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  • Vom Finanzierungsinstrument der Arbeitsbeschaffung zum Zahlungsmittel der nationalsozialistischen Aufrüstungs- und Kriegspolitik 1932 bis 1940, Teil 3

    Die Steuergutscheine vom 23. März 1939 Während die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von der nationalsozialistischen Reichsregierung propagandistisch ausgeschlachtet wurde, war die militärische Aufrüstung bis 1938 für die Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt durch ein deficit-spending finanziert worden. Da die Reichsbankstatuten die Anleihebewilligungen an die Regierung begrenzten, jedoch die Aufnahme kurzfristiger Handels­wechsel als Zahlungsmitteldeckung gestatteten, gründeten auf Initiative des Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht im August 1933 die Schwerindustriefirmen Krupp, Siemens, Gute Hoffnungshütte und Rheinstahl die Metallurgische Forschungsgesellschaft m. b. H. (kurz Mefo). „Mit einem Eigenkapital von nur einer Million RM akzeptierte die Mefo bis Ende 1937 Rüstungswechsel in Höhe von 12 Milliarden RM. Die für Rüstungsaufträge in Zahlung gegebenen Wechsel waren, den Reichsbankanord­nungen entsprechend, auf drei Monate ausgestellt, konnten jedoch bis zu fünf Jahre laufend prolon­giert werden. Durch den Akzept der Mefo waren diese Wechsel bei der Reichsbank sofort diskontier­bar.“ [1]   "Als 1939 die ersten Wechsel fällig wurden, war die defizitäre Rüstungsfinanzierung im vollem Gange, und die Wechsel wurden durch gewöhnliche Reichsbank-Schatzanweisungen abgelöst.“ [2]    Bereits im 500-Millionen-RM-Sofortprogramm der Regierung Schleicher Ende 1932 wurden öffent­liche Großaufträge durch Wechsel der Oeffa (Gesellschaft für öffentliche Arbeit A.G.) vorfinanziert, die zu einem geringen Prozentsatz bei der Reichsbank diskontierbar waren. Im April 1938 ging man dazu über, öffentliche Aufträge durch Lieferschatzanweisungen, sog. Lieferschätze, mit sechsmonatiger Laufzeit, die nach Fristablauf aus Steuermitteln bzw. durch auf dem Kreditmarkt aufgenommenen Anleihemitteln getilgt wurden, zu vergeben. Im März 1939 entschloss man sich zu einer erneuten Änderung des Finanzierungsverfahrens. Durch Gesetz über die Finanzierung nationalpolitischer Aufgaben des Reiches (Neuer Finanz­plan – NF – ) [3]     vom 20. März 1939 wurden Steuergutscheine als Finanzierungsinstrument des außergewöhnlichen Finanzbedarf des Reiches eingeführt. Das Haushaltsdefizit sollte nicht durch Aufnahme von verzinslichen Anleihen gedeckt werden, sondern durch einen Vorgriff auf künftige Steuereinnahmen. Lieferungen und sonstige Leistungen gewerb­licher Unternehmungen an den Staat sollten zu 40 % durch Steuergutscheine bezahlt werden, die zu einem späteren Zeitpunkt bei der Entrichtung von Reichssteuern und Zöllen in Zahlung gegeben wer­den konnten. Der dadurch entstehende Steuerausfall sollte durch Einsparungen bei den Ausgaben und durch eine neu einzurichtende Mehreinkommensteuer ausgeglichen werden. Reichswirtschaftsminister Funk, der gleichzeitig Reichsbankpräsident war, begründete diese Maßnahme damit, dass man nicht die Gegenwart für die Finanzierung der gewaltigen staatlichen Aufgaben in unerträglicher Weise belasten dürfe, deren Nutzen erst in der Zukunft voll zur Auswirkung komme. [4] Die Steuergutscheine gab es in zwei Ausfertigungen. Die Steuergutscheine I wurden ab dem siebten Monat nach dem Ausgabemonat zum Nennbetrag, die Steuergutscheine II ab dem siebenunddreißigsten Monat nach dem Ausgabemonat zu 112 Prozent des Nennbetrags bei der Entrichtung von Reichssteuern (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) und Zöllen in Zahlung genommen. Nach der Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan [5]   vom 26. April 1939 waren die Steuergutscheine Inhaberpapiere und lauteten auf 100, 200, 500, 1.000, 2.000, 5.000 und 10.000 Reichsmark. Das Reich, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Reichs­bahn, die Reichspost, das Unternehmen Reichsautobahnen, die NSDAP und andere vom Reichs­minister der Finanzen bezeichnete juristische Personen oder ähnliche Gebilde, dazu zählten z. B. die Religions­gemeinschaften des öffentlichen Rechts mussten nach dem 30. April 1939 Lieferungen und sonstige Leistungen gewerblicher Unternehmer zu 40 % des Rechnungsbetrages in Steuergutscheinen be­zahlen und zwar je zur Hälfte in Steuergutscheinen I und Steuergutscheinen II. Die hierfür benötigten Gutscheine mussten bei den Finanzkassen der Finanzämter, die auch den frühesten Einlösungs­termin handschriftlich mit Tinte oder mit einem Stempelaufdruck auf dem Schein vermerkten, gegen sofortige Bezahlung erworben werden. Stellen mit erheblichem Zahlungsverkehr bekamen sie in Blöcken von je 20 Stück bzw. bei Gutscheinen im Wert von 10.000 Reichsmark von je 10 Stück. Die Dienststellen des Reiches und die NSDAP erhielten sie vom Finanzministerium gestellt. Die gewerb­lichen Unter­nehmen waren ihrerseits berechtigt, Lieferungen und sonstige Leistungen anderer Unter­nehmen bis zu 40 % des Rechnungsbetrags in Steuergutscheinen zu begleichen. Wurde eine Lieferung bezahlt, musste die auszahlende Kasse auf dem Steuergutschein ihr Dienstsiegel setzen. Führte sie kein Siegel, hatte die übergeordnete Behörde bzw. die Finanzkasse ihren Stempelabdruck anzubringen, darunter war die Bezeichnung der auszahlenden Kasse anzugeben. Dieses Verfahren scheint aber nicht praktikabel gewesen zu sein, denn die Zweite Durchführungsver­ordnung [6]  vom 1. Juli 1939 hob die Siegelpflicht auf, so dass nun auch Gutscheine ohne Siegelabdruck gültig waren. Abb. 1: Steuergutschein I, 24. März 1939, 100 RM (hier: Einlösung Mai 1940 und Dienstsiegel „Heeres-Standortkasse Breslau“), Vorderseite. Abb. 2: Steuergutschein I, 24. März 1939, 200 RM (hier: Einlösung Mai 1940 und Dienstsiegel „Heeres-Standortkasse Oels“), Vorderseite. Abb. 3: Steuergutschein I, 24. März 1939, 500 RM (hier: Einlösung Dezember 1939 und Dienstsiegel „Landeshauptkasse Wiesbaden (Landeshaus)“), Vorderseite. Abb. 4: Steuergutschein I, 24. März 1939, 1000 RM (hier: Einlösung Mai 1940 und Trockenstempel „Reichsfinanzministerium“), Vorderseite. Abb. 5: Steuergutschein I, 24. März 1939, 2000 RM (hier: Einlösung Februar 1940 und Dienstsiegel „Dienststelle Feldpostnummer 25483“), Vorderseite. Abb. 6: Steuergutschein I, 24. März 1939, 5000 RM (hier: Einlösung Januar 1940 und Dienstsiegel „Finanzamt Stettin-Süd“), Vorderseite. Abb. 7: Steuergutschein II, 24. März 1939, 100 RM (hier: Einlösung September 1942 ohne Dienstsiegel-Abdruck, Vorderseite. Abb. 8: Steuergutschein II, 24. März 1939, 200 RM (hier: Einlösung November 1942 ohne Dienstsiegel-Abdruck, Vorderseite. Abb. 9: Steuergutschein I, 24. März 1939, 100 RM (hier: Einlösung Mai 1940 und Aufkleber „Finanzamt“), Vorderseite. Nach den Vorschriften war ein Aufkleber nicht vorgesehen. Ob echt oder Spielerei, kann heute leider nicht mehr festgestellt werden. „Bis Ende Mai waren nach amtlicher Nachweisung Steuergutscheine im Betrage von ca. 669, bis Ende Juni von ca. 1498, bis Ende Juli 1939 von ca. 2279, bis Ende August von ca. 3125, bis Ende September von ca. 4029, bis Ende Oktober von 4831,8 Millionen Reichsmark ausgegeben worden.“ [7] Zum Vergleich: Der Notenumlauf der Reichsbank betrug zum 31. Juli 8,989, zum 31. August 10,918, zum 30. September 10,995 und stieg bis zum Jahresende 1939 auf 11,798 Milliarden Reichsmark, [8]  ferner befanden sich nach dem Monatsausweis September für ca. 640 Millionen Reichsmark Rentenbankscheine im Umlauf. Die schwebenden Schulden des Reiches stiegen von 7,938 Milliarden am 31. Juli 1939 auf bis zu 12,601 Milliarden Reichsmark am 30. November 1939. [9]  Das Gesetz über die Deutsche Reichsbank [10]  vom 15. Juni 1939 unterstellte die Reichsbank der uneinge­schränkten Hoheit des Reiches. Die bisherigen Einschränkungen bei der Kreditgewährung an das Reich entfielen damit faktisch. Die Reichsbank diente nun der Verwirklichung der Ziele der national­sozialistischen Regierung. Ab 1. November 1939 wurden keine neuen Steuergutscheine mehr ausgegeben, [11]  und auch die Unternehmer untereinander konnten ab 1. April 1940 ihre Lieferanten nicht mehr mit Steuergutscheinen bezahlen. [12]  Damit schieden die Steuergutscheine endgültig aus dem Zahlungsverkehr aus, so der Verwaltungsbericht der Deutschen Reichsbank für das Jahr 1939. [13]   Um die Unternehmen zu bewegen, die Steuergutscheine nicht bei Fälligkeit bei der Steuer­zahlung zu verwenden, wurde ihnen unter bestimmten Bedingungen Bewertungsfreiheit beim abnutz­baren Anlagevermögen gewährt. 20 % des Gesamtbetrags der Steuergutscheine I, die dem Unter­nehmen in den letzten zehn Monaten des Wirtschaftsjahres ununterbrochen gehörten, durften als Sonderabschreibung den steuerpflichtigen Gewinn minderten. Der Prozentsatz erhöhte sich jeweils um weitere 5 % (bis auf 35 %), wenn die Steuergutscheine jeweils weitere zwölf Monate im Unternehmen gehalten wur­den. Allerdings wurde vom Gesamtbetrag der Steuergutscheine der Betrag abgezogen, um den sich der Nennwert des Bestandes an Schuldverschreibungen und verzinslichen Schatzanweisungen des Reiches sowie der Reichsbahn und Reichspost während des Wirtschaftsjahres vermindert hatte. Der Steuerausfall sollte dadurch finanziert werden, dass ab 1939 eine dreißigprozentige Steuer (der Steuersatz wurde dann auf 15 % gemindert) auf das jeweilige Mehreinkommen erhoben wurde. Hierunter verstand man vereinfacht ausgedrückt den Einkommenszuwachs des Veranlagungsjahres ge­genüber dem Vorjahr, z. B. den Einkommenszuwachs von 1939 gegenüber 1938. Diese Maßnahme wurde während des Zweiten Weltkriegs beibehalten. Sie stellte so auch ein Mittel dar, die Kriegs­gewinne abzuschöpfen. Die Steuergutscheine wurden vom Reichsminister der Finanzen mit Datum vom 24. März 1939 als einseitiger Druck auf Wasserzeichenpapier ausgegeben. Die Gutscheine haben die Maße 271 x 100 mm und tragen die Überschrift Steuergutscheine I, es folgt der Nennwert in Buchstaben. Darunter war das Einlösungsdatum einzutragen. In der linken unteren Ecke ist ein Prägestempel „Reichsadler mit Hakenkreuz in den Fängen und Umschrift Reichsfinanz­ministerium“ angebracht, in der rechten unteren Ecke ist Platz für den Siegelabdruck der auszahlenden Stelle. Es gibt aber auch Scheine, die an dieser Stelle ebenfalls den Prägestempel des Finanz­ministeriums tragen. Zwischen dem Prägestempel und dem Siegel wird ein Text wiedergeben, der auf die Bestimmungen der Einlösung und die Bewertungsfreiheit hinweist. Ausgabeort und -datum schlie­ßen sich an, gefolgt von Reichsminister der Finanzen und der Unterschrift des Finanzministers Graf Schwerin von Krosigk. In der linken oberen Ecke befindet sich die siebenstellige Kontrollnummer mit dem vorange­stelltem Serienbuchstaben. Der Unterdruck zeigt den Reichsadler mit dem Hakenkreuz. Um­schlossen wird der Gutschein von einen Zierrahmen. Die Steuergutscheine II sind ähnlich gestaltet, haben aber die Maße 148 x 208 mm. Gedruckt wurden beide Ausgaben in der Reichsdruckerei Berlin. Abschließend sei noch auf das durch Verordnung über die Ausgabe von Wehrmachtsverpflichtungsscheinen [14]  vom 19. September 1939 geschaffene weitere Finanzierungsmittel hingewiesen. Das Oberkommando der Wehrmacht und die zentralen Beschaffungsstellen der Wehrmacht wurden ermächtigt, Wehrmachtsverpflichtungsscheine über einen Nennwert von mindestens 10.000 RM und einer Laufzeit von drei Monaten auszustellen. Diese Inhaberschuldverschrei­bun­gen dienten der Bezahlung von Wehrmachtslieferungen und wurden auf Wunsch der Liefer­firma aus­gestellt. Sie waren bei der Reichsbank weder diskont- noch lombardfähig, wurden jedoch von Kredit­banken zu einem Satz von 4 Prozent diskontiert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Steuergutscheine von 1939 zu den Zahlungsmitteln gezählt werden müssen, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung sie nie zu Gesicht bekamen. Uwe Bronnert Anmerkungen: Avraham Barkai, Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 1988, S. 156. Ebenda, S. 157. RGBl. 1939 I, S. 561 ff. Vgl. G. Albrecht, Der „Neue Finanzplan“, in Finanzarchiv, Neue Folge, Band 7, Tübingen 1940, S. 148. RGBl. 1939 I, S. 829 ff. RGBl. 1939 I, S. 1078 ff. G. Albrecht, Bericht über die deutsche Kriegsfinanzierung, in: Finanzarchiv, Neue Folge, Band 7, Tübingen 1940, S. 531. Ebenda, S. 529. Ebenda, S. 530. RGBl. 1939 I, S. 1015 ff. Dritte DVO zum Neuen Finanzplan , RGBl. 1939 I, S. 2067 f. Vierte DVO zum Neuen Finanzplan , RGBl. 1940 I, S. 518. In: Der Vierjahresplan, Folge 9, 4. Jahrgang, Berlin Mai 1939, S. 397. RGBl. 1939 I, S. 1851 ff.

