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- Kein Notgeld, sondern Kunstblätter!
Die beiden Notgeldserien der Stadt Münster vom 1. August 1921 Mit Datum vom 1. August 1921 gab die Stadt Münster in Westfalen zwei verschiedene Serien von Notgeldscheinen aus. Entworfen wurden die Scheine vom Paderborner Maler und Grafiker Josef Domenicus (1885 – 1973), der auch für andere Emittenten arbeitete. 1) Seine Arbeiten sind meist an der Signatur "JD" erkennbar. Die erste Serie mit Stadtbildern bestand aus fünf 50-Pfennig-Scheinen, während die zweite der Geschichte der Wiedertäufer gewidmet ist und die gleiche Anzahl von Scheinen umfasste, allerdings zu 2 Mark. Die Münsteraner Scheine wurden in Hannover bei Gebrüder Jänecke gedruckt. Die Vorderseite der Stadtbilder-Serie ist einheitlich gestaltet und zeigt die Ansicht Münsters im Jahre 1570 sowie das Stadtwappen. Neben dem Wappen, links die Unterschrift des Oberbürgermeisters Dr. Sperlich und rechts des 2. Beigeordneten Berenberg. Der Druck der Vorder- und Rückseite auf dem wasserzeichenlosen, weißen Papier ist schwarz und der Unterdruck olivfarben. Die Rückseiten der 100 x 85 mm großen Scheine zeigen bekannte Bauwerke Münsters. Während des Zweiten Weltkriegs wurden alle Gebäude durch Bomben stark beschädigt oder zerstört und in den 1950er Jahren wieder aufgebaut. Abb. 1: 50 Pfennig, 1. August 1921, gemeinsame Vorderseite. Abb. 2: 50 Pfennig, 1. August 1921, Rückseite: Rathaus. Abb. 3: 50 Pfennig, 1. August 1921, Rückseite: Westwerk des Doms. Abb. 2: 50 Pfennig, 1. August 1921, Rückseite: Rathaus. Abb. 3: 50 Pfennig, 1. August 1921, Rückseite: Westwerk des Doms. Abb. 6: 50 Pfennig, 1. August 1921, Rückseite: Schmisinger Hof. Die 112 x 86 mm großen Scheine der Wiedertäufer-Serie wurden auf gelbbraunem Papier mit Wasserzeichen „Rautensternmuster“ gedruckt, und zwar der Hauptdruck schwarz und der Unterdruck blau und rot. Unterschrieben wurden die Scheine vom Oberbürgermeister Dr. Sperlich und dem Stadtsyndikus Darius. Der Text stammt von Karl Wagenfeld (1869–1939), einem westfälischen Mundart-Dichter, und ist im "Mönsterlänner Platt" verfasst. Die Gestaltung der fünf Notgeldscheine ist ähnlich; auf der Vorderseite eine bildliche Darstellung und links und rechts davon die Wertangabe: „2 Mark“. Über der Abbildung ein Text und am unteren Rand zweizeilig: „NOTGELD DER STADT / MÜNSTER I./W.“. Die Rückseite erinnert an Begebenheiten in Münster währen der Herrschaft der Wiedertäufer. Über und unter dem Bild ein Text. Am unteren Rand klein zweizeilig „EINLÖSUNGSTERMIN 1 MONAT NACH ÖFFENTL. AUFRUF / MÜNSTER, DEN 1. AUGUST 1921 . DER MAGISTRAT:“ Es folgen die Unterschriften des Oberbürgermeisters und des Stadtsyndikus. Neben diesem Block die Wertangabe. In der rechten unteren Ecke auf dem Scheinrand „DRUCK: GEBRÜDER JÄNECKE, HANNOVER“. Verkauft wurden die Scheine in einer braunen Falttasche, die auf der Vorderseite den Titel der Notgeld-Serie nennt und auf der Rückseite für die Stadt wirbt. Die beiden Innenseiten schildern die Geschichte der Wiedertäufer in Münster. Abb. 7.1: Vorderseite der Falttasche. Abb. 7.2: Rückseite der Falttasche. Abb. 7.3: Linke Innenseiten der Falttasche. Abb. 7.4: Rechte Innenseiten der Falttasche. Die "Westdeutsche Sammler-Rundschau" 2) schrieb über die Wiedertäufer-Serie: „Um es gleich vorweg zu sagen. Es ist einer ehrwürdigen Stadt mit großer Geschichte würdig. … Als am Ausgang des Mittelalters die Wiedertäufer in Holland, Oesterreich, Ungarn, Spanien usw. und in Deutschland Fuß faßten, war hier einer der hervorragendsten Brandherde Münster. Diese Episode behandelt das Geld in ungeahnt hoher Kunst. Künstler und Dichter von hohem Ansehen (Josef Domenikus und Karl Wagenfeld) bringen hier ein Meisterwerk von seltenem kulturhistorischem Wert. Von Effekthascherei oder fader Originalität keine Spur, wohl aber echte herrliche Notgeldkunst. – Jan Bockelsohn, der ‚gesalbte König von Sion‘, sein nimmermüder Scharfrichter Knipperdollnick, die vom ‚hl. Geiste erleuchteten‘ Minister Krechting und Rottlmann geben den ersten Scheinen die besondere Note. Es folgt dann die Ausrufung des ‚Neuen Reiches Gottes auf Erden‘ und das Wüten der Sektierer gegen die Ehe, die in der Erschießung von 36 Bürgern im Dom zu Münster zum Ausdruck kommt: dann das großartige Wappen und der stolze Wahlspruch König Jans:‚Ein Künink uprecht over all, Ein Godt, ein Geloeve, ein Doepe‘ und nun ein Bild köstlichen Humors: Jan hoch auf seinem Throne vor dem Rathause, die Huldigung seiner Untertanen entgegennehmend. Jan mit Krone, Zepter und Purpur in unnachahmlich ‚graziöser‘, dünkelhafter Aufgeblasenheit und dazu Karl Wagenfeld:‚Dat m’ut’n Snider all’s maken kann, Dat süht m‘ den Jan äs Künink an. ‘Nun ist’s mit der Herrlichkeit aber auch schon vorbei. Durch Verrat fällt die Stadt nach 17monatiger Belagerung in die Hände des Bischofs von Münster. Die nächsten Bilder zeigen die Marterung des Königs, seines Scharfrichters und des Ministers Krechting im Schnee des Januars 1536. Wie die Leichen zum warnenden Exempel hoch oben am Lambertikirchturm in dort jetzt noch vorhandenen Eisenkäfigen aufgehangen wurden, zeigt das letzte Bild als Schlußakt des blutigen Wiedertäuferdramas in Münster.“ Abb. 8.1: 2 Mark, 1. August 1921. Vorderseite: Wappen des Wiedertäuferkönigs, ein von zwei Schwertern durchbohrten gekrönten Globus, zum Teil verdeckt von einem Spruchband des Alphabets. Abb. 8.2: 2 Mark, 1. August 1921. Rückseite: König Jan van Leyden sitzt mit dem Zepter im Arm auf seinem Thron, der zwischen zwei Bögen des Prinzipalmarktes steht. Abb. 9.1: 2 Mark, 1. August 1921. Vorderseite: Brustbild des Wiedertäuferkönigs Jan van Leyden mit Zepter. Abb. 9.2: 2 Mark, 1. August 1921. Rückseite: Prediger Rottmann liest zwei Männern aus einem Buch vor. Abb. 10.1: 2 Mark, 1. August 1921. Vorderseite: Bernt Knipperdollink mit blankem Schwert in der rechten Hand. Abb. 10.2: 2 Mark, 1. August 1921. Rückseite: Zwei begeisterte Männer laufen schreiend durch die Straßen der Stadt. Abb. 11.1: 2 Mark, 1. August 1921. Vorderseite: Berntken Krechting hält die Bibel unter dem rechten Arm. Abb. 11.2: 2 Mark, 1. August 1921. Rückseite: Eine Frau wird durch zwei bewaffnet Männer erschossen. Abb. 12.1: 2 Mark, 1. August 1921. Vorderseite: Die drei Eisenkäfige mit den Leichen am Turm der Lamberti-Kirche. Abb. 12.2: 2 Mark, 1. August 1921. Rückseite: König Jan, Scharfrichter Knipperdollnick und Minister Berntken Krechting werden mit glühenden Zangen zu Tode gequält. Dr. Arnold Keller teilte nicht das überschwängliche Lob des Autors der „Westdeutschen Sammler-Rundschau“. Als Schriftleiter der Zeitschrift „Das Notgeld“, „die für Reinhaltung des Notgeldwesens von allen Mißbräuchen kämpft“, wandte er sich in einem Brief vom 14. Dezember 1921 an die Provinzialregierung von Westfalen. Die Beschwerde richtete sich gegen die Geldschneiderei der Stadt Münster, „die soeben eine ‚Notgeld‘-Reihe von je 5 verschiedenen 50 Pfg. und 2 Mark Scheinen zur Ausgabe bringen will. Diese Reihe mit 12,50 M Nennwert wird an Sammler zudem noch mit 1,50 M Aufschlag verkauft. Wir sehen in der Ausgabe der 2 Mark Werte eine glatte Verhöhnung aller Reichsverordnungen, die nur Werte bis 50 Pfg. duldet und ersuchen darum, auch damit das schlechte Beispiel keine Nachahmung findet, die gesamte Auflage der Münsterer Scheine zu beschlagnahmen und zu vernichten.“ 3) Der Regierungspräsident reagiert hierauf umgehend. Unter Bezugnahme auf die Verfügung 2689 I 2 vom 22. Oktober 1921 forderte er am 2. Januar 1922 den Oberbürgermeister auf, zu Kellers Vorwürfen und einer Zeitungsmeldung bis zum 10. Januar Stellung zu nehmen. 4) In seiner spitzfindigen Antwort vom 9. Januar bestritt der Oberbürgermeister die Notgeldausgabe. Er führte aus, dass „durch den Verkauf der ursprünglich zur Ausgabe als Notgeld bestimmten Kunstblätter nicht [gegen die Verfügung] verstossen worden [sei, da] die Verfügung .. lediglich die Verlängerung der Umlauffrist und die Neuausgabe von Ersatzwertzeichen [betreffe]. Die Ausgabe als Ersatzwertzeichen würde voraussetzten, dass auf übereinstimmenden Beschluss beider städt. Körperschaften und mit nachgesuchter Genehmigung der Aufsichtsbehörde die Kunstblätter einzeln als Zahlungsmittel in den Verkehr gegeben worden wären. Das ist nicht geschehen und auch nicht beabsichtigt. … Die Mitteilung des Münster. Anzeigers, wonach ‚die Einzelscheine im Geldverkehr in der Stadt zugelassen sind‘ ist unzutreffend.“ 5) Wie es scheint hatten die Notgeldscheine, die als Kunstblätter bezeichnet wurden, keine weiteren Folgen für den Oberbürgermeister und die Stadt Münster. Beide Notgeldserien sollten keinen akuten Zahlungsmittelmangel abhelfen, sondern dienten ausschließlich dazu, das Stadtsäckel zu füllen. Den Alleinvertrieb der beiden Serien übernahm kommissionsweise die Büro-Bedarfs-Großhandlung Jos. Mich. Brockmann, Paderborn. Der Verkauf erstreckte sich über einen Zeitraum von 1 ½ Jahren. „Dabei ging der Absatz der ‚Stadtbilder‘ siebenmal schneller vonstatten als derjenige der ‚Wiedertäufer‘.“ 6) Bleibt an dieser Stelle noch anzumerken, dass Josef Domenicus bei der Wiedertäufer-Serie Anleihen beim bedeutenden Soester Renaissance-Künstler Heinrich Aldegrever, eigentlich Hinrik Trippenmäker (* 1502 in Paderborn; † zwischen 1555 und 1561 in Soest), machte. „Nach der Eroberung Münsters in der Johannisnacht 1535 erhielt Aldegrever die Möglichkeit oder den Auftrag, die gefangenen Wiedertäufer zu portraitieren“ 7) Die anschließend erstellten Kupferstiche inspirierten Domenicus. Ein Selbstbildnis Aldegrevers im Alter von 28 Jahren finden wir auf der Rückseite eines 50-Pfennig-Notgeldscheins des Hansa-Kaffes, Soest. Abb. 13.1: Soest, Hansa-Kaffe, o. D., 50 Pfennig, Vorderseite. Abb. 13.2: Soest, Hansa-Kaffe, o. D., 50 Pfennig, Rückseite. Uwe Bronnert Anmerkungen 1) Von ihm stammen z. B. auch Entwürfe für das Notgeld der Städte Lippspringe, Paderborn und Sternberg i. Mecklenburg (Ausgabe vom 23. Januar 1922). 2) Leider fehlen mir hier nähere Angaben. 3) Abgedruckt bei Wilhelm Döll, Notgeldscheine aus der Stadt und von der Landesbank Münster i/W. 1918 – 1947, Ein Beitrag zur Heimatgeschichte, Eigenverlag 1988, S. 7. 4) S. ebenda, S. 8. 5) Ebenda. 6) Ebenda, S. 6. 7) Stadtmuseum Münster (Hrsg.), Die Wiedertäufer in Münster, Ausstellung 1. Oktober 1982 bis 30. Januar 1983, 2., verbesserte Auflage, Münster 1982, S. 174 f.
