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Erst am 3. Oktober 2010 waren die Reparationsschulden nach dem Versailler Vertrag getilgt!

Das Waffenstillstandsabkommen vom 11. November 1918 beendete nicht nur die Kampfhandlungen, sondern bedeutete für das Deutsche Reich auch den Einlass auf diverse Verpflichtungen. So musste nicht nur das 1871 wieder ans Reich angeschlossene Reichsland Elsass-Lothringen sowie das linke Rheinufer mit den Brückenköpfen Mainz, Koblenz und Köln von deutschen Truppen geräumt und diverses Kriegsmaterial den Alliierten übergeben werden, sondern auch 5.000 Lokomotiven, 150.000 Eisenbahnwagen und 5.000 Lastkraftwagen. In sog. "Kriegsschuldartikel" 231 des Versailler Vertrags, der unter Ausschluss Deutschlands von den Verhandlungen zustande kam und von den deutschen Vertretern am 28. Juni 1919 nur unter Zwang und Androhung von Sanktionen unterschrieben wurde, musste das Reich die alleinige Kriegsschuld anerkennen. Damit begründeten die Sieger ihren Anspruch auf Wiedergutmachung für alle aus dem Krieg resultierenden Verluste und Schäden. Allerdings sollte die Höhe, Art und Verteilung der Wiedergutmachungen erst durch eine Kommission[1] bis zum 1. Mai 1921 festgestellt werden. Bis dahin sollten vorab in Raten 20 Milliarden Goldmark, dies entsprach zum damaligen Zeitpunkt über 7.000 Tonnen Feingold, gezahlt werden.[2]


Abb. 1: William Orpen: The Signing of Peace in the Hall of Mirrors. Vertragsunterzeichnung in der Spiegelgalerie des Schlosses von Versailles 1919. Ein Blick auf das Innere der Spiegelsaal von Versailles, mit den Staatsoberhäupter sitzend und stehend vor einem langen Tisch. Vordere Reihe: Dr. Johannes Bell (Deutschland) unterzeichnend mit Herrn Hermann Müller über ihn gebeugt. Mittlere Reihe (sitzend, von links nach rechts): General Tasker H. Bliss, Kol. E. M. House, Henry White, Robert Lansing, Präsident Woodrow Wilson (Vereinigte Staaten); Georges Clemenceau (Frankreich); D. Lloyd George, A. Bonar Law, Arthur J. Balfour, Viscount Milner, G. N. Barnes (Großbritannien); Der Marquis Saionzi (Japan). Hintere Reihe (von links nach rechts): Eleftherios Venizelos (Griechenland); Dr. Affonso Costa (Portugal); Lord Riddell (Britische Presse); Sir George E. Foster (Kanada); Nikola Pašić (Serbien); Stephen Pichon (Frankreich); Kol. Sir Maurice Hankey, Edwin S. Montagu (Großbritannien); der Maharadscha von Bikaner (Indien); Signor Vittorio Emanuele Orlando (Italien); Paul Hymans (Belgien); General Louis Botha (Südafrika); W. M. Hughes (Australien). Quelle: Wikipedia, gemeinfrei.
Abb. 1: William Orpen: The Signing of Peace in the Hall of Mirrors. Vertragsunterzeichnung in der Spiegelgalerie des Schlosses von Versailles 1919. Ein Blick auf das Innere der Spiegelsaal von Versailles, mit den Staatsoberhäupter sitzend und stehend vor einem langen Tisch. Vordere Reihe: Dr. Johannes Bell (Deutschland) unterzeichnend mit Herrn Hermann Müller über ihn gebeugt. Mittlere Reihe (sitzend, von links nach rechts): General Tasker H. Bliss, Kol. E. M. House, Henry White, Robert Lansing, Präsident Woodrow Wilson (Vereinigte Staaten); Georges Clemenceau (Frankreich); D. Lloyd George, A. Bonar Law, Arthur J. Balfour, Viscount Milner, G. N. Barnes (Großbritannien); Der Marquis Saionzi (Japan). Hintere Reihe (von links nach rechts): Eleftherios Venizelos (Griechenland); Dr. Affonso Costa (Portugal); Lord Riddell (Britische Presse); Sir George E. Foster (Kanada); Nikola Pašić (Serbien); Stephen Pichon (Frankreich); Kol. Sir Maurice Hankey, Edwin S. Montagu (Großbritannien); der Maharadscha von Bikaner (Indien); Signor Vittorio Emanuele Orlando (Italien); Paul Hymans (Belgien); General Louis Botha (Südafrika); W. M. Hughes (Australien). Quelle: Wikipedia, gemeinfrei.

Die ungelöste Reparationsfrage stellte das beherrschende innen- und außenpolitische Thema der Nachkriegsära dar. Kompliziert wurde es dadurch, dass sich Frankreich und Belgien und auch England während des Kriegs bei den Vereinigten Staaten von Amerika hoch verschuldet hatten. Solange die USA auf die vollständige Rückzahlung ihrer Kredite bestanden, musste ihren europäischen Partner daran gelegen sein, von den Deutschen möglichst umfangreiche Reparationen zu bekommen. Für die französische und belgische Regierung stellte sich diese Notwendigkeit umso dringender, als weite Landstriche durch Kriegshandlungen zerstört worden waren. Hinzu kam die Furcht der französischen Regierung und Gesellschaft vor einer Revanche. In den Augen französischer Politiker und Militärs schienen die Reparationen ein geeigneter Hebel zu sein, um nicht nur einen Wiedererstarken Deutschlands zu verhindern, sondern sich auch Eingriffsmöglichkeiten offenzuhalten.

