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  • Neue Weltbanknoten-Varianten: April 2024, Teil 1

    Cayman Islands, Honduras, Kongo (Demokratische Republik), Madagaskar, Mexiko, Namibia, Pakistan, Rumänien, Saudi-Arabien, Sri Lanka, Südsudan, Thailand BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Cayman Islands 10 Dollars von 2018 BNB B220c: wie B220b (SCWPM 40), aber mit neuen Unterschriften (Scotland/McTaggart) und neuem Jahr. 25 Dollars von 2018 BNB B221c: wie B221b (SCWPM 41), aber mit neuen Unterschriften (Scotland/McTaggart) und neuem Jahr. 100 Dollars von 2018 BNB B223b: wie B223a (SCWPM 43), aber mit neuen Unterschriften (Scotland/McTaggart) und neuem Jahr. Honduras 5 Lempiras vom 07.04.2022 BNB B346e: wie BNB B346d (SCWPM 98), aber mit neuen Unterschriften (Santos/Ávila/Moncada) und neuem Datum (7 DE ABRIL DE 2022). Kongo (Demokratische Republik) 500 Francs, neue Auflage BNB B317i: wie BNB B317h (SCWPM 96), aber mit neuem Drucker-Impressum (CRANE CURRENCY). 500 Francs, neue Auflage BNB B317j: wie BNB B317i (SCWPM 96), aber mit neuem Drucker-Impressum (OREL FUSSLI). Madagaskar 500 Ariary, neue Auflage BNB B334c: wie BNB B334b (SCWPM 99), aber mit neuer Unterschrift (Andrianarivelo). Mexiko 20 Pesos vom 07.02.2023 BNB B726j: wie BNB B726i (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (7 FEB. 2023). 50 Pesos vom 06.12.2023 BNB B714e: wie BNB B714d (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (6 DIC. 2023). 500 Pesos vom 10.07.2023 BNB B717v: wie B717u (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (10 JUL. 2023). Namibia 100 Dollars von 2023 BNB B212c: wie BNB B212b (SCWPM 14), aber mit neuer Unterschrift (!Gawaxab) und neuem Jahr. Pakistan 10 Rupees von 2024 BNB B231y: wie BNB B231x (SCWPM 45), aber mit neuem Jahr. Rumänien 1 Leu von 2024 BNB B286f: wie BNB B286e (SCWPM 117), aber mit neuem Jahr (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Ausgabejahr an). Saudi-Arabien 50 Riyals von 2024 BNB B204b: wie BNB B204a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Alsayari/Al-Jadaan) und neuem Jahr. Sri Lanka 100 Rupees vom 04.07.2022 BNB B125i: wie BNB B125h (SCWPM 125), aber mit neuen Unterschriften (Wickremesinghe/Weerasinghe) und neuem Datum (2022-07-04). Südsudan 500 Sudanese Pounds von 2023 BNB B116d: wie BNB B116c (SCWPM 16), aber mit neuen Unterschriften (Garang/Ngor) und neuem Jahr. Thailand 100 Baht, neue Auflage BNB B195f: wie BNB B195e (SCWPM 137), aber mit neuen Unterschriften (Thavisin/Suthiwartnarueput). Donald Ludwig (polymernotes.org) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book und Stane Straus, polymernotes.org)

  • Aus privaten Sammlungen: Behelfsausgabe zu 1000 Francs unter deutscher Besatzung in Tunesien

    Frankreich hatte sich ab Ende des 19. Jahrhunderts den Großteil Nordwestafrikas als Kolonien einverleibt. Französisch-Westafrika umfasste schließlich die heutigen Länder Marokko, Algerien, Mauretanien, Mali, Niger, Tschad, die Zentralafrikanische Republik, die Republik Kongo, Gabun, Benin, Togo (bis 1918 deutsche Kolonie), die Elfenbeinküste, Ghana, Burkina-Faso, Guinea und den Senegal. 1881 wurde auch das nordafrikanische Tunesien französisches "Schutzgebiet". Im Zusammenhang mit dem Kampf der Italiener und des zu ihrer Unterstützung entsandten deutschen Afrikakorps unter Führung des späteren Generalfeldmarschalls Rommel um die italienische Kolonie Libyen gegen die Briten, rückten deutsche und italienische Truppen am 9. November 1942 in Tunesien ein, um einer Landung der Alliierten zuvorzukommen. Nach der Aufgabe von Libyen zogen sich Ende Januar 1943 die Reste der deutschen und italienischen Truppen völlig nach Tunesien zurück. Trotz großer Anstrengungen, der hier am 23. Februar 1943 gebildeten Heeresgruppe Afrika Verstärkungen und Nachschub zuzuführen, wurde die Lage der verbündeten Truppen immer schwieriger. Der „Brückenkopf Tunesien“ konnte nur von Sizilien und vom italienischen Festland aus mit dort stationierten deutschen Transportflugzeugen versorgt werden, die größtenteils von der Ostfront abgezogen werden mussten. Die alliierte Lufthoheit war aber bereits so erdrückend, dass trotz Begleitschutz nur noch wenig Nachschub Tunesien erreichte. Nach Stalingrad wurde Tunesien zur verlustreichsten Versorgungsaktion eingekesselter Truppen der Achsenmächte. Viele Transportmaschinen wurden über dem Mittelmeer abgeschossen oder am Boden zerstört. Bereits am 7. März 1943 hatte Generaloberst von Arnim die Führung der Heeresgruppe Afrika übernommen, da Rommel erkrankt war und nach Deutschland zurückkehren musste. Im März und April 1943 verschlechterte sich die Lage in Tunesien weiter. Ende April starteten die Alliierten ihre letzte Offensive gegen die deutsch-italienischen Stellungen. Als am 1. Mai 1943 die Amerikaner nördlich von Tunis vorrückten, verfügte die Heeresgruppe Afrika nur noch über 86 Panzerkampfwagen. Der deutsche „Brückenkopf Tunesien“, den die Alliierten als „Sprungbrett“ für ihre Invasion in Italien nutzen wollten, schrumpfte immer weiter zusammen. Am 7. Mai fuhren die Vorausabteilungen der Briten in Tunis ein, und Hitler forderte von den stark dezimierten, völlig erschöpften und kaum noch kampffähigen Truppen, Widerstand bis zum letzten Mann zu leisten. Am 13. Mai 1943 kapitulierten die Reste der Heeresgruppe Afrika bei Tunis vor den Alliierten. 130.000 deutsche und 120.000 italienische Soldaten gingen in Gefangenschaft. Die deutsch-italienischen Verluste im „Afrikafeldzug“ betrugen am Ende 975.000 Mann, 7.600 Flugzeuge, 6.200 Geschütze, 2.550 Panzer, 624 Schiffe und 70.000 Lastkraftwagen. Nach der Eroberung Nordafrikas bereiteten die Alliierten ihre Landung auf Sizilien vor. Hierzu wurden im Vorfeld massive Bombenangriffe auf die Insel und Süditalien geflogen. Mit der Landung der Alliierten auf Sizilien im Sommer 1943 war auch das Schicksal des Duce und der Achse „Rom-Berlin“ besiegelt. Seit der französischen Herrschaft erfolgte die Bereitstellung von Zahlungsmitteln für Tunesien durch die Banque de l’Algérie. Um der Zahlungsmittelknappheit während der deutsch/italienischen Besatzung zu begegnen, gaben die Deutschen in der Zeit vom Dezember 1942 bis zum Mai 1943 mit Überdruck versehene 100-Francs-Noten der „Banque de France“ aus dem Jahr 1892, die in Banktresoren der Hauptstadt Tunis gefunden worden waren, als 1000-Francs-Noten der „Banque de l’ Algerie“ aus. Objekttyp: Banknote (Behelfsausgabe) Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Tunesien Emittent: Banque de l’ Algerie, Tunis Nominal: 1000 Francs Datierung: 11. Juli 1892 (alte Daten von Mai bis August 1892) Vorderseite: Allegorische Figuren, schwarzer Überdruck mit neuem Banknamen und neuem Nennwert Rückseite: Allegorische Figuren Material: Papier mit zwei antiken Kopfbildnissen als Wasserzeichen Format: 180 mm x 112 mm Druck: Banque de France Nummerierung: 048/R.50 – 1241048 Gültigkeit: Dezember 1942 bis Mai 1943 Zitate: ZWK-12 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 668 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SCWPM 31 (Standard Catalog of World Paper Money: Tunisia) B221 (Linzmayer: The Banknote Book – Tunisia) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • Kantinengeld des Amerikanischen Roten Kreuzes in Deutschland