- Die Ausgabe der Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ) vom 1. Januar 1939
Die Bank von Griechenland begann ihre Tätigkeit am 14. Mai 1928. Zunächst nutzte sie die Geldzeichen ihrer Vorgängerin, der Nationalbank von Griechenland. Diese Banknoten erhielten einen roten Aufdruck mit dem neuen Banknamen. Zwischen 1933 und 1936 folgte dann die erste eigene Banknotenserie und mit Ausgabedatum vom 1. Januar 1939 eine zweite, eine aus vier Nominalen bestehende Reihe.1) Als Italien am 28. Oktober 1940 Griechenland den Krieg erklärte, befand sich erst die 50-Drachmen-Note im Umlauf. Der in London bei Thomas De La Rue gedruckte Schein gelangte ab 1. Juni 1940 in den Verkehr. Die Vorderseite zeigt in einem Medaillon das Brustbild Hesiods 2) und am unteren Rand eine kleine Darstellung des Weißen Turms in Thessaloniki, während auf der Rückseite Poseidon 3), Apollon 4) und Artemis 5) sitzend abgebildet werdend. Die Drei sind Teil der panathenischen Prozession auf dem Parthenon-Fries. 6) Das Wasserzeichen gibt das Kopfbild der Göttin Athene 7) im ausgesparten runden Feld wieder. Abb. 1.1: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 50 Drachmen, Vorderseite. Abb. 1.2: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 50 Drachmen, Rückseite. Die drei anderen Nominale wurden ebenfalls in London gedruckt, diesmal jedoch von Bradbury, Wilkinson & Co. Ltd. Die Note zu 1000 Drachmen gelangte ab 16. November 1940 in Umlauf. Auch bei diesem Schein ist die vorherrschende Farbe Grün. Die rechte Seite ziert das Brustbild eines griechischen Mädchens, während die Mitte der Rückseite von der Akropolis und dem Parthenon beherrscht wird, links davon der Kopf der Athene und rechts im ausgesparten Rund ein archaischer Kopf als Wasserzeichen. Abb. 2.1: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 1000 Drachmen, Vorderseite. Abb. 2.2: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 1000 Drachmen, Rückseite. Im gleichen Stil ist auch der Werte zu 500 Drachmen gestaltet, von dem ab 23. Dezember 1940 zwei Millionen Stück ausgegeben wurden. Auf der linken Seite in einem Medaillon das Brustbild einer jungen griechischen Frau und auf der Rückseite eine Ansicht der kleinen Insel Poros im Saronischen Golf nordöstlich der Peloponnes; in der oberen rechten Ecke die Göttin Demeter 8). Ihr Kopf wird auch im ausgesparten Feld auf der linken Seite als Wasserzeichen dargestellt. Auf den Vorderseiten der Banknoten befindet sich unter der Wertangabe in Buchstaben der Text „ΠΛΗΡΩΕΑΙ ΕΠΙ ΤΗ.ΕΜΦΑΝΙΣΕΙ“ (versprechen wir, an den Überbringer zu zahlen). Bei der 500-Drachmen-Note sind auch Geldscheine mit einem Schreibfehler bekannt, bei denen statt „ΕΠΙ“ „ΕΝΙ“ gedruckt wurde. Abb. 3.1: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 500 Drachmen, Vorderseite. Abb. 3.2: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 500 Drachmen, Rückseite. Abb. 4.1: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 500 Drachmen, mit Schreibfehler, Vorderseite. Abb. 4.2: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 500 Drachmen, mit Schreibfehler, Rückseite. Die Note zu 100 Drachmen wurde nicht ausgegeben. Auf der Vorderseite trägt eine Bäuerin auf der Schulter einen Tonkrug, während eine zweite eine Ährengarbe im Arm hält. Die Rückseite bildet den Löwen von Chaironeia vor einer Landschaftsdarstellung ab sowie in der unbedruckten Fläche das Wasserzeichen, den Kopf des sog. Kasseler Apollo im Palazzo Vecchio in Florenz. „Während der Banknotenumlauf sich in den Jahren 1936 – 38 zwischen 6 und 8 Milliarden Drachmen bewegte, wurden schon Ende 1939 nach einem Höchststand von 10,6 Milliarden Drachen ein Umlauf von 9,4 Milliarden Drachen ausgewiesen. Der griechisch-italienische Krieg im Jahre 1940 brachte eine Zunahme von 63,6 % infolge gesteigerten Staatsbedarfs, Preiserhöhung und gewisser Hortungserscheinungen in ländlichen Bezirken. Im letzten veröffentlichen Ausweis der Bank von Griechenland vom 31.3.1941 erreichte der Zahlungsmittelumlauf den Stand von 19 Milliarden Drachen. Somit war bereits bei Beginn der deutsch-italienischen Besetzung Griechenlands eine Erhöhung des Banknotenumlaufs von mehr als 100 % gegenüber dem Vorkriegsstand zu verzeichnen.“ 9) Auf diesem Hintergrund wird verständlich, dass die Bank von Griechenland höhere Nominale für den Zahlungsverkehr benötigte. Die noch nicht ausgegebenen 100-Drachmen-Noten wurden mit einem starken Aufdruck des neuen, höheren Wertes und zusätzlichem „ΑΘΗΝΑΙ 1939“ (Athen 1939) versehen und ab 9. April 1941 in Umlauf gegeben. Abb. 5.1: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 100 Drachmen, nicht ausgegeben, Vorderseite. Abb. 5.2: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 100 Drachmen, nicht ausgegeben, Rückseite. Wegen des Kriegsverlaufs verließ die griechische Regierung und die Leitung der Bank von Griechenland auf dem Dampfer "Zakynthos", begleitet vom Torpedoboot "Kydoniae" Athen Richtung Kreta. Im Hafen von Monemvasia, im Südosten der Peloponnes-Halbinsel, wurden die Schiffe durch die deutsche Luftwaffe bombardiert. Hierbei sank das Torpedoboot, auf dem Wertsachen der Bank von Griechenland vor dem deutschen Zugriff in Sicherheit gebracht werden sollten, darunter befanden sich auch noch nicht überdruckte 100-Drachmen-Banknoten. Eine Anzahl dieser Scheine gelangte dabei in unbefugte Hände. Die Bank von Griechenland warnte in ihrem Rundschreiben 74 vom 24. Juli 1941 vor 100-Drachmen-Noten, die mehr oder weniger geschickt zu 1000-Drachmen-Noten verfälscht wurden. Nach Angaben der griechischen Notenbank waren die folgenden Serien von den Fälschungen betroffen: Λ091 – Λ100; M081 – M090; Ν071 – Ν080; Ξ061 – Ξ070; Ο051 – Ο060; Π041 – Π050; Ρ031 – Ρ040; Σ021 – Σ030 und T011 – T020. Die Reichskreditkassenverwaltung wies im September 1941 ihrerseits die Kassen und die Truppenkassen zusätzlich darauf hin, dass die 100-Drachmen-Banknoten nicht umlauffähig seien und dass diese daher auch nicht in Zahlung genommen werden dürften. 10) Im März 1942 folgte auch ein Hinweis auf die verfälschten 1000-Drachmen-Noten. Hierbei wies die Reichskreditkassenverwaltung darauf hin, dass die den Kennziffern vorangestellten Buchstaben ebenfalls verfälscht würden, so die Buchstaben Λ in A, P in B, O in Θ, Σ in Z, Ξ in E und die Ziffern 0 in 1. 11) Abb. 6.1: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 1000 Drachmen, Überdruck auf 100 Drachmen, Vorderseite. Abb. 6.2: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 1000 Drachmen, Überdruck auf 100 Drachmen, Rückseite. Abb. 7.1: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 1000 Drachmen, Verfälschung, Vorderseite. Abb. 7.2: Bank von Griechenland (ΤΡΑΠΕΖΑ ΤΗΣ ΕΛΛΑΔΟΣ), 1. Januar 1939, 1000 Drachmen, Verfälschung, Rückseite. Möglicherweise wurden wegen der vorkommenden Fälschungen die aufgewerteten 1000-Drachmen-Noten bereits am 11. März 1943 außer Kurs gesetzt, während die anderen Scheine erst am 11. August 1944 eingezogen wurden. Allerdings waren sie zu diesem Zeitpunkt wegen der galoppierenden griechischen Inflation bereits wertlos. Uwe Bronnert Anmerkungen 1) S. hierzu: National Bank of Greece – Welfare Foundation for Social and Cultural Affairs, Greek Banknotes, A Journey, 1822 – 2002, Athens 2005, S. 293 – 298. 2) Hesiod (altgriechisch Ἡσίοδος Hēsíodos; * vor 700 v. Chr. vermutlich in Askra in Böotien) war ein griechischer Dichter, der als Ackerbauer und Viehhalter lebte. Hesiods Werke sind, neben der Ilias und Odyssee von Homer, die Hauptquellen für unser heutiges Wissen über die griechische Mythologie und Mythographie sowie das Alltagsleben seiner Zeit. (https://de.wikipedia.org/wiki/Hesiod) 3) Poseidon (griechisch Ποσειδῶν Poseidṓn) ist in der griechischen Mythologie der Gott des Meeres, Bruder des Zeus und eine der zwölf olympischen Gottheiten, den Olympioi. (https://de.wikipedia.org/wiki/Poseidon) 4) Apollon (altgriechisch Ἀπόλλων, lateinisch Apollo, deutsch auch Apoll) ist in der griechischen und römischen Mythologie der Gott des Lichts, der Heilung, des Frühlings, der sittlichen Reinheit und Mäßigung sowie der Weissagung und der Künste, insbesondere der Musik, der Dichtkunst und des Gesangs; außerdem ist er Gott der Heilkunst und der Bogenschützen. Als im kleinasiatischen Didyma gezeugter Sohn des Göttervaters Zeus und der Göttin Leto (lateinisch Latona) gehörte er wie seine erstgeborene Zwillingsschwester Artemis (lateinisch Diana) zu den Olympischen Göttern, den zwölf Hauptgöttern des griechischen Pantheons. (https://de.wikipedia.org/wiki/Apollon) 5) Artemis (altgriechisch Ἄρτεμις) ist in der griechischen Mythologie die Göttin der Jagd, des Waldes, der Geburt und des Mondes sowie die Hüterin der Frauen und Kinder. (https://de.wikipedia.org/wiki/Artemis) 6) Der Parthenon (griechisch παρθενών „Jungfrauengemach“) ist der Tempel für die Stadtgöttin Pallas Athena Parthenos auf der Athener Akropolis. Die Außenwand der Cella wurde von einem Fries bekrönt, der die große Prozession während der Panathenäen, des größten jährlich stattfindenden Fests zu Ehren der Athena, zeigte. Heute befinden sich die meisten dieser Reliefs und Skulpturen als Elgin Marbles im Britischen Museum. (https://de.wikipedia.org/wiki/Parthenon) 7) Athene oder Athena (Ehrentitel: Pallas Athene) ist eine Göttin der griechischen Mythologie. Sie ist die Göttin der Weisheit, der Strategie und des Kampfes, der Kunst, des Handwerks und der Handarbeit sowie Schutzgöttin und Namensgeberin der griechischen Hauptstadt Athen. Sie gehört zu den zwölf olympischen Gottheiten, den Olympioi. (https://de.wikipedia.org/wiki/Athene) 8) Demeter (griechisch Δημήτηρ, Δήμητρα, Δηώ) ist in der griechischen Mythologie eine Muttergöttin aus dem griechisch-kleinasiatischen Raum. Sie gehört zu den zwölf olympischen Gottheiten, den Olympioi, und ist zuständig für die Fruchtbarkeit der Erde, des Getreides, der Saat und die Jahreszeiten. (https://de.wikipedia.org/wiki/Demeter) 9) Paul Hahn, Die griechische Währung und währungspolitische Maßnahmen unter der Besetzung 1941 – 1944, Studien des Instituts für Besatzungsfragen in Tübingen zu den deutschen Besetzungen im 2. Weltkrieg, Nr. 10, Tübingen 1957, S. 11. 10)Bundesarchiv Berlin (BA), R29/233, TAO 110/41 vom 17., 18. oder 19.9.1941 (Datum unleserlich). 11) BA Berlin, R29/425, TAO 41/42 vom 4.3.1942.
- Die Affäre Grünenthal (1898)
Die Affäre Grünenthal hat alles, was ein guter Krimi braucht. Begonnen hatte die Geschichte am 11. März 1898 mit einem mysteriösen Fund auf einem Friedhof in Berlin-Kreuzberg. An diesem Freitag besuchte die Ehefrau des Oskar Kunschmann den Friedrich-Werderschen Kirchhof in der Bergmannstraße. Ihr Ziel war das Grab der ersten Frau ihres Ehemannes, der als Korrektor in der Reichsdruckerei tätig war. Sie bemerkte, dass sich die auf dem Grab liegende Gedenktafel verschoben hatte. Beim Versuch, diese wieder in die richtige Lage zu bringen, entdeckte sie eine große Tüte, die sie zunächst achtlos bei Seite legte. Sie staunte nicht schlecht, als sie diese später untersuchte und darin 44.000 Mark verpackt in Zeitungspapier fand, und zwar 40.000 Mark in Tausendmarkscheinen und 4.000 Mark in Hundertmarkscheinen. Die Reste der Zeitung sollten später noch eine Rolle spielten. Die ehrliche Finderin lieferte den „Schatz“ bei der Polizei ab. Alle Tausender waren vom 10. April 1896 und die Hunderter vom 1. Mai 1891. Sofort kam der Verdacht auf, dass es sich um Falschgeld handeln müsse, da einige Noten dieselbe Nummer trugen. Andererseits konnten die Experten der Reichsbank keinen Unterschied zu anderen Noten dieser Ausgaben entdecken. Woher stammte also das Geld? Schon bald zog man einen Diebstahl bei der Reichsdruckerei in Betracht. DEU-8: Deutsche Reichsbank, Reichsbanknote zu 100 Mark vom 1. Mai 1891, Vorder- und Rückseite. Aufgrund der Anzeige eines ehemaligen Angestellten der Reichsdruckerei geriet der 44-jährige, ehemalige Oberfaktor der Reichsbank, Paul Hugo Grünenthal, ins Visier der Ermittlungsbehörden. Grünenthal wurde zu Schlaben bei Neuzelle in der preußischen Provinz Brandenburg geboren. Er erlernte den Beruf des Druckers und war zuerst in der Druckerei von Priemen u. Sohn in Lübben beschäftigt. 1875 trat er in die v. Deckersche Oberhofdruckerei, der späteren Reichsdruckerei, ein und war dort bis zum Jahr 1883 als Schriftsetzer tätig. Dann wechselte er ins Betriebsbüro und brachte es vom Bürogehilfen bis zum Oberfaktor mit einem Jahresgehalt von 3.300 Mark und 540 Mark Wohnungsgeldzuschuss. Wegen einer mehrmonatigen Erkrankung kam es dann 1897 zu einer Auseinandersetzung mit der Leitung der Reichsdruckerei, sodass er im Oktober von sich aus den Staatsdienst quittierte, ohne Anspruch auf die gesetzliche Pension zu erheben. Im gleichen Jahr zog er von der Camphausenstraße 2 in die Blücherstraße. Hier mietete er sich in der ersten Etage ein luxuriös ausgestattetes Zimmer nebst Kabinett. DEU-12: Deutsche Reichsbank, Reichsbanknote zu 1000 Mark vom 10. April 1896, Vorder- und Rückseite. „Bei einer in seiner Wohnung vorgenommenen Haussuchung wurden 63.239 Mark in baarem Gelde und in Werthpapieren aufgefunden, darunter einen Tausendmarkschein, der gleichfalls das Datum des 1. April 1896 [sic!] trug und neun Hundertmarkscheine mit dem Datum vom 1. Mai 1891. Außer diesem Gelde hatte Grünenthal noch verborgen in Werthpapieren unter anderem: a) 23.000 Mark zum Nominalbetrag von 16.000 Mark auf dem Grabe des Rentiers Liebert auf dem Friedrich-Werderschen Kirchhof: b) 28.000 Mark zum Nominalbetrage von 15.100 Mark auf dem Jerusalemer Kirchhofe; c) 81.800 Mark zum Nominalwerth von 41.200 Mark auf dem alten Jakobi-Kirchhof zu Nixdorf. – Ferner wurden bei der jetzt angeklagten Witwe Eichler 30.000 Mark zum Nominalbetrag von 30.800 Mark in Werthpapieren gefunden, die ebenfalls Grünenthal gehören und zum Theil vorher auf dem Friedrich-Werderschen Kirchhof versteckt waren. Endlich hatte Grünenthal auf einem Hause in Thale eine Hypothek von 21.000 Mark und an hiesigen Banken ein Bankguthaben von 21.581 Mark beziehungsweise 25.118 Mark, so daß sich – außer den auf dem Grabe aufgefundenen Banknoten – der gesamte Vermögensstand Grünenthals auf 293.729 Mark berechnen ließ.“[1] Er selbst erklärte die Herkunft seines Vermögens folgendermaßen. „Bis zum Jahr 1889 habe er nur ganz geringe Ersparnisse besessen; in diesem Jahr aber habe er in der Schlößfreiheitslotterie 20.000 Mk. gewonnen und mit diesem Gelde an der Börse zu spekuliren angefangen. Er habe nur kurssteigerungsfähige Papiere per Kasse gekauft, so Aktien der Großen Berliner Pferdebahn, Auerglühlicht- und Elektrizitätswerke-Aktien etc. Damit habe er in den letzten neun Jahren nicht weniger als 150.000 Mark verdient und nachweislich bei F. W. Krause in den letzten Jahren allein einen Reingewinn von 70.000 Mk. erzielt. G. weist die Annahme, daß er die Reichsdruckerei bestohlen habe, mit Entrüstung von sich und behauptet, daß bei dem vorzüglichen Kontrolsystem dort ein Diebstahl ganz unmöglich sei.“[2] Der Fall schlug in der Presse so hohe Wellen, dass sich der Reichstag in seiner 66. Sitzung am 21. März 1898 damit befasste.[3] Der Abgeordnete Graf von Arnim eröffnete die Diskussion mit dem folgenden Beitrag: „Meine Herren, ein Vorgang in der Reichsdruckerei, der auch die Reichsbank berührt, hat in den letzten Tagen die öffentliche Meinung beschäftigt. Die Blätter meldeten die Verhaftung des Oberfaktors der Reichsdruckerei, der, soweit die Untersuchungen ergeben, nicht unerhebliche Beträge von Tausendmarkscheinen entwendet habe …“ Er führte weiter aus, dass der Vorgang weite Kreise der Bevölkerung beunruhige, denn nach Gerüchten seien kolossale Mengen an Banknoten abhanden gekommen. Diese irrige Annahme beruhe darauf, dass über die Kontrollen bei der Herstellung von Banknoten nichts bekannt sei. So würde vielfach angenommen, dass für jede Banknote eine zweite hergestellt würde und dann nur die bessere von ihnen in Umlauf käme. „Dies ist irrig; vielmehr werden etwa 10 Prozent von denjenigen Noten, die in Arbeit sind, kassirt und gelangen nicht zur Ausgabe. Zu bemerken ist aber, daß selbst diese nicht vollwerthigen, nicht normal hergestellten Banknoten oft einen so geringen Unterschied gegenüber den zur Ausgabe gelangenden aufweisen, daß selbst die Reichsbank – und natürlich das Publikum erst recht –, wenn diese Noten eingelöst werden, nicht erkennen kann, ob diese Noten vollwerthige und normale sind oder zu denjenigen 10 Prozent gehören, welche bei der Herstellung kassirt worden sind.