Die britische Regierung unter Premierminister David Lloyd George sah sich wachsender Schwierigkeiten im Empire gegenüber und war an einer Stabilisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa interessiert. Daher sollte Deutschland nicht so weit geschwächt werden, dass dadurch die wirtschaftliche Erholung des europäischen Kontinents beeinträchtigt würde.

Aus diesem Grund war man in London eher geneigt, der deutschen Regierung in der Reparationsfrage entgegenzukommen.


Verschiedene alliierte Konferenzen im Jahre 1920 (San Remo im April, Hythe und Boulogne-sur-Mer im Juni) dienten der Findung der Reparationshöhe. Auf der Konferenz von Spa im Juli 1920 durften erstmals Vertreter aus Deutschland teilnehmen. Zwar stand hier die Frage der Reparationszahlungen nicht direkt auf der Tagesordnung, aber es wurde vereinbart, dass die Deutschen in den nächsten sechs Monate 2 Millionen Tonnen Steinkohle zu liefern hatten. Davon sollte Frankreich 52 %, Großbritannien 22 %, Italien 10 % und Belgien 8 % bekommen. Der Gegenwert sollte zum Inlandspreis auf dem Reparationskonto gutgeschrieben werden.


Erst auf einer Konferenz des Obersten Rats der Alliierten in Paris Ende Januar 1921 verständigten sich Briten und Franzosen auf einen gemeinsamen Reparationsplan. Danach sollte Deutschland innerhalb von 42 Jahren insgesamt 226 Milliarden Goldmark zahlen, wobei die Jahresrate mit 2 Milliarden Goldmark beginnen und nach und nach auf 6 Milliarden Goldmark ansteigen sollte. Außerdem sollte jährlich ein Betrag im Wert von 12 % des deutschen Exports an die Alliierten abgeführt werden.


Auf der Londoner Konferenz Anfang März 1921 wies Reichsaußenminister Walter Simons den Pariser Zahlungsplan als unannehmbar zurück, weil er die wirtschaftliche Leistungskraft Deutschlands bei weitem übersteige. Stattdessen präsentierte er einen Gegenvorschlag:

Die Reichsregierung erklärte sich zu einer Zahlung von 50 Milliarden Goldmark bereit, von der allerdings 20 Milliarden abgezogen werden müssten, da sie dem Wert der bereits gelieferte Sachgüter entsprächen. Dieses Angebot betrachteten wiederum die Alliierten als völlig unzureichend. Nachdem Berlin eine Frist für die Annahme des Reparationsplans hatte verstreichen lassen, machten die Franzosen ihre Sanktionsdrohung wahr und besetzten am 8. März Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort. Im gesamten besetzten Gebiet übernahm die Interalliierte Rheinlandkommission die Zollverwaltung.


Ende April 1921 legte die alliierte Reparationskommission ihre Reparationsrechnung vor.

Sie belief sich auf 132 Milliarden Goldmark – gegenüber der ursprünglich geforderten 226 Milliarden Goldmark bedeutete das eine erhebliche Reduzierung. Dennoch löste auch dieser Vorschlag in Deutschland Empörung aus und von „Schuldknechtschaft“ war die Rede.


Der neue Zahlungsplan teilte die deutschen Reparations-Verbindlichkeiten in drei Serien.

Die „A“- und „B“-Bonds in Höhe von 50 Milliarden Goldmark sollten ab 1921 getilgt und verzinst werden. Die Bedienung der „C“-Bonds, die mit 82 Milliarden den größten Teil der Reparationen ausmachten, wurde auf eine unbestimmte Zukunft verschoben. Außerdem sollten 26 % des Wertes der deutschen Ausfuhren transferiert werden. Insgesamt ergaben sich daraus jährliche Zahlungen von rund 3 Milliarden Goldmark. Sicherlich wäre dies immer noch eine erhebliche Belastung gewesen, die aber gar nicht so weit vom März-Angebot der Reichsregierung entfernt lag und bei einer normalen Wirtschaftsentwicklung wohl auch hätte verkraftet werden können.


Der folgende Agitationsschein in Form eines „Prima-Wechsels“ spiegelt die damalige Stimmung in Deutschland wider. Ein Herr Deutschland-Schmach aus Habenichts stellt einen Wechsel an die Order Englands über 767,561,226 £ als Reparationsleistung aus. Am unteren rechten Rand in Sütterlin-Schrift „Was sie in Wirklichkeit erhalten (Bitte umwenden)“. Und was sieht auf der Rückseite? Nichts – eine leere weiße Fläche!


Abb. 2: „Prima-Wechsel“ vom 1. Mai 1921 über 767.561.226 £ (Propaganda-Schein).
Abb. 2: „Prima-Wechsel“ vom 1. Mai 1921 über 767.561.226 £ (Propaganda-Schein).