  • Abchasien: Eine 50-Apsar-Banknote kommt im Juni 2025

    Am 9. Mai 2025 kündigte die Nationalbank der Republik Abchasien die bevorstehende Ausgabe einer Delfin-Gedenkbanknote im Nennwert von 50 Apsar an. Die Vorderseite zeigt eine Gruppe von drei Schwarzmeerdelfinen vor einem Meereshintergrund. Auf der rechten Seite befindet sich eine Qualle, unter der der Nennwert 50 zu sehen ist. Der Nennwert wird in der oberen linken Ecke der Banknote wiederholt, unter der sich eine Abbildung des Staatswappens der Republik Abchasien befindet. Links in einem Halbkreis, der sich nach rechts bewegt, finden sich sieben Sterne. Im Bereich des Wasserzeichens sind eine Muschel und ein Stück Koralle abgebildet. Die Banknote ist vom Vorstandsvorsitzenden der Bank von Abchasien, Beslan Baratelia, unterzeichnet. Auf der Rückseite ist links ein mittelalterliches abchasisches Kriegsschiff mit einem Anker daneben abgebildet. In der Mitte rechts befindet sich die Abbildung eines Seepferdchens, das nach rechts blickt. Die Rückseite enthält außerdem den Namen des Emittenten, einen QR-Code unten rechts sowie die Kontrollnummer, sowohl horizontal unten als auch vertikal rechts. Die Banknote soll im Juni 2025 ausgegeben werden. Der von Gosnak gedruckte Schein misst 150 x 65 mm. Die Druck- bzw. Umlaufmenge ist auf 50.000 Stück begrenzt. Das Präfix vor der Kontrollnummer lautet AA und für Austauschnoten AB. Donald Ludwig

  • Belarus: Gedenkbanknote zum "80. Jahrestag des Großen Sieges"

    Am 31. März 2025 gab die Nationalbank der Republik Belarus (Weißrussland) anlässlich des 80. Jahrestages des Sieges der Sowjetunion im „Großen Vaterländischen Krieg“ (dem Zweiten Weltkrieg) Gedenkmünzen und eine Gedenkbanknote heraus. Die belarussische Regierung veranstaltet in diesem Jahr große Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg. Die Gedenkbanknote „80 год Перамогі савецкага народа ў Вялікай Айчыннай вайне“ (80 Jahre Sieg des belarussischen Volkes im Großen Vaterländischen Krieg) hat einen Nennwert von 80 Rubel. Es wurden 80000 Stück ausgegeben. Auf der Vorderseite der überwiegend rosafarbenen Banknote sind das Denkmal für den Mut der Brester Festung, die Skulptur des Vaterlands, architektonische Bauwerke und für Belarus bedeutende Friedenssymbole abgebildet. Auf der Rückseite sind die Hand einer Mutter, die die Hand eines Kindes hält, vor dem Hintergrund des des Minsker Tors, einer Apfelblüte und aufsteigenden Störchen abgebildet. Derzeit sind in Belarus Banknoten im Wert von 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Rubel sowie Münzen im Wert von 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Kopeken sowie 1 und 2 Rubel in Umlauf. Der 80-Rubel-Schein ist damit eine neue Stückelung für das Land. Anmerkung: Obwohl in den Pressemitteilungen der 31. März 2025 als Ausgabedatum für die Gedenkbanknote und die Gedenkmünzen angegeben wurde, wurden sie von der Nationalbank erst am 8. Mai 2025 an Sammler ausgegeben. Donald Ludwig