    ARC steht für das American Red Cross, das als Hilfsorganisation am 21. Mai 1881 von der Lehrerin und Krankenschwester Clarissa H. Barton (1821–1912) in Washington/DC gegründet wurde. Ein Jahr später wurde das Amerikanische Rote Kreuz als US-Bundesbehörde registriert; die USA ratifizierten 1882 die Genfer Konventionen zum Schutz von Konfliktopfern. Vorrangig war das ARC auf den Militär- und Marinefürsorgedienst ausgerichtet – vor allem in den beiden Weltkriegen. Die Betreuung von verwundeten Soldaten, der zivilen Kriegsopfer, Blutspendeaktionen und Kriegsgefangenenhilfe waren neben dem Zivilschutz und der Katastrophenhilfe die Hauptaufgaben seit über 140 Jahren. Clara Barton als Krankenschwester während des US-amerikanischen Bürgerkriegs. Mit dem Eintritt der USA in den Zweiten Weltkrieg seit Dezember 1941 kamen nach der Landung der Alliierten in der Normandie im Juni 1944 neben den regulären US-Truppen ab Oktober 1944 auch die Angehörigen des ARC nach Deutschland. Während des Vormarschs durch West-Mittel-Europa verwendete man Verpflegungs-Bons – Gutscheine im umgerechneten Wert von 20 US-Cents in fünf Währungen. 12er Kupon-Schein für die Verwendung in Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Deutschland; diese Scheinen wurden auch auf rotem und dunkelblauem Papier gedruckt. Die US-Amerikaner bildeten im Juni 1945 ihre Besatzungszone aus den Ländern Hessen, Bayern, Württemberg-Baden und der Exklave Bremen. Es wurden elf Military Posts innerhalb der Occupation Zone of Germany eingerichtet: Hessen: MP Frankfurt, MP Wetzlar, MP Wiesbaden (Hauptquartier des ARC), Bayern: MP Augsburg, MP Fürth-Nürnberg, MP Garmisch, MP München, MP Würzburg, Württemberg-Baden: MP Heidelberg, MP Stuttgart, Bremen: MP Bremen. An vielen Standorten in der US-Besatzungszone wurden ARC-Hauptquartiere und entsprechende Stützpunkte eingerichtet. Für die Versorgung und Unterhaltung der Mitarbeiter und Krankenschwester wurden unterschiedliche Klubs, Bars und Kantinen geschaffen. Angehörige des Roten Kreuzes dienten auch in US-Militärkrankenhäusern. Das Amerikanische Rote Kreuz wurde in der Nachkriegszeit von PX-Läden und dem Army Exchange Service unterstützt. Auch versehrte US-Soldaten wurden in ARC-Klubs betreut. Und für diese Klubs, Bars und Kantinen wurden verschiedene Kleingeld-Gutscheine gedruckt und nach bestimmten Regeln ausgegeben und verwendet. Das ARC war natürlicher auch in den Evacuation Hospitals, den Lazaretts und Erholungsheimen der US-Armee sowie in den DP-Lagern in Aktion und dort untergebracht. Alle bisher bekannten Gutscheine (= chits) lauten meist auf ½ Mark, 1 Mark und selten auf 2 Marks. Diese liefen nur im Zeitraum 1945 bis 1946 um; Cents- und Dollar-Gutscheine jedoch bis 1948. Die Herstellung der sehr einfach gestalteten und nur einseitig gedruckten Gutscheine erfolgte vor Ort in deutschen Druckereien – z. B.: Billettfabrik Friedrich Fronhofer in Regensburg (Drucknorm N/0597). Die Wertmarken waren in sog. Booklets eingeheftet. Gutscheinheft, links – Gutscheine zu ½ Mark und 1 Mark, rechts; verwendet im 114th Evacuation Hospital in Limburg. Gutscheinheft, links – Gutscheine zu ½ Mark und 1 Mark, rechts; bis 1946 im Unteroffiziersklub des 250th Station Hospital in Regensburg verwendet. Eingang zum Bamberger ARC Club „Whispering Pines“. Gutschein 1 Mark, ausgegeben vom Bamberg Military Community PX, mit Abstempelung „BAMBERG RED CROSS“ / „BMC RED CROSS / SNACK BAR / A. E. S.“; es sind auch Gutscheine mit Aufdruck „Bamberg Mil. Com. Exchange” zu 1 und 2 Mark o. D. und gleichen Stempeln belegt. Gutschein im Wert von ½ Mark (One Coca-Cola) ARC Club Bayreuth links und ½ Mark mit Aufdruck „SNACK BAR, Bayreuth, Red Cross“ rechts; die Constabulary Regimenter waren militärische Polizeieinheiten der US-Armee (1945–1952) und galten als Sicherheits- und Grenztruppen; es sind auch Gutscheine über ½ Mark für die AES Ice Cream Bar in Bayreuth bekannt. Gutschein „One Coca-Cola“ (= ½ Mark), verwendet im American Red Cross Club in Hof; mit Kontrollnummer, mit Druckfehler „Bavarya” statt “Bavaria“; in Hof waren die 602nd ACWRON APO 321 und die Air Station APO 09684 stationiert. Flyer „Palmgarden Red Cross Club“ Frankfurt a. M., links – 50 Pfennig, verwendet im „Palmgarden Fountain“ (= ½ Mark), American Red Cross Club. Eingang zum ARC Club (= Albert-Schumann-Theater) Frankfurt a. M., links – 50 Pfennig, verwendet im „Schumann Fountain“ (= ½ Mark), American Red Cross Club. Wertmarke zu –,50 (Pfennig) „Anchorange Fountain“ ARC Club Frankfurt (diese Wertangabe kommt selten vor und entspricht den üblichen ½-Mark-Scheinen). Army Snack Bar, ARC Cross Road, Opernhaus/Staatstheater Stuttgart, links – 2 Mark (= 20 Cents ), auch Wertmarken zu 50 Pfennig und 1 Mark bekannt; X–R = Cross Roads (Special Service Military Community Stuttgart). ARC Service Club Mannheim, links – Gutschein zu ½ Mark Mannheim PX. Eingang zum ARC Eagle Club Wiesbaden, links – Gutschein für 1 Kaffee/2 Donuts, verwendet im beschlagnahmten Wiesbadener Kurhaus (vom 18. September 1945 bis September 1947 American Red Cross Club für US-Offiziere). Wertmarken zu 1 Mark, links vom ARC innerhalb des 107th Evacuation Hospital Würzburg verwendet. Es gab auch Essensmarken zu 1½ Mark. Außer den hier vorgestellten Kantinengeldern hat es mit größter Wahrscheinlichkeit weitere, bisher nicht gemeldete Belege gegeben. Die ARC-Scheine sind allesamt selten und kommen auf dem Sammlermarkt kaum vor. Ab 1947 gab das Rote Kreuz der US-Amerikaner in ihren Einrichtungen auch Wertscheine in US-Dollar und Cents aus. Bekannt sind die Dollar-Scheine für die US-Erholungsheime in Berchtesgaden, in Garmisch und am Chiemsee. Diese Clubs unterstanden dem USFET Special Service und dem ARC. Gutschein 1 Dollar, bis 30. April 1949 in allen Erholungsheimen in Oberbayern (bspw. „Berchtesgadener Hof“) gültig. Ungeklärt sind bisher die Gründe für die Verwendung der vier Wertstufen des A.R.C. River Clubs. Die 1933/34 erbauten Weser-Terrassen in Bremen wurden von den US-Besatzern beschlagnahmt, in "River Club" umbenannt und vom ARC bewirtschaftet. Im unbeschädigten Lokal fanden spezielle Partys, Dart-Wettbewerbe und Varieté-Shows statt; bei den 10-, 20-, 50- und 100-Dollars-Scheinen könnte es sich um Tombola-Scheine handeln. Der "River Club" schloss Mitte Oktober 1947 und wurde der Stadt Bremen zurückgegeben. Der ARC "River Club" befand sich in der Lüneburger Straße, links – 10 Dollar, mit der stilisierten Abbildung einer „doughnut dolly“, einer ARC-Krankenschwester; die 20-, 50- und 100-Dollars-Scheine hatten das gleiche Aussehen und die selbe Farbe. Auch in den zahlreichen Auffanglagern für DPs agierte das Amerikanische Rote Kreuz; im UNRRA-Lager Augsburg waren baltische und ukrainische DPs untergebracht, in den Dillinger Lagern polnische und litauische Personen. 50 Einheiten/Units, UNRRA-Camp Team 114 = Augsburg-Hochfeld für baltische und ukrainische DPs, links – 1 Unit, UNRRA-Camp „Ludwig“ Team 308 = Männerlager Dillingen. Während des Zweiten Weltkriegs wurden erstmals nach der Besetzung Nordafrikas ARC-Ausgaben verwendet: in Constantine/Algerien, Rabat/Marokko und Bizerte/Tunesien, später auch in Europa und im pazifischen Kampfgebiet. Beispiele: 5-Lire- und 2-Francs-Gutscheine aus Italien und Frankreich. 5 Lire (= ca. 25 Cents), ARC-Offiziersklub aus Foggia, Region Apulien; 2 Francs (= ca. 50 Cents), ARC-Imbiss, häufigster Typ in Frankreich, aber auch schon in Algerien in unterschiedlichen Farben verwendet (auch Ausgaben zu 1 Franc; auch Fehldrucke mit „SNAK BAR“ statt „SNACK BAR“ bekannt. Aber auch schon vor dem Zweiten Weltkrieg gab das ARC Kantinengeld aus. US-Truppen waren vom Dezember 1918 bis Dezember 1923 im Raum Koblenz stationiert und beteiligten sich an der alliierten Rheinlandbesetzung. 5 Cents, Canteen Coupon, ARC Station Hospital Coblenz. Mit der Einführung des US-amerikanischen Militärgelds (= Military Payment Certificates/MPC) ab 16. September 1946 erübrigte sich der Druck und die Verwendung der auf Mark lautenden Gutscheine/Kantinengelder des ARC. 5 Cents MPC (= ½ Mark); mit den anderen Scheinen zu 10, 25 und 50 Cents sowie 1, 5 und 10 Dollar(s) wurde die Serie 461 schon am 10. März 1947 wieder ungültig. Während des Zweiten Weltkriegs und danach dienten 71.000 Krankenschwestern im US-Militär, von denen 52 ums Leben kamen. Umgangssprachlich und kameradschaftlich wurden sie „Doughnuts dollies“ genannt. Diese Frauen waren alles Freiwillige, die vom Kriegsministerium ausgesucht und getestet wurden; sie mussten einen Hochschulabschluss und ein makelloses Führungszeugnis nachweisen. Die gebürtige Polin Maria-Klara „Ronny“ Rechen auf der Donau; Bescheinigung für ihren Dienst beim ARC. Bekannt sind die sog. ARC-Clubmobile, die bei der Betreuung der Soldaten mit Donuts und Kaffee versorgten. Bei den Truppen waren die tüchtigen Krankenschwestern auch für die R&R (Slang für „Rest and Recuperation“ = Ruhe und Erholung) verantwortlich. Die Clubmobile waren umgebaute Autobusse der US-Armee, die seit der Befreiung Frankreichs für die medizinische Versorgung dem Amerikanischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt wurden. GIs vor einem ARC Clubmobil, links – die „doughnuts dollies“ verteilten die bei den Soldaten beliebten und früher mit Nüssen gefüllten Krapfen. Michael H. Schöne Quellen: Aitkin, J., Arva, G, Freeland, K.: „American Red Cross in World War II Collectors Guide“, 2014, Port Clinton/USA https://de.wikipedia.org https://en.wikipedia.org https://wkgeschichte.weser-kurier.de https://www.redcross.org https://www.usarmygermany.com https://www.warhistoryonline.com https://www.womenhistoryblog.com