Am 5. Mai 1921 bestellte Lloyd George den deutschen Botschafter in London ein und überreichte ihm ein Ultimatum: Blieben die Deutschen bei ihrer Verweigerungshaltung, kündigten die Alliierten für den 12. Mai die Besetzung des Ruhrgebiets an.


Die Regierung unter dem Zentrumspolitiker Konstantin Fehrenbach, der seit Juni 1920 einem bürgerlichen Minderheitskabinett aus Zentrum, Deutscher Demokratischer Partei (DDP) und Deutscher Volkspartei (DVP) vorstand, trat bereits einen Tag vor Eintreffen des Londoner Ultimatums zurück. Reichspräsident Ebert ernannte daraufhin den badischen Zentrumspolitiker Joseph Wirth, zuvor Finanzminister im Kabinett Fehrenbach, zum neuen Reichskanzler. Er bildete ein Kabinett aus Zentrum, DDP und SPD. Die Neuauflage der Weimarer Koalition von 1919/20 besaß allerdings im Unterschied zu damals keine parlamentarische Mehrheit. Der Reichstag nahm unter dem Eindruck der drohenden Ruhrgebiets-Besetzung am 10. Mai 1921 mit den Stimmen der USPD und einiger Abgeordnete der DVP das Londoner Ultimatum an.


Obwohl Wirth seinen guten Willen demonstrieren wollte, indem er äußerste Anstrengungen unternahm, um die Reparationsverpflichtungen zu erfüllen, dachte er gerade dadurch ihre Undurchführbarkeit unter Beweis stellen und sie in Verhandlungen mit den Alliierten auf ein für Deutschland akzeptables Maß zurückführen zu können. Zwar gelang es mit Mühe trotz des einsetzenden rapiden Kursverfalls der Mark die erste Rate von einer Milliarde Goldmark am 31. August 1921 pünktlich zu überweisen, aber es war absehbar, dass sich das Geld für die im Januar und Februar 1922 fälligen Raten nur schwerlich auftreiben ließ. Auf der Konferenz in Cannes, die vom 6. – 13. Januar 1922 stattfand, erklärten die deutschen Vertreter, dass sich das Reich außerstande sehe, die fälligen Zahlungen zu leisten.


Die zerrütteten internationalen Finanzen, insbesondere die Hyperinflationen in einigen mittel- und osteuropäischen Staaten belasteten die internationalen Wirtschaftsbeziehungen und zwangen zum Handeln. Auf Initiative Großbritannien trafen sich vom 10. April – 19. Mai 1922 Vertreter aus 34 Staaten in Genua.[3] Verhandelt wurde über Mittel und Wege des Wiederaufbaus der durch den Ersten Weltkrieg zerrütteten Volkswirtschaften, sowie über eine teilweise Rückkehr zum Goldstandard. Die Delegation Frankreichs unter Führung von Raymond Poincaré, der das Amt des Ministerpräsidenten von Aristide Briand im Januar 1922 übernommen hatte, betonte die nationalen französischen Interessen und lehnte eine Neuverhandlung über die deutschen Reparationen und den Verzicht auf Wiedergutmachung für zivile Verluste strikt ab. Da das Thema Reparationen nicht auf der Konferenz-Agenda gestanden hatte, nahmen die USA, die selbst auf Forderungen verzichtet hatten, nicht an der Konferenz teil.


Wegen der immer größeren wirtschaftlichen Probleme Deutschlands hatten sich die Alliierten bereit erklärt, auch Sachleistungen (Stahl, Holz, Kohle) als Reparationen anzunehmen.

Am 26. Dezember 1922 stellte die Reparationskommission einstimmig fest, dass Deutschland mit den Lieferungen im Rückstand sei. Am 9. Januar 1923 behauptete die Reparationskommission, Deutschland halte absichtlich Lieferungen zurück. Unter anderem seien 1922 statt geforderter 13,8 Millionen Tonnen Kohle nur 11,7 Millionen und statt 200.000 Telegraphenmasten nur 65.000 geliefert worden. Dies nahmen Frankreich und Belgien am 11. Januar 1923 als Anlass zum Einmarsch in das Ruhrgebiet.


Bekanntlich rief Reichskanzler Wilhelm Cuno zum passiven Widerstand im gesamten besetzten Gebiet auf und finanzierte diesen mit Geld, das er gar nicht hatte. Bald spuckten fast 18.000 Druckmaschinen rund um die Uhr neue Banknoten mit immer mehr Nullen aus. Die Hyper-Inflation schränkte den Handlungsspielraum der Reichsregierung immer mehr ein.


Am 26. September 1923 gab der neue Reichskanzler Gustav Stresemann den aussichtlosen Widerstand auf, reformierte die Währung (Rentenmark) und suchte das Gespräch mit den Alliierten. Daraufhin beschloss am 30. November 1923 die Reparationskommission eine Expertenkommission unter Vorsitz des US-amerikanischen Finanzexperten Charles Gates Dawes einzuberufen, um die deutsche Zahlungsfähigkeit zu prüfen, was zuvor nie geschehen war.


