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Schatzanweisung der Braunschweigischen Staatsbank vom 20. Juli 1931

Aktualisiert: 26. März 2021

Mit der „Serenissimi gnädigster Verordnung die Errichtung eines Leyhauses betreffend“ vom 9. März 1765 gründete Carl I., Herzog zu Braunschweig und Lüneburg aus der Linie Wolfenbüttel (1735 – 1780) das Leihhaus in Braunschweig. Es sollte von jedem Geld, das erst nach einigen Monaten wieder gebraucht wurde, zur Verwahrung annehmen.

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