  • Leserpost: "Heimatsfest" in Norderdithmarschen

    Heute mal was zu den Serienscheinen 983.3a von Norderdithmarschen. Zunächst eine kleine Korrektur: es muss "Heimatsfest" heißen und nicht "Heimatfest". Bei dem 50 Pfennig-Schein passt die Bemerkung obere und untere Zeile nicht ganz, eher linke und rechte Zeile jeweils am Rand. Diese sind bei mir 57 mm bzw. 60 mm lang. Scans zur Veranschaulichung anbei. Mit freundlichen Grüßen Th. Neldner Anmerkung der Redaktion Vielen Dank für die Hinweise und Abbildungen. Sie haben Recht: Es muss tatsächlich "HEIMATSFEST" heißen, das da am 21. Mai 1921 in Heide gefeiert wurde. Die Serienscheine dazu sind in den Katalogen "Deutsches Notgeld, Band 1+2: Deutsche Serienscheine 1918 – 1922" unter 983.3 aufgeführt. In der Variante 983.3b mit der oberen Textzeile in 57 mm Länge war bislang nur der 20-Pfennig-Schein aufgeführt, der die beiden Überdruck-Textzeilen tatsächlich auch übereinander und nicht links und rechts am Rand aufweist. Ihr 50-Pfennig-Schein zeigt links ebenfalls eine nur 57 mm und rechts eine längere Textzeile. Daraus folgert, dass die Katalogisierung an dieser Stelle ergänzt werden kann: 983.3b obere bzw. linke Textzeile am Rand nur 57 mm lang: 20 Pf, 50 Pf. Hans-Ludwig Grabowski