Abb. 3: Der Namensgeber des Plans, der spätere US-amerikanische Vizepräsident Charles G. Dawes, Aufnahme aus den 1920er Jahren. Quelle: Wikimedia Commons.
Abb. 3: Der Namensgeber des Plans, der spätere US-amerikanische Vizepräsident Charles G. Dawes, Aufnahme aus den 1920er Jahren. Quelle: Wikimedia Commons.

Am 9. April 1924 legte die Kommission ihre Empfehlungen vor und am 29. August 1924 nahm sie der Reichstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit an. Ohne neue Festlegung der Gesamtdauer und Gesamthöhe der Reparationen[4] sah der Dawes-Plan ab dem ersten Planjahr 1924/25 eine jährliche Jahresrate von zunächst einer Milliarde Goldmark vor, die ab 1928 auf 2,5 Milliarden Goldmark steigen sollte. Im Falle der wirtschaftlichen Stabilisierung sollten sich die Reparationsleistungen ab dem Jahr 1929 weiter erhöhen.[5] Zwar waren die Raten in Devisen zu erbringen, aber das Risiko des Währungstransfers ging auf die Empfängerstaaten über. Um die Gefahr der Währungsabwertung gegenüber den Gläubigerwährungen zu begrenzen, musste ein neues Reichsbankgesetz verabschiedet werden. Ein 14-köpfiger Generalrat, bestehend aus je einem Briten, Franzosen, Italiener, Belgier, US-Amerikaner, Niederländer, Schweizer und sieben Deutschen sollte die Unabhängigkeit der Reichsbank gegenüber der Reichsregierung kontrollieren. Ferner begrenzte das Gesetz die Notenbankkredite an das Reich („Betriebskredite“); verlangte eine 40%ige Golddeckung der Banknotenausgabe, wovon maximal 10 % in goldkonvertiblen Devisen bestehen durften; im Fall der Unterdeckung der deutschen Reichsmark musste ein Mindestdiskontsatzes von 5 % (Refinanzierungssatz bzw. „Leitzins“) erhoben werden.


Am 30. August 1924 verabschiedete der Reichstag das neue Bankgesetz (RGBl. II S. 235).

„Wirksam wurde … [es] erst am 11. Oktober 1924, da die Verhandlungen über eine 800-Millionen-Goldmark-Anleihe als Grundlage der Währung sich hinzogen. Dadurch gewann die Reichsbank Zeit für die Vorbereitung der neuen Noten, deren Fertigung ohnehin unter starkem Zeitdruck stand. Den noch im Umlauf befindlichen auf Mark lautenden [Inflations-]Noten wurde die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel bis drei Monate nach ihrem Aufruf durch das Reichsbankdirektorium laut Verordnung vom 10. Oktober 1924 belassen.“[6]

Die Reichsdruckerei stellte noch im Herbst 1924 die neue Banknotenserie fertig, bestehend aus den Nominalen zu 10, 20, 50 und 100 Reichsmark – im folgenden Jahr folgte noch eine Note zu 1000 Reichsmark. Die mit 11. Oktober 1924 datierten Scheine tragen erstmals einen Prägestempel mit der Aufschrift „Ausfertigungs-Kontroll-Stempel“ des Kommissars für die Notenausgabe. Dies ergab sich aus § 19 des neuen Bankgesetzes, das die Institution des „Kommissars für die Notenausgabe“ schuf:

„Die An- und Ausfertigung, die Ausgabe, Einziehung und Vernichtung der Banknoten erfolgt unter der Kontrolle des Kommissars für die Notenausgabe durch die Notenabteilung der Bank. … Die Mitwirkung des Kommissars an der An- und Ausfertigung der Noten wird durch einen besonderen Ausfertigungsstempel beurkundet, der nach Anweisung des Kommissars angebracht werden soll. Jede Note, die die Bank in Umlauf setzt, muß diesen Stempel tragen.“ 

Bis 1930 wurde diese Position von einem Ausländer wahrgenommen, danach fungierte der jeweilige Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches als Kommissar.[7]


Abb. 4.1: Reichsbank, 11. Oktober 1924, 10 Reichsmark, Vorderseite.
Abb. 4.1: Reichsbank, 11. Oktober 1924, 10 Reichsmark, Vorderseite.
Abb. 4.2: Reichsbank, 11. Oktober 1924, 10 Reichsmark, Rückseite.
Abb. 4.2: Reichsbank, 11. Oktober 1924, 10 Reichsmark, Rückseite.
Abb. 4.3: Ausfertigungsstempel.
Abb. 4.3: Ausfertigungsstempel.
„Die im Jahr 1924 ausgegebene Dawes-Anleihe[8]wurde in zehn Abschnitten – davon neun in außerdeutschen Staaten – und fünf verschiedenen Währungen im Umfang von insgesamt 800 Millionen Goldmark emittiert. Die Reichsregierung erkannte die Anleihe als Verpflichtung des Deutschen Reiches an. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem die Deutsche Reichsbahn sowie ein Teil der Industrie mit einer Hypothek in Höhe von 16 Milliarden Goldmark belastet. Die Dawes-Anleihe war ursprünglich in 25 Jahren, spätestens bis 1949, zu tilgen. Sie umfasste einen amerikanischen Abschnitt über 110 Millionen US-Dollar, einen britischen Abschnitt über 12 Millionen Pfund Sterling, einen französischen Abschnitt von drei Millionen Pfund Sterling, einen belgischen Abschnitt von 1,5 Millionen Pfund Sterling, einen niederländischen Abschnitt von 2,5 Millionen Pfund Sterling, einen schweizerischen Abschnitt von 2,36 Millionen Pfund Sterling und 15 Millionen Schweizer Franken, einen italienischen Abschnitt von 100 Millionen Lire, einen schwedischen Abschnitt von 25,2 Millionen Schwedischen Kronen sowie einen von der Reichsbank übernommenen Abschnitt in Höhe von 320.000 Pfund Sterling.“[9]
Abb. 5.1: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 100 Pfund Sterling, Vorderseite.
Abb. 5.1: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 100 Pfund Sterling, Vorderseite.
Abb. 5.2: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 100 Pfund Sterling, Rückseite.
Abb. 5.2: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 100 Pfund Sterling, Rückseite.

