Die ersten europäischen Banknoten gab es in Schweden. Wenn wir von Banknoten sprechen, so handelt es sich, wie der Name schon sagt, immer um Noten einer Bank. Die bereits erwähnten und noch älteren Papiergeld-Ausgaben (Alhambra) aus Spanien und den Niederlanden (Leiden und Middelburg) waren aber Notgeld und keine Banknoten.
Schweden war im Dreißigjährigen Krieg erschöpft und 1644 führte man Kupfer als Währungsmetall ein. Tischgroße Kupferplatten ersetzten Silbertaler, doch praktisch war diese Währung natürlich nicht. So war eine einzige 10-Daler-Platte 30 x 70 cm groß, weil der Kupfergehalt der Platten dem angegebenen Wert (Nominal- oder Nennwert) des Geldes entsprechen musste.
Bereits 1652 schlug deshalb der aus Riga stammende Kaufmann Johann Palmstruch die Einführung von Papiergeld vor, nachdem das sog. Kupferplattengeld immer mehr entwertet wurde.
1656 erhielt die von ihm gegründete Königliche Wechselbank in Stockholm das Recht, Zettel auf bestimmte Talerbeträge auszustellen. 1661 gab „Stockholms banco“ dann ihre ersten sogenannten „Kreditivsedlar“ (Kreditivzettel oder auch Vertrauensscheine) auf Daler-Silbermünze oder Daler-Kupfermünze aus, von denen aber leider kein Schein erhalten blieb. In Ermangelung von „richtigem Geld“ sollten sie im ganzen Königreich gültig sein und kursierten bald als einziges Zahlungsmittel im Lande.
Weitere Ausgaben folgten dann 1666 in verschiedenen Wertstufen auf Daler-Silbermünze lautend.
Der anfängliche Erfolg des Papiergelds ließ jedoch schnell nach, da die Scheine ohne gesicherte Edelmetalldeckung in viel zu großen Mengen ausgegeben wurden. Palmstruch wurde haftbar gemacht und vor Gericht gestellt. Die für ihn beantragte Todesstrafe wurde jedoch in Gefängnishaft abgeändert. Im Jahre 1670 aus dem Gefängnis entlassen, starb er bereits ein Jahr später.
1695 wagte der Kaufmann und Reedereibesitzer Jürgen thor Mohlen aus Bergen den Versuch der Einführung von Papiergeld in der seinerzeit dänischen Provinz Norwegen. Durch die Pacht der damals zu Dänemark gehörenden westindischen Insel St. Thomas und durch Schiffsverluste geriet er in große Zahlungsschwierigkeiten und erhielt deshalb 1695 vom dänischen König Christian V. die Erlaubnis zur Ausgabe von zinslosen Geldscheinen mit der Auflage, diese spätestens nach fünf Jahren wieder einzulösen.
Die Bevölkerung misstraute jedoch diesen Scheinen so sehr, dass sie gleich zur Einlösung präsentiert werden mussten und daher kaum in Umlauf waren.
Bereits ein Jahr später verbot man Mohlen die Ausstellung seiner Scheine, so dass er auch seine alten nicht mehr einlösen konnte. Er starb 1709 völlig verarmt in Dänemark.
Hans-Ludwig Grabowski
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