  • Wie eine Neuenburgerin die Druckerei Orell Füssli gefügig machte

    Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hielt bis in die 1990er Jahre neben den umlaufenden Banknoten zugleich Reservenoten bereit, um im Falle von Fälschungen umlaufender Banknoten diese schnell durch Austauschnoten ersetzen zu können. Bis in die 1950er Jahre spielte auch die Bevorratung im Falle eines plötzlich stark ansteigenden Banknotenbedarfs etwa infolge von Krisen eine Rolle. Abbildung: Schweizerische Nationalbank, 10 Franken vom 1. April 1921, nicht ausgegeben. Einzig bekanntes nummeriertes Exemplar. Verkauft in der SINCONA-Auktion 68 am 21. Oktober 2020 für Fr. 8.000,- zzgl. Aufgeld. Abbildung mit freundlicher Genehmigung der SINCONA AG. Zu dieser Notenreserve gehörte auch die 10-Frankennote mit dem Porträt einer Neuenburgerin und dem Datum 1. April 1921[1], die insofern etwas Besonderes darstellte, als dass ein solcher Notenwert von der SNB erstmals 1955 emittiert wurde und für die Ausgabe zum Zeitpunkt der Herstellung keine gesetzliche Grundlage vorlag[2]. Entworfen wurde der 13,5 mal 8,2 cm messende Schein von den Grafikern Gabriel Lory & Friederich Wilhelm Moritz, den Stich der Vorderseite besorgte James Drummond von der Banknotendruckerei Waterlow & Sons in London, wo die Noten auch gedruckt wurden. Die Gesamtauflage betrug 5 Millionen Stück,[3] eingeteilt in die Serien 1 A bis 2 Z. Warum die SNB die Herstellung einer 10-Frankennote bei Waterlow & Sons anfragte und beauftragte ist nicht bekannt. Möglicherweise suchte man nach einer Alternative zu der von der Druckerei Orell Füssli in der Schweiz hergestellten und umlaufenden 5-Frankennote, scheute sich aber, für denselben Nennwert eine andere Ausführung in Auftrag zu geben. Ende Dezember 1920 hatte Orell Füssli ungefragt und wohl auf Basis von Presseberichten, wonach die SNB die Herausgabe einer solchen Wertstufe vorbereite, auch die Herstellung einer 10-Frankennote angeboten und dabei Musterscheine vorgelegt, die mit Datum 20. August 1914 hergestellt worden waren. Entwürfe solcher Scheine sind bisher nicht bekannt geworden. Der Druckpreis sollte bei einer Auflage von 30 Serien à 100.000 Stück 8,8 Rappen je Schein betragen, wobei die SNB das Papier stellen sollte. Diese Offerte wurde von der SNB nicht angenommen – einerseits, weil man durch die Bindung von Druckkapazitäten bei Orell Füssli eine verzögerte Lieferung der 5-Frankennote befürchtete, andererseits, weil man auf ein Angebot der Banknotendruckerei Waterlow & Sons in London zur Herstellung von Scheinen dieser Wertstufe wartete. Im Februar 1921 erneuerte Orell Füssli seine Offerte und drängte auf die Erteilung eines Druckauftrags mit dem Ziel, zukünftig alle Notenabschnitte der SNB herstellen zu dürfen. Davon waren die technischen Kapazitäten von Orell Füssli jedoch weit entfernt, da man zu diesem Zeitpunkt nur Drucke im Steindruck und im Offsetdruck anbieten konnte, die beide gegenüber dem Stahlstich, wie bei den in London hergestellten Wertstufen zu 50 bis 1.000 Franken angewandt, nur einen verminderten Fälschungsschutz bot. Die SNB hatte Ende 1920 Waterlow & Sons im Rahmen der Angebotsanfrage vier Bilder von Neuenburgerinnen in Tracht zur Verfügung gestellt. Im Februar 1921 sandte Waterlow & Sons Entwürfe der Vorder- und Rückseiten des Scheins. Eine interne Prüfung durch das I. Department der SNB bestand der Entwurf mit „gut“ – eine etwas vorschnell und ohne gründliche Prüfung gefasste Entscheidung, da man irrig annahm, dass der Druck in gleicher Weise wie bei den Noten zu 50 bis 1.000 Franken ausgeführt werden sollte, was tatsächlich nicht der Fall war, da kein Stahlstich, sondern nur Kupferdruck zur Ausführung vorgesehen war, und das auch nur in der Hauptdruckplatte der Vorderseite. Allein das mit einem Hut versehene Frauenporträt der Neuenburgerin stieß auf Kritik, da die Frauen auf den anderen Noten der SNB allesamt „unbehutet“ waren. Am 19. Februar 1921 beantragte das für den Bargeldverkehr zuständige II. Departement der SNB bei der Direktion, Waterlow & Sons einen Druckauftrag über 5 Millionen Scheine zu einem Preis von 7,1 Rappen einschließlich Papier zu erteilen bei acht Wochen Lieferzeit für die erste Tranche und weiteren vier Wochen Lieferzeit für die zweite. Das Angebot von Waterlow & Sons war damit deutlich günstiger als das Angebot von Orell Füssli aus dem Dezember 1920, bei zudem gegenüber dem Offset besserer Druckausführung. Orell Füssli blieb bei diesem Druckauftrag auf der Strecke. Es sollte aber noch dicker kommen, denn der günstigere Preis von Waterlow & Sons für den Druck der Neuenburgerin sollte in den kommenden Monaten noch eine bedeutende Rolle bei einem anderen Druckauftrag spielen. Schon seit Ende 1920 befanden sich Orell Füssli und die SNB in Verhandlungen über die Druckkosten der von Orell Füssli gedruckten 5-Frankennote. Im April 1921 bot Orell Füssli eine Preisreduktion bei den Druckkosten auf 5,75 Rappen je Schein an. Der SNB war dies zu wenig. Sie forderte einen Preis von 5 Rappen je Note. Die Verhandlungen zogen sich hin, man überlegte eine Kostenreduktion durch Veränderung des Papierformates, doch ohne Ergebnis. Als die 10-Frankennoten von Waterlow & Sons im Sommer 1921 bei der SNB eingetroffen waren und tatsächlich zur Ausgabe hätten gelangen können, nutze die SNB diese Möglichkeit aus, dadurch gehörig Druck auf die Druckerei auszuüben: Sie appellierte am 30. August 1921 an Orell Füssli „recht und billig“ einen „bescheidenen“ Beitrag zur Senkung der heimischen Arbeitslosigkeit zu leisten und den weiteren Druckauftrag für die 5-Frankennote zu dem geforderten Preis von 5 Rappen je Schein anzunehmen. Gleichzeitig drohte sie, die in London gedruckte 10-Frankennote zeitnah in den Umlauf zu setzen, Orell Füssli den Druckauftrag für die 5-Frankennote ganz zu entziehen und die Scheine von den Original-Druckplatten durch Waterlow & Sons in England drucken zu lassen – das Argument der Schaffung heimischer Arbeitsplätze zählte insoweit scheinbar weniger. Es drohte für Orell Füssli neben einem Reputationsschaden durch den Verlust des Druckauftrages auch ein herber wirtschaftlicher Verlust. Bereits am folgenden Tag lenkte Orell Füssli gegenüber der SNB „mit Rücksicht auf … [die] Äußerungen, ev. die englische 10-Fr.Note in Zirkulation zu setzen“ ein und gab dem Preisdiktat der SNB nach – nicht ohne Hinweis darauf, dass man bereits große Opfer für die Aufbringung der Arbeitslosen-Unterstützung im Druckereigewerbe leisten würde und jedenfalls mit einem kräftigen Seitenhieb, dass „die heutigen Verhältnisse in der Schweizerischen Industrie nicht derart [seien], dass man es verstehen könnte in dieser Zeit erneut ausländisches Schweizergeld auszugeben …“. Nun war dieses Geld bereits ausgegeben, da die Scheine bereits gedruckt waren. Die Neuenburgerin hatte vorerst ihre Schuldigkeit als Preisbrecherin getan und konnte für die nächsten vier Jahre in die Reserve abtreten. Im Jahr 1925 befasste sich die SNB erneut mit dem Schein, da inzwischen Zweifel an der Fälschungssicherheit aufgekommen waren und man seitens der SNB erkannte, dass die Druckausführung doch nicht von der Qualität war, die man zwar nicht bestellt und bezahlt, aber erhofft hatte. 1925 übersandte die SNB Orell Füssli ein Musterexemplar des Scheins mit dem Auftrag, davon eine Fälschung anzufertigen, die Orell Füssli mit Schreiben vom 13. Oktober 1925 dann auch ablieferte. Ob und wie der „Fälschungsauftrag“ vergütet wurde, ist den Akten nicht zu entnehmen. Er muss wohl gelungen gewesen sein. Denn Zweifel an der Fälschungssicherheit des Scheins waren Gegenstand eines Gesprächs zwischen William Waterlow und Bankdirektor Schnyder von Wartensee anlässlich eines Besuches von Waterloo in Bern im Februar 1926. Die SNB hatte zu billig gekauft. Waterlow & Sons schlug den Austausch der Scheine gegen neu zu druckende Exemplare vor, die im Kupferdruck auf Vorder- und Rückseite und auf einem mehrfarbigen Unterdruck hergestellt werden sollten, und bot dafür Sonderkonditionen an. Mit Beschluss vom 18. März 1926 lehnte das Direktorium der SNB dieses Angebot ab, weil eine Inverkehrsetzung der Scheine nicht geplant war. Auch wenn man anerkannte, dass die Scheine für den regulären Zahlungsmittelumlauf ungenügend waren, hielt man sie als Reservenoten, die nur im Falle einer außergewöhnlichen Notlage ausgegeben werden sollten, doch für gut genug. Waterlow & Sons erhielt durch Hauptkassierer Bornhauser eine freundliche Absage sowie die übersandten Musterscheine zurück. Zu einer Ausgabe des Scheins kam es nie. Die Neuenburgerin verbrachte über 40 Jahre in den dunklen Tresoren der SNB, bis die Scheine schließlich 1962 vernichtet wurden. Dr. Sven Gerhard Anmerkungen: [1] Richter/Kunzmann, Die Banknoten der Schweiz RS2, Pick 31, The Banknote Book B306. [2] Das Bankgesetz von 6. Oktober 1905, durch das das Notenausgaberecht des Bundes gemäß Art. 39 der Bundesverfassung von 1874 in der Fassung von 1891 allein der SNB übertragen wurde, ermächtige diese nur zur Ausgabe von Noten im Nennwert ab 50 Franken und darüber, mit Bundesratsbeschluss vorübergehend auch zu Noten im Nennwert von 20 Franken. Für die Ausgabe der 5-Frankennote schuf ein Bundesratsbeschluss vom gleichen Tag die gesetzliche Grundlage. [3] Richter/Kunzmann, Die Banknoten der Schweiz, RS2.

