931 in Kraft. Deutschland musste zwar die ungeschützte Annuität weiterzahlen, bekam aber das Geld von der BIZ geliehen. Den im Falle eines Transferaufschubs vorgesehenen Garantiefonds musste Frankreich nicht auffüllen. Nach dem Zusammenbruch des deutschen Bankensystems 1931 und dem Inkrafttreten des einjährigen Hoover-Moratoriums am 6. Juli 1931 kamen verschiedene Sachverständigenkommissionen zu dem Schluss, dass Deutschland auch nach dem Ablauf des Moratoriums nicht in der Lage sein würde, seine Reparationsverpflichtungen gemäß Young-Plan wieder aufzunehmen. Zwischen dem 16. Juni und 9. Juli 1932 verhandelten Vertreter der Regierungen Deutschlands, Großbritanniens und Frankreichs in Lausanne über das Ende der Reparationen. Deutschlands Reparation wurde bis auf eine Restzahlung in Höhe von drei Milliarden Reichsmark gestrichen, für die Deutschland Schuldverschreibungen bei der BIZ zu deponieren hatte. Die mit fünf Prozent zu verzinsende und mit einem Prozent zu tilgende Schuldverschreibung sollte, sobald es die deutsche und die weltwirtschaftliche Situation zu ließ – frühesten aber nach drei Jahren – verkauft werden, wobei die bis 1947 nicht veräußerten Papiere verfallen sollten. Allerdings fielen die Dawes-Anleihe sowie die Young-Anleihe, die als Anschubfinanzierungen für die deutsche Reparationszahlung gedient hatten, nicht unter die Lausanner Regelungen, da es sich bei ihnen um finanzielle Verpflichtungen des Deutschen Reichs gegenüber privaten Gläubigern aus diversen Staaten gehandelt hatte. Die nationalsozialistische Regierung stellte dennoch 1934 den Zinsdienst aus beiden Anleihen für fast alle Tranchen ein. Auch nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges ruhte die Bedienung zunächst. Das Londoner Abkommen über Deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den drei Westalliierten (USA, Frankreich und Großbritannien) sowie weiteren Signatar-Staaten regelte die deutschen Vorkriegsschulden. „Die alten Dawes- und Young-Anleihen wurden in sogenannte Konversionsschuldverschreibungen zu veränderten Bedingungen (Laufzeit, Zinsen) umgetauscht. Voraussetzung des Umtausches war die Anerkennung in einem Wertpapierbereinigungsverfahren. Die neuen Anleihen sind schon seit 1969 (Dawes-Anleihe) beziehungsweise 1973 ( Preußen-Anleihen ) beziehungsweise1980 (Young-Anleihe) eingelöst.“ [12] Abb. 10.1: Bezugschein (rückständige Zinsen 2.12.1944 – 1.12.1952) auf eine Schuldverschreibung über 1000 Dollar der ursprünglichen Dollar-Ausgabe der Internationalen 5 ½ %igen Anleihe des Deutschen Reiches 1930, Vorderseite. Abb.10.2: Rückseite. Abb. 11: Bezugsschein auf 3 %ige Schuldverschreibung Deutsche Äußere Anleihe 1924, 4. Januar 1960, 40 Pfund Sterling, Vorderseite. Abb. 12: Bezugsschein auf 3 %ige Schuldverschreibung Internationale Anleihe des Deutschen Reiches 1930, 500 Pfund Sterling, Vorderseite. Abb. 13: Bezugsschein zur 4 ½ %igen Auslandsbonds-Entschädigungs-Schuldverschreibung 1960 (Internationale 5 %ige Anleihe des Deutschen Reichs 1960, 2. Mai 1960, 180 Deutsche Mark, Vorderseite. Die rückständigen Zinsen der Jahre 1933 bis 1944 wurden in eine sogenannte Fundierungsschuldverschreibung umgewandelt und bis 1972 abbezahlt. Die Zinsen von 1945 bis 1952 sollten aufgrund des Verhandlungsgeschicks von Hermann Josef Abs erst im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands nachgezahlt werden. Sie wurden