  • Aus privaten Sammlungen: Zeugnis eines Krieges – Vietnam 100 Dong 1951

    Die Geschichte Vietnams nach dem zweiten Weltkrieg ist geprägt von kriegerischen Auseinandersetzungen und einer Teilung des Landes zwischen 1954 und 1975. Seit 1883 war Vietnam französisches Protektorat und ab 1887 Teil Französisch-Indochinas. Im Juli 1941 wurde das Land durch japanische Truppen besetzt. Nach dem Ende der japanischen Besatzung rief der Führer der kommunistischen Partei Vietnams, Ho Chi Minh, am 2. September 1945 die Demokratische Republik Vietnam als unabhängigen Staat aus. Nur wenige Tage später landeten britische Truppen in Saigon, Ende September 1945 errichteten französische Soldaten erneut eine Kolonialverwaltung. Der Versuch einer Wiederherstellung der französischen Kolonialherrschaft in Vietnam führte 1946 zum Ausbruch des Indochinakriegs. In der Schlacht von Điện Biên Phủ, die vom 3. März bis zum 8. Mai 1954 dauerte, erlitten die französischen Truppen eine blutige Niederlage. Die französische Kolonialherrschaft in Vietnam war damit beendet. Auf der anschließenden Indochina-Konferenz in Genf wurde eine Teilung des Landes in einen insbesondere von China unter-stützten sozialistischen Norden und einen von den USA unterstützten Süden beschlossen. Am 12. Mai 1951 erfolgte die Gründung der Nationalbank von Vietnam, die in China gedruckte Banknoten mit Datum 1951 in den Wertstufen von 10 bis 5.000 Dong ausgab, von der es zwei motivgleiche Serien gibt, die sich in der Farbgebung unterscheiden. Aus dieser Serie stammt die vorliegende Banknote zu 100 Dong. Sie erzählt die Geschichte einer Kampfhandlung im Indochinakrieg. Auf der Vorderseite des Scheines ist mit Tinte in französischer Sprache eine (teilweise unleserliche) Aufschrift angebracht, die wie folgt lautet: Le 17.11.1952. Four au ... a`été tué. sept … R.C.L. …Sous sont pris sur un viet blessè. … un group de partisans CCD . Übersetzt heißt das in etwa: “Am 17.11.1952 ... wurde getötet. sieben ... R.C.L. ... [dieses] wurde[n] von einem verwundeten Vietnamesen [ab]genommen … einer Gruppe von Partisanen. Was sich erschließen lässt – scheinbar wurde der vorliegende Schein am 17. November 1952 nach einer kämpferischen Auseinandersetzung, bei der mehrere Soldaten getöteten wurden, durch einen französischen Soldaten einem verwundeten vietnamesischen Soldaten abge-nommen. Zur Erinnerung daran schrieb der französische Soldat das Erlebnis auf den Schein, und nahm ihn mit in seine Heimat. Von dort aus fand er viele Jahrzehnte später den Weg in die Wühlkiste eines französischen Münzhändlers, aus der ich ihn auf der Numismata in München im März dieses Jahres herausfischen konnte. Beschriftungen und Zeichnungen auf Banknoten sind bei Sammlern unbeliebt. Wer genau hinschaut, dem zeigt sich jedoch manchmal durch eine solchen Beschriftung ein Fenster auf ein ganz konkretes Ereignis in der Vergangenheit, das Geschichte begreiflich macht. Nebenbei zeigt sich, dass die blaue Variante der Banknote zu 100 Dong der Ausgabe 1951, die im Standard Catalog of World Paper Money die Nummer 62b erhalten hat, tatsächlich die Erstausgabe der Serie von 1951 ist, da sie nachweislich im November 1952 in Vietnam im Umlauf war, wohingegen die als Pick 62a bezeichnete Ausgabe in grüner Druckfarbe erst später, vermutlich im Zuge einer erneuten Währungsbereinigung 1953, in Umlauf kam. Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Dr. Sven Gerhard Authentizität: Original Land/Region/Ort: Vietnam Emittent: Ngân Hàng Quốc Gia Việt-Nam (Nationalbank von Vietnam) Nominal: 100 Dong Datierung: 1951 Vorderseite: Wertangabe, Bildnis des Staatspräsidenten Ho Chi Minh Rückseite: Bankbezeichnung, Arbeiter an Maschinen, in einem Medaillon Granaten Unterschriften: keine Material: Papier ohne Wasserzeichen Format: 131 mm x 70 mm Druck: China Banknote Printing Auflage: unbekannt Nummerierung: AB 86237293 Umlauf: Mai 1951 bis vermutlich 1953 Zitate : 62b (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II–General Issues) Dr. Sven Gerhard Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Geldscheine für jüdische DPs nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland

    Diese Überschrift ist Jiddisch und lautet „Wer weys epes wegen dem?“ (Wer weiß etwas darüber?). Und im Hebräischen hieße die Frage „lemi yesh meda al zeh?“ (למי יש מידע על זה? = Wer hat Informationen hierzu?). Es gibt also Fragen über Fragen zu den Geldscheinen für jüdische Überlebende 1946/47 in Deutschland. Die Anzahl der aus ihrer Heimat vertriebenen Menschen in Deutschland – abgesehen von den etwa 15 Millionen deutschen Vertriebenen – schätzten alliierte Behörden auf etwa acht Millionen Menschen für das Frühjahr 1945. Das waren ehemalige Häftlinge aus Konzentrationslagern, Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter, die bereits seit den letzten Wochen des Kriegs von den alliierten Truppen befreit wurden. Davon gelangten bis zum Herbst 1945 etwa sechs bis sieben Millionen zurück in ihre Heimatländer. Die etwa eine Million Verbliebenen mussten untergebracht und versorgt werden – darunter waren etwa 250.000 jüdische Menschen. Für die Holocaust-Überlebenden wurden in den westlichen Besatzungszonen Auffanglager – sog. DP camps – von der Hilfsorganisation UNRRA und der Nachfolgerin IRO eingerichtet, in denen eigenes Lagergeld verwendet wurde. Bekannt sind die Ausgaben für die Lager in Feldafing (UNRRA Team 109) und in Deggendorf (UNRRA Team 55) in der US-amerikanischen Besatzungszone. UNRRA = United Nations Relief and Rehabilitation Administration. Zu diesen beiden Ausgaben liegen wenige Informationen vor. Wir kennen weder die gedruckten Stückzahlen noch die ausführende Druckerei(en). Abb. 1: Lagergeldschein über 50 Cents o. D. (1945), Vs., 160 × 66 mm, ohne Wz. und ohne KN, zwei Doppelkreisstempel und Unterschrift – das deutet darauf hin, dass die Scheine erst mit der Abstempelung und der Unterschrift umlauffähig waren. Abb. 2: Lagergeldschein über 50 Cents, Rs., das Lager Deggendorf bestand als Camp 7 ab Mai 1945 bis zur Auflösung am 15. Juni 1949, danach bis 1952 unter deutscher Verwaltung; auch in diesem Lager existierte eine „jüdischen Selbstverwaltung“ – die Leitung hatte das Jewish Committee (Sekretariat, Kantine, Kaffeehaus), die Abteilungen hießen Arbeitszentrale, Raumwirtschaft, Kultur, Auswanderung, Schulwesen, Rechtsabteilung, Polizei, Wirtschaftsabteilung, Technische Abteilung, Gesundheitswesen, Beschaffung. Abb. 3: Lagergeldschein über 1 Dollar 1946 des Lagers Feldafing, Vs., 160 × 70 mm, ohne Wz., ohne KN und ohne Stempel und ohne Unterschrift. Abb. 4: Lagergeldschein über 1 Dollar, Rs., das Lager Feldafing wurde am 1. Mai 1945 eingerichtet und zum 30. November 1951 aufgelöst; anschließend war es ein Regierungslager „heimatloser Ausländer“ unter deutscher Verwaltung. Einheitlich ist der englische Aufdruck der Vorderseiten „JEWISH COMMUNITY / TREASURY“; ausführlicher ist die Rückseite der Feldafinger Scheine „OFFICIAL / FELDAFING JEWISH COMMUNITY / CURRENCY“. Auffallend ist die ähnliche Gestaltung der Scheine und die gleichen jeweiligen Wertstufen in US-Dollar-Währung: 10, 25 und 50 Cents sowie 1, 5 und 10 Dollars. Für das Lager Deggendorf ist außerdem ein 5-Cents-Schein bekannt – auch einer mit einem Druckfehler auf der Rückseite. Bekannt sind lediglich die Abmessungen und das Aussehen der beiden Lagergeldausgaben. Abb. 5: Lagergeldschein über 5 Cents, Rs., 60 × 40 mm, ohne Wz. und ohne KN; mit fehlerhaftem Aufdruck „FIVE CENTC“ statt „FIVE CENTS“. Auch die genauen Umlaufzeiten sind teilweise unbekannt und sogar widersprüchlich. Zu den Deggendorfer Ausgaben gibt es nur eine Angabe: nach dem 5. November 1945 ausgegeben. In Feldafing liefen die Lagergeldscheine angeblich bis zum 31. Mai 1951 um; möglicherweise galten die Scheine auch noch nach der Übernahme des Lagers durch deutsche Behörden bis März 1953. Auf der Rückseite befindet sich der Passus „SERIES OF 1946“. Die Wertstufen lauten auf Cents und Dollars US-amerikanischer Währung. Wir wissen leider nicht, was man mit diesem Lagergeld kaufen konnte – wahrscheinlich Dinge des täglichen Bedarfs, vielleicht auch zusätzliche Lebensmittel und mit Sicherheit galten die Scheine auch für die Zahlungen in der Lagerkantine. Und wer erhielt das Lagergeld für welche Leistungen in welcher Höhe? Fragen über Fragen! Wer kann da bitte Auskunft geben? Noch unbefriedigender ist die Unkenntnis über zwei andere Papiergeld-Ausgaben von 1947: die 50-er und 100-er für jüdische Displaced Persons (DPs) in Westdeutschland. Von beiden Nominalen sind bisher jeweils nur wenige Exemplare bekannt. In der Fachliteratur sind diese erwähnt, aber auf dem Sammlermarkt kaum vorkommend und in Museen nicht vorhanden. A.J.D.C. – Central Committee Die Hilfsorganisation „American Jewish Joint Distribution Committee“ (= Gemeinsames Amerikanisch-Jüdisches Verteilungskomitee, oft auf „Joint“ verkürzt) wurde 1914 in New York gegründet und unterstützt seitdem jüdische Menschen weltweit. Nur eine Wertstufe ist von dieser Ausgabestelle bekannt; die Wertzahl 50 deutet auf Units hin, wie sie auf anderen Lagergeldscheinen vorkommen. Der Aufdruck ist in Englisch und in Jiddisch und datiert vom November 1947. Es ist davon auszugehen, dass die Scheine nicht in den DP-Lagern umliefen, sondern in den AJDC-Warenhäusern als Zahlungsmittel verwendet wurden. Dann sollte es auch weitere Wertstufen gegeben haben. So kennen wir nur zwei Exemplare mit den Kontrollnummern i 304167 und No. 357355. Der letztere Schein wurde im Januar 2011 beim Kedem Auction House Ltd. Jerusalem für 750 US-Dollars versteigert. Auch der andere befindet sich in einer Privatsammlung. Abb. 6: 50 (= Points, Units bzw. Cents), Vs., 120 × 65 mm, KN 6-stellig rot, Text englisch, abgebildet ist Dr. Theodor Herzl. Abb. 7: Rs., abgesägter Baum mit Davidstern – Sinnbild für She’erit Ha-Pleita (hebräisch = die letzten Überlebenden, wörtlich „überlebender Rest“). Aufdruck: צענטראל קאמיטעט דזשאינט = tsentral komitet dzhoynt = ZK Joint, jiddisch. Datum: 5708 חשון תש“ח = Kheshvan (5)708 = November 1947 nach dem jüdischen Kalender, jiddisch/hebräisch. Abb. 8: Porträt und Unterschrift von Dr. Theodor Herzl (aus „Zionistische Schriften“, Jüdischer Verlag, Berlin 1920); Foto aus dem Atelier Josef Weitzmann, Wien; der Schriftsteller und Journalist Herzl (geb. 2. Mai 1860, gest. 3. Juli 1904) gilt als Begründer der jüdischen Nationalbewegung. Abb. 9: Transporter-Flotte vor dem AJDC Warehouse Schleissheim, dem späteren US Army Airfield. Leider liegen fast keine Einzelheiten wie Druckzahlen, Druckerei oder Gültigkeitszeitraum zu dieser Ausgabe vor. Wir kennen nur die Abbildungen und die Maße der Papierscheine, die mindestens im Zweinutzendruck hergestellt wurden. Das Central Committee der A.J.D.C. wurde am 7. September 1946 in München eingerichtet und organisierte u. a. die Auswanderung jüdischer Menschen nach Palästina. Auch verwaltete es die Finanzen der UNRRA und deren DP-Camps. Employment Board for Jewish Displaced Persons U.S. Zone Germany Der „Arbeitsvermittlung für jüdische DPs in der US-amerikanische Zone in Deutschland“ werden Scheine zu 1, 10, 50 und 100 Points zugeordnet; Pick/Rixen nennen noch einen Schein zu 500 Points. [1] Bildlich belegt sind nur zwei Exemplare der 100-Units-Scheine mit den Kontrollnummern i 812733 und i 812750. Der erstgenannte Schein wurde am 10. Dezember 2021 für 2.300 Euro in Borgholzhausen (141. Auktion, Teutoburger Münzauktion GmbH) versteigert. Beide Scheine tauchten vor über 40 Jahren in der Tschechoslowakei auf und wurden möglicherweise von einem ehemaligen jüdischen DP zurückgehalten und aufbewahrt. In seinem Artikel „Jewish Banknotes of Postwar Europe“ schrieb Dr. Samuel Halperin: „Die Scheine wurden als Bezahlung für die vom Joint und der Jewish Agency for Palestine unterstützten Arbeit verwendet. Die Initialen beider Organisationen sind auf Englisch und die Kurztitel ,Joint‛ und ,Sochnut‛ auf Jiddisch.“ [2] Abb. 10: 100 Points (= Punkte), Vs., 120 × 65 mm, Wz. Ornament. Abb. 11: 100 Points, Rs., die Abkürzungen A.J.D.C stehen für American Jewish Joint Distribution Committee, C.K. für Central Komitee und J.A.F.P. für Jewish Agency for Palestine. Im selben Artikel wird auch eine dem Hunderter ähnliche Ausgabe aus der Serie vom Employment Board gezeigt. Diese 50-Points-Note hat die gleiche Gestaltung und die selben Abmessungen. Leider ist nur die Rückseite in schlechter s/w-Qualität abgebildet, so dass eine Kontrollnummer nicht belegt werden kann. Abb. 12: 50 Points, Rs., die Gestaltung unterscheidet sich nur durch die Wertbezeichnung – 50 statt 100 Points – und entsprach 50 US-Cents; entgegen den Angaben in einigen Katalogen wird die Druckfarbe mit Grün statt Orange angegeben – wie bei den 100-Points-Scheinen zeigt der Unterdruck eine gekachelte Fläche mit David-Sternen. Der Druck der Scheine für das D. P. Center Bad Wörishofen erfolgte bei der ortsansässigen und traditionellen Fa. Hans Holzmann. Und der litauische Maler Antanas Rūkštelė gestaltete die Scheine für das UNRRA-Center Dillingen. Ob für die AJDC-Ausgaben ebenfalls die genannte Druckerei und der Designer infrage kommen ist denkbar, aber nicht gesichert. Abb. 13: 10 Units (= 10 Cents), Vs., 110 × 67 mm, D. P. Center Bad Wörishofen (UNRRA Team 558, District No. 5) – weitere Wertstufen: 1, 5 und 20 Units; aufgrund der fast wertlos gewordenen Reichsmark tragen die Scheine meist die Bezeichnungen Units, Points, Einheiten, seltener Cents und Dollar – dabei rechnete man 1 Dollar bzw. 100 Points = 10 Reichsmark. Abb. 14: 2 Units (= 2 Cents), Vs., 85 × 50 mm, Polish D. P. Center Luitpold (UNRRA Team 308, District No. 5) – weitere Wertstufen: 1, 5, 10, 20 und 50 Units; das Namenskürzel AR auf der Vorderseite im blauen Randornament unterhalb des rot gedruckten „Team 308“ steht für Antanas Rūkštelė (geb. 22. Oktober 1906, gest. 5. Oktober 1990; er floh 1944 vor den Sowjets nach Deutschland, leitete von 1946 bis 1948 das Dillinger Kunstatelier am Litauischen Gymnasium, wanderte 1949 nach Australien aus und ging 1955 in die USA). Abb. 15: Ausschnitt der Karte von Edward C. Crommelin mit den Standorten der UNRRA- und IRO-Lager für DPs in Bayern, Stand 8. Mai 1946 – bekannt sind Lagergelder auch aus Altenstadt, Augsburg, Bad Aibling, Bad Wörishofen, Deggendorf, Dillingen, Feldafing, Lauingen, Nördlingen, Regensburg und Scheinfeld – erstaunlich ist das Nichtvorhandensein von Lagergeld in den beiden größten DP-Lagern Landsberg und Föhrenwald (für das DP Camp in der ehem. Landsberger Saarburgkaserne sind nur eine handvoll US-amerikanischer Militärgeldscheine nachweisbar: 10 Dollars MPC Series 471 mit vorderseitigem Kastenstempel „LANDSBERG PX“ – laut einem Zeugen wurde für das Lager eigenes Lagergeld verwendet). Im erwähnten Artikel von Dr. Halperin werden weitere Geldscheine für jüdischen DPs genannt: 1, 5 und 10 Einheiten – jedoch für die Aktivitäten des AJCD in Österreich. Der Aufdruck lautet „Works Program / Austrian Operations“ und weitere Angaben gibt es zur Farbgebung (schwarz, rot, grün) und zur Papiergröße (70 × 40 mm). Fellers [3] katalogisieren sie unter AS-1860 ff. Bekannt sind auch AJCD-Geldscheine für die Zwischenstation Zypern bei der Auswanderung jüdischer Menschen nach Palästina. Bleibt zu hoffen, dass sich ein Sammler, ein Händler, ein Museum oder ein Verein meldet und die Frage „Wer weiß etwas darüber?“ beantworten kann – zu weiteren Wertstufen oder zu Abbildungen der beschriebenen Geldscheine oder zu bisher unbekannte Ausgaben oder zu Einzelheiten darüber oder zu ...! Herzlichen Dank an Frau Dr. Tamar Lewinsky von der Stiftung Jüdisches Museum Berlin und an Frau Sophia Gal vom Besht Yeshiva Dresden (Zentrum für jüdisches Leben und Kultur) für die hilfreichen Übersetzungen. Michael H. Schöne Quellen: [1] Albert Pick/Carl Siemsen „Das Lagergeld der Konzentrationslager und D.P.-Lager 1933–1947“, Regenstauf 1993 [2] Dr. Samuel Halperin „Jewish Banknotes of Postwar Europe“, in „The Shekel“ Nr. 4, New York 1972 [3] Ray Feller/Steven A. Feller „Silent Witnesses: Civilian Camp Money of World War II“, Port Clinton 2007 Frank Passic/Steven A. Feller „Displaced Persons Camp Money“ in „The Numismatist“, Colorado Springs 1984 Michael H. Schöne „Militär-, Kantinen- und Lagergeld-Ausgaben der Alliierten seit 1944 in Deutschland“, Pirna 2013 „The Knight“, Publikationen der Lithuanian Numismatic Association, Columbia 1979 ff. https://archive.org https://collections.ushmm.org https://encyclopedia.ushmm.org https://web.archive.org https://www.hagalil.com https://www.theholocaustexplained.org