  • Lexikon: Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission

    Die Gründung einer Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission (IKK, heute Interpol) wurde 1923 auf dem Internationalen Polizeikongress in Wien beschlossen. Die teilnehmenden Länder wurden aufgefordert, nationale Falschgeldzentralstellen zu errichten, die ständig Fühlung zur Zentralstelle hielten, die 1924 mit Sitz in Wien eingerichtet wurde (heute Lyon). Diese Zentralstelle registrierte all Vorkommnisse auf dem Gebiet der Fälschung und Verfälschung von Geldzeichen und von öffentlichen, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen (auch Kupons und Talons) sowie die Namen der Fälscher und Mitschuldigen und gab hierüber Informationen an die nationalen Stellen weiter. Jeder Mitgliedsstaat musste an die Zentralstelle eine Beschreibung und Spezimen-Sätze seiner Geldzeichen senden, die dann an alle anderen Mitgliedsstaaten weitergegeben wurden. "Erkennungszeichen", Blätter vom April 1927 zu einem gefälschten 10-Reichsmark-Schein vom 10. Oktober 1924 mit Abbildungen der Vorder- und Rückseite. Als selbstständige Beilage des offiziellen Organs "Internationale Öffentliche Sicherheit" wurde die Zeitschrift (Loseblattsammlung) "Erkennungszeichen echter und gefälschter Banknoten und anderer Werte" (kurz "Erkennungszeichen") herausgegeben, die in drei Sprachen erschien: die deutsche Ausgabe in Wien unter Mitarbeit der "Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Berlin", die französische unter der Bezeichnung "Contrefaçons et Falsifications" (Les Systèmes Keesing, Amsterdam). Polizeibehörden und Emissionsinstitute fast aller Staaten der Erde waren ständige Mitarbeiter des "Erkennungszeichen". In einem 1937 veröffentlichten '"Handbuch der Banknoten und Münzen Europas" (Verfasser Hans Adler, Konsulent des Bankenverbandes) wurden 45 Staaten, Kolonien und Gebiete erfasst. "Erkennungszeichen" aus den 1990er Jahre, Ordner und ein Blatt zu Frankreich. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde nur noch eine einheitliche, viersprachige Ausgabe des "Erkennungszeichen" (Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch) veröffentlicht. Die redaktionelle Arbeit erfolgte durch die "Organisation Internationale de Police Criminelle" in Frankreich. Herausgegeben wurde das "Erkennungszeichen" durch die Editions Keesing Publishers in Amsterdam. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

  • Simbabwe führt eine neue goldgedeckte Währung ein: das ZiG

    Am 5. April 2024, gab der Gouverneur der Reserve Bank of Zimbabwe (RBZ), Dr. John Mushayavanhu, bekannt, dass Simbabwe eine neue goldgedeckte Währung namens ZiG eingeführt hat - der Name steht für "Zimbabwe Gold". Dies ist der jüngste Versuch, eine Wirtschaft zu stabilisieren, die in den letzten 25 Jahren von einer Krise in die nächste gerutscht ist. Bei der Vorstellung der neuen Banknoten erklärte der Gouverneur der RBZ dass das ZiG zu einem marktbestimmten Wechselkurs festgelegt werde. Das ZiG ersetzt den simbabwischen Dollar, der in diesem Jahr bereits drei Viertel seines Wertes verloren hat. Die jährliche Inflation erreichte im März 55% und damit ein Siebenmonatshoch. Die Simbabwer haben 21 Tage Zeit, um die alten, von der Inflation betroffenen Banknoten in die neue Währung umzutauschen. Der US-Dollar, auf den 85 % der Transaktionen entfallen, bleibt jedoch gesetzliches Zahlungsmittel, und die meisten Menschen werden ihn wahrscheinlich weiterhin bevorzugen. Mushayavanhu erklärte, die neue Währung werde mit sofortiger Wirkung eingeführt, und die Banken müssten die derzeitigen Simbabwe-Dollar-Guthaben ins ZiG umtauschen. Die neuen ZiG-Banknoten gibt es in den Stückelungen 1 , 2, 5, 10, 20, 50, 100 und 200 ZiG, die über die normalen Bankkanäle verteilt werden. Mushayavanhu verpflichtete sich, dafür zu sorgen, dass die im Umlauf befindliche Landeswährung durch den Gegenwert in wertvollen Mineralien – hauptsächlich Gold – oder Devisen gedeckt wird, um zu verhindern, dass die Währung wie ihre Vorgänger an Wert verliert. Am 5. April 2024 umfassen die Reserven der RBZ 100 Mio. USD in bar und 2.522 kg Gold (im Wert von 185 Mio. USD), um die gesamte Lokalwährungskomponente der Geldreserven zu unterlegen, die sich derzeit auf 2,6 Billionen ZW$ belaufen und eine vollständige (100 %ige) Deckung durch Gold- und Barreserven in Höhe von 90 Mio. USD erfordern. Der Gesamtbetrag der Gold- und Barreserven in Höhe von 285 Mio. US$ entspricht einer mehr als dreifachen Deckung für die ausgegebene ZiG-Währung. Die Vorder- und Rückseiten der neuen ZiG-Noten. Die Simbabwer misstrauen der Zentralbank seit 2008, als sie 100-Billionen-Zimbabwe-Dollars-Noten druckte, während die Inflation außer Kontrolle geriet. Das Land schaffte daraufhin seine eigene Währung ab und verwendete viele Jahre lang nur ausländische Banknoten wie den US-Dollar und den südafrikanischen Rand. Ende 2016 führte die RBZ eine neue Währung ein, die sogenannte "Bond Note", die durch die US-Dollar-Kreditfazilität gestützt wurde. Der damalige Gouverneur der RBZ, John Mangudya, versprach, dass sie mit dem US-Dollar gleichwertig bleiben würde. Doch die "Bond Note" stürzte ab, als die Regierung begann, überschüssige Geldscheine zu drucken. Der neue Gouverneur der RBZ hat nun versprochen, dass das Überdrucken nicht mehr vorkommen wird. Die öffentliche Reaktion auf die jüngste Währungsumstellung fiel am Freitag verhalten aus. Die Ankündigung der neuen Währung kommt zu einer Zeit, in der das Land mit den Auswirkungen einer schweren Dürre zu kämpfen hat, die die Hälfte der Ernte des Grundnahrungsmittels Mais vernichtet hat. Donald Ludwig

  • Neuer Standard-Katalog zum Papiergeld von Guernsey

    Pam West / Steve Norman: Guernsey Paper Money – A complete history 484 Seiten, durchgehend farbige Abbildungen, Format 14,8 cm x 21 cm, Broschur, Sutton, Surrey 2024. Preis: 25,00 GBP. ISBN: 978-1-73848-210-8. Pam West ist vielen Geldscheinsammlern nicht nur als Präsidentin der International Bank Note Society (IBNS) bekannt, sondern auch als Autorin des Standard-Katalogs zum Papiergeld Englands, als Herausgeberin des Katalogs zum irischen Papiergeld sowie als Co-Autorin des Katalogs zum Papiergeld der Insel Man. Nun legt sie gemeinsam mit Steve Norman in erster Auflage einen wahrhaft beeindruckenden Katolog zum Papiergeld der britischen Kanalinsel Guernsey vor. Das Buch trägt den Untertitel „A complete history“ völlig zu Recht, denn den Autoren war es sehr wichtig über die Katalogisierung hinaus, die sich ohnehin schon durch eine große Liebe zum Detail auszeichnet, auch so viel wie möglich Wissenswertes über die Papiergeldgeschichte von Guernsey zu vermitteln. Nach einer allgemeinen Einleitung, u.a. zu den Bewertungen, zu Erhaltungsgraden und zum Aufbau einer Sammlung, folgen Hintergrundinformationen wie zu verschiedenen Druckfirmen, darunter Bradbury Wilkinson & Co. und die heute weltberühmte Firma von Thomas De La Rue, der 1793 auf Guernsey geboren wurde. Sehr interessant sind auch die Ausführungen zum geschichtlichen Hintergrund, bei der natürlich auch auf die Zeit der deutschen Besatzung während des Zweiten Weltkriegs eingegangen wird. Der umfangreiche Katalogteil besticht durch seine vielen Angaben zu jedem Schein bis hin zu Auflagezahlen einzelner Serien und Ausgabedaten. Es gibt auch Detailabbildungen zu Unterschriftsvarianten. Bewertungen erfolgten in bis zu drei Erhaltungsgraden. Ausführlich wird auf die Überdrucke von englischen Pfundnoten durch die Inselverwaltung unter deutscher Besatzung eingegangen, mit denen diese für die Besatzer wertlos gemacht wurden. Sie werden auch im Katalog aufgeführt und bewertet. Im Anhang finden sich weitere Belege zur Geldgeschichte Guernsey, wie Schecks und Ephemera. Interessenten wenden sich bitte direkt an British Notes, Pam West, PO Box 257, Sutton, Surrey, SM3 9WW, www.britishnotes.co.uk, E-Mail: pam@britishnotes.co.uk. Hans-Ludwig Grabowski

  • Nachbericht der Emporium Hamburg Auktion 105 „Banknoten & Notgeld“ 28. März 2024