durch Bezugsscheine verbrieft. Da eine Wiedervereinigung unwahrscheinlich erschien, wurden diese Bezugsscheine zeitweise wie historische Wertpapiere – obwohl weiterhin gültig – zu Niedrigstpreisen gehandelt. Seit der Wiedervereinigung 1990 musste diese sogenannte Schattenquote von insgesamt 250 Millionen DM weitere zwanzig Jahre lang bedient werden. Dazu wurden die Bezugsscheine in 3-prozentige Fundierungsschuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland umgetauscht. Die letzten Zahlungen nach dem Young-Plan überwies das Bundesministerium der Finanzen am 3. Oktober 2010. Uwe Bronnert Anmerkungen Ihr offizieller Name „Wiedergutmachungsausschuss“, auch Reparationskommission genannt. Die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Belgien und der serbo-kroatisch-slowenische Staat entsandten je einen Delegierten. Dies waren die Vertreter der Entente ohne Russland, das nach dem Friedensvertrag von Brest-Litowsk nicht am Versailler Vertrag beteiligt war und im Vertrag von Rapallo 1922 auf Reparationen verzichtete. An den Beratungen und Abstimmungen des Ausschusses nahmen immer nur fünf Delegierte teil, darunter stets die Delegierten der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens, die Vertreter Japans nur zu Fragen der Seeschäden, der Vertreter des serbo-kroatisch-slowenischen Staates nur zu Fragen bezüglich Österreich, Ungarn oder Bulgarien. Eine (Gold)mark entsprach 0,358423 g Feingold. Am Rand der Konferenz von Genua schlossen das Deutsche Reich und die Russische SFSR am 16. April überraschend den Vertrag von Rapallo. Der Vertrag normalisierte die Beziehungen der beiden Staaten, die mit ihm ihre weitgehende internationale Isolation weiter aufbrechen wollten, und sollte ihre Verhandlungsposition gegenüber den Westmächten stärken. Die Gesamthöhe der Reparationen, die am 5. Mai 1921 auf der Londoner Konferenz auf 132 Mrd. Goldmark, zu verzinsen und zu tilgen in 57 Jahren, festgesetzt worden war, wurde nicht verringert, da diese Zahl vor allem für Frankreich auch eine symbolische Bedeutung hatte. 55 % der Reparationen sollten in Geld, der Rest in Sachleistungen erbracht werden.   Die Quellen für die Reparationen waren Zölle und Steuern, die direkt abgeführt werden mussten, und Zinsen und Tilgung für Schuldverschreibungen in Höhe von 16 Milliarden Goldmark, mit denen die Industrie belastet wurde. Um die Zahlungen zu sichern, wurden Reichsbank und Deutsche Reichsbahn in Aktiengesellschaften umgewandelt und unter internationale Kontrolle gestellt – eine Souveränitätseinschränkung, wie man sie vorher nur China und dem Osmanischen Reich aufgezwungen hatte. Von Frankreich wurde das Ende der Ruhrbesetzung in Aussicht gestellt. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Das Papiergeld im Deutschen Reich 1871 – 1948, Frankfurt am Main 1965, S. 110. Das Bankgesetz vom 15. Juni 1939 hob die Institution des Notenkommissars auf. Die Anleihe wurde mit 7 % verzinst (Anm. d. Verf.). Finanzielle Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Versailler Vertrag, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, 2008, WD 1 – 3000 -088/08, S. 10 f. Das heißt, sie mussten binnen drei Monaten zurückgezahlt werden. Finanzielle Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland …, S. 11. < https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/Wertpapiere/Auslandsschulden/start.html > (25.01.2026).