Abb. 6: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 12500 Lire, Vorderseite. Rückseite bildgleich Abb. 5.2.
Abb. 6: Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe), 15. Oktober 1924, 12500 Lire, Vorderseite. Rückseite bildgleich Abb. 5.2.

Mit dem Dawes-Plan trat an Stelle der Reparationskommission das Amt des Generalagenten für Reparationszahlungen, das Seymour Parker Gilbert übernahm. Ihm oblagen Zahlungen, Devisenankauf, -interventionen und Transfer. Bis 1929 flossen ausländische Kredite – vor allem aus den USA – in Höhe von rund 21 Milliarden Reichsmark nach Deutschland.

Ein Großteil davon war kurzfristiger Natur,[10] die die deutschen Banken mitunter mit langen Laufzeiten an Unternehmen und Kommunen verliehen hatten. 1928 gab es erste Probleme. Die US-amerikanische Wirtschaft begann zu schwächeln. Die meist kurzfristigen Kredite wurden nicht mehr alle prolongiert. Auch zeichnete sich ab, dass die im Dawes-Plan vereinbarte Erhöhung der jährlichen Reparationszahlungen auf 2,5 Milliarden Reichsmark von deutscher Seite nicht erbracht werden würde. Daher reiste Gilbert im Januar 1928 nach Paris, um die dortige Regierung für einen neuen realistischen Plan einer endgültigen Lösung der deutschen Reparationen zu gewinne. Die gesamten deutschen Reparationsschulden an Frankreich sollten in Frankreich als Mobilisierungsanleihe auf den Markt gebracht werden. Banken und Privatleute würden die Anteile kaufen und vom Deutschen Reich jährlich Zinsen und Tilgung erhalten, während Frankreich das Geld sofort erhielte. Zwar würde sich die deutsche Regierung nur ungern auf einen solchen Plan einlassen, aber Frankreich könnte im Gegenzug seine Soldaten früher aus dem Rheinland zurückziehen.


Im Sommer 1928 bildete der Sozialdemokrat Hermann Müller die neue Reichsregierung.

Er unterstützte die Verständigungspolitik Stresemanns. Aber, um dem innenpolitischen Druck etwas entgegensetzten zu können, mussten außenpolitische Erfolge herbei. Daher beschloss die neue Regierung, eine Initiative zur Räumung des Rheinlands zu ergreifen, wohl wissend, dass dies mit der französischen Gegenforderung nach Neuregelung der Reparationen beantwortet würde. Auf der Herbsttagung des Völkerbunds in Genf forderte Müller den Abzug aller ausländischer Truppen, während der französische Außenminister Briand mit der Forderung nach Neuregelung der Reparationen antwortete. Am 16. September 1928 einigten sich Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Italien und Japan auf die Einsetzung einer internationalen Sachverständigenkommission zur Regelung der Reparationsfrage unter dem Vorsitz des US-amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen D. Young.


Abb. 7: Owen D. Young (1928), Gemeinfrei. Owen D. Young in 1928 – LCCN2014719350.
Abb. 7: Owen D. Young (1928), Gemeinfrei. Owen D. Young in 1928 – LCCN2014719350.

Am 9. Juni 1929 legten die vierzehn Experten ihren Plan vor, der nach dem Vorsitzenden des Ausschusses „Young-Plan“ genannt wurde. Er sah eine deutsche Reparationsschuld in Höhe von umgerechnet 36 Milliarden Reichsmark vor. Diese Summe sollte verzinst bis zum Jahr 1988 getilgt werden, wodurch sich ein zu zahlender Gesamtbetrag von 112 Milliarden Reichsmark ergeben hätte. Die Annuitäten sollten von 1,7 Milliarden auf 2,1 Milliarden Reichsmark steigen und nach 1966 auf 1,65 Milliarden sinken. Der Transferschutz des Dawes-Plans wurde abgeschafft, d. h., das Reich war künftig selbst dafür verantwortlich, dass die aus dem Steueraufkommen aufgebrachten Gelder in Devisen oder Sachleistungen an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) überwiesen werden konnten. Die BIZ übernahm die Funktion des Reparationsagenten. Ebenso verschwanden auch die Kontrollmöglichkeiten, die sich die Gläubigermächte im Dawes-Plan über die Deutsche Reichsbahn und die Reichsbank gesichert hatten.