    Die Auktion 105 „Banknoten & Notgeld“ hat wieder einmal bewiesen, dass Papiergeld ein fester Bestandteil der numismatischen Welt ist. Vor allem im Bereich Ausland überschlugen sich die Gebote, aber auch die Kategorie Deutschland ab 1871 zog zahlreiche Bieter an. Die höchsten Gebote versammelten sich unter den Scheinen der Deutschen Auslandsbanken, wie das Titelstück 10 Tael 01.03.1907 Peking (Los 4351), das einen stolzen Hammerpreis von € 9.200,- erzielte. Mut zum Lot: Unter diesem Motto fanden sich zahlreiche Sammellots in dieser Auktion. Im Voraus nutzten viele Bieter die Chance, die Lots im Störtebeker-Haus Hamburg zu besichtigten. Um die Lots von 2 bis hin zu 8000 Stück gab es wahre Bietergefechte, wie bei einer großen Sammlung von 148 Scheinen aus Polen (Los 4137, Schätzpreis: € 600,- / Hammerpreis: € 1.900,-). Knapp 80 % aller Lose wurden am Auktionstag veräußert. Nicht zugeschlagene Lose können jetzt zu 90 % des Schätzpreises plus Aufgeld erworben werden. Der Nachverkauf läuft bis zum 12. April 2024. Kontaktieren Sie uns schriftlich unter numis@emporium-hamburg.com oder telefonisch unter +49 40 25799 137. Alle weiteren Informationen sowie die Ergebnisliste erhalten Sie auf www.emporium-numismatics.com. Los 4019 China, Region Guangdon (Kwantung). 1 Mex. Dollar. Erh. III-. Schätzpreis € 85,- / Zuschlag € 760,-. Los 4051 Frankreich, Rescriptions de L’Emprunt Force. 1000 Frances 21 Nivose An IV (11.1.1796). Erh. II. Schätzpreis € 1.650,- / Zuschlag € 3.000,-. Los 4138 Polen, Emission Bank of Poland. 10 Zlotych 20.07.1926. Erh. II. Schätzpreis € 110,- / Zuschlag € 820,- Los 4185 Tschechoslowakei, Dux Bezirk/Stadt. 10 Kronen 15.11.1918. Erh. III. Schätzpreis € 210,- / Zuschlag € 1.300,-. Los 4211 Reichsbanknoten und Reichskassenscheine 1874-1914. 5 Mark 11.07.1874. Erh. II-. Schätzpreis € 1.000,- / Zuschlag € 2.600,-. Los 4328 Besatzungsausgaben der UdSSR, 1941/42. Zentralnotenbank Ukraine. 2 Karbowanez 10.03.1942. Erh. I-. Schätzpreis € 2.500,- / Zuschlag € 3.800,-. Los 4348 Deutsch-Asiatische Bank, Hankow. 10 Dollar 01.03.1907. Perforiert DRUCKPROBE. Erh. sehr selten, restauriert. Schätzpreis € 2.000,- / Zuschlag € 8.200,-. Los 4351 Deutsch-Asiatische Bank, Peking. 10 Tael 01.03.1907. Perforiert DRUCKPROBE. Erh. sehr selten, restauriert. Schätzpreis € 2.500,- / Zuschlag € 9.200,-. Los 4393 Russland, Barnaul. Gefangenenlager, 10 Rubel o. D. (ca. 1918/19). Erh. III. Schätzpreis € 100,- / Zuschlag € 2.800,-. Los 4497 Notgeld. Westfalen, Iserlohn. Bürger-Schützen-Verein. 25, 50, 75 Pfg, 1, 1,5, 2 Mark o. D. 6 Stk., Erh. I. Schätzpreis € 200,- / Zuschlag € 400,-.

  • "Schämen Sie sich nicht?"

    Die Commercial Bank of Ethiopia (CBE), Äthiopiens größte Geschäftsbank, hat Plakate aufgehängt, auf denen Kunden beschämt werden, die angeblich Geld, das sie während einer technischen Störung erhalten haben, nicht zurückgegeben haben. Im März 2024 konnten Kunden der CBE während einer stundenlangen Störung mehr Geld abheben oder überweisen, als sie auf ihren Konten hatten. Plakate wurden in den CBE-Filialen aufgehängt, wie hier in der Hauptstadt Addis Abeba. Das meiste Geld wurde Berichten zufolge von Universitätsstudenten abgehoben, und es wurden 490.000 Transaktionen durchgeführt, bevor die CBE das Problem bemerkte. Ein Student der Universität Jimma im Westen Äthiopiens erzählte dem amharischen Dienst der BBC: "Ich kenne jemanden, der ein Smartphone und einen Laptop gekauft hat und kein Geld zur Hand hat, um sie zurückzugeben. Einige haben Internetpakete für ein Jahr gekauft, andere haben ihre Schulden abbezahlt". Seitdem die CBE die Rückgabe des Geldes gefordert und denjenigen, die dies nicht tun, mit Verhaftung gedroht hat, haben nach Angaben der Bank Tausende die überschüssigen Gelder freiwillig zurückgegeben. Vor einer CBE-Filiale in der Hauptstadt Addis Abeba ist ein Plakat mit den Bildern von 28 Personen zu sehen: "Diejenigen, die das Geld nicht zurückgegeben haben, das sie unrechtmäßig von der Commercial Bank of Ethiopia genommen haben". Auch vor anderen Filialen der CBE waren Plakate mit ihren Namen und Fotos zu sehen. Die Identitäten derjenigen, die das Geld angeblich behalten haben, werden auch auf der Website der Bank zusammen mit ihren Kontonummern angezeigt. Die Bank hat davor gewarnt, dass diejenigen, die Geld aufbewahren, das ihnen nicht gehört, strafrechtlich verfolgt werden. Die Bank hat mitgeteilt, dass sie bis Ende März fast drei Viertel der verlorenen 14 Millionen Dollars wiedererlangt hat. Die Bank erklärte, sie sei "gezwungen" gewesen, die Identität der Personen preiszugeben, nachdem sie mehrere Warnungen ausgesprochen und Fristen für die Rückgabe des Geldes verlängert hatte. Digitale Transaktionen lassen sich zurückverfolgen, und die Kunden sind rechtlich für ihre Handlungen verantwortlich. Es ist jedoch schwieriger, Gelder zu finden, die an andere Banken überwiesen wurden, als Beträge, die auf ein anderes CBE-Konto überwiesen wurden. Die Bank hat nie genau erklärt, was die Störung im letzten Monat verursacht hat, sagte aber, dass es sich nicht um das Ergebnis eines Cyberangriffs handelte und dass die Kunden nicht beunruhigt sein sollten, da ihre persönlichen Konten unversehrt seien. [ursprünglich von der BBC berichtet, Foto von Amensisa Ifa/BBC] Donald Ludwig