“ Da das Reichspostamt für die Reichsdruckerei zuständig war, äußerte sich der Staatssekretär Generalleutnant von Podbielski zu dem gesagten. Er räumte ein, dass er sich nicht über sämtliche Details äußern könne und dürfe, da es sich hier um einen schwebenden Fall handele und auch noch nicht alles völlig aufgeklärt sei. Er führte aus, dass man die auf dem Friedhof gefundenen Banknoten der Reichsdruckerei vorgelegt habe. Die Prüfung ergab, dass die Noten aus einer Anfertigung stammen würden, die am 14. Januar 1897 endete. Durch eine Verkettung von unglücklichen Umständen sei es dem Oberfaktor Grünenthal gelungen, sich aus dem sogenannten Ausschuss einige Scheine anzueignen. Über die genaue Zahl mochte der Staatssekretär nichts sagen, meinte aber, dass sie nach den Erhebungen nicht in die Millionen gehen würden. Grünenthal habe die Scheine, bei denen die roten Kontrollnummern und Siegel fehlten, nachträglich mit einem Handstempel, zum Teil wohl auch mit einer Handpresse, vervollständigt. Der Staatssekretär erklärte dann den Abgeordneten, wie es zu dem Diebstahl kommen konnte. „Was nun die Manipulation anlangt, so ist ja die Fabrikation in verschiedene Betriebe getrennt, nämlich in die sogenannte Appretur und in die verschiedenen Druckstationen. Dabei ist es immer nothwendig, daß über den Betrag der fertiggestellten Stücke hinaus, wie Herr Graf von Arnim bereits erwähnte, ungefähr 10 Prozent mehr einzelne Papierstücke zugezählt werden, weil bei der Herstellung durch weniger gut ausgeführte Scheine ein Verlust eintritt. Dieser Ueberschuß wird am Schluß der Fabrikation als Ausschußwaare nach den Bestimmungen durchlocht, aber anscheinend sind [sie] damals im letzten Moment … ungelocht in das Tresor eingeschlossen worden. Die zweite Verkettung ist, daß der Beamte, der den zweiten Schlüssel zum Tresor gehabt hat, an dem Tage Nachmittags krank geworden ist und dieser Oberfaktor gesagt hat: morgen früh müssen wir die Arbeit weiter machen, gieb mir doch den Schlüssel! … auf diese Weise hat der Beamte an dem Tage den Zutritt zum Tresor gehabt. Nun kommt eine weitere Manipulation. Diese Scheine werden vor der Vernichtung wieder gezählt, und dabei muß nun dieser betreffende Oberfaktor sich wahrscheinlich diejenigen Packete, aus denen er einzelne Scheine herausgezogen hat, zur Zählung auf seinen Platz herübergeschoben haben. … Anscheinend sind bei dem Verbrennen nicht so viele Scheine verbrannt worden, wie die Verwaltung selbst geglaubt hat. Diese Scheine sind nachher von ihm genommen und mit Nummern versehen [worden]. Diese Scheine, die dort aufgedruckt sind, entstammen vergangenen Jahren, wie wir sehen können, den Jahren 1892 und 1893.“ Diese Darstellung hat jedoch einige Unstimmigkeiten: Zum Öffnen des Tresors benötigte man einen zweiten Schlüssel, der jedoch von einem weiteren Beamten verwahrt wurde. Wie sollte Grünenthal an diesen Schlüssel gekommen sein? Auch bestritt der erkrankte Beamte, den Schlüssel dem Oberfaktor ausgehändigt zu haben. Von Podbielski fügt noch hinzu, dass sich der Dieb, wie so oft bei solchen Fällen, selber denunzierte. So habe man aus den Überresten der Zeitung, die zum Einschlagen der Banknoten und Wertpapiere benutzt worden sei, die Ausgabe ermitteln können. Es handele sich um eine Beilag zur „Staatsbürgerzeitung vom 9. Dezember 1897 „und diese Nummer fand sich nicht unter den von ihm sorgsam aufgehobenen Zeitungen: sämmtliche Nummern waren in seiner Stube zu finden, nur diejenigen Nummern, zu denen die Zeitungsüberreste, die dort auf dem Kirchhof bei den Werthpapieren gewesen sind, gehören, haben gefehlt, und das ist für ihn als Verdachtsmoment mit geltend gemacht worden.“ Der Staatssekretär schloss seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass der Beschuldigte bereits im Herbst vorigen Jahres pensioniert worden und seit dem 1. Januar d. J. überhaupt nicht mehr in der Reichsdruckerei anwesend gewesen sei. Er vergaß allerdings dabei zu erwähnen, dass Grünenthal selbst um den Abschied aus dem Staatsdienst gebeten hatte. In der 74. Reichstag-Sitzung am 31. März 1898 äußerte sich der Staatssekretär nochmals zu den Vorkommnissen in der Reichsdruckerei. Er stellte zunächst heraus, dass seit 1880 in der Reichsdruckerei nahezu 38 Milliarden Banknoten hergestellt wurden und in den 18 Jahren nur dieser eine Vorfall vorgekommen sei. Weiter führte er aus: „Ich habe schon voriges Mal Veranlassung gehabt, darauf hinzuweisen, um wie wenig es sich voraussichtlich handelt, daß es sich nach unseren Erhebungen um höchstens ¼ Millionen Mark handeln könnte; dies hat sich auch bestätigt, und wenn die Herren sich die Zahlen vorhalten, daß wir heute über eine Milliarde Mark Werthzeichen im Umlauf haben, daß wir zirka 500.000 Stück Tausendmarkscheine haben und 5 Millionen Stück Hundertmarkscheine, – und rechnen Sie: demgegenüber stehen dies 160 Scheine zu 1000 Mark und 160 Scheine zu 100 Mark, die voraussichtlich nach der ganzen Zusammenstellung uns fehlen.“[4] Über das Ausmaß der entwendeten Banknoten irrte von Podbielski gewaltig. So bemerkte die Reichsbank: „Bei Einziehung der Reichsbanknoten II. Emission[5] zu M 1000 hat sich ergeben, daß gegenüber einem Emissionsbetrag von 935.000 Stück (= M 935.000.000) bis zum Rechnungsabschluß 935.740 Stück (M 935.740.000) zur Einlösung gelangt sind. Diese Tatsache ist auf die von Grünenthal verübten, in den Verwaltungsberichten von 1898–1903 (Seite 12) erwähnten Fälschungen zurückzuführen. … Durch einen Zufall wurde im März 1898 sein verbrecherisches Treiben entdeckt. … Vor der Entdeckung war es für die Beamten der Reichsbank tatsächlich unmöglich, die Unechtheit der Stücke zu erkennen. Erst nach der Entdeckung gelang dies durch sorgfältige Prüfung des Stempel- und Nummernaufdrucks mit Hilfe einer von der Reichsdruckerei zu diesem Zweck hergestellten, die genaue Lage der Stempel und der Ziffern auf der Druckplatte ersichtlich machenden Glastafel. Seit dem März 1898 wurden auf diese Weise in den damaligen Beständen der Reichsbank und den späteren Eingängen aus dem Verkehr insgesamt M 527.600 in Grünenthalschen Falsifikaten – darunter 147.000 in gefälschten Tausendmarknoten der zweiten, bis zum März 1895 von der Reichsdruckerei gelieferten Emission – nachgewiesen. Für diesen Betrag erhielt die Reichsbank Deckung teils durch Verwertung des beschlagnahmten Vermögens Grünenthals, teils – mit Rücksicht auf die der Reichsdruckerei zufallende Verantwortlichkeit – durch Ersatzleistung von Seiten des Reichs. Offenbar sind jedoch bis zum März 1898 von Grünenthal gefälschte Noten II. Emission zu M 1000 in viel größerer Zahl als nachgewiesen werden konnten, in den Verkehr gebracht, von der Reichsbank trotz sorgfältigster Prüfung unerkannt als echt eingelöst und demnächst verbrannt worden, so daß der Umlauf von echten Noten durch die Verbrennungen sich tatsächlich nicht in dem buchmäßig ausgewiesenen Maße vermindert hat.“[6] Auch in den folgenden zwei Jahrzehnten fand die Reichsbank weitere Grünenthalsche Fälschungen. Die Verwaltungsberichte weisen für nachträglich entdeckte Fälschungen insgesamt 2.551.000 Mark aus. Im Einzelnen: für das Jahr 1907 M 344.000 = 344 Noten für das Jahr 1908 M 316.000 = 316 Noten für das Jahr 1909 M 258.000 = 258 Noten für das Jahr 1910 M 222.000 = 222 Noten für das Jahr 1911 M 177.000 = 177 Noten für das Jahr 1912 M 105.000 = 105 Noten für das Jahr 1913 M 117.000 = 117 Noten für das Jahr 1914 M 73.000 = 73 Noten für das Jahr 1915 M 36.000 = 36 Noten für das Jahr 1916 M 48.000 = 48 Noten für das Jahr 1917 M 40.000 = 40 Noten für das Jahr 1918 M 15.000 = 15 Noten für das Jahr 1919 M 25.000 = 25 Noten für das Jahr 1920 M 8.000 = 8 Noten für das Jahr 1921 M 12.000 = 12 Noten für das Jahr 1922 M 15.000 = 15 Noten Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1923 enthält kein Ausweis mehr. Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich im Juni 1898 Anklage gegen Grünenthal. Sie beschuldigte ihn, am 14. Januar 1897 aus einem Paket von 500 ungelochten Tausendmarknoten, bei denen Kennnummern und Siegel fehlten und die zur Verbrennung bestimmt waren, 230 Stück entwendet zu haben. Zuhause in der Kamphausenstraße 9 habe er dann mithilfe einer gekauften Boston-Tiegeldruckpresse die Geldscheine vervollständigt. Den vollständigen Stempel und den Ziffernsatz von 0 bis 9 habe er sich aus der Reichsdruckerei auf ca. eine halbe Woche „ausgeliehen“. Ferner wurde er beschuldigt, sich 200 Hundertmark-Banknoten mit dem Datum vom 1. Mai 1891, angeeignet zu haben. Die Noten, bei denen der rote Stempel und die Kennziffern fehlten, seien seit etwa Anfang 1896 in einem kleinen Tresor aufbewahrt worden. Wegen technischer Fragen waren sie der Betriebsleitung I übergeben worden. Hatte Grünenthal zunächst alle Vorwürfe bestritten, so muss er bei den Verhören später doch einiges zugegeben haben. Den die Zeitung berichteten: „Die Fälschungen will Grünenthal erst nach dem 14. Januar 1897 begonnen haben, die Untersuchung hat jedoch ergeben, daß sein verbrecherisches Treiben zum Theil schon weit vor dieser Zeit zurückgreift. Es sind nämlich an verschiedenen Stellen noch sechs in ganz gleicher Weise gefälschte Tausendmarkscheine zum Vorschein gekommen, die zu einem Posten von 1600 Stück Blankets gehören, welche am 25. September 1895 unter Grünenthals Mitwirkung verbrannt werden sollten.“[7] Auf Station I des Untersuchungsgefängnisses Moabit wartete er auf seine Verhandlung vor dem Schwurgericht. Am Montagvormittag, dem 17. Oktober 1898, besuchte er den Gottesdienst in der Anstaltskirche, die im obersten Stockwerk lag. Gegen 9 Uhr war er wieder auf dem Rückweg zu seiner Zelle im Erdgeschoss. „Kaum hatte er das Treppenhaus wieder betreten, als er sich über die Treppenbrüstung schwang und in die Tiefe hinabstürzte. Er blieb unten auf dem Boden liegen, und es konnte sofort festgestellt werden, daß er seine Leiche war. Der Hinterkopf zeigte eine klaffende Wunde, aus welcher Gehirnmasse herausgetreten war. … Der Untersuchungsrichter Landgerichtsrath Brandt und Oberstaatsanwalt Drescher wurden sofort von dem Vorfall benachrichtigt und erschienen in kürzester Frist am Thatorte. Grünenthal, der im Dezember erst 45 Jahre alt geworden wäre, befand sich seit dem 16. März d. J. in Untersuchungshaft.“[8] Trotz des Todes des Hauptbeschuldigten sollte der Prozess gegen die ebenfalls angeklagten Ella Glotz und die Hebamme Margarethe Eichler am folgenden Freitag stattfinden. Ihnen wurde vorgeworfen, wissentlich Beistand geleistet zu haben. Da die Verhandlung keine neuen Erkenntnisse brachte, kann auf eine Darstellung hier verzichtet werden. Anzumerken ist, dass die Geschworenen die beide Frauen von dem erhobenen Vorwurf freisprachen. Insgesamt stellte die Reichsbank 2.551 Grünenthalsche Tausendmark-Fälschungen sicher! Wie konnte der Beschuldigte diese große Anzahl von Noten nicht nur unbemerkt entwenden, sondern auch aus der Reichsdruckerei schaffen. Immerhin würden die Fälschungen aufeinander gelegt eine Höhe von fast 30 cm erreichen, also die Länge eines gebräuchlichen Lineals. Hatte er Komplizen? Waren die Sicherheitsvorkehrungen in der Reichsdruckerei so mangelhaft? War er überhaupt der Täter oder nur der Sündenbock? Fragen, die sich heute nur schwer beantworten lassen. Uwe Bronnert Abb. Battenberg Gietl Verlag, Bildarchiv Anmerkungen: Zusammengestellt anhand von Zeitungsberichten der Königlich Privilegirte Berlinische Zeitung, Nr. 121 vom 13. März 1898 (Morgenausgabe) – Nr. 173 vom 14. April 1898 (Morgenausgabe) sowie des Berliner Tageblatt und Handels-Zeitung, Nr. 528 vom 17. Oktober 1998 (Abendausgabe) – Nr. 537 vom 22. Oktober 1898 (Morgenausgabe). [1] Der Banknotendiebstahl in der Reichsdruckerei, in: Berliner Tageblatt und Handels-Zeitung, Nr. 536 vom 21. Oktober 1898, Abendausgabe. [2] Königlich Privilegirte Berlinische Zeitung, Nr. 142 vom 25. März 1898, Abendausgabe [3] http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k9_bsb00002773_00043.html bis http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k9_bsb00002773_00046.html [4] https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k9_bsb00002773_00326.html [5] Anm. d. Verf.: Als II. Emission bezeichnete die Reichsbank die 100-Mark-Noten vom 10. Januar 1883 und vom 5. Mai 1891 sowie die 1000-Mark-Noten vom 2. Januar 1884 und 1. Januar 1891. Die 1000-Mark-Noten wurden stillschweigend, ohne öffentliche Bekanntmachung aus dem Verkehr gezogen. [6] Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1906, vorgelegt in der Generalversammlung am 4. März 1907, S. 12. [7] Der Banknotendiebstahl in der Reichsdruckerei, in: Berliner Tageblatt und Handelszeitung, Nr. 536 vom 21. Oktober 1898, Abendausgabe. [8] Selbstmord des Oberfaktors Grünenthal, in: Berliner Tageblatt und Handels-Zeitung, Nr. 528 vom 17. Oktober 1898, Abendausgabe.
- Geldzeichen des Bankhauses Aramburu Hermanos in Cádiz
Am Ende der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden auch in Spanien die meisten Zahlungen noch in barer Münze getätigt. Besonders die Finanztransaktionen mit auswärtigen Geschäftspartnern waren daher oft beschwerlich. Hilfe boten hierbei Privatbankiers. Häufig hatte sich ihre Tätigkeit aus dem Warenhandel entwickelt. Dank ihrer Kontakte vermittelten sie auch Zahlungen für Dritte. Dabei bediente man sich der „Tengos“ oder „Quédanes“, die nach und nach in Schuldscheine mit festem Wert umgewandelt wurden, d.h. sie gaben schließlich „echte“ Banknoten aus, ohne dass sie das staatliche Emissionsrecht besaßen. Diese Konkurrenz rief natürlich die Notenbanken auf den Plan, die vom Staat mit dem Emissionsprivileg ausgestattet waren, damals im Wesentlichen die Banco de San Fernando, aus der später die Banco de España hervorging, die Banco de Barcelona und die Banco de Cádiz. Die Banca Aramburu Hermanos in Cádiz war eine der privaten Banken, die mit den konzessionierten Notenbanken konkurrierten. Der Geschäftsmann Don Juan Aramburu y Echezarreta, Ritter des Santiago-Ordens und Oberst der Miliz in Lateinamerika, hatte in Peru ein Vermögen gemacht. Auf einer seiner Geschäftsreisen traf er Josefa Inda Moreno aus Cádiz, in die er sich unsterblich verliebte und die er schließlich heiratete. Aus der Ehe gingen drei Jungen und zwei Mädchen hervor. Der ursprünglich aus dem Baskenland stammende Don Aramburu war in Cádiz als Händler und Steuereinnehmer tätig. 1851 erwarb er das herrschaftliche Haus an der Plaza de San Antonio in Cádiz. Nach dem Tod des Ehepaars gründeten zwei der Kinder die Bank Aramburu Hermanos und bezogen Geschäftsräume im Erdgeschoss des Familienhauses. Das Datum der Unternehmensgründung ist nicht bekannt. In der Literatur werden hierzu verschiedene Jahresangaben gemacht, die von 1840 bis 1870 reichen. In Cádiz wurde Aramburu Hermanos als Bankhaus zwischen 1872 und 1947 geführt, in diesem Jahr wurde die Bank von der Banco de Bilbao übernommen. Bild 1: Banca Aramburu Hermanos an der Plaza de San Antonio in Cádiz, 1920. Quelle: https://calleancha-ars.blogspot.com/2019/10/aramburu-hnos-banqueros-casa-fundada-en.html. Ohne das Emissionsrecht zu besitzen, emittierte das Bankhaus Schuldscheine über 500 und 4000 Reales de Vellon. Diese Inhaberschuldverschreibungen waren ohne feste Fälligkeit und bei Vorlage bar einlösbar, wie der Text auf ihnen verspricht: „Tenemos á disposicion del portador / QUINIENTOS REALES DE VELLÓN / en efectivo, Cádiz, ………….. 18..“. Da diese Dokumente wie Banknoten in der Provinz Cádiz zirkulierten, beschwerte sich die Banco de España am 15. Januar 1875 beim Finanzministerium und man ordnete ihren Einzug an, was ab dem 13. Februar geschah. Im Bankhaus dachte man jedoch nicht daran, dass Feld ohne Weiteres zu räumen, denn am 24. Februar erreichte das Finanzministerium eine neuerliche Beschwerde. Nun gab die Bank Scheine als „Vale a la orden“ aus, die zugunsten von Manuel Barrera, einem Angestellten des Hauses, ausgestellt waren: „Vales por QUINIENTOS reales de vellón que pagaremos á / presentacion á la orden de Dn. ……………….. / …………….. de quien los hemos recibido para / actos de comercio. / CADIZ …. de ………………. 18..“. Zu diesem Zweck wurde der Bankmitarbeiter eigens ins Handelsregister eingetragen. Damit meinte man die Rechtmäßigkeit der „Geldscheine“ zu rechtfertigen, da sie als „Eigenwechsel“ zu gelten hätten. Natürlich verlangte das Finanzministerium auch diesmal ihren Einzug, da auch sie von Hand zu Hand gingen und weder Zahlungsdatum noch Stempel trugen. Bei beiden Ausgaben gelangten „Banknoten“ zu 500 und 4000 Reales de Vellón zur Ausgabe. Die erste Ausgabe wurde von der Druckerei Bradbury, Wilkinson and Company, London, in Tiefdruck und Lithographie ausgeführt. Das Papier zeigt als Wasserzeichen in einer Legende „ARAMBURU HERMANOS CADIZ“. Die Größe des Drucks auf der Vorderseite beträgt ohne die Schnittkante der Matrize 195 mm x 122 mm. Abb. 2.1: Aramburu Hermanos, Cádiz, 18.., 1. Ausgabe, 500 Reales de Vellón, Vorderseite. Abb. 2.2: Aramburu Hermanos, Cádiz, 18.., 1. Ausgabe, 500 Reales de Vellón, Rückseite. Die zweite Ausgabe besteht ebenfalls aus den Werten zu 500 und 4000 Reales de Vellón. Der einfarbige schwarze Druck und die Gestaltung der Vorderseite ist einfacher als bei der vorherigen Ausgabe. Auf der Rückseite verwendete man nochmals den Tiefdruck der Druckerei Bradburg, Wilkinson and Company. Das Papier zeigt in Matrize das Wasserzeichen „FONTANET“. Die Maße des Drucks auf der Vorderseite betragen ohne die Schnittkante der Matrize 170 mm x 116 mm. Abb. 3.1: Aramburu Hermanos, Cádiz, 18.., 2. Ausgabe, 500 Reales de Vellón, Vorderseite. Abb. 3.2: Aramburu Hermanos, Cádiz, 18.., 2. Ausgabe, 500 Reales de Vellón, Rückseite. Heute werden im Münzhandel nur Blanketten dieser Scheine angeboten. Der Preis für wenig gebrauchte Stücke liegt in Spanien bei ca. 80 Euro. Uwe Bronnert
- ANA Collector Currency – was ist denn das?