  • Neue Weltbanknoten-Varianten: Mai 2025, Teil 1

    Haiti, Kap Verde, Libyen, Surinam, Transnistrien BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Haiti 10 Gourdes von 2021 BNB B845i: wie B845h (SCWPM 272), aber mit neuem Jahr. 50 Gourdes, neue Auflage BNB B847h: wie B847g (SCWPM 274), aber mit neuen Unterschriften (Dubois/Fils/Gabriel). Kap Verde 1000 Escudos vom 10.07.2024 BNB B224a: wie B219 (SCWPM 73), aber mit einem holografischen Streifen (statt holografischen Patch), Umriss der Santiago-Insel und neuem Datum (10 de Julho de 2024). 2000 Escudos vom 27.08.2024 BNB B225a: wie B220 (SCWPM 74), aber mit einem aufgehellten Bildnis von Cesária Évora auf der Vorderseite, einer vertikalen Linie von MORNA2000-Mikrotext rechts von der Vignette auf der Rückseite und neuem Datum (27 de Agosto de 2024). Libyen 5 Dinars, neue Auflage BNB B551b: wie B551a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuer Unterschrift (Naji Mohammed Issa Belqasem). Surinam 5 Dollars vom 01.06.2020 BNB B545c: wie B545b (SCWPM 162), aber mit neuer Unterschrift (Roemer) und neuem Datum (1 JUNE 2020). Transnistrien 1 Gedenk-Rubel, neue Auflage BNB BNP227a: wie BNB BNP226a (SCWPM nicht gelistet), aber mit Überdruck zum 80. Jahrestag des Sieges im 2. Weltkrieg. Verkauft im Folder. Donald Ludwig ( polymernotes.org ) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book und Stane Straus, polymernotes.org )

  • Werbescheine des Notgeld-Sammlervereins GERMANIA in Coblenz

    Seit längerem befindet sich ein Viererblock von Werbescheinen des Notgeld-Sammlervereins Germania aus Coblenz in meiner Sammlung. Notgeld-Sammlerverein Germania Coblenz, Viererblock mit Werbescheinen. Mich interessierte die Geschichte hinter diesen Werbescheinen und eine erste Suche zu weiteren Informationen im Internet führte zu keinem Ergebnis. Das ist zwar in der heutigen Zeit ungewöhnlich im Internet erst einmal überhaupt nichts zu finden, aber es regt zu weiteren Nachforschungen an. Ich erinnerte mich, dass Gerd Bayer, ein Autor zahlreicher Veröffentlichungen auch zum Thema Notgeld aus den Gebieten von Mosel, Koblenz [1] , Hunsrück und Trier, bestimmt etwas zu diesem Verein geschrieben haben könnte. Mit der Vermutung lag ich richtig. In der Zeitschrift „Der Geldscheinsammler“ [2]  fand sich ein entsprechender Artikel. Er ist im Heft Nr. 1 des Jahres 1992 erschienen und trägt die Überschrift „Der Notgeld-Sammlerverein Germania zu Coblenz“. Ein Hinweis an dieser Stelle, dieser Artikel liegt nicht online vor. Aus dem genannten Artikel möchte ich zuerst zusammenfassend zitieren, bevor ich mit dem Ergebnis der weiteren Recherchen fortfahre. Der Sammlerverein verfügte über eine eigene Satzung. Diese ist aus Oktober 1920. Vereinssitz war in Coblenz in der Mainzerstraße 6. Es soll sich um einen relativ großen Verein mit mehr als 380 Mitgliedern gehandelt haben. Zweck des Vereins war das seinerzeit sehr populäre sammeln von Notgeld und hierzu wurden Rundsendungen mit entsprechendem Material versandt. Aus den Rundsendungen durfte man sich Scheine herausnehmen. Die entsprechenden Kaufbeträge rechnete man mit dem Tauschobmann ab. Auch eigenes Tauschmaterial konnte eingebracht werden. Es muss ein reger Tauschverkehr stattgefunden haben. Die höchste bislang festgestellte Nummer einer Rundsendung betrug 2737. Die Satzung appellierte eindringlich an die Ehrlichkeit der Mitglieder. Es bestand die Möglichkeit des Umtauschbetruges, also den Austausch von schlechteren Scheinen aus der eigenen Sammlung gegen bessere Scheine aus der Rundsendung. Die Satzung sah für diesen Fall die strafrechtliche Verfolgung, sowie die Veröffentlichung des Namens vor. Der Verein veröffentlichte in der Zeitschrift „Das Notgeld“ aus München, unter der Rubrik „Vereinsnachrichten“ seine Mitgliederlisten, sowie alle sonstigen Vereinsaktivitäten. Soweit die Zusammenfassung. Bei den sogenannten Werbescheinen handelt es sich um Vignetten. Sie sind nach Auskunft der Deutschen Exlibris-Gesellschaft [3]  keine numismatischen Exlibris. Die Vignetten zeigen in der Ansicht eine Frauenbüste (vermutliche eine Darstellung der Germania) mit Helmzier und Eichenlaub, sowie rechts einen Schwertknauf und links einen nach rechts schauenden Adlerkopf. Die Ausführung ist in der stilisierenden Art des Jugendstils gehalten. Die Umschrift lautet „Werbeschein des Notgeld Sammlervereins Germania Coblenz“. Größe ca. 3,3 x 2,6 cm. Die Vignetten kommen in den Farben Rotbraun, Graugrün und Blaugrau vor. Farbabweichungen sowie weitere anders farbige Vignetten sind denkbar. Die Rückseite der Vignetten ist gummiert. In der 124. Auktion der Teutoburger Münzaktion vom 24. bis 25. Mai 2019 wurden vier Scheine des Sammlervereins versteigert (Los 4889). Darunter befanden sich zwei auf braunem Papier aufgeklebte Briefmarken zu 150 Pfennig „Sensenmann“ mit Stempel „Sammlerverein GERMANIA Coblenz“. Das Los fand für 70 Euro plus Aufgeld seinen Abnehmer. Nach den bisherigen Recherchen handelt es sich hierbei leider nicht um eigenes Briefmarkennotgeld des Vereins. Unter Briefmarkensammlern ist bekannt, dass Marken des Deutschen Reichs vorkommen, die in keinem Katalog zu finden sind. Diese nicht katalogisierten Marken entstammen hauptsächlich der Inflationszeit und tragen immer private Aufdrucke u. a. von Händlern, Firmen, Vereinen, Reklame und politischen Botschaften. Durch den privaten Aufdruck verloren die Marken ihre Frankatur-Gültigkeit. In der Inflationszeit wurden Briefmarken sowieso schnell wertlos und waren dann billigst zu erwerben. Zum Thema „Infla-Marken mit Werbeaufdrucken“ hat der überregionale Verein „INFLA-Berlin, Verein der Deutschlandsammler e.V.“ [4]  im Bund Deutscher Philatelisten eine eigene Abhandlung „Infla-Berichte, Folge Nr. 80“ im Dezember 1970 veröffentlicht. Der Bericht ist innerhalb der Homepage des Vereins aufrufbar. Auch der Coblenzer Sammlerverein Germania findet dort seine Erwähnung. Folgende Briefmarken mit Aufdruck konnten bislang festgestellt werden, die Nummern orientieren sich anhand des Michel-Katalogs Deutschland: Nr. 158 – 5 Pfennig – Ausgabe Mai 1921, Motiv Ziffernserie Nr. 169 – 150 Pfennig – Ausgabe Okt./Nov. 1921, Motiv Arbeitergruppen / Schnitter Nr. 205 – 5 Mark – Ausgabe Mai 1922, Motiv Posthornzeichnung Nr. 209 – 50 Mark – Ausgabe Mai 1922, Motiv Posthornzeichnung Nr. 239 – 10 Mark – Ausgabe Dezember 1922, Motiv Arbeitergruppen / Schnitter Nr. 244a – 40 Mark – Ausgabe 1922/23, Motiv Arbeitergruppen / Schnitter Nr. 314 – 1 Million Mark, Ausgabe Okt./Nov. 1923, Freimarken-Ausgabe Nr. 317 – 5 Millionen Mark, Ausgabe Okt./Nov. 1923, Freimarken-Ausgabe Sammlerverein Germania Coblenz: Briefmarken des Deutschen Reichs über 5 und 50 Mark von 1922 (Michel 205 und 209) mit Aufdruck des Vereins. Die Vignetten sowie die mit Vereinsaufdruck versehenen Marken könnten als Werbemittel für den Sammlerverein gedient haben. Die überdruckten Briefmarken können ihre Verwendung auf den Rundsendungen, z. B. als Verschlussmarke oder werbewirksame „Zusatzfrankatur“ gefunden haben. Brief des Sammlervereins Germania mit Briefmarke über 10 Mark mit Werbeaufdruck vom Januar 1925. Es sind verschiedene Briefumschläge aus Zusendungen des Vereins bekannt, die laut den Poststempeln bis in das Jahr 1927 reichen. Auch geben die bislang bekannt gewordenen Briefumschläge den Hinweis, dass die Rundsendungen reichsweit erfolgten. Brief des Sammlervereins Germania Coblenz vom Juli-August 1927. Erkenntnisse, wie lange der Coblenzer Sammlerverein Germania tatsächlich bestanden hat, liegen nicht vor. An dieser Stelle meinen herzlichen Dank an den Verein für Briefmarkenkunde Koblenz von 1886 e.V. für die hilfreiche Unterstützung. [5] Aus Sicht des Autors sind die Vignetten und Marken eine schöne Bereicherung für die eigene Sammlung. Thomas van Eck Anmerkungen Zur Schreibweise von Coblenz https://www.koblenz.de/leben-in-koblenz/kultur/stadtarchiv/wussten-sie-schon/#:~:text=17)%20wurde%20die%20Schreibweise%20durch,lautgerechte%20Schreibweise%20mit%20K%20ge%C3%A4ndert . https://www.geldscheine-online.com/post/lexikon-geldscheinsammler https://exlibris-deg.de   https://www.infla-berlin.de   https://briefmarkenverein-koblenz.de