  • Farbwerke Höchst: Goldmark 1923/24

    Ende Oktober 1923 fordern die Vertreter der Arbeitnehmerschaft des Stammwerkes in Höchst die Einführung wertbeständigen Geldes bei der Lohnzahlung. In einem Tarifvertrag wurde die Zahlung eines Teils der Löhne in wertbeständigen Zahlungsmitteln zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart. Allerdings bedurfte diese Vereinbarung im besetzten Rheinland noch der Zustimmung der Interalliierten Rheinlandkommission I.A.R.K (Hohe Interalliierte Rheinlandkommission: Die Verwaltung der alliierten Besatzungszonen unterstand nach dem Ersten Weltkrieg ab 1920 der Interalliierten Rheinlandkommission mit Sitz in Koblenz. Zweck der Besetzung war einerseits, Frankreich Sicherheit vor einem erneuten deutschen Angriff zu verschaffen, andererseits eine Garantie für die Erbringung der geforderten Reparationsleistungen durch das Deutschen Reich zu haben). Im Herbst 1923 begann sich die Interalliierte Rheinlandkommission mit der Regelung der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten zu befassen. Die Tätigkeit dieser Kommission basierte auf den Bestimmungen des Rheinlandabkommens vom 28. Juni 1919. Sie hatte das Recht, in Fragen des Unterhalts und der Sicherheit der Besatzungstruppen Verordnungen zu erlassen. Mit den Schwierigkeiten, die in der Versorgung der Besatzungstruppen mit Zahlungsmitteln bestanden, wurde auch der Eingriff in die Notgeldfrage begründet. Probleme ergaben sich im besetzten Gebiet, weil die Rheinlandkommission die Reichsgoldanleihe und die Dollarschatzanweisungen des Reichs auf ihrem Besatzungsterritorium untersagte, während die Reichsregierung die Hinterlegung derartiger Anleihepapiere zur Voraussetzung für die Ausgabe wertbeständigen Notgelds erklärte. Deutsche Fachleute sahen hierin zusätzlich eine Einmischung in die Kompetenz des Deutschen Reichs und fürchten, dass von französischer Seite ein „rheinischer Franken“ vorbereitet werden sollte. Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning in Höchst, Goldmarkgutschein Litera B über 2 Goldmark. Der Gegenwert der Goldmarkgutscheine ist in hochwertigen Devisen bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft in Mainz hinterlegt. Die Ausgabe ist durch die Hohe Interalliierte Kommission in Koblenz genehmigt. Ausgegeben in Höchst am Main am 12. November 1923, gültig bis zum 31. Januar 1924. Den Firmen im besetzten Gebiet bleibt nur die Möglichkeit, sich mit der Rheinlandkommission in Zusammenarbeit mit deutschen Dienststellen über eine praktikable Lösung zu einigen. Am 20. September 1923 erließ die Rheinlandkommission die Verordnung 212, in der die Bedingungen für die Ausgabe von Notgeld im besetzten Gebiet geregelt wurden. Danach wurde in Koblenz ein aus deutschen Experten bestehender Sonderausschuss für Notgeld eingesetzt, der am 1. Oktober 1923 tagte und zusammen mit dem Finanzausschuss der IARK eine Liste der Institutionen erstellte, die zur Ausgabe von Notgeld zugelassen wurden. Vom 1. Oktober 1923 ab durften demnach nur noch Notgeldscheine der zugelassenen Institutionen im Umlauf sein. Außerdem wurden – in Anlehnung an die Grenzen der Regierungsbezirke – Umlaufbezirke gebildet. Im Falle des Farbwerkes Höchst war es der Bezirk Wiesbaden. Hierbei wurden in Ergänzung der Verordnung Nr. 212 Formvorschriften für die Ausgabe von Notgeld erlassen, die später auch für wertbeständiges Notgeld galten: Angabe auf den Scheinen, in welchem der festgelegten Notgeldbezirke sie Umlauffähigkeit haben sollten, Anbringung dieser Angabe quer zum übrigen Text der Scheine in einer rechteckigen Umrahmung am linken Rand, Gültigkeitsdauer ausnahmslos bis 1. April 1924. Am 5. November 1923 wurd zwischen dem Leiter der Finanzabteilung der IARK, Edmond Giscard d'Estaing, und einem Vertreter der Farbwerke Hoechst eine Vereinbarung über die Emission von Notgeld getroffen, das auf Goldmark (4,20 Goldmark = 1 US-Dollar) lauten und bis Ende Januar 1924 im Bezirk Wiesbaden gültig sein sollte. Zwei Tage später erteilte die IARK die offizielle Genehmigung. In den besetzten Gebieten galt nach den Ausführungsvorschriften zur Verordnung Nr. 212 der I.A.R.K. zu dieser Zeit allerdings der 1. April 1924 als allgemeiner Einlösungstermin, sowohl für Papiermark als auch für wertbeständiges Notgeld. Der Farbwerke Höchst als im besetzten Gebiet domizilierende Gesellschaft standen zur Zeit der Emission (Ende Oktober 1923) zur Deckung des Notgelds keine Anleihestücke der Reichsgoldanleihe zur Verfügung. Deshalb hinterlegte die Gesellschaft während der Emission zur Deckung des Goldmarknotgelds den Gegenwert der Ausgabebeträge durch Devisen in Schweizer Franken bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft in Mainz (Kurs: 1 Schweizer Franken = 0,80 Goldmark). Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning in Höchst, Goldmarkgutschein Litera B über 2 Goldmark, Rückseite mit Einlösungsregelungen. Die Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning in Höchst gab vom 6. November bis zum 20. Dezember 1923 sechs Werte in vier Goldmarkreihen (Litera A bis E) und vier Werte in einer Dollarreihe (Litera D) aus, alle mit Laufzeit bis 31.Januar 1924. Die fünf Emissionen sind: Ausgabe 6.11.1923, Umtausch 31.1.1924 Goldmarkgutscheine über 1 und 5 Goldmark (Litera A). Ausgabevolumen: 240.000 Goldmark, gedeckt durch hinterlegte Devisen in Höhe von 300.000 Schweizer Franken bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft; Ausgabe 12.11.1923, Umtausch 31.1.1924 Goldmarkgutscheine über 0,50 und 2 Goldmark (Litera B). Ausgabevolumen: 328.000 Goldmark, gedeckt durch hinterlegte Devisen in Höhe von 410.000 Schweizer Franken bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft; Ausgabe 26.11.1923, Umtausch 31.1.1924 Goldmarkgutscheine über 0,50, 2 und 5 Goldmark (Litera C). Ausgabevolumen: 360.000 Goldmark, gedeckt durch hinterlegte Devisen in Höhe von 450.000 Schweizer Franken bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft; Ausgabe 10.12.1923, Umtausch 31.1.1924 Goldmarkgutscheine über 0,50, 2, 5 und 10 Goldmark (Litera D). Ausgabevolumen: 360.000 Goldmark, gedeckt durch hinterlegte Devisen in Höhe von 450.000 Schweizer Franken bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft; Ausgabe 20.12.1923, Umtausch 31.1.1924 Goldmarkgutscheine über 0,42, 0,84, 4,20 und 8,40 Goldmark (= 1/10, 2/10, 1 und 2 Dollar) mit Dollar-Valutaklausel (Litera E). Ausgabevolumen: 360.000 Goldmark, gedeckt durch hinterlegte Devisen in Höhe von 450.000 Schweizer Franken bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft. Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning in Höchst, Goldmarkgutschein Litera D über 10 Goldmark. Der Gegenwert der Goldmarkgutscheine ist in hochwertigen Devisen bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft in Mainz hinterlegt. Die Ausgabe ist durch die Hohe Interalliierte Kommission in Koblenz genehmigt. Ausgegeben in Höchst am Main am 10. Dezember 1923, gültig bis zum 31. Januar 1924. Die Farbwerke in Höchst gaben bei 25% Anteil nur 1,6 Mio. Goldmark eigenes wertbeständiges Notgeld für Lohnzahlungen aus. Zur Beseitigung offenbar aufgekommener Zweifel bestätigte der Sonderausschuss für Notgeld in Koblenz mit Schreiben vom 2. Januar 1924 an verschiedene Körperschaften den Einlösungstermin 31. April 1924. Einige Emissionen, so die der Farbwerke in Höchst waren mit Sondergenehmigung der I.A.R.K. noch einige Monate länger im Verkehr. Auf ihre Einlösung versuchte die Reichsregierung Einfluss auszuüben, indem sie im Anschluss an die Aufruftermine für das unbesetzte Gebiet Anfang Juli 1924 auch für das besetzte Gebiet eine Einlösungsfrist – vom 1. bis 31. August 1924 – bekannt gab. Das wiederum veranlasste die I.A.R.K. allen im Besatzungsgebiet gelegenen Städten mitzuteilen, dass sie die Einlösungsbestimmungen der „Reichsregierung für diesen Raum nicht anerkenne“. Am 31. Januar 1924 lief eigentlich die geplante Umlauffrist aller wertbeständigen Notgeldscheine ab. Doch der Mangel an wertbeständigen Zahlungsmitteln war zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs behoben. Hoechst beantragte bei der Interalliierten Rheinlandkommission die Verlängerung der Frist, weil man „bis heute noch kein anderes wertbeständiges Zahlungsmittel an Hand“ habe, um den tarifvertraglichen Abmachungen entsprechen zu können. Zudem wies das Unternehmen darauf hin, dass im nahen unbesetzten Gebiet wertbeständige Zahlungsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung stünden und die volle Lohn- und Gehaltszahlung in wertbeständigem Gelde sich durchsetzte. Die Verlängerung der Umlauffrist wurde von der Rheinlandkommission zunächst bis Ende März, dann bis Ende Juni, schließlich letztmalig bis zum 31. Juli 1924 genehmigt. Mitte April 1924 konnten die Lohn- und Gehaltszahlungen der Farbwerke Hoechst zu einem Viertel in der neuen Rentenmark erfolgen. Weitere 25 Prozent wurden in wertbeständigem Notgeld des Werkes, der Rest in Papiermark entrichtet. Einen Monat danach stellten die Farbwerke die Ausgabe von Notgeld vollständig ein. Die Zahlungen an die Arbeitnehmer erfolgten jeweils zur Hälfte in Papier- und Rentenmark. Anfang Juli 1924 wurde das wertbeständige Notgeld von Hoechst offiziell zur Einlösung bis zum 31.Juli 1924 aufgerufen. Es kann als sicher angenommen werden, dass es mit Ausnahme weniger Scheine eingelöst und danach vernichtet wurde. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Schönberg, Dr. Manfred; Dokumente aus Hoechst-Archiven, Notgeld des Stammwerkes der Hoechst AG. Ein Beitrag zur Geschichte der Inflationsjahre 1918-1923. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Mauretaniens 50-Ouguiya-Gedenkbanknote, ein genauerer Blick