Der Schein, den ich unlängst bekam, hat die Maße einer US-Dollarnote (160 x 70 mm) und sieht auch sonst wie eine Banknote aus. Der Wert wird mit „ONE ANA COLLECTOR CURRENCY“ angegeben. Er hat eine sechsstellige, schwarze Kontrollnummer, die auf der Vorderseite zweimal wiedergegeben wird, den Hinweis „Series 1988“, die Unterschrift des Präsidenten Stephen R. Taylor, eine Siegelabbildung mit der Umschrift „AMERICAN . NUMISMATIC . ASSOCIATION . ORGANIZED 1891 .“ und in deren Mitte die Abbildung einer antiken Öllampe, die auf einer Platte steht und unter der der lateinische Text „DE PROFUNDIS“ vermerkt ist. Es sind die Anfangsworte des Psalm 130: „AUS DER TIEFE rufe ich, Herr, zu Dir.“ In der katholischen Kirche ist es das traditionelle Totengebet bei Begräbnissen. Dass dieser Schein kein allgemeines Zahlungsmittel ist, ist aus dem vierzeiligen Aufdruck „NO CASH VALUE / LEGAL TENDER ONLY AT / AMERICAN NUMISMATIC ASSOCIATION“ ersichtlich. Die Rückseite nennt in der Mitte fünfzeilig, groß nochmals den Emittenten: „AMERICAN / NUMISMATIC / ASSOCIATION / COLLECTOR CURRENCY / ANA“. In den Ecken „1“ bzw. „ONE“. Der Unterdruck besteht aus einer Guilloche. Der gesamte Schein ist in brauner Farbe gehalten. Abb. 1.1: American Numismatic Association, Series 1988, 1 ANA (Dollar), Vorderseite. Abb. 1.2: American Numismatic Association, Series 1988, 1 ANA (Dollar), Rückseite. Die American Numismatic Association (ANA), nicht zu verwechseln mit der bereits 1858 gegründeten American Numismatic Society (ANS), wurde 1891 von Dr. George F. Heath (1850 – 1908) gegründet, um das Wissen über die Numismatik in pädagogischer, historischer und wissenschaftlicher Hinsicht zu erweitern sowie das Interesse am Hobby zu steigern. Der Sitz der Organisation befindet sich in Colorado Springs, Colorado mit Verwaltungsbüros, Bibliothek und Geldmuseum. Die ANA hat heute mehr als 28.000 Einzelmitglieder. Die Mitglieder haben Zugang zu verschiedenen Website-Funktionen, erhalten Rabatte bei Einkäufen numismatischer Artikel sowie die monatliche Zeitschrift „The Numismatist“. Bereits 1888 verteilte Heath eine vierseitige Broschüre, in der er seinen Münzbedarf auflistete, Duplikate zum Kauf anbot und numismatische Themen diskutierte. Seit 1891 veranstaltet die ANA jährlich landesweite Kongresse, seit 1978 sogar zwei pro Jahr. An verdiente Mitglieder verleiht die Organisation den Farran Zerbe[1] Memorial Award, ferner unterhält sie eine numismatische „Hall of Fame“. Kurz vor dem 100-jährigen Bestehen der ANA hatte der damalige Präsident Stephen R. Taylor die Idee einen besonderen Geldschein drucken zulassen. In der Zeitschrift „The Numismatist“ vom Juni 1988 ist nachzulesen, dass die American Bank Note Company (ABNCo) exklusiv für die American Numismatic Association Geldscheine entwarf und druckte. Jeder Schein ist mit einer unverwechselbaren, mehrfarbigen Vignette versehen, die sowohl im Stichtiefdruck als auch im lithografischen Druck auf hochwertigem Sicherheits-Papier gedruckt ist. Die Scheine haben kein Wasserzeichen. Dafür sind als „Fälschungsschutz“ kleine bunte Farbplättchen in den Notendruck eingestreut, wie wir sie auch von den 10-, 20-, 50- und 100-DM Noten der deutschen Währungsreform kennen. Die Collector-Currency-Scheine waren sicherlich in erster Linie als Souvenir-Noten gedacht. Mit ihnen konnten aber auch alle Dienstleistungen und Produkte der ANA, einschließlich des ANA-Zertifizierungsdienstes, der Mitgliedsbeiträge und Käufe im Museumsshop bezahlt werden. Zur Ausgabe gelangten Werte zu 1, 2 (?) und 5 (US-Dollars). Der Wert zu 1 (Dollar) sogar in zwei Farben: Braun und Grün. Abb. 2.1: American Numismatic Association, Series 1988, 1 ANA (Dollar), Vorderseite. Abb. 2.2: American Numismatic Association, Series 1988, 1 ANA (Dollar), Rückseite. Abb. 3.1: American Numismatic Association, Series 1988, 5 ANA (Dollar), Vorderseite. Abb. 3.2: American Numismatic Association, Series 1988, 5 ANA (Dollar), Rückseite. Anlässlich der 100-Jahr-Feier versah man die Scheine auf der Vorderseite mit zusätzlichen roten Aufdrucken. Über der Unterschrift von Taylor wurde eine weitere Unterschrift angebracht: „Kenneth L. Hallenbeck (Jr.) sowie darunter „ANA President 1989 – 1991“. Auf der linken Seite erhielt der Schein in einem Kreis den Aufdruck „CELEBRATING / 100 / YEARS / 1891 – 1991“ und zusätzlich „Non-negotiable“ (nicht einlösbar). Abb. 4: American Numismatic Association, Series 1988, 1 ANA (Dollar), mit Aufdruck „CELEBRATING …“, Vorderseite. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Joseph Farran Zerbe (1871 – 1949) war von 1908 – 1910 Präsident der ANA.
- Reichskreditkassenscheine als Ersatz für fehlende Reichsbanknoten in Kärnten und Tirol im April 1945
Trotz schwerer Bombenschäden lief in Berlin die Banknotenproduktion in der Reichsdruckerei, wenn auch eingeschränkt, bis in die letzten Kriegstage weiter. Druckaufträge mussten jedoch auch an private Druckereien erteilt werden. Am 5. März 1945 beauftrage sie Giesecke & Devrient (Leipzig) 500 Millionen Reichsbanknoten zu 5 RM zu drucken und am 27. März folgte ein Auftrag über 5 Millionen Reichsbanknoten zu 1000 RM. Da die Druckplatten bei einem Luftangriff beschädigt wurden, dürften beide Bestellungen nicht mehr zur Ausführung gelangt sein. Auch weitere Druckereien beschäftigte die Reichsdruckerei. Nach einem Schreiben vom 5. März 1945 an das Reichsbankdirektorium waren dies: Albert Frisch (Berlin W 35), Ernst Steininger (Berlin SW 68), Erich Zander (Berlin SW 29), Werner (Reichenbach/Vogtland), Förster & Borries (Zwickau) und Pustet (Regensburg).[1] Noch im April reisten im „arg zusammengeschrumpften unbesetzten Reichsgebiet .. zwei Beamte der Reichsdruckerei umher, um die Tätigkeit der erwähnten Hilfsdruckereien zu überprüfen bzw. um weitere Möglichkeiten zur Verlagerung von Banknoten-Druckaufträgen zu erkunden. Doch die meisten der von ihnen besuchten Privatdruckereien – sie lagen hauptsächlich in Süddeutschland – waren durch Luftangriffe bereits völlig zerstört worden oder es mangelte ihnen an geeignetem Personal. Vielfach war ihnen auch die Front schon so nahe gerückt, daß ihnen schon deswegen keine Aufträge mehr übertragen werden konnten.“ [2] Karte: Das unbesetzte Reichsgebiet am 1. Mai 1945 Quelle: https://en.wikisource.org/wiki/File:1945-05-01GerWW2BattlefrontAtlas.jpg Aber nicht nur deswegen machte sich in den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs in dem noch nicht besetzten Reichsgebiet ein erheblicher Mangel an Zahlungsmitteln bemerkbar. Geldtransporte der Reichsbankzentrale erreichten die Reichsbankfilialen nur noch unregelmäßig oder gar nicht mehr. Viele Verkehrsverbindungen waren wegen der ständigen Luftangriffe unterbrochen. Zudem flutete eine Flüchtlingswelle aus den vom Feind bedrohten Landstrichen in das noch nicht besetzte Gebiet, gefolgt von der auf dem Rückzug befindlichen Wehrmacht. Die zuströmenden Zivilisten und Soldaten verstärkten noch den Zahlungsmittelbedarf, der bereits durch die wegen des Bombenterrors der Alliierten aus den Großstädten evakuierten Frauen und Kindern gestiegen war. In einem Rundschreiben des Reichsbankdirektoriums vom 14. September 1944 erhielten die Reichsbankstellen Instruktionen für den Fall der Feindbesetzung. Unter II. Punkt 5 wurde auch die Ausgabe von Notgeld geregelt. Die Kommunal-verwaltungen sollten bei Bedarf mit Genehmigung bzw. auf Anordnung der Reichsverteidigungskommissare und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Reichsbankstellen Notgeld herstellen lassen, das dann durch die Reichsbankfilialen in Umlauf gesetzt werden sollte. Der Gegenwert des Notgelds sollte auf einem Speerkonto gutgeschrieben werden. In Berlin dachte man zu diesem Zeitpunkt vor allem an Wertzeichen zu 10 und 50 Reichspfennig sowie zu einer, fünf und 10 Reichsmark. Das Aushilfsgeld sollte möglichst auf Wasserzeichenpapier gedruckt werden. Um eine ausreichende Reserve zu haben, sollte die zu druckende Geldmenge so bemessen sein, dass sie um 50 Prozent über dem Zwei-Wochen-Bedarf der betreffenden Reichsbankanstalt lag.[3] Es ist anzunehmen, dass nach dieser Anweisung auch vielerorts in den nicht besetzten Gebieten verfahren wurde, wenn die Geldversorgung unterbrochen war und dadurch eine anhaltende Zahlungsmittelknappheit eintrat. Die Reichsgauselbstverwaltung Kärnten emittierte auf Anordnung des Reichsstatthalters in Kärnten, Friedrich Rainer, eigenes Notgeld. Mit Ausgabedatum vom 15. April 1945 gelangten wahrscheinlich durch die Reichsbankstelle in Klagenfurt Notgeldscheine zu 50 Reichsmark in Umlauf. Der genaue Zeitpunkt der Inkurssetzung ist nicht bekannt. In einer Zeitungsnotiz vom 31. Mai 1945 wurde jedoch die Verordnung Nr. 1 der britischen Militärregierung abgedruckt. Hiernach konnten in Kärnten wohnende österreichische Zivilpersonen und Körperschaften des öffentlichen und bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kärnten zwischen dem 4. und 8. Juni 1945 die 50-RM-Notgeldscheine bei allen Bankanstalten in Kärnten gegen Reichsbanknoten tauschen. Schöne schätzt die Höhe der gesamten Auflage auf 320.000 Geldscheine. Ursprünglich waren wohl auch Geldzeichen zu 5, 10 und 100 RM geplant.[4] Warum in Klagenfurt eine eigene Notausgabe emittiert wurde, ist nicht bekannt, unterstand doch die Reichsbanknebenstelle Klagenfurt der Reichsbankstelle Graz, die zusammen mit den Reichsbankstellen Salzburg, Innsbruck und Linz am fotomechanischen Nachdruck der Reichsbanknoten zu 10, 50 und 100 RM beteiligt waren. Abb. 1: Reichsgau Kärnten, 15. April 1945, 50 RM, Vorderseite. Einseitiger Druck auf stärkerem Papier ohne Wasserzeichen, Größe: 155 mm x 84 mm. Abb. 2.1/2: Fotomechanischer Nachdruck der Reichsbanknote durch die Reichsbankstellen Graz, Linz, Innsbruck und Salzburg, (24.6.1935), 100 RM, Vorderseite und Rückseite. Trotz der Notgeldausgabe wurden die Zahlungsmittel in Klagenfurt knapp. Da kamen die zurückgezogenen Reichskassenscheine gerade recht, die auch im Tresor der Reichsbanknebenstelle Klagenfurt asserviert waren. So tätigte man hier vorübergehend Auszahlungen mit diesen Reichskreditkassenscheinen. Anders als in Schleswig-Holstein, wo sie mit einem Stempel der Reichsbankstelle/Reichsbanknebenstelle versehen wurden, verzichtete man in Österreich auf eine entsprechende Kennzeichnung. Abb. 3.1: Reichskreditkassen, o. D., 20 RM, Vorderseite. Abb. 3.2: Reichskreditkassen, o. D., 20 RM, Rückseite mit Stempel der Reichsbanknebenstelle Neumünster. Abb. 3.3: Stempel der Reichsbanknebenstelle Neumünster. Abb. 4.1/2: Reichskreditkassen, o. D., 50 RM, Vorderseite und Rückseite. Reichskreditkassenscheine waren Geldscheine, die die Reichskreditkassen als Hilfsnotenbank in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Ländern meist nur vorübergehend als gesetzliche Zahlungsmittel ausgegeben hat. Sie lauten zwar auf Reichsmark, waren jedoch auf dem Gebiet des Deutschen Reichs selbst nicht umlauffähig. Als am 1. Januar 1945 die „Zahlungsregelung für die Wehrmacht in außerdeutschen Ländern“ (Wehrmachtsdevisenbestimmungen – W.Dev.Best –) vom 13. Oktober 1944 in Kraft traten und gleichzeitig die „Verrechnungsscheine für die deutsche Wehrmacht“ in Umlauf gesetzt wurden, wurden die Reichskassenscheine fast vollständig aus dem Verkehr gezogen, da sie nur noch auf den Kanalinseln, den Dodekanes und in Kurland gesetzliche Zahlungsmittel blieben. An die Stelle der Reichskreditkassenscheine, die der Wehrmacht auch als Reisezahlungsmittel gedient hatten, traten die neugeschaffenen Verrechnungsscheine, gleichzeitig übernahmen sie die Funktion des bisherigen „Behelfsgeldes der deutschen Wehrmacht“. Da den Verrechnungsscheinen die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel fehlte, konnten alle Beschränkungen, die bisher bei Erwerb, Mitnahme und Umtausch der Reichskreditkassenscheine erforderlich waren, entfallen. Lediglich für den Umtausch in ausländische Zahlungsmittel waren Höchstsätze vorgesehen. Am 27. April 1945 erschien in der „Kärntner Zeitung“ die folgende Meldung:[5] „Wegen kriegsbedingter Transportschwierigkeiten hat sich ein vorübergehender Mangel an Reichsbanknoten ergeben. Die Deutsche Reichsbank in Klagenfurt gibt deshalb die schon früher in Verkehr gewesenen Reichskreditkassenscheine aus, die von jedermann als gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen sind. In Kürze werden wieder Reichsbanknoten ausgegeben werden können, worauf die Reichskreditkassenscheine zur Rücklösung gelangen werden.“ Diese Verlautbarung wurde angeblich nachträglich durch den Präsidenten der Deutschen Reichsbank, Dr. Funk, genehmigt. Die Reichsbanknebenstelle bediente sich der Reichskreditkassenscheine bei Zahlungen bis zum Eintreffen der britischen Besatzungstruppen und der Schließung der Bank am 8. Mai 1945. Bereits am folgenden Tag erkannte die britische Militärregierung in Art II des Erlasses No. 2, nur die Reichsmark-Zahlungsmittel als gesetzliche Zahlungsmittel an, welche in Österreich am Tage der Besetzung gesetzliche Zahlungsmittel und zu diesem Zeitpunkt im Umlauf waren, sowie die alliierten Schilling-Noten. Somit wurden Reichskreditkassenscheine nach dem 8. Mai 1945 in Klagenfurt nicht mehr eingelöst. Während in Klagenfurt ein Umtausch der Reichskreditkassenscheine in Reichsmarknoten abgelehnt wurde, war man in Innsbruck, das zur französischen Besatzungszone gehörte, zunächst großzügiger. Auch hier war Ende April 1945 die Versorgung mit Reichsbanknoten unmöglich geworden. „Da eine starke Verknappung der RM-Noten eintrat, wurden um ein vollkommenes Stocken des Zahlungsverkehrs zu vermeiden, von der Reichsbankstelle Innsbruck … Reichskreditkassenscheine als Ersatz für Reichsbanknoten ausgegeben und zwar zuerst an verschiedene Dienststellen und später auch an Banken und Sparkassen. Eine Einlösung dieser RKK–Scheine erfolgte seitens der Reichsbankstelle Innsbruck bis zum 10. Dez. 1945.“ In den Jahren 1946 und 1947 forderten verschiedene Besitzer von Reichskreditkassenscheinen von der Oesterreichischen Nationalbank deren Einlösung. Dieses Ansinnen wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass „die Reichskreditkassenscheine … für das Gebiet der Republik Oesterreich niemals durch gesetzliche Vorschriften zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt worden [seien] und eine solche Eigenschaft .. ihnen auch nicht durch eine bloße Bekanntmachung der Reichsbank verliehen werden [konnte]. Sie wurden daher im Sinne des Erlasses der Militärregierung nicht als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt.“ Ferner seien „diese Scheine .. auch bei der im Dezember 1945 durchgeführten Währungsmaßnahme von einem Umtausch auf Grund des Schillinggesetzes vom 30. November 45 ausgeschlossen.“ Und an anderer Stelle vertröstete man die Antragsteller und verwies diese an die Deutsche Reichsbank in Liquidation: „Inwieweit die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rücklösung der in Rede stehenden Reichskreditkassenscheine noch … möglich sein wird, wird erst im Zuge der Gesamtbereinigung der österreichischen Forderungen an das Deutsche Reich klargestellt werden können.“ Ich danke an dieser Stelle Frau Köpf vom Bankhistorischen Archiv der Oesterreichischen Nationalbank für die freundliche Unterstützung. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Nach Gerd Gnewuch, 100 Jahre Bundesdruckerei, Hrsg. Bundesdruckerei, Berlin 1979, S. 100 ff. [2] Ebenda, S. 101. [3] Richtlinie (Nr. 2378/44) des Reichsbankdirektoriums vom 14. September 1944 als Geheime Reichssache an die Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankanstalten und die Leiter der Reichsbanknebenstellen gerichtet. Abgedruckt bei Michael H. Schöne, Zwischen den Fronten, Papiernotgeld 1945 in Deutschland, Spezialkatalog 2015 (alle Scheine: besprochen, geplant, entworfen, gedruckt, ausgegeben, eingezogen oder vernichtet), Eigenverlag, Pirna 1914, S. 4 ff. [4] Ebenda, S. 31. [5] Die folgenden Ausführungen beruhen auf Akten des Bankhistorischen Archivs der Oesterreichischen Nationalbank (BHA). Akt. 163/1947 (Einlösung von R.K.K.-Scheinen).