  • Sammlung ägyptischer Musternoten in der SINCONA-Auktion 97 am 26. Mai 2025

    SINCONA AG in Zürich  erfreut in ihrer Auktion 97  am Montagnachmittag, 26. Mai  ab ca. 14:30 Uhr die Banknotenfreunde mit einer kleinen, aber feinen Sammlung von Specimen-Noten von Ägypten, welche so schnell nicht wieder auf den Markt kommen wird. 25 Lose, teilweise auch gegradet und vorwiegend von großer Seltenheit, werden angeboten. Die Schätzpreise sind moderat angesetzt, obwohl bei den meisten Exemplaren die Pick-Nummern mit dem Vermerk „var.“ (für Variante) angegeben sind. Lassen Sie sich diese Serie nicht entgehen! Direkt zur SINCONA-Auktion 97 Los 1008: National Bank of Egypt. 50 Pounds 1913, 2. September. SPECIMEN, handnummeriert und perforiert Nr. 35, 4 x mittels Perforation entwertet und 2 rote Stempel. Pick 15a var. Äusserst selten. PMG 35 Choice Very Fine. Taxe: 900 Schweizer Franken. Los 1011: National Bank of Egypt. 100 Pounds 1921, 1. März. SPECIMEN, handnummeriert und perforiert Nr. 247, 4 x mittels Perforation entwertet und 2 rote Stempel. Pick 17a var. Äusserst selten. PMG 40 Extremely Fine. Taxe: 1.400 Schweizer Franken. Los 1016: National Bank of Egypt. 50 Pounds o. J. (1946-1951). SPECIMEN, perforiert Nr. 166, 4 x mittels Perforation entwertet und 4 schwarze Stempel. Pick 25 var. Selten. Senkrecht gefaltet und Spuren von Büroklammer. Vorzüglich-fast unzirkuliert.           Taxe: 120 Schweizer Franken. Los 1025: National Bank of Egypt.100 Pounds o. J. (1952). SPECIMEN, perforiert Nr. 104, 4 x mittels Perforation entwertet und 4 schwarze Stempel. Pick 34 var. Sehr selten. PMG 55 EPQ About uncirculated.             Taxe: 450 Schweizer Franken. Los 1031: Ägyptischer Staat. 5 Pounds o. J. (1961). SPECIMEN, gestempelt und perforiert Nr. 122, 3 x mittels Perforation entwertet und 3 schwarze Stempel. Pick 38 var. Klammerlöcher. Vorzüglich-fast unzirkuliert.         Taxe: 120 Schweizer Franken. Für Fragen nehmen Sie Kontakt mit dem SINCONA Team auf. Selbstverständlich können Sie auch per E-Mail schreiben und online an den Auktionstagen mitbieten. Die Homepage www.sincona.com informiert Sie jederzeit. Zur Sincona-Auktion 97: https://auktionen.sincona.com/de-de/auctions/lots?$page=1&$maxpagesize=20&$sortby=lot_number&$sortdir=asc&part_id=633 Ruedi Kunzmann SINCONA AG Limmatquai 112 CH-8001 Zürich Internet: www.sincona.com E-Mail: info@sincona.com Tel: +41 44 215 10 90

  • Coinstore: Vorschau auf die E-Live-Auction 10 – Banknotes am 1. Juni 2025

    Bereits am 30. Mai 2025 startet die 10. E-Live-Auktion von Coinstore aus Lettland mit dem Teil 1 zu Münzen und Notmünzen. Am 31. Mai folgt dann Teil 2 zu Münzen und Medaillen. Teil 3 widmet sich am 1. Juni 2025 ab 11 Uhr mit den Losnummern 1100 bis 1755 ausschließlich dem Papiergeld. Beispiele aus dem Banknotenteil: Los 1312 Latvia, 500 Latu, 1929, XF Category: Latvia Description : Latvia, Latvijas Banka, 500 Latu, 1929, XF, Pick: 19 Nominal : 500 Latu Condition : XF Starting Bid:  € 468 Los 1366 Lithuania, 10 Litu, 1991 (1993), Gem UNC 66 EPQ Category: Lithuania Description : Lithuania, Bank of Lithuania, 10 Litu - Printer: USBC, 1991 (1993), Gem UNC 66 EPQ, Pick: 47a Nominal : 10 Litu Condition : 66 Gem UNC EPQ Starting Bid:  € 213 Los 1484 Portuguese Guinea, 50 Escudos, 1964, Choice UNC 64 Category: Portuguese Guinea Description : Portuguese Guinea / Portuguese Administration, 50 Escudos, 1964, Choice UNC 64, Pick: 40a Nominal : 50 Escudos Condition : 64 Choice UNC Starting Bid:  € 187 Los 1490 Romania, 3 Lei, 1966, Choice UNC 64 Category: Romania Description : Romania, Banca Nationala, 3 Lei, 1966, Choice UNC 64, Pick: 92a Nominal : 3 Lei Condition : 64 Choice UNC Starting Bid:  € 383 Los 1584 Russia, Sealed Package of 100 Uncirculated Banknotes (1 Chervonetz), 1937, UNC Category: Russia Description : Russia, State Bank Note, Sealed Package of 100 Uncirculated Banknotes (1 Chervonetz), 1937, UNC, Pick: 202 Nominal : 1 Chervonetz Condition : UNC Starting Bid: € 12.500 Los 1586 Russia, 3 Chervontsa, 1937, Gem UNC 66 EPQ, ''Commemorative'' Category: Russia Description : Russia, 3 Chervontsa, 1937, Gem UNC 66 EPQ, ''Commemorative'', Pick: 203 Nominal : 3 Chervontsa Condition : 66 Gem UNC EPQ Starting Bid:  € 170 https://rcoinstore.com/ https://www.coinstore.lv/en/home/

  • Uwe Bronnert: Die Millionäre vom Westerwald

    Uwe Bronnert: Die Millionäre vom Westerwald Eine regionale Geldgeschichte 536 Seiten, Kirchen, 2025. Eigenverlag des Autors. Format 14,8 x 21 cm. Hardcover, durchgehend farbig mit mehr als 650 Abbildungen. ISBN 978-3-00-080670-4 Preis: EUR 39,90 plus Versand, Bestellung direkt beim Autor: UweBt@t-online.de Was da dem von zahlreichen Fachbeiträge zur nationalen und internationalen Papiergeldgeschichte bekannten Autor für seine Heimatregion gelungen ist, das ist viel mehr als "nur" ein Notgeld-Katalog. In seiner bekannt akribischen Art setzt er das Notgeld aus der Zeit des Ersten Weltkriegs und der "Weimarer Republik" in den historischen Kontext und präsentiert ein wahres "Lehr- und Lesebuch" zur deutschen Geldgeschichte der "Notgeldzeit", das beispielhaft für alle anderen deutschen Regionen steht. Nach einem Einleitungsteil zur "Urkatastrophe" des 20. Jahrhunderts – dem Ersten Weltkrieg und dessen Folgen – widmet sich der Autor dem Notgeld der Kreise Altenkirchen, Ober- und Unterwesterwald sowie des Kreises Westerburg. Zu jeder Notgeldausgabe hat der Autor umfangreiche Recherchen angestellt, deren Ergebnisse er dem Leser in Form von umfangreichen Beschreibungen, Abbildungen, historischen Fotos und Dokumenten sowie detaillierten Tabellen zu den verschiedenen Ausgaben und Auflagen präsentiert. Damit ist ihm ein für die Regionalgeschichte des Westerwaldes einzigartiges Werk gelungen, das den Bogen von der deutschen und europäischen Geschichte bis zur Währungs- und Wirtschaftsgeschichte seiner Heimat spannt. Das Buch spricht damit Geschichtsinteressierte (nicht nur aus dem Westerwald) genauso an, wie Sammler von Geldscheinen und Münzen. Den Abschluss bildet ein Kapitel zu überregionalen Notgeldausgaben mit besonderer Bedeutung für den Westerwald. Hier werden auf die Ausgaben der Nassauischen Landesbank, auf die sog. "Regiefranken" der französisch-belgischen Eisenbahnverwaltung im besetzten Rheinland sowie auf die Behelfsscheine des Landes Rheinland-Pfalz unter französischer Verwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg eingegangen. Hervorzuheben sind die zahlreichen farbigen Abbildungen von Geldscheinen, Notmünzen und Details zur Unterscheidung verschiedener Varianten. Das Buch kann direkt beim Autor bestellt werden: UweBt@t-online.de Hans-Ludwig Besler (Grabowski)

  • Vom Finanzierungsinstrument der Arbeitsbeschaffung zum Zahlungsmittel der nationalsozialistischen Aufrüstungs- und Kriegspolitik 1932 bis 1940, Teil 2