    Am 18. Juni 2023 gab die mauretanische Zentralbank (la Banque Centrale de Mauritanie) eine 50-Ouguiya-Gedenkbanknote in einer Auflage von 30 Millionen Stück aus, um das 50-jährige Bestehen der Landeswährung zu feiern. Diese Gedenkbanknote wurde HIER erstmals angekündigt. Über den Präsentationsfolder und die Ersatznote wurde HIER berichtet: Die derzeit in Mauretanien im Umlauf befindliche Banknotenserie (sechs Stückelungen) ist auf dem Polymersubstrat Guardian™ gedruckt. Es war in der Tat überraschend, dass die Zentralbank ankündigte, dass diese Gedenkbanknote auf drei verschiedenen Substraten hergestellt wurde und in Umlauf gebracht werden sollte, von denen keines Guardian™ war! Präfix A: ein Sandwich-Hybrid: eine Polymerschicht zwischen zwei feinen Papierschichten (Durasafe®-Substrat von Landqart AG). Bislang wurden Banknoten mit dem Präfix AA und dem Suffix L gemeldet. Es sind keine Ersatzscheine bekannt. Präfix B: Baumwollpapier gemischt mit Sisalfasern (Agave sisalana) (Papier von VHP Security Paper B.V.). Bislang wurden Banknoten mit den Präfixen BA und BB mit dem Suffix V gemeldet. Es wurden keine Ersatzscheine gemeldet. Präfix C: ein Sandwich-Hybrid: eine Papierschicht zwischen zwei feinen Polymerschichten (Hybrid ADDvance® Substrat von Papierfabrik Louisenthal GmbH). Bislang wurden Banknoten mit den Präfixen CA und CZ mit dem Suffix G gemeldet. Die CZ-Banknoten sind der Ersatz für die CA-Banknoten. Da den Kontrollnummern der einzelnen Substratarten unterschiedliche Präfixe vorangestellt werden, lassen sich die Varianten leicht unterscheiden. Es ist jedoch nicht bekannt, warum die Präfix-Suffixe L, V und G (und nur diese) für die einzelnen Substratarten gewählt wurden. Die Banknoten wurden von OBERTHUR FIDUCIAIRE SAS und Giesecke+Devrient gedruckt. Es ist nicht bekannt, welche Banknoten von welcher Druckerei hergestellt wurden. Es ist in der Tat recht ungewöhnlich, dass eine Banknote gleichzeitig auf drei verschiedenen Substraten ausgegeben wird: dies ist das erste Mal. Es wurde berichtet, dass dies geschah, um die Substrate zu vergleichen und zu sehen, welches in Bezug auf Sicherheit und Haltbarkeit am besten abschneidet. Sammler und Händler, die Mauretanien im/ab Sommer 2023 besuchten, berichteten, dass die Banknoten mit den Präfixen A und B relativ schnell aus dem Umlauf verschwunden waren und man nur noch Banknoten mit dem Präfix C im Umlauf fand. Die folgenden Fragen bleiben unbeantwortet: Bedeutet dies, dass die Tests schnell abgeschlossen wurden und die Zentralbank beschloss, nur noch die Banknoten mit dem Präfix C in Umlauf zu bringen bzw. behalten? Wenn ja, warum wurden dann so große Mengen aller Präfixe hergestellt? Und wenn die Banknoten mit den Präfixen A und B nicht weiter ausgegeben werden sollten, warum wurden dann zusätzlich Banknoten mit dem Präfix BB hergestellt? Werden irgendwann mehr Banknoten mit den Präfixen A und B in Umlauf gebracht? Banknoten mit dem Präfix C sind auf dem Sammlermarkt leicht und zu niedrigen Preisen zu finden. Banknoten mit den Präfixen A und B werden seltener für etwa das Zehnfache ihrer Gegenstücke mit dem Präfix C angeboten. In den ersten Pressemitteilungen wurde berichtet, dass zu den Sicherheitsmerkmalen ein großer 50 SICPA SPARK® (optische Effekt-Tinte) auf der Vorderseite, ein goldfarbener Pulsar™-Sicherheitsfaden (von VHP Security Paper) und eine mauretanische Flagge oben rechts gehören, die nur unter UV-Licht erscheint. Das Wasserzeichen zeigt einen älteren, bärtigen Mann. Diese Banknote wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Koenig & Bauer Banknote Solutions, SICPA, OBERTHUR FIDUCIAIRE SAS, Giesecke+Devrient und Landqart AG entwickelt. OBERTHUR FIDUCIAIRE SAS und Giesecke+Devrient haben die Banknoten gedruckt. Die Frage nach welchem Sicherheitsfaden genau bleibt aber offen, denn in einer späteren Pressemitteilung des Keesing Platform heißt es, dass ein Galaxy®-Sicherheitsfaden (der Papierfabrik Louisenthal GmbH) verwendet wurde. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Pulsar™-Sicherheitsfaden in die Banknoten aus VHP-Papier (mit Präfix B) und der Galaxy®-Sicherheitsfaden in die anderen Banknoten (Präfixe A und C) eingebettet wurde. Schauen wir uns nun die drei Substratvarianten genauer an, welche Unterschiede gibt es? Der erste große Unterschied besteht darin, dass sich die Banknoten tatsächlich unterschiedlich anfühlen. Die Durasafe®-Note (Präfix A) fühlt sich schwerer und dicker an als die VHP-Papiernote (Präfix B), die sich etwas dicker und schwerer anfühlt als die Hybrid ADDvance®-Note (Präfix C). Der Unterschied in der Haptik zwischen den beiden letzteren ist sehr gering. Bei normalem Tageslicht sind diese Unterschiede zu erkennen: Der goldfarbene Sicherheitsfaden ist bei den Banknoten mit den Präfixen B und C in sieben Abschnitte unterteilt (drei sichtbare und vier nicht sichtbare). Auf der Banknote mit dem Präfix A ist er dagegen nur in drei Abschnitten sichtbar (oben nicht sichtbar, dann ein großer sichtbarer Abschnitt in der Mitte und im unteren Teil der Banknote, gefolgt von einem nicht sichtbaren Teil unten [der dann in den nicht sichtbaren Abschnitt der nächsten, darunter gedruckten Banknote auf dem Bogen "übergeht"]). Das große 50 SICPA SPARK® Sicherheitsmerkmal auf den Banknoten mit den Präfixen AA, BB, CA und CZ ist SPARK Flow™. Sowohl SPARK Flow™ als auch SPARK® Live erscheinen auf Banknoten mit dem Präfix BA, SPARK Flow™ auf den höheren Kontrollnummern aber SPARK® Live auf den niedrigeren Kontrollnummern – es ist nicht bekannt, warum dies geschah: aus Versehen oder vielleicht als Teil des Tests? Präfix BA mit dem SPARK® Live-Sicherheitsmerkmal. Auch sehen die Wasserzeichen ganz anders aus: Unter ultraviolettem Licht können diese Unterschiede beobachtet werden: 1. Die Banknoten mit den Präfixen A und B enthalten Fasern, die unter UV-Licht lumineszieren, die Banknoten mit dem Präfix C weisen diese lumineszierenden Fasern nicht auf. 2. Auf der Rückseite der Banknoten leuchtet die Rückseite des Sicherheitsfadens bei den Banknoten mit den Präfixen B und C stark. Auf den Banknoten mit dem Präfix A ist die Lumineszenz sehr schwach. Präfix A unter UV-Licht (Vorder- und Rückseite). Präfix B unter UV-Licht (Vorder- und Rückseite). Präfix C unter UV-Licht (Vorder- und Rückseite). Diese Details und Beobachtungen wurden vom Autor und einigen engagierten Sammlern zusammengetragen. Wenn Sie eine der Fragen beantworten oder etwas hinzufügen können – vorzugsweise mit einer Bestätigung durch die Zentralbank oder eine der beteiligten Herstellungsfirmen – wenden Sie sich bitte an den Autor. Donald Ludwig (polymernotes.org)

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