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Rund ums Geld: ROB – Reisekreditbrief

Aktualisiert: 13. Nov. 2023

Reisekreditbrief, ausgestellt von der Kreis- und Stadtsparkasse zu Hoyerswerda am 24. Februar 1945.

Bei vielen Einkäufen gehören heute Banknoten und Münzen der Vergangenheit an. Immer häufiger greifen Kunden zur Giro-Card oder Kreditkarte. Selbst Discounter ermöglichen heute bereits vielfach das kontaktlose Zahlen ohne PIN.

Vor 100 Jahren steckte der bargeldlose Zahlungsverkehr noch in den Kinderschuhen.

Die Verkäufer und Kunden verließen sich lieber auf das Klimpern der Münzen und das Knistern der Banknoten. Im Ersten Weltkrieg propagierte die Reichsbank den bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Königlich Bayerische Bank rief 1916 die Bevölkerung auf: „Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld!“, „Schafft das Gold zur Reichsbank!“, „Last Euch sofort ein Bankkonto errichten!“ Es sollte noch bis in die 1970er Jahre dauern, bis die Mehrzahl der Bevölkerung über ein Bankkonto verfügte. Bis dahin wurden Lohn und Gehalt bar ausgezahlt.

Nach dem Wahlspruch „Nur Bares ist Wahres“ dominierte das Bargeld alle Lebensbereiche. Ging man z. B. auf Reisen, musste man entsprechend große Geldmengen mit sich führen oder sich regelmäßig entsprechende Beträge aus der Heimat zusenden lassen. 29 Jahre nachdem am 5. August 1891 der Amerikaner William C. Fargo im Leipziger Hotel Hauffe den ersten „American Express Travellers Cheque“ einlöste, legten die deutschen Sparkassen 1920 unter der Bezeichnung ROB (Reisen ohne Bargeld) mit dem Reisekreditbrief ein neues Reisezahlungsmittel vor.


Reisekreditbrief, 2. Seite.
Reisekreditbrief, Empfangsbescheinigung.

Die Sparkassen konnten für Inhaber von Spar- und Girokonten Reisekreditbriefe bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 RM ausstellen. Der Begriff Kreditbrief ist dabei irreführend, denn dem Anweisenden wurde keineswegs ein Kredit eingeräumt, vielmehr musste er zuvor die zur Verfügung gestellte Geldsumme bei der ausstellenden Bank einzahlen. Der Reisekreditbrief ist deshalb als kaufmännischer Verpflichtungsschein nach § 363 HGB einzustufen.

Der Reisekreditbrief besteht aus einem Quittungsheft mit meistens zehn ROB-Empfangsbescheinigungen für die Auszahlung sowie einem Ausweis mit Lichtbild und Unterschrift. Die Auszahlung erfolgte bei den Girostellen der Deutschen Spar- und Giro-Organisation (d. h. den Girozentralen, angeschlossenen Landesbanken, Spar-, Girokassen und kommunalen Banken) gebührenfrei. Darüber hinaus nahmen Gemeindeverwaltungen wichtiger Kur- und Badeorte am ROB-Verkehr teil. Mehr als 300 RM an einem Tag musste die Einlösungsstelle nicht auszahlen. Die Auszahlung geschah an den Vorzeiger nach der von der Einlösungsstelle vorzunehmenden Eintragung des geforderten Betrages sowie des noch verbleibenden Guthabens auf der zweiten Seite des Quittungsheftes. Bei jeder Zahlung wurden die den Betrag des verbleibenden Guthabens übersteigenden Kontrollziffern von der Zahlenleiste (Seite 1 unten) abgeschnitten. Vom Guthaben konnten nur auf 10 RM abgerundete Beträge abgehoben werden. Die Einlösungsstelle des Restguthabens behielt die etwa noch unbenutzten Quittungsvordrucke ein und schickte sie durch die zuständige Girozentrale an die ausgegebene Girostelle.

Der Reisekreditbrief wurde in Deutschland ab 1960 zunehmend durch den Reisescheck verdrängt, die heute ebenfalls kaum noch eine Bedeutung haben. In Deutschland stellte Thomas Cook sein Reisescheck-Geschäft im Dezember 2008 ein und American Express gab die Reiseschecks noch bis Dezember 2015 aus.


Text und Abb. Uwe Bronnert

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