Die Reparationszahlungen durften teilweise aus Sachlieferungen bestehen. Nach zehn Jahren sollte diese Möglichkeit auslaufen, da sie Unternehmen der Gläubigerländer Konkurrenz machten. 600 Millionen Reichsmark der verbleibenden Zahlungsverpflichtungen (ungeschützte Annuität) mussten in Devisen überwiesen werden. Davon erhielt Frankreich

40 %, Großbritannien 22 %. Die mehr als doppelt so große geschützte Annuität konnte im Fall einer „verhältnismäßig kurzen Depression“ zunächst in Reichsmark transferiert werden. Allerdings mussten die Devisen spätestens im übernächsten Jahr nachgeliefert werden.

In diesem Fall trat ein Beratender Sonderausschuss zusammen, der Vorschläge unterbreiten sollte, wie Deutschland seine Devisenprobleme überwinden könnte. Allerdings konnte er keine Planänderung vorschlagen, denn der Young-Plan regelte die Reparationsverpflichtungen endgültig. Bei einem Transferaufschub erhielten die kleineren Gläubigermächte den Devisenverlust aus einem Garantiefonds, den Frankreich in diesem Fall in Höhe von umgerechnet 500 Millionen Reichsmark einrichten musste. Das komplizierte Regelwerk sah ferner vor, dass die geschützte Annuität an einem „Gleichzeitigen Memorandum“ gekoppelt war. Sollten die USA den alliierten Mächten einen Nachlass bei deren Schulden gewähren, sollten sie diesen an Deutschland weitergeben.


Am 23. März 1930 nahm der Reichstag die Young-Plan-Gesetze mit 270 zu 192 Stimmen an und am 17. Mai 1930 trat er rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft. Am selben Tag nahm die BIZ ihre Arbeit auf.


Um die erste Rate am 15. Juni 1930 an die BIZ überweisen zu können, musste das Reich die im Vertrag vorgesehene Anleihe am Markt unterbringen. Trotz des nach dem New Yorker-Börsenkrach vom 24. Oktober 1929 [Beginn der Weltwirtschaftskrise] flauen Kapitalmarktes war die Anleihe beim internationalen Publikum ein großer Erfolg, was auch auf den niedrigen Ausgabekurs – 92 % des Nennwertes – zurückzuführen war.  Doch bereits in den ersten Wochen nach Ausgabe wurde sie auf den Kapitalmärkten zu einem noch größeren Disagio gehandelt: Damit war absehbar, dass die einzigen, die von ihr profitieren würden, die Banken waren, die das Kommissionsgeschäft der Ausgabe besorgt hatten.


Die sog. Young-Anleihe wurde mit 5 ½ % verzinst und in den USA und acht europäischen Staaten in den jeweiligen Landeswährungen mit einem Gesamtbetrag von 300 Millionen US-Dollars emittiert. Sie sollte innerhalb von 35 Jahren getilgt werden.


„Sie unterteilte sich in einen amerikanischen Abschnitt über 98,25 Millionen US-Dollar, einem britischen Abschnitt von 12 Millionen Pfund Sterling, einen französischen Abschnitt über 2,515 Millionen Französischer Francs, einen belgischen Abschnitt über 35 Millionen Belgas, einen holländischen Abschnitt über 73 Millionen Holländischer Gulden, einen schweizerischen Abschnitt über 92 Millionen Schweizer Franken, einen italienischen Abschnitt über 110 Millionen Lire, einen schwedischen Abschnitt über 110 Millionen Schwedische Kronen und einen deutschen Abschnitt über 26 Millionen Reichsmark.“[11]
Abb. 8.1: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 1000 Reichsmark, Vorderseite.
Abb. 8.1: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 1000 Reichsmark, Vorderseite.
Abb. 8.2: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 1000 Reichsmark, Rückseite.
Abb. 8.2: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 1000 Reichsmark, Rückseite.
Abb. 9: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 500 Holländische Gulden, Vorderseite. Rückseite bildgleich Abb. 8.2.
Abb. 9: Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reiches 1930 (Young-Anleihe), 15. August 1930, 500 Holländische Gulden, Vorderseite. Rückseite bildgleich Abb. 8.2.

Im Juni 1930 sackten die Kurse an der New Yorker Börse erneut ab und der US-Kongress erhöhte die Zölle. Vor diesem Hintergrund wurde es immer weniger wahrscheinlich, dass Deutschland die zum Reparationstransfer nötigen Devisen durch einen Handelsbilanzüberschuss erwirtschaften könne. Durch eine rigorose Sparpolitik und Steuererhöhungen gelang es der Regierung Brüning die Rate aufzubringen. Aber um welchen Preis? Zwar gingen die Importe stärker zurück als die Exporte, aber der Handelsbilanzüberschuss wurde durch eine wachsende Arbeitslosigkeit und einer damit einhergehenden Konsumzurückhaltung erkauft.


Als Reichskanzler Heinrich Brüning im Sommer 1930 weitere Sparvorschläge als Notverordnung erließ, wurden diese vom Reichstag mit den Stimmen der Abgeordneten von KPD, SPD und DNVP aufgehoben. Daraufhin löste Reichspräsident Paul von Hindenburg den Reichstag auf und erließ die Notverordnung erneut. Bei der Reichstagswahl vom

18. September 1930 erhielt die NSDAP, die bis dahin eine Splitterpartei gewesen war,

18,6 Prozent der Stimmen und wurde zur zweitstärksten Kraft im Reichstag.


