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Aus privaten Sammlungen: Friedhofsgeld der Katholischen Kirchengemeinde Delmenhorst

Autorenbild: Uwe Bronnert
Uwe Bronnert
vor 2 Stunden
3 Min. Lesezeit

Die deutschen Bestattungstraditionen spiegeln eine lange historische Entwicklung wider und verdeutlichen die Bedeutung gemeinschaftlicher Handlungen. Ursprünglich dienten Bestattungszeremonien nicht nur der Trauerbewältigung, also dem Umgang mit Verlust, sondern auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Friedhöfe wurden bereits im Mittelalter zu zentralen Stätten des Gedenkens.


Bis Mitte des 20. Jahrhundert änderten sich die Gepflogenheiten bei der Bestattung

in Deutschland nur wenig. Nicht nur die Hausgeburt war zu dieser Zeit eine Selbstverständlichkeit, auch das Sterben erfolgte meist zu Hause im Kreise der nächsten Familienangehörigen. Bestattungsvorbereitungen erfolgten gewöhnlich durch die Familienangehörigen. Zumindest in ländlichen Gegenden wurde der Verstorbene von diesen gewaschen und angekleidet und zu Hause im vom Schreiner gelieferten Sarg aufgebahrt. Verwandte, Freunde und Nachbarn verabschiedeten sich hier vom Verblichenen. Erst am Tag der Bestattung wurde der Leichnam im sogenannten Trauerzug zur Trauerfeier und anschließenden Erdbestattung geleitet.


Eine Bestattung bedeutete auch schon damals für die Familie eine erhebliche finanzielle Belastung, lag das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten z. B. 1929 bei nur rund 176 RM pro Monat. Hilfsarbeiter kamen 1928 auf einen Monatsverdienst von etwa 120 bis 160 RM, Facharbeiter erhielten ca. 170 bis 220 RM, Meister ca. 220 bis 350 RM und Angestellte in mittlerer Position ca. 180 bis 300 RM. 


In Berlin musste man Ende der 1920er Jahre für eine einfache Erdbestattung auf kommunalen Friedhöfen mit etwa 60 bis 150 Reichsmark rechnen, bestehend aus Grabstelle, Ausheben des Grabes, Benutzung der Leichenhalle und Verwaltungsgebühren. Bürgerliche Begräbnisse mit besserem Sarg, Leichenwagen und Trauerfeier lagen häufig zwischen 150 und 400 RM.


Die Leistungen vieler Arbeiter- und Beamtensterbekassen lagen typischerweise zwischen 150 und 500 RM, was ausdrücklich zur Deckung der Bestattungskosten vorgesehen war. Nach zeitgenössischen Preisverzeichnissen, Sterbekassenordnungen und kommunalen Gebührenordnungen entstanden bei einer einfachen Beerdigung die folgenden Einzelkosten:



Bezieht man das Einkommen auf die Bestattungskosten, dann kostete eine einfache Beerdigung etwa 100 bis 200 RM, also ungefähr einen Monatslohn eines Facharbeiters, eine größere bürgerliche Beerdigung kostete 300 bis 500 RM, also zwei bis drei Monatslöhne.


Um sich vor den erheblichen finanziellen Belastungen zu schützen, waren viele Familien Mitglied einer Sterbekasse.


Möglicherweise hatten auch die Friedhofs-Gutscheine der Kath. Kirchengemeinde Delmenhorst diese Aufgabe. 1928 ließ sie einen Gutschein zu einer Reichsmark drucken.

Der Text des Gutscheins lautet: „Der Gutschein wird von der Kirchenkasse in Zahlung genommen: 1. bei Kauf einer Familiengrabstätte. 2. bei Sterbefällen zur Zahlung der Begräbniskosten. 3. bei Fortzug aus der Kirchengemeinde.“  Dies lässt vermuten, dass die Gutscheine zur Bildung von Rücklagen dienten, mit der der Erwerber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil der Bestattungskosten bezahlen konnte.


Da Informationen zu diesen Gutscheinen fehlen, könnte auch ein anderer Grund im Mittelpunkt der Überlegungen gestanden haben. Bei der Kirchengemeinde standen z. B. größere Ausgaben für den Friedhof an. Bei fehlenden Finanzmitteln wäre dann ein Bankkredit nötig gewesen oder die Gemeindemitglieder erwarben die Friedhofs-Gutscheine. Durch ihren „Kauf“ erwarb das Gemeindemitglied das Recht eine später zu erbringenden Bestattungsleistung damit bezahlen zu dürfen. Die Kirchengemeinde erhielt einen unkündbaren Kredit, wie man unschwer aus dem Text ableiten kann: „Der Gutschein gilt nur für den ersten Erwerber und dessen Erben.“ Eine Rückerstattung war nur bei Fortzug des Gemeindemitglieds vorgesehen oder bei Aufruf durch den Kirchenvorstand.



Objekttyp:

Gutschein

Sammlung:

Sammlung Bronnert

Authentizität:

Original

Land/Region/Ort:

Deutsches Reich, Oldenburg, Delmenhorst

Emittent:

Kirchenausschuß und Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde Delmenhorst

Nominal:

1 Reichsmark

Datierung:

  1. Juni 1928

Vorderseite:

Schwarzer Druck auf gelben Unterdruck mit Wertbezeichnung und Muster

Rückseite:

Unbedruckt

Material:

Papier ohne Wasserzeichen

Format:

145 mm x 100 mm

Nummerierung:

No 010062 (Auflage unbekannt)

Druck:

Unbekannt

Zitate:

  • D001 (Kai Lindman: Gedruckte Behelfszahlungsmittel und Wertmarken des

    Deutschen Reiches 1924 – 1944, Sassenburg 2018, S. 21)

Uwe Bronnert


Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.


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