    Die Steuergutscheine vom 11. Dezember 1937 Im Dezember 1937 folgte eine zweite Ausgabe von Steuergutscheinen. Sie waren kein Mittel der Wirtschaftspolitik, sondern wurden als quasi Rentenpapierersatz für eine Finanztransaktion des Deutschen Reichs im Zusammenhang mit dem Anleihestockgesetz benötigt. Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes verkündete am 29. März 1934 die Reichsregierung das Gesetz über die Bildung eines Anleihestocks bei Kapitalgesellschaften. [1] Es nahm direkten Einfluss auf die Gewinnausschüttungspolitik der Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften und berg­rechtlichen Gewerkschaften. Wollte das Unternehmen, dessen Geschäftsjahr in der Zeit vom 1. Okto­ber 1933 bis 31. Dezember 1934 endete, einen höheren Gewinn als im Vorjahr ausschüt­ten, so musste es, wenn die Dividende sechs Prozent des eingezahlten Kapitals überstieg, den übersteigenden Betrag zusätzlich in Anleihen des Reiches, der Länder oder Gemeinden anlegen. Diese Obligationen bildeten den sogenannten Anleihestock des Unternehmens, über den die Firma bis zum 31. März 1936 nur im Falle der Auflösung, des Konkurses oder Vergleichs verfügen konnte. Das Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften vom 4. Dezember 1934, kurz Anleihestockgesetz [2]  genannt, verschärfte die Bestimmungen. Einzelheiten re­gelte die Verordnung zur Durchführung und Ergän­zung des Anleihestockgesetzes [3]  vom 27. Fe­bruar 1935. Barausschüttungen an die Aktionäre/Gesellschafter waren auf sechs Prozent des eingezahlten Kapitals begrenzt. [4]  Nur wenn im Vorjahr auch eine höhere Dividende ausgezahlt worden war, konnte sie auf maximal acht Prozent erhöht werden. Stand den Gesell­schaftern darüber hinaus noch ein weiterer Gewinn zu, so musste er unver­züglich an die Deutsche Golddiskontbank in Berlin transferiert werden, die von dem Geld Anleihen des Reiches [5] erwarb. Die Wertpapiere verwaltete sie für die Gesellschafter treuhänderisch. [6] Zufließende Zinserträge aus den Obligatio­nen mussten von der Bank ebenso wieder angelegt werden, wie Einnahmen aus ge­tilgten Papieren. Die Anschaffungskosten (z. B. Börsenumsatz­steuer) wie auch die Kosten der Verwaltung und Verwahrung der Wertpapiere gingen zu Lasten des Anleihestocks, sprich der Gesell­schafter. Jede Änderung des Anleihestocks wurde der Gesellschaft mitgeteilt. Zur Information der Kapitaleigner mussten diese Angaben in den Geschäftsbericht des Unternehmens aufgenom­men werden. [7]   Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaften waren dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen eingehalten wurden. Bei Zuwiderhandlung drohten Geld- und/oder Gefängnisstrafen. Ferner wachten die Finanzämter darüber, dass die Unternehmen ihren Verpflich­tungen aus dem Anleihestockgesetz nachkamen. Ausstehende Zahlungen an die Golddiskont­bank konnten wie Reichssteuern eingezogen werden. Von der Barausschüttung wie auch von dem bei der Golddiskontbank anzulegenden Teil des Reingewinns hatten die Unternehmen den Kapitalertragsteuerabzug zu Lasten der Gesellschafter vorzunehmen. Die Kapitaleigner selbst, versteuerten die Barausschüttung im Jahr des Zuflusses bzw. ihren Anteil am Anleihestock im Jahr seiner Aufteilung. [8] Die Bestimmungen sollten zunächst für die drei Jahresabschlüsse gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes aufzustellen waren. Bei der dann folgenden Jahresbilanz sollte der gesamte Anleihestock an die gewinn­berechtigten Gesellschafter verteilt werden. Dies wäre frühestens im Jahre 1938 gewesen. „Neben der Einschränkung des verfügbaren Unternehmereinkommens hatte dieses Gesetz auch das Ziel, die Aufnahme der öffentlichen Reichs- und Kommunalanleihen zu fördern. ... Ihr Haupt­einfluß bestand in der Einschränkung der Dividendenzahlungen und der Anhäufung unverteilter Gewinne, die die Gesellschaften hauptsächlich zur Schuldentilgung und Verbesserung der Liquidi­tät verwendeten.“ [9] Mit dem Anleihestockgesetz ging seitens der Reichsregierung und Reichsbank eine Politik einher, die die Zinshöhe begrenzte. Bereits Brünings Notverordnung [10] vom 8. Dezem­ber 1931 schrieb den damals herrschenden Zinssatz von 8 Prozent auf gesetzliche sechs Prozent fest. [11] Durch das Gemeindeumschuldungsgesetz vom 21.September 1933 wurden die höher ver­zinslichen kommunalen Anleihen im Wert von drei Milliarden Reichsmark in neue, nur vier Prozent tragende Obligationen konvertiert. [12] Die „freiwillige“ Konversion wurde dadurch „gefördert“, dass bei den alten Wertpa­pie­ren die Zins- und Kapitaleinlösung auf fünf Jahre gestundet wurde. Sie waren praktisch bis zum Einlösungstermin eingefroren. Es wundert daher nicht, dass der größte Teil der umlau­fen­den Kommunalanleihen umgetauscht wurde. Anfang 1935 ersetzte man sämt­liche öffentliche Anleihen zu sechs Prozent durch neue, die mit nur 4,5 Prozent verzinst wur­den. [13] Nur wenn der Inhaber ausdrücklich widersprach, behielt er seine alten Papiere, die aber weder an der Börse gehandelt, noch von der Reichsbank lombardiert wurden, während die „Willi­gen“ mit einem einmaligen steuerfreien Bonus von zwei Prozent belohnt wur­den. Ergänzend be­grenzte das Gesetz über Hypothekenzinsen [14]  vom 2. Juli 1936 die Zinshöhe auf dem privaten Hypothekenmarkt. Nach der Machtübernahme Hitlers belebte sich die Wirtschaft spürbar. [Die] ... steigende Rentabilität der Aktiengesellschaften machte sich auf dem Kapitalmarkt in der Tendenz steigender Aktien­kurse bemerkbar, die durch das Emissionsver­bot neuer Aktienzeichnungen noch verstärkt wurde. Da die Aktienkurse gewöhnlich in umgekehr­ten Verhältnis zu den Kursen der Anleiheobligationen stehen, wirkt diese Tendenz in Richtung erhöhter Zinssätze. ... Durch die Begrenzung der Divi­dendenausschüttung sollte dieser Tendenz entgegengewirkt werden, indem die Aktien weniger attraktiv gemacht und die Anleihekurse in die Höhe getrieben wurden. Das Anleihestockgesetz fügt sich damit in die auch mit anderen Mitteln bewerkstelligte Zinssenkungspolitik ein und war in dieser Hinsicht auch erfolgreich. Bereits Ende 1934 standen die früher stark abgefallenen Kurse der Reichs- und Kommunalanleihen fast pari, und obwohl bereits von einer Zwangskonversion dieser Papiere gesprochen wurde, machte sich auf dem Kapitalmarkt keine übertriebene Verkaufs­tendenz bemerkbar. [15] Der nationalsozialistischen Ideologie folgend, richtete sich das Anleihestock­gesetz auch gegen das „unpersönliche“ Aktienkapital und förderte die „Rückkehr zur verantwort­lichen Führung“, indem das Gesetz weder für Einzelfirmen noch Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) galt. Auch kleinere Kapitalgesell­schaften mit einem Kapital von bis zu 100.000 Reichsmark waren ausgenommen. [16] Es ließ für die betroffenen Kapitalgesellschaften ausdrücklich die Möglichkeit zu, durch Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform, der „Zwangsanleihen“ zu entgehen. Nach dem Gesetz zur Änderung des Anleihestockgesetzes  vom 9. Dezember 1937 [17]  wurde die Sperrfrist auf fünf Jahre verlängert. Gleichzeitig legte die Reichsregierung fest, dass an Stelle der Anleihen auch Werte anderer Art oder Geld treten konnten. Mit der  Dritten Ver­ordnung zur Durchführung und Ergänzung des Anleihestockgesetzes [18]  vom glei­chen Tag übernahm das Reich die Wertpapiere des Anleihestocks zum Kurswert von der Deut­schen Golddiskontbank im Tausch gegen Steuergutscheine. Sie konnten nur im aufgedruckten Zeit­raum bei den Finanzkassen mit fälligen Reichssteuern (mit Ausnahme der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer) verrechnet werden. [19] Natürlich ging es bei dieser Aktion darum, den Staatshaushalt zu entlasten. Nicht nur die Zinszahlungen entfielen, sondern auch bevorstehende Tilgungen wurden durch die Steuergutscheine zeitlich gestreckt. Der monetäre Umfang dieser Maßnahme ist nur schwer abschätzbar, da der Staatshaushalt seit 1934 nicht mehr veröffentlicht wurde. Die unverzinslichen Steuergutscheine waren Inhaberpapiere, die ab 12. April 1938 an allen deutschen Börsen amtlich notiert und gehandelt wurden. Sie wurden in Blöcken zu 100, 1000 und 5000 Reichsmark ausgegeben. Da jeder Block fünf Steuergutscheine beinhaltete, beträgt ihr Nennwert 20, 200 und 1000 Reichsmark. Der erste (Rot) konnte ab 1. April 1941, der zweite (Blau) ab 1. April 1942, der dritte (Grün) ab 1. April 1943, der vierte (Dunkelgelb) ab 1. April 1944 und der fünfte (Violett) ab 1. April 1945 in Zahlung ge­geben werden. Letzter vorgesehener Anrechnungstag war der 31. März 1946. Der Reichswirtschaftsminister konnte im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen in besonderen Fällen auch Steuergutscheine mit anderen Nennwerten zulassen; beispielsweise finden sich solche zu 2,38 und 3,80 Reichsmark. Nach Ablauf der Sperrfrist erhielten die Unternehmen die Steuergutscheine ausgehändigt. Sie mussten diese nun ihrerseits an die Gesell­schafter verteilen. Dabei durften nur vollständige Blöcke abgegeben werden. Anstelle der Gut­scheine, die an der Berliner Börse ge­handelt wurden, konnte auch deren Verkaufserlös treten. Sie haben die Maße 210 x 150 mm. Den einseitigen Druck besorgte die Reichsdruckerei in Berlin. Dabei wurde das gleiche Wasserzeichenpapier wie bei den Ausgaben vom 30. September 1932 verwandt. Der Schein wird begrenzt durch einen Schmuck­rahmen. In der linken oberen Ecke die Wertangabe in Ziffern und RM, in der rechten die sechsstellige Kontrollnummer mit vorangestelltem Serienbuchsta­ben. Unter der Überschrift „Steuergutschein“ die Wertangabe in Buchstaben. In der unte­ren Hälfte sind in sieben Zeilen die Einlösungsbedingungen gedruckt. Beispielsweise: „Der Inhaber dieses Steuergutscheines erhält dadurch / einen Steuernachlaß, daß dieser Gutschein bei / Vorlegung bei einer Finanzkasse in der Zeit / vom 1. April 1943 bis 31. März 1946 / bei der Einzahlung von Reichssteuern, mit Aus- / nahme der Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer, mit / 1000 Reichsmark in Anrechnung genommen wird.“ Schließlich folgt der Ausgabeort und das Ausgabedatum „Berlin, den 11. Dezember 1937“, dann der Emittent „Der Reichsminister der Finanzen“, links von der Unterschrift „Graf Schwerin von Krosigk“ ist im Unterdruck Platz für den Prägestempelabdruck (Reichsadler mit Hakenkreuz in Fängen und Umschrift „Reichsfinanzministerium“) ausgespart. Der Unterdruck zeigt ebenfalls den Reichsadler mit dem Hakenkreuz und die Buchstaben "A" bzw. "B". Abb. 1: Steuergutschein A, 11. Dezember 1937 vorzulegen in der Zeit 1. April 1944 – 31. März 1946, 3,80 RM, Vorderseite. Abb. 2: Steuergutschein B, 11. Dezember 1937 vorzulegen in der Zeit 1. April 1943 – 31. März 1946, 1000 RM, Vorderseite. Während Scheine mit dem Unterdruckbuchstaben A an ausländische Bezugsberechtigte abgegeben wurden, waren die Scheine mit dem Unterdruckbuchstaben B für inländische Bezugsberechtigte vorgesehen. Die Finanzämter waren ermächtigt, zur Tilgung von Steuerschulden, die von einem Ausländer geschuldet wurden, Steuergutscheine der Serie A ohne devisenrechtliche Beschränkungen zu gegebener Zeit in Zahlung zu nehmen. Abb. 3.1: Steuergutschein A, 11. Dezember 1937 vorzulegen in der Zeit 1. April 1945 – 31. März 1946, 20 RM, Vorderseite. Abb. 3.2: Steuergutschein A, 11. Dezember 1937 vorzulegen in der Zeit 1. April 1945 – 31. März 1946, 20 RM, Rückseite mit Übernahme-Stempel der Berliner Handels-Gesellschaft. Steuergutscheine der Serie A waren im Inland nur lieferbar, wenn eine Devisenbank bescheinigte, dass diese von einem Ausländer übernommen wurden und der Gegenwert auf einem Wertpapiersperrkonto gutgeschrieben worden war. Diese Bescheinigung wurde in der Regel rückseitig auf dem Steuergutschein vermerkt. Die Steuergutscheine der jeweiligen Blöcke unterscheiden sich farblich je nach dem Zeitpunkt der Anrechnungsfähigkeit: „Der letzte vor Ende des Zweiten Weltkrieges erschienene Saling Rentenführer 1943/44 gibt den Bestand der Steuergutscheine von 1937 per 30.6.1943 mit 47,4 Millionen Reichsmark an.“ [20] Auch wenn die Steuergutscheine vom 11. Dezember 1937 nur bezüglich der Steuern eine begrenzte Geldfunktion besaßen, sind sie doch wichtige wirtschafts- und finanzpolitische Zeitdokumente. Uwe Bronnert Anmerkungen: RGBl. 1934 I S. 295. RGBl. 1934 I S. 1222. RGBl. 1935 I S. 316. Die Vorschriften galten sinngemäß auch für Genussscheine, die an der Gewinnverteilung teilnahmen, sowie für Schuldverschreibungen, bei denen neben der festen Verzinsung ein Recht auf eine Zusatzverzinsung, die sich nach der Höhe der Gewinnausschüttung des Schuldners richtete, eingeräumt war. Den Anleihen des Reiches standen Anleihen gleich, deren Verzinsung vom Reich gewährleistet war, oder bei denen das Reich die zur Sicherung des Zins- und Tilgungsdienstes erforderlichen Mittel dem Anleiheschuldner im Falle eines Verzuges überwies. Über den Anleihestock konnte weder die Gesellschaft noch die Gesellschafter verfügen. Auch unterlag er nicht der Zwangsvollstreckung. Bei Gesellschaften, die keinen Geschäftsbericht zu erstellen hatten, erfolgte die Bekanntmachung in einem der für die Bekanntmachungen der Gesellschaft vorgesehenen Blätter oder durch Benachrichtigung der einzelnen Gesellschafter. Der Anleihestock als solcher unterlag nicht der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer. Avraham Barkai, Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 1988, S. 186. Vgl. Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I S. 699). Für die Landwirtschaft galt ein noch niedrigerer Zinssatz. In den ersten Monaten der nationalsozialistischen Herrschaft wurde er erneut auf 4,5 % gesenkt. Vgl. Gesetz über die Umwandlung kurzfristiger Inlandsschulden der Gemeinden vom 21. September 1933 (RGBl. I 1933, S. 647). Vgl. Gesetz über die Durchführung einer Zinsermäßigung bei Kreditanstalten vom 24. Januar 1935 (RGBl. I S. 45). RGBl. 1936 I S. 533. Avraham Barkai, S. 191. Ebenso waren eingetragene Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und rechtsfähige Vereine von dem Gesetz ausgenommen. RGBl. 1937 I S. 1340. RGBl. 1937 I S. 1341. Die Steuergutscheine durften auch zur Zahlung von Zinsen für gestundete Steuern sowie Säumnis- und Verspätungszuschläge verwandt werden. Hans-Georg Glasemann, Die Steuergutscheine des Reichsfinanzministeriums 1932 – 1945, Finanzgeschichte und Katalog, Regenstauf 2009, S. 14,