Das Wahlergebnis löste einen Schock bei den ausländischen Gläubigern der deutschen Anleihen aus, und ein Run auf die Devisenreserven der Reichsbank setzte ein. Kurzfristige Kredite in Höhe von mehr als einer Milliarde Reichsmark, die die deutschen Banken, Unternehmen und Kommunen bei ausländischen Banken aufgenommen hatten, wurden nicht verlängert. Die Reichsbank sah sich gezwungen, den Diskontsatz zu erhöhen, was die Konjunktur weiter drosselte.


Als am 19. Juni 1931 die Gold- und Devisenvorräte der Reichsbank nur noch knapp über der im Young-Plan festgeschriebenen Deckung von 40 % des Geldumlaufs lagen, war für Reichkanzler Brüning und Reichsbankpräsident Hans Luther klar, dass man die nächste Reparationsrate nicht zahlen könne. Tags darauf traf die überraschende Nachricht ein, dass der US-amerikanische Präsident Hoover ein einjähriges Zahlungsmoratorium für alle intergouvernementalen Schulden vorschlagen habe, also sowohl für die Reparationen als auch für die interalliierten Kriegsschulden. Bislang hatten die Vereinigten Staaten jede Verknüpfung von Reparationen und Kriegsschulden abgelehnt.


Das Hoover-Moratorium trat rückwirkend zum 1. Juli 1931 in Kraft. Deutschland musste zwar die ungeschützte Annuität weiterzahlen, bekam aber das Geld von der BIZ geliehen. Den im Falle eines Transferaufschubs vorgesehenen Garantiefonds musste Frankreich nicht auffüllen.


Nach dem Zusammenbruch des deutschen Bankensystems 1931 und dem Inkrafttreten des einjährigen Hoover-Moratoriums am 6. Juli 1931 kamen verschiedene Sachverständigenkommissionen zu dem Schluss, dass Deutschland auch nach dem Ablauf des Moratoriums nicht in der Lage sein würde, seine Reparationsverpflichtungen gemäß Young-Plan wieder aufzunehmen. Zwischen dem 16. Juni und 9. Juli 1932 verhandelten Vertreter der Regierungen Deutschlands, Großbritanniens und Frankreichs in Lausanne über das Ende der Reparationen. Deutschlands Reparation wurde bis auf eine Restzahlung in Höhe von drei Milliarden Reichsmark gestrichen, für die Deutschland Schuldverschreibungen bei der BIZ zu deponieren hatte. Die mit fünf Prozent zu verzinsende und mit einem Prozent zu tilgende Schuldverschreibung sollte, sobald es die deutsche und die weltwirtschaftliche Situation zu ließ – frühesten aber nach drei Jahren – verkauft werden, wobei die bis 1947 nicht veräußerten Papiere verfallen sollten.


Allerdings fielen die Dawes-Anleihe sowie die Young-Anleihe, die als Anschubfinanzierungen für die deutsche Reparationszahlung gedient hatten, nicht unter die Lausanner Regelungen, da es sich bei ihnen um finanzielle Verpflichtungen des Deutschen Reichs gegenüber privaten Gläubigern aus diversen Staaten gehandelt hatte. Die nationalsozialistische Regierung stellte dennoch 1934 den Zinsdienst aus beiden Anleihen für fast alle Tranchen ein. Auch nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges ruhte die Bedienung zunächst.


Das Londoner Abkommen über Deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den drei Westalliierten (USA, Frankreich und Großbritannien) sowie weiteren Signatar-Staaten regelte die deutschen Vorkriegsschulden.


„Die alten Dawes- und Young-Anleihen wurden in sogenannte Konversionsschuldverschreibungen zu veränderten Bedingungen (Laufzeit, Zinsen) umgetauscht. Voraussetzung des Umtausches war die Anerkennung in einem Wertpapierbereinigungsverfahren. Die neuen Anleihen sind schon seit 1969 (Dawes-Anleihe) beziehungsweise 1973 (Preußen-Anleihen) beziehungsweise1980 (Young-Anleihe) eingelöst.“[12]

Abb. 10.1: Bezugschein (rückständige Zinsen 2.12.1944 – 1.12.1952) auf eine Schuldverschreibung über 1000 Dollar der ursprünglichen Dollar-Ausgabe der Internationalen 5 ½ %igen Anleihe des Deutschen Reiches 1930, Vorderseite.
Abb. 10.1: Bezugschein (rückständige Zinsen 2.12.1944 – 1.12.1952) auf eine Schuldverschreibung über 1000 Dollar der ursprünglichen Dollar-Ausgabe der Internationalen 5 ½ %igen Anleihe des Deutschen Reiches 1930, Vorderseite.
Abb.10.2: Rückseite.
Abb.10.2: Rückseite.
Abb. 11: Bezugsschein auf 3 %ige Schuldverschreibung Deutsche Äußere Anleihe 1924, 4. Januar 1960, 40 Pfund Sterling, Vorderseite.
Abb. 11: Bezugsschein auf 3 %ige Schuldverschreibung Deutsche Äußere Anleihe 1924, 4. Januar 1960, 40 Pfund Sterling, Vorderseite.