  • Kuba: Nationalheldinnen werden auf neuen kubanischen Banknoten geehrt

    Am 31. März 2026 gab die kubanische Zentralbank bekannt, dass zwei neue Banknoten in Umlauf gebracht werden. Am 1. April kamen die ersten 5000-Pesos-Banknoten in Havanna in Umlauf und werden schrittweise im ganzen Land eingeführt. Die neue 2000-Pesos-Banknote wird folgen. Die Ausgabe der neuen Banknoten zielt darauf ab, Bargeldtransaktionen zu erleichtern, den tatsächlichen Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden, die hohe Bargeldmengen erfordert, die Kosten für die Bargeldlogistik zu senken und die operative Flexibilität in der aktuellen Inflationsphase, die das Land durchlebt, zu erhöhen. Die neue Serie kubanischer Banknoten umfasst neu gestaltete Scheine, bei denen die gesamte Fläche genutzt und neue Sicherheitsmerkmale integriert werden. Zum ersten Mal in der kubanischen Währungsgeschichte werden auf diesen beiden neuen Noten Abbildungen kubanischer Patriotinnen zu sehen sein. Auf der 2000-Pesos-Banknote ist Mariana Grajales Cuello, die „Mutter der Nation“, abgebildet, und auf der 5000-Pesos-Banknote Celia Sánchez Manduley, die „Heldin der Sierra Maestra“. Oben: Mariana Grajales Cuello und Celia Sánchez Manduley. Unten: Denkmäler zu Ehren der beiden Frauen. Mariana Grajales Cuello (1815 – 1893) war eine kubanische Patriotin und eine Ikone der Frauenrechte sowie des Kampfes für Kubas Unabhängigkeit von Spanien und die Abschaffung der Sklaverei. Cuello, die als „Mutter Kubas“ bezeichnet wurde, trug durch die Förderung des Nationalstolzes und der patriotischen Opferbereitschaft dazu bei, ihr Volk für einen Feldzug zu mobilisieren, der schließlich die spanische Herrschaft in ihrem Land beendete. Celia Sánchez Manduley (1920 – 1980) war eine kubanische Revolutionärin, Politikerin, Forscherin und Archivarin. Sie war ein Schlüsselmitglied der kubanischen Revolution und eine enge Mitarbeiterin von Fidel Castro. Sie galt als die erste Guerillakämpferin der Sierra Maestra. Nachdem Castro im Dezember 1956 eine katastrophale Landung in Kuba von Mexiko aus durchgeführt hatte – und dabei den Großteil seiner Männer verloren hatte –, war es das von Sánchez organisierte geheime Netzwerk von Bauernfamilien, das für das Überleben der Rebellen entscheidend war. Als Castro 1959 an die Macht kam, blieb Sánchez seine wertvollste Mitarbeiterin und arbeitete bis zu ihrem Tod an seiner Seite. Beide neuen Banknoten haben eine Größe von 150 x 70 Millimetern. Die vorherrschenden Farben auf der 2000-Pesos-Banknote sind Violett und Rosa, auf der 5000-Pesos-Banknote ist es Blau. Ein Wasserzeichen zeigt das jeweilige Bildnis de Nationalheldin, begleitet von einer Elektrotypie mit dem Nennwert. Ein Sicherheitsfaden enthält einen Bewegungseffekt mit den Initialen „BCC“ und der Wertzahl. Sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite jeder Banknote erscheint die Nationalblume Kubas, „Der Schmetterling“, als neuartiges Sicherheitselement, das beim Kippen einen Regenbogen-Bewegungseffekt zeigt. Auf den Rückseiten ist oben in der Mitte der Schriftzug REPUBLICA DE CUBA zu sehen, unten in der Mitte der Nennwert in Worten. Auf der 2000-Pesos-Banknote ist das Denkmal „Mutter des Vaterlandes“ („Madre de la Patria“) auf dem Friedhof Santa Ifigenia abgebildet. Auf der 5000-Pesos-Banknote ist das Celia-Sánchez-Manduley-Denkmal im Lenin-Park abgebildet. Donald Ludwig

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