  • Offizielle Nachdrucke von nicht ausgegebenen Banknoten der Tschechoslowakei

    Offizielle Nachdrucke der so genannten C II-Emission durch die Česká Národní Banka und Státní tiskárna cenin, s. p. Am 1. Juli 1950 wurde die Funktion der Národní Banka Československá auf die Státní Banky Československá (Staatsbank der Tschechoslowakei) übertragen. Dies bedeutete auch, dass die alten Banknoten durch neue mit dem geänderten Banknamen ersetzt werden mussten. Aufgrund der am 1. Juni 1953 verkündeten Währungsreform wurden alle bisher umlaufenden Geldscheine durch neue ersetzt. Allerdings gelangten die ausgabefertigen Scheine der Ausgabe C II zu 100 Kčs (Datierung: 24. Oktober 1951) und 1000 Kčs (Datierung:  9. Mai 1951) sowie die Staatsnote zu 20 Kčs (Datierung: 25. Februar 1953) nicht zur Ausgabe. Sie wurden Ende 1954 in der Papierfabrik in Štětí Otrokovice vernichtet. Die Tschechische Nationalbank und die Staatliche Wertdruckerei in Prag haben nun die oben genannte drei Geldschein nachgedruckt und in besonderen Faltblättern verkauft. Da diese Scheine auf den ersten Blick den Originalen entsprechen, soll es bereits zu Versuchen gekommen sein, die Nachdrucke als echte Noten teuer an ahnungslose Sammler zu verkaufen. Abb. 1.1/2: Státní Banky Československá, 24. Oktober 1951, 100 Kčs, Vorder- und Rückseite, Original. Von Hand aus einem Druckbogen ausgeschnitten. Abb. 2: Folder für Nachdrucke. Anhand der Note zu 100 Kronen sollen hier die gravierenden Unterschiede aufgezeigt werden. Das Original wurde auf Papier ohne Wasserzeichen gedruckt, während der Nachdruck ein Wasserzeichen aufweist – mehrere Reihen mit fünfzackigem Stern und Lindenblatt abwechselnd. Während das Porträt der jungen Frau auf der Vorderseite des Originals in Tiefdruck ausgeführt wurde, erfolgte der Nachdruck komplett im Offsetdruck. Beim Original sind die Ziffern der Kontrollnummer 2 mm hoch, während sie beim Nachdruck ca. 3,5 mm groß sind. Die Rückseite nennt beim Original als Druckerei „TISKARNA BANKOVEK STÁTNÍ ČESKOSSLOVENSÉ – PRAHA“, der Nachdruck dagegen „Státní tiskárna cenin, s. p.“. Abb. 3.1/2: Státní Banky Československá, 24. Oktober 1951, 100 Kčs, Vorder- und Rückseite, Nachdruck. Abb. 4.1/2: Státní Banky Československá, 9. Mai 1951, 1000 Kčs, Vorder- und Rückseite, Nachdruck. Abb. 5.1/2: Republika Československá, 25. Februar 1953, 20 Kčs, Vorder- und Rückseite, Nachdruck. Abb. 6: Verwendetes Wasserzeichen bei den Nachdrucken. Das gilt auch für die beiden anderen Werte. Eigentlich dürften Verwechselungen der Nachdrucke mit den Originalen nicht vorkommen, wenn man weiß, worauf zu achten ist. Die Nachdrucke sind als solche allerdings nicht besonders gekennzeichnet. Uwe Bronnert

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