Abb. 12: Bezugsschein auf 3 %ige Schuldverschreibung Internationale Anleihe des Deutschen Reiches 1930, 500 Pfund Sterling, Vorderseite.
Abb. 12: Bezugsschein auf 3 %ige Schuldverschreibung Internationale Anleihe des Deutschen Reiches 1930, 500 Pfund Sterling, Vorderseite.
Abb. 13: Bezugsschein zur 4 ½ %igen Auslandsbonds-Entschädigungs-Schuldverschreibung 1960 (Internationale 5 %ige Anleihe des Deutschen Reichs 1960, 2. Mai 1960, 180 Deutsche Mark, Vorderseite.
Abb. 13: Bezugsschein zur 4 ½ %igen Auslandsbonds-Entschädigungs-Schuldverschreibung 1960 (Internationale 5 %ige Anleihe des Deutschen Reichs 1960, 2. Mai 1960, 180 Deutsche Mark, Vorderseite.

Die rückständigen Zinsen der Jahre 1933 bis 1944 wurden in eine sogenannte Fundierungsschuldverschreibung umgewandelt und bis 1972 abbezahlt. Die Zinsen von 1945 bis 1952 sollten aufgrund des Verhandlungsgeschicks von Hermann Josef Abs erst im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands nachgezahlt werden. Sie wurden durch Bezugsscheine verbrieft. Da eine Wiedervereinigung unwahrscheinlich erschien, wurden diese Bezugsscheine zeitweise wie historische Wertpapiere – obwohl weiterhin gültig – zu Niedrigstpreisen gehandelt. Seit der Wiedervereinigung 1990 musste diese sogenannte Schattenquote von insgesamt 250 Millionen DM weitere zwanzig Jahre lang bedient werden. Dazu wurden die Bezugsscheine in 3-prozentige Fundierungsschuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland umgetauscht.

Die letzten Zahlungen nach dem Young-Plan überwies das Bundesministerium der Finanzen am 3. Oktober 2010.


Uwe Bronnert


Anmerkungen

  1. Ihr offizieller Name „Wiedergutmachungsausschuss“, auch Reparationskommission genannt. Die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Belgien und der serbo-kroatisch-slowenische Staat entsandten je einen Delegierten. Dies waren die Vertreter der Entente ohne Russland, das nach dem Friedensvertrag von Brest-Litowsk nicht am Versailler Vertrag beteiligt war und im Vertrag von Rapallo 1922 auf Reparationen verzichtete. An den Beratungen und Abstimmungen des Ausschusses nahmen immer nur fünf Delegierte teil, darunter stets die Delegierten der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens, die Vertreter Japans nur zu Fragen der Seeschäden, der Vertreter des serbo-kroatisch-slowenischen Staates nur zu Fragen bezüglich Österreich, Ungarn oder Bulgarien.

  2. Eine (Gold)mark entsprach 0,358423 g Feingold.

  3. Am Rand der Konferenz von Genua schlossen das Deutsche Reich und die Russische SFSR am 16. April überraschend den Vertrag von Rapallo. Der Vertrag normalisierte die Beziehungen der beiden Staaten, die mit ihm ihre weitgehende internationale Isolation weiter aufbrechen wollten, und sollte ihre Verhandlungsposition gegenüber den Westmächten stärken.

  4. Die Gesamthöhe der Reparationen, die am 5. Mai 1921 auf der Londoner Konferenz auf 132 Mrd. Goldmark, zu verzinsen und zu tilgen in 57 Jahren, festgesetzt worden war, wurde nicht verringert, da diese Zahl vor allem für Frankreich auch eine symbolische Bedeutung hatte.

  5. 55 % der Reparationen sollten in Geld, der Rest in Sachleistungen erbracht werden.  Die Quellen für die Reparationen waren Zölle und Steuern, die direkt abgeführt werden mussten, und Zinsen und Tilgung für Schuldverschreibungen in Höhe von 16 Milliarden Goldmark, mit denen die Industrie belastet wurde. Um die Zahlungen zu sichern, wurden Reichsbank und Deutsche Reichsbahn in Aktiengesellschaften umgewandelt und unter internationale Kontrolle gestellt – eine Souveränitätseinschränkung, wie man sie vorher nur China und dem Osmanischen Reich aufgezwungen hatte.

    Von Frankreich wurde das Ende der Ruhrbesetzung in Aussicht gestellt.

  6. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Das Papiergeld im Deutschen Reich 1871 – 1948, Frankfurt am Main 1965, S. 110.

  7. Das Bankgesetz vom 15. Juni 1939 hob die Institution des Notenkommissars auf.

  8. Die Anleihe wurde mit 7 % verzinst (Anm. d. Verf.).

  9. Finanzielle Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Versailler Vertrag, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, 2008, WD 1 – 3000 -088/08, S. 10 f.

  10. Das heißt, sie mussten binnen drei Monaten zurückgezahlt werden.

  11. Finanzielle Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland …, S. 11.

  12. <https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/Wertpapiere/Auslandsschulden/start.html> (25.01.2026).

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