- Bürgersohn und Arbeiterführer – Vor 125 Jahren starb Friedrich Engels
Am 5. August 1895 starb Friedrich Engels in seiner Londoner Wohnung an Kehlkopfkrebs. Engels war Vieles: Philosoph, Gesellschaftstheoretiker, Historiker, Journalist, kommunistischer Revolutionär und darüber hinaus auch ein erfolgreicher Unternehmer in der Textilindustrie. Gemeinsam mit Karl Marx entwickelte er die heute als Marxismus bezeichnete Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie. Geboren wurde er am 28. November 1820 als Sohn des Textilfabrikanten Friedrich Engels und dessen Ehefrau Elisabeth (geb. van Haar) in Barmen, einem heutigen Stadtteil von Wuppertal. Als ältestes von neun Kindern wuchs er in einem pietistischen Haushalt auf. Auf Wunsch seines Vaters verließ er ein Jahr vor dem Abitur die Schule und begann 1838 eine kaufmännische Ausbildung im väterlichen Betrieb. In dieser Zeit unterhielt er Verbindungen zum „Jungen Deutschland“ um Karl Gutzkow und Heinrich Heine. Unter dem Pseudonym Friedrich Oswald veröffentlicht er erste sozialkritische Schriften. 1842–1844 setzt er seine Ausbildung in der väterlichen Baumwollspinnerei in Manchester fort. Die Auswüchse der Industrialisierung und die Situation der Arbeiter in England veranlassten ihn zur Veröffentlichung der theoretischen Schrift „Kritik der Nationalökonomie“ (1844) sowie „Lage der arbeitenden Klasse in England“ (1845). Im Februar 1848 veröffentlichte er in London zusammen mit Karl Marx – mit dem ihn seit seinem Besuch in Paris 1844 eine lebenslange Freundschaft verband – das „Manifest der kommunistischen Partei“. Zurück in Deutschland arbeitet Engels während der Märzrevolution 1848/49 als Redakteur für die „Neue Rheinische Zeitung“ in Köln. In dieser Zeit lernte er Ferdinand Lassalle und Wilhelm Liebknecht kennen. Wegen seiner aktiven Beteiligung an der Revolution, wurde Engels in Deutschland steckbrieflich gesucht, sodass er nach England zurückkehrte. Als Prokurist und ab 1864 als Teilhaber arbeitete er hier wieder im väterlichen Unternehmen. „In Manchester führte Engels ein Doppelleben: Tagsüber im Kontor – den ‚Commerce‘ verfluchte er immer wieder –, abends besuchte er Arbeiterversammlungen. Er hatte zwei Wohnungen: eine offizielle für den Geschäftsmann, der auf die Jagd ging, ein Pferd hatte, guten Wein und Hummer schätzte. In der zweiten Wohnung lebte er ohne Trauschein mit seiner irischen Freundin, einer politisierenden Arbeiterin, die kaum lesen und schreiben konnte, und deren Schwester.“[1] Nur wenige Stunden vor ihrem Tod heiratete Engels seine langjährige Geliebte Lizzie Burns (1878). 1869 verkaufte Engels seinen Firmenanteil und ließ sich als wohlhabender Mann nur wenige Gehminuten von Marx entfernt in London nieder. Seine Einkünfte und sein Vermögen ermöglichten es Engels, seinen Freund Marx großzügig zu unterstützen. Als 1867 „Das Kapital“ erschien, schaltete Engels anonym in großen Tageszeitungen Anzeigen, um die Aufmerksamkeit auf das Buch zu lenken. Nach dem Tod von Karl Marx 1884 sichtete Engels die unveröffentlichten Manuskripte seines Freundes und gab sie in den folgenden Jahren heraus. Eine Grabstelle von Engels sucht man vergeblich. Auf eigenen Wunsch hin wurde seine Asche einige Meilen vor der englischen Küste nahe der Stadt Eastbourne im offenen Meer verstreut. Nicht nur eine Statue von Friedrich Engels in der Nähe seines Geburtshauses hält die Erinnerung an ihn wach, sondern auch einige Geldzeichen. Für die Sozialdemokratische Werbewoche vom 4. – 11. Dezember 1921 emittierte der Ortsverband in Emden vier „Notgeldscheine“, die mit 9. November 1921 datiert sind. Der Wert zu 10 Pfennig zeigt in einem Oval das Brustbild von Engels. Der Wert zu 25 Pfennig ist Wilhelm Liebknecht, der zu 50 Pfennig August Bebel und der zu einer Mark Karl Marx gewidmet. Abb. 1.1/2: Sozialdemokratische Partei, Emden, 9. November 1921, 10 Pfennig, Vorder- und Rückseite. Vierzig Jahre später ehrte die Deutsche Notenbank auf einer offiziellen Banknote Engels. Der Ministerrat der DDR schuf mit der „Verordnung über die Erneuerung der Banknoten der Deutschen Notenbank“ vom 30. Juli 1964 die gesetzliche Grundlage für den Umtausch des kursierenden Papiergeldes gegen neue Banknoten. Die neuen Geldscheine trugen „neben dem Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik die ab 1. August 1964 verbindliche Währungsbezeichnung ‚Mark der Deutschen Notenbank‘ (MDN)“ sowie auf den Vorderseiten die Brustbilder „bedeutender Persönlichkeit der deutschen Geschichte und auf den Rückseiten Darstellungen aus dem Leben der Republik.“[2] Die Banknote zu 50 MDN bildet auf dem rechten Viertel der Vorderseite sowie auf dem linken Schaurand als Wasserzeichen das Brustbild von Friedrich Engels ab. Die Rückseite zeigt einen Mähdrescher bei der Ernte auf einem Getreidefeld. Der Schein war vom 1. August 1964 bis 31. Dezember 1982 gesetzliches Zahlungsmittel und konnte noch bis zum 31. Dezember 1983 umgetauscht werden. Abb. 2.1: DDR-19 a), Deutsche Notenbank, 1964, 50 MDN, Vorderseite. Abb. 2.2: DDR-19 a), Deutsche Notenbank, 1964, 50 MDN, Rückseite. Am 1. Dezember 1967 beschloss die Volkskammer der DDR das „Gesetz über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik“. Danach lautete die Währungsbezeichnung ab 1. Januar 1968 „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“, kurz Mark. „Mit Wirkung vom 1. Juni 1973 wurde auf Grund der ‚Anordnung Nr. 1 über die Ausgabe neuer Banknoten zu 50 Mark der Deutschen Demokratischen Republik‘ vom 2. Mai 1973 als erster Wert der neuen Serie der 50-Mark-Schein ausgegeben.“[3] Auch diese Banknote zeigt auf dem Schein und im Wasserzeichen des Schaurandes Friedrich Engels. Die Rückseite bildet diesmal eine Industrieanlage ab. Ab Januar 1986 kam eine zweite Auflage dieser Note in den Verkehr. Sie unterscheidet sich von der vorherigen nur durch die veränderte Form der Kontrollnummern. Statt des Typensatzes wird nun ein Computersatz verwendet. Beide Noten blieben bis zur Währungsunion mit der Bundesrepublik 1990 im Umlauf. Abb.3.1: DDR-22 a), Staatsbank der DDR, 1971, 50 Mark der Deutschen Demokratischen Republik, 1. Auflage, Vorderseite. Abb.3.2: DDR-22 c), Staatsbank der DDR, 1971, 50 Mark der Deutschen Demokratischen Republik, 2. Auflage, Vorderseite. Abb. 3.3: DDR-22 c), Staatsbank der DDR, 1971, 50 Mark der Deutschen Demokratischen Republik, 2. Auflage, Rückseite. Bleibt noch anzumerken, dass die DDR 1970 anlässlich des 150. Geburtstages von Friedrich Engels eine Sondermünze zu 20 Mark in Silber herausgab. Uwe Bronnert Anmerkungen: [1] Ulrike Hofsähs, Bürgersohn und Arbeiterführer, Der „Champagner-Kommunist“ Friedrich Engels starb vor 125 Jahren / Freund und Unterstützer von Karl Marx, in: Siegener Zeitung vom 5. August 2020, S. 17. [2] Günter Graichen, Die Geldzeichen der DDR, 2. bearbeitete und erweiterte Auflage, Berlin (Ost) 1982, S. 27. [3] Ebenda, S. 30.
- Abstempelung der Behelfszahlungsmittel für die deutsche Wehrmacht in Thessaloniki (1944)
Nach den geltenden deutschen Devisenbestimmungen durften Wehrmachtsangehörige bei Verlassen des Reichsgebiets Rentenbankscheine und Reichsmünzen nur bis zu einem Betrag von zehn Reichsmark ausführen, während die Mitnahme von Reichskreditkassenscheinen (RKKS) erlaubt war, da sie im Inland nicht umlauffähig waren. Sie dienten jedoch zeitweilig in von der Wehrmacht besetzten Gebieten als gesetzliche Zahlungsmittel. Natürlich verbot sich diese Praxis in verbündeten Staaten. Da es hier, z.B. in Rumänien, jedoch häufig zu Stockungen bei den Soldzahlungen kam, wurden die dort befindlichen Truppen von den Reichskreditkassen mit einem ergänzenden Behelfszahlungsmittel ausgestattet, dass ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen den deutschen Soldaten und ihren Kantinen und Marketendereien bestimmt war. Eine Verwendung im örtlichen Zahlungsverkehr wurde dadurch verhindert, dass sie den zehnfachen Nominalwert hatten. 1 Pfennig galt also 10 Pfennig. Nachdem anfangs 5- und 10-Pfennig-Münzen der Reichskreditkassen sowie die 1-Pfennig-Scheine, die in Rumänien gedruckt wurden, als Behelfsgeld dienten, begann man am 15. August 1942 mit der Ausgabe von Papiergeld zu 1, 5, 10 und 50 Reichspfennig. Im Mai 1943 wurde die Serie durch einen 1-RM-Schein ergänzt und am 24. September 1943 folgte der 2-RM-Schein. Die beiden letzten Nominale sind nicht sehr häufig und wurden wohl nur bei Wehrsoldzahlungen der höheren Dienstgrade benötigt. Das neue Behelfsgeld war im Reich bei sämtlichen Reichsbankanstalten oder Wechselstellen zum zehnfachen Wert gegen innerdeutsche Zahlungsmittel umtauschbar. Ein Umtausch in Landeswährung vor Ort erfolgte dagegen nicht.[1] Den einseitigen Druck des neuen Behelfsgelds besorgte die Reichsdruckerei.[2] Jeder Wert wurde auf einem andersfarbigen Papier mit dem Wasserzeichen „Vierpassmuster“ gedruckt.[3] Das Wasserzeichen besteht aus fortlaufenden Reihen heller kleiner Vierpässe (Kreuzblüten) mit etwa 8 mm Durchmesser auf dunklem Grund, die dabei auf Lücke geordnet sind. Dieses Muster nutzte die Reichsdruckerei beispielsweise bei den Reichsbanknoten zu 1000 Mark vom 15. September 1922 und bei verschiedenen Reichsbriefmarken[4]. Welche Papierfabrik das Papier produzierte, ist nicht bekannt.[5] Die neue Ausgabe ist einheitlich gestaltet. Im Unterdruck der Reichsadler mit dem Hakenkreuz in den Fängen. Die Scheine sind überschrieben mit der zweizeiligen Wertangabe, z. B. „Ein Reichspfennig“, es folgt zwei- bzw. dreizeilig „Behelfszahlungsmittel für die Deutsche Wehrmacht“. Links und rechts neben der Wertangabe jeweils der Wert in Zahlen und unter der Wertangabe Rpf. oder RM. Darunter jeweils ein Siegel mit dem Reichsadler mit Hakenkreuz und der Umschrift „Deutsche Wehrmacht“. Am unteren Rand zweizeilig: „Dieser Schein ist kein öffentliches Zahlungsmittel, sondern nur für / den Geldverkehr innerhalb der Deutschen Wehrmacht bestimmt“. Ein Datum oder eine Unterschrift sucht man vergebens. Das Behelfsgeld für die Deutschen Wehrmacht wurde im März 1943 außer in Bulgarien, besonders in Griechenland benutzt. Hier war es in der Vergangenheit ständig zu Schwierigkeiten bei der Versorgung der Truppe mit Drachmen-Zahlungsmitteln gekommen. Seit dem 5. April 1941 galten daher die Reichskreditkassenscheine als gesetzliches Zahlungsmittel. Obwohl nach einer Abmachung mit der griechischen Regierung vom 5. August 1941 die Reichskreditkassenscheine[6] umgehend eingezogen werden sollten, kam es noch im Januar und Februar 1942 zu einer erneuten Ausgabe. Erst die Verfügungen des OKW vom 19. März und vom 19. April 1943 verbot ihre weitere Verwendung in Griechenland.[7] Das Behelfsgeld dagegen blieb nicht nur weiterhin im Gebrauch, sondern seine Verwendung wurde weiter ausgedehnt.[8] In Zukunft sollten Dienstreisende, Urlauber und Angehörige von Transporten nach Griechenland ihre Reisekostenvergütungen und sonstigen Beträge nicht in RKKS, sondern möglichst in Behelfsgeld mit sich führen. Eingeführte Reichskreditkassenscheine waren umgehend in Behelfsgeld umzutauschen. Ferner wurden die Einsatzgebührnisse je zur Hälfte in griechischen Zahlungsmitteln und Behelfsgeld ausgezahlt.[9] Im Sommer 1944 rückte die Rote Armee über Rumänien und Bulgarien in Richtung Ägäis und Adria vor, sodass die militärische Lage der 300.000 deutschen Soldaten der Heeresgruppe E in Griechenland unhaltbar wurde. Die Wehrmachtsführung entschloss sich daher im August, die Truppen aus Griechenland zurückzuziehen. Am 12. Oktober räumte das deutsche Militär Athen und am 31. Oktober Thessaloniki. Ohne nennenswerte Feindberührung überschritt die Nachhut in der Nacht vom 1. auf den 2. November die griechisch-mazedonische Grenze.[10] Wegen fehlender griechischer Zahlungsmittel wurden im August 1944 die Einsatzgebührnisse zu 90 Prozent in Behelfsgeld und nur der Rest in griechischer Währung ausgezahlt. Hiermit konnten die Soldaten bei der galoppierenden Inflation kaum noch etwas kaufen. Der Umrechnungskurs für die Reichsmark lautete jetzt 6.000.000 Drachmen.[11] Während der letzten Tage der deutschen Besatzung fehlte es in Thessaloniki an Kleingeld. Der griechischen Hauptverwaltung von Mazedonien war bekannt, dass die abziehenden deutschen Truppen über größere Bestände an Behelfsgeld verfügten und sie erbat deshalb, diese als Notgeld in Umlauf setzten zu dürfen. Zu diesem Zweck wurden die Behelfsgeldscheine zu einem, fünf, zehn und 50 Reichspfennig rückseitig zweimal gestempelt. Beim griechischen roten Stempel umschließt der Text „ELLHNIKH POLITEIA * GEN. AIOIKHSIS MAKEDONIAS *“ (Hauptverwaltung von Mazedonien) das Wappen mit Kreuz, das in großer oder kleiner Form vorkommt. Der zweite blaue/violette Stempel zeigt den Wehrmachtsadler mit dem Hakenkreuz in den Fängen. Er kommt mit drei verschiedenen Umschriften vor: 1. Befehlshaber Saloniki - Ägäis 7 2. Wehrmachtsintendant Griechenland, Aussenst. Saloniki - Ägäis 3. Wehrmachtsintendant beim Bfh. Griechenland Während der 1. Stempel in der Regel gut lesbar ist, sind die Aufdrucke der beiden anderen Stempel wegen der winzigen Schrift meist nur schwer zu entziffern. Dieses Notgeld war ca. 15 Tage bis zum endgültigen deutschen Rückzug am 31. Oktober 1944 im Umlauf.[12] Auf vielen Scheinen zu einem Reichspfennig ist handschriftlich der Gegenwert von 625.000.000 Drachmen notiert. Pitidis-Poutous bildet in seinem Katalog einen Schein ab, auf dem zusätzlich das Datum „21/10/44“ vermerkt ist, [13] ferner einen 50-Reichspfennig-Schein mit einem Einlösungsstempel der griechischen Nationalbank[14]. Wie es scheint, wurden die Nominale zu einer und zwei Reichsmark nicht gestempelt. Zwar meldet Grabowski in seinem Katalog unter der Nummer ZWK-109 eine Ausgabe des Scheins zu einer Reichsmark, vermerkt aber sogleich, dass er zwar gemeldet, aber nicht belegt sei.[15] Bild 1.1: ZWK-105, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 1 Reichspfennig, Vorderseite. Bild 1.2: ZWK-105, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 1 Reichspfennig, Rückseite. Bild 2.1: ZWK-106, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 5 Reichspfennig, Vorderseite. Bild 2.2: ZWK-106, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 5 Reichspfennig, Rückseite. Bild 2.3: ZWK-106, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 5 Reichspfennig, Rückseite. Bild 3.1: ZWK-107, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 10 Reichspfennig, Vorderseite. Bild 3.2: ZWK-107, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 10 Reichspfennig, Rückseite. Die modernen PC-Drucker machen es möglich, immer öfter tauchen Noten mit gefälschten Stempelaufdrucken im Handel auf. Dies gilt besonders für den selten Wert zu 50 Reichspfennig. Der aufgedruckte Stempel ist in der Regel nur bei starker Vergrößerung eindeutig als Fälschung erkennbar. Anders als beim „Tinten“-Stempel zeigen sich beim PC-Druck gepixelte Punkte. Bild 4.1: zu ZWK-108, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 50 Reichspfennig, Fälschung, Vorderseite. Bild 4.2: zu ZWK-108, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 50 Reichspfennig, Fälschung, Rückseite. Vor einigen Jahren verkaufte bei ebay ein bekannter griechischer Händler auch Scheine zu einem, fünf, zehn und 50 Reichspfennig mit folgendem blauen Stempel: Im Außenkreis: „HLEKTRIKH ETAIRIA AQHNWN PEIRAIWS A. E. . AQHNAI .“ (Elektrizitätsgesellschaft Piräus A. G., Athen), im Innenkreis waagerecht „▌7 NOF 1944“ (7. November 1944?). Zu diesem Zeitpunkt war die deutsche Armee schon seit Wochen abgerückt. Die Elektrizitätserzeugung und -versorgung hatte bei der deutschen Wehrmachtsführung höchste Priorität. Bereits am 7. Mai 1941 setzte Oberst Wendt von der Wehrwirtschaftsdienststelle Edgar Thomashausen, den Direktor der AEG, als kommissarischen Bevollmächtigten und obersten Leiter der Elektrizitätsgesellschaft ein.[16] Möglicherweise wurden die (deutschen) Angestellten auch mit Behelfsgeld der Deutschen Wehrmacht entlohnt und die zurückgelassenen Bestände in der Firmenkasse wurden als Notgeld aufgebraucht. Bild 5.1: Behelfsgeld, 7. November 1944, 5 Reichspfennig, Vorderseite, Rückseite mit Abstempelung Elektrizitätsgesellschaft Piräus A. G., Athen. Bild 5.2: Behelfsgeld, 7. November 1944, 5 Reichspfennig, Rückseite mit Abstempelung Elektrizitätsgesellschaft Piräus A. G., Athen. Uwe Bronnert Anmerkungen: [1] Um notwendige Ausgaben tätigen zu können, durften durch Ungarn und die Balkanländer reisende Wehrmachtsangehörige ausnahmsweise das Behelfsgeld in Landeswährung umtauschen. [2] Vgl. Gerd Gnewuch, 100 Jahre Bundesdruckerei, hrsg. v. d. Bundesdruckerei, Berlin 1979, S. 99. [3] Vgl. Dr. Arnold Keller, Deutsche Wertpapierwasserzeichen, Die Wertzeichenpapiere des deutschen Notgeldes 1914 –1948, Abbildungen gezeichnet von Kurt Lehrke, Berlin-Wittenau 1955, S. 19, Tafel 1. Nach Keller lieferten Anfang der 1920er Jahre die Papierfabriken Louis Staffel in Witzenhausen, Zum Bruderhaus in Dettingen sowie eine nicht ermittelte sächsische Fabrik das Papier. [4] Vgl. Michel Deutschland-Katalog 1984 [Briefmarken-Katalog], München 1983. [5] Seit 1934 lieferten die Papierfabrik Spechthausen A. G., Hugo Hoesch (Königstein/Elbe), Louis Staffel (Witzenhausen) und Renker & Söhne (Zerkall über Düren) Banknotenpapier an die Reichsdruckerei. Vgl. Gerd Gnewuch, a. a. O., S. 97. [6] Die Reichskreditkassenscheine waren in Griechenland bereits am 5. April 1941 zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt worden; ihr Umrechnungskurs betrug zunächst 1 RM = 50 Drachmen. Vgl. Rainer Eckert, Die Verwendung von Reichskreditkassen-Scheinen in den von der faschistischen deutschen Wehrmacht im zweiten Weltkrieg besetzten Teilen Griechenlands, in: Numismatische Beiträge, Berlin (Ost) 1/1988, S. 4. [7] Ebenda, S. 5. [8] BA, R29/260, TAO 81/43 vom 7.6.1943. [9] Bundesarchiv Freiburg, RW7/v 1711 a, Schreiben des Generals der Flieger Speidel an Militärbefehlshaber Griechenland vom 12.12.1943. Danach erhielt ein Gefreiter monatlich 36 RM Wehrsold. Die Hälfte wurde in Behelfsgeld, die andere Hälfte in griechischer Währung ausgezahlt. Dabei wurde die griechische Währung mit einem Index von 3.600 multipliziert, d.h., der Soldat bekam im Monat 64.800 Drs. Eine Schachtel Streichhölzer kosteten im freien Handel 4.000 Drs., eine Schachtel Zigaretten (20 Stück) 12.000 Drs., eine Rasierklinge 1.500 Drs. eine Tasse Bohnenkaffee 18.000 Drs. [10] Vgl. Percy E. Schramm (Hrsg.), Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht (Wehrmachtsführungsstab) 1. Januar 1944 – 22. Mai 1945, Erster Halbband, Band 4, Studienausgabe Band 7, Bonn o. J., S. 720 f. [11] BA, R29/262, TAO 79/44 vom 11.8.1944. [12] Greek Banknotes, A Journey 1822 – 2002, Historical Archives National Bank of Greece, Athens 2005. S. 397. [13] S. Theodore Pitidis-Poutous, Greek Paper Money 1928 – 2002, Volume 2, Kifisia 2008, S.178, Kat.-Nr. 370. [14] Ebenda, S. 179, Kat.-Nr. 373a. [15] Hans-Ludwig Grabowski, Die deutschen Banknoten ab 1871, Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine, 21. vollständig neu erstellte Auflage, Regenstauf 2018, S. 616. [16] Vgl. Martin Seckendorf, Zur Wirtschaftspolitik der deutschen Besatzer in Griechenland 1941–1944, Ausbeutung, die in die Katastrophe mündete. Überarbeitete Fassung eines Redebeitrages vom 3.12.2005 auf einem Symposium der Athener Ökonomischen Universität über die Entschädigung griechischer Opfer deutscher Besatzungspolitik. ( 28.06.2012)
- Ein Börsenbeben führte zur Gründung der „Fed“
Mit einigen Anmerkungen zu den Noten der Federal Reserve Banken Das Federal-Reserve-System, kurz „Fed“, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Gründung der Fed steht in direktem Zusammenhang zum New Yorker Börsencrash vom 17. Oktober 1907. Nach einer atemberaubenden Boomphase in den vorangegangenen Jahren – die Volkswirtschaft wuchs jährlich um sechs Prozent, die Industrieproduktion verdoppelte sich innerhalb von zehn Jahren – blickten die Banker in der ersten Jahreshälfte sorgenvoll in die Zukunft. Im April 1906 hatte das Erdbeben und die folgende Feuersbrunst San Francisco zerstört. Die Naturkatastrophe kostete nicht nur mindestens 3000 Menschen das Leben, sondern der Schaden betrug fast zwei Prozent des US-amerikanischen Bruttoinlandsprodukts. Von der Wall Street floss das Kapital in den Westen des Landes und in New York wurde nach dem anhaltenden Aufschwung das Geld knapp. Zudem transferierten britische Anleger kaum noch Geld über den großen Teich. Die Bank of England erschwerte den Kapitaltransfer, sprich die Goldausfuhr, um die eigenen Reserven zu schützen. Die Söhne eines wohlhabenden deutschen Einwanderers, Otto, Arthur und Fritz Augustus Heinze betrieben eine kleine Brokerfirma in New York. Fritz Augustus galt als skrupelloser Unternehmer, der sich um Anstand wenig kümmerte. Er hatte mit dubiosen Machenschaften in Butte, dem Kupfereldorado von Montana ein Vermögen gemacht. Weniger mit der Förderung des Metalls selbst, als mit juristischen Spitzfindigkeiten. Er kaufte im großen Stil Grundstücke, die an den Claims grenzten. Wenn nun beim Abbau einer Kupferader die Grundstücksgrenze gerade geringfügig überschritten wurde, überzog er seinen Nachbarn mit Klagen, bis sie Strafen zahlten oder ihm sein Grundstück teuer abkauften. Nun hofften die Brüder auf den ganz großen Clou. Sie kauften mit geliehenem Geld Aktien der United Copper Company und spekulierten darauf, dass die Mehrheit der Anleger auf fallende Aktienkurse setzen und heimlich Leerverkäufe tätigen würden. Bei Leerverkäufen leihen sich Spekulanten Aktien eines Unternehmens und verkaufen sie umgehend zum geltenden Kurs, in der Hoffnung, diese Aktien am Rückgabetag zu einem günstigeren Kurs wieder kaufen zu können. Glückt das Unternehmen, ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs der Gewinn. Die Heinze-Brüder hatten vor, den Aktienpreis hochzutreiben und so die Spekulanten zu zwingen, sich aus Mangel an Alternativen zum gestiegenen Preis bei ihnen einzudecken. Doch der waghalsige Plan schlug fehl. Als die Heinzes am 15. Oktober beginnen wollten, die Leerverkäufer in die Enge zu treiben, stellte sich heraus, dass die Brüder die Menge der Leerverkäufe weit überschätzt hatten. Tatsächlich waren viel mehr „echte“ Papiere an der Börse als erhofft. Statt zu überhöhten Preisen verkaufen zu können, mussten sie ihrerseits mit Verlust verkaufen. Binnen Stunden fiel am 17. Oktober 1907 der Kurs der Aktien der United Copper Company ins Bodenlose. Die Pleite der Brüder löste eine Kettenreaktion aus. Zunächst gingen die Banken in die Knie, bei denen sich die Brüder Geld geliehen hatten und es nun nicht zurückzahlen konnten. Dann traf es die Mercantile National Bank, deren Präsident und wichtiger Anteilseigner Fritz Augustus Heinze war. Als bekannt wurde, dass der Präsident der Knickerbocker Trust Company, Charles Barney, ein Freund der Heinze-Brüder war, geriet auch dieses Unternehmen in den Sog, und dies, obwohl es mit seinen fast 18.000 Kunden zu den angesehensten Adressen an der Wall Street zählte. Nachdem sich am 22. Oktober mehrere Banken weigerten Schecks einzulösen, die von der Knickerbocker Trust Company ausgestellt waren, setzte ein Ansturm auf die Zentrale in der 5th Avenue ein. Lange Menschenschlangen warteten vor dem Gebäude auf Einlass in den Schalterraum, wo sich Menschenmassen drängten. Innerhalb von weniger als drei Stunden zahlte die Bank acht Millionen US-Dollars aus, sodass die drittgrößte New Yorker Bank am Mittag ihre Arbeit einstellen musste. Am folgenden Tag traf es New Yorks Nr. 2, die Trust Companie of America. Von ihren Reserven in Höhe von 60 Millionen US-Dollar flossen an diesem Tag 13 Millionen Dollars ab und am darauffolgenden Tag weitere 9 Millionen Dollars. Auch der Lincoln Trust geriet in Bedrängnis – und am Donnerstag, den 24. Oktober, erreichte die Krise auch die Aktienmärkte, als das Publikum die Rückzahlung sogenannter Call Loans, jederzeit fälliger Kredite, forderte und den Maklern daher das Geld für den Handel fehlte. J. P. Morgan[1] erkannte, dass das gesamte US-Finanzsystem abzustürzen drohte. Zusammen mit dem US-Finanzminister George B. Cortelyou trommelt er die Direktoren der größten Banken zur Schadensbekämpfung zusammen. Zu den von ihnen zugesagten Krediten in Höhe von 10 Millionen US-Dollars, schoss der Finanzminister weitere öffentliche Gelder zu. Ferner versprach er den Banken, Staatsanleihen abzukaufen, um so deren die Liquidität wiederherzustellen. Auch der Magnat John Rockefeller[2] unterstützte Morgans Anliegen, sodass am Freitag die Bevölkerung beruhigende Meldungen in den Zeitungen lesen konnten. Geistliche riefen in ihren sonntäglichen Predigten ihre Gemeindemitglieder zur Besonnenheit auf. Die Wochenendpause beruhigte die Nerven und am Montag wurde die Börse wie gewohnt geöffnet. Ein vollständiger Zusammenbruch war so verhindert worden. Bis zum Jahresende sank der Dow-Jones-Index um 37,7 Prozent auf 58,75 Punkte. Die Kreditzinsen erhöhten sich auf 100 bis 150 Prozent. Aber selbst zu diesen Konditionen war kaum noch Geld zu bekommen. Viele Kleinanleger verloren ihre Ersparnisse. Die Finanzkrise in den Vereinigten Staaten war mittlerweile keine rein US-amerikanische mehr. Die weltweit arbeitenden Geldhäuser in Ägypten, Japan, Deutschland, den Niederlanden und Südamerika wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Als Reaktion auf das Finanzchaos von 1907 und den zahlreichen Bank-Zusammenbrüchen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts setzte in den USA eine rege Diskussion über eine Neuordnung des Bankwesens ein. Zahlreiche Pläne wurden im Kongress diskutiert. Das Ergebnis war der „Federal Reserve Act“, den Präsident Woodrow Wilson am 23. Dezember 1913 unterzeichnete. Dieses Gesetz stattete die zu errichtende Zentralbank mit weitreichenden Befugnissen aus. Künftig bestimmte sie die Geldpolitik des Landes. Das Federal-Reserve-System nahm am 16. November 1914 seine Arbeit auf. Hinter dem Begriff „Federal Reserve System“ verbirgt sich ein Netz von zwölf über die USA verteilte regionale Zentralbanken (Federal Reserve Banks), an deren Spitze der Board of Governors mit Sitz in Washington steht. Das Direktorium besteht aus sieben Mitgliedern, die vom US-Präsidenten vorgeschlagenen und vom Senat bestätigt werden. Ihre Amtszeit beträgt 14 Jahre, zwei der Mitglieder haben für vier Jahre das Amt des Präsidenten bzw. Vizepräsidenten inne. Die Arbeit des Direktoriums wird durch das Federal Open Market Committee unterstützt. Ihm gehören neben den sieben Direktoriumsmitgliedern der Präsident der Federal Reserve Bank of New York sowie, nach einem jährlichen Rotationsverfahren, vier der elf anderen regionalen Fed-Bank-Präsidenten an. Obwohl die zwölf regionalen Fed-Banken Aktiengesellschaften sind, an denen die privaten Banken ihres Bezirks beteiligt sind, ist das Federal Reserve-System eine staatliche Einrichtung. Karte: Bankbezirke der einzelnen Federal Reserve Banken. https://de.wikipedia.org/wiki/Federal_Reserve_System (2.6.2020) Da es zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten keine zentrale Notenbank gab, wurde das Papiergeldwesen dezentral geregelt. Im Umlauf waren zahlreiche verschiedene Staatspapiergeld-Ausgaben sowie eine Vielzahl von „National Bank Notes“[3] („National Currency“) von „States Banks“ (einzelstaatlich konzessionierte Banken) und „National Banks“ (vom Bund konzessionierte Banken).[4] Mit der Errichtung des Federal-Reserve-Systems kamen zwei neue Geldschein-Arten hinzu: Die „Federal Reserve Bank Notes“ und die „Federal Reserve Notes“. Es wurden zwei Serie der Federal Reserve Bank Notes ausgegeben. Die Serie von 1915 besteht nur aus 5-, 10- und 20-Dollars-Noten, die auch nicht von allen zwölf Banken des Systems emittiert wurden. Beteiligt waren nur die Banken in Atlanta, Chicago, Kansas City und Dallas sowie die Bank in San Francisco bei der 5-Dollars-Note. Die Scheine tragen den Aufdruck „National Currency“ und ähneln den „National Bank Notes“. Die Verpflichtung, den Inhaber auf Verlangen zu bezahlen, wurde von der jeweiligen Federal Reserve Bank und nicht von den Vereinigten Staaten übernommen. Die Serie von 1918, die aus den Nominalen 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Dollars besteht, wurde durch Gesetz vom 23. April 1918 autorisiert. An ihrer Ausgabe beteiligten sich alle zwölf Banken, wenn auch nicht an allen Stücklungen. Zum Beispiel stammen die 50-Dollars-Noten nur von der St. Louis Bank, die 20-Dollars-Noten nur von den Banken in Atlanta und St. Louis. Diese Emission unterscheidet sich von der ersten durch den Hinweis „Secured by United States bonds or United States Certificates of indebtedness or United States one-year gold notes, deposited with the Treasurer of the United States of Amerika …“ [Gesichert durch US-Anleihen oder US-Schuldscheine oder US-Goldnoten mit einjähriger Laufzeit, hinterlegt beim Schatzmeister der Vereinigten Staaten von Amerika ...]. Bei den folgenden Ausgaben wurde der Hinweis in „Secured by United States bonds deposited with the Treasurer of the United States of America or by like deposit of other securities“ [Gesichert durch beim Schatzmeister der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegte US-Bonds oder durch gleichwertige Hinterlegung anderer Wertpapiere] geändert. Der größte Teil der Emission ist längst eingelöst. Laut Aufzeichnungen des Finanzministeriums stehen von einer Gesamtausgabe von fast 762 Millionen US-Dollars nur noch etwas mehr als 2 Millionen Dollars aus.[5] Abb. 1.1: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1918, Vorderseite. Abb. 1.2: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1918, Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020). Abb. 2.1: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Dallas, Serie 1929, Vorderseite. Abb. 2.2: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Dallas, Serie 1929, Rücksseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Die Emission des zweiten Notentyps begann mit der Serie 1914 und den Werten 5 bis 100 US-Dollars sowie mit der Serie 1918 und den Nominalen 500 bis 10.000 US-Dollars. Die Federal Reserve Notes werden von den Vereinigten Staaten über die zwölf Federal Reserve Banks ausgegeben. Die Zahlungsverpflichtung liegt nicht bei den Fed-Banken, sondern beim Staat: „The United States of America will pay to the bearer on demand … Dollars … This note is receivable by all national and member Banks and Federal Reserve Banks and for all taxes, customs and other public dues. It is redeemable in gold on demand at the Treasury Department of the United States in the City of Washington, District of Columbia or in gold or lawful money at any Federal Reserve Bank.“ [Die Vereinigten Staaten von Amerika zahlen dem Inhaber auf Verlangen ... Dollar ... Diese Note wird von allen nationalen und Mitgliedsbanken und Federal-Reserve-Banken und für alle Steuern, Zölle und andere öffentliche Abgaben angenommen. Sie ist auf Verlangen beim Finanzministerium der Vereinigten Staaten in der Stadt Washington, District of Columbia, in Gold oder in rechtmäßigem Geld bei jeder Federal Reserve Bank einlösbar]. Abb. 3.1: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Richmond, Serie 1914, Vorderseite. Abb. 3.2: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Richmond, Serie 1914, Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Die Scheine der Serie von 1928 waren noch in Gold rückzahlbar, und die Verpflichtung für diese Scheine lautet: „The United States of America will pay to the bearer on demand … Dollars … Redeemable in gold on demand at the United States Treasury, or in gold or lawful money at any Federal Reserve Bank.“ [Die Vereinigten Staaten von Amerika zahlen dem Inhaber auf Verlangen ... Dollar ... in Gold auf Verlangen beim Schatzamt der Vereinigten Staaten oder in Gold oder rechtmäßigem Geld bei jeder Federal Reserve Bank]. Bild 4a/b: 500 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1928, Vorder- und Rückseite. https://i.pcgs.com/s3/cu-pcgs/Articles/20200529-banknotes/Image-16-US-$500-FRN-1928-Fr-2200g.jpg (2.6.2020) Nach der Verabschiedung des Gold Reserve Act von 1933 war Papiergeld nicht mehr in Gold einlösbar. Die Verpflichtung für die Serie von 1934 wurde daher geändert in: „This note is legal tender for all debts, public and private, and is redeemable in lawful money at the United States Treasury, or at any Federal Reserve Bank.“ [Diese Note ist gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentliche und private, und ist in rechtmäßigem Geld beim Finanzministerium der Vereinigten Staaten oder bei jeder Federal Reserve Bank rückzahlbar.] Abb. 5a/b: 50 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Kansas City, Serie 1934 C, Vorder- und Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Abb. 6a/b: 10 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Clevland, Serie 1950 B, Vorder- und Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Beginnend mit der Serie von 1963 wurden die Inschriften in „This note is legal tender for all debts, public and private.“ [Dieser Schein ist gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentlich und privat] geändert. Abb. 7.1: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1995, Ersatznote, Vorderseite. Abb. 7.2: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1995, Ersatznote, Rückseite. Im Umlauf befinden sich heute nur noch die Federal Reserve Notes neueren Datums. Das Design der Noten hat sich in all den Jahre nur wenig geändert. Auf der Vorderseite befindet sich jeweils ein Brustbild und auf der Rückseite meist die Abbildung eines Gebäudes: 1-Dollar-Noten mit George Washington[6] – Rückseite: Schriftzug „ONE“ 2-Dollars-Noten mit Thomas Jefferson[6] – Rückseite: Gemälde von John Trumbull „Unterzeichnung der Unabhänigkeitserklärung“ 5-Dollars-Noten mit Abraham Lincoln – Rückseite: Lincoln Memorial 10-Dollars-Noten mit Alexander Hamilton – Rückseite: US-Finanzministerium 20-Dollars-Noten mit Andrew Jackson – Rückseite: Weißes Haus 50-Dollars-Noten mit U. S. Grant – Rückseite: Kapitol 100-Dollars-Noten mit Benjamin Franklin – Rückseite: Independence Hall Seit 1969 werden die folgenden Noten nicht mehr gedruckt und ausgegeben, sind aber weiterhin gültig: 500-Dollars-Noten mit William McKinley 1.000-Dollars-Noten mit Grover Cleveland 5.000-Dollars-Noten mit James Madison 10.000-Dollars-Noten mit Salmon P. Chase Die Rückseiten dieser Noten wiederholen den Nennwert in Ziffern und Buchstaben. Alle Scheine haben eine einheitliche Größevon 155,81 x 66,42 mm. Seit 1996 begann man die Werte ab 5 US-Dollars durch eine Anzahl neuer Merkmale fälschungssicherer zu machen: Ein Wasserzeichen gibt das Porträt der auf der Banknote abgebildeten Person wieder. Je nach Betrachtungswinkel verändert sich durch Verwendung optisch veränderlicher Tinte die Farbe der Aufschrift. Feine Linienmuster werden auf der Vorderseite hinter dem Porträt und auf der Rückseite um das historische Gebäude herum gedruckt. Um Fälschungen zu erschweren, wurden die Porträts auf der Vorderseite vergrößert und leicht nach links versetzt. Der Druck der 1- und 2-Dollars-Noten blieb dagegen unverändert. Anhand der auf den Scheinen zu 1 und 2 US-Dollars gedruckten Nummern (in den Ecken des mittleren Feldes der Vorderseite), dem Buchstaben vor der Kontrollnummer sowie in den Banksiegeln, kann man leicht die Ausgabebank bestimmen: A = Bosten B = New York C = Philadelphia D = Cleveland E = Richmond F = Atlanta G = Chicago H = St. Louis I = Minneapolis J = Kansas City K = Dallas L = San Francisco Abb. 8.1: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Richmond, Serie 2003, Ersatznote, Vorderseite. Abb. 8.2: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Richmond, Serie 2003, Ersatznote, Rückseite. Abb. 9.1: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Atlanta, Serie 2003 A, Vorderseite. Abb. 9.2: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Atlanta, Serie 2003 A, Rückseite. Das Gesagte gilt auch bei den anderen Werten, deren Ausgabedatum vor 1996 liegt. Bei den modifizierten Ausgaben ab 5 US-Dollars ist die Ausgabebank ebenfalls leicht erkennbar. Betrachten wir die folgende Kontrollnummer „EL34331474A“ einer 50-Dollars-Note etwas genauer. Der erste Buchstabe „E“ zeigt an, dass dieser Schein zur Serie von 2004 gehört. Bei einer Veränderung des Designs, und sei sie noch so klein, erhält die Note einen neuen ersten Buchstaben. Der zweite Buchstabe „L“ steht für die Federal Reserve Bank in San Francisco. Die Zahlenreihe "34331474" wird fortlaufend weiter gezählt. Der hinzugefügte Buchstabe wird durch den nächsten Buchstaben des Alphabets abgelöst, sobald die Zahlenreihe nicht mehr erweitert werden kann. In unserem Beispiel würde man mit „EL00000001B“ fortfahren. Die Buchstaben O und Z werden hierbei nicht verwendet. In der Druckerei erkannte fehlerhafte Noten werden aussortiert. An ihre Stelle treten sog. Ersatz- oder Austauschnoten. Sie sind an Stern zu erkennen, der den Buchstaben hinter der Nummer vertritt. Abb. 10.1: 100 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 2009 A, Ersatznote mit Stern, Vorderseite. Abb. 10.2: 100 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 2009 A, Ersatznote, Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Vorkommende Fälschungen zwingen die Emissionsbanken, den Fälschungsschutz ihrer Banknoten ständig zu verbessern. Dies gilt natürlich auch für die Federal Reserve Bank. Sie gab am 8. Oktober 2013 eine überarbeitete 100-Dollars-Note aus. Ein 3D-Sicherheitsband, ein zusätzliches Wasserzeichen, eine goldfarben gedruckte Wertzahl sowie ein 3D-Bild, das je nach Blickwinkel zwischen einer Glocke und der „100“ wechselt, sollen die Scheine sicherheitstechnisch auf den neusten Stand bringen. Eigentlich war die Ausgabe der verbesserten Scheine bereits für den Februar 2011 geplant. Am 1. Oktober 2010 erfuhr die Öffentlichkeit aber, dass es Probleme bei der Herstellung gab und die notwendige Notenmenge nicht rechtzeitig fertig würde. Nach Pressemeldungen sollen bis zu 30 Prozent der gedruckten Noten fehlerhaft gewesen sein. Eigentlich sollte in diesem Jahr die erste US-Banknote mit dem Porträt einer afroamerikanischen Frau, der Anti-Sklaverei-Aktivistin Harriet Tubman (1822–1913), in Umlauf kommen. Am 22. Mai 2019 teilte US-Finanzminister Steven Mnuchin jedoch mit, dass Präsident Trump das Vorhaben gestoppt habe. Trump ist ein Bewunderer des US-Präsidenten Andrew Jackson[7] (Amtszeit: 1829–1837), der seit 1928 auf dem 20-Dollars-Schein abgebildet ist. Der Plan zur Ausgabe dieser Banknote ging noch auf Trumps Vorgänger Barack Obama zurück. Bild 11: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of San Francisco, Vorderseite der geplanten Note. https://bankenverband.de/blog/wer-sind-die-manner-auf-den-us-dollar-noten-und-wo-bleiben-die-frauen/ (2.6.2020) Uwe Bronnert Anmerkungen [1] John Pierpont Morgan, besser bekannt als J. P. Morgan (* 17. April 1837 in Hartford, Connecticut; † 31. März 1913 in Rom, Italien), war ein US-amerikanischer Unternehmer und der einflussreichste Privatbankier seiner Zeit. [2] John Davison Rockefeller Sr. (* 8. Juli 1839 in Richford, New York; † 23. Mai 1937 in Ormond Beach) war ein US-amerikanischer Unternehmer, erster Milliardär der Weltgeschichte (im Jahr 1916, in US-Dollars gerechnet) und gilt als der reichste Mensch der Neuzeit. [3] Erst 1935 wurde die Ausgabe der National Bank Notes eingestellt, da das US-Finanzministerium bestimmte US-Anleihen zurückrief, die bisher zur Absicherung der Banknoten dienten. [4] S. Robert Friedberg, Paper Money of the United States, A Complete Illustrated Guide with Valuations, Thirteenth Edition, Clifton, NJ 1992. [5] Ebenda, S. 118. [6] Die Fed begann mit der Ausgabe der 1-Dollar-Scheine mit der Serie 1963 und mit der Serie 1976 bei der Ausgabe der 2-Dollars-Scheine. [7] „Jackson war .. selber Sklavenhalter. Als General leitete er den Angriff auf das sogenannte Negro Fort in Florida, eine Ansiedlung früherer Sklaven. Als Präsident war Jackson dann für die Zwangsumsiedlung von Indianern aus ihren Heimatgebieten im Südosten der USA in Territorien westlich des Mississippi-Stroms verantwortlich. Dabei starben Tausende von Ureinwohnern an Hunger und Krankheit“ [https://rp-online.de/politik/ausland/trump-regierung-stoppt-plaene-fuer-20-dollar-note-mit-harriet-tubman_aid-38999275]
- Aus Neun mach Zehn! – sog. "Systemnoten"
Wer sich mit Fälschungen von Papiergeld beschäftigt, wird früher oder später auch auf die sog. "Systemnoten" stoßen. Hierbei handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht um gefälschte Noten, sondern um Verfälschungen. Dabei geht der Fälscher in der Weise vor, dass er aus einer Anzahl von Banknoten derselben Stücklung eine weitere zusätzliche Note herstellt. Aus neun unversehrten 50-Euro-Noten entstehen so z. B. zehn beschädigte 50-Euro-Noten, die er dann als vollwertige Geldzeichen in den Verkehr gibt. Der „Gewinn der Arbeit“ in diesem Fall 50 €. Die Vorgehensweise hierbei ist sehr einfach. Beispielsweise werden neun Noten jeweils in zwei unterschiedlich große Teile zerschnitten. Die erste Note wird in 1/10 und 9/10 der Note zerlegt, die zweite Note in 2/10 und 8/10 der Note, die dritte Note in 3/10 und 7/10 der Note usw., die neunte Note schließlich in 9/10 und 1/10 der Note. Dann werden die Noten wieder zusammengesetzt. Bei der ersten Note wird der abgeschnittene linke Teil (1/10) durch einen entsprechenden breiten Klebestreifen ersetzt, sodass die normale Notengröße wiederhergestellt wird. Das gleiche erfolgt bei der neu geschaffenen zehnten Note. Hier ist der Klebestreifen auf der rechten Seite. Die zweite Note besteht nun aus 1/10 der ersten Note und 8/10 der zweiten Note, die dritte Note aus 2/10 der zweiten Note und 7/10 der dritten Note usw. Der Fälscher hat also auf diese Weise insgesamt 10 beschädigte Noten hergestellt. Abb. 1: Aufbau von Systemnoten Die manipulierten Noten werden dann wieder in den Verkehr gegeben. Natürlich werden sie vorher möglichst geschickt verklebt, sollen sie doch den Eindruck erwecken, als handele es sich um Noten, die im Verkehr ungewollt beschädigt wurden. Meist überbrückt der Klebestreifen auf Vorder- und Rückseite den fehlenden Notenteil, gilt es doch die richtige Größe der Noten wiederherzustellen. Manchmal machen sich die Fälscher auch nicht die Mühe, das Fehlstück zu kaschieren, sondern klebe die Noten einfach zusammen. Allerdings sind diese Noten dann entsprechen kürzer und fallen leichter auf. Das geschilderte System ist bei allen Notenarten und -stücklungen anwendbar. Es ist auch mit weniger oder mehr als 9 Noten durchzuführen, wenn man beim Zerlegen nicht mit 10, sondern mit größeren oder kleineren Teilen operiert. "Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 28.10.27 – I D 528/27 (Abdruck in JW 1928, S. 660 f.) handelt es sich bei dergestalt zusammengekommenen sogenannten Systemnoten um nachgemachte Banknoten, die nach § 152 StGB. einzuziehen sind. Nach der Entscheidung des Reichsgerichtes ist eine Banknote ein einheitliches Ganzes und als von der ausschließlich hierzu berechtigten Notenbank beglaubigter Wertträger und im öffentlichen Verkehr bestimmtes unbeschränktes Zahlungsmittel anzusehen. Zu ihrem Wesen gehört also vor allem Beglaubigung durch die Notenbank und unbehinderte, besonders auch rechtliche Umlauffähigkeit. Die aus Teilen verschiedener Banknoten hergestellte Note stellt kein einheitliches Ganzes und kein von der Notenbank beglaubigtes Zahlungsmittel dar. Sie ist rechtlich als Zahlungsmittel nicht umlauffähig und wird infolgedessen auch bei Auftauchen von der Bank deutscher Länder einbehalten. Es liegt im Ermessen der Bank deutscher Länder, ob den gutgläubigen Empfängern von Systemnoten Ersatz geleistet werden kann, falls ein Teil einer solchen Note größer als die Hälfte einer vollständigen Note ist.“1 Das Gesagte gilt natürlich auch die Noten der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Abb. 2.1: Kein Ersatz für die 10-DM-Banknote, Vorderseite. Abb. 2.2: Kein Ersatz für die 10-DM-Banknote, Rückseite. Die Erstattung der abgebildete 10-DM-Note der Deutschen Bundesbank vom 2. Januar 1960 wurde verweigert, weil sie aus zwei verschiedenen Noten zusammengesetzt war: links BRD-7c und rechts BRD-7b. Uwe Bronnert Anmerkungen: 1 Dr. Lange, Die Behandlung des Falschgeldes bei der Bank deutscher Länder, in: Bekämpfung des Falsgeldunwesens, Bericht über den Ersten Lehrgang für Falschgeldsachbearbeiter im Bundeskriminalamt Wiesbaden vom 29. März bis 3. April 1954, hrsg. v. Bundeskriminalamt Wiesbaden 1954, S. 81 f.
- Auch „Länder“ werden Opfer des Corona-Virus
Am 11. August 2020 berichtete die Siegener Zeitung unter der Überschrift „Die Welt hat ein Land weniger – Das Fürstentum Hutt River wird nach 50 Jahren wieder Teil Australiens – wegen der Corona-Pandemie“ über die Auflösung dieses Staates. Ich muss gestehen, dass ich erst einmal ratlos war. Fürstentum Hutt River sagte mir nichts. Aber waren mir nicht vor Jahren Geldscheine eines Staates mit diesem Namen zum Kauf angeboten worden? Nun schrieb die Zeitung über ein Land, das es eigentlich nie gab. Denn kein Staat der Erde hat es jemals völkerrechtlich anerkannt. Aber der Reihe nach: Die Geschichte dieses Staates beginnt vor genau 50 Jahren mit einem Streit zwischen der westaustralischen Regierung und dem Farmer Leonard George Casley (* 28. August 1925, † 13. Februar 2019), der die vom Staat eingeführte Weizenquote ablehnte, da sie ihm nur erlaubte, einen geringen Teil seiner Ernte zu verkaufen. Als seine Beschwerde beim Gouverneur von Westaustralien und auch eine Klage bei Gericht keine Abhilfe brachten, erklärte er am 21. April 1970 – sich auf den "Imperial Treasons Act" berufend – kurzerhand die Selbstständigkeit seines Landes und die Lösung vom Commonwealth of Australia. Das neue „Fürstentum Hutt River“ umfasste ein Territorium von 75 km² und war damit etwas größer als die Republik San Marino. Es lag 517 km nördlich von Perth in der Nähe der Stadt Northampton im Bundesstaat Western Australia. Als Fürst Leonard I. „regierte“ er fortan das Land und die 13 Bürger (Stand 2013). Im Februar 2017 dankte er im Alter von 91 Jahren zugunsten seines jüngsten Sohnes Prinz Graeme ab. Die landschaftlichen Sehenswürdigkeiten wie der Mount Secession und der Lake Beginning sowie die Kuriosität bescherten dem Ländchen einen regen Tourismus. Wie es sich für einen souveränen Staat gehört, stempelte man die Pässe der Besucher und emittierte auch eine mit dem Australischen Dollar wertgleiche eigene Währung, den Hutt-River-Dollar, unterteilt in 100 Cents. Im Jahr 1974 emittierte das Fürstentum eine Serie von fünf Geldscheinen: 10, 20 und 50 Cents sowie 1 und 2 Dollars. Gedruckt wurden sie in Melbourne auf farbigem, einfachem Papier ohne Wasserzeichen. Die Nummerierung erfolgte in Perth. Alle Geldzeichen haben die Größe 140 x 72 mm, die Vorderseite ist bei allen Werten bildgleich: Am rechten Rand befindet sich die Wertangabe in Buchstaben, daneben das Brustbild von Prince Leonard sowie seine Unterschrift und auf der linken Seite das Staatssiegel (Balkenwaage vor einem stilisiertem Stierkopf, darüber „HUTT RIVER PROVINCE“ und darunter „1970“); am linken Rand sechsmal in Schreibschrift „Hutt River Province Principality“, die Wertabgabe in Ziffern und darüber eine sechsstellige Kennziffer mit vorgesetztem Buchstaben. Die Rückseiten sind bei den einzelnen Werten ähnlich gestaltet. Am rechten Rand ist unten die Wertangabe in Ziffern zu sehen, darüber wieder sechsmal „Hutt River Province Principality“ sowie neben der Wertangabe nochmals das Staatssiegel; am linken Rand die Wertangabe in Buchstaben sowie vier bzw. fünf Reihen mit je vier Symbolen (beim 20-Cents-Schein z.B.: Schwan — Büffel — Schwan — Büffel). 1976 gab man auch Münzen zu 5 (in Aluminium), 10 (in Kupfer), 20 (in Messing) und 50 Cents (in Kupfer-Nickel) aus. 1978 folgten 30-Dollars-Münzen in Silber und 100-Dollars-Münzen in Gold. In den folgenden Jahren wurden diverse „Gedenkmünzen“ verkauft. Damit ist nun Schluss, denn mit dem Beginn der virusbedingten Einschränkungen blieben die Besucher und damit auch die Einnahmen des "Fürstentums" aus. Außerdem sitzt dem Prinzen das australische Finanzamt im Nacken, das Jahrzehnte an ausstehenden Steuerschulden einkassieren will. Anders als sein Vater, der deswegen sogar dem Commonwealth of Australia 1977 den Krieg erklärte, wirft der Fürst nun das Handtuch. Graeme Casley bestätigte gegenüber dem staatlichen australischen Sender ABC, dass er plane, das Land zu verkaufen, um den Schuldenberg abzubauen. Mehrere Millionen Australische Dollars soll die Familie dem Finanzamt schulden. Text und Abb.: Uwe Bronnert Abb. 1.: https://de.wikipedia.org/wiki/Principality_of_Hutt_River (01.09.2020). Literatur: • Offizielle Homepage: Welcome To The Principality of Hutt River (01.09.2020). • Principality of Hutt River, https://de.wikipedia.org/wiki/Principality_of_Hutt_River (01.09.2020). • "Die Welt hat ein Land weniger, Das Fürstentum Hutt River wird nach 50 Jahren wieder Teil Australiens — wegen der Corona-Pandemie", in: Siegener Zeitung vom 11. August 2020, S. 16. • Michael P. Vort-Ronald, Miscellaneous Australian Notes, Various „currencies“, coupons, redeemable paper items, advertising resembling paper money and political „funny money“, Second printing, Kadina, South Australia 2007.
- Deutsches „Spottgeld“ anlässlich des Ruhreinbruchs 1923
Mit Tagesgrauen rückten am 11. Januar 1923 fünf französischen Divisionen und einige belgischen Einheiten unter dem Oberbefehl des französischen Generals Degoutte in das bisher unbesetzte Ruhrgebiet ein. Am Abend besetzten 6.000 bis an die Zähne bewaffnete französische Soldaten aller Waffengattungen mit Kanonen und Tanks Essen, die Offiziere mit der Reitpeitsche in der Hand als Symbol ihrer Macht. Am 12. Januar dehnte sich das Besatzungsgebiet bis Gladbeck, Buer, Gelsenkirchen, Wattenscheid, Steele und Werden aus. Am 14. Januar erreichte die Streitmacht Velbert und Langenberg, am 15. Januar stieß man über Bochum bis Vorhalle, Wetter, Witten, Castrop, Herten, Sunderwich und Datteln vor, um am 16. Januar Dortmund und Lünen zu erreichen. Insgesamt betrug die belgisch-französische Truppenstärke etwa 60.000 Mann. Der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré begründete das Vorgehen damit, die ausstehenden Reparationsleistungen sichern zu wollen, schließlich habe das Deutsche Reich Rückstände bei den Lieferverpflichtungen aus dem Friedensvertrag. Von den von Frankreich bestellten 55.000 m³ Holz seien bis zum 30. September 1922 nur 35.000 m³ geliefert worden, ferner anstatt der 200.000 Telegrafenstangen nur 65.000 und schließlich seien nur 84,4 % der von der Reparationskommission festgesetzten Kohlemenge abliefert worden.[1] Das eigentliche Ziel war jedoch, den Versailler Vertrag zugunsten Frankreichs zu revidieren und die deutsche Westgrenze nach Osten zu verschieben. In Deutschland löste der Einmarsch einen parteiübergreifenden Sturm der Entrüstung aus. Die Bevölkerung des Ruhrgebiets leistete, ermutigt und finanziell unterstützt von der Reichsregierung unter Wilhelm Cuno, einen beeindruckenden passiven Widerstand, sodass die Besatzungsmächte nur unter größten Schwierigkeiten Kohle und Koks aus dem Ruhrgebiet abtransportieren konnten, da sowohl die Bergleute wie auch die Eisenbahner nicht bereit waren, für die Besatzer zu arbeiten, zumal die deutsche Regierung den Beamten verboten hatte, deren Befehle zu befolgen. Ihnen drohte nun nicht nur die Ausweisung ins „unbesetzte“ Reichsgebiet,[2] sondern auch Verhaftungen und Gerichtsverfahren mit harten Urteilen, wie Gefängnis und hohen Geldstrafen. Der folgende kleine Bericht ist symptomatisch für das Vorgehen des französischen Militärs: „Gestern nachmittag marschierte ein französisches Regiment in Gelsenkirchen ein, um die Befehle General Degouttes auszuführen: eine Strafe von einhundert Millionen Mark einzutreiben und vor der Polizei und der Bevölkerung Stärke zu demonstrieren. Der Bürgermeister wurde verhaftet. Der Polizeichef wurde verhaftet. Vierundzwanzig Polizeioffiziere und einfache Polizisten wurden verhaftet und mit erhobenen Händen durch die Straßen der Stadt geführt. Französische Soldaten drangen in die verschiedenen Polizeiwachen der Stadt ein und schlugen alles kurz und klein: Tische, Stühle, Betten, Telefone, Fahrräder, Schränke, Türen und Fenster. In den Archiven der Sozialversicherung, die im ersten Stock eines Polizeireviers untergebracht ist, blieb nicht ein Papier heil, und es werden einige Monate vergehen, bis die Alten und Kranken von Gelsenkirchen auch nur einen Pfennig sehen.“[3] Solche Aktionen bewirkten, dass bald Nationalisten und Kommunisten auch aktiven Widerstand durch Sabotage- und Sprengstoffanschläge auf Brücken, Eisenbahnstrecken und Schifffahrtskanälen leisteten. Hierauf reagierten die französischen und belgischen Soldaten mit rücksichtsloser Gegengewalt. In Essen erschossen sie am 31. März 13 streikende Krupp-Arbeiter und wenig später in Dortmund sieben Männer, die eine von der Besatzungsmacht verhängte Ausgangssperre überschritten hatten. Französische und belgische Militärgerichte verhängten Todesurteile. Einer der Hingerichteten war Albert Leo Schlageter, den die Machthaber des Dritten Reichs zum Märtyrer stilisierten. Auch von Folterungen von Gefangenen wurde in der Presse berichtet. Derartige Brutalität heizte den deutschen Widerstand noch weiter an, was sich auch in der hasserfüllten Ikonographie zeigt, mit der man auf deutscher Seite gegen die fremden Besatzer mobil machte. „Die Propaganda gegen die Franzosen anhand von Zetteln und Plakaten ist allgegenwärtig. Alle Mauern sind voll davon. Jeden Morgen müssen Patrouillen französischer Soldaten durch die ganze Stadt ziehen und mit den Bajonetten die neuen Plakate abreißen, die in der Nacht angebracht wurden. Flugblätter jeder Art finden sich überall: auf den Ladentheken, auf den Taxisitzen, in den Nachttischschubladen des Hotelzimmers. Keines dieser Blätter ist amtlich gekennzeichnet, und bisher ist es den Franzosen nicht gelungen, auch nur eine einzige der zahlreichen Quellen dieser Propaganda aufzuspüren, die sich Tag und Nacht über die Stadt ergießt.“[4] Unter den Flugblättern finden sich auch Propagandadrucke in Form von Geldscheinen. Eine Serie von drei „Spottgeld“-Scheinen zu 1.000.000, 10.000.000 und 100.000.000 mit der fiktiven Währung „Ruhrtaler“ griff satirisch reale Alltagssituationen auf. Die einheitlich gestaltete Vorderseite bildet im linken Drittel der Scheine eine stehende Frau, die Marianne, die Nationalfigur der Französischen Republik, ab. In der rechten Hand hält sie eine Peitsche und in der linken eine Anzahl von Geldscheinen. Ihren rechten Fuß hat sie auf den Hals eines am Boden liegenden Mannes gesetzt. Diese Darstellung kann zunächst einmal auf die Wehrlosigkeit des Deutschen Reichs gegenüber der Willkür der französisch-belgischen Streitmacht gedeutet werden. Sie steht im krassen Gegensatz zum nebenstehenden Spott. Nach der großen vierzeiligen Wertangabe – z. B. „Eine / Million / Ruhrtaler / 1000000“ – folgt der sechszeilige kleinere Text: „zahlen die Franzosen u. Belgier / gern jedem Deutschen, der ihnen / Kohlen brächte, damit sie sich nicht / mit ihrem gemeinen Einbruch / in das Ruhrgebiet vor aller Welt / blamieren.“ Eingerahmt wird das Ganze mit einem Schmuckrahmen. Auch die Rückseiten haben nur Spott für die Besatzer übrig. Der 1.000.000-Ruhrtaler-Schein stellt unter dem Motto „WIE SIE ES SICH DACHTEN UND WIE ES GEKOMMEN IST“ zwei Situationen gegenüber: Im linken Bild der Wunsch der Besatzer, ein französischer Soldat mit Bajonett zwingt den Bergarbeiter eine Lore mit Kohle zu schieben, während Letzterer auf dem rechten Bild mit einer Hand in der Tasche stehend und mit der anderen Hand verächtlich auf den Soldaten zeigend, sich gemütlich mit einem anderen Arbeiter unterhält. Am 18. April 1923 berichtete die Morgenausgabe der Vossischen Zeitung unter der Überschrift „Der Kohlenraub auf der Straße“ über eine Verordnung Generals Degoutte, nach der der Transport von Kohle ohne Genehmigungsschein verboten ist. In der Zeitung war folgendes zu lesen: „Im Laufe des heutigen Tages sind selbst kleine Mengen von einem Zentner, die auf vierrädrigen Kinderwagen in die Wohnung geholt wurden, ‚beschlagnahmt‘ worden.“ Die Verordnung sah ferner ausdrücklich auch die Wegnahme des Transportmittels vor. „Wenn diese Maßnahme weiter in der gleichen Strenge durchgeführt wird, muß es schon bald in den nächsten Tagen zu Kalamitäten kommen. In erster Linie werden davon kleine Fabriken und Gewerbetreibende betroffen, in zweiter Linie aber auch die Haushalte, die jetzt bei dem seit gestern eingetretenem Wetterumschlag wieder Hausbrand zur Heizung benötigen. Allerdings werden die Franzosen zur Durchführung dieser Verordnung ihre Truppen verstärken müssen. Der Versuch des französischen Kriegsministers und des belgischen Verteidigungsministers, die heute beide in Düsseldorf eine lange Unterredung hatten, wird damit in Zusammenhang gebracht. Die Franzosen werden sich darüber klar sein müssen, daß der enorme Druck, der durch diese neue [s]chikanöse Maßnahme ausgeübt wird, einen erheblichen Gegendruck hervorrufen wird.“ Diese Verordnung kommentiert der Schein zu 10.000.000 Ruhrtaler auf seine Art. Ein französischer Soldat verfolgt rennend einen kleinen Jungen, der einen Handwagen mit Kohle zieht, während ein anderer Soldat ein kleines, weinendes Mädchen am Kragen festhält. Im Hintergrund Wohnhäuser, ein Förderturm und eine Industrielandschaft. Überschrieben ist dieses Bild mit „DIE HELDEN DER GRANDE NATION“ und unter dem Bild „BESCHLAGNAHMEN ‚REPARATIONSKOHLEN‘". Die Abbildung beim Wert zu 100.000.000 Ruhrtaler dürfte ebenfalls einen realen Hintergrund haben, auch wenn ich die Quelle hierzu bisher noch nicht gefunden habe. Auf ihm wird eine energisch auftretende „Klofrau“ und eine größere Anzahl französischer Soldaten in voller Montur gezeigt. Die Überschrift lautet: „WENN ES AUCH KEINE KOHLEN GIBT, SO GIBT ES ABER HELDENTATEN!“ und unter dem Bild fünfzeilig: „Ein Major, zwei Leutnants u. neunzehn Mann / der glorreichen französischen Armee verhaften die / Wärterin der Bedürfnisanstalt am Essener Bahnhof, / – weil sie sich weigerte, detaillierte Angaben / über die Benutzung der Anstalt zu machen – “. Schließlich am unteren Rand: „DIE OFFIZIERE SIND ZUR EHRENLEGION EINGEREICHT.“ Alle „Spott“-Scheine sind 123 mm x 88 mm groß und auf Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Ihre Druck ist einheitlich braun. Weder die Druckerei noch der Künstler werden auf den Scheinen genannt. Sie weisen lediglich die Signatur „DIOS“ auf. Da diese Scheine auch heute noch leicht für wenig Geld erworben werden können, muss die hergestellte Menge erheblich gewesen sein. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Vgl. Hans Spethmann, Der Ruhrkampf 1923-1925, Volksausgabe, Berlin 1933, S. 32. [2] Zwischen 120.000 und 150.000 Personen wurden aus dem Ruhrgebiet und dem besetzten Rheinland ausgewiesen. [3] Eugeni Xammar, Gelsenkirchen (Erstveröffentlichung „La Veu de Catalunya“, 3. März 1923), in: Das Schlangenei, Berichte aus dem Deutschland der Inflationsjahre 1922-1924, Berlin 2007, S. 75 f. [4] Ebenda S. 64 f.: Im besetzten Essen (Erstveröffentlichung „La Veu de Catalunya“, 27